Im Web-Archive findet man noch eine Menge von Melhorns abstrusem Murks. Zum Beispiel eine Strafanzeige gegen einen Arzt, der geimpft hatte.
Da wäre denn auch dieses Fundstück:
"Damit nicht genug: Eine psychosomatische Klinik in Bayern, bei der ich nach einer Hirnblutung 2006 eine Kur machte, erstellte zu meinem Erstaunen eine derart vernichtende psychologische Abschlußbeurteilung für meine Krankenakten, dass ich sofort nach Kentnnis eine umfassenden Strafanzeige stellte. Für mich war klar, dass ich auf diese Weise als Therapeut ausgeschaltet werdren sollte."Das findet man beim Suchen im Web-Archive:
http://web.archive.org/web/*/http://www.melhorn.de/*Das Fundstück als Ganzes:
Zuletzt gespidert am 11.10.2019:
http://web.archive.org/web/20191011001426/http://melhorn.de/Anzeige-wegen-Maserntod-in-Berlin/Anzeige-wegen-Maserntod-vom-2.5.13.html[*QUOTE*]
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Die Anzeige nach Maserntod in Berlin gegen den Impfarzt I. Die Anzeige im Wortlaut:
Dipl.rer.pol.
Wolf-Alexander Melhorn
Heilpraktiker
Schloßsteige 21
73479 Ellwangen
An
Polizeidienststelle
73479 Ellwangen
5.3.2015
Hiermit erstatte ich Anzeige wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach Impfung
gegen den Impfarzt des Verstorbenen
und
gegen Unbekannt wegen des dringenden Verdachts verspäteter oder unzureichender Vitamin-A-Substitution des Verstorbenen nach WHO-Therapiestandard zur Behandlung von Masern.
Das verstorbene Kind war zum Todeszeitpunkt 1,5 Jahre alt und wohnhaft in Berlin. In den Medien ist darüber ausführlich berichtet. Nach Medienberichten hatte es seit Geburt eine Herzkrankheit.
Tatbestand:
1. Das verstorbene Kleinkind hatte, gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission ( Stiko ), bereits die erste MMR-Impfung ( Masern-Mumps-Röteln ) erhalten und sollte nach Information aus seinem Umfeld in den nächsten Wochen die Folgeimpfung bekommen.
Bekanntlich werden bei Erstimpfungen gegen Masern aber Lebendviren geimpft. Wegen des damit verbundenen Erkrankungsrisikos sollen lege artis daher nur gesunde Kinder geimpft werden.
Zeugnis: Sachverständiger
2. Das,schließlich an Masern verstorbene Kind war aber nicht gesund, sondern hatte schon vor seiner Impfung einen Herzschaden.
In seinem Fall bestand außerdem keine Dringlichkeit für eine solche Impfung, denn nach Einlassung von Müttern, die dort ihr Kind untergebracht hatten, waren zum Zeitpunkt dieser Impfung in dem Kindergarten des Verstorbenen keine Masernfälle gemeldet.
Folglich hätte das verstorbene Kind nur geimpft werden dürfen, wenn der Impfarzt vor der Impfung sichergestellt hatte, dass es durch eine Impfung keinen Schaden nehme.
In der Öffentlichkeit wird von interessierter ärztlicher Seite fälschlich herausgestellt, Impfen sei grundsätzlich harmlos, weil meist binnen weniger Tage nach einer Impfung leichtes Fieber u.ä. auftritt.
Tatsächlich ist eine solche Impfreaktion auch Ausdruck eines gesunden Abwehrsystems, das sich - etwa durch Fieber - gegen die Einbringung körperfremder Substanzen zur Wehr setzt. Das ist dann sogar heilsam, wenn das auftretende Fieber dann nicht medikamentös unterdrückt wird.
Dagegen abzugrenzen ist jedoch die Impfschadenreaktion, die in der Regel erst Wochen oder Monate nach der Impfung – etwa im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen - dann allgemein auffällt. Braucht es doch unterschiedlich lange, bis die toxischen Zusatzstoffe der Impfmittel die kindlichen Nerven nachweislich so angegriffen haben, dass sie deren entwicklungsgemäßes Aussprossen behindern oder stoppen.
