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Impfen => Anthroposophie und Impfen => Topic started by: ama on September 17, 2006, 09:46:04 PM

Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on September 17, 2006, 09:46:04 PM
Wie in

http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/showtopic.php?threadid=1529

beschrieben, haben die Anthroposophen ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das ist das PDF zu dem Gutachten:

http://www.individuelle-impfentscheide.de/index.php? (http://www.individuelle-impfentscheide.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=3&Itemid=33)
option=com_docman&task=doc_download&gid=3&Itemid=33 (http://www.individuelle-impfentscheide.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=3&Itemid=33)

Analysieren wir mal...

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck
Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Zuck
Vaihinger Markt 3 (SchwabenGalerie)
70563 Stuttgart (Vaihingen)
Deutschland
Telefon (0711) 78 24 28-0
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Sekretariat: Frau [...] (0711) 78 24 28-11

16. September 2006 RZ/sc
USt-IdNr.: DE189418357

Gutachtliche Äußerung Für die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland, Roggenstraße 82, 70794 Stuttgart

Von Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Stuttgart

Wegen Impfbeschluss des 109. DÄT, zu berufsrechtlichen Sanktionen gegenüber Ärzten

A. Gutachtensauftrag

Die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland hat mich gebeten, im Zusammenhang mit dem Impfbeschluss des 109. DÄT zu berufsrechtlichen Sanktionen gegenüber Ärzten folgende Fragen zu klären:

-2-

1. Welche rechtliche Bedeutung kommt dem Impfbeschluss des 109. DÄT zu berufsrechtlichen Sanktionen gegenüber Ärzten zu?

2. Welche verfassungsrechtlichen Grenzen bestehen für Veränderungen landesrechtlichen Berufsrechts, die durch eine etwaige "Umsetzung" des Impfbeschlusses des 109. DÄT verursacht werden?

3. Welche verfassungsrechtlichen Grenzen bestehen für die Veränderungen regionalen Kammerrechts (Satzungsrechts), die durch eine etwaige "Umsetzung" des Impfbeschlusses des 109. DÄT verursacht werden?
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[*/QUOTE*]


Die Anthroposophen sind NICHT der wissenschaftlichen Medizin verpflichtet, sondern ihrem Guru Rudolf Steiner und dessen Wahnvorstellungen. Bei der Medizin stülpen sie diesen Wahn oben drauf - sie nennen das "erweitern" - und die um ihren Wahn "erweiterte" "Medizin", DIE wollen sie begehen.

Die wissenschaftliche Medizin lehnen sie klar und eindeutig ab. Die wissenschaftliche Medizin ist FÜR das Impfen - und die Anthroposophen sind erklärtermaßen dagegen.

Da gibt es nur eine Lösung: Anthroposophen raus aus der Medizin! Den Anthroposophen die Approbation auf Lebenszeit entziehen!


Was international eingeführt werden muß:

Die Unvereinbarkeitserklärung der Ärzte (http://www.ariplex.com/ama/ama_ho28.htm)
.
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on September 17, 2006, 11:51:26 PM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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De Antwort auf Frage 1 befasst sich mit der Rechtsqualität eines Beschlusses des DÄT, der berufsrechtliche Empfehlungen ausspricht.

Frage 2 erörtert die Möglichkeit, den Impfbeschluss ohne Änderung der Rechtsgrundlagen umzusetzen, also das Problem einer veränderten Anwendung des geltenden Berufsrechts.

Frage 3 behandelt die Rahmenbedingungen für eine dem Impfbeschluss entsprechende Änderung des geltenden Rechts.
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[*/QUOTE*]

Das ist alles irrelevant. Worum geht es denn? Antwort: Es geht um das Leben von Kindern, das durch Impfungen geschützt werden soll, was die Impfgegner aber nicht wollen.

Soll nun Paragraphenklabauterei den Impfgegnern erlauben, Kindern vorsätzlich die notwendige medizinische Prävention vorzuenthalten, den Kindern also das Risiko einer Erkrankung aufzuzwingen, vielleicht sogar lebenslanges Leid oder Tod?

Da gibt es nur eine Lösung: Anthroposophen raus aus der Medizin! Den Anthroposophen die Approbation auf Lebenszeit entziehen!


