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Author Topic: Deutschland, der Masern-Exporteur, ist ein Sauhaufen: 919 Masern-Fälle  (Read 2410 times)

Omegafant

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[*quote*]
Vaccines Europe
January 31st, 2018

Europe’s 49 measles deaths: ‘tragic and unacceptable’
Editorial Team

‘Greece is the latest European country to face a major measles outbreak with Romania, Italy and Germany recording epidemics. ’

‘It is tragic and unacceptable that 49 children and adults in EU countries have died from complications of measles infection in the past two years, while safe and effective vaccines are readily available,’ says Dr Andrea Ammon, Director of the European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Most cases – 87% – were among people who were not vaccinated, despite the widespread availability of the MMR vaccines, which protects against measles, mumps and rubella.

‘Vaccination with at least two doses of MMR vaccine remains the most effective measure to prevent the further spread of measles,’ Dr Ammon says, noting the Europe is committed to eliminating the disease.

Data from the ECDC shows that since 1 January 2017, the countries in Europe with the highest number of measles cases are:

    Romania: 8,274
    Italy: 4,885
    Germany: 919
    Greece 968
    France: 77
    Sweden: 26


Read how Italy has embraced life-course immunisation and introduced mandatory vaccination
[*/quote*]

more:
https://www.vaccinestoday.eu/stories/europes-49-measles-deaths-tragic-unacceptable/


919 Masern-Fälle. Dabei es dürfte nicht einen einzigen geben! Es gibt wirksame Impfstoffe!

Deutschland ist das Land der Geisteskranken und Esoteriker, die die Kinder "stählen" durch das "Erleben" einer tödlichen Krankheit, bei der ein Viertel der Kranken bleibende Schäden erleidet und ALLE Erkrankten auf Jahre hinaus sehr harte Schäden des Immunsystems davontragen, wodurch sie erstens ihre bisherige Immunität gegen andere Erreger verlieren und und zweitenes einem stark erhöhten Risiko der Infektion durch andere Erreger ausgesetzt sind, einschließlich Wiederinfektion!

Warum nennt man es nicht das, was es ist: EUTHANASIE! Es ist Nazi-Ideologie!

Impfgegnerschaft gehört unter Strafe gestellt.


In Italien gilt jetzt anscheinend Impfpflicht. Die muß auch in Deutschland eingeführt werden. Sofort!
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Steine kann man nicht essen!

Eule

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Dieses Thema ist nie groß in die Öffentlilchkeit gelangt. Warum nicht?

[*quote*]
Deutschland Fehlende Impfungen Bis zu 300 Tote durch Masern-Spätfolgen in Deutschland
Veröffentlicht am 29.12.2017
Von Claudia Ehrenstein
Politikredakteurin

Impflücken in der Bevölkerung können zu einer erheblichen Zahl von Todesfällen führen.

    Seit 2007 sind 190.000 Menschen in Deutschland an Erkrankungen gestorben, gegen die man impfen kann.
    Mindestens 280 Personen starben an den Spätfolgen einer Masernerkrankung.


Fast 200.000 Menschen in Deutschland starben in den vergangenen zehn Jahren an Erkrankungen, gegen die es eine Impfung gibt. Viele von ihnen könnten möglicherweise noch leben, wären sie geimpft worden. Allein die Spätfolgen der Masern kosteten seit 2007 bis zu 280 Menschen das Leben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die der WELT vorliegt.

Die Dunkelziffer dürfte demnach noch deutlich höher sein, heißt es in dem Papier zum Thema „Defizite bei Impfquoten“, da nicht in jedem Verdachtsfall eine entsprechende Untersuchung erfolgt und diese sogenannten impfpräventablen Infektionen in den Todesfallstatistiken damit nur unvollständig erfasst werden.

Für FDP-Gesundheitspolitiker Wieland Schinnenburg sind diese Zahlen dramatischer Beleg dafür, dass in Deutschland noch zu wenig geimpft wird. „Das Engagement für eine Erhöhung der Impfquote muss deutlich verstärkt werden“, sagte Schinnenburg der WELT. Die Bundesregierung habe es nicht geschafft, die angestrebten Impfquoten zu erreichen. Es gebe im Vergleich zu anderen Ländern einen „dringenden Nachholbedarf“, die Bevölkerung zu impfen.
[...]
[*/quote*]

mehr:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article172006400/Fehlende-Impfungen-Bis-zu-300-Tote-durch-Masern-Spaetfolgen-in-Deutschland.html



Herr Schinnenburg hat eine außergewöhnlich Vita:

https://wschinnenburg.abgeordnete.fdpbt.de/

[*quote*]
Dr. Wieland Schinnenburg
Wieland Schinnenburg
Ihr FDP-Bundestagskandidat für Hamburg

Über mich

Als Zahnarzt und Rechtsanwalt sowie Bürgerschaftsabgeordneter kandidiere ich nun für die FDP Hamburg für den Bundestag.
Kurzlebenslauf

Nach meinem Studium der Zahnmedizin in Hannover, Münster und Los Angeles habe ich seit 1987 eine eigene Zahnarztpraxis. Zusätzlich habe ich Rechtswissenschaften in Hamburg und Washington D.C. studiert und 1998 eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnet.

Politisch bin ich 1981 in die FDP eingetreten. Zwischen 2001 und 2004 sowie seit 2011 bin ich Mitglied der Bürgerschaft. Hier bin ich zuständig für die Themen Verkehr, Gesundheit und Wissenschaft.

    https://www.facebook.com/Wieland.Schinnenburg.FDP/
    https://twitter.com/WSchinnenburg
    https://www.instagram.com/wielandschinnenburg/

Zu meiner Website
Portraitphoto
Dafür setze ich mich ein

Ich möchte, dass meine drei Kinder gute Chancen im weltweiten Wettbewerb haben. Für diese Themen setze ich mich besonders ein:
Bildung
Weltbeste Bildung unter Einsatz moderner Technik
Mobilität
Deutliche Verbesserung der Infrastruktur: Straßen, Schienen, Datennetze
Bürokratie
Drastische Zurückschneidung der Bürokratie
Zur Bundestagsfraktion der Freien Demokraten
Neuigkeiten