Die Erscheinungen sind verschieden und nie vorhersagbar. Manche impfgeschädigten Kinder machen zunächst sogar eine scheinbar 'rückläufige' Entwicklung durch, indem sie Fähigkeiten wieder verlieren, die sie ansatzweise bereits gezeigt hatten. Andere haben schwerste Nervenleiden, wie Dystonien, Zuckungen oder Bewegungsausfälle verschiedenster Art. Wieder andere können nicht richtig oder gar nicht mehr hören oder sehen. Alles sind Nervenleiden, die dann gewöhnlich lebenslang das Kind und die zugehörige Familie schwer belasten.
Wieder andere sind vergleichsweise so gering, dass die Symptome erst dadurch als Impfschaden erstmals bewusst werden, wenn als Ausgangszeitpunkt die Nähe zur Impfung hergestellt wurde, denn vor allem die Ärzteschaft hat – als zunächst schadensersatzpflichtige Impfverursacher! - ohnehin kein wirtschaftliches Interesse daran, in die Kritik zu geraten. Ist Impfen doch eine Körperverletzung die oftmals überhaupt erst auf ärztliches Drängen oder Anraten hin erfolgt.
Zeugnis: Sachverständiger
3. Der Impfarzt als in Wahrheit eigentlicher Schadensverursacher hat also eine besondere Verantwortung, auch wenn er heute nur bei Missachtung seiner beruflichen Sorgfaltspflicht haftet.
Immer kann er sich in Streitfragen allerdings des staatlichen Wohlwollens sicher sein, denn der Staat stellt sich schon aus eigenem, wirtschaftlichen Interesse beim Impfen zunächst mal auf die Seite der Ärzteschaft. Löst deren medizinische Anerkennung eines Impfschadens doch zu Lasten der Staatskasse möglicherweise lebenslange Rentenzahlungen an den Impfgeschädigten aus. Nicht grundlos entscheiden jedenfalls die Versorgungsämter bei Impfschadenansprüchen eher zögerlich.
4. Im vorliegenden Falle wurde daher der Öffentlichkeit von der Politik auch nur bekannt gemacht, das verstorbene Kind sei eben an Masern gestorben. Mit dieser Informationspolitik wurde vor der Öffentlichkeit geschickt heruntergespielt, dass das Kind in Wirklichkeit starb, weil es herzkrank gewesen, aber trotzdem mit Lebendviren geimpft worden war und sich daraus, durch Vernachlässigung ärztlicher Sorgfaltspflicht, dann ein Impfschaden entwickelte, der durch einen Masernbefall schließlich zum Tode des Kindes führte.
Eine vorherige Verträglichkeitsprüfung des Impfstoffes hätte bei diesem Kleinkind jedenfalls ergeben, dass wegen der Herzschädigung von einer Impfung zunächst besser Abstand zu nehmen war – wie der Ausgang des Geschehens beweist.
Zeugnis: Sachverständiger
Schon der Beipackzettel des Impfmittels hätte dies ergeben können, auch wenn davon allerdings nicht sicher auszugehen ist, da bei der amtlichen Zulassung von Impfstoffen bekanntlich - unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis! - selbst den bundesdeutschen Aufsichtsbehörden von den Herstellern die genaue Zusammensetzung des Impfstoffes nur teilweise bekannt gemacht wird und die vollständige Zusammensetzung von Impfmitteln derzeit in London unter Verschluss ist..
Zeugnis: Sachverständiger
Da allen Impfstoffen in Deutschland aber bis heute ein.im Doppelblindversuch abgesicherter Wirk- und Ungefährlichkeitsnachweis fehlt, lässt sich zwar die Gefährlichkeit des jeweiligen Impfstoffes von schulmedizinischen Interessengruppen leugnen, doch entbindet das den jeweils impfenden Arzt nicht von seiner Verantwortung für die Impfung.
Insbesondere bei Indikationen wie etwa dem Herzfehler des hier verstorbenen Kindes musste ein Impfarzt wegen des therapeutischen Risikos jedoch auf ein Impfen zum damaligen Impfzeitpunkt daher eben verzichten. Schließlich sind bundesweit im Jahr 2014 nur 2 Kinder an Masern gestorben, so dass im Risikovergleich eine Impfung für das verstorbene Kind schon daher nachrangig war.
Zeugnis: Sachverständiger
5. Das kranke Kind kann vorliegend am Zusammenspiel der Lebenderreger im gespritzten Komplexmittel gestorben sein, wie möglicherweise auch an der Einzelwirkung einzelner Lebenderreger in dem geimpften Komplexmittel.
