Hans Tolzins Tun hat gefährliche Folgen. Hier ein Beispiel seiner Soufflagen:
Erst mal das Beweisstück:
http://www.impfkritik.de/pressespiegel/2007051301.htm[*QUOTE*]
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Spendenaufruf für Elternklage gegen Schulausschluss ungeimpfter Kinder
Liebe Eltern und am Impfthema Interessierte,
Masern ist eine Kinderkrankheit, die bei richtiger Behandlung in
der Regel harmlos verläuft. Sie geht oft mit einem bemerkenswerten
Entwicklungsschub einher, scheint also durchaus einen biologischen
Sinn zu haben. Schwere Komplikationen und Todesfälle sind in Län-
dern mit großer Armut und schlechten hygienischen Bedingungen immer
noch Thema, bei uns in Deutschland sind sie jedoch innerhalb des
letzten Jahrhunderts auf ein Bruchteil zurückgegangen. Statistiken
zeigen, dass diese Entwicklung bei der Einführung der Masernimpfung
(in den 70er Jahren) bereits weitgehend abgeschlossen war.
Die derzeit diskutierten - und
in den Medien immer wieder aufge-
wärmten - schweren SSPE-Fälle sind in erster Linie
als Folge des
fehlenden Nestschutzes durch ihre geimpften Mütter und als Folge
von Impfungen und anderen schädlichen Medikamenten anzusehen, die
SSPE-artige Symptome hervorrufen können.Die Gesundheitsbehörden und die Pharmaindustrie sehen dies freilich
anders und bemühen sich nach Kräften, die allgemeine Angst vor Ma-
sern zu schüren und eine zunehmende Ausgrenzung von Familien zu
bewirken, die sich gegen die Masernimpfung wehren.
Derzeit häufen sich z. B. die Schulausschlüsse von ungeimpften Kin-
dern nach Anordnung durch lokale Gesundheitsbehörden. Den Eltern
wird dabei die "Freiheit" eingeräumt, dem zweiwöchigen Ausschluss
ihres Kindes vom Unterricht zu entgehen, wenn sie ihre Kinder "noch
ganz schnell impfen lassen". Damit ist klar, worum es eigentlich
geht: Um die Erhöhung der Durchimpfungsraten und die Beugung des
Impfwiderstandes in der Bevölkerung.
Dieses Vorgehen ist aus zahlreichen Gründen rechtlich bedenklich.
Die Nötigung zur Duldung einer Körperverletzung (der Impfung) wi-
derspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die un-
gleiche Behandlung der Ungeimpften gegenüber den Geimpften wider-
spricht dem Grundrecht auf Gleichbehandlung. Die Missachtung der
bewussten persönlichen Entscheidung gegen eine Impfung verstößt
gegen das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Der Ausschluss Ungeimpfter soll entsprechend Infektionsschutzgeset-
zes (IfSG) die Weiterverbreitung der Krankheit verhindern. Das ge-
genwärtige Vorgehen ist jedoch nicht durch seriöse wissenschaftli-
che Forschung abgesichert. Man ignoriert zum Beispiel völlig, dass
auch Geimpfte als Ausscheider von ansteckenden Erregern in Frage
kommen und eine wissenschaftliche Forschung darüber fehlt, welche
Rolle sie bei Epidemien innerhalb der Infektionsketten spielen.
Darüber, wie schnell das Immunsystem bei Geimpften bei einem Kon-
takt mit Masernviren "hochfährt" und über welchen Zeitraum Geimpfte
bis zur vollen Aktivierung des Immunsystems noch Masernviren aus-
scheiden, gibt es keine verlässlichen wissenschaftliche Erkenntnis-
se. Außerdem: Auch wer frisch mit einem sog. Lebendimpfstoff ge-
impft wurde, ist u.U. mehrere Wochen lang ein sog. "Ausscheider"
potentiell pathogener (krankmachender) Mikroben und ansteckend. So
viel z.B. zum Thema Gleichbehandlung.