Aktuelle Termine und Informationen finden Sie direkt bei der FDP Wandsbek: http://fdp-wandsbek.de/index.php/termine/

    14.05.2018 6

Montag morgen im Bundestag
zum Beitrag

    10.05.2018 10

#Hafengeburtstag. Ich hatte ein längeres Gespräch mit dem amerikanischen und dem polnischen Generalkonsul in Hamburg. Es war nicht konfliktfrei...
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    05.05.2018 19

Heute morgen war ich beim Kommunalwahlkampf in Kiel nachmittags beim Osterstraßemfest in Hamburg
zum Beitrag

    17.05.2018

Die Wahl zwischen Bußgeld und Therapie ist besser als Strafverfolgung. Aber der Vorschlag von Frau Mortler ändert nichts an der grundsätzlich falschen Ausrichtung der Cannabispolitik: Wir brauchen keine Repression sondern eine kontrollierte Abgabe. https://twitter.com/hanfverband...
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Mein politischer Werdegang

Mein politischer und beruflicher Werdegang:

    1958
    Geboren in Norden
    1977
    Abitur
    1984
    Staatsexamen Zahnmedizin
    1985
    Promotion
    1983
    Auslandspraktikum in Haiti
    1984
    Angestellter Zahnarzt
    1986
    Auslandsstudium in Los Angeles
    1988
    Auslandsstudium in Thaliand
    1990
    Auslandspraktikum in Israel
    1993
    Auslandsstudium in Washington D.C.
    1994
    Staatsexamen Rechtswissenschaft
    1998
    Eigene Rechtsanwaltskanzlei

In Kontakt bleiben

Dr. Wieland Schinnenburg
Freie Demokratische Partei (FDP)
Landesverband Hamburg
Feldbrunnenstraße 8
20148 Hamburg
Name
E-Mail
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c/o FDP Hamburg, Feldbrunnenstraße 8
20148 Hamburg
Deutschland
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zaraschinnenburg@gmx.de
Treffen Sie mich online

    https://www.facebook.com/Wieland.Schinnenburg.FDP/
    https://twitter.com/WSchinnenburg
    https://www.instagram.com/wielandschinnenburg/
[*/quote*]

Und trotz all dessen ist das Thema untergegangen. Warum?
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Eule

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Der Artikel der "Bild" erschien im Dezember 2017. 3 Monate später erst bringt er die Antwort der Bundesregierung in seiner eigenen Website.


https://fdp-schinnenburg.de/defizite-bei-impfquoten/

[*quote*]
Wieland Schinnenburg FDP

Defizite bei Impfquoten
23. März 2018/in Bundestag /von admin

Deutscher Bundestag          Drucksache 19/320

19. Wahlperiode     22.12.2017
Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/179 –

Defizite bei Impfquoten


Vorbemerkung der Fragesteller

Das Robert Koch-Institut (RKI) bemängelt, dass es in Deutschland massive Defizite bei Impfungen gibt. Mit Verweis auf den Impfsurveillance der kassenärztlichen Vereinigungen stellt das Robert-Koch-Institut etwa fest, dass Deutschland “inzwischen in Europa Schlusslicht der Masernelemination” ist (www.rki. de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2017/01_2017.html). Weiter heißt es, dass insbesondere Kinder im Alter von 24 Monaten nur ungenügend gegen Masern geimpft waren. So waren “bundesweit 150 000 Kinder des Jahrgangs 2013 nicht vollständig und weitere 28 000 Kinder gar nicht gegen Masern geimpft”.

Impfungen sind für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. In ihrem Aktionsplan “Measles and rubella elimination 2015: Package for accelerated action 2013 bis 2015” fordert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Regierungen auf, 95 Prozent oder mehr der Bevölkerung gegen Masern zu impfen, um diese Infektionskrankheit wirkungsvoll auszurotten. In Deutschland liegt die Impfquote aber gerade einmal bei 86,1 Prozent (Kinder, die bis zum Alter von 36 Monaten beide Impfdosen bekommen haben, RKI, Epidemiologisches Bulletin 1/2017).

Durch fehlende Masernimpfungen sind vor allem Säuglinge bedroht, die in den ersten Lebensmonaten keine Impfungen bekommen können. Werden diese infiziert, sind schwere Spätfolgen bis zum Tod möglich.

Ähnliche Probleme bei den Impfquoten sieht das Robert Koch-Institut auch bei Impfungen gegen Rotaviren, wo die Impfquote des Geburtenjahrgangs 2014 bei nur 66 Prozent lag, sowie bei Grippe- und HPV-Impfungen (ebd.).

Vorbemerkung der Bundesregierung

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Für die Bundesregierung hat dieses Thema einen sehr hohen Stellenwert. In Deutschland sind Schutzimpfungen freiwillig. Eine Impfpflicht besteht nicht.

 

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 20. Dezember 2017 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode wichtige Schritte zur Erhöhung der Impfquoten unternommen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) wurden verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Impfprävention festgeschrieben. Dazu gehören eine besondere Betonung des Impfschutzes bei Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie bei den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen. Auch Betriebsärzte können jetzt allgemeine Schutzimpfungen vornehmen. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden nunmehr ungeimpfte Kinder, Betreuer und Lehrer vorübergehend ausschließen. Ferner stellt die Neuregelung in § 34 Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sicher, dass die Eltern eines Kindes, das in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen wird, eine ärztliche Beratung zum Impfen erhalten haben. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten ist diese Regelung um eine Verpflichtung der Kindertageseinrichtungen ergänzt worden, dem Gesundheitsamt mitzuteilen, wenn Eltern eine ärztliche Beratung nicht nachweisen können. Das Gesundheitsamt kann auf diesem Wege diese Eltern zu einer Beratung einladen oder gegen die meldepflichtigen Stellen ein Bußgeldverfahren (vgl. § 73 Absatz 1 Nummer 17a IfSG) veranlassen.