Nach bisherigen Veröffentlichungen sind solche Fragen ungeprüft und wären als Ermittlungsversäumnis daher nachzuholen.
6. Ebenso unveröffentlicht und daher mit Sicherheit wohl ungeklärt ist auch, ob das, schon vor seiner Erstimpfung bereits kranke Kind nicht Opfer der, in den Impfmitteln enthaltenen, giftigen Impfmittelzusatzstoffe ist. Die zum Tode führenden Masern bekam das Kind schließlich Wochen nach seiner Erst-Impfung, denn andere Mütter dieser KiGa wurden erst nach dem Tod des Kindes über einen Masernbefall in dem KiGa informiert.
Folglich handelt es sich nach allem um einen 'klassischen' Impfschadenfall: durch die Impfung war durch die Impfzusatzstoffe das Abwehrsystem des vorerkrankten Kindes so weit herabsetzt worden, dass es für Masern anfällig wurde , an denen es dann verstarb.
Zeugnis: Sachverständiger
Impfzusatzstoffe sind heute 'Thiomersal ' – ein Quecksilberabkömmling – oder Alumiumhydroxid - ein Aluminiumabhömmling.
Beide Impfmittelzusätze sind hoch toxisch, weshalb 'Thiomersal' schließlich auch seit dem Jahre 2010 aus den Impfmitteln herausgenommen sein soll, Quecksilber wurde aber – weil sonst keine sog. Vielfachimpfungen möglich wären - unter anderem Namen weiterhin in den Impfmitteln belassen.
Zeugnis: Sachverständiger
Das ebenso nervenschädliche Alumiumhydroxid wird in diversen Aufarbeitungen aus gleichem Grund ebenfalls als Impfmittelzusatzstoff eingesetzt.
Zeugnis: Sachverständiger
7. Masern sind - nach amtlicher Veröffentlichung der WHO - bei ausreichender Vitamin-A-Ernährung eines Kindes üblicherweise eher kein therapeutisches Problem.
Beim vorliegenden Todesfall wurde über eine therapeutische Vitamin-A-Substitution nichts bekannt. Daher könnte eine unzureichende Substitution von Vitamin-A - in ärztlicher Missachtung des internationalen Therapiestandards der WHO bei Masern - vorliegend eine zusätzliche Erklärung für den Tod des Kindes sein.
Zeugnis: Sachverständiger
8. Zusammenfassung:
Das kranke Kind ist an Masern gestorben, obwohl es 'routinemäßig' nach Stiko-Empfehlung geimpft worden war.
Wegen der vorausgegangenen kardiologischen Erkrankung war es somit ärztliches Versagen, dieses kranke Kind überhaupt zu impfen.
Der Impfarzt hat die möglichen Verträglichkeitsprüfungen unterlassen, obwohl diese Impfung in Anbetracht des kindlichen Vorschadens – im Hinblick auf das später dann auch eingetretene Ergebnis – zu diesem Zeitpunkt ohnehin aufschiebbar gewesen wäre.
Der Impfarzt handelte somit ersichtlich routinemäßig und offenbar ohne voherige, umfangreiche Risikoinformation der Eltern. Schließlich ist wohl nur so zu erklären, dass nicht schon die Eltern diese Impfung wenigstens auf später verschoben. Zumal zum Impfzeitpunkt im lokalen KiGa keine Masern bekannt waren und 2014 bundesweweit nur 2 Todesfälle durch Masern bekannt wurden.
Selbst bei korrekter Durchführung der vorgeschriebenen Impfaufklärung und Vorliegen einer ausdrücklichen Willenserklärung der Eltern, das Kind impfen zu lassen, hätte der Impfarzt angesichts des gesundheitlichen Risikos für den Impfling jedenfalls nicht impfen dürfen, denn - ausweislich des traurigen Ergebnisses - konnte er zu keiner Zeit sicher sein, damit dem Kind nicht zu schaden.
