TG-1 * Transgallaxys Forum 1

Advanced search  

News:



We are Allaxys
We moved our news front to http://www.allaxys.com

The Forum 1 on Transgallaxys.com is only a backup archive!

Twin Update 8.5.2023

Because of their sabotage the Net nazis
"Amazon Data Services Nova", Ashburn, United States
"Amazon Data Services" Singapore
"Amazon Data Services" Japan
ARE BLOCKED

Pages: [1]

Author Topic: Fisseler macht Reklame für Hamer  (Read 7768 times)

ama

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 1201
Fisseler macht Reklame für Hamer
« on: June 27, 2007, 08:06:29 AM »

Ein Beweisstück, gezogen am 27.6.2007:

http://www.klein-klein-aktion.de/wer_sind_wir/Kurzgefasst/Dr__Hamer_1/Dr__Hamer_2/hauptteil_dr__hamer_2.html

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------

An das Auswärtige Amt
Referat 506
11013 Berlin
via Fax: 01888 17-1755 Dortmund, 4.11.2004
Durchschriftlich: An die Deutsche Botschaft in Paris, via Fax: 0033 1 53834650
An die Französische Botschaft in Berlin, via Fax: 030 5900 39067
Interessierte Bürger und Medien in Europa
Dringender konsularischer Klärungsbedarf!
Konsularische Betreuung des deutschen Staatsangehörigen Dr. Ryke Geerd Hamer in Frankreich.
Begründete Vermutung von Menschenrechtsverletzungen
(Folter; Misshandlung, Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention).
Begründeter Verdacht, dass Zweck des Freiheitsentzuges ist, Verbrechen nach Art. II a, b u. c der Völkermordkonvention vom 9.12.1948 zu sichern
Bezug: Schreiben das AA vom 26.10.2004 (506-10-531.001/12639 FSP; Stümpel)
und Verbreitung von Auszügen aus einem (vorgeblichen oder tatsächlichen) Brief des Dr. Hamer aus dem Gefängnis in Frankreich vom 21.10.2004, die
gegenwärtig u.a. über Internet kommentiert verbreitet werden.
Sehr geehrter Herr Bundesaußenminister Joschka Fischer!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im oben genannten Schreiben teilen Sie im letzten Satz mit:
„Wegen der großen Anzahl an Schreiben, die das Auswärtige Amt in dieser Sache erreichen, erfolgt die Beantwortung ohne persönliche Anrede und Unterschrift.“
Hiermit hat die Bundesregierung (AA) bewiesen, dass sie über die Vorgänge der Auslieferung des Dr. Hamer von Spanien an Frankreich, auf Betreiben des
französischen Staates (Staatsanwaltschaft) genau informiert ist. Mit der Folge der sich dann ergebenden Pflichten für die Bundesregierung, wenn Kenntnisse über
Menschenrechtsverletzungen oder gar Menschenrechtsverletzungen zum Zwecke der Sicherung schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlangt werden,
für die heute der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zuständig ist.
In dem oben genannten Schreiben teilt das AA mit:
„Herr Dr. Hamer wurde am 19. Oktober 2004 innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 10 Tagen nach Entscheidung über die Auslieferung, die am 11.
Oktober 2004 erfolgt war, nach Frankreich ausgeliefert. Er ist dort bei Paris inhaftiert und wird nun von der deutschen Botschaft in Paris betreut. Diese hält auch
Kontakt zu seiner Familie sowie zu den ihn betreuenden Anwälten. Weder die deutsche Botschaft Paris noch das Auswärtige Amt können jedoch Einfluss auf die
Entscheidungen der unabhängigen französischen Justiz nehmen, genauso wenig wie zuvor eine Einflussnahme auf die Auslieferungsentscheidung der spanischen
Justiz möglich war.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Auswärtige Amt weitere Einzelheiten nur an Dr. Hamer, seine nächsten Verwandten oder einen von Ihm beauftragten
Anwalt weitergeben kann. Dies betrifft – in Absprache mit der Familie – auch die derzeitige postalische Adresse Herrn Dr. Hamers und die Adresse des
zuständigen Gerichtes.“
Bisher war es uns nicht möglich, abschließend zu überprüfen, ob der Brief aus dem Auszüge in diesen Tagen u.a. über Internet verbreitet werden, tatsächlich von
Dr. Hamer stammt, oder ob es sich hier um eine Fälschung handelt.
Unter „Lebenszeichen von Dr. Hamer“ wird genannt, dass der vom 21.10.04 datierte Brief den Empfänger am 30.10.2004 erreichte. In diesem Brief nennt Dr.
Hamer: „Konnte den Brief bis heute 27.10. nicht weiterschicken, weil ich keine Briefmarke bekomme.“ Zuvor schrieb Dr. Hamer: „Heute, 26.10., 18.40 bekam
ich einen Brief eines Anwalts, der hier am 22.10., 15.10 eingegangen war und mehr als 5 Tage zurückgehalten wurde. Jetzt weiß ich doch wenigstens, dass ihr
wisst, wo ich bin.“
Diese Aussage des Dr. Hamer, dass er sich freue, dass „ihr wisst, wo ich bin“, ist unvereinbar mit der Behauptung des AA, dass mit Absprache mit der
Familie (demnach auch mit Dr. Hamer selbst), die gegenwärtige postalische Adresse des Dr. Hamer (Gefängnisadresse) nicht weitergegeben werden soll.
Hier besteht dringender Klärungsbedarf im Rahmen der konsularischen Betreuung:
Wer behauptet hier die Unwahrheit?
Das AA mit Datum vom 26.10.2004?
oder
Dr. Hamer im Brief vom 21.10.2004? Oder ist der Brief des Dr. Hamer eine Fälschung?
Begründete Vermutung der Anwendung von Folter gegen Dr. Hamer!
Im Brief vom 21.10.2004 berichtet Dr. Hamer über seine Behandlung im Gefängnis in Paris:
„Die letzten 3 Tagen waren der reinste Horror. 45 Stunden Schlafentzug-Folter. Immer wieder alles durchsucht, immer wieder nackend ausziehen und 2 Nächte
auf kalten Steinfliesen ohne Decke, ohne Matte. Am ganzen Tag nur 1 Sandwich und ½ Liter Wasser, und das erst mittags um 2 Uhr. Mit Frühstück war gar
nichts. Selbst die 20 m zum Klosett wurden mir Handschellen angelegt.“
„Ich fühle mich wie im Konzentrationslager. Gleich am 1. Tag versuchte man, ob ich mich nicht freiwillig psychiatrisieren lassen wolle ...“
Heute ist eine solche Handlung durch staatliche Stellen in Deutschland u.a. als Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 Völkerstrafnetzbuch
(VStGB) strafrechtlich zu verfolgen. Eine solche menschenrechtsverletzende Handlung gegen deutsche Staatsbürger, darf die Bundesregierung/das AA nach
Kenntnisnahme nicht dulden, insbesondere nicht in Europa.
Hier hat das AA ggf. zum Zwecke der Klärung und Abhilfeschaffung die gegebenen Schritte auf europäischer Ebene einzuleiten, die keinesfalls ein unzulässiger
Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit oder in die staatliche Autonomie Frankreichs wären.
Verletzungen des nationalen und internationalen Rechtes lassen sich mit der richterlichen Unabhängigkeit und der staatlichen Autonomie ebensowenig
rechtfertigen, wie sich hiermit eine Duldung durch das AA nach Entgegennahme von Hinweisen rechtfertigen ließe.
Im Falle der Wahrheit dieses Berichtes von Dr. Hamer im Gefängnis in Frankreich handelt es sich hier um die Anwendung von Folter (45 Stunden Schlafentzug),
die u.a. aufgrund Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMK) durch europäische Staaten, ggf. durch die Bundesrepublik Deutschland, ohne
falsche Rücksichtnahme auf freundschaftliche Beziehungen zu Frankreich, ggf. öffentlich zu ächten ist, falls andere Abhilfe nicht unverzüglich möglich ist.
Im Kommentar zum Brief wird berichtet, dass Dr. Hamer mittlerweile in ein „Riesengefängnis – 5000 Häftlinge“ in Paris, in einer Einzelzelle, inhaftiert ist. Ob
hier die menschenrechtsverletzende Behandlung eines Inhaftierten fortgesetzt wird, ist nicht bekannt. Für gegen Inhaftierte vollzogene
Menschenrechtsverletzungen (Folter), gibt es, vollkommen unabhängig vom Grund der Inhaftierung und von der Schwere der etwaig rechtskräftig nachgewiesenen
Tat, keine Rechtfertigung, nicht in der Türkei und auch nicht in Frankreich!
Bekannt werden des Tatvorwurfes:
U. a. Art. 6 der EMK sichert das Recht auf ein faires Verfahren, sichert das Recht, dass die Sache „in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenere
Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das .... über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen
strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden, ....“.
Trotz intensiver Bemühungen seitens vieler Bürger, unmittelbar nach der Verhaftung des Dr. Hamer am 9.9.2004 (konsularische Betreuung durch die deutsche
Botschaft in Madrid), war es nicht möglich, von den zuständigen Stellen in Frankreich, Spanien und Deutschland das französische Aktenzeichen des
abschließenden rechtskräftigen Urteiles in Frankreich genannt zu bekommen.
Es war nicht möglich, zum Zwecke der Überprüfbarkeit, Aufklärung über eine Verurteilung in Frankreich, mittels Nennung eines AZ zu bekommen.
Schon hier wurde das Öffentlichkeitsprinzip für Urteile vorsätzlich schwer verletzt (Art. 6 EMK).
Es sickerte die nicht überprüfbare Information durch, dass gegen Dr. Hamer in Frankreich kein abschließendes rechtskräftiges Urteil vorliegt, sondern lediglich ein
dringender Tatverdacht durch den französischen Staat (Staatsanwaltschaft und staatliches Antisektendezernat), innerhalb eines nicht rechtskräftig abgeschlossenen
Strafverfahrens in Frankreich, gegen Dr. Hamer erhoben wird.
Auch über den gegen Dr. Hamer erhobenen Straftatvorwurf waren nur diffuse Informationen zugänglich. Die französische Presseagentur (AFP) verbreitete, Dr.
Hamer würde Betrug und Komplizenschaft bei einer illegalen medizinischen Tätigkeit vorgeworfen werden. Zufolge der AFP Meldungen wurde Dr. Hamer
vorgeworfen, dass Menschen infolge dieser Handlungen des Dr. Hamer, in Kausalität dieser Handlungen, gestorben sind.
Im Brief des Dr. Hamer vom 21.10.2004 teilt Dr. Hamer mit, dass ihm jetzt erstmalig vom französischen Staat eröffnet wurde, welche Handlung ihm als Straftat
vorgeworfen wird:
„Mein Delikt ist jetzt festgemacht: Illegale, unerlaubte medizinische Behandlung „en general“, d.h. durch meine Bücher. ..... Das ist der Betrug für den
ich angeklagt bin.“
Demnach wird Dr. Hamer als Straftat im Kerngehalt vorgeworfen, dass Bücher von ihm in die französische Sprache übersetzt und diese in Frankreich verbreitet
und gelesen worden sind.
Das wäre eine schwere Verletzung des Art. 10 der EMK und ein menschenrechtsverletzender Eingriff in das Freiheitsrecht des Dr. Hamer „zur Mitteilung von
Nachrichten ... ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen“.
Im konkreten Fall der Veröffentlichungen des Dr. Hamer, auch in französischer Sprache, lassen sich Eingriffe in das Freiheitsrecht des Dr. Hamer nach Art. 10
Abs. 1 EMK nicht im Ansatz mit Art. 10 Abs. 2 EMK rechtfertigen.
Art. 10 Abs. 2 EMK bestimmt, dass das Recht „Nachrichten zu verbreiten“, durch Gesetz eingeschränkt werden kann, u.a. durch Gesetze, die dem
„Schutz der Gesundheit“ dienen.
Ein solches Gesetz kann in Frankreich ebensowenig existieren, wie in einem anderen demokratischen Rechtsstaat, das, im Interesse des Schutzes der Gesundheit
dahingehend ausgelegt werden könnte, dass es als Straftat zu bewerten wäre, dass Dr. Hamer seine Anfang der 80er Jahre gemachten biologischen, medizinischen
relevanten Entdeckungen über die biologischen Abläufe bei Krankheiten, insbesondere bei Krebs, „ohne Rücksicht auf Landesgrenzen“ verbreitet.
Das bedeutende Beweisdokument der institutionalisierten akademischen Medizinwissenschaft, der Universität Trnava (Slowakei) vom 11.9.1998.
Es wurde bekannt und u.a. durch Dr. Hamer vor seiner Verhaftung am 9.9.2004 in Spanien veröffentlicht, dass der französische Staat (die Staatsanwaltschaft
und das staatliche Anti-Sektendezernat) und die beteiligten Richter in Frankreich, in dem gegen Dr. Hamer anhängigen Verfahren, absichtlich das
durch Dr. Hamer der französischen Justiz vorgelegte – und mittlerweile nicht nur in Kreisen der Medizin breit bekannte - medizinwissenschaftlich
bedeutende Dokument der Universität von Trnava vom 11.9.1998 ignorieren.
In dem Dokument vom 11.9.1998, also jetzt vor sechs Jahren, bestätigt die institutionalisierte akademische Medizinwissenschaft an der Universität Trnava,
dass eine aus 10 Wissenschaftlern der Universität bestehende Kommission am 8.9. und 9.9.1998, anhand von sieben Patientenfällen mit insgesamt 20 einzelnen
Erkrankungen, die Richtigkeit der Aussagen des Dr. Hamer (Entdeckungen des Dr. Hamer) über die biologischen Abläufe bei Krankheiten (Krebs) bestätigt
(verifiziert). Die institutionalisierte akademische Medizinwissenschaft stellte hier fest, „dass nach naturwissenschaftlichen Regeln der
Reproduzierbarkeitsprüfung die Verifikation seines System festgestellt werden konnte.“
Entsprechend der anerkannten und allgemein verbindlichen Grundsätze der Wissenschaft, wurden spätestens durch dieses Dokument der Universität
Trnava, die Kernaussagen des Dr. Hamer über seine biologischen Entdeckungen in den Rang der medizinwissenschaftlichen Diskursfähigkeit und
Diskurs-Notwendigkeit gehoben.
In der Medizinwissenschaft erfolgte nach dem 11.9.1998 an keiner Stelle eine Falsifikation, eine Widerlegung, der Kernaussagen des Dr. Hamer. Es gib lediglich
Aussagen aus der Medizinwissenschaft, dass die neuen Entdeckungen des Dr. Hamer nicht in Einklang mit den bisherigen Meinungen (Hypothesen, Konsense
u.a.) in der Medizinwissenschaft stehen.
Das Wesen einer Wissenschaft, auch der Medizinwissenschaft besteht ja gerade in der Entdeckung von etwas Neuem, das aufgrund der Natur der Sache nicht
immer in Einklang mit den alten Meinungen stehen muss. (Erinnert sei hier nur an die Geschichte mit der Erde, die lange Zeit als Scheibe geglaubt wurde und
naturwissenschaftlich als kugelförmig nachgewiesen wurde.)
Auch in Deutschland scheinen sich viele Ärzte und auch viele Medizinwissenschaftler noch nicht im Klaren darüber zu sein, was dieses Dokument der
institutionalisierten akademischen Medizinwissenschaft (Trnava, 11.9.1998) für die tägliche ärztliche Praxis, insbesondere im Umgang mit dem
Krankheitsspektrum, das unter „Krebs“ zusammen gefasst wird, bedeutet!


