Der Hühnerhofjournalismus reicht die Natalie Grams herum. Am 6.12.2019 war sie in "nano" zu sehen, einer sehr dubiosen Sendereihe:
https://www.3sat.de/wissen/nano/191206-sendung-nano-102.html[*quote*]
3satWissen
nano vom 6. Dezember 2019Globuli: rechtliches Schlupfloch / Verbrecherjagd in Stammbäumen / Dürre hetzt Elefanten auf / Schall aufnehmen mit Licht
Produktionsland und -jahr: ZDF Deutschland 2019
Datum: 06.12.2019
weltweit Verfügbar bis: bis 06.12.2024
[VIDEO:]
[*/quote*]
Darin sagt Natalie Grams vor der Kamera:
[*quote*]
"Homöopathika zählen in den meisten Fällen als registrierte Arzneimittel.
Es gibt auch ganz wenig zugelassene Homöopathika.
Das bedeutet dann auch, daß sie für eine Indikation zugelassen sind,
also Husten, Schnupfen, Heiserkeit, irgendeine Diagnose.
Aber auch da ist bei der Zulassung beim BfArM noch keine Studie vorgelegt worden,
die belegt, daß diese Wirksamkeit auch tatsächlich besteht.Es hat einfach die Expertenkommission beschlossen, nach einem gewissen Punktesystem: "Das erscheint uns sinnvoll."
[*/quote*]
Was Natalie Grams nicht sagt: daß es um Komplexmittel geht. Die werden im "HAB", dem Homöopathischen ArzneiBuch, geführt als "Gemeinsam potenzierte Mischungen", zu finden unter "Vorschriften 40" (es gibt 40a, 40b und 40c) "Gemeinsam potenzierte Mischungen":
[*quote*]
H 5.4.4 Spezielle Herstellungsvorschriften
Die folgenden Vorschriften gelten in Verbindung mit den Festlegungen der Abschnitte „Ausgangsstoffe” (H 5.2), „Arzneiträger und Hilfsstoffe” (H 5.3) und „Allgemeines” (H 5.4.1).
[…]
Vorschriften 40 Gemeinsam potenzierte Mischungen
[*/quote*]
Komplexmittel können durchaus unverdünnte Urtinkturen enthalten, ja, sogar zu 100 Prozent aus unverdünnten Urtinkturen bestehen. Siehe als Beispiel "Cysto Hevert":
http://www.hevert.com/market-de/pta/_storage/asset/4884670/storage/master/file/44145510/download/Vademecum_2017_Webversion.pdf[*quote*]
Cysto Hevert
Pflanzlich-homöopathisches Arzneimittel bei Blasen- und Harnwegserkrankungen
Gegenanzeigen
Zusammensetzung
10 g Tropfen enthalten:
Bucco Urtinktur 0,49 g
Equisetum arvense Urtinktur 0,52 g
Petroselinum Urtinktur 2,00 g
Populus tremuloides Urtinktur 0,50 g
Sabal serrulatum Urtinktur 4,97 g
Solidago virgaurea Urtinktur 1,00 g
Urtica Urtinktur 0,52 g
Enthält 63 Vol.-% Alkohol.
Anwendungsgebiete
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöo-
pathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören:
Blasen- und Harnwegserkrankungen.
Cysto Hevert darf nicht angewendet werden in
Schwangerschaft und Stillzeit, bei Kindern und Jugend-
lichen unter 18 Jahren, bei entzündlichen Nierenerkran-
kungen sowie bei Überempfindlichkeit gegen Salicyla-
te, Sägepalmenfrüchte, Schachtelhalm, Goldrute oder
andere Korbblütler.
Bei Blut im Urin, bei Fieber oder bei akuter Harnverhal-
tung sowie bei anhaltenden oder unklaren Beschwer-
den sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Nebenwirkungen
Unter der Anwendung des Arzneimittels kann es, vor
allem bei hellhäutigen Personen, zu erhöhter Licht-
empfindlichkeit der Haut mit sonnenbrandähnlichen
Symptomen kommen. Auftreten können weiterhin
Magen-Darm-Beschwerden (Übelkeit, Erbrechen, Ma-
gen- oder Bauchschmerzen, Durchfall), eine Erhöhung
des Blutdrucks sowie allergische Reaktionen oder Über-
empfindlichkeitsreaktionen. Im Zusammenhang mit
der gleichzeitigen Einnahme von anderen Arzneimit-
teln kann es zu Blutungen kommen.