Zeugnis: Sachverständiger
gez:
Wolf-Alexander Melhorn
2. Impfen ist heute ein Massengeschäft, mit dem Milliarden verdient werden. Nicht nur von der Pharmaindustrie durch die Impfmittelherstelung, sondern auch von der Ärzteschaft in zweifacher Hinsicht:
1. bei komplikationsloser Impfung durch den bezahlten Impvorgang
2. bei Impfkompilkationen und Impfschäden durch teilweise jahrlange und kostenintensive Folgebehandlung
Die Interessenlage ist klar. Auf der einen Seite angeblich verantwortungslose Impfgegner, auf der andereren Seite angeblich das Allgemeinwohl verteidigenden Impfbefürworter. Der Kampf um das Impfen wird seit über hundert Jahren geführt. Nach Medienberichten ist daraus nun wieder mal ein Glaubenskrieg geworden. Das Wissen über die möglichen Auswirkungen des Impfens hat sich zwar deutlich gebessert und die Skepsis gegenüber dem Impfen daher wachsen lassen, aber die Impfbefürworter lässt diese Gefährdung ihrer Einnahmen nicht ruhen, sondern medial aufrüsten.
Heilprakiker seit 1979, habe ich seit 1991 einen Sohn, der als Kleinkind schwerste neurologische Schäden hatte. Jede Aufregung - aus Schreck oder Freude! - führte sofort dazu, dass das Kind ein- oder beidseitig für viele Stunden anhaltend krampfte. Nur beim Schlafen entspannte er völlig, weshalb ich ihn tagsüber stundenlang auf dem Schoß hatte, damit er entspannen und dann schlafen konnte.
Als Privatpatienten waren wir mit ihm natürlich bei nahmhaften bundesdeutschen Großkliniken und Fachärzten, die vergeblich aufwendige Untersuchungen an ihm durchführten. Aber nicht ein einziges Mal fiel der Begriff Impfschaden! Ein berühmter Frankfurter Neuropädiater und Klinikchef sagte mir nach mehrtägiger klinischer Untersuchung abschließend bedauernd, er wisse leider nicht, was mein Sohn habe.
Nur wer ein solches Kind hat, weiß, was es für eine Familie bedeutet, sich einer solchen Aufgabe ernsthaft zu stellen. Denn nicht grundlos zerbrechen Beziehungen oder Ehen daran! Denn 'impfgeschädigt' sind keinenswegs nur die leidenden Kinder, sondern zunächst mal ihre Mütter! Plötzlich ist da ein kleines Wesen, das Liebe braucht und auch bekomen soll, doch 'irgendwetwas' ist bei diesem Kind anders, wie der Vergleich mit andereren Kleinkindern zeigt.
Der Kinderarzt beruhigt, damit er keinen Impfschaden beim Gesundheitsamt anmelden muss und auch keine Schadensersatzklage wegen fehlerhaften Impfens bekommt. Für ihn gilt es jedenfalls nur, die ersten Wochen und Monate nach der Impfung verstreichen zu lassen. Ist das doch die Zeitspanne, in der Laien in aller Regel noch nicht ahnen, dass ihr Kind einen Impfschaden hat. Noch vertrauen ihm nämlich die ahnungslosen Eltern. Später werden ihn dann aber seine Kollegen stets abwiegelnd in Schutz nehmen. Sollte später dennoch ein Impfschadenanspruch für das Kind geltend gemacht werden, wird das Versorgungsamt alles abblocken, damit der Staat dem Kind nämlich keine lebenslange Rente bezahlen muss.
Bis dahin haben die Meisten ohnehin aufgegeben. Sich mit der Rolle abgefunden, das Leben mit einem impfgeschädigtes Kind einrichten zu müssen - denn das Kind kann ja nichts für seine Behinderung. Und auch die Versuche, dem Kind klinisch einen Genschaden nachzuweisen, sind selten erfolgreich und zielen meist nur darauf ab, rechtliche Ansprüche durch universitären Aktionismus ' im Sande' versickern zu lasssen - denn Heilung gibt es so ohnhein nicht!
Als Heilpraktiker kam, durch diese ärztlichen Verschleierungsrituale, auch ich viele Jahre nicht auf den Gedanken, mein Sohn habe einen Impfschaden. Erst als seine älterere Schwester nach dem Abitur für ein Jahr als Helferin in ein gelbfiebergefährdetes in Südamerika wollte und sich deshalb beim werksärztlichen Dienst eines Autokonzerns die empfohlene Impfung gegen Gelbfieber holte, wurde ich als Therapeut dann erstmalig wirklich mit der Impfproblematik befasst. Ging es meiner Tochter nach der Impfung doch so schlecht - ohne dass sich der impfende werksärztliche Dienst aber ernstlich um sie kümmerte - dass ich sie schließlich einige hundert Kilometer zur Behandlung zu mir bringen ließ. Wieder gesund, ging sie danach dann ein Jahr nach Brasilien.