Das deutsche Impfsystem ist dezentral organisiert. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, den öffentlichen Gesundheitsdienst, aber auch im Rahmen der betriebsärztlichen Versorgung. Insbesondere über die Routine–Vorsorgeuntersuchungen der Säuglinge und Kleinkinder bei Kinder- und Hausärzten wird diese Altersgruppe gut erreicht. Viele Krankenkassen laden verbindlich zu diesen Untersuchungen ein und in vielen Bundesländern bestehen Systeme zur Nachverfolgung der Teilnahme. Die Impfquoten bei den Einschulungsuntersuchungen für die meisten empfohlenen Impfungen liegen daher im guten bzw. sehr guten Bereich. Defizite bestehen jedoch noch in den höheren Altersgruppen jenseits des Alters der Einschulung. Generell kann die Impfbereitschaft der deutschen Bevölkerung als gut beurteilt werden. Dies zeigt auch die aktuelle Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Einstellung der Allgemeinbevölkerung zum Impfen. Die Studie belegt, dass der Anteil genereller Impfgegner sehr gering ist. Vielfach resultieren die bestehenden Impflücken aus Nichtwissen, Vergesslichkeit oder Angst vor möglichen Nebenwirkungen. Die überwiegend positive Einstellung der Deutschen zum Impfen bietet gute Chancen für eine Erhöhung der Impfquoten. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen.

    Welche Impfquoten setzt die Bundesregierung für die Impfungen gegen Masern, Rotaviren, HPV (humane Papillomviren) und Grippe als Ziel an?
    Wie verbindlich sind diese Impfquoten, und wo werden sie festgelegt?
    Wann sollen diese Impfquoten erreicht werden?

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es gibt keine gesetzlich festgeschrieben Impfquoten. In Deutschland werden Impfziele für einzelne Impfungen zum einen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) in ihren Empfehlungen formuliert. Zum anderen werden sie in dem im Jahr 2012 veröffentlichten Nationalen Impfplan benannt. Dieser orientiert sich bei den Impfquoten entweder an nationalen und europäischen Aktionsplänen oder an Resolutionen der EU und der Weltgesundheitsversammlung (WHA), zu denen sich auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Danach muss für Masern eine Immunität in der Bevölkerung von 95 Prozent erreicht werden, um die Verbreitung von Masernviren wirkungsvoll stoppen zu können. Dieser Wert wird von der WHO auch für die Verifizierung der Masernelimination gefordert. Im “Nationalen Aktionsplan 2015 bis 2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland” werden die angestrebten Impfquoten zu Masern ausgeführt. Eines der Ziele ist, dass bundesweit bis Ende 2016 eine Impfquote von 95 Prozent bei den 15 Monate alten Kindern für die erste Masern, Mumps, Röteln (MMR)Impfung erreicht werden sollte. In den Schuleingangsuntersuchungen sollen Schulanfänger des Jahres 2016 zu 95 Prozent zweimalig gegen MMR geimpft sein.

Für die Impfung gegen Rotaviren wurde bisher keine Impfquote definiert. Die STIKO hat als primäres Impfziel die Verhinderung von schweren Rotavirus-Infektionen aufgestellt, die insbesondere bei Säuglingen und Kindern zu einer Behandlung im Krankenhaus führen können.

Für die Humane-Papillomviren-(HPV)-Impfung wurde von der STIKO bisher kein Ziel in Bezug auf zu erreichende Impfquoten definiert. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass der größte Nutzen für die Bevölkerung mit Impfquoten von 70 bis 80 Prozent erzielt werden kann. Mit Erreichung dieser Impfquoten wird die höchste Anzahl an HPV-assoziierten Gebärmutterhalskrebsfällen und todesfällen verhindert.

Bei der Influenza-Impfung wird eine Impfquote von ≥75 Prozent unter Senioren und unter Personen mit einer chronischen Erkrankung angestrebt. Dieses Ziel ist in einer Resolution der Europäischen Union (2009/1019/EU) bzw. der Weltgesundheitsversammlung (WHA 56.19) definiert und auch im Nationalen Impfplan aufgeführt. Die Ziele für die Influenza-Impfung sollten entsprechend einer Empfehlung der Europäischen Union (EU) bereits vor der Influenzasaison 2014-2015 erreicht worden sein.

4.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie ergreifen, um die Impfquoten zu erhöhen?

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode wichtige Schritte zur Erhöhung der Impfquoten unternommen. Mit dem PrävG wurden verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Impfprävention festgeschrieben. Dazu gehören eine besondere Betonung des Impfschutzes bei Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie bei den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen. Auch Betriebsärzte können jetzt allgemeine Schutzimpfungen vornehmen. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden nunmehr ungeimpfte Kinder, Betreuer und Lehrer vorübergehend ausschließen. Ferner stellt die Neuregelung in § 34 Absatz 10a IfSG sicher, dass die Eltern eines Kindes, das in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen wird, eine ärztliche Beratung zum Impfen erhalten haben. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten ist diese Regelung um eine Verpflichtung der Kindertageseinrichtungen ergänzt worden, dem Gesundheitsamt mitzuteilen, wenn Eltern eine ärztliche Beratung nicht nachweisen können. Das Gesundheitsamt kann auf diesem Wege diese Eltern zu einer Beratung einladen oder gegen die meldepflichtigen Stellen ein Bußgeldverfahren (vgl. § 73 Absatz 1 Nummer 17a IfSG) veranlassen.

Bereits im 2012 veröffentlichten Nationalen Impfplan wurden von Bund und Ländern allgemeine Ziele zur Erhöhung der Impfquoten beschlossen. Diese sehen u. a. die Abstimmung und Etablierung länderübergreifender Impfstrategien, die Förderung der Bereitschaft der Ärzteschaft zu impfen, die Förderung der Bereitschaft beim medizinischen Personal sich impfen zu lassen sowie die Stärkung der Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes beim Impfen vor. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist auch Mitglied der im Mai 2016 gegründeten Nationalen Lenkungsgruppe Impfen (NaLI), in der alle wichtigen Akteure im Impfwesen zusammenarbeiten, um die Impfquoten in Deutschland zu erhöhen.