Das Einwilligungsrecht zu Operationen und Chemotherapie (traditionelle Krebsbehandlung) liegt in Deutschland ausschließlich beim Patienten.
Dem Arzt obliegt die Pflicht, den Patienten vor Einwilligung das für die Einwilligung erforderliche Wissen zu vermitteln. Unterlässt der Arzt dieses, ist die
Einwilligung nicht rechtswirksam. Führt der Arzt aufgrund einer nicht rechtswirksamen Einwilligung Operationen oder Chemotherapie durch, begeht der Arzt –
günstigstenfalls – die Straftat der fahrlässigen Körperverletzung, die in Abhängigkeit von den Folgen der Tat (z.B. Tod infolge von unerwünschten
Medikamentenfolgen) zu bestrafen ist. Die Rechtslage ist in Frankreich ähnlich. Übrigens auch in Österreich.
In Deutschland ist es gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, dass der Arzt vor Einwilligung in riskante Therapien (Operationen, Chemotherapie), auch auf
alternative Sichtweisen und alternative Therapien hinweisen muss, um von einer rechtswirksamen Einwilligung des Patienten ausgehen zu können und zu dürfen!
Spätestens das Dokument der Universität Trnava vom 11.9.1998 zwingt jeden Arzt, der der Medizinwissenschaft (Schulmedizin) verpflichtet ist, dazu,
vor der Einwilligung zu einer Krebstherapie (Operation, Chemotherapie, Morphium-Therapie u.a.) auf das durch die Universität Trnava am 11.9.1998
Dokumentierte in verständlicher Form hinzuweisen, in verständlicher Form den Patienten auf die Entdeckungen des Dr. Hamer über die biologischen
Abläufe bei Krankheiten (z.B. Krebs) hinzuweisen.
Es kann auch in Frankreich nicht als Straftat gewertet werden, wenn ein Entdecker in Büchern in französischer Sprache seine Entdeckungen allgemein
überprüfbar (einfach nur anhand von reflektierten Alltagserfahrungen im Kern der Sache) zugänglich macht, auf die jeder Arzt, auch in Frankreich Patienten vor
Einwilligung in eine traditionelle Krebstherapie (Operation, Chemotherapie) hinweisen muss, um eine rechtswirksame Einwilligung erhalten zu können, um sich als
Arzt nicht den berechtigten Straftatvorwurf (günstigstenfalls) der fahrlässigen Körperverletzung zuzuziehen.
Solch ein Gesetz (§ 10 Abs. 2 EMK) kann in Frankreich nicht existieren, in einem Frankreich, in dem der Chemiker Louis Pasteur, der kein Arzt war und dessen
Bücher heute noch hohe Anerkennung genießen und es keinesfalls als Straftat des Herrn Louis Pasteur gewertet wird, dass er kein Arzt war und „Beihilfe
zur Ausübung illegaler medizinischer Tätigkeit“ geleistet hätte. Das „Pasteur-Institut“ in Paris ist ein angesehenes Institut und nach einem Menschen genannt,
der kein Arzt sondern Chemiker war. Zufolge dieser französischen Logik, die im Umgang mit Dr. Hamer deutlich wird, müsste das Pasteur-Institut als Institut, das
für Kriminalität in der Medizin steht, gewertet werden.
Ein Vorgehen des Antisektendezernates und der Staatsanwaltschaft gegen das Pasteur-Institut in Paris wurden bisher nicht bekannt. Ein Vorgehen gegen Dr.
Hamer, dessen Aussagen, im fundamentalen Unterschied zu den Aussagen des Louis Pasteur naturwissenschaftlich verifiziert wurden (Trnava, 11.9.1998), wurde
dagegen in Europa sehr wohl bekannt.
Tatsächlich wurde auch nirgendwo bekannt, dass sich der französische Staat in seinem Vorgehen gegen Dr. Hamer auf ein Gesetz beruft, dass es als Straftat
bewertet, dass der Entdecker seine Entdeckung in einem Buch in französischer Sprache veröffentlicht: Bei einer Entdeckung auf die alle Ärzte, auch in
Frankreich, seit Ende 1998 Patienten vor Einwilligung in eine traditionelle Krebstherapie (Operation, Chemotherapie) hinweisen müssen und das es Patienten
ermöglicht, sich vor Einwilligung intensiver mit dem zu beschäftigen, worauf seit Ende 1998 (Trnava, 11.9.1998) jeder Arzt seine Patienten vor Einwilligung
hinweisen muss.
Wir erwarten, dass sich die Bundesrepublik Deutschland zum allgemeinen Schutz deutscher Bürger, in Hinblick auf Veröffentlichungen in
französischer Sprache, bei der französischen Regierung nach der Existenz eines solchen Gesetzes (§ 10 Abs. 2 EMK „Schutz der Gesundheit“)
erkundigt und sich dieses Gesetz benennen lässt, das jeder Deutsch kennen muss, wenn das Risiko besteht, dass Texte von ihm in die französische
Sprache übersetzt werden.
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 1201
Fisseler macht Reklame für Hamer
« Reply #1 on: June 27, 2007, 08:07:01 AM »