Bei einem Ausbruch innerhalb einer Schule werden Eltern ungeimpfter
vor die Alternative gestellt, eine Bestimmung des Titers von Ma-
sern-Antikörpern im Blut durchführen zu lassen. Wie jedoch selbst
Bundesgesundheitsbehörden einräumen, ist der Antikörpertiter eine
völlig unzuverlässige Messgröße für Immunität. Da er andererseits
bei der Zulassung eines Impfstoffs als alleiniger Maßstab für den
Nutzen herangezogen wird und Studien über den tatsächlichen Wir-
kungsgrad (vor allem im Vergleich mit Ungeimpften) fehlen, ist der
Sinn einer Titerbestimmung mehr als fraglich. Darüber hinaus steht
im Grunde kein Impfstoff zur Verfügung, der nachweislich in der
Lage wäre, den Ausbruch und die Weiterverbreitung der Krankheit zu
verhindern. Somit ist gar nicht gesichert, dass Geimpfte erstens
geschützt sind und zweitens die Erreger nicht weitergeben.
Der Ausschluss von ungeimpften Kindern ist weder medizinisch noch
rechtlich begründet. Leider verhalten sich unsere Gesundheitsbehör-
den nicht entsprechend und wir müssen uns unsere Rechte vor Gericht
erst noch erstreiten.
Das Problem dabei: Nur eine unmittelbar von einem Schulausschluss
betroffene Familie kann sich z.B. durch einen Antrag auf eine
einstweilige Verfügung oder eine sog. "Feststellungsklage" wehren.
Solange unter den Betroffenen niemand bereit ist bzw. auf die Idee
kommt, den Rechtsweg zu beschreiten, werden sich derartige und ähn-
liche Einschränkungen unserer Grundrechte weiter häufen.
Damit komme ich nun zum eigentlichen Anlass für diesen speziellen
Newsletter:
Ich habe seit kurzem Kontakt zu einer unmittelbar betroffenen Fami-
lie, die sich entschieden hat, vor Gericht zu ziehen. Der gemein-
nützige Verein "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V."
möchte diese Möglichkeit zur rechtliche Klärung durch Vermittlung
eines Anwalts und Finanzierung der Gerichtskosten unterstützen bzw.
erst ermöglichen und bittet Sie deshalb um eine Spende.
Die Spendeneingänge und ihre Verwendung wird der Verein auf seiner
Webseite
www.abbug.de offen legen, so wie dies bei dem bisher von
mir privat geführten Rechtsfond auch der Fall gewesen ist.
Die Verfahrenskosten fallen üblicherweise nicht auf einmal, sondern
im Laufe eines längeren Zeitraums - möglicherweise über mehrere
Jahre hinweg - an. Wir möchten gerne vermeiden, dass größere Summen
über längere Zeit ungenutzt auf dem Vereinskonto "brach" liegen. Es
bietet sich deshalb an, immer nur dann den Spendenaufruf zu wieder-
holen, wenn eine finanzielle Unterstützung konkret und relativ
kurzfristig benötigt wird.
Des weiteren bietet sich an, diesen Spendenaufruf mit den sich be-
reits in Vorbereitung befindlichen Klagen zur Durchsetzung des In-
formationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu kombinieren. Den in diesem
Zusammenhang seit über einem Jahr laufenden Schriftwechsel mit ver-
schiedenen Bundesgesundheitsbehörden werde ich im "impf-report"
Newsletter und der "impf-report" Zeitschrift demnächst veröffentli-
chen. Die Verwendung Ihrer Spenden für im Zusammenhang mit den IFG-
Anfragen anfallende Auskunftsgebühren (bis zu 250 Euro), Anwalts-
und Gerichtskosten werden auf der AGBUG-Webseite ebenfalls veröf-
fentlicht.