Was jetzt international eingeführt werden muß:

Die Unvereinbarkeitserklärung der Ärzte (http://www.ariplex.com/ama/ama_ho28.htm)
.
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on September 19, 2006, 09:58:32 AM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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B. Sachverhalt
I. Impfbeschluss

1. Der Impfbeschluss des 109. DÄT zu berufsrechtlichen Sanktionen gegenüber Ärzten hat folgenden Wortlaut:

"Der Deutsche Ärztetag fordert die Ärztekammern auf prüfen, ob gegen Ärzte, die sich explizit und wiederholt gegen empfohlene Schutzimpfungen nach § 20 (3) Infektionsschutzgesetz (IfSG) aussprechen, berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden können, da sie mit ihrem Verhalten gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfaltspflicht verstoßen.

Begründung:
Schutzimpfungen gehören bekanntermaßen zu den wirksamsten Maßnahmen der primären Prävention gegen Infektionskrankheiten. Die rechtlichen Grundlagen sind in Deutschland mit dem Infektionsschutzgesetz klar geregelt.

Seite 3

Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass in praxi auch ärztlicherseits in zunehmendem Maße von empfohlenen Standardimpfungen abgeraten wird. Den behandelnden Arzt trifft die Pflicht, den Patienten auf die Notwendigkeit und Möglichkeit der Impfung gegen verschiedene Ansteckungskrankheiten aufmerksam zu machen, ganz unabhängig von seiner persönlichen Auffassung. Entscheidend ist die vorherrschende Ansicht in den Kreisen der wissenschaftlichen Medizin.
Disziplinarisch und rechtlich bleibt dies zurzeit in Deutschland leider noch unbeachtet", DÄBl. 2006, A-1548.

2. Der Beschluss steht im Zusammenhang mit weiteren Impfbeschlüssen des 109. DÄT zur Pflichtimpfung bei Masern (DÄBl. 2006, A-1547 f.), zum Impfstatus in Gemeinschaftseinrichtungen (DÄBl. 2006, A-1548) und zur höheren Durchimpfungsrate bei Säuglingen und Kleinkindern (DÄBl. 2006, 1548). Sie sind nicht Gegenstand dieser gutachtlichen Äußerung.
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[*/QUOTE*]


"Sie sind nicht Gegenstand dieser gutachtlichen Äußerung." Wie schön. Da wird einfach alles ausgeblendet. So wie auch ausgeblendet wird, daß es nicht nur um Masern geht, sondern GENERELL um Impfungen.  


Aber es gibt eine Lösung: Anthroposophen raus aus der Medizin! Den Anthroposophen die Approbation auf Lebenszeit entziehen!


Was jetzt international eingeführt werden muß:

Die Unvereinbarkeitserklärung der Ärzte (http://www.ariplex.com/ama/ama_ho28.htm)
.
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on September 20, 2006, 06:06:28 PM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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II.

Für den Beschluss gibt es zwei Ausgangspunkte:

1. Die Erkrankungszahlen für Masern sind nach zweijähriger Pause angestiegen. Im Jahr 2004 gab es 121, im Jahr 2005 778 nach § 6 IfSG gemeldete Erkrankungsfälle. Im Jahr 2006 waren, wegen einer Masernepidemie in NRW, zum 31.05. 1.350 Erkrankungen gemeldet.

Die Impfraten lagen bei den Schuleingangsuntersuchungen im Jahr 2004 bei 93,3 % für die erste und 65,7 % für die zweite Impfung. Gefordert wird eine Durchimpfungsrate von 95 %.

2. Die WHO hat die Eliminierung der Masern zu einem ihrer Ziele erklärt, zunächst bis zum Jahr 2000, dann verschoben auf das Jahr 2010, vgl. Zykla-Menhorn, DÄBl. 2006, A-1586.
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[*/QUOTE*]

Das schreibt der Rüdiger Zuck. Was dieser Rüdiger Zuck nicht schreibt:

* Daß die Impfraten in Deutschland so schlecht sind, weil die Impfgegner die Eltern indoktrinieren.

* Daß die Impfgegner lügen, daß sich die Balken biegen.