Das sensibilisrte mich zwar etwas für die Impfproblematik, brachte mich aber noch immer nicht auf den Gedanken, einen impfgeschädigten Sohn zu Hause zu haben.
Das wurde mir dann erst durch den 'Impfschadenfall Nancy' bewusst. Deren Mutter bat mich eindringlich um Hilfe, weil sie fürchtete, in der Klinik werde ihr schwer impfgeschädigtes Kind demnächst sterben. In ihrer Sorge war sie so hartnäckig, dass ich schließlich nachgab und zögernd einen Hilfeversuch machte.
Nancy hatte einen schweren neurologischen Schaden durch das Impfen bekommen. Sie lag im Bett und bewegte sich pausenlos. Dass sie an dieser 'sportlichen' Dauerbelastung schließlich zusammenbrechen würde, war absehbar. Aber es war damals kurz vor Ostern und an den Feiertagen kam natürlich keine Post. Wir mussten also warten! Der Zustand von Nancy wurde immer besorgniserregender.
In ihrem Internetbericht schilderte die Mutter den weiteren Verlauf dann so:
Etwa 2 Stunden, nachdem sieNancy die von mir geschickten Globuli gab, endete der mörderische 'Dauermarathon' des Kindes plötzlich. Sie entspannte sich, lag friedlich in ihrem Klinikbettchen und lächelte ihre Mutter an. Ihre Mutter vertritt heute die Auffassung, dies habe Nancy das Leben gerettet.
Den "Fall Nancy" bereitete ich danach für das Internet auf und seither kamen weitere schwere Impfschadenfälle hinzu, über die ich mit Einverständnis der Eltern im Internet auch berichtete.
Die Impfbefürworter sehen daher in meinem Tun auch eine Gefahr für ihre Geschäfte. Wird doch ohnehin mit allen Mitteln gearbeitet. So soll, nach Unterzeichnung einer Verpflichung, schon 'Schweigegeld' an Eltern gezahlt worden sein, um den Ruf des Impfens nicht zu gefährden. Einem Arzt wurde die Zulassung entzogen, weil er Vorträge gegen das Impfen hielt und erst Jahre später nach seiner Klage wieder erteilt. Einem Apotheker wurde wegen des gleichen 'Vergehens' von der Apothekerkammer mit Entzug der Zulassung gedroht.
Mir selbst konnte als Heilpraktiker Gleiches natürlich nicht passieren. Aber mit der Zeit wurde ich inzwischen als angeblich international anerkanter Impfgegner weiter empfohlen und plötzlich prüfte dann das für mich zuständige Gesundheitsamt meine amtliche Zulassung als Heilprakiker, weil sie angeblich keinerlei Unterlagen über meine Zulassung hätten.
Damit nicht genug: Eine psychosomatische Klinik in Bayern, bei der ich nach einer Hirnblutung 2006 eine Kur machte, erstellte zu meinem Erstaunen eine derart vernichtende psychologische Abschlußbeurteilung für meine Krankenakten, dass ich sofort nach Kentnnis eine umfassenden Strafanzeige stellte. Für mich war klar, dass ich auf diese Weise als Therapeut ausgeschaltet werdren sollte.Nach der Anzeige und meiner Beschwerde bei der Gechäftsführung der Klinik entschuldigte sich der unterzeichnende Chefarzt mit der Begründung bei mir, er kenne diese Beurteilung überhaupt nicht und hätte bei Kenntnis des Inhalts dies auch niemals unterschrieben, weil er mich nach unsereren Gesprächen sehr schätze. Obwohl für die Bearbeitung meiner Anzeige nach Gesetz rechtens die bayerische Justiz zuständig gewesen war, wurde das Verfahren rechtswidrig aber dann - aus wohl politischen Gründen wegen der damaligen Landtagswahl! - nach Baden-Württemberg abgeschoben und dann kurzerhand von der Staatsanwaltschaft Ellwangen eingestellt, die mich auf den Privatklageweg verwies.
Die rechtlichen Bräuche auf dem Impfmarkt sind also nicht zimperlich, denn es geht schließlich um sehr viel Geld! Das setzte sich dann so fort, als ich nach einem Schlaganfall wenig später in eine bayerische REHA-Klinik kam. Ungewöhnlicherweise wurde ich schon nach wenigen Wochen nach Hause geschickt, obwohl ich kaum laufen konnte. Die Krankenkasse (SDK ) übernahm dann aber freundicherweise aber für den Rest des Jahres die Kosten einer ambulanten Therapie meiner Schlaganfallbeschwerden. Für die Rückfahrt nach Hause kassierte das bayerische Rote Kreuz dann 'versehentlich' rund 300 Euro von mir, zahlte aber nach meiner Strafanzeige zurück. Für einen allein lebenden Schlaganfallpatienten trotzdem eine erhebliche Stresssituation!