Wir erwarten, dass das AA, zu unser aller Schutz, uns dieses bedeutende französische Gesetz benennt (damit nicht Texte von uns in französischer
Sprache übersetzt werden und wir dann auf Betreiben Frankreichs verhaftet werden), das Grundlage des Freiheitsentzuges des Dr. Hamer durch den
französischen Staat ist und das nicht in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 10 Abs. 1 u. 2) stehen kann.
Wir erwarten, dass die Bundesrepublik Deutschland, zu unserem Schutz als deutsche Staatsbürger, die gebotenen europäischen Initiativen ergreift, dass
dieses offensichtlich bestehende, mehr als eigenartige Gesetz, das jeden Deutschen bedroht, der auch nur eine Zeile schreibt, auf europäische Bürger
außerhalb Frankreichs nicht angewendet werden darf. (Die Franzosen sind für die Wahl ihres Gesetzgebers selbst verantwortlich. Wir Deutschen haben
auf die Wahl des französischen Gesetzgebers, der absurde Gesetze verabschiedet, keinen Einfluss.)
In Deutschland begeht heute, sechs Jahre nach dem Entstehen des Dokumentes der Universität Trnava vom 11.9.1998, jeder Arzt – günstigstenfalls – die Straftat
einer schadenersatzpflichtigen Körperverletzung, wenn er Patienten vor Einwilligung zu Operationen und Therapien infolge einer Krebsdiagnose, nicht auf die für
die Einwilligung bzw. Unterlassung der Einwilligung bedeutenden Entdeckungen des Dr. Hamer hinweist.
Weder die Ärzte in Deutschland, noch deren Haftpflichtversicherungen scheinen sich auch nur im Ansatz darüber klar zu sein, welche materiellen
Schadensersatz-Forderungen alleine für den Bereich der Brustamputationen infolge Krebsdiagnose, hier auf die Ärzteschaft und auf deren Versicherungen
zukommen können und vermutlich auch zukommen werden, wenn Frauen, die ohne sorgfältige Aufklärung über die Entdeckungen des Dr. Hamers (Trnava
11.9.1998), einer Brustamputation zugestimmt haben.
In Frankreich wird die Rechtslage nicht grundlegend anders sein.
In den USA ist die Rechtspraxis insofern grundlegend anders, als dass im Vergleich zu deutschen Schadensersatzsummen, die Gerichte in den USA zu
astronomischen Schadensersatzsummen verurteilen, die geeignet sein könnten, dass dann, wenn das Dokument von Trnava vom 11.9.1998, immerhin ein
Dokument der institutionalisierten akademischen Medizinwissenschaft, das die Medizin nicht ignorieren darf, breiten Kreisen von Frauen bekannt wird, die sich
infolge einer Krebsdiagnose eine Brust amputieren ließen, die Ärzteschaft bzw. deren Versicherungen in den USA in den materiellen Zusammenbruch zu treiben.
Vor einigen Jahren wurde in den Medien in Deutschland die Aussage der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verbreitet, der zufolge in Deutschland jährlich
ca. 100.000 Frauen umsonst Brüste abgenommen (amputiert) werden. Auch wenn die Brüste der Frauen „umsonst“ abgenommen wurden, erfolgt dieses
keinesfalls kostenlos. Die überwiegenden Kosten für diese Maßnahmen, die zufolge der Ministerin „umsonst“ sind, trägt die Allgemeinheit mittels der Zahlungen
der Beiträge für die Krankenkassen.
Im Brief des Dr. Hamer vom 21. Okt. 2004 nennt Dr. Hamer Zahlen: Täglich wird in Deutschland in ca. 1.500 Fällen und in Frankreich in ca. 700 Fällen die
Einwilligung zur traditionellen Krebstherapie (Operation, Chemotherapie, Morphiumtherapie usw.) erwirkt.
Es ist davon auszugehen, dass in nahezu keinem Einzelfall der Arzt den Patienten vor Einwilligung über den tatsächlichen heutigen Stand der institutionalisierten
akademischen Medizinwissenschaft pflichtgemäß aufgeklärt hat. Es ist davon auszugehen, dass der Arzt in nahezu jeden Fall die für den Patienten
entscheidungsrelevante Tatsache des Dokumentes der Universität Trnava vom 9.11.1998 unterdrückte. Es ist davon auszugehen, dass in nahezu keinem Fall vom
Zugrundeliegen einer rechtswirksamen Einwilligung zur Operation und Chemotherapie ausgegangen werden kann.
Es ist davon auszugehen, dass der Arzt die Einwilligung rechtswidrig erschlichen hat, indem er – möglicherweise aufgrund seines mangelhaften Wissens – bei dem
Patienten schwerwiegende Irrtümer über die auf naturwissenschaftlicher Grundlage zulässige Prognose des weiteren Verlaufes der Krankheit, falls nicht durch
Operation und Chemotherapie eingegriffen wird, verursacht hat. Auf der Grundlage des Dokumentes der Universität Trnava vom 11.9.1998 handelt es sich bei
einer solchen Irreführung durch den Arzt günstigstenfalls um durch den Arzt vollzogene strafbare fahrlässige Körperverletzung.
Bei den Ärzten kann man ursächlich Fahrlässigkeit unterstellen, solange keine Beweise des Vorsatzes vorliegen.
Dagegen ist die Entscheidung des französischen Staates in der Rechtsangelegenheit „Dr. Hamer“, das Dokument der Universität Trnava vom 11.9.1998
vorsätzlich zu ignorieren, tatsächlich die Entscheidung des französischen Staates vorsätzlich den heutigen Stand der institutionalisierten akademischen
Medizinwissenschaft zu ignorieren und als bewiesene vorsätzliche Handlung der Beteiligten, aus dem französischen Antisektendezernat, aus der
Staatsanwaltschaft und durch die Richter zu bewerten und strafrechtlich zu verfolgen, ggf. durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Auf Dauer wird auch das Dokument der Universität Trnava vom 11.9.1998 der Öffentlichkeit, auch in Deutschland und in Frankreich, auch gegenüber
Personen, die einer traditionellen Krebstherapie zugestimmt haben (Operation, Chemotherapie usw.) nicht verschwiegen werden können.
Es erstaunt schon, dass der französische Staat (Staatsanwaltschaft, staatliches Anti-Sektendezernat) und die beteiligten Richter in Frankreich, davon ausgehen,
dass das Dokument der Universität Trnava vom 11.9.1998, nicht zukünftig noch stärker der Öffentlichkeit bekannt wird – und Bürger hieraus ihre
Schadensersatzansprüche gegenüber Ärzten ableiten, die bei der Aufklärung vor Einwilligung die wichtige Tatsache des Dokumentes der Universität Trnava vom
11.9.1998 unterdrückt und verschwiegen haben.
Es erstaunt schon, dass der französische Staat und die französischen Richter entschieden haben, im Vorgehen gegen Dr. Hamer, dieses bedeutende Dokument
aus der institutionalisierten akademischen Medizinwissenschaft zu ignorieren.
Diese Entscheidung der Richter begründet mehr als nur Zweifel an der Unabhängigkeit der Richter und an einer erfolgten Unterwerfung der Richter unter dem für
diese französischen Richter verbindlichen nationalen und internationalen Recht und Gesetz in Frankreich.
Eine solche Entscheidung der französischen staatlichen Stellen und Richter muss als Beweis der mangelnden kritischen Distanzfähigkeit zu eigenen Positionen, als
Beweis eines sektentypischen Verhaltens durch das staatliche französische Antisektendezernat, die französischen Staatsanwälte und die französischen Richter
bewertet werden.
Es ist schon auffällig, dass hier (vor Öffentlichkeit) das staatliche französische Antisektendezernat, das als Nebenklägerin die Verurteilung des Dr. Hamer betreibt,
sich durch ein sektentypisches Verhalten, jetzt vor der europäischen Öffentlichkeit, beweist.
Dringender Tatverdacht, dass der französische Staat mittels Vorgehen gegen Dr. Hamer die ungehinderte Durchführung eines schweren Verbrechens gegen die
Menschlichkeit sichern will, für deren Strafverfolgung ab dem 1.7.2002 der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag abschließend zuständig ist:
Auf dem Hintergrund des der französischen Justiz bekannten, aber durch diese vorsätzlich Ignorierten Dokumentes der Universität von Trnava vom 11.9.1998,
erweist sich das Vorgehen des französischen Staates gegen Dr. Hamer, als Handlungen, die darauf hinwirken, kranke Menschen, mittels vorsätzlicher
Unterdrückung wahrer Tatsachen, mittel vorsätzlicher Irreführung, mittels Operationen und Chemotherapie, ohne dass von einer tatsächlichen
rechtswirksamen Einwilligung auszugehen ist,
1. zu töten (unstrittig beinhaltet eine Chemotherapie das Risiko des Todes als unerwünschte Therapiefolge),
2. schwere körperliche Schäden (durch Operationen) zu verursachen und
3. unter Lebensbedingungen zu stellen, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen.
Bei diesen Handlungen handelt es sich, so sie nachweislich vorsätzlich begangen werden, um Verbrechen nach Art. II a, b u. c der Völkermordkonvention vom
9.12.1948. Seit dem 1.7.2002 ist für die Strafverfolgung hier die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag gegeben, wenn der
Nationalstaat sich zur Strafverfolgung als nicht gewillt oder als nicht in der Lage beweist.
In Deutschland handelt es sich hier um Verbrechen nach § 6 Abs. 1, 2 u. 3 und § 7 Abs.1 u. 2 des am 30.6.2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuches
(VStGB).
Es besteht der dringende Tatverdacht, dass die Verhaftung des Dr. Hamers durch den französischen Staat zu dem Zwecke betrieben wurde, die weitere
ungehinderte Durchführung eines schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen eine ausgedehnten und systematischen Angriffs
(Irreführungsangriff) gegen die Zivilbevölkerung zu sichern.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, das AA, darf nach Kenntnisnahme ein solches Verbrechen in Europa nicht durch Duldung im Rahmen der ihr
obliegenden konsularischen Betreuung des Dr. Hamer sichern, aus einer falsch verstandener Freundschaft zu Frankreich und aus falsch verstandener
Rücksichtnahme auf Fehlhandlungen in Deutschland, im Zusammenhang mit den durch die institutionalisierte akademische Medizinwissenschaft verifizierten
Entdeckungen des Dr. Hamer, in der Verantwortung insbesondere der Bundesländer Baden-Württemberg (Wissenschaftsminister, Universität Tübingen), Hessen
(Approbationsentzug) und Nordrhein-Westfalen (Verurteilung und Inhaftierung).
Bei Duldung würde die Bundesregierung (AA) zum duldenden Mittäter an Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Europa. Auch hier wäre die abschließende
Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, für Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung (AA) gegeben.
Hinweise auf beabsichtigte schwere Verletzung des Art. 6 der EMK durch den französischen Staat (Staatsanwaltschaft, Richter):
Im oben genannten Brief vom 21.10.2004 von Dr. Hamer aus dem Gefängnis schreibt Dr. Hamer:
„Im Euro-Order-Statut steht, dass jemand der in Abwesenheit z.B. in Frankreich verurteilt wurde, wie ich, Anspruch hat, dass sein Verfahren unverzüglich wieder
in die 1. Instanz versetzt wird. Doch die Staatsanwältin BENSOLSSAN hat angekündigt (in Paris), dass Frankreich sich nicht daran halten würde; obgleich dies
ausdrücklich dort vorgesehen ist ....“
Hier teilt Dr. Hamer die Absicht des französischen Staates mit, in Bezug auf seine Person vorsätzlich Art. 6 der EMK schwer zu verletzen.
Von der durch das AA erfolgten konsularischen Betreuung des Dr. Hamer ist abzuverlangen, dass sie sicherstellt, dass die Bundesrepublik Deutschland
derartige Rechtsverletzungen gegen einen deutschen Staatsbürger im europäischen Ausland nicht duldet und hier unverzüglich die zuerst einmal auf
europäischer Ebene gebotenen Maßnahmen zu dem Zwecke einleitet, den französischen Staat zur Unterwerfung unter das maßgeblichen Gesetz zu
zwingen.
Hinweis auf Konsequenzen, falls Dr. Hamer irgend etwas zustößt:
Es ist eine Tatsache, dass das AA unmittelbar nach Bekannt werden der Verhaftung von Dr. Hamer am 9.9.2004 auf Betreiben Frankreichs in Spanien hierauf
hingewiesen wurde, zu dem Zwecke sicherzustellen, dass der Umgang Spaniens und Frankreichs mit Dr. Hamer durch diese Staaten in konsequenter
Unterwerfung unter dem jeweils maßgeblichen nationalen und internationalen Recht erfolgt und Verletzungen der Rechte des Dr. Hamer durch den
französischen Staat, durch die Bundesregierung nicht geduldet werden.
Viele Bürger, die sich u.a. an das AA gewandt haben, befürchten, dass Zweck des Vorgehens Frankreichs gegen Dr. Hamer ist, dass der französische Staat Dr.
Hamer zur Tötung freigeben wird, beispielsweise, indem Dr. Hamer scheinlegitimiert ohne seine Einwilligung, zwangsweise Medikamente (z.B. Psychopharmaka)
zugeführt werden.
Hier wird darauf hingewiesen, dass es auch zu den konsularischen Betreuungen der Bundesregierung zählt, entschieden darauf hinzuwirken, dass derartige
„schleichende Tötungen ohne Todesurteil“ insbesondere durch Staaten in Europa, nicht vollzogen werden.
Dem Bundesaußenminister muss klar sein, und aufgrund seiner Intelligenz ist ihm klar, dass dann, wenn Dr. Hamer während seiner Haftzeit in Frankreich irgend
etwas, möglicherweise mit Todesfolgen, zustoßen würde, der Bundesaußenminister persönlich – ggf. auch durch Mitglieder seiner Partei – dafür verantwortlich
gemacht würde: Wegen vorsätzlichem Unterlassungshandeln. Dann müsste darauf gedrängt werden, dass die für das Unterlassungshandeln Verantwortlichen im
AA voll zur Verantwortung gezogen werden.
Die in dem Gesamtverfahren durch den französischen Staat getroffene Entscheidung, das bedeutende Dokument aus der institutionalisierten
akademischen Medizinwissenschaft, das Dokument der Universität Trnava vom 11.9.1998 vorsätzlich nicht zu beachten, begründet den dringenden
Tatverdacht, dass die Verhaftung des Dr. Hamer im Rahmen eines umfangreichen schweren Verbrechens gegen die Menschlichkeit und zur Sicherung dieses
Verbrechens durch den französischen Staat betrieben wurde und wird, der sich durch ein skrupelloses Verhalten gegenüber Menschen kennzeichnet, bei dem man
auch nicht davon ausgehen kann, dass bei den beteiligten Betreibern, bei denen die offen nach vorne treten und bei denen im Hintergrund, ethische Gründe greifen
würden, Dr. Hamer nicht zu töten.
Jeder der das Dokument der Universität Trnava vom 11.9.1998 nachhaltig ignoriert, weiß, d.h. es ist ihm voll bewusst, dass er hiermit, indem er Menschen
vorsätzlich wichtige Informationen vorenthält, sich daran beteiligt in einem umfangreichen Rahmen Menschen rechtswidrig (d.h. mittels nicht rechtswirksamer
Einwilligung zu nicht zu rechtfertigenden medizinischen Maßnahmen) zu töten und beweist damit, dass bei ihm keine ethischen Tötungshemmungen greifen.
Die Sorge um das Leben des Dr. Hamer in Frankreich, die in vielen Briefen von Bürgern u.a. an das AA zum Ausdruck kam, ist durchaus berechtigt.
Abschließende Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag für die Vorgänge um Dr. Hamer, auf Betreiben Frankreichs, an denen sich die
Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der ihr obliegenden konsularischen Betreuung des Dr. Hamer, etwaig durch Duldung, beteiligt:
Wir erlauben uns, darauf hinzuweisen, dass wir zum Zwecke des Vorbringens von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zuständigkeitshalber beim
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, im Rahmen einer Buchreihe des Vereins im Sommer 2004 folgendes Buch herausgegeben haben:
Karl Krafeld/Stefan Lanka: Das Völkerstrafgesetzbuch verlangt die Überwindung der Schulmedizin!
Mit Analysen des globalen AIDS- und Impfverbrechens und einem Beitrag über die lebensbejahende Medizin der Zukunft, der Neuen Medizin des Dr. Ryke
Geerd Hamer.
386 Seiten, Stuttgart, 2004. Informationen über:


