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Berlin, 6. November 2006.
In seinem Positionspapier zur anstehenden Gesundheitsreform fordert das 2006 gegründete BÜNDNIS FÜR SELBSTBESTIMMUNG IN DER MEDIZIN ein gleichberechtigtes Miteinander von Schulmedizin und gesicherten komplementär-medizinischen Methoden, wie etwa die anthroposophische Medizin und die Homöopathie. Grundlage ist dabei die Anerkennung der Grundrechte des Bürgers auf Freiheit, Selbstbestimmung und soziale Gerechtigkeit. „Alle Akteure in unserem Gesundheitswesen müssen den individuellen therapeutischen Bedürfnissen der Versicherten/Patienten gerecht werden. Im Sinne des Pluralismus in der Medizin und der Therapiefreiheit der Ärzte muss die Komplementärmedizin in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden“, so die Sprecher des Bündnisses. Weitere Forderungen sind u.a. die Rücknahme der Nichterstattung von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten, Mitbestimmung der Versicherten/Patienten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und im Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Transparenz bei den Angebots- und Vergütungsstrukturen der Krankenkassen für alternative Therapieformen, die ausgewogene Finanzierung eines patientenorientierten Gesundheitswesens und die Einrichtung von Lehrstühlen an deutschen Universitäten.
Bündnis für Selbstbestimmung in der Medizin
Biochemischer Bund Deutschlands (BBD)
Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH)
Deutscher Naturheilbund e. V. (DNB)
Deutsche Gesellschaft für klassische Homöopathie (DGKH)
Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e. V. (DZVhÄ)
Hahnemannia, Deutscher Verband für Homöopathie und Lebenspflege e. V.
Bund klassischer Homöopathen Deutschlands e. V. (BKHD)
Gesundheit aktiv - anthroposophische Heilkunst e. V.
Europäischer Verbraucherverband für Naturmedizin (E.F.N.M.U)
Ansprechpartner:
Christoph Trapp (DZVhÄ), 0228.2425332, mobil: 0170.9917 649
Peter Meister (E.F.N.M.U) 02330.623329
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Im Einzelnen:
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In seinem Positionspapier zur anstehenden Gesundheitsreform fordert das 2006 gegründete BÜNDNIS FÜR SELBSTBESTIMMUNG IN DER MEDIZIN ein gleichberechtigtes Miteinander von Schulmedizin und gesicherten komplementär-medizinischen Methoden, wie etwa die anthroposophische Medizin und die Homöopathie.--------------------------------------------------------------------------
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1) Richtig, die Homöopathie ist tatsächlich gesichert, gesicherter Unsinn. Da ist sich mittlerweile sogar die Wissenschaft einig:
http://www.wissenschaft-online.de/artikel/787700Selbiges trifft noch mehr auf die Anthroposophie zu, die sich einerseits der Homöopathie bedient, andererseits noch Reinkarnation und Astralleiber mit rein bringt und Karmaverbesserung durch Krankheit propagiert.
2) Komplementärmedizin ist dem Wortsinn nach Medizin, die eine andere Medizin sinnvoll ergänzt. Komplementär zueinander können nur Dinge sein, die sich nicht grundsätzlich widersprechen. Homöopathie und Anthroposophie ist jedoch mit der wissenschaftlichen Medizin so wenig vereinbar, wie die Astrologie mit der Astronomie. Unter den Begriff Komplementärmedizin fallen vielleicht die klassischen Naturheilverfahren (Güsse nach Pfarrer Kneipp, Lichtherapie) und die Phythotherapie, aber sicherlich nicht die vorgenannten.
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Grundlage ist dabei die Anerkennung der Grundrechte des Bürgers auf Freiheit, Selbstbestimmung und soziale Gerechtigkeit.--------------------------------------------------------------------------
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Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Solidaritätsprinzip. Dieses beinhaltet die Forderung, dass mit den Beiträgen der Versichterten verantwortungsbewußt umgegangen wird und nur die Leistungen finanziert werden, die nachweislich medizinisch sinnvoll sind.
Es ist unsolidarisch, das Geld der Solidargemeinschaft für privaten Humbug rauszuwerfen, während an den nachweislich sinnvollen Leistungen aus Geldnot immer mehr gespart wird.
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„Alle Akteure in unserem Gesundheitswesen müssen den individuellen therapeutischen Bedürfnissen der Versicherten/Patienten gerecht werden.--------------------------------------------------------------------------
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Alle Akteure in unserem Gesundheitswesen müssen effektiv und effizient handeln, damit das Notwendige bezahlbar bleibt. Geld für Humbug ist mit Wirtschaftlichkeit unvereinbar. Wenn der Patient nutzlose individuelle Behandlungen will, dann darf das nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen.
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Im Sinne des Pluralismus in der Medizin und der Therapiefreiheit der Ärzte muss die Komplementärmedizin in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden“--------------------------------------------------------------------------
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Ist sie, besonders im Bereich der Prävention und Rehabilitation (Bewegungstherapie, Hydrotherapie, Kimatherapie, Ernährungstherapie, Entspannungsverfahren).
Weiterhin ist es auch im Sinne des Pluralismus in der Medizin und der Therapiefreiheit der Ärzte nicht notwendig Humbug mit der GKV abzurechnen. Meine Kopfschmerztabletten muß ich auch selbst zahlen, obwohl sie nachweislich helfen.
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Weitere Forderungen sind u.a. die Rücknahme der Nichterstattung von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten--------------------------------------------------------------------------
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Und wer finanziert das?
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