Da ich selbst einen großen Teil meiner Zeit in diese Vorgänge in-
vestiere und die Einnahmen durch meine Zeitschrift "impf-report"
noch nicht ausreichen, um davon zu leben (ich widme mich dem Impf-
thema in Vollzeit), wäre ich selbst ebenfalls für eine Unterstüt-
zung dankbar.
Sie können die Verwendung Ihrer Spende folgendermaßen steuern:
Wollen Sie Ihre Spende ausschließlich für die Kosten des Rechtswe-
ges verwendet sehen (Gebühren, Anwalthonorar, Gerichtskosten, Gut-
achten), bitte als Verwendungszweck "Impfaufklärung Rechtsfonds"
angeben.
Wollen Sie Ihre Spende ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des
von mir gegründeten "Netzwerkes für unabhängige Impfaufklärung"
(NEFUNI) zukommen lassen, bitte als Verwendungszweck "Impfaufklä-
rung NEFUNI" angeben. Die Einnahmen von NEFUNI helfen mir, vor al-
lem die unendgeldlichen Informationsplattformen im Internet
(
www.impfkritik.de und den "impf-report" Newsletter) aufrecht zu
erhalten und weiter auszubauen. Ein weiteres Projekt ist die ge-
plante Herausgabe von kostenlosen Faltblättern zu verschiedenen
Themen rund ums Impfen.
Wenn Sie einfach nur das Stichwort "Impfaufklärung" ohne weiteren
Zusatz angeben, wird Ihre Spende je zur Hälfte dem Rechtsfonds und
NEFUNI zugeteilt. Eine andere Gewichtung ist natürlich ebenfalls
möglich, indem Sie zwei getrennte Überweisungen vornehmen.
Die Kontoverbindung:
AGBUG e.V.
Landesbank Baden-Württemberg
BLZ: 60050101
Kto.-Nr.: 2039206
Stichwort: "Impfaufklärung Rechtsfonds" (Verfahrenskosten)
oder
Stichwort "Impfaufklärung NEFUNI" (Öffentlichkeitsarbeit NEFUNI)
oder
Stichwort "Impfaufklärung" (halb Rechtsfonds, halb NEFUNI)
Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, lassen Sie uns bitte eine
entsprechende Notiz zukommen, entweder per Post an AGBUG e.V., Ma-
rienstr. 9, 70771 Leinfelden-Echterdingen, per Fon an 0711/7941319-
1, per Fax an 0711/7941319-2 oder Email an info @ agbug.de.
Vielen Dank im Voraus für jede kleine oder auch größere Spende!
mit freundlichen Grüßen
Hans U. P. Tolzin
Quelle: impf-report Newsletter vom 13. Mai 2007
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[*/QUOTE*]
Ob sich Hans Tolzin auch für Ebola so ausbreiten würde?
Sein Text ist lang, um die Leute einzuseifen, um die Unwahrheiten, Verdrehungen und rhetorischen Finten so zu verpacken, daß sie nicht auffallen.
Gleich zu Anfang schreibt Hans Tolzin:
[*QUOTE*]
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Masern ist eine Kinderkrankheit, die bei richtiger Behandlung in
der Regel harmlos verläuft. Sie geht oft mit einem bemerkenswerten
Entwicklungsschub einher, scheint also durchaus einen biologischen
Sinn zu haben. --------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Doch das ist nicht wahr, denn Krankheiten haben keinen "biologischen Sinn"!
Daran ändert auch das "scheint" nichts.
Und einen "Entwicklungsschub" gibt es auch nicht, sondern eine dramatische Schwächung des Immunsystems.
Masern als gefährliche Krankheit gibt es auch nicht seit Millionen Jahren, seit Anbeginn der Menschheit, sondern sie sind nach Lage der Dinge erst durch eine vor rund 1400 Jahren aufgetretene Mutation gefährlich geworden.