www.klein-klein-verlag.de
U.a. ist hier erstmalig das bedeutende Dokument der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu HIV und AIDS einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich
gemacht worden, das Schreiben der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vom 5.1.2004 an den Bundestagsabgeordneten Rudolf Krauss. Erstmalig legt hier
eine Regierung, eine Ministerin, das Wissen der Regierungen und der Medizinwissenschaft offen, dass, entgegen der Behauptung der US-Regierung vom
23.4.1984, niemals im Zusammenhang mit dem was AIDS genannt wird, tatsächlich ein Virus nachgewiesen worden ist, sondern „HIV“ nur im Rahmen eines
internationalen wissenschaftlichen Konsens als wissenschaftlich nachgewiesen gilt.
Allgemein ist bekannt, dass in der Weltöffentlichkeit vorsätzlich, mit schwerwiegenden Folgen für das Leben, der Irrtum erregt und unterhalten wird, das
behauptete „HIV“ sei tatsächlich jemals wissenschaftlich nachgewiesen worden. Tatsächlich wurde das Virus, später „HIV“ genannt, am 23.4.1984 nur durch die
US-Regierung verkündigt (und weder davor noch danach jemals nachgewiesen), nach dem Muster der päpstlichen Dogmenverkündigung. Dieses Wissen beweist
die Ministerin Ulla Schmidt mit Datum vom 5.1.2004. Wie im Umgang mit päpstlichen Dogmen üblich, bildet auch bei „HIV“ ausschließlich der „Konsens“ die
Beweisgrundlage, nicht jedoch naturwissenschaftliche, d.h. überprüf- und nachvollziehbare Beweise.
Insofern entspricht das sektenähnliche Glaubensverhalten des französischen Staates in der Angelegenheit „Dr. Hamer“ durchaus der verbreiteten (rechtswidrigen)
Praxis der (vatikanischen) Glaubensdiktatur, die in Inquisitionsprozessen und Scheiterhaufen ihren konkreten Ausdruck fand, und auch heute noch weite Teile der
(wissenschaftlich unreflektierten) Schulmedizin bestimmt und, „alleine durch den Glauben gerechtfertigt“ (M. Luther), beherrscht.
Erstmalig wird in dem Buch beispielsweise die Tatsachenbehauptung des Landtages von Baden-Württemberg vom Dez. 2001 veröffentlicht, in der der Landtag,
aufgrund von Tatsachenaussagen der Landesregierung behauptet, dass in Baden-Württemberg öffentlich nur Impfungen empfohlen werden, denen eine
Risiko-Nutzen-Analyse der Ständigen Impfkommission (STIKO) zugrunde liegt, die zugunsten des Nutzen spricht, und mit der schriftlichen Aussage der
STIKO konfrontiert, dass so oder ähnlich bezeichnete Nutzen-Risiko-Analysen nicht existieren.
Es werden Dokumente aus der Justiz in Österreich und Deutschland öffentlich zugänglich gemacht, die belegen, dass auf Antrag der Ärzteschaft,
Tatsachenaussagen aus dem Bereich der Medizin und über Mediziner, deren Wahrheit überprüfbar ist, und die als wahr beweisbar sind, unabhängig von ihrem
Wahrheitsgehalt nicht getätigt werden dürfen, dass Tatsachenaussagen über schwere Verbrechen in der Medizin, deren Wahrheit beweisbar ist, in Österreich und
in Deutschland nicht getätigt werden dürfen und durch die Justiz, gestützt durch Parlamente (Landtag von Baden-Württemberg), bestraft werden.
Hier, in diesem Buch, ist die seit dem 30.9.2000, nachdem weltgeschichtlich durch uns erstmalig im Zusammenhang mit der Gabe von Impfstoffen die Frage nach
den rechtfertigenden wissenschaftlichen Beweisen in Linz (Österreich) gestellt worden ist, nachdem am 14.2.1995 weltweit durch uns erstmalig die Frage nach
dem wissenschaftlichen Beweis des „HIV“ gestellt worden war, geschaffene Beweislage des Wissens der zuständigen staatlichen Stellen und der Ärzteschaft
dokumentiert, zum Zwecke der Vorbereitung des Vorbringens vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Im Hinblick auf die Beteiligten, bei denen
der Vorsatz nachweisbar ist, ist die Beteiligung an einem Verbrechen nach Art. II c der Völkermordkonvention vom 9.12.1948, durch die seit dem 30.9.2000,
mittels Stellen der wissenschaftlichen Beweisfrage, geschaffene Beweislage des Handeln wider besseren Wissens, bewiesen, wie auch bewiesen ist, dass der
Nationalstaat, in der BRD die Bundesländer aufgrund deren Zuständigkeiten, zur Strafverfolgung nicht gewillt ist. Spätestens seit Inkrafttreten des VStGB am
30.6.2002 ist die BRD zur Strafverfolgung in der Lage, da das VStGB die Völkermordkonvention konkreter und zeitgemäßer ausformuliert, als dieses in der
Völkermordkonvention vom 9.12.1948 erfolgte.
In diesem Buch sind wir auf die Entdeckungen des Dr. Hamer eingegangen, haben diese dargestellt und haben auch den staatlichen Umgang mit diesen
Entdeckungen in Österreich und Deutschland dargestellt. Die Darstellung der Entdeckungen des Dr. Hamer war schon aus dem Grunde erforderlich, um auf der
Grundlage der erfolgten Beweisführung, dass es der Schulmedizin an wissenschaftlichen bzw. naturwissenschaftlichen Beweisgrundlagen mangelt, eine
naturwissenschaftlich fundierte positive Gesundheitsperspektive aufzuzeigen, die in naturwissenschaftlich bewiesenen Tatsachen gründet (siehe: Trnava,
11.9.1998).
Jetzt drängt sich der französische Staat massiv in die gesamte Angelegenheit mit hinein. Der französische Staat drängt geradezu darauf, dass sein Umgang mit Dr.
Hamer und mit den Entdeckungen des Dr. Hamer und die Folgen dieses Umganges im Hinblick auf die vorsätzliche Lebensrechtsverletzung von Bürgern in
Frankreich, früher oder später dem Internationalen Strafgerichtshof vorgetragen werden muss. Die Beweise, die der französische Staat durch die Betreibung der
Inhaftierung des Dr. Hamer selbst geschaffen hat, sind unstrittig und auf Dauer hin überprüf- und nachvollziehbare vorsätzliche Handlungen der Beteiligten im
französischen Staat.
In diesem Fall muss dann auch das Verhalten des Auswärtigen Amtes dem Internationalen Strafgerichtshof vorgetragen werden, unter dem Gesichtspunkt
-
Duldung von Folter und anderen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention bezogen auf die Person des Dr. Hamer;
- Duldung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit aus falsch verstandener Freundschaft zu Frankreich, nach Kenntnisnahme von Beweisen und
Hinweisen.
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 1201
Fisseler macht Reklame für Hamer
« Reply #2 on: June 27, 2007, 08:07:31 AM »