Auf Bundesebene informiert das Robert Koch-Institut (RKI) die Fachöffentlichkeit kontinuierlich zu Nutzen und Risiken von Impfungen. Dazu stellt das RKI auf seinen Internetseiten Informationen zur Verfügung, so z. B. die wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zu den einzelnen Impfempfehlungen, Ratgeber für Ärztinnen und Ärzte, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weitere Dokumente wie eine Übersicht mit Antworten auf häufig vorgebrachte Einwände von Impfgegnern. Mit finanzieller Unterstützung durch das BMG wurde vom RKI eine “STIKO-App” für Ärzte entwickelt, die auch viele weitere Informationen rund ums Impfen zur Verfügung stellt.

Die BZgA ist auf Bundesebene für die Information der Allgemeinbevölkerung zuständig. Das übergeordnete Ziel der Maßnahmen zum Impfschutz ist eine Steigerung des Kenntnisstandes zum empfohlenen Impfschutz und eine Zunahme der Impfquoten in der Allgemeinbevölkerung. Aktuelle Schwerpunkte der Aufklärungsmaßnahmen der BZgA bilden die Impfungen im Kindes- und Jugendalter, die Impfung gegen MMR sowie die Impfung gegen Influenza gemäß Empfehlungen der STIKO. Hauptzielgruppen der Aufklärungsarbeit zur MMR-Impfung sind Eltern, Jugendliche sowie nach 1970 geborene Erwachsene. Für die jährliche Influenza-Impfung sind dies Menschen über 60 Jahre, chronisch Kranke jeden Alters, Schwangere und medizinisches Personal. Zur Identifizierung wesentlicher Einflussfaktoren auf das Impfverhalten als Ansatz für die Entwicklung zielgruppenspezifischer Kommunikationsmaßnahmen zur Impfprävention führt die BZgA seit dem Jahr 2011 regelmäßig Bevölkerungsbefragungen zu Wissen, Einstellung und Verhalten zu Schutzimpfungen durch.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Impfkampagnen und -projekten in den Bundesländern. Neben der niedergelassenen Ärzteschaft und den Betriebsärzten hat auch der öffentliche Gesundheitsdienst der Länder die Aufgabe, Impflücken zu schließen. Die Länder sind insbesondere gefordert, ihre Gesundheitsämter so auszustatten, dass diese in der Lage sind, Impflücken ausfindig zu machen und Impfangebote zu unterbreiten. Mit § 20i Absatz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) besteht bereits eine gesetzliche Grundlage, die beim Impfen ein Zusammenwirken von Krankenkassen und öffentlichem Gesundheitsdienst vorsieht und die dem öffentlichem Gesundheitsdienst die Möglichkeit gibt, die Sachkosten, die ihm beim sogenannten “aufsuchenden Impfen” entstehen, über die Krankenkassen zu refinanzieren.

5.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie ergreifen, um nicht geimpfte erwachsene Personen zu impfen?

Ein zentraler Indikator für die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ist die Einschätzung der Wichtigkeit der Impfung. Nach der aktuellsten bundesweiten Repräsentativbefragung der BZgA zu Wissensstand, Einstellungen und Verhalten der Bevölkerung im Alter von 16 bis 85 Jahren gegenüber Impfungen halten 77 Prozent der Befragten die Masernimpfung für “(besonders) wichtig”.

21 Prozent schätzen die Impfung gegen Masern als “nicht so wichtig” ein. Ein Ziel im Nationalen Aktionsplan zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland lautet, den Anteil in der Bevölkerung, der einer MMR-Impfung für nach 1970 geborene Erwachsene positiv gegenübersteht, auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Steigerung um 3 Prozent erforderlich.

Die STIKO empfiehlt seit 2010 auch allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und nicht bzw. in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder ihren Impfstatus nicht kennen, eine Impfung gegen Masern. Diese Empfehlung der STIKO ist nach einer aktuellen Studie BZgA bisher nur 25 Prozent der 1970 oder später Geborenen bekannt.

Die BZgA hat im Jahr 2012 die Impfkampagne “Deutschland sucht den Impfpass” gestartet. Die Aufklärungskampagne mit dem Schwerpunkt Masern richtet sich vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene mit unvollständigem Impfschutz und ergänzt die bereits schon länger bestehenden Informationsangebote der BZgA für Eltern. Ziel der Kampagne ist es, die Kenntnis der Masern- bzw. MMR-Impfempfehlung für Erwachsene zu erhöhen und sie zur Überprüfung des Impfstatus und zum Schließen von Impflücken zu motivieren. Die Kampagne setzt auf mehreren Ebenen an und umfasst sowohl personalkommunikative Elemente (Printmedien zur Unterstützung der ärztlichen Impfberatung, das Internetangebot www.impfen-info.de) als auch massenmediale Elemente (Großflächenplakate, Kampagnen-Landingpage mit interaktivem Impfcheck, Kinospot, Hörfunkspots, Videospots, etc.).

Die in Frage 4 beschriebenen Regelungen im PrävG dienen auch der Steigerung der Impfbereitschaft im Erwachsenenalter.

    Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass Deutschland in Europa bei der Masernelemination Schlusslicht ist?

Die Regionale Verifizierungskommission der Weltgesundheitsorganisation in der Region Europa (WHO-Euro) berichtet, dass im Jahr 2016 von 53 Ländern 33 Länder den Status der Elimination erreicht haben und 9 Länder, darunter Deutschland, eine Unterbrechung der endemischen Übertragung über mindestens 12 Monate zeigen konnten. In 9 Ländern, darunter Belgien, Frankreich, Italien, sind nach Einschätzung der WHO die Masern dagegen noch endemisch. Deutschland hat im Jahr 2016 somit die erste Stufe der Elimination nach den Kriterien der WHO erreicht.

