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Author Topic: Offener Brief des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener hat klare Worte: Folter  (Read 1655 times)

Abigaijl

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http://www.bpe-online.de --> Aktuelles
https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2180589485309169&id=188552324512905

Zum Film #Elternschule haben wir folgenden offenen Brief versendet:

An den
Bund deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
sowie die
Ärztekammer Westfalen-Lippe
sowie
an alle deutschen Kinos

Offener Brief zum Dokumentarfilm „Elternschule“
Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener vertritt die Rechte von PsychiatriepatientInnen und Expatientinnen unabhängig von deren Alter. Mit Erschrecken haben wir den Film „Elternschule“ der Filmemacher Ralph Bücheler und Jörg Adolph zur Kenntnis genommen. Obwohl es sich beim Hauptdrehort um eine Station der „Pädiatrischen Psychosomatik“ handelt, halten wir eine Stellungnahme des BPE für angebracht, da die grundrechtlichen Einschränkungen dem akutpsychiatrischen Bereich um nichts nachstehen. 
Im Film werden an jungen Menschen durchgeführte Praktiken gezeigt wie:
- Einsperren in einem Gitterbett in einem abgedunkelten Raum über mehrere Stunden ohne die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu den Eltern, mit zeitlich begrenzten pflegerischen Routinekontrollen
- Zwangsweises Zuführen von Nahrung unter Aufwendung seelischen Drucks und/oder körperlicher Gewalt (Festhalten, Löffel/Flasche in den Mund stecken)
- Einsperren in einem Raum mit emotional nicht responsiven fremden Personen bei Unterbinden sämtlicher Tätigkeiten zur Selbstbeschäftigung durch Festhalten der Hände
- Verweigerung gewünschter und Vorsetzen abgelehnter Nahrung über einen unklaren Zeitraum mit den Folgen Gewichtsverlust, Schwäche, Müdigkeit
- Nicht medizinisch indizierte zwangsweise Sondierung eines Kleinkindes
- Zwangsweiser „Sport“ und zwangsweise „Spaziergänge“ durch Festhalten der Hände und Mitschleifen/-ziehen
- Weinen- und Schreienlassen bis zur körperlichen Erschöpfung

Wir möchten uns nicht an der Effektivität konkreter „Erziehungsmaßnahmen“ abarbeiten. Solange grund- und menschenrechtliche sowie berufsethische Fragen im Raum stehen, ist die Funktionalität der genannten Praktiken zum Erreichen bestimmter „Erziehungsziele“ völlig irrelevant. 

Einige der im Film gezeigten Praktiken sind aus unserer Sicht Folter oder zumindest folterähnlich. Gemäß der UN-Antifolterkonvention[1] enthält Folter mindestens folgende vier Elemente:

1. Eine Handlung fügt große körperliche oder seelische Schmerzen zu,
2. wird vorsätzlich ausgeführt,
3. verfolgt einen spezifischen Zweck,
4. erfolgt unter Beteiligung oder zumindest dem stillen Einverständnis einer/s staatlichen Bediensteten.

Zumindest Isolation und Zwangsernährung stellen aus unserer Sicht folterähnliche und grausame Praktiken dar. Hier erscheint uns auch die Position der Vereinten Nationen eindeutig. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeigte sich 2015 tief besorgt darüber, dass Deutschland „… die Verwendung körperlicher und chemischer Freiheitseinschränkungen, die Absonderung und andere schädliche Praktiken nicht als Folterhandlungen anerkennt.“[2]
Auch Zwangsernährung wird historisch und politisch als Folter diskutiert.[3] Im Kontext einer israelischen Gesetzesänderung zur Zwangsernährung von Gefangenen hat der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Folter, Juan E. Méndez, klar Position bezogen: “Even if it is intended for the benefit of the detainees, feeding induced by threats, coercion, force or use of physical restraints are tantamount to cruel, inhuman and degrading treatment” [4]
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Abigaijl