Es ist jednefalls wichtig zu sehen, dass Impfgeschädigte stets beweisen mussen, durch das Impfen geschädigt zu sein. Keine leichte Aufgabe, denn der Betroffene oder seine, meist medizinunkundigen Angehörigen stehen dabei immer gegen die Interessen der Ärzteschaft und das jeweilige Versorgungsamt mit seinen Amtsärzten Kaum ein Impfschaden, der daher überhaupt anerkannt wird! Und alle versichern treuherzig, dass Impfen immer harmlos und ungefährlich sei!
Dabei gibt es große Kliniken, die mit solchen Impfschadenfällen ausgebucht sind - auch wenn - wie etwa beim Fall Nancy - die dortigen Ärzte dann üblicherweise betonen, Impfschäden gebe es in Deutschland nicht.
3. Meine Strafanzeige gegen den Berliner Impfarzt bringt die Ermittlungsbehörden vielleicht in gewisse Schwierigkeiten. Nicht grundlos ist offenbar deshalb auch Schweigen über den Fall nahegelegt worden.
Wie sich das auswirkt, zeigt mein Email-Verkehr mit einem Jounalisten :
Torsten Engelbrecht <tengelbrecht@gmx.net>
6. März )
Guten Tag Herr Melhorn,
mein Name ist Torsten Engelbrecht und ich bin Journalist in Hamburg (u.a. Autor des Buches "Virus-Wahn"). Frau Marion K. war so freundlich und hat mich wissen lassen, dass Sie Strafanzeige gestellt haben im Zusammenhamng mit dem verstorbenen Kind in Berlin. Das finde ich ehrlich gesagt ganz großartig!!! In meinem SPIEGELblog habe ich die Thematik aktuell übrigens auch aufgegriffen, siehe
http://www.spiegelblog.net/.
Gestatten Sie zu Ihrer Strafanzeige kurz folgende Fragen:
(1) Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Strafanzeige ein?
(2) lese ich es in Ihrer Strafanzeige richtig, dass das in Berlin verstorbene Kind nun doch - entgegen den Verlautbarungen in den Mainstreammedien - bereits gegen Masern geimpft worden war? Immerhin wurde ja Folgendes allerorten von Spiegel&co kolportiert: "'Das Kind war geimpft, aber nicht gegen Masern', sagte Czaja." In Ihrer Strafanzeige hingegen heißt es: "Tatbestand: 1. Das verstorbene Kleinkind hatte, gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission ( Stiko ), bereits die erste MMR-Impfung ( Masern-Mumps-Röteln ) erhalten." Was ist denn nun faktisch richtig? Bzw. haben Sie einen Beleg dafür, dass das Kind doch gegen Masern geimpft worden war?
Vielen Dank im Voraus und sG aus Hamburg
Torsten Engelbrecht
Hallo, Herr Engelbrecht
ich bin mir sehr sicher, dass die Sache verfolgt werden muss, aber auch , dass die Schulmedizin blockt.
Meine Informationen habe ich aus Fernsehen und Internet, darunter Veröffentlichungen in Facebook, von Müttern, deren Kind mit dem Verstorbenen im KiGa war. Das Kind war für mich fraglos herzkrank und war auch geimpft gegen Masern, d.h. es muss demnach eine MMR-Impfung bekommen haben
Das scheint mir daher alles durchaus seriös und eine Anzeige zu rechtfertigen. Es wird sich allerdings zeigen müssen, inwieweit nun wirklich aufgeklärt wird bezw überhaupt aufgeklärt werden darf. Da habe ich allerdings schon schlechte Erfahrungen gemacht. Staatsanwaltschaften sind schließlich weisungsgebunden. Dann wird das eingestellt und ich veröffentliche dies dann nmit Kommentierung . Wir werden sehen. Vielleicht machen ja die Eltern noch mit.
Mit besten Grüßen
Melhorn .