Für das Jahr 2017 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Bis zum 6. Dezember 2017 wurden 904 Masernfälle gemeldet, insbesondere unter Migranten der EU, die in ihren Heimatländern bisher nicht geimpft worden waren und Masernfälle nach Deutschland importierten. Ferner weist Deutschland eine besonders hohe Bevölkerungszahl und -dichte und darüber hinaus einen hohen Grenzverkehr und eine hohe Anzahl an Menschen auf, die nach Deutschland kommen, um hier zu studieren oder zu arbeiten. Diese Menschen sind häufig in einem Alter (junges Erwachsenenalter), in dem auch in anderen, insbesondere europäischen Ländern, die Impfquoten von 95 Prozent noch nicht erreicht werden konnten. Darüber hinaus werden die Kinder in Deutschland spät gegen Masern geimpft, wenn man die STIKO-Empfehlungen zu Grunde legt. Aufgrund dieser Faktoren werden in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch viele Masernfälle beobachtet. Unter Berücksichtigung der Zahl der Neuerkrankungen (Masernfälle pro 1 Million Einwohner) weisen allerdings andere Länder wie zum Beispiel Italien höhere Neuerkrankungszahlen auf.

    Welche Anzahl an Impfschäden ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei Impfungen seit dem Jahr 2007 in Deutschland aufgetreten, welche davon mit bleibenden Schäden, und welche davon mit Todesfällen?

Ein Impfschaden wird definiert als die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung (§ 2 Nummer 11 IfSG). Der Anspruch auf eine Entschädigung wegen eines solchen Impfschadens ist in §§ 60 ff. IfSG geregelt. Die Länder führen die Vorschriften des IfSG über die Versorgung bei Impfschäden als eigene Angelegenheit aus. Die Anerkennung eines Impfschadens erfolgt auf Antrag, der nach § 64 IfSG bei der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde zu stellen ist.

Statistische Daten in Bezug auf die Zahl von Anträgen und die Zahl anerkannter Impfschäden fallen dementsprechend bei den zuständigen Behörden der Länder an. Eine Bundesstatistik über die Zahl der Anträge und die Zahl anerkannter Impfschäden wird nicht geführt. Der Nationale Impfplan (Stand 1. Januar 2012) ist abrufbar unter www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Impfsicherheit/ sicherheit_impfungen_node.html). Unter Ziffer 5.5. (S. 119) finden sich Daten der Länder über die Häufigkeit von Anträgen auf Anerkennung von Impfschäden und anerkannte Impfschäden in Deutschland in den Jahren 2005 bis 2009.

Danach wurden von 2005 bis 2009 insgesamt 1036 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden gestellt, 169 Anträge wurden in diesem Zeitraum mit der Anerkennung eines Impfschadens abgeschlossen. Die formale Anerkennung eines Impfschadens lässt keinen Rückschluss auf die Schwere der Schädigung zu, auch nicht, ob es sich um einen vorübergehenden Impfschaden oder eine Impfkomplikation mit einer bleibenden Beeinträchtigung oder um nur mittelbar mit der Impfung zusammenhängende Schäden nach § 60 Absatz 5 IfSG (z. B. einen Wegeunfall) handelt.

Von den vorgenannten “Impfschäden” im Sinne von § 2 Nummer 11 IfSG zu unterscheiden sind “Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung”. Daten über solche Verdachtsfälle veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) insbesondere auf der Grundlage von Meldungen aus der Ärzteschaft nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IfSG. Die Erfassung und Auswertung der Daten durch das PEI dient der Überwachung der Impfstoffsicherheit nach der Zulassung.

    Welche Anzahl an Masernerkrankungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit dem Jahr 2007, und welche Anzahl an Erkrankten behielten bleibende Schäden, welche Anzahl an Erkrankten verstarben aufgrund der Masern-Erkrankung?

Mit Stand 7. Dezember 2017 wurden dem RKI seit 2007 Daten von 10 524 Masernfällen nach IfSG übermittelt. Das RKI geht jedoch davon aus, dass die Zahl der tatsächlich aufgetretenen Masernfälle in Deutschland höher liegt. Von den nach IfSG übermittelten Masernfällen wiesen 16 Patienten eine Gehirnentzündung oder eine im Rahmen der Masernerkrankung aufgetretene Hirnhautentzündung auf, die in 20 Prozent bis 30 Prozent zu bleibenden Schäden führen können. Fallbezogene Daten zu bleibenden Schäden liegen dem RKI nicht vor. Drei Personen verstarben laut IfSG-Daten seit 2007 an Masern.

    Welche Anzahl an Säuglingen (bis 12 Monate) erkrankte nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit dem Jahr 2007 an Masern, welche Anzahl leidet unter Spätfolgen oder ist aufgrund der Erkrankung verstorben?

Mit Stand 7. Dezember 2017 wurden dem RKI seit 2007 Daten von 664 an Masern erkrankten Kindern übermittelt, die zum Zeitpunkt der Erkrankung unter 12 Monate alt waren. Von diesen verstarb nach den Daten des RKI kein Kind. Hier sind jedoch nicht die Kinder berücksichtigt, die an einer masernassoziierten subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) verstarben. Hierbei handelt es sich um eine Erkrankung des Gehirns, die Jahre nach der Masernerkrankung insbesondere bei Kindern auftritt, die zum Zeitpunkt der Masernerkrankung besonders jung waren. Die SSPE führt immer zum Tod. Die Erkrankung ist nicht meldepflichtig, daher liegen dem RKI keine Meldedaten zu SSPE-Fällen vor. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes (vgl. folgende Tabelle) wurden zwischen 2007 und 2015 insgesamt 280 SSPE-Fälle diagnostiziert.

Tabelle: Fälle an subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) in den Jahren

2007-2015

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt Fallzahl 60 46 49 28 33 17 19 18 10 280 Quelle: Krankenhausdiagnosestatistik des Statistischen Bundesamtes
Unter Berücksichtigung weiterer Daten aus Deutschland und internationaler Studien geht das RKI von einer deutlichen Untererfassung der masernassoziierten jährlichen Todesfälle aus.
Welche Anzahl an Personen ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 in Deutschland verstorben oder behielt bleibende Schäden durch Erkrankungen, gegen die eine Impfung möglich ist?
 

Da nicht bei allen Verdachtsfällen vor dem Tod spezifische Untersuchungen zum Nachweis einer impfpräventablen Infektion durchgeführt werden können, nicht alle Verdachtsfälle entsprechend IfSG gemeldet werden, Todesfälle als indirekte Folge einer impfpräventablen Erkrankung auftreten können und von der Todesfallstatistik daher nur sehr unvollständig erfasst werden können, sind exakte Angaben zur Anzahl der Verstorbenen an impfpräventablen Erkrankungen nicht möglich. Die gleiche Einschränkung gilt auch im Hinblick auf die Erfassung bleibender Schäden durch impfpräventable Erkrankungen.

