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Author Topic: Buch "Die Akte van Helsing"  (Read 11394 times)

Enigma

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Buch "Die Akte van Helsing"
« on: November 17, 2005, 04:09:46 AM »

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Ich habe noch einen Zeitungsartikel vom Juni diese Jahres gefunden, nach dem das Buch "Die Akte von Helsing" von Jan Udo Holey ebenfalls wegen Volksverhetzung ins Visier der Justiz geraten ist.

Enigma


Schongauer Nachrichten vom 18. 06. 2005

Prozess: Ex-Kreisrat ein Volksverhetzer?
Wegen van Helsing-Buchs vor Gericht

VON BRIGITTE GRETSCHMANN Peiting/Weilheim - Wegen Volksverhetzung wird am heutigen Donnerstag vor dem Weilheimer Amtsgericht gegen einen früheren Grünen-Kreisrat verhandelt. Ihm, der von 1996 bis 2002 im Kreistag saß und inzwischen bei den Grünen ausgetreten ist, wird vorgeworfen in seiner Verlags- und Vertriebs GmbH das Buch "Die Akte van Helsing" angeboten zu haben, was den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen soll.

Geschrieben wurde es von Jan van Helsing, der mit bürgerlichem Namen Jan Udo Holey heißt, und sich in vielen seiner Büchern mit Besuchen von Außerirdischen, Plänen von Geheimlogen zur Beherrschung der Welt oder auch Kontakten mit dem Jenseits befasst.

Der im Raum Peiting/Schongau beheimatete Verlag und Vertrieb, der vor allem esoterische (Heils-)Literatur anbietet, geriet in den 90-er Jahren in die Schlagzeilen, weil er die am 18. März 1996 vom Amtsgericht Mannheim beschlagnahmten beiden van Helsing-Bücher "Geheimgesellschaften" und "Geheimgesellschaften II" im Angebot hatte.

Hausdurchsuchung

Das brachte dem Ex-Kreisrat noch während seiner politischen Amtszeit eine Hausdurchsuchung ein. Diese beiden van Helsing-Werke erfüllten nämlich laut Amtsgericht Mannheim den Tatbestand der Volksverhetzung, wurden darin doch antisemitische Verschwörungstheorien entwickelt.

Am heutigen Donnerstag wird nun darüber verhandelt, ob "Die Akte van Helsing", jenes Buch, das van Helsing über die Beschlagnahmung seiner beiden Bände "Geheimgesellschaften" verfasste und das von dem Verlag im Landkreis unters Volk gebracht wurde, den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Der Münchener Anwalt des Angeklagten wie auch der Angeklagte selbst wollten sich nicht äußern. Bei einer Verurteilung drohen Geld- oder Freiheitsstrafe.

Van Helsing schreibt auf seiner Internetseite über sich: "Man kann mir vieles nachsagen, doch eines könnt ihr nicht - nämlich dass ich euch nicht vor meinen Publikationen gewarnt hätte".

mm

Quelle:
http://www.marktplatz-oberbayern.de/regionen/schongau/art1609,285931.html
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