* Daß es den Impfgegnern scheißegal ist (sorry, aber das MUSS man in dieser Schärfe sagen!), ob ein Kind stirbt.

In der Diktion der Impfgegner liest man das dann so (Martin Hirte in seinem Buch "Impfen pro und Contra"):

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------------------------------
Im unglücklichen Fall einer schweren Impfnebenwirkung
wird ihr Kind ja den besagten abstrakten epidemiologischen
Zielen, wie zum Beispiel der "Ausrottung" von Krankheiten,
gewissermaßen geopfert."
-------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Da schreibt er also, der Martin Hirte (ist das nicht ein Kinderarzt!?), das Kind werde geopfert für das "abstrakte" Ziel Ausrottung der Masern.

Daß die Impfung aber auch dem Schutz des Kindes selbst dient, das
läßt der Martin Hirte unter den Tisch fallen...

Und die Eltern haben Angst um ihr Kind. Haben Angst vor der bösen, bösen Impfung...

Wenn die Eltern allerdings wüßten, daß der Martin Hirte das intern ganz sieht...

Intern schreibt der Martin Hirte am 9.6.2005:

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------------------------------
Die Frage ist für mich, habe ich den Masernrisiken
genug entgegenzusetzen, um eine späte Impfung etwa im
10. - 12. Lebensjahr vertreten zu können: Verzicht auf
Fiebersenkung, homöopathische Therapie, evtl. Vitamin A
-Gabe. Hierzu gibt's natürlich keine EbM-Zahlen, das
ist Sache der Intuition, der Erfahrung und des
Selbstvertrauens. Und dann der Vorteil, den die Boosterung
der Gesamtbevölkerung durch gelegentliche Klein- und
Kleinstepidemien hat - ohne Wildmasern ist ja nach
spätestens 25 Jahren bei über 80% kein protektiver
Titer mehr zu erwarten
(http://aje.oxfordjournals.org/cgi/content/abstract/150/11/1238).

In Impfgesprächen nehme ich immer auf diese epidemiologische
Bewandtnis Bezug.

Wobei wir uns aber darüber im Klaren sein müssen,
dass einzelne "Teilnehmer" an Epidemien sozusagen der
Allgemeinheit geopfert werden.

-------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Da weiß er es, ja da weiß er es, daß bei den Masern-Epidemien (also Infektion durch WILDMASERN) Kinder sterben - und diese Kinder sterben... Er nennt es "der Allgemeinheit geopfert werden". Betonung auf GEOPFERT, denn er weiß sehr wohl, daß das Todesrisiko durch Impfung weitaus geringer ist als das durch Infektion mit Wildmasern...

So ist das mit dem Martin Hirte, der ganz genau weiß, daß fast kein einziges Kind sterben würde, wenn die Kinder richtig geimpft wären.


Nur ein Beispiel: Jahr für Jahr starben Millionen Menschen durch Masern, die meisten davon Kinder. Es wurde erst besser durch das konsequente Impfen. Doch selbst in den letzten Jahren sind es noch grauenhafte Todeszahlen:

---------------------------------------------
1999  873.000  Kinder an Masern gestorben
2000
2001
2002  540.000
2003  530.000
2004  454.000
2005  395.000
---------------------------------------------

Auch dieses Jahr sterben rund 400.000 Kinder alleine durch Masern.  

Als Vergleich: Nord- und Südamerika haben zusammen rund 800 Millionen Einwohner. Die einzigen Masernfälle enstehen durch dumme Touristen und Impfgegner, die ungeimpft durch die Gegend fliegen und in anderen Kontinenten mit dem Masern angesteckt werden und die auf diese Weise Masern in die Amerikas mitschleppen.

Wieviele Kinder werden in Nord-und Südamerika jedes Jahr geboren? Wieviele tausend tote Kinder würde es dort jedes Jahr alleine durch Masern geben, wenn die Kinder nicht geimpft wären!?


Laut Martin Hirte wäre das dann aber ganz anders. Denn dann wären diese Kinder Helden, denn sie stürben für die Allgemeinheit. Da schreibt er doch, der Martin Hirte, am 9.6.2005:

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------------------------------
Wobei wir uns aber darüber im Klaren sein müssen,
dass einzelne "Teilnehmer" an Epidemien sozusagen der
Allgemeinheit geopfert werden.