Rechtfertigend kann sich die Bundesregierung, kann sich das Auswärtige Amt, nicht darauf zurück ziehen, wie dieses im Schreiben vom 26.10.2004
erfolgt, dass die Bundesregierung keinen „Einfluss auf die Entscheidung der unabhängigen französischen Justiz“ nehmen, kann und darf.
Wenn sich eine Justiz im Europa, in Bezug auf deutsche Staatsbürger, als unabhängig von Recht und Gesetz, als vollkommen unabhängig vom
verbindlichen Internationalen Recht beweist, dann muss die Bundesregierung im Rahmen der ihr obliegenden konsularischen Betreuung
nach Kenntnisnahme tätig werden, um sich nicht selbst den Vorwurf der Duldung von Straftaten gegen deutsche Staatsbürger zuzuziehen.
Erkennbar ist die Entscheidung des französischen Staates, der französischen Justiz, das bedeutende Dokument der institutionalisierten akademischen
Medizinwissenschaft, das Dokument der Universität von Trnava vom 11.9.1998, bei dem französischen strafrechtlichen Vorgehen, Ausdruck der
Unabhängigkeit der französischen Justiz von Recht und Gesetz in dieser Angelegenheit, da auch das französische Recht nicht zulässt, derartige
für die Entlastung bedeutende Beweistatsachen (Trnava, 11.9.98) zu ignorieren.
Die Verbreitung von biologischen Entdeckungen in einem Buch in französischer Sprache (was Dr. Hamer im Kern als Straftat vorgeworfen wird),
deren Richtigkeit durch die institutionalisierte akademische Medizinwissenschaft (Trnava 11.9.1998) bestätigt worden ist und auf die jeder Arzt im
Rahmen der Aufklärung vor Einwilligung in eine traditionelle Krebstherapie (Operationen, Chemotherapie) seit Ende 1998 (Trnava, 11.9.98)
hinweisen muss, kann und darf durch kein Gericht (auch nicht durch ein französisches Gericht (in wessen Auftrag?)) als strafbare Komplizenschaft
der unerlaubten illegalen medizinischen Behandlung mit ursächlichen Todesfolgen gewertet werden.
Kein ordentliches, dem Gesetze unterworfenes Gericht, kann und darf auf dieser Grundlage jemanden verurteilen, weil er Aussagen verbreitet hat,
deren Richtigkeit (Verifikation) durch die institutionalisierte akademische Schulmedizin bestätigt wurde und deren naturwissenschaftliche
Haltlosigkeit (Falsifikation) von keiner Stelle der institutionalisierten Medizinwissenschaft bestätigt wurde.
Es wird vom französischen Staat (Antisektendezernat, Staatsanwaltschaft, Richter) lediglich vorgebracht, dass die neuen Entdeckungen des Dr.
Hamer, die durch die Universität Trnava verifiziert wurden, nicht in Einklang stehen mit älteren Meinungen in der Medizinwissenschaft.
Eher wird man das Anhängen an „älteren Meinungen“, die nicht in Einklang mit verifizierten Entdeckungen stehen, dann wenn es, gleich ob legal
oder illegal bei medizinischen Behandlungen wirksam wird, als ursächlich für Körperverletzungen und Todesfällen (unerwünschte Nebenwirkungen
der Therapien auf der Grundlage „älterer Meinungen“) ansehen müssen.
Das Gesetz verlangt hier gegen die Anhänger der älteren Meinungen vorzugehen, wenn deren sektenähnliches Verhalten, dass sich durch
mangelnde kritische Distanzfähigkeit zu den eigenen (alten) Positionen kennzeichnet, praktische Auswirkungen hat, in Form von Therapien, die mit
vermeidbaren Risiken verbunden sind, die aufgrund des heutigen bzw. heute möglichen naturwissenschaftlich biologischen Kenntnisstandes, nicht
im Ansatz zu rechtfertigen sind.
Wir werden darauf drängen, dass die Täter und Dulder im Zusammenhang mit den Vorgängen um Dr. Hammer, die jetzt infolge seiner Verhaftung
und Auslieferung nach Frankreich erfolgten, früher oder später voll zur Verantwortung gezogen werden, zum Zwecke der Überwindung eines
schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Europa und in anderen Staaten, das nicht verjährt.
Wir erwarten von der Bundesregierung nicht, dass sie uns Informationen über Dr. Hamer erteilt, die in den Bereich der schützenswerten
Informationen fallen. Wir erwarten von der Bundesregierung, vom Auswärtigen Amt, dass die Bundesregierung zum Schutze des Dr. Hamer und zum
Zwecke der Überwindung eines schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu dessen Sicherung die Verhaftung des Dr. Hamer erfolgte,
entsprechend ihrer Aufgabe und des nationalen und internationalen Rechtes tätig wird.
Im Brief vom 21.10.2004 schreibt Dr. Hamer: „Wenn ihr an die Botschaften oder Regierungen appelliert, dann ist das so, als würde die Gans bei
der Füchsin gegen den Fuchs protestieren, der ihre Jungen gefressen hat ...“
Uns steht es hier nicht zu abschließend darüber zu urteilen, ob die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, das AA, um in diesem Beispiel zu
bleiben, die Füchsin ist, deren Mann die Kinder der Gans gefressen hat.
Jedenfalls weisen wir auf diesem Hintergrund der Aussage des Dr. Hamer ausdrücklich darauf hin, dass wir an niemandem „appellieren“, auch
nicht an das Auswärtige Amt, auch nicht an die Bundesregierung und auch gegen nichts protestieren, auch nicht gegen die Inhaftierung des Dr.
Hamer.
Im menschlichen Zusammenleben in Europa haben Proteste und Appelle da ihren berechtigten Platz, wo es um Ausfüllung des durch das nationale
und internationale Gesetz eröffneten Freiraumes geht.
Die Verhaftung des Dr. Hamer erfolgte nicht in der Ausfüllung des durch Gesetz und Recht eröffneten Freiraumes. Deshalb kann man dagegen auch
nicht protestieren. Deshalb sind hier Appelle an Regierungen unangebracht.
Wir drängen lediglich auf konsequente Realisierung der Rechtstaatlichkeit in Europa und drängen darauf, dass diejenigen, die
Verantwortung tragen, z.B. im Auswärtigen Amt und in der Deutschen Botschaft in Paris, auch tatsächlich rechtsstaatlich konsequent zur
Verantwortung gezogen werden, wenn es sein muss durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, gleichermaßen wie die
Verantwortlichen vorsätzlich mittels Unterdrückung wahrer Tatsachen (Trnava, 11.9.1998) Irreführenden, in dieser „Dr.
Hamer-Angelegenheit“ in Frankreich (Staatsanwaltschaft, staatliches Anti-Sektendezernat, Richter), sich ggf. aufgrund ihres
zynisch-menschenverachtenden sektentypischen vorsätzlichen Verhaltens mit Todesfolgen bei vielen irregeführten Kranken, vor dem
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten müssen. Früher oder später, in dieser Angelegenheit, die nicht verjährt.
Innerhalb der Europäischen Union ist eine gesetzesfreie Enklave der Willkürherrschaft, wie sie hier im Umgang mit Dr. Hamer deutlich wird, nicht
duldbar. Wir jedenfalls, als Menschenrechtsverein, dulden solche Willkürenklaven zum Schaden der Allgemeinheit als europäische Bürger
innerhalb der Europäischen Union nicht.
Wenn dieses Frankreich, wie es sich hier beweist, so wie es sich hier beweist, Mitglied der Europäischen Union sein kann, dann sind die Proteste
dagegen, dass die Türkei, die sich noch verändern kann, in vielleicht 10 Jahren Mitglied der Europäischen Union werden könnte, vollkommen
unverständlich.
Hätte Frankreich heute den Status der Türkei in Bezug auf die Europäischen Union, dann wäre der Umgang Frankreichs mit Dr. Hamer geeignet,
einen Beitritt Frankreichs zur Europäischen Union, wegen der Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, für Frankreich auszuschließen.
Wir appellieren nicht. Wir protestieren nicht. Wir drängen auf die Verwirklichung der Rechtstaatlichkeit in Europa, als unverzichtbare Stufe zur
Verwirklichung der Rechtsstaatlichkeit in allen Staaten der Vereinten Nationen. Nur wenn das erfolgt, nur wenn die Bundesregierung dafür aktiv
eintritt, dann kann Menschheit auf diesem Globus Zukunft haben. Nur globale Selbstmörder, nur globale selbstmörderische Regierungen vertreten in
Praxis, in Duldungspraxis, den selbstmörderischen Luxus des Verzichtes auf Rechtstaatsrealisierung im eigenen Land, in Europa und in den, in den
Vereinten Nationen zusammengeschlossenen Nationen.
Diesen global-selbstmörderischen Luxus können wir uns heute nicht mehr erlauben und diesen Luxus lässt das Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland auch nicht zu!
Für naturwissenschaftlich/medizinwissenschaftliche Laien hier nochmals die bedeutenden Ereignisse in der Medizinwissenschaft in Europa
in den letzten Jahren:
Am 14.2.1995 wird erstmalig in der Geschichte an eine zuständige staatliche Stelle die Frage nach dem naturwissenschaftlichen
Beweisdokument des behaupteten AIDS-Virus „HIV“ gestellt, an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die damit warb, Fragen
zu AIDS zu beantworten. Nach nahezu neunjähriger Lügengeschichte gesteht mit Datum vom 5.1.2004 die Bundesgesundheitsministerin Ulla
Schmidt in einem Schreiben das Wissen der Regierungen und der Ärzteschaft ein, dass HIV niemals nachgewiesen worden ist, sondern nur
aufgrund eines „internationalen Konsens“ als nachgewiesen gilt.
Am 30.9.2000 wird erstmalig in der Geschichte in Linz (Österreich) die Frage nach den naturwissenschaftlichen Beweisen gestellt, die die
Gabe von mit Risiken verbundenen Impfstoffen rechtfertigen. Infolge des 30.9.2000 wurde diese Beweisfrage auch in Deutschland und Italien
(Südtirol) an die zuständigen Gesundheitsbehörden und an die Ärzteschaft erfolglos gestellt. Nach anfänglichen Irreführungsversuchen wird
jetzt eingestanden, dass kein behauptetes Virus jemals direkt nachgewiesen worden ist, Risiko-Nutzen-Analysen nicht existieren, keine
naturwissenschaftlichen Beweise existieren, die die Gabe von Impfstoffen rechtfertigen.
Am 8. und 9.9.1998, dokumentiert am 11.9.1998, überprüft an der Universität von Trnava (Slowakei), vielleicht medizingeschichtlich
erstmalig in dieser Intensität, eine Universitätskommission die Aussagen über medizinisch relevante biologische Entdeckungen, die
Aussagen des Dr. Hamer, im Hinblick auf ihre Verifizierbarkeit, auf ihre Reproduzierbarkeit, entsprechend den naturwissenschaftlichen
Anforderungen und bestätigt die Reproduzierbarkeit, bestätigt die erfolgte Verifikation als institutionalisierte akademische
Medizinwissenschaft.
Am 9.9.2004 wird Dr. Hamer, dessen Entdeckungen am 11.9.1998 als verifiziert durch die institutionalisierte akademische
Medizinwissenschaft, vielleicht erstmalig medizingeschichtlich in dieser naturwissenschaftlichen Sorgfaltssausführung, bestätigt wurden, auf
Betreiben Frankreichs in Spanien verhaftet und nach Frankreich ausgeliefert, weil ihn als Straftat (Verletzung des französischen Strafrechtes
(!???) im Kern vorgeworfen wird, dass seine biologischen Entdeckungen in französischer Sprache verbreitet worden sind.
Vorsätzlich ignoriert der französische Staat, zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Straftatvorwurfes gegen Dr. Hamer und zum
Zwecke, das bedeutende Dokument der Universität Trnava allgemein in der Medizin in Frankreich nicht zu beachten, das bedeutende
Dokument der Universität Trnava vom 11.9.1998, zu dem Zwecke, Dr. Hamer seiner Freiheit scheinlegitimiert unter duldender
Mitwirkung von Spanien und Deutschland berauben zu können, Dr. Hamer im Gefängnis misshandeln zu können, erkennbar zu dem
Zwecke, dass Menschen in Frankreich die Entdeckungen des Dr. Hamer nicht bekannt werden, dass Menschen in Frankreich das
medizinwissenschaftlich bedeutende Dokument der Universität Trnava vom 11.9.1998 nicht bekannt wird, zu dem Zwecke weiter
ungehindert an Menschen in Frankreich riskante Therapien durchführen zu können, die häufig zu schweren Schädigungen bzw. zum Tode
führen und denen es an verifizierter naturwissenschaftlicher Rechtfertigungsgrundlagen mangelt.
Hier ist die naturwissenschaftliche Situation der naturwissenschaftlich nicht zu rechtfertigenden AIDS-Therapie (mittelfristig eigenständig
tödlich) und der Gabe von Impfstoffen (naturwissenschaftlich nicht zu rechtfertigende Implantierung von Giften) vergleichbar (s.o.). Durch die
Inhaftierung des Dr. Hamer beweist der französische Staat vor der europäischen Öffentlichkeit seine Absicht, mit Hilfe Spaniens und unter
Duldung Deutschlands, in Europa, gegen Bürger Frankreichs gewendet, Verbrechen nach Art. II a, b u. c der Völkermordkonvention vom
9.12.1948 unbehindert durchzuführen, für deren Strafverfolgung ab dem 1.7.2002 die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes in Den
Haag, auch im Hinblick auf Verbrechen, die durch französische Staatsbedienstete (Antisekten-Dezernat, Staatsanwälte) und französische Richter
vorsätzlich gesichert werden, zuständig ist. Die vorsätzliche Missachtung des bedeutenden Dokumentes der Universität Trnava in dieser
Angelegenheit beweist den Vorsatz „en generale“, den Vorsatz in der gesamten Angelegenheit des französischen Staates, vertreten durch das
Antisektendezernat und die Staatsanwaltschaft und die beteiligten Richter.
Das Verhalten Frankreichs im Zusammenhang mit dem Fall „Dr. Hamer“ beweist die absichtliche Missachtung naturwissenschaftlicher
Grundanforderungen in der Medizin in Frankreich „en general“, zugunsten von medizinischen Ideologien und vatikanisch-dogmatischen
Glaubenssätzen, die ihren methodischen und inhaltlichen Ursprung überwiegend in der Zeit haben, die sich durch die vatikanische Inquisition
kennzeichnen lässt.
Auf diesem Handlungshintergrund des französischen Staates im Jahre 2004, vertreten durch das Antisektendezernat, die Staatsanwaltschaft und
Richter, beweist sich das sektentypische Verhalten des französischen Staates, d.h. der beteiligten Staatsdiener und Richter, das sich durch den
sektentypischen Mangel an kritischer Distanzfähigkeit zu eigenen Positionen kennzeichnet, als Triebkraft für das Vorgehen des französischen
Staates gegen Dr. Hamer, zu dem vorsätzlichen Zwecke, den Bürgern Frankreichs im Krankheitsfalle jedwede medizinische Hilfe auf
naturwissenschaftlicher Grundlage zu verweigern, um die Bürger Frankreichs sektenähnlichen bzw. sektentypischen Glaubensideologien hilf- und
schutzlos auszuliefern.
Das was Dr. Hamer unter „Neue Medizin“ vorbringt (und im Kerngehalt durch die Universität Trnava am 11.9.1998 als „wahr“ im Sinne der
Naturwissenschaft bestätigt wurde), ist nichts anderes als die Erfüllung des Erfordernisses, dass die Medizin dann, wenn es möglich ist, in
naturwissenschaftlich bewiesenen Tatsachen und nicht in (absurden) Ideologien, Glaubenssätzen und vodooähnlichen Handlungen (ausschließlich
durch Glauben) zu gründen hat.
Im Kerngehalt behauptet der französische Staat es als Verbrechen in Frankreich, wenn Dr. Hamer, da wo es aufgrund des
naturwissenschaftlichen Kenntnisstandes möglich ist, die Grundlage von Therapien nicht in Ideologien, Glauben und Vodoo zu rechtfertigen
ist, sondern Therapien als Grundlage die naturwissenschaftlichen Kenntnisse haben müssen und beachten müssen.
Zu dem Zwecke, dass die Naturwissenschaft, die eine Wissenschaft mit zunehmenden Erkenntnisgewinn ist und deren
Erkenntnismöglichkeiten keinesfalls als abgeschlossen und erschöpft behauptet werden können, in Medizin und Therapie in Frankreich
keine Beachtung finden darf, betreibt der Französische Staat, in der Tradition der vatikanischen Inquisition, die Verhaftung und
Verurteilung des Dr. Hamer.
Tatsächlich sind hier für den französischen Staat zu Beginn des Dritten Jahrtausend die vatikanischen Inquisitionsprozesse der staatlichen
strafrechtliche Orientierungs-Rahmen, was unvereinbar mit der französischen Verfassung und dem maßgeblichen europäischen und internationalen
Recht ist.
Derartige Verbrechen, wie Frankreich es hier beweist, und zu deren Sicherung Dr. Hamer seiner Freiheit beraubt wird und misshandelt
wird, sind in Europa von keinem Bürger, von keinem Staat, auch nicht von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, duldbar.
Aktiv treten wir weiterhin für die Überwindung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland und in Europa ein, ohne falsche
Rücksichtnahme auf das Ansehen beteiligter Täter und Dulder.
Mag sein, dass wir uns darin – bisher noch – von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland jedenfalls lässt keine Durchführung und Duldung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu,
vollkommen unabhängig vom Ansehen der Täter und Dulder. Diesbezüglich stehen wir, die wir das Grundgesetz und die Ordnung, die dieses
abverlangt, akzeptieren und verwirklicht haben wollen, in nicht schlechter Gesellschaft.
Die Bundesregierung, auch das Auswärtige Amt und die Botschaften haben sich dem Grundgesetz zu unterwerfen, wie die Beteiligten in Frankreich
sich der französischen Verfassung zu unterwerfen haben, die nicht im Ansatz geeignet ist, die Handlungen des französischen Staates gegen Dr.
Hamer zu rechtfertigen.
Die französische Verfassung eröffnet ebensowenig wie das verbindliche europäische Recht eine gegen einen deutschen Staatsbürger gerichtete
Willkürjustiz, wie das französische Antisektendezernat, die französische Staatsanwaltschaft und die französischen Richter dieses im Fall „Dr.
Hamer“ vor der europäischen Öffentlichkeit, bisher noch unter Duldung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland (AA/Botschaft in Paris)
dieses demonstrieren und beweisen.
Das Verhalten des französischen Staates, das sich im Umgang mit Dr. Hamer dokumentiert, muss auf europäischer Ebene geächtet werden, durch
Bürger und durch beteiligte Staaten, z.B. durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnisnahme!
Seit dem 1.7.2002 liegt die abschließende Zuständigkeit zur Ahndung dieses vorsätzlichen Gesamtverhaltens des französischen Staates beim
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag!
Mit freundlichem Gruß
gez. Karl Krafeld, Vors. WMuM e.V.
i.A. Dr. Stefan Lanka, stellv. Vors. WMuM e.V.
Jürgen Faas scheidet als Moderator im Neuen-Medizinforum aus:
Liebe Andrea,
nach deinen Kriterien bin ich teilweise auch ein Hardliner. Ich verstehe unter Hardliner "Gläubige". Das bin ich nun nicht. Ich denke ich verstehe deine Andeutungen richtig,
ich denke ich verstehe auch richtig, was Antje mir vorhin am Telefon sagte.
Daher ist es nun an der Zeit, mein "Amt" in diesem Forum niederzulegen, was ich hiermit tue. M.E. sind Antje und Co. auf Irrwegen angekommen, die für die GNM extrem
schädlich sind. Das und die damit zusammenhängende Spaltung der GNM ist äußerst bedauerlich, aber Dr. Hamer und Helmut Pilhar haben es ganz offensichtlich aufgrund
ihrer fatalen Weltanschauung darauf angelegt. Ich werde auch weiterhin keine Berührungsängste haben und finde das alles sehr schade.
Und tschüß
Jürgen
Linkliste zur Neuen Medizin:
Der Spiegel, 41/2004, 04. Oktober 2004
URL:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,321192,00.html
Aktuelle Informationen über Dr. med. Ryke Geerd Hamer
http://www.neue-medizin.de/html/body_aktuelles.html#Faltblatt
Neue Medizin Forum: Faktor, auf FAKTuell:
http://www.faktor-l.de/portal.php?topic_id=7
Eine Zusammenstellung der Ereignisse seit dem 18.09.2004
http://www.neue-medizin.com/rghhaft.htm
Neue-Medizin-Seiten
http://www.neue-medizin.com/drrykege.htm
AIDS-Neue-Medizin-Irrwege der Medizin
http://www.neue-medizin.com/
Offizielle Neue Medizin-Webseite
http://www.neue-medizin.de
Personale Bescheinigung von Dr. Jozef Miklosko
Einführung in die Neue Medizin von Professor Niemitz
Krebs - erklärbar und fast immer heilbar
Einführung in die Neue Medizin von Professor Niemitz
Krebs ist keine Krankheit - Krebs ist heilbar
Dr. Stangl Willibald
Arzt für Allgemeinmedizin
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Wildgasse 7
A-3430 Tulln
Betrifft: Dr. Ryke Geerd Hamer, Inhaftierung Tulln, am 29. September 2004
An die
Deutsche Botschaft
in Madrid
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe in den österreichischen Zeitungen die Nachricht gelesen, dass Herr Dr. Hamer aufgrund eines internationalen Haftbefehles wegen „illegaler Ausübung des
medizinischen Berufes und wegen Betruges“ ? --verurteilt von einem französischen Gericht, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist-- in Spanien inhaftiert
worden ist.
Ich kenne Dr. Hamer und seine Entdeckungen im medizinischen Bereich nun schon seit über 12 Jahren und habe mich damit sachlich und kritisch
auseinandergesetzt. Nach und nach stellte es sich heraus, dass darin eine tiefe Wahrheit steckt, er hat mit Hilfe der Computertechnik und seiner scharfen
Beobachtungsgabe Erkenntnisse gewonnen und weitergegeben, die sinnvoll und praktisch angewendet unseren Patienten eine zusätzliche Hilfe bei sehr vielen
Leiden sind.
Anfangs wurden seine Entdeckungen auch von namhaften Wissenschaftlern bestätigt, die dann auf massiven Druck ihre Zustimmung zurücknehmen mussten, mir
persönlich erging es als kleiner Arzt genauso.
In der Bevölkerung haben seine Veröffentlichungen aber bis heute ihren Widerhall gefunden, es kommen nicht nur einfach Leute, sondern interessanterweise auch
intelligente und
kritische Menschen, die im Lichte der Hamer`schen Erkenntnisse ihre Leiden analysiert und Ursachen und Zusammenhänge erkannt haben.
Neben der schulmedizinischen Behandlung suchen sie auch hier Hilfe und haben dadurch größere Chancen gesund zu werden.
Für mich war und ist es unfassbar, dass die Universitätsklinik in Tübingen trotz gerichtlich verfügten Urteils die Erkenntnisse des Dr. Hamer auf Richtigkeit zu
überprüfen diesem Auftrag einfach nicht nachkommt! Schlagartig könnte damit Klarheit geschaffen werden,
so oder so! Stattdessen verlangte man von ihm er solle „abschwören!“.
Allein schon diese Diktion lässt einem den Schauer über den Rücken laufen, erinnert an Galileo Galilei ( Inquisition ), das Mittelalter zieht mit fliegenden Fahnen
durch unser Jahrhundert!
Was hat seinerzeit Ignaz Friedrich Semmelweis Bedeutendes erkannt, hat es seinen Professorenkollegen mitgeteilt, wurde gefeuert, verachtet und starb letztendlich
in der Irrenanstalt. Heute steht sein Denkmal in Wien, wir haben sogar eine Semmelweisklinik(!)
und sind stolz darauf diesen großen Mediziner gehabt zu haben, der tausenden Wöchnerinnen das Leben gerettet hat. Wen interessiert heute noch sein elendes
Ableben unter den grausamen Verhaltensweisen seiner Medizinerkollegen?
Ein Dr. Hackethal.
Er forderte im Jahre 1970 anlässlich eines Chirurgenkongresses seine Kollegen auf,
den Frauen bei Brustkrebs nicht gleich die ganze Brust brutal wegzusäbeln, stattdessen nur den Tumor zu entfernen und brusterhaltend zu operieren, denn die
Frauen leiden zu sehr unter der Zerstörung ihrer derartig wichtigen weiblichen Integrität und fühlen sich verstümmelt.
Was geschah?
Er wurde hinausgeworfen und wortwörtlich festgestellt:
Seine Aussage werde mit Abscheu veruteilt ! Und heute 2004? Es wird wo immer es möglich ist schonend und brusterhaltend operiert!!
Und Dr. Hamer?
Schon jetzt wird in medizinischen Zeitschriften darauf hingewiesen, dass schwerste seelische Konflikte sichtbare Einschläge im Gehirn hinterlassen, genau wie es
Dr. Hamer beschrieben hat, natürlich wird er dabei aber mit keinem Wort erwähnt!!
Solange nicht Hamer und auch seine Gegner tot sind wird er nicht anerkannt werden.
Offensichtlich wiederholt sich die Geschichte in regelmäßigen Abständen.
Zugegeben, diese Menschen mit Charisma sind oft schwierig, aggressiv und herausfordernd für ihre Zeitgenossen.
Aber ist das ein Grund solch unbequeme Forscher zu desavouieren, zu verfolgen und einzusperren anstatt ihre Behauptungen leidenschaftslos zu überprüfen?
Hamer wird wahrscheinlich das gleiche Schicksal erleiden wie Semmelweis:
Verfolgung Zermürbung, Psychiatrie und Ende!!
Ich bin jetzt 40 Jahre im ärztlichen Beruf tätig und kann bestätigen, dass die Erkenntnisse des Dr. Hamer seit diesen 12 Jahren eine wunderbare Hilfe für meine
Patienten geworden sind.
Ich danke Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben diese Zeilen zu lesen, vielleicht
darüber ein wenig nachzudenken und ich bitte Sie
dem Dr. Hamer zu helfen, unbeschadet wie immer auch ihre Meinung
über ihn sein mag, denn Gefängnis hat er sich nicht verdient.
Mit freundlichem Gruß, Dr. Stangl Willibald e.h.
Von: Dr. med. Peter Erwin Heger
p.e.s.heger@web.de
Dankbarkeit und Anerkennung von Dr. Hamer
Ich habe selbst mit Dr. Hamer in Deutschland gearbeitet und die Nachvollziehbarkeit der Hamerschen Erkenntnisse bei schulmedizinisch
falsch erklärten Krankheitsgeschehen bei meinen Patienten erlebt.
Neue Medikamente waren einer Wissenschaftlichkeitsmode unterworfen, die sich weniger der Notwendigkeit der Therapie, als der von
abgelaufenen Patenten der Pharmaindustrie leiten ließ, ohne dass wir Ärzte uns dessen gegenwärtig wurden. Man denke nur mit welcher
Vorsicht wir einst die Angiotensinblocker verordneten, wegen ihrer hohen Nebenwirkungsrate.
Von dieser Vorsicht ist heute nichts mehr übriggeblieben, Nebenwirkungen werden mit weiteren Medikamenten unterdrückt, bis schließlich nur
noch der dann als letztes der bleibende Griff zu den Psychopharmaka bleibt.
So wird gar allzu oft aus einem seelischen Konflikt, den der Arzt durch Zuwendung hätte lösen können, eine unendliche Leidenskette
nichtreversibler Erkrankungen bis hin zur Demenz.
Dieser Artikel, den ich jetzt nach über 30 jähriger Berufserfahrung schreibe, ist ein Ausdruck meiner Erfahrung mit der Schulmedizin, welche
ganz sicher auch ihre grossen Erfolge hat, die aber erstaunlicherweise immer wieder vergisst, dass sie gestern noch ganz andere Ansichten
vertrat, um erneut mit inquisitorischer Brutalität Neudenkern den Garaus zu machen.
Sie ist auch ein Ausdruck meiner tief empfundenen Dankbarkeit und Anerkennung von Dr. Hamer und kann somit - wenn gewünscht - für die
Belang der Neuen Medizin verwendet werden.
Dr. med. Peter Erwin Heger
Betreff: Newsletter-klein-klein-verlag 12.04.2006
Sehr geehrter Herr Lanka
Ihnen ganz herzlichen Dank für Ihr mutiges Auftreten seit Jahren in der Öffentlichkeit, vor
allem auch in Sachen Vogelgrippe in den letzten Monaten. Daß es jetzt erst mal still geworden
ist um diese erfundene Seuche ist besonders auch Ihnen zu verdanken. Gerne würde ich Sie
persönlich einmal kennenlernen.
Anbei das mail von Herrn Fisseler, das mich am Freitag erreichte. Sie sehen überall stehen
Mutige auf und holen die "Schattenfiguren" ans Licht.
Ihnen einen schönen Wochenbeginn morgen.
Mit freundlichen Grüßen
Tel / Fax: 07522/ 912 708
e-mail:
abenteuer-gesundheit-thum@online.de
web: www.abenteuer-gesundheit-thum.de
Dr. Andreas Thum, Fachartz für Orthopädie
Herrenstrasse 31
D - 88239 Wangen im Allgäu
Von: Andreas Thum [mailto:abenteuer-gesundheit-thum@online.de]
Gesendet: Sonntag, 9. April 2006 16:34
An: Andreas Thum (abenteuer-gesundheit-thum@online.de)
Betreff: WG: Herrn Präsident der Ärztekammer Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde!
Hier möchte ich einen mutigen Brief des Gründers der Arthrose-Selbsthilfe, Herrn
Fisseler, weitergeben. Ich hoffe viele lassen sich anstecken von seinem Mut in Kombination
mit Sachkenntnis.
Als Arzt kann ichHerrn Fisselers Erfahrungen mit Ernährungstherapie und das in
Kombination mit Bewegung am Tageslicht und frischer Luft aus 15-jähriger
Berufserfahrung nur bestätigen. Auch die Neue Medizin nach Dr. Hamer, deren Grundlagen
uns Ärzten seit 1981 während des Studiums und der klinischen Ausbildung, komplett
vorenthalten wurden, dürften in Zukunft die gesamte Medizin auf eine
neuenaturwissenschaftliche Grundlage stellen. Die Wendewird getragen werden von gut
informierten Bürgern, die einem der Ökonomie untergeordnetem Schulmedizinsystem nicht
mehr länger trauen und vorbei am Kassensystem undÄrzten längst zur Selbsthilfe greifen.
Fordern Sie als Bürger unbedingt Ihr Recht ein - zur Neuen Medizin tun Sie dies
beispielsweise auf einer Großveranstaltung am Samstag den 13. Mai.(
www.nm-aktion.de)vor der Universität in Tübingen.
Wir haben als Bürger es selbst in der Hand ein effektives & humanes, an
naturwissenschaftlichen Gesetzen und Ursachenforschung orientiertes und sehr gut
bezahlbares Gesundheitssystem zu bekommen(Dasselbe gilt für Landwirtschaft, Schulsystem
etc. pp.!!).
Denken wir Ärzte auch daran, daß Herr Hamer einer unserer fleißigsten Kollegen(Medizin-,
Theologie- und Physikstudium und drei Fremdsprachen fließend!!)ist, auf Grund des
tragischen Todes seines Sohnes Dirk letztlich auf die 5 biologischen Gesetze gestoßen ist und
wegen einer ungeheuren Familientragik und fehlender Überprüfung seiner Habilitationsarbeit,
geschweige denn Anerkennung, heute sehr verbittert auftritt.
Bitte lesen Sie, bevor Sie sich ein Urteil erlauben, selber seine Habilitationsarbeit -
wahrscheinlich können Sie im Rahmen Ihrer Familie und bei sich selber schon vieles
nachvollziehen.
Bitte denken Sie auch daran auf friedliche Art und Weise fachlich und sachlich korrekt und
undogmatisch zu informieren, denn getragen wird dieses fragwürdige Medizinsystem nur von
ganz wenigen wissenden(vielleicht nur unglücklichen?)Betrügern, aber von der großen Masse
an Unwissenden und Mitläufern.
Ein frohe Osterzeit!
Mit herzlichen Grüßen
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 1201
Fisseler macht Reklame für Hamer
« Reply #3 on: June 27, 2007, 08:08:16 AM »