Nach Schätzungen des RKI sind von 2007 bis 2017 insgesamt etwa 190 000 Menschen in Deutschland an Erkrankungen gestorben, gegen die man impfen kann. Aufgrund der bereits seit Jahrzehnten bestehenden Impfempfehlungen und erreichten Impfquoten kommt es bei den “klassischen” impfpräventablen Erkrankungen wie Masern oder Tetanus nur noch sehr selten zu Todesfällen. Bei Erkrankungen, gegen die erst seit einigen Jahren geimpft werden kann (HPV, Rotavirus), bzw. bei Erkrankungen, die besonders im höheren Lebensalter schwere Krankheitsverläufe verursachen (Influenza, Pneumokokken), ist die Anzahl an Todesfällen jedoch beträchtlich. Basis für diese Berechnung waren Daten der Todesursachenstatistik, aus der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Meldedaten nach IfSG, Schätzungen des Zentrums für Krebsregisterdaten, Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) sowie Schätzungen der STIKO Arbeitsgruppe Pneumokokken.

    Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 jährlich durch die Impfstoffe und deren Verabreichung für die Impfungen gegen Masern, Rotaviren, HPV und Grippe entstanden?

Der Bundesregierung liegen lediglich Informationen für die Impfkosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind. Die amtlichen Statistiken der GKV lassen dabei grundsätzlich keine Rückschlüsse auf einzelne Impfstoffe/Indikationen zu. In der Tabelle sind jedoch die Kosten für die Impfung gegen die A(H1N1)-Pandemie (“Schweinegrippe”) spezifizierbar, da sie auf der Influenzaschutzimpfung-GKV-Leistungspflicht-verordnung beruhen und gesondert abgerechnet wurden.

Tabelle: Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Impfungen in Mio. Euro

Ausgaben in Mio. Euro

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0,00
0,00
358
‐287
‐4,4
0,07
0,13
‐0,04
0,00
0,00
0,00
0,00

Schutzimpfungen nach § 20i SGB V (Satzungsleistungen)

5180
738
176
102
97,7
82,9
87,9
107
98,6
108
112
86,7
96,1

Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 und 3 SGB V ‐ Regelleistungen ‐ ärztliches Honorar

5183
186
251
264
247
227
230
221
259
257
256
179
187

Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 und 3 SGB V ‐ Regelleistungen ‐ Arzneimittel (Impfstoffe)
5186
740
1.330
1.129
1.018
957
934
821
910
1.069
1.037
810
815

Rabatte auf Impfstoffe

5190
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
‐68,1
‐60,3
‐40,2
‐38,8

Quelle: Jahresrechnungs- und Quartalsergebnisse der GKV

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat der Bundesregierung die in der folgenden Tabelle dargestellten GKV-Ausgaben für die betroffenen Impfstoffe gemeldet.

Hierbei ist zu beachten, dass nur der Impfstoffbezug über öffentliche Apotheken erfasst ist.

Keine Berücksichtigung finden an der Stelle ärztliche Honorare, Apotheken- und Herstellerrabatte, Zuzahlungen sowie Rabattverträge.

    Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 jährlich durch Personen, die an Masern, Rotaviren, HPV und Grippe erkrankt sind, entstanden?

Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Daten vor.

    Gibt es seitens der Bundesregierung Planungen, den Impfpass zu digitalisieren und etwa verbindlich auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern?

Gemäß § 291a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V muss die Gesundheitskarte geeignet sein, Anwendungen zu unterstützen, mittels derer auch Daten über Impfungen als Teil einer elektronischen Patientenakte verarbeitet werden können.

Mit dem E-Health-Gesetz wurde die gematik beauftragt, bis Ende 2018 alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass medizinische Informationen des Patienten als Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in einer elektronischen Patientenakte (ePA) bereitgestellt werden können.

Die Umsetzung/Einführung der ePA ist stufenweise vorgesehen. In der ersten Stufe sollen zunächst Daten bereitgestellt werden, die mit den weiteren medizinischen Anwendungen der eGK bzw. der Telematikinfrastruktur bereits strukturiert verfügbar gemacht werden. Dies sind die Notfalldaten und Daten des Medikationsplans nach § 31a SGB V sowie elektronische Arztbriefe. Wichtige – notfallrelevante – Informationen zu einzelnen Impfungen können im Notfalldatensatz als besondere Hinweise hinterlegt werden. In späteren Umsetzungsstufen sollen auch weitere Daten, z. B. Daten eines elektronischen Impfpasses oder eines Mutterpasses in der ePA gespeichert und abgerufen werden können.

Davon unabhängig gibt es bereits Spezifikationsvorschläge für Impfpass-Schnittstellen, die eine digitale Verarbeitung von strukturierten Daten über Impfungen ermöglichen sollen. Zur Förderung der einrichtungsübergreifenden Standardisierung sollen diese in das Interoperabilitätsverzeichnis der gematik “vesta” nach § 291e SGB V eingetragen werden und so der Fachöffentlichkeit und allen Softwareherstellern im Praxis-, Krankenhaus- und Apothekensoftwarebereich für eine mögliche Integration in ihre Systeme und mobile Lösungen zur Verfügung gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund wird derzeit geprüft, inwieweit durch eine Anpassung des § 22 IfSG die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Impfdokumentation zukünftig auch digital und ohne einen papiergebundenen Impfpass erfüllt werden können.

    Welche Konsequenzen drohen Impfverweigerern?

Wenn eine Infektionskrankheit in einer Gemeinschaftseinrichtung auftritt, müssen Personen, die weder durch eine früher durchgemachte Erkrankung noch durch Schutzimpfung ausreichend vor der Krankheit geschützt sind, damit rechnen, die Einrichtung vorübergehend nicht besuchen zu dürfen. Dies betrifft zum einen die in § 34 IfSG genannten Personen sowie weitere Personen, die das Gesundheitsamt wegen Ansteckungsverdachts vom Besuch der Einrichtung ausschließt. Ferner kann das Gesundheitsamt beim Auftreten von Masern alle Personen, die für die Krankheit empfänglich sind, nach der neuen Regelung in § 28 Absatz 2 IfSG vorübergehend vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung ausschließen.