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Die beschriebenen Praktiken werden vorwiegend durch Pflegende ausgeführt, teilweise durch den leitenden Psychologen. Dieser wird als Urheber des auf der Station umgesetzten Programms genannt. Wir halten daher eine Überprüfung des Programms und des Verhaltens von Herrn Langer anhand berufsethischer Prinzipien für angezeigt. Ausgehend vom Grundgesetz der BRD fordert auch die psychologische Berufsethik[5] die „Achtung vor den Rechten und der Würde des Menschen 
Psychologinnen und Psychologen respektieren und fördern die Grundrechte, die Würde und den Wert aller Menschen. Sie respektieren das Recht auf Privatsphäre, Vertraulichkeit, auf Selbstbestimmung und Autonomie in Übereinstimmung mit ihren weiteren beruflichen Verpflichtungen und dem Gesetz.“ [5, 2.1]
„Selbstbestimmungsrecht von Klientinnen und Klienten
Psychologinnen und Psychologen:
(1) unterstützen Klientinnen bzw. Klienten darin, ihre grundlegenden Menschenrechte wahrzunehmen, ihre Menschenwürde mit Selbstachtung, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung bewusst zu erleben […]“ [ebd, 5.1]
Uns erscheint es, als würden die jungen Menschen im Therapieprogramm des Herrn Langer gerade dahingehend zurechtgebogen, kein Verständnis eigener Rechts- und Würdeansprüche zu entwickeln oder ihre eigenen Grenzen zu schützen, sondern sich bedingungslos dem Willen des Personals und der Eltern zu unterwerfen. Die gezeigten Praktiken würden wohl jeden Menschen jeden Alters in tiefe Ohnmacht und Verzweiflung bis hin zu Panik stürzen und geradezu verhindern, dass ein Mensch seine „Menschenwürde mit Selbstachtung, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung“ bewusst erleben kann.

Über die Verantwortung von PsychologInnen steht in den berufsethischen Leitlinien: „Psychologinnen und Psychologen sind sich ihrer professionellen und wissenschaftlichen Verantwortung gegenüber ihren Klientinnen bzw. Klienten, gegenüber der Gemeinschaft und der Gesellschaft, in der sie arbeiten und leben, bewusst. Sie vermeiden es, Schaden zuzufügen.“ [ebd, 2.3] und „Psychologinnenund Psychologen: 
(1) arbeiten auf der Basis von zuverlässigem und validem, wissenschaftlich fundiertem Wissen; 
(2) bieten nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie durch Ausbildung oder fachliche Erfahrung qualifiziert sind; 
. . . 
(5) orientieren sich in Tätigkeitsfeldern, in denen es noch keine wissenschaftlich anerkannten Standards gibt, am Grundsatz wissenschaftlicher Redlichkeit und überprüfen regelmäßig den Erfolg ihrer Interventionen; 
(6) gehen mit neuen Ansätzen in der praktischen Erprobung mit besonderer Sorgfalt um; 
(7) ergreifen alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Wohls der Menschen, mit denen sie arbeiten.“ [ebd, 3.3]
Nach unserer Information fehlt für das in der Klinik angebotene Programm die Evidenz. Langer wirbt für sein „Schlafverhaltenstraining“ mit einer Erfolgsquote von 90%[6] ohne konkreter Angaben, für sein „Eßverhaltenstraining“ macht er keine Angaben zum Erfolg[7]. Insbesondere fehlen Informationen zum kurz- und langfristigen Schaden des Programms. Wir können überdies nicht erkennen, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der jungen PatientInnen ergriffen wurden, sowohl was die eingesetzten Praktiken betrifft als auch die Preisgabe der jungen Menschen als Schauobjekte eines indiskreten Dokumentarfilms.

Bezüglich der Gestaltung beruflicher Beziehungen zu Menschen sehen die berufsethischen Leitlinien vor:
„ Psychologinnen und Psychologen: 
(1) übernehmen eine ethische und mitmenschliche Sorgfalt dafür, Menschen mit Fairness, Respekt und Verständnis zu begegnen und sie in ihren Menschenrechten zu schützen;“ [ebd, 4.1]
Auch an dieser Stelle findet sich wieder der Verweis auf Menschenrechte. Wir sehen die Rechte der jungen Menschen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG), auf Nichtdiskriminierung (Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 14 EMRK), auf Freiheit von Folter (Art. 3 EMRK, Art. 7 UN-Zivilpakt), auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK), auf Straffreiheit (Art. 7 EMRK), auf wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) und auf Schutz der Privatsphäre (Art. 17 UN-Zivilpakt) verletzt oder zumindest ihre Wahrung als höchst fraglich an. 

Als Psychologen dürften dem Protagonisten Dietmar Langer auch die Richtlinien der psychologischenBerufsverbände zum Umgang mit Medien geläufig sein. Hierin heißt es: „Auch mit Einverständnis oder auf Wunsch von Klienten sollte der Psychologe davon Abstand nehmen, Informationen über den Klienten/die Klientin öffentlich zu verbreiten. Der Psychologe sollte sich der möglichen Interessenskonflikte bewusst sein, die auftreten, wenn er die unterschiedlichen Rollen einnimmt, eine Dienstleistung für Klienten durchzuführen und zugleich Informationen über diese öffentlich zu verbreiten.“[8]
Dies muss umso mehr für Minderjährige gelten, die die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte nicht selbst auf dem Rechtsweg einfordern können.