Wechselwirkungen
Dosierung
Soweit nicht anders verordnet gilt für Erwachsene:
Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde,
höchstens 12mal täglich, je 5–10 Tropfen einnehmen.
Bei chronischen Verlaufsformen 1–3mal täglich 5–10
Tropfen einnehmen.
„Cysto Hevert“ sollte verdünnt in viel, möglichst hei-
ßem Wasser oder Tee eingenommen werden.
Die Wirkung blutgerinnungshemmender Arzneimittel
(zum Beispiel Phenprocoumon, Warfarin, Clopidogrel,
Acetylsalicylsäure und andere nichtsteroidale Anti-
rheumatika) kann verstärkt werden. Die Wirkung von
Antiandrogenen kann verstärkt, die Wirkung therapeu-
tischer Androgene kann abgeschwächt werden.
Zul.-Nr. 6884275.00.00
Packungsgrößen
50 ml
100 ml
Seite 78
PZN 02397361
PZN 02397421Pharmakologie
Auslöser von Blasen- und Harnwegsentzündungen
sind vor allem Krankheitserreger (Bakterien, Viren oder
Pilze), wobei Harnsteine für zusätzliche Komplikatio-
nen sorgen können. Häufig sind Frauen betroffen, da es
bei ihnen durch die deutlich kürzere Harnröhre leicht zu
aufsteigenden Infektionen kommen kann. Nicht selten
kann auch psychischer Stress und die damit verbunde-
ne Schwächung des Abwehrsystems ein zusätzlicher
Auslöser einer Blasenentzündung sein. Unzureichende
oder nicht rechtzeitige Behandlung kann zu einer chro-
nischen Blasenentzündung oder einer Reizblase (häufi-
ger Harndrang) führen.
Bei Männern kommt es im mittleren Lebensalter häu-
fig zur gutartigen Vergrößerung der Prostata (Prostata
hypertrophie). Während viele Männer beschwerdefrei
bleiben, kommt es bei anderen zu einer zunehmenden
Einengung der Harnröhre. Bei Fortschreiten der Erkran-
kung bleibt die Blasenentleerung unvollständig. Dieser
Rückstau begünstigt das Auftreten von Blasenentzün-
dungen.
„Cysto Hevert“ enthält sieben Urtinkturen aus Arznei-
pflanzen, die sich alle bei Erkrankungen von Blase und
Harnwegen bewährt haben. Urtinkturen sind homöo-
pathische Wirkstoffe mit der höchsten Konzentrati-
on an Pflanzeninhaltsstoffen. Das Arzneimittel regt
die Durchspülung der Harnwege an, schwemmt da-
mit Krankheitserreger aus und bekämpft gleichzeitig
schmerzhafte Entzündungen. Auch zur Behandlung
von Entzündungen, die durch Rückstau des Harns bei
Prostatavergrößerung entstehen, ist „Cysto Hevert“ gut
geeignet.
Sabal serrulatum (Sägepalme) bessert vor allem
Blasenstörungen, verursacht durch eine gutartige
Prostatavergrößerung, wirkt aber auch entzündungs-
hemmend. Bucco (südafrikanische Duftraute) hilft bei
Blasen- und Harnwegsentzündungen. Equisetum ar-
vense (Ackerschachtelhalm) wirkt durchspülend und
ausschwemmend. Petroselinum (Petersilie) entkrampft
und entwässert. Populus tremuloides (Zitterpappel)
hilft besonders älteren Patienten bei Blasenbeschwer-
den. Solidago virgaurea (Echte Goldrute) ist eine be-
währte Arzneipflanze bei Harnwegsentzündungen.
Urtica (Brennnessel) entwässert und lindert die Be-
schwerden einer Reizblase.
