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Author Topic: Strafverfahren gegen Stefan Lanka - Landgericht Stuttgart  (Read 3495 times)

ama

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Strafverfahren gegen Stefan Lanka - Landgericht Stuttgart
« on: May 22, 2006, 08:44:29 AM »

"Das Völkerstrafgesetzbuch verlangt die Überwindung der Schulmedizin!" sagt Karl Krafeld. Und er sagt noch mehr:


http://www.regentreff.de/messages/39925.htm

[*QUOTE*]
KURZFRISTIG ANGESETZT: Strafverfahren gegen Stefan Lanka - Landgericht Stuttgart

[ Regentreff-Forum ]

Geschrieben von Christian am 19. Mai 2006 16:37:13:

Newsletter-klein-klein-verlag vom 19.05.2006

Strafverfahren gegen Stefan Lanka - Landgericht Stuttgart
Urbanstr. 5
Dienstag, 23.5.2006, 10.30 Uhr
Saal 105, 1. OG

Anklage:
Beleidigung des Pandemiebeauftragten und Gesundheitsamtsleiter der Stadt Stuttgart, Dr. Thomas Schönauer.

Zugrunde liegende Handlung von Stefan Lanka:
Beschwerde (Petition nach Grundgesetz Art. 17) bei dem in Baden-Württemberg für Beschwerden über Kommunen zuständigen Landtag von Baden-Württemberg, wegen Veruntreuung durch Dr. Schönauer im Zusammenhang mit der naturwissenschaftlich nicht gerechtfertigten Pandemie- bzw. Vogelgrippepanik, indem Dr. Schönauer mittels vorsätzlicher Irreführung des Rates der Stadt Stuttgart (Krankenhausausschuss, Verwaltungsausschuss) die Stadt Stuttgart veranlasst hat, aus Steuergeldern Tamiflu zur Bevorratung einzukaufen.

Dr. Thomas Schönauer:
Dr. Thomas Schönauer war zu der Zeit, als im Zusammenhang mit Impfen Petitionen beim Landtag von Baden-Württemberg eingereicht wurden, die sämtlich zurückgewiesen wurden, der zuständige Referent im Sozialministerium von Baden-Württemberg.

Vermutlich ist Dr. Schönauer begründet verantwortlich für die Behauptung und dreiste, in Schädigungsabsicht vollzogene Lüge des Landtages von Baden-Württemberg über die Existenz der Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO, bevor die STIKO eingestand, dass keine Risiko-Nutzen-Analysen bestehen. Hiermit hatte die STIKO die dreiste, in Schädigungsabsicht vollzogene, Verlogenheit des Landtages von Baden-Württemberg im Nachhinein zweifelsfrei bewiesen. (Dokumente in: Das Völkerstrafgesetzbuch verlangt die Überwindung der Schulmedizin!, S. 247, 248; www.klein-klein-verlag.de) .

Vorwurf der Beleidigung:
In seiner Petition hatte Stefan Lanka an die unstrittig wahre Tatsache erinnert, dass die Tradition des Gesundheitsamtes der Stadt Stuttgart, nicht erst mit dem Jahre 1945 beginnt.
Stefan Lanka hatte an die unstrittig wahren Tatsachen der Handlungen von Bediensteter deutscher Gesundheitsämter vor 1945 erinnert,
von der aber angenommen wird und wurde, dass diese Tradition des -alles mitmachen- bei den Bediensteten der Stadt Stuttgart überwunden war.

Unstrittige Tatsache ist, dass Dr. Schönauer bei den staatlicherseits abverlangten und durchgeführten Lügen über die erfolgten Existenznachweise der Viren, auch der behaupteten Influenzaviren, nachweislich mittlerweile wider besseres Wissen, in Kenntnis der Folgen handelt, dass mittels dieser Verlogenheit scheinlegitimiert Maßnahmen ergriffen werden, z.B. die geplante Verabreichung von Tamiflu, um -Menschen unter Lebensbedingungen zu stellen (stellt), die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen- (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), Mindesttarif nach § 7 Abs. 2 VStGB: fünf Jahre Haft)

Dass Dr. Schönauer sich vorsätzlich im Rahmen des alles mitmachen, im Rahmen des sich bereitwillig Beteiligen, an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt, ist beweisbar. Dr. Schönauer beteiligt sich wider besseres Wissen an dem ausgedehnten und systematischen Irreführungsangriff gegen die Bevölkerung (§ 7 Abs. 1 VStGB) zu dem Zwecke, Tamiflu, Impfstoffe usw. zu verabreichen, allgemein gesagt, zu dem Zwecke Menschen zu vergiften, zu dem Zwecke, Menschen zu zerstören.

Die abscheuliche Verwerflichkeit dieser Anklage:
Möglicherweise erhebt hier eine Staatsanwaltschaft das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Anklage, weil ein Staatsbürger die abscheulichen Verbrechen des deutschen Staates während der Nazizeit, an der viele mitwirkten, heute als eine ernst zu nehmende Warnung für unser heutiges Verhalten in Staat und Gesellschaft, behauptet.