Wir haben eine Vielzahl an Konfliktpunkten des beruflichen Handelns von Herrn Langer mit berufsethischen Grundsätzen für PsychologInnen aufgezählt. Wir fordern den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) dazu auf, diese potenziellen Verstöße Herrn Langers gegen berufsethische Prinzipien zu überprüfen und ihr Ergebnis in einer öffentlichen Erklärung mitzuteilen. 

Krankenhäuser sind so organisiert, dass nur Ärztinnen und Ärzte Indikationen stellen und Behandlungen verschreiben. Im Film „Elternschule“ sind diese jedoch wenig sichtbar. Wir halten die Fragen für angezeigt, ob Verstöße gegen die Berufsordnung[9] vorliegen dergestalt, dass 
- die beteiligten ÄrztInnen womöglich zu einem oder mehreren Zeitpunkten Anweisungen eines Nichtarztes (Herrn Langer) entgegengenommen haben (§2 Abs. 4)
- Behandlungen nicht unter „Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte“ der jungen Menschen, „insbesondere des Selbstbestimmungsrechts“ erfolgen (§7 Abs. 1)
- Filmteams bei Untersuchungen und Behandlungen anwesend waren, ohne dass die jungen PatientInnen zugestimmt haben (§7 Abs. 5)
- therapeutische Methoden „unter Ausnutzung des Vertrauens, der Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit“ von Kindern und Familien angewendet werden (§11 Abs. 2)
- die Anwendung von Verfahren, die ethische Probleme aufwerfen, der Ärztekammer nicht angezeigt wurde (§12 Abs. 1-2)
Wir fordern die Ärztekammer Westfalen-Lippe auf, all dies zu prüfen und ihre Entscheidung in einer öffentlichen Erklärung mitzuteilen.

Auch die Filmemacher stehen aufgrund der unkritischen Darstellung von Gewalt gegen Kinder zu Recht in der Kritik. Der Film zeigt Familien in Notsituationen und Kinder während grausamer und entwürdigender Behandlung. Es gibt Aufnahmen von Kindern bei emotionalen Ausbrüchen und beim Erbrechen. Der Film greift tief in die Privatsphäre der gezeigten Individuen und Familien ein und befriedigt hiermit aus unserer Sicht ganz klar voyeuristische Motive. Die gewählte Dramaturgie (emotionalisierende Zusammenschnitte der Szenen und heroisierende Darstellung des psychologischen„Experten“) lässt schwer daran zweifeln, dass der Zweck des Films ein bildender und informationsvermittelnder ist. 

Wir schließen uns der vom Deutschen Kinderschutzbund aufgeworfenen Frage an, ob „… die Einwilligung der Kinder aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung sowie die Einwilligung der Eltern aufgrund der Abhängigkeit gegenüber solchen Hilfsangeboten objektiv gegeben sein kann.“[10] Angesichts der Tiefe des Eingriffs in die Privatsphäre kann aus unserer Sicht die Veröffentlichung solch intimer und erniedrigender Bilder der Kinder unter keinen Umständen – auch bei Einstimmung der Eltern – gerechtfertigt sein. Der Preis, den die jungen Menschen, auch im weiteren Verlauf ihrer Biografie, dafür potenziell bezahlen müssen, ist unverantwortlich hoch. Ein erwartbarer Schaden besteht etwa in einer Stigmatisierung der Betroffenen, die die seelische Gesundheit bis hin zur Suizidalität schädigen kann. Auch die Verbreitung des Films kann katastrophale Konsequenzen haben, wenn etwa die gezeigten Praktiken von Eltern mit Wutproblematik und/oder Impulskontrollstörungen nachgeahmt werden. Wir fordern daher deutsche Kinos auf, zu erwägen, den Film nicht auszustrahlen. Alle, die sich am Publikmachen dieser Darstellungen beteiligen, stehen in der Schuld, wenn auch nur einer der gezeigten jungen Menschen durch die Ausstrahlung Schaden erleidet – falls dies nicht schon längst geschehen ist. 

V.i.S.d.P.: Kristina Dernbach

[1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CAT/cat_de.pdf
[2] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/
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