Von: Eckhard Fisseler [mailto:ekf@online.de]
Gesendet: Freitag, 7. April 2006 13:25
An: post@aekhh.de
Betreff: Herrn Präsident der Ärztekammer Hamburg
Sehr geehrter Herr Dr. Reusch,
mit Ihrer Aussage, die Methoden des Dr. Hamer hielten keiner wissenschaftlichen Prüfung
stand, haben Sie einen Stein ins Rollen gebracht. Ihr zweckloser Versuch, die daraus sich
entwickelnde Lawine zu stoppen, indem Sie durch Ihren Pressedienst sagen ließen, es seien
alle Fragen beantwortet, hat keineswegs die Gemüter besänftigt. Meine Frage nach einem
Dokument dieser wissenschaftlichen Prüfung wurde von Ihnen nicht beantwortet.
In den vergangenen Tagen habe ich nicht nur im Internet weiter recherchiert, und Dr. Hamers
Bücher „Kurze Einführung in die Germanische neue Medizin“ und „Einer gegen Alle“
gelesen, sondern auch einige Mitglieder des Hamerschen Freundeskreises informiert. Das
Echo haben Sie bereits erhalten. Damit Sie auch meine Empörung verstehen können, will ich
etwas weiter ausholen und von meiner Vorgeschichte berichten.
Vor etwa 20 Jahren erkrankte ich an Arthrose in Hüfte und Knie. Außer Schmerztabletten
und künstlichen Gelenken konnten Ärzte mir nichts besseres anbieten. Meine intensiven
Nachforschungen führten mich zu Professor Lothar Wendt, der schon 1948 seine
Erkenntnisse über die Ursache dieser und weiterer Krankheiten veröffentlichte. Ihm erging es
damals ähnlich, wie später Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer. Auch seine Erkenntnisse
wurden von der Schulmedizin abgelehnt und bis heute so nachhaltig unterdrückt, dass sie an
keiner Universität gelehrt werden. Der Grund ist offensichtlich. Wenn wir nur anders essen
müssen, um gesund zu werden, kann Niemand etwas daran verdienen. Auf das Geld kommt
es also an und nicht auf die Gesundheit der Bevölkerung. Es werden jährlich über 200 000
künstliche Gelenke installiert, für rund 3 Milliarden Euro. So kann unser Gesundheitssystem
nicht saniert werden.
Sehen Sie die Parallelen zu Dr. Hamer? Auch da werden wertvolle Erkenntnisse unterdrückt,
das Wissen wird uns vorenthalten, der Entdecker sogar ins Gefängnis geworfen. Noch nicht
einmal wissenschaftlich geprüft hat man seine Forschungsarbeiten und Sie behaupten auch
noch zu allem Übel, dass sie keiner wissenschaftlichen Überprüfung standgehalten haben. Die
gibt es gar nicht. Auch hier ist der Grund offensichtlich, weil bei Anwendung der Hamerschen
Methode viele Milliarden nicht ausgegeben würden. Auch hier kommt es auf das Geld an.
Dass dabei täglich 1500 Menschen allein in Deutschland an ihrem dilettantisch behandeltem
Krebs sterben müssen, lässt die Verantwortlichen völlig kalt. Sie handeln ja schließlich nach
den geltenden Regeln der Schulmedizin und sie sind dadurch unangreifbar und nicht
verantwortlich zu machen. Sogar unsere Gerichte orientieren sich an diesem Dogma – und
Dogmen sind bekanntlich ein Zeichen für Dummheit.
Orthodoxe Schulmediziner leben in der Einbildung, alle ihre Handlungen seien richtig. Bei
näherer Betrachtung stellt sich aber heraus, dass keine ihrer Maßnahmen wissenschaftlich
bestätigt ist. Kein Rheumaarzt kann Rheuma heilen, kein Orthopäde kann Arthrose heilen,
kein Kardiologe kann Bluthochdruck heilen. Sie behandeln immer nur die Symptome mit
teuren Tabletten und empfehlen gymnastische Übungen. Noch niemals konnte auf diese
Weise eine dieser Krankheiten nachhaltig geheilt werden. Wie ursächlich geheilt werden
könnte, wurde von Professor Wendt ausführlich beschrieben, aber das wissen die Ärzte
nicht, wegen der herrschenden Erkenntnisunterdrückung, die von den Verantwortlichen jetzt
auch bei Dr. Hamer versucht wird. Das ist aber heute nicht mehr so einfach, denn wir leben
im Zeitalter der freien Information. Wer ein bestimmtes Wissen sucht, der findet es. So ist es
auch mir gelungen, meine Arthrose zu heilen. Die mich ebenfalls plagenden Allergien und
Gastritis sind damit auch verschwunden. Ganz ohne medizinische Maßnahmen und ohne
Medikamente. Die von mir gegründete Arthrose-Selbsthilfe liefert seit sechs Jahre
tausendfach Beweise dafür, dass dieser persönlich erlebte Erfolg kein Einzelfall ist.
Sie sehen also, dass auch ich unter den Fehlern der - zu Unrecht so selbstherrlich
auftretenden - Schulmedizin gelitten habe, mich aber davon befreien konnte, indem ich mich
selbst um eine Lösung meiner Gesundheitsprobleme bemühte. Auch können Sie jetzt
verstehen, dass ich mich einmische, wenn ein verantwortlicher Mediziner wie Sie, in der
Öffentlichkeit derart falsche Aussagen macht. Offenbar mit dem Ziel, unser Volk für dumm
zu verkaufen. Das lassen wir uns heute nicht mehr unwidersprochen gefallen.
Vielleicht gelingt es Ihnen und Ihren mitverantwortlichen Kollegen zu der Erkenntnis zu
kommen, dass es so nicht mehr lange weitergehen kann. Es wächst die Zahl derer, die sich
nicht weiterhin verdummen lassen. Aus Ihrer leitenden Position heraus könnten Sie den
Anfang machen und einen neuen Weg beschreiten. Treten Sie ein für Ehrlichkeit und
Offenheit in Ihrem Fach. Besinnen Sie sich darauf, dass Sie letztendlich von uns bezahlt
werden. Nur dem Volk der unnötig leidenden Patienten sind Sie verantwortlich und nicht
einer Lobby, die uns ausbeuten will.
Mit freundlichem Gruß
Eckhard K. Fisseler
www.arthroseselbsthilfe.de
Sehr geehrte Damen und Herren! Wangen im Allgäu, 19. 6. 2006
Liebe Freunde!
Diesen sachlichen und mutigen Brief von Frau Dr. Makolin, Vancouver möchte ich Ihnen
weiterreichen in der Hoffnung, daß immer mehr Bürger ein bißchen wach werden und
erahnen, was um uns herum hier geschieht - allein des Geschäftes wegen, wahrscheilich
nicht nur im Gesundheitswesen.
Seit über 15 Jahren bin ich als Arzt vorwiegend mit Präventionsmedizin in den letzten
Jahren tätig und kann aus dieser Erfahrung nur bestätigen, daß eine menschliche, heilsame
und wirksame Medizin, die sich an Naturgesetzen orientiert, vor unseren Füßen liegt, aber
seit Jahren vom Establischment nur solange blockiert werden kann, solange wir das
mitmachen!!
Eigene Erfahrung über Erkenntnis- und Erfolgsunterdrückung durch deutsche Behörde BfA:
Ich selbst bekam die Ignoranz unserer Staatsorgane, in diesem Fall der
BfA(Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin) im Jahre 2003 und 2004 zu spüren.
Als ich als Chefarzt der Sonnenhofklinik in Wangen im Allgäu konnte ich an 1150 Patienten
des Jahres 2002 und 2003 nachweisen, daß man alleine mit einem "Leichtlauftraining im
Sauerstoffüberschuß", einer gesunden Ernährung und einer herzlichen und menschlichen
Betreuung incl. guter Physiotherapien bei den Zivilisationskrankheiten(Altersdiabetes,
Hochdruck, Übergewicht, Arthrosen, Rückenleiden, Depressionen) Besserungen von 60 -
80% meßbarer Laborparameter(Puls, Blutdruck, Gesamtcholesterin, Blutzucker, Lactat und
Walkingindex)innerhalb nur 2 Wochen(! )nachweisen konnte( Anlage
"Parcoursauswertung Dez. 2003") und etliche subjektiven Symptome bei Arthrosen und
Rückenleiden sich besserten, obwohl ich die Medikationen eher reduzierte(besonders bei
Blutdruck- und Cholesterinsenkern).
Obwohl ich mehrfach seit Januar 2002 schriftlich der BfA mein Konzept vorzustellen
versuchte, um es anderen Kliniken auch zugänglich zu machen, und sogar mit der damaligen
Klinikseigentümerin im Herbst 2003 nach Berlin fuhr um dieses erfolgreiche Konzept(selbst
das BfA-eigene Qualitätssicherungsprogramm führte unsere Klinik mit 10 - 20%
leistungsstärker als orthopädisch-internistische Vergleichskliniken) einschließlich unserer
Studie an 1150 Patienten dort vorzustellen, wurde unsere Klinik als Private Vertragsklinik
der BfA immer weniger mit Patienten belegt(bei sehr guter Belegung ihrer eigenen Häuser!).
Im Januar 2004 begleitete ich den "Agrarrebell" Sepp Holzer auf ein Permakulturprojekt
nach Thailand um von ihm zu lernen, wie man Landwirtschaft ohne Gift und Kunstdünger
erfolgreich umsetzen könne, denn ich plante eine Zusammenarbeit zwischen Klinik und
einem Nachbarbauern, der für unsere Küche gesunde Lebensmittel herstellten sollte auf der
Basis der Permakultur. Ein Konzept, das notleidende Landwirtschaft und Gesundheitsystem
unterstützen und unabhängig von Subventionen machen sollte, bei gleichzeitig noch
effizienterer Therapie für unsere Patienten.
Jetzt ging die Belegung weiter runter, Mitarbeiter mußten entlassen werden, der "teure"
Chefarzt natürlich zuerst und letztlich mußte im November 2005 die ganze, erfolgreiche und
von vielen Patienten aus ganz Deutschland geschätze Sonnenhofklinik in Wangen nach über
50-jähriger Betriebszeit verkauft werden. Ein Altenheim soll entstehen......
Nicht obwohl, sondern gerade weil wir für die Gesundheit der Patienten erfolgreich
waren, verloren nicht nur 50 Mitarbeiter und deren Familien ihren Arbeitsplatz, sondern
wurde ein erfolgreiches und noch dazu kostengünstiges Erfolgrezept abgewürgt und ein
geniales landwirtschaftlich-gesundheitliches Konzept im Keim erstickt.
Die gesamte Studie, die ja keine deutsche Stelle bisher interessiert hatte, liegt heute zur
Auswertung einer ausländischen Universität vor.
Dieser Bericht möchte nicht Schuld zuweisen an die kompetenten und freundlichen
Mitarbeiter und Ärztekollegen der BfA, sondern Mut machen zu zivilcouragiertem
Handeln von uns allen im täglichen Leben, denn manchmal haben nicht zu Ende gedachte
Fehlentscheidungen, Festhalten an überholten Lehren( auch wenn die Medien sie noch
"preisen" müssen) und Handeln aus Ängstlichkeit vorm eigenen "Karriereknick" fatale
Folgen an der Basis.
Wangen, 19. 6. 2006,
Dr. med. A. Thum, Facharzt für Orthopädie
Die NEUE MEDIZIN, die sich ausschließlich an Naturgesetzen orientiert, ist einer der
Grundbausteine einer humanen Medizin der Zukunft und Herrn Dr. Hamer gebührt für
immer große Anerkennung für seine Entdeckung dieser Gesetzmäßigkeiten.
Aber an uns liegt es heute diese Erkenntnisse von Krankheitsursachen erst mal
anzuerkennen und dann weiterzuentwickeln, so daß wir unseren Mitmenschen bei ihrem
eigenen Heilungsprozeß hilfreich als Arzt-Freund beiseite stehen.
Der Schritt zum Mut ist am Anfang nur ein kleiner und Mut gepaart mit Mitmenschlichkeit
ist -im Gegensatz zur Vogelgrippe- sehr ansteckend!
Vielen Dank an Frau Dr. Markolin und ganz herzliche Grüße nach Kanada.
Tel / Fax: 07522/ 912 708
e-mail:
abenteuer-gesundheit-thum@online.de
web: www.abenteuer-gesundheit-thum.de