Im Privatrecht können sich rechtliche Konsequenzen aus dem Fehlen von Impfschutz ergeben, insbesondere soweit die Nichtempfänglichkeit für eine Krankheit eine Voraussetzung für die gesundheitliche Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit oder Beschäftigung ist. Für den Bereich der Infektionshygiene in medizinischen Einrichtungen gibt § 23a IfSG dem Arbeitgeber in diesem Zusammenhang eine Grundlage zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der personenbezogenen Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus, damit der Arbeitgeber über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden kann.

    Ist seitens der Bundesregierung eine Verschärfung der Konsequenzen bei der Verweigerung einer Impfung geplant, wenn ja, in welcher Art, und wann?

Zusätzlich zu den in der Antwort zu Frage 4 genannten Maßnahmen plant die Bundesregierung derzeit, keine weiteren Maßnahmen zu initiieren.

    Sieht die Bundesregierung eine Impfpflicht als Möglichkeit an, die Impfquoten zu erhöhen?

    Wenn nein, warum nicht?

Nach den derzeit in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen sind Schutzimpfungen grundsätzlich freiwillig. Ausnahmen gibt es lediglich für Soldaten. Eine Schutzimpfung darf somit nur vorgenommen werden, wenn die zu impfende Person bzw. der Personensorgeberechtigte – nach entsprechender Aufklärung – vorher in den medizinischen Eingriff eingewilligt hat. Insbesondere für die Impfprävention sieht das IfSG eine Reihe von Instrumenten vor, die die Fähigkeit der Menschen zur eigenverantwortlichen Entscheidung stärken sollen. Vor dem Hintergrund der durch den Gesetzgeber zuletzt getroffenen Regelungen (siehe Antwort zu Frage 4), wird eine allgemeine Impfpflicht derzeit nicht als geboten angesehen.

Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Schutzimpfungen würde in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz eingreifen. Der Staat darf in das Grundrecht durch ein Parlamentsgesetz eingreifen, wenn dies erforderlich ist, um Leben und Gesundheit anderer Menschen vor einer schweren Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu schützen. Vorauszusetzen ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass die Ziele des öffentlichen Gesundheitsschutzes mit anderen Instrumenten, die weniger in Grundrechte eingreifen, nicht im gleichen Maße erreicht werden können.

© Copyright - Wieland Schinnenburg FDP
[*/quote*]

Die Bilder habe ich nicht übernommen. Da muß man schon das Original lesen.


Die Antwort der Bundesregierung ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Quintessenz: "Weiterwurschteln wie bisher!"

So wird das nie etwas.
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Eule

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Diese Tabelle ist im Original beim Layouten vermasselt. Ich habe sie formatiert:

[*quote*]
Nach Daten des Statistischen Bundesamtes (vgl. folgende Tabelle) wurden zwischen 2007 und 2015 insgesamt 280 SSPE-Fälle diagnostiziert.

Tabelle: Fälle an subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) in den Jahren 2007-2015

               2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt
Fallzahl 60    46      49     28      33     17     19     18      10          280

Quelle: Krankenhausdiagnosestatistik des Statistischen Bundesamtes

Unter Berücksichtigung weiterer Daten aus Deutschland und internationaler Studien geht das RKI von einer deutlichen Untererfassung der masernassoziierten jährlichen Todesfälle aus.
[*/quote*]

280 Fälle. Warum erfährt die Öffentlichkeit nichts davon?

Die alten Zahlen des RKI sind eine so dreiste Lüge. Das hat Aribert Deckers fast auf den Tag genau vor 12 Jahren beschrieben:

http://ariplex.com/ama/ama_im19.htm

[*quote*]
Das Robert-Koch-Institut verbreitet falsche Zahlen

17.05.2006
Das Robert-Koch-Institut verbreitet falsche Zahlen. Hier ein aktuelles Beispiel:

    http://www.rki.de/cln_006/nn_225576/DE/Content/Infekt/
    EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber__Mbl__Masern.html

    -------------------------------------------------------------------------------
    Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) stellt eine sehr
    seltene Spätkomplikation (nach Literaturangaben [b}7-11 Fälle pro
    100.000 Erkrankten[/b]) dar, die sich nach durchschnittlich 6-8 Jahren
    manifestiert. Beginnend mit psychischen und intellektuellen
    Veränderungen entwickelt sich ein progredienter Verlauf mit
    neurologischen Störungen und Ausfällen bis zum Verlust zerebraler
    Funktionen. Die Prognose ist stets infaust.
    -------------------------------------------------------------------------------

Tatsächlich scheint die Zahl für SSPE bei rund 1:3300 zu liegen.

--> Diese Angaben des RKI sind um den Faktor 3-5 falsch.
[...]
[*/quote*]


"seltene Spätkomplikation (nach Literaturangaben [b}7-11 Fälle pro 100.000 Erkrankten)"

2007 waren es 60 Fälle. 60 Fälle, die neu hinzugekommen sind. 2005 und 2006 waren die Zahlen wahrscheinlich noch höher, aber wir sehen sie hier nicht. Nehme ich die 60 Fälle auch die Jahre vor 2007 an, dann wären das zum Zeitpunkt der BVeröffentlichung des RKI 60 Fälle pro Jahr.

60 Fälle. Daraus folgt für
7x SSPE pro 100.000 Erkrankte:    60/7  * 100.000 = 857,142 Erkrankte
11x SSPE pro 100.000 Erkrankte: 60/11 * 100.000 =  545.454 Erkrankte

Es hätte also zwischen 545.454 und 857.142 an Masern Erkrankte geben müssen, nur um diese 60 Fälle zu erklären. Nur ein Vollidiot würde das behaupten.

Es hätte also zwischen 545.454 und 857.142 an Masern Erkrankte geben müssen, nur um diese 60 Fälle in dem Jahr davor zu erklären. Nur ein Vollidiot würde das behaupten.