Wer trotz eindeutiger Gegenbeweise, die dem Hans Tolzin zuhauf vorliegen (er zitiert sogar daraus), behauptet, daß Krankheiten einen "biologischen Sinn" hätten, hat ein ernstes Problem mit der Welt. Und die Welt mit ihm, denn wer wie Hans Tolzin selbst angesichts von Todesfällen darauf beharrt, daß Krankheiten
eine sinnvolle Maßnahme der Natur sind, erzählt Dinge, die zu glauben und danach zu handeln tödlich enden kann.
Auch dies ist ein Tolzinscher Brei:
[*QUOTE*]
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Schwere Komplikationen und Todesfälle sind in Län-
dern mit großer Armut und schlechten hygienischen Bedingungen immer
noch Thema, bei uns in Deutschland sind sie jedoch innerhalb des
letzten Jahrhunderts auf ein Bruchteil zurückgegangen. Statistiken
zeigen, dass diese Entwicklung bei der Einführung der Masernimpfung
(in den 70er Jahren) bereits weitgehend abgeschlossen war.
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[*/QUOTE*]
Damit soll verharmlost werden. Was soll verharmlost werden? Antwort: der Tod von Kindern.
Daß in den unterentwicklelten Ländern die Kinder eher sterben, weil sie mangelernährt sind, ist kein Wunder: sie werden von den Folgeerkrankungen der Masern umgebracht. Masern sind eine sehr harte Erkrankung, die für rund sechs Wochen die Immunabwehr zusammenbrechen läßt. Da können andere, auch sonst vom Immunsystem leicht abzuwehrende Krankheiten, die Kinder regelrecht "umhauen".
Daß Masern eine sehr harte Krankheit sind, sieht man an dem hohen Fieber: der Körper hat keine andere Möglichkeit, sich gegen die Viren zur Wehr zu setzen. Im Grenzfall stirbt das Kind durch das Fieber, das nicht nur die Viren, sondern vor allem auch die Körperzellen des Kindes zerstört.
Fieber ist keine harmlose Angelegenheit, sondern oft tödlich oder hinterläßt lebenslange Schäden, vor allem im Gehirn.
Hans Tolzin souffliert, die Toten in Deutschland seien doch harmlos im Verhältnis zu den Toten in den unterentwickelten Ländern. Außerdem ist heute alles viel besser als früher...:
[*QUOTE*]
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...sind sie jedoch innerhalb des letzten Jahrhunderts auf ein Bruchteil
zurückgegangen.
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[*/QUOTE*]
Aber JEDES tote Kind zählt. Jedes tote Kind ... ist tot!
Die Wahrscheinlichkeit für ein Kind, an SSPE zu erkranken, ist viel höher als bisher angegeben wurde. Endlich werden die aktuellen Zahlen der Forschung von den Betonköpfen im RKI wenigstens zur Kenntnis genommen: 1:2000.
Wenn 2000 Kinder an Masern erkranken, stirbt davon im Durchschnitt 1 Kind an SSPE und weitere 2 bis 4 an anderen Masernfolgen.
Damit ist die
Gesamtwahrscheinlichkeit eines Todes durch Masern 1:400Aber den Hans Tolzin ficht so etwas nicht an. Er behauptet:
[*QUOTE*]
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Die derzeit diskutierten - und
in den Medien immer wieder aufge-
wärmten - schweren SSPE-Fälle sind in erster Linie
als Folge des
fehlenden Nestschutzes durch ihre geimpften Mütter und als Folge
von Impfungen und anderen schädlichen Medikamenten anzusehen, die
SSPE-artige Symptome hervorrufen können.--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Die Wahrheit: Es gibt keine "schweren SSPE-Fälle". Denn
SSPE ist IMMER tödlich.Man sieht alleine an diesem einen Satz, wie weit Hans Tolzin Einlassungen von den beweisbaren Tatsachen der realen Welt entfernt sind.