Mag. Dr. Caroline Markolin
2306-1150 Jervis Street
Vancouver, B.C.
Kanada
An
Prof. Dr. med. Reiner Hartenstein
Präsident der Bayrischen Krebsgesellschaft e.V.
Nymphenburgerstraße 21a
D-80335 München
07. Juni 2006
Betrifft: Ihre Stellungnahme zur Germanischen Neuen Medizin® in der Passauer
Woche (8.03.06)
Sehr geehrter Herr Prof. Hartenstein,
Seit mehreren Tagen verfolge ich die zahlreichen an Sie gerichteten Aufrufe, die von Dr.
Hamer ausgesprochene Einladung zu einer Überprüfung der Germanischen Neuen Medizin
(GNM) anzunehmen. Der 8./9. Juli, den Ihnen Dr. Hamer als Termin für die
Verifikationskonferenz vorgeschlagen hat, rückt immer näher. Aber immer noch schweigen
Sie.
In Ihrem Artikel in der Passauer Woche bezeichnen Sie Dr. Hamers medizinische
Entdeckungen als „abstruse, pseudowissenschaftliche medizinische Außenseiterlehre“, deren
Verbreitung mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln „entgegengetreten“ werden muß.
Für mich als gewissenhafte Akademikerin ist es äußerst befremdend, ja unakzeptabel, daß
hier eine Bewertung vorgenommen wird, die jeder wissenschaftlichen Beweiskraft entbehrt.
Erlauben Sie mir, daß ich Sie in diesem Zusammenhang auf folgenden aktuellen Artikel
aufmerksam mache:
Am 29. Mai 2006 (also erst vor einer Woche) erschien im renommierten amerikanischen
Wirtschaftsmagazin „Business Week“, wo regelmäßig auch Beiträge zum Thema Medizin
erscheinen, ein Artikel unter dem Titel „Medical Guesswork“ („Medizinisches Rätselraten“)
In diesem ausführlichen Bericht über die gegenwärtige Situation der schulmedizinischen
Praxis verrät der Arzt Dr. David Eddy vom Kaiser Permanente’s Care Management
Institute (KPCMI) in Kalifornien, ein, wie er es selbst nennt, „dark secret“. Dieses “dunkle
Geheimnis” der Medizin formuliert er auf den Punkt gebracht folgendermaßen: “The
practice of medicine is more guesswork than science”. Die medizinische Praxis ist mehr ein
Rätselraten als Wissenschaft.
Diese schwerwiegende Feststellung, Herr Professor Hartenstein, die Millionen von Patienten
betrifft, stammt nicht etwa von einem Laien, sondern von einem ausgebildeten Arzt mit
langjähriger medizinischer Erfahrung. Dr. Eddy ist mit seiner Beurteilung der herrschenden
Medizin kein Einzelgänger, sondern findet breite Unterstützung von Kollegen und
qualifizierten Experten im amerikanischen Gesundheitswesen („A great many doctors and
health-care quality experts have come to endorse Eddy’s critique“).
Der Vize-Präsident des Commonwealth Fund und frühere Präsident des Harvard Pilgrim
Health Care, Dr. Stephen C. Schoenbaum, formuliert seine Bedenken im selben Artikel so:
„We don’t have the evidence that treatments work and we are not investing very much in
getting the evidence” – Wir haben keine Beweise, daß die Behandlungen helfen und wir
investieren sehr wenig, um diese Beweise zu liefern.
Dr. Eddy gibt noch ein anderes „dunkles Geheimnis“ der Medizin preis: „The problem is
that we don’t know what we are doing ... Doctors decide whether or not to put a patient in
intensive care or use a combination of drugs based on their best judgment and on rules and
traditions handed down over the years, as opposed to real scientific proof … I concluded
that medicine was making decisions with an entirely different method from what we could
call rational.” (Hervorhebungen von mir)
Hier stellt ein Mediziner vor aller Öffentlichkeit fest, daß die heutige schulmedizinische
Praxis experimentellen Charakter hat („wir wissen nicht wirklich, was wir eigentlich
machen“)
rein auf Vermutungen und subjektiver Beurteilung gründet
sich auf keine echten wissenschaftlichen Beweise stützen kann
auf Entscheidungen gründet, die als nicht-rational bezeichnet werden können
Vor diesem Hintergrund, Herr Professor Hartenstein, liest sich Ihr Angriff auf Dr. Hamer
und die GNM ganz anders. Sie schreiben: „Die von Hamer vertretene Heilslehre entspricht
einem irrationalen Wunschdenken, das jeder wissenschaftlichen oder empirischen
medizinischen Grundlage entbehrt und das, aufgrund der verursachten Todesfälle, als höchst
gefährlich einzustufen ist.“
Wer hat recht?
Ganz einfach. Solange Dr. Hamers Entdeckungen der Fünf Biologischen Gesetze der Neuen
Medizin nicht widerlegt sind (bisher gibt es ausschließlich Verifikationen der GNM), trägt die
Schulmedizin allein das Stigma des Irrationalismus und der Unwissenschaftlichkeit.
Frau Claudia Zimmermann, die Geschäftsführerin der Bayrischen Krebsgesellschaft, schrieb
am 10.03.2006 an Herrn Martin Glabling: „Wir bleiben bei der Auffassung, daß ein Arzt,
der einem Krebspatienten keine medizinische Hilfe auf der Basis von
evidence-based-medicine zukommen läßt, sich der unterlassenen Hilfestellung und damit der
Körperverletzung schuldig macht.“ (entnommen aus pilhar.com)
Dazu ein Zitat aus dem bereits oben angeführten Artikel „Medical Guesswork“: ausgehend
von dem „Rätselraten“, in dem die heutige Medizin verfangen ist, fordert Dr. Eddy „a
revolution called „evidence-based-medicine“. Er fordert eine längst fällige radikale
Veränderung und Umwälzung im medizinischen Denken, WEIL es der schulmedizinischen
Forschung an Beweiskraft („evidence“) mangelt.
Heißt das, daß einem deutschen Arzt Haftstrafe und Approbationsentzug drohen, wenn er
einem Patienten eine Medizin verweigert, die (noch) gar nicht wissenschaftlich abgesichert
ist?
Herr Professor Hartenstein, die Revolution ist bereits im Gange. Und diese Revolution heißt
zurecht NEUE MEDIZIN (ob „germanisch“ oder nicht germanisch). Dr. Hamers Neue
Medizin ist die erste Medizin in der gesamten Medizingeschichte, die mithilfe der
Computertomographie die Entstehung, den Verlauf und die Heilung jeder sog. Erkrankung
als einen vom Gehirn gesteuerten, natürlichen sinnvollen(!) biologischen Prozess
SICHTBAR macht. Wir SEHEN dank Dr. Hamers genialer medizinischer Forschung zum
ersten Mal, daß körperliche Symptome, wie z.B. Krebs, Herzerkrankungen, Diabetes oder
Multiple Sklerose etc., mit einem ganz bestimmten psychischen Konfliktthema, wie z.B.
Trennungskonflikt, Verlustkonflikt, „Revier“konflikt usw., in einem ursächlichen
biologischen Zusammenhang stehen, wobei Dr. Hamer anhand von über 40.000
Patientenfällen jene Stellen im Gehirn festmachen konnte, von denen aus die psychischen
und physischen Vorgänge koordiniert werden. Die Gehirnebene, die Dr. Hamer quasi als
biologische Schaltstelle identifiziert hat, liefert den SICHTBAREN („evidence-based“)
Nachweis, daß Krankheiten, nicht, wie wir glaubten, Ergebnisse eines fehlerhaft
funktionierenden Organismus sind, sondern vielmehr sinnvolle biologische
Überlebensprogramme, die die Natur im Laufe von Jahrmillionen erfolgreich eingeübt hat.
Die Medizinische Fakultät der Universität Tübingen versäumt seit 25(!) Jahren die Pflicht,
Dr. Hamers medizinische Erkenntnisse zu prüfen. Die Tatsache, daß eine so angesehene
Bildungsstätte trotz zweier Gerichtsbeschlüsse das per Verfassung festgelegte
Habilitationsverfahren nicht durchführt, stellt den Wissenschaftsanspruch der akademisch
legitimierten Medizin nur noch mehr in Frage. Die Weigerung der Universität Tübingen, die
von Dr. Hamer entdeckten Fünf Biologischen Gesetze der GNM zu evaluieren, ist aber in
erster Linie ein ethische Vergehen, das den Ruf der Universität auf alle Zeiten schwer
belastet. Denn erweisen sich Dr. Hamers Forschungsergebnisse als wissenschaftlich korrekt,
dann handelt es sich nicht mehr nur um einen Medizinerstreit, sondern um eine gröbste
Vernachlässigung medizinischer Hilfestellung gegenüber inzwischen hunderttausender
Patienten, die auf eine seriöse Medizinwissenschaft angewiesen sind.
Dasselbe gilt auch für Sie, Herr Professor Hartenstein. Solange Sie Dr. Hamers Einladung
zu einer Verifikationskonferenz nicht Folge leisten, machen auch Sie sich mitschuldig. Und,
um nochmals auf Ihren Artikel zurückzukommen, solange Sie Ihr abschätziges Urteil über
Dr. Hamers Entdeckungen nicht stichhaltig untermauern können, bleiben Ihre Beurteilungen
der GNM als „abstrus“ und „pseudowissenschaftlich“ was sie sind, nämlich leere
Worthüllen. Dies gilt auch über den 8. Juli 2006 hinaus.
Auch wenn Sie, Herr Professor Hartenstein, und Ihre Tübinger Kollegen Dr. Hamers
geniale medizinische Entdeckungen aus Argumentationsnot lächerlich machen oder schlicht
ignorieren, Dr. Hamer HAT recht, weil die Natur recht hat.
„Die Natur täuscht uns nie. Es sind immer nur wir, die wir uns selbst täuschen“, sagte schon
Jean Jaques Rousseau, einer der geistigen Väter einer anderen Revolution.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Caroline Markolin
P.S. Die Veröffentlichung dieses Briefs behalte ich mir vor.