Seite 79
[*/quote*]
Im Einzelnen:
10 g Tropfen enthalten:
Bucco Urtinktur 0,49 g
Equisetum arvense Urtinktur 0,52 g
Petroselinum Urtinktur 2,00 g
Populus tremuloides Urtinktur 0,50 g
Sabal serrulatum Urtinktur 4,97 g
Solidago virgaurea Urtinktur 1,00 g
Urtica Urtinktur 0,52 g
In 10 Gramm des Mittels sind 10 Gramm Urtinktur. Das sind 100 Prozent! Aber es gibt ja immer noch Irre, die behaupten, in homöopathischen Mitteln "ist nichts drin". Analphabeten, Trottel, Kanaillen!
Dieses Komplexmittel "Cysto Hevert" wird hergestellt von einer Firma Hevert. Das ist genau die Firma, die der Natalie Grams eine Abmahnung reingezwiebelt hat.
Diese Abmahnung wird von "nano" gezeigt, aber falsch. Der entscheidende Satz wird nämlich nicht gezeigt. Im Thread
ABMAHNUNG! Die Kanonenboote des homöopathischen Empire schlagen zurück!
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=10798.0ist das genau beschrieben. Hier genügen mir erst einmal das Bild:
https://pbs.twimg.com/media/D7WevCpWkAA5wcm.jpgund der Klartext aus dem Scan der Unterlassungserklärung:
[*quote*]
UnterlassungserklärungDie Unterzeichnende, Frau Dr. Natalie Grams verpflichtet sich gegenüber der Firma
Hevert Arzneimittel GmbH & Co. KG,
1. es ab sofort zu unterlassen, in Bezug auf die
Wirksamkeit homöopathischer
Arzneimittel in der Öffentlichkeit zu behaupten "nicht über den Placebo-Effekt
hinaus", wie dies geschehen ist im Interview mit der Zeitung "Die Rheinpfalz",
abgedruckt in dem Artikel "Eine Quasi-Religion" vom 3. Mai 2019 mit dem
Wortlaut "Machen wir es kurz: Wirken Homöopathika?" "Nicht über den
Placebo-Effekt hinaus" sowie
2. für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des
Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro an
die Firma Hevert zu zahlen und
3. die Kosten dieser Abmahnung zu erstatten, sofern sie in Rechnung gestellt
werden.
[*/quote*]
Jetzt noch einmal das, was Natalie Grams vor der Kamera sagte:
[*quote*]
"Homöopathika zählen in den meisten Fällen als registrierte Arzneimittel.
Es gibt auch ganz wenig zugelassene Homöopathika.
Das bedeutet dann auch, daß sie für eine Indikation zugelassen sind,
also Husten, Schnupfen, Heiserkeit, irgendeine Diagnose.
Aber auch da ist bei der Zulassung beim BfArM noch keine Studie vorgelegt worden,
die belegt, daß diese Wirksamkeit auch tatsächlich besteht.Es hat einfach die Expertenkommission beschlossen, nach einem gewissen Punktesystem: "Das erscheint uns sinnvoll."
[*/quote*]
Was hat das BfArM wirklich gesagt bzw. geschrieben?
DAS hat das BfArM wirklich geschrieben:https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/BfArM/Publikationen/Jahresbericht2017-18.pdf[*quote*]
----------------------------------
(Seite 41 unten links)
Allein im Nachweis der Wirksamkeit homöopathischer
Arzneimittel gibt es also Unterschiede. "Im Arzneimittelge-
setz ist festgehalten, dass neben dem wissenschaftlichen Er-
kenntnismaterial auch die medizinischen Erfahrungen der
(Seite 41 unten rechts)
jeweiligen Therapierichtungen zu berücksichtigen sind", so
die Biologin. "Mit Blick auf die Behandlung schwerer Er-
krankungen gibt es hier aber auch klare Grenzen." Je nach-
dem, für welches Anwendungsgebiet das Mittel eingesetzt
werden soll, muss auch das Erkenntnismaterial entspre-
chende Voraussetzungen erfüllen. "Wir haben immer die
Arzneimittelsicherheit und die Anwendungssicherheit in
der Selbstmedikation im Blick", betont Dr. von der Heidt.
