In der Liste wurde Rheinland-Pflanz vernachlässigt.
Laut diesen Webseiten ist der Betrug dort Homöopathie immer noch zugelassen.
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18. Kinder-Gastroenterologie
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21. Kinder-Pneumologie
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22. Kinder-Rheumatologie
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31. Orthopädische Rheumatologie
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34. Physikalische Therapie und Balneologie
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35. Plastische Operationen
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37. Psychoanalyse
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38. Psychotherapie - fachgebunden -
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39. zur Zeit nicht besetzt
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41. Röntgendiagnostik - fachgebunden -
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42. Schlafmedizin
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46. Spezielle Orthopädische Chirurgie
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47. Spezielle Schmerztherapie
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49. Spezielle Unfallchirurgie
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49. a. Spezielle Viszeralchirurgie
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50. Sportmedizin
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52. Tropenmedizin
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53. Fachkunde Geriatrie
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Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz - 1 -
© Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
6. Gebiet Biochemie
Definition:
Das Gebiet Biochemie umfasst die Chemie der Lebensvorgänge und der lebenden Organismen einschließlich der
organischen und anorganischen Substanzen des Organismus sowie die bei den Lebensvorgängen ablaufenden
Reaktionen.
Facharzt / Fachärztin für Biochemie
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Biochemie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer
Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der allgemeinen und physikalischen Chemie einschließlich der Reaktionskinetik, Thermodynamik,
Elektrolytchemie, Elektrochemie sowie der Theorie
der chemischen Bindung und der Gleichgewichtszustände und der biologischen Statistik und Datenverarbeitung
- biochemischen Reaktionen auf körperfremde
Stoffe, den Wirkungsmechanismen von Substanzgruppen auf molekularer Ebene, der Pathophysiologie von Stoffwechselkrankheiten und Stoffwechselanomalien, einschließlich endokriner Störungen
und des Wasser- und Elektrolythaushaltes, sowie
der Ernährungswissenschaft und toxikologischen
Problemen des Umweltschutzes
- der chemischen und biologisch-chemischen Laboratoriumsdiagnostik
- der Photometrie, Fluorometrie und der Elektrometrie
- der Darstellung biologischer Substanzen
- den Enzympräparationen und enzymatischen
Bestimmungen
- der Chromatographie und Elektrophorese
- der Zellfraktionierung, Isotopentechnik und Mikrotitermethode
- immunchemischen Testverfahren
- den Eigenschaften der Proteine und Kohlenhydrate
- dem Lipid- und Eiweißstoffwechsel und der Enzymologie einschließlich der Methoden der Strukturaufklärung
- den biochemischen Funktionen der Gewebe und
Organe sowie der Mechanismen des Zell- und Organstoffwechsels
- den Grundlagen der biochemischen Genetik und
der Immunochemie
- der Biochemie der Ernährung, des Säuren-Basensowie Wasser- und Elektrolythaushaltes
- der Labororganisation und dem Laborbetrieb
[*/quote*]
https://aerztekammer-mainz.de/pdf/weiterbildung/downloads/wbo.zw29.pdf[*quote*]
Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz - 1 -
© Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
29. Naturheilverfahren
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst in
Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anregung der
individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte
durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder -freier natürlicher Mittel.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Naturheilverfahren nach Ableistung
der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren
Patientenversorgung1
Weiterbildungszeit:
- 3 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Naturheilverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
(Weiterbildungsabschnitte von mindestens 3 Monaten
können angerechnet werden)
oder anteilig ersetzbar durch
80 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in
Naturheilverfahren
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- balneo-, klimatherapeutischen und verwandten
Maßnahmen
- bewegungs-, atem- und entspannungstherapeutischen Maßnahmen
- der Massagebehandlung und reflexzonentherapeutischen Maßnahmen einschließlich manueller
Diagnostik
- den Grundlagen der Ernährungsmedizin und Fastentherapie
- der Phytotherapie und Anwendung weiterer Medikamente aus Naturstoffen
- der Ordnungstherapie und Grundlagen der Chronobiologie
- physikalischen Maßnahmen einschließlich Elektround Ultraschalltherapie
- den ausleitenden und umstimmenden Verfahren
- Heilungshindernissen und Grundlagen der Neuraltherapie
1
13. Änderung der WBO
[*/quote*]
https://aerztekammer-mainz.de/pdf/weiterbildung/downloads/wbo.zw14.pdf[*quote*]
Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz - 1 -
© Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
14. Homöopathie
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die aufgrund
individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem
Ähnlichkeitsprinzip angewendet werden.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Homöopathie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren
Patientenversorgung1
Weiterbildungszeit:
- 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Homöopathie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
(Weiterbildungsabschnitte von mindestens 3 Monaten
können angerechnet werden2
)
oder anteilig ersetzbar durch
100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in
Homöopathie
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- dem Therapieansatz der Homöopathie
- der Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel
- der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen Krankheiten und ihrer spezifischen homöopathischen Behandlung
- der individuellen Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip
- der strukturierten homöopathischen Erstanamnese
und Folgeanamnesen
- der Indikationsstellung, der Durchführung und den
Grenzen homöopathischer Behandlung
- der Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden
Symptomen, Repertorisation und Differentialdiagnose unter Zuhilfenahme verschiedener Repertorien und Arzneimittellehren
- der Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle einschließlich Bewertung der Reaktion
und Begründung für einen Wechsel des Mittels
oder der Potenz
- der Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe,
Repetition in Abhängigkeit vom Fallverlauf
1
13. Änderung der WBO
2
6. Änderung der WBO in Kraft ab 02.01.08
[*/quote*]
https://aerztekammer-mainz.de/pdf/weiterbildung/downloads/wbrl.zw14.pdf[*quote*]
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz - 1 -
FA = Facharzt - ZW = Zusatz-Weiterbildung - WB = Weiterbildung - WBO = Weiterbildungsordnung
Die Angabe "BK" (Basiskompetenz) in der Spalte "Richtzahl" bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und
Erfahrungen gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss.
© Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
14. Homöopathie
Weiterbildungsinhalte
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
dem Therapieansatz der Homöopathie
der Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel
der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen Krankheiten und ihrer spezifischen homöopathischen Behandlung
der individuellen Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip
der strukturierten homöopathischen Erstanamnese und Folgeanamnesen
der Indikationsstellung, der Durchführung und den Grenzen homöopathischer Behandlung
der Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation
und Differentialdiagnose unter Zuhilfenahme verschiedener Repertorien und Arzneimittellehren
der Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle einschließlich Bewertung der Reaktion und Begründung für einen
Wechsel des Mittels oder der Potenz
der Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe, Repetition in Abhängigkeit vom Fallverlauf
[*/quote*]