Torsten
6. März (vor 2 Tagen)
... vielen Dank für die Infos, aber haben Sie einen handfesten Beweis dafür, dass das Kind gegen Masern geimpft war?
ein solcher wäre wirklich klasse!!
sG, te
Wolf-Alexander Melhorn <wolf.alexander.melhorn@gmail.com>
7. März (vor 1 Tag)
an Torsten
.... Ihre Frage überrascht mich eigentlich. Natürlich habe ich keine handfesten Beweise! Aber es gibt die Erklärungen der Mütter aus dem KiGa, die nach meiner Information zum Schweigen verpflichtet wurden, Es gibt auch Krankenakten des Kinderarztes und des Krankenhauses, sowie ein Impfbuch und schließlich die Eltern, die gewiss ein Interesse daran haben, die Wahrheit herauszubringen.Von denen lässt sich dann fraglos auch das Ausmaß der Risikoinformation der Eltern durch den Impfarzt erfragen .
All das begründet einen soliden Verdacht auf die angezeigte Straftat, denn es gibt schließlich ein totes Kind!
Zur Aufklärung ist die Polizei verpflichtet, wenn sie darauf hingewiesen wird, wonach sie fragen muss und was sie sich zeigen lassen sollte. Daran aber fehlt es, weil die Ärzteschaft der fachfremden Polizei offenbar vorgibt, was sie zu denken und zu prüfen hat. Die Staatsanwaltschaft könnte weiteres über die genauen Umstände des Todefalles über Gutachten ermitteln lassen.
Als Bürger bin ich in keiner Hinsicht verpflichtet, solche Beweise für meine fachlich begründete Anzeige vorzulegen, dass und unter welchen Umständen es möglich ist, dass ein herzkrankes Kind überhaupt geimpft wurde und dass es an einer Krankheit wie den Masern verstarb, die in Berlin derzeit nur wenige hundert Fälle umfasst und an der 2014 meines Wissens nur 2 Kinder starben. Sie können meiner Homepage entnehmen, unter 'Der Fall Nancy' und den sonstigen, dort angegeben Fällen, dass ich genug über Impfen und seine Folgen weiß, um den medizinischen Hintergrund meiner Anzeige glaubhaft zu machen.
Ich weiß von Ärzte und Apothekern. denen mit Zulassungsentzug gedrohtr wurde, nur weil weil sie das Impfgeschäft kritisch gesehen haben. Mir sagen auch Journalisten,dass sie je eigentlich gerne kritisch berichten würden, aber die Redaktion lasse das nicht zu. Impfen ist ein Miliardengeschäft und zwar nicht nur für Pharmindustrie, sondern gerade auch für die Ärzteschaft. Nicht durch den Impfvorgang selbst, sondern durch Folgen des Impfens. Der Arzt muss nur das Vertrauen der Eltern behalten! Dafür sorgen schon eine gezielte Lobbyarbeit und die Medien.
Als Heilpraktiker habe ich die Freiheit und m.E. auch die Pflicht, klar zu sagen, was ich weiß. Da kann man nicht einfach drüber weggehen! Sie könnten anregen, dass diese Ermittlungen vollständig und unvoreingenommen werden.
Es ist nun Sache der Polizei, dem nachzugehen. Mich wird man anschließend vor ein Gericht stellen, wenn ich bösartig oder verleumderisch argumentiert habe. Da kann ich sicher sein.
Sie werden davon vielleicht erfahren.
Mit besten Grüßen
Melhorn
:
Torsten Engelbrecht
7. März (vor 1 Tag)
an mich; Claus
... vielen Dank, aber ich wollte eigtl. nur wissen, ob Sie irgendeine Quelle nennen können, aus der hervorgeht, dass das Kind gegen Masern geimpft wurde. Ist z.B. die Erklärung der Kita-Mütter irgendwo online? Oder wurde irgendwo im Netz bereits über die von Ihnen erwähnten Krankenakten des Kinderarztes und des Krankenhauses oder auch über das Impfbuch berichtet? Oder ist es jetzt ein REINE Vermutung von Ihnen, dass das Kind gegen Masern geimpft worden war?
Ich will Sie wohlgemerkt gar nicht prüfen o.ä., ich finde Ihre Strafanzeige, wie gesagt, super, aber mich würde nur eine solche konkrete schriftliche Quelle interessieren!
sG, te
T
Am 07.03.2015 um 01:00 schrieb Wolf-Alexander Melhorn:
Wolf-Alexander Melhorn <wolf.alexander.melhorn@gmail.com>
7. März (vor 1 Tag)
an Torsten
... Sie sind Journalist und wissen daher auch, dass es Aufgabe der Ermittlungsbehörden ist, Ihre Fragen von Amts wegen aufzuklären, so bald sie von so was Kenntnis erhält - wie jetzt durch meine Anzeige.