Dies gelte insbesondere für die Behandlung schwerer Er-
krankungen. "Hier ist eine Studie die Voraussetzung für
eine Zulassung."
Bislang wurde jedoch noch kein homöo-
pathisches Arzneimittel durch das BfArM zugelassen, bei
dem sich der Antragssteller auf eine zum Beleg der Wirk-
samkeit geeignete Studie berufen hätte.----------------------------------
[*/quote*]
Natalie Grams:
"Aber auch da ist bei der Zulassung beim BfArM noch keine Studie vorgelegt worden,
die belegt, daß diese Wirksamkeit auch tatsächlich besteht."BfArM:
"Bislang wurde jedoch noch kein homöo-
pathisches Arzneimittel durch das BfArM zugelassen, bei
dem sich der Antragssteller auf eine zum Beleg der Wirk-
samkeit geeignete Studie berufen hätte."Zwischen
"Studie" und
"geeignete Studie" liegen Welten!
Genau das ist das Problem. Die Homöopathiemafia fährt TAUSENDE Studien auf. Aber sie taugen nichts. Sie sind Müll, oder gefälscht, oder beides. TROTZDEM beharren die Homöopathiemafiosi darauf, daß IHRE Studien die Wirksamkeit der Homöopathie belegen.
Der Witz dabei: Die Homöopathikahersteller müssen keine
"geeignete Studie" vorlegen. Für den Binnenkonsenszauber in der Kommission D reicht ihnen eine Wald-und-Wiesen-"Studie", irgendein Fake von einem oder mehreren "Ärzten" in der Pampa, und schon darf ihr angebliches "Arzneimittel" von den Mitgliedern der Kommission abgenickt werden.
So eine Wald-und-Wiesen-"Studie" kann problemlos eine
"Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel 'über den Placebo-Effekt hinaus'" behaupten - und tut es auch!
In der Kommission D kommen die Hersteller damit durch, in der echten Wissenschaft dagegen nicht.
Das hört sich jetzt wie Korinthenkackerei an, hört sich an wie irgendwelche Spitzfindigkeiten. Genau das ist auch der Eindruck, den die Homöopathiemafiosi so gerne erreichen möchten.
Aber es sind keine Spitzfindigkeiten, sondern der Unterschied zwischen ECHTER Wissenschaft und dem Hokuspokus der Mafiosi. Von diesem Unterschied hängt ab, ob man ein wirksames Medikament bekommt oder irgendeinen esoterischen Scheißdreck. Dieser Unterschied entscheidet über Leben und Tod!
Warum sollte sich ein Hersteller die riesige Mühe einer teuren ECHTEN und Jahre dauernden Studie machen, wenn er mit Hokuspokus in kürzester Zeit sein Mittel abgenickt bekommt? EBEN! Das tut Keiner! Deshalb ist es so, wie es ist:
[*quote*]
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Bislang wurde jedoch noch kein homöo-
pathisches Arzneimittel durch das BfArM zugelassen, bei
dem sich der Antragssteller auf eine zum Beleg der Wirk-
samkeit geeignete Studie berufen hätte.----------------------------------
[*/quote*]
Die Hersteller BERUFEN sich nicht auf eine für einen WISSENSCHAFTLICHEN BEWEIS
"geeignete Studie".
Weil sie es nicht brauchen. Weil der Gesetzgeber die Bürger bescheißt. Deswegen.
Darum geht es: um
"geeignete Studien" und um echte Wissenschaft.
Beide Begriffe, die so lebenswichtig sind, werden von der Grams nicht gebracht.
Wundert mich das alles? Nein, kein bißchen.
Es ist eben ein journalistischer Hühnerhof.
Und die Skeptiker? Die begreifen noch immer nicht, wie echte Wissenschaft funktioniert.
Dunning-Kruger, vorgetragen von Inkarnationen des Dunning-Kruger, DAS sind die Skeptiker.
Es ist ein Trauerspiel...