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Author Topic: Studenten der Uni Tübingen verhaften Hamer-Irre?  (Read 5652 times)

ama

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Studenten der Uni Tübingen verhaften Hamer-Irre?
« on: July 14, 2006, 05:12:35 AM »

[*QUOTE*]
GNM-Ulm

Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 267
Wohnort: Schwabenland

     Verfasst: Heute um 01:03  Titel:      

Hallo ihr Aktionisten!!!

Im Rahmen der "Ordnungshaft"-Aktion, sind unermüdliche Helfer am Freitag den 14.7. in Tübingen unterwegs um die ansässigen Studenten über das Schicksal ihres Professors aufzuklären...

Ab 14 legen wir los ... wer mag helfen?

[*/QUOTE*]


Da werden die Sportstudenten eine Extrarunde einlegen können. Die Journalistikstudenten der Gegend werden sich freuen.

KLICK!

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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

MountainKing

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Studenten der Uni Tübingen verhaften Hamer-Irre?
« Reply #1 on: July 15, 2006, 05:30:08 AM »

Und wieder fallen die Hamer-Anhänger auf die Spinnereien ihres Gurus herein, weil sie nicht in der Lage sind, die Urteile gegen ihn zu verstehen.
Bisher nicht bei Pilhar zu finden ist das Verfahren von 2005 8 K 610/03 als jüngste Entscheidung in diesem Zusammenhang. Dort wird ein weiteres Mal klargestellt, dass Hamers Behauptungen über das Urteil von 1986 falsch sind. Er stellt es nach wie vor so hin, dass das Gericht die UNI verurteilt habe, seine Theorie durch "Reproduktion am nächstbesten Fall" zu überprüfen. Das ist eine Lüge, was man schon daran sieht, dass die Zitate, die Hamer dazu bringt, immer nur aus seinen eigenen Anträgen stammen, nie aus der Urteilsbegründung.

Die Formulierung:

"Es durfte unzweifelhaft davon ausgegangen werden, daß die Universität Tübingen diesmal eine Prüfung durch Reproduzierbarkeit am nächstbesten Fall durchführen würde. Denn nur darum ging es ja von Anfang an in diesem Verfahren"

belegt dies, denn es mag sein, dass es Hamer darum gegangen ist, aber das Gericht hat dies explizit NICHT entschieden. Eine weitere Lüge ist die Behauptung, dass die Habilitationsordnung eine derartige Überprüfung vorschreiben würde, weil die Medizin eine Naturwissenschaft sei, auch Habilitationskommissionen bei naturwissenschaftlichen Fächern bauen nicht die Experimente der Habilitanden nach. All das ließe sich durch Einsichtnahme in entsprechende Habil-Ordnungen leicht sehen, aber die Anhänger nehmen die Realität nun mal lieber durch die Brille des Meisters wahr.

Das oben genannte Urteil stellt fest, was tatsächlich entschieden wurde, nämlich dass "die Entscheidung über das Habilitationsgesuch von einem im Zeitpunkt der Entscheidung formell unzuständigen Universitätsgremium" getroffen worden sei. Die immer wieder zitierte "Rechtsauffassung des Gerichtes" bedeutet daher nichts anderes, als dass über die Habilitation noch einmal von einem nun auch formell zuständigen Gremium entschieden werden müsse. Wie dieses Gremium zu entscheiden habe und dabei vorzugehen habe, wurde NICHT festgelegt: "Mit diesem Urteil wurde die beklagte Universität rechtskräftig verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Habilitationserteilung erneut zu entscheiden, ohne dass ihr dabei inhaltliche Vorgaben für ihre neu zu treffende Prüfungsentscheidung vom Gericht aufgegeben wurden".

Die Uni hat das Verfahren unter anderem deswegen nicht weitergeführt, weil Hamer trotz mehrmaliger Aufforderung den Habilitationsgegenstand nicht festgelegt habe und auch nicht an einer Habilitation entsprechend der Habil-Ordnung interessiert sei. Hamer geht es allein darum, seine Reproduktionsprüfung durchzusetzen, was nicht möglich ist und was vor allem auch sein Rechtsanwalt längst gemerkt haben müsste. Hinzu kommt, dass das Habilverfahren schon deswegen nicht weitergeführt werden kann, weil, wie wiederum das letztjährige Urteil ausführt, die Habilitationsordnung vom 2.6.1964 festlegt, dass die Lehrbefugnis des Privatdozenten gekoppelt ist an das Landesbeamtengesetz §66 Abs 1 Nr 1. Dort wird festgelegt, dass das Beamtenverhältnis erlischt, wenn der Beamte im ordentlichen Strafverfahren eines deutschen Gerichts rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat zu mindestems einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dies ist bei Hamer der Fall (Verurteilung von 1997 zu 1 Jahr und 7 Monaten sowie 1992 zu 4 Monaten).

Da die Habilitationsordnung aber zwingend festlegt, dass man an der UNI Tübingen nicht nur den akademischen Grad des Dr. habil. erwerben kann, sondern automatisch die Lehrbefugnis erhält und Mitglied des Lehrkörpers wird, greift die gerade erwähnte Regel. Hamer KANN an der UNI Tübingen nicht habilitiert werden, solange seine Freiheitsstrafen im Bundeszentralregister eingetragen sind.