In Deutschland werden Staatsbürger angeklagt, die den (verlogenen) Sonntagsforderungen der Politiker und Kirchenleute usw. entgegentreten , die erinnern, dass deutsche Verbrechen nicht vergessen werden dürfen und uns heute als wirksame Mahnung dienen müssen.

Die strafantragstellende Stadt Stuttgart (Leitender Stadtdirektor Schwedler) und die anklagende Staatsanwaltschaft stellen sich mit dieser Anklage noch unterhalb des moralisch-geistigen Niveaus der Leugner des verbrecherischen Holocaust, die psychisch-emotional nicht in der Lage sind die Wahrnehmung der Tatsache zu zulassen, dass wir Deutschen uns an derartigen Verbrechen beteiligt haben.

Die Staatsanwaltschaft fordert die Bestrafung desjenigen, der die deutschen Verbrechen vor 1945 heute als hochaktuelle zu beachtende Mahnung und Warnung ernst nimmt und daran erinnert &#65533; was Politiker, nicht ernst gemeint, in ihren verlogenen Sonntagsreden verlogen fordern. Tatsächlich sind die Holocaustjubelreden der Politiker nichts anderes als eine verlogene Selbstbejubelung unter zu verabscheuenden Missbrauch des Leides der Holocaustopfer, nach dem verlogenen Schema: >Ach wie schlimm waren die und wie gut sind wir!< und noch verlogener >Wir hätten bei so etwas nie mitgemacht!<. Diese verlogenen Politiker vergehen sich heute mit ihren verlogenen Holocaustreden zum zweiten Mal an die Opfer des bestialischen Verbrechens des Holocaust.

Diese verlogenen Politiker haben sich in den letzten Jahren alle am AIDS-Holocaust in Afrika beteiligt, indem sei duldeten und schwiegen und hiermit als >deutsche Leistung< zahlenmäßig den Nazi-Holocaust in den Schatten gestellt. Das ist die Realität der Auswirkung der verbrecherischen Infektionstheorie, gegen die sich Stefan Lanka wendete. Deshalb klagt die Staatsanwaltschaft Stuttgart Stefan Lanka an, die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die seit 1999 &#65533; oder seit etwa 10 Millionen AIDS-Holocaust Opfern in Afrika &#65533; bewusst und unbedingt vorsätzlich den AIDS-Völkermord sichert. Es ist dieselbe Staatsanwaltschaft Stuttgart, die nicht nur die Lüge des Landtages über die Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO vorsätzlich in Schädigungsabsicht sichert, sondern auch versucht hatte, mich deshalb anzuklagen, weil ich diese verbrecherische Verlogenheit des Landtages, begründet vermutlich aufgrund der Initiative des Dr. Schönauer, nicht duldete.

In der Anklage gegen Stefan Lanka kommt die absurde soziologische Immunitätshypothese zur Entfaltung:
Dadurch, dass wir Deutschen uns an dem bestialischen Verbrechen des Holocaust beteiligt haben, sind wir Deutschen, per Definition des jetzigen deutschen Staates Bundesrepublik Deutschland, dagegen immunisiert, uns heute an Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beteiligen.

Ähnlich wie angeblich ein geimpftes Kind ja auch nicht an Masern erkranken darf , weil nicht sein kann, was nicht sein darf, können die Verbrechen an denen sich der deutsche Staat heute im Zusammenhang mit dem Infektionstheorieverbrechen beteiligt, deshalb nicht geschehen, weil wir Deutschen uns durch das Verbrechen des Holocaust davor immunisiert haben, uns nach 1945 jemals wieder an Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beteiligen.

Sicheres Ergebnis des Verfahrens:
Wenn das Verfahren stattfindet, wird die Staatsanwaltschaft Stuttgart und wird ein Richter am Landgericht Stuttgart vor Öffentlichkeit wiederum einen Beweis des unbedingten Vorsatzes liefern.
Wie dieser Beweis ausfallen wird, kann erst nach der Verhandlung gesagt werden.
Sicher ist: Die Justiz wird einen weiteren unstrittigen Beweis ihrer Absicht schaffen!

Zur weiteren Klärung der Frage:
Ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat oder ist die Bundesrepublik Deutschland ein Verbrecherstaat?

Vorher anrufen!
Wer zu diesem recht kurzfristig angesetzten Termin kommen möchte, sollte vorher beim Landgericht anrufen, ob der Termin tatsächlich stattfindet:
Tel.: 0711 / 212 3551

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Telefax: 0711/921-4009
eMail: poststelle@stastuttgart.justiz.bwl.de

Stefan Lanka hatte beantragt, Dr. Schönauer als Zeugen zu laden. Vermutlich wird Dr. Schönauer nicht als Zeuge geladen. Wenn Dr. Schönauer als Zeuge geladen wird, dann ist damit zu rechnen, dass der Termin verschoben wird.

Für den Text verantwortlich:
Karl Krafeld, Dortmund, 18.5.2006

Antworten:

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Julian

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Re: Strafverfahren gegen Stefan Lanka - Landgericht Stuttgart
« Reply #1 on: May 17, 2022, 07:13:53 PM »

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