-------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Jedes Jahr Tausende von Menschenopfern!?

Ja, wo leben wir denn? Bei den Inkas? Bei den Majas? Wo Menschen als Opfer zerrissen wurden. Wo man ihr Blut trank. Oder leben wir im 21. Jahrhundert, wo es glücklichwerweise Impfungen gibt...?

Was ist das für eine "Zivilisation", in der Menschen geopfert werden!?

Schluß mit dem Irrsinn!!!

Anthroposophen raus aus der Medizin! Den Anthroposophen die Approbation auf Lebenszeit entziehen!



Was jetzt international eingeführt werden muß:

Die Unvereinbarkeitserklärung der Ärzte (http://www.ariplex.com/ama/ama_ho28.htm)
.
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on September 21, 2006, 05:42:54 PM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
III.

1. Es gibt eine Empfehlung der STIKO, nach der alle Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten gegen Masern geimpft werden sollen. Üblich ist die Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR), siehe dazu die STIKO-Empfehlungen, Stand Juli 2004, in: Epidemiologisches Bulletin vom 23.07.2004, Nr. 30, S. 237, jetzt in der Fassung 7/2006, vgl. Epidemiologisches Bulletin 32/2006.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Warum wohl gibt es diese Empfehlung der STIKO?
Antwort: Weil man die Kinder schützen will vor Masern.

Was tut man deswegen?
Antwort: Man impft die Kinder so früh wie möglich.

Was aber tun die Impfgegner?
Antwort: Die Impfgegner verschieben die Impfungen (nicht nur die gegen Masern) sehr weit nach hinten, so daß die Krankheiten die Kinder niedermetzeln können.

Damit erfüllt das Tun der Impfgegner den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung mit möglicher, billigend in Kauf genommener Todesfolge.

 
Lebenslanges Berufverbot für Impfgegner!

Die Unvereinbarkeitserklärung der Ärzte (http://www.ariplex.com/ama/ama_ho28.htm)
.
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on September 23, 2006, 07:04:35 AM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
2. a. Die Empfehlungen der STIKO haben keine unmittelbare rechtliche
Verbindlichkeit, vgl. Bales/Baumann/Schnitzler, IfSG, 2. Aufl. 2003, Rn.
11 zu § 20 IfSG; Erdle, IfSG, 3. Aufl. 2005, Anm. 3 zu § 20 IfSG.
Impfempfehlungen der STIKO zu Masern sind Routineempfehlungen, vgl.
Epidemiologisches Bulletin vom 23.07.2004, 237. Es gibt sie schon lange,
siehe etwa zum Altrecht Bundesgesundheitsblatt 1998, 312, abgedruckt bei
Lundt/Schiwy, Infektionsschutz und Seuchenrecht, Stand 2006, Nr. 9 (S.
10).
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


"Die Empfehlungen der STIKO haben keine unmittelbare rechtliche
Verbindlichkeit,..."
schreibt er, der Rüdiger Zuck. Wie schön für ihn. Hat er da mal wieder so ein riesensupertolles Pseudoargument ausgegraben, mit dem er die Leute bluffen kann.

Was er nicht schreibt, der Rüdiger Zuck: Bakterien und Viren halten sich nicht an die Empfehlungen der STIKO. Die kennen die nicht einmal.

Aber darum geht es ihm ja nicht, dem Rüdiger Zuck. Ihm nicht, aber den verantwortungsvollen Ärzten, die die Kinder vor Bakterien und Viren schützen wollen.  

Man kann mit Bakterien und Viren nicht auf der Grundlage eines Gesetzbuches diskutieren!


Man KANN mit Bakterien und Viren überhaupt nicht diskutieren!
Bakterien und Viren fressen Einen einfach auf...!




Schluß mit den Lügen und Tricks der Impfgegner!

Lebenslanges Berufsverbot für Anthroposophen!