Rätselhaft ist für mich immer wieder, wie Hamer trotz der eindeutigen Rechtslage immer wieder Anwälte findet, die dieses völlig sinnlosen und zum Scheitern verurteilten Prozesse führen...
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ama

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Studenten der Uni Tübingen verhaften Hamer-Irre?
« Reply #2 on: July 15, 2006, 07:50:55 AM »

>Rätselhaft ist für mich immer wieder, wie Hamer trotz der eindeutigen
>Rechtslage immer wieder Anwälte findet, die dieses völlig sinnlosen und
>zum Scheitern verurteilten Prozesse führen...

Wenn's Geld bringt...

Ich finde, man sollte diese Anwälte auch verurteilen: weil sie in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, Hamer hätte tatsächlich ein berechtigtes Anliegen und weil ihr offensichtlicher Rechtsmißbrauch Geld kostet, der dem Staat, und damit der Allgemeinheit, und damit Kranken, fehlt.

Zur geistigen (P)Flugübung tief unter der Grasnarbe die hamerschen Grabfüller im O-Ton:


http://www.gnm-forum.com/phpBB2/fpost8490.html

[*QUOTE*]
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GNM-Ulm
Anmeldungsdatum:
18.09.2005
Beiträge: 269
Wohnort:
Schwabenland
Verfasst: Gestern um 23:50 Titel:
Hallo Leuts.
Namentlich ungenannte Helfer machten sich an diesem Freitag auf, die Universität Tübingen mit mehreren
tausend Schriftstücken betreffend der o.g. Sachlage zu informieren, hab ich gehört.
Es sind noch einige dieser Schriftstücke auf Lager, und die Aktionisten würden sich sicher freuen wenn sich noch
jemand bereit erklären würde, selbige Schriftstücke in Tübingen zu verteilen und so Hilfe zu leisten.
Also.. keinesfalls können sie es mehr vertuschen.

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PaX
Administrator
Anmeldungsdatum:
19.09.2005
Beiträge: 1028
Verfasst: Gestern um 23:52 Titel:
@ Ulmi
Große Klasse!
_________________
In der Statistik der häufigsten Todesursachen in Deutschland stehen Medikamente, ihr Missbrauch und ihre
Nebenwirkungen auf Platz 4. http://www.mdr.de/hauptsache-gesund/122222.html

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Ulrich
Anmeldungsdatum:
01.11.2005
Beiträge: 96
Wohnort:
Baden-Württemberg
Verfasst: Heute um 12:41 Titel:
Die Amtszeit von Rektor Schaich endet am 30. September.
http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/service/presse/pressemitteilungen/presse-detail/article/272/135/4eeef5340c/neste/3/
Gesetzt den Fall, das Verwaltungsgericht Sigmaringen gäbe dem Antrag auf 6 Monate Ordnungshaft statt: Müßte dann ab 1.
Oktober sein Nachfolger einsitzen?
Nur der könnte ab dann Einfluß nehmen auf die bekennenden Nichtwissenwoller, nur
bei ihm wäre Ordnungshaft zweckdienlich, bei Schaich wäre sie nur Strafe.
_________________
Der Mensch stirbt nicht vom Brot allein

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PaX
Administrator
Anmeldungsdatum:
19.09.2005
Beiträge: 1028
Verfasst: Heute um 12:51 Titel:

Wenn Schaichs Amtszeit so bald schon endet, könnte ich mir vorstellen, daß es gar keine Ordnungshaft gibt, weil
der Neue ja wieder eine Chance kriegen muß, die Angelegenheit überhaupt zu bearbeiten. Könnte ich mir wie
gesagt gut vorstellen, daß es so gesehen wird, auch wenn die Person dahinter nur der Stellvertreter der beklagten
Einrichtung ist.
Und ansonsten müßte gewechselt werden meiner Meinung nach, wenn der Beginn noch in Schaichs Amtszeit fällt.
Auf jeden Fall geht Schaich ja sehr unehrenhaft, mit einer solchen Klage wegen Untätigkeit am Hals. Aber es soll
ja Leute geben, die kann man an ihrer Ehre nicht kratzen, weil sie gar keine haben.
LG
PaX
_________________
In der Statistik der häufigsten Todesursachen in Deutschland stehen Medikamente, ihr Missbrauch und ihre
Nebenwirkungen auf Platz 4. http://www.mdr.de/hauptsache-gesund/122222.html
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"Auf jeden Fall geht Schaich ja sehr unehrenhaft, mit einer solchen Klage wegen Untätigkeit am Hals." Das behauptet dieses Gesindel tatsächlich.

Mehr als 60 Menschen sind wegen dieses Gesindels qualvoll krepiert, und dann redet diese zerebrale Nullzone von "unehrenhaft".

Eins ist sicher: Wenn so etwas bei einer "Demonstration" passiert, IRGENDWANN wird einem der Passanten die Hand ausrutschen, aber ganz gewaltig. Das braucht bloß einer aus dem Hamburger Rotlichtmilieu zu sein, dem seine Freundin an Krebs gestorben ist. Einer, der jeden Tag Bodybuilding macht. Der auf der Kirmes nicht den Lukas hauen darf, weil er ihn immer kaputtmacht. Wo DER hinschlägt, da wächst kein Gras und da flickt kein Zahnarzt mehr... Und dann wird dieser Bodybuilder auf emotionalen Notstand plädieren.

Und dann möchte ich den Richter sehen, dem dieser Bodybuilder die Fotos seiner toten Freundin auf den Richtertisch legt...

Keine Gnade für das Mörderpack!

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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

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Thymian

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Re: Studenten der Uni Tübingen verhaften Hamer-Irre?
« Reply #3 on: January 25, 2022, 07:08:50 AM »

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.         At face with violence politeness is pointless.

.         (User TNT in the former CDU forum)
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