Er setzt noch eins drauf:
[*QUOTE*]
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als Folge von Impfungen und anderen schädlichen Medikamenten
anzusehen, die SSPE-artige Symptome hervorrufen können.--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Doch es gibt keine "SSPE-artigen Symptome" (die dann fälschlicherweise für SSPE gehalten werden könnten). UND: SSPE ist IMMER tödlich.
Und dann das: Hans Tolzin will Geld. Er will Geld dafür, daß Kinder mit einer möglicherweise tödlichen Krankheit angesteckt werden können. Wie? Indem sie mutwillig von kranken Kindern angesteckt werden. Wie? Indem diese kranken Kinder zu den gesunden Kindern in die Schule kommen. Dafür will Hans Tolzin sogar vor Gericht gehen:
[*QUOTE*]
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Spendenaufruf für
Elternklage gegen Schulausschluss ungeimpfter Kinder [...]
Derzeit häufen sich z. B. die Schulausschlüsse von ungeimpften Kin-
dern nach Anordnung durch lokale Gesundheitsbehörden.
Den Eltern
wird dabei die "Freiheit" eingeräumt, dem zweiwöchigen Ausschluss
ihres Kindes vom Unterricht zu entgehen, wenn sie ihre Kinder "noch
ganz schnell impfen lassen". Damit ist klar, worum es eigentlich
geht: Um die Erhöhung der Durchimpfungsraten und die Beugung des
Impfwiderstandes in der Bevölkerung.
Dieses Vorgehen ist aus zahlreichen Gründen rechtlich bedenklich.
Die Nötigung zur Duldung einer Körperverletzung (der Impfung)
widerspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die ungleiche Behandlung der Ungeimpften gegenüber den Geimpften
widerspricht dem Grundrecht auf Gleichbehandlung. Die Missachtung der
bewussten persönlichen Entscheidung gegen eine Impfung verstößt
gegen das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit.
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[*/QUOTE*]
Das ist der Kern der Sache:
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Den Eltern wird dabei die "Freiheit" eingeräumt, dem
zweiwöchigen Ausschluss ihres Kindes vom Unterricht
zu entgehen, ...--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Die ungeimpften Kinder dürfen zwei Wochen nicht in die Schule bzw. nicht in den Kindergarten. Von einem ZWANG, daß die Kinder geimpft werden MÜSSEN, ist gar keine Rede. Aber das ignoriert Hans Tolzin geflissentlich und versteigt sich sogar zu der Behauptung:
[*QUOTE*]
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Die Nötigung zur Duldung einer Körperverletzung (der Impfung)
widerspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Die Kinder MÜSSEN nicht geimpft werden.
Warum aber SOLLTEN sie geimpft werden? Antwort: damit sie keine anderen anstecken!
Nun behauptet Hans Tolzin, das Impfen sei eine Körperverletzung. Und der Zwang zum Impfen sei Nötigung.
Aber es gibt keinen Zwang, denn die ungeimpften die Kinder können doch zuhause bleiben.
Aber DAS will Hans Tolzin nicht... Nein, er will, daß ungeimpfte und damit auch durchaus kranke und infektiöse Kinder in die Schule kommen dürfen. Das heißt: Hans Tolzin stellt die zwei Wochen Schule der einen Kinder über das Leben der anderen Kinder in der Schule. Seinen reinen Mutwillen, vielleicht auch die Bequemlichkeit, die eigenen Kinder nicht zuhause beaufsichtigen zu müssen, stellt er über das Leben der anderen Kinder. UND DANN behauptet er sogar rotzfrech ein "Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit":
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Die Nötigung zur Duldung einer Körperverletzung (der Impfung)
widerspricht dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Aber genau dieses Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit spricht er all den Kindern ab, die er wohlwissentlich infizieren lassen will (Infektionsrisiko bei Masern: gut 100 Prozent!).
