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Sie kenne die Details nicht, aber die Kassenärztlichen Vereinigungen "sind verpflichtet, die ärztliche Behandlung von gesetzlich Versicherten sicherzustellen.
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Das ist die Kernaussage. Abgesehen davon, dass Frau Schmidt grundsätzlich über keine Detailkenntnisse verfügt, liegt die Verpflichtung nämlich nicht bei den Kassenärzten, sondern bei den KV - und der Bundesregierung.
Keinem Arzt kann zugemutet werden, über seine komplette Auslastung hinaus zusätzliche Patienten zu übernehmen. Und schon gar nicht zu den Almosen, die die KV für die Betreuung eines chronisch Kranken im Altenheim „vergüten“.
Die verbliebenen Hausärzte in den neuen Bundesländern sind vollkommen überlastet, weil keiner mehr ihren Job für einen Hungerlohn machen will und der berufliche Nachwuchs ausbleibt, denn sie werden noch schlechter bezahlt, als ihre westdeutschen Kollegen.
Der guten Frau Sonderschullehrerin Schmidt sei daher ins Stammbuch geschrieben: Sorgen Sie gefälligst dafür, dass alle Ärzte entsprechend ihrer Leistung bezahlt werden, dann wird es auch irgendwann mal wieder genug Hausärzte geben, und solche Fälle werden nicht mehr vorkommen.
Ca. 12 € für einen Besuch im Altenheim zzgl. einer Wegepauschale, die die realen Kosten nicht im Entferntesten deckt, sind eindeutig keine angemessene Bezahlung.
dbs