Es hätte also zwischen 545.454 und 857.142 an Masern Erkrankte geben müssen, nur um diese 60 Fälle 2 Jahre davor zu erklären. Nur ein Vollidiot würde das behaupten.

Alleine für diese 3 Jahre hätten wir zwischen 1,5 Millionen bis 2,5 Millionen Erkrankungsfälle haben müssen um die vorliegenden SSPE-Fälle zu erklären.

Selbst wenn ein Teil der Fälle aus dem Ausland kam, also nicht hier infiziert wurde, selbst dann sind die Zahlen des RKI grottenfalsch. Trotzdem hat das RKI (man sieht es an dem wütenden Protest von Aribert Deckers) sich damals geweigert, die Zahlen zu korrigieren.

Womit wir nun also laut amtlicher Aussage der Bundesregierung vom 22. Dezember 2017 offiziell wissen, daß wir das RKI als Vollidioten betrachten müssen.
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Krant

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545.000 Erkrankte in 1 Jahr? Wir hatten nicht mal ein Zwanzigstel davon. Wie kann das RKI sich erdreisten, derart falsche Zahlen zu veröffentlichen?  Noch dazu wissentlich. Man hat ihm doch gesagt, daß die Zahlen falsch sind. Man hat es ihm sogar bewiesen!

Nimmt man das RKI als EIN Symptom, als EINEN Vorfall unter vielen, und denkt an all die vielen anderen Institutionen, kann Einem angst und bange werden. In der Zeitung steht jetzt, der Einwanderersturm aus Afrika kostet Deutschland 78 Milliarden Euro. Bei den Zahlenpfuschern und Lügnern in Bundestag und Regierung ist das wohl eher ein Klacks im Verhältnis zu den echten Zahlen, die man uns erst in 10 oder 20 Jahren serviert...

"Wollt Ihr die totale Regierung?"
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Thymian

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'"Wollt Ihr die totale Regierung?'
« Reply #5 on: August 13, 2018, 10:07:54 AM »

"Wollt Ihr die totale Regierung?" Diese Frage wurde in Italien so nicht gestellt. Aber man bekam die bekannte Antwort.

Die Folgen blieben nicht aus.


http://www.jim.fr/medecin/pratique/recherche/e-http://www.jim.fr/medecin/actualites/pro_societe/e-http://www.jim.fr/medecin/actualites/pro_societe/e-http://www.jim.fr/medecin/actualites/pro_societe/e-docs/litalie_suspend_lobligation_vaccinale_173165/document_actu_pro.phtml

Google Übersetzung:

[*quote*]
Gepostet am 10/08/2018
Italien setzt die Impfpflicht aus
Giulia Grillo, italienische Gesundheitsministerin

Rom, Freitag, 10. August 2018 - In Italien sind seit Beginn des Schuljahres 2017 bei Kindern Impfungen vorgeschrieben, damit sie in den Kindergarten und in die Schule gehen können.

Die von der ehemaligen Mitte-Links-Regierung angenommene Maßnahme wurde während des letzten Wahlkampfs von der 5-Sterne-Bewegung und der regierenden Liga scharf kritisiert. Der Chef der letzten Partei, heute Innenminister Matteo Salvini, habe vor allem "nutzlos und gefährlich" gefunden.

In diesem Zusammenhang hat der italienische Senat diese Woche die Anwendung des Gesetzes ausgesetzt.
Die flexible Verpflichtung!

Die neue Gesundheitsministerin Giulia Grillo (M5S) hat ebenfalls die Verabschiedung neuer Gesetze angekündigt, die eine "flexible Verpflichtung" einführen sollen, deren Pfeiler Informationen und die Anwendung von Zwang nur für eine begrenzte Zeit sein werden und für Krankheiten und Gebiete, in denen die Erfassungsrate wirklich zu niedrig ist.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 95% einer Bevölkerung festlegt, die geimpft werden muss, um "Gruppenimmunität" zu ermöglichen, und dass in Italien das Gesetz von 2017 gelten würde Die Immunisierung konnte für die betroffenen Bevölkerungsgruppen und Pathologien von 86% auf 92% erhöht werden.
Der Widerstand ist organisiert

Auf der Seite der Eltern von Kindern, die wegen ihres Gesundheitszustandes nicht geimpft werden können, haben wir bereits das Stirnrunzeln, sie haben eine Petition gestartet, die innerhalb weniger Tage mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt hat.

Mehrere Regionalpräsidenten haben auch argumentiert, dass sie beabsichtigen, die Verpflichtung selbst durchzusetzen, wenn der Staat darauf verzichtet.

Schließlich warnte die Nationale Vereinigung der Schulleiter, dass sie im September die alte Regel trotz der Abstimmung des Oberhauses anwenden würden!
60 Sekunden in einer Minute ist zu viel, aber ich bin kein Uhrmacher!

Diese bitteren Debatten werden den Italienern ihren Sinn für Humor jedoch nicht verloren haben.

Als der Familienminister Lorenzo Fontana sagte: "Für mich sind 10 Impfstoffe zu viel, aber ich bin kein Arzt", haben sich die Parodien im Überfluss verbreitet. "Für mich sind 60 Sekunden in einer Minute zu viel, aber ich bin kein Uhrmacher", "Für mich ist 20.000 Meilen unter dem Meer zu viel, aber ich bin nicht Jules Verne" besonders könnte lesen ...


* Masern, Polio, Diphtherie, Tetanus, Hepatitis B, Haemophilus B-Infektionen, Meningitis B und C, Masern, Röteln, Mumps, Keuchhusten und Windpocken

Frederic Haroche

Urheberrecht © http://www.jim.fr
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    Dr. Charles Kariger
[*/quote*]


Es war doch gerade Italien, wo es so viele Masern-Erkrankungen gab. Und jetzt das.

Das ist organisierte Idiotie, die höchste Form der Staatskultur seit Dschingis Khan.
Logged
.         Im Angesicht von Gewalt ist Höflichkeit gegenstandslos.
.         At face with violence politeness is pointless.

.         (User TNT in the former CDU forum)
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