zurück zu Inhalt
[Links] [Termine] [Unterschriftenaktion] [Dr.Hamer1] [Impfungen] [Sachsen]
[Dr.Hamer2]
[ARD-Kotraste-Hamer]
Kontaktaufnahme:
impfen@klein-klein-aktion.de
Info:
info@klein-klein-aktion.de  
Anfrage:
anfrage@klein-klein-aktion.de
Kontaktaufnahme für Österreich:
info-oesterreich@klein-klein-aktion.de
Kontaktaufnahme für Südtirol:
info-suedtirol@klein-klein-aktion.de
Kontaktaufnahme für den
englisch-sprachigen Raum
info-english@klein-klein-aktion.de
 Webmaster:
webmaster@klein-klein-aktion.de
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



Wie schrieb doch die von Ryke Geerd Hamer persönlich zur Anwendung seines Wahnsinns authorisierte Caroline Markolin? Das schrieb sie:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Die Veröffentlichung dieses Briefs behalte ich mir vor.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Oh, natürlich. WIR aber auch...! :-)


Mehr als 140 Tote durch Hamer und seine Mordshelfer

Carmen starb 2004

Michaela starb 2005

Christina Connell starb 2006
.
« Last Edit: June 27, 2007, 08:14:42 AM by ama »
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
Pages: [1]