Dabei behauptet er sogar, etwas Gutes zu tun, wenn die Kinder krank werden, denn, so Tolzin:
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Masern ist eine Kinderkrankheit, die bei richtiger Behandlung in
der Regel harmlos verläuft. Sie geht oft mit einem bemerkenswerten
Entwicklungsschub einher, scheint also durchaus einen biologischen
Sinn zu haben. --------------------------------------------------------------------------
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So ist er, der Hans Tolzin. Und er ist das nicht aus Versehen. Er tut das alles auch nicht, weil ihm niemand gesagt hat, daß er etwas falsches behauptet. Nein, dem Hans Tolzin wird seit Jahren immer und immer wieder gesagt, was unwahr ist an dem, was er sagt und schreibt. Aber er tut es trotzdem.
Ob bei ihm Geld eine Rolle spielt, ist egal. Für die toten Kinder ist das alles egal. Die sind tot. Und die bleiben tot...
Andere sind übrigens auch tot: Hunderte von Menschen, die dem kriminellen Psychopathen Ryke Geerd Hamer auf den Leim gegangen sind. Für den hat Hans Tolzin jahrelang Reklame gemacht. Und er verbreitet noch immer dessen Wahnideen.
Hans Tolzin könnte sehr wohl klagen gegen seine Kritiker, die ihm immer wieder so einiges vorwerfen. Aber er klagt nicht, der Hans Tolzin. Warum wohl? Ganz einfach: weil die Kritiker dem Hans Tolzin beweisbare Tatschen um die Ohren hauen.
Aber Hans Tolzin WILL klagen. Er möchte es so, so gerne. Bloß zahlen will er nicht dafür. Nein, DAFÜR sollen Andere bluten:
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Ich habe seit kurzem Kontakt zu einer unmittelbar betroffenen Fami-
lie, die sich entschieden hat, vor Gericht zu ziehen. Der gemein-
nützige Verein "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V."
möchte diese Möglichkeit zur rechtliche Klärung durch Vermittlung
eines Anwalts und Finanzierung der Gerichtskosten unterstützen bzw.
erst ermöglichen und bittet Sie deshalb um eine Spende.
Die Spendeneingänge und ihre Verwendung wird der Verein auf seiner
Webseite
www.abbug.de offen legen, so wie dies bei dem bisher von
mir privat geführten Rechtsfond auch der Fall gewesen ist.
Die Verfahrenskosten fallen üblicherweise nicht auf einmal, sondern
im Laufe eines längeren Zeitraums - möglicherweise über mehrere
Jahre hinweg - an. Wir möchten gerne vermeiden, dass größere Summen
über längere Zeit ungenutzt auf dem Vereinskonto "brach" liegen. Es
bietet sich deshalb an, immer nur dann den Spendenaufruf zu wieder-
holen, wenn eine finanzielle Unterstützung konkret und relativ
kurzfristig benötigt wird.
Des weiteren bietet sich an,
diesen Spendenaufruf mit den sich be-
reits in Vorbereitung befindlichen Klagen zur Durchsetzung des In-
formationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu kombinieren. Den in diesem
Zusammenhang seit über einem Jahr laufenden Schriftwechsel mit ver-
schiedenen Bundesgesundheitsbehörden werde ich im "impf-report"
Newsletter und der "impf-report" Zeitschrift demnächst veröffentli-
chen. Die Verwendung Ihrer Spenden für im Zusammenhang mit den IFG-
Anfragen anfallende Auskunftsgebühren (bis zu 250 Euro), Anwalts-
und Gerichtskosten werden auf der AGBUG-Webseite ebenfalls veröf-
fentlicht.
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Da hat der Hans Tolzin gleich noch eine Falle versteckt:
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Des weiteren bietet sich an,
diesen Spendenaufruf mit den sich be-
reits in Vorbereitung befindlichen Klagen zur Durchsetzung des In-
formationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu kombinieren. --------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
So bettelte er um Spenden. Er bekam auch welche. Und als er dann eines Tages im Jahr 2008 geklagt hat, bekam er prompt die Quittung...
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