Wenn die Ermittlungsbehörde ihre Aufgabe also ernst nimmt, sieht sie nur einfach die Krankenakte des Impfarztes ein, vernimmt diesen und die Mitarbeiter der behandelnden Klinik, und lässt sich nicht vorgeben, was sie als Ermittlungsorgan zu denken oder auch zu übersehen hat. Schließlich ist ein Kind gestorben! .
Vor allem gibt es hier für die Ermittlungsbehörden noch Elten, die sich befragen ließen, ob sie ihr Kind gegen Masern impfen ließen und ob und wie umfangreich sie über das Risiko für ihr krankes Kind vom Impfarzt aufgeklärt wurden. Oder ob man ihnen ihnen - wie das heute üblicherweise geschieht - nur einfach damit droht, dass sie ihr Kind ohne Impfung gefährden? Motto: Wollen Sie etwa verantworten, dass ihr Kind stirbt,wenn sie es nicht impfen lassen? .
Außerdem gibt es das amtliches Impfbuch, das dies enthalten muss. Hat die Eltern aber vielleicht keiner befragt, weil sie kein Deutsch sprechen und daher überhaupt nicht informiert wurden? Das alles gibt es schließlich!
Es muss also keiner rätseln oder spekulieren! Das darf ich auch nicht und habe mir daher auch meine Erkundigungen eingezogen. Namen nenne ich Ihnen deshalb nicht, weil Sie das selbst verifiezieren könnten. Es stehen Namen im Internet und auf Facebook. Oder dürfen Sie nicht,zu gründlich nachforschen?
Denn warum findet sich offenbar jeder damit ab, dass alle im Kindergarten zum Stillschweigen angehalten wurden.? Schließlich ist ein Kind gestorben! Wenn doch alles in Ordnung wäre, hätte doch ohnehin niemand etwas zu befürchten und der Rechtsstaat die Gelegenheit, sich als solcher zu beweisen ! Oder soll ich jetzt als Whistler herausgestellt und dann irgendwann sanktioniert werden? Das schüchtert mich jedenfalls alles nicht ein! Warum andere?
Mit besten Grüßen
Melhorn
Torsten Engelbrecht
... vielen Dank noch mal, aber wie kommen Sie darauf, dass ich "nicht zu gründlich nachforschen" düfte? Darum geht es doch auch gar nicht. Ich versuche ja gerade nachzuforschen - und dafür frage ich Sie eben, ob Sie mir netterweise einen Beleg (z.B. einen Link) schicken könnten, aus dem hervogeht, dass das Kind eben DOCH geimpft war gegen Masern. Sie schreiben ja auch, "es stehen Namen im Internet und auf Facebook" - bitte nennen Sie mir doch kurz die entsprechenden Links im Internet und von Facebook, das wäre sehr nett.
Vielen Dank und sG, te
wolf.alexander.melhorn@gmail.com
21:33 (vor 1 Stunde)
an Torsten
.... die Links bekommen Sie.
Zu Ihrer Info:
Die Ellwanger Polizei hat mir heute vier, schriftlich zu beantwortende Fragen gestellt, woher ich meine Infos hätte und erst wenn die beantwortet sind,wird sie das der Ellwanger Staatsanwaltschaft "zur weiteren Entscheidung vorlegen", d.h. die Anzeige wird nicht nach Berlin weitergegeben. Rechtsstaatlich ist das nicht, denn die Berliner Polizei hat diese Infos natürlich alle und könnte meine Anzeige daher auch problemlos bearbeiten, soll das aber offenbar nicht! Was also gibt es zu verbergen? Dass die Eltern Ausländer sind und daher nicht über das Impfrisiko informiert wurden?.
2 Anhänge
Der vollständige Schriftverkehr mit den Behörden, seit Anzeigeerstattung
Polizeipräsidium Aalen vom 5.3.15
Schreiben an Landespolizei Ellwangen vom 10.3.2015
Schreiben an Landespolizei Ellwangen vom 20.3.2015
Polizeipräsidium Aalen vom 24.3.15
Schreiben an Staatsanwaltschaft Ellwangen vom 3.4.2015
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