Die Unvereinbarkeitserklärung der Ärzte (http://www.ariplex.com/ama/ama_ho28.htm)
.
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on September 24, 2006, 07:46:02 AM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
b. Auch eine freiwillige Impfung bedarf der Einwilligung des Sorgeberechtigten. Diese ist von vorheriger Aufklärung abhängig. Das alles gilt auch für öffentlich empfohlene Impfungen, BGHZ 126, 286; NJW 2000, 1784 (1785).
Die Pflicht zur Aufklärung entfällt nämlich nicht, weil die staatliche Behörde schon eine Risikoabwägung vorgenommen hat. An der Freiwilligkeit der Impfentscheidung, und damit an der Möglichkeit für den Patienten, sich gegen die Impfung zu entscheiden, ändert das nichts, BGH, NJW 2000, 1784 (1789).
Zu Recht weist deshalb schon die STIKO-Empfehlung darauf hin, dass die Impfung des Arztes zum einen "Information über den Nutzen der Impfung und über die zu verhindernde Krankheit", zum anderen aber auch "Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen" umfassen muss, vgl. Epidemiologisches Bulletin vom 23.07.2004, Nr. 30, S. 235).
Die Aufklärung umfasst danach zunächst einmal den Hinweis auf die STIKO-Empfehlungen, weil diese den medizinischen 5 Standard wiedergeben, siehe dazu auch Kamps, in: Rieger, Lexikon des Arztrechts, Stand 2002, Nr. 4715, Rn. 20.

Der Arzt muss deshalb in seiner Information davon ausgehen, dass das Verhältnis von Nutzen und Schadensrisiko für die Impfung generell von der STIKO schon im Sinne der Empfehlung abgewogen worden ist, BGH, NJW 2000, 1784 (1786).

Der BGH hat hinzugefügt: "Allerdings muss der Arzt den Patienten & dann auf die Möglichkeit einer anderen Behandlung hinweisen, wenn ernsthafte Stimmen in der medizinischen Wissenschaft gewichtige Bedenken gegen einer zum Standard gehörenden Behandlung und die damit verbundenen Gefahren äußern, st. Rspr. BGH, NJW 2000, 1784 (1786 f.)", siehe zu alledem auch Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl. 2002, Rn. 21 zu § 90; Quaas/Zuck, Medizinrecht, 2005, Rn. 73 zu § 13 m.w.Nw. Ausf. Hart, in: ders. Ärztliche Leitlinien im Medizin- und Gesundheitsrecht, 2005, 88 f. --------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Rüdiger Zuck:

"Der Arzt muss deshalb in seiner Information davon ausgehen, dass das Verhältnis von Nutzen und Schadensrisiko für die Impfung generell von der STIKO schon im Sinne der Empfehlung abgewogen worden ist, BGH, NJW 2000, 1784 (1786)."

"Der BGH hat hinzugefügt:  Allerdings muss der Arzt den Patienten & dann auf die Möglichkeit einer anderen Behandlung hinweisen, wenn ernsthafte Stimmen in der medizinischen Wissenschaft gewichtige Bedenken gegen einer zum Standard gehörenden Behandlung und die damit verbundenen Gefahren äußern"


Der BGH hat aber nicht gesagt, daß Lügner ihre eigenen Lügen als Beweis anführen dürfen.

Der BGH hat auch nicht gesagt, daß ein Ring von Lügnern sich gegenseitig zitieren darf.

Der BGH hat erst recht nicht gesagt, daß gelogen werden darf. Genau darum geht es aber: Die Impfgegner wissen haargenau, daß sie lügen. Die Impfgegner wissen zum Beispiel, daß ihre angeblichen Statistikzahlen von a bis z ein Lügendreck sind.

Wie sehr die Impfgegner lügen, sieht man am Beispiel Martin Hirte.

Martin Hirte in seinem Buch "Impfen pro und Contra":

[*QUOTE*]
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Im unglücklichen Fall einer schweren Impfnebenwirkung
wird ihr Kind ja den besagten abstrakten epidemiologischen
Zielen, wie zum Beispiel der "Ausrottung" von Krankheiten,
gewissermaßen geopfert."
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Das Kind wird geopfert für das "abstrakte" Ziel Ausrottung der Masern.
"abstrakt", das ist eine Verächtlichmachung der Gefahr. Damit tut er so, als sei die Gefahr gar nicht vorhanden. Als seien Masern keine Gefahr. Als sei alles nur ausgedacht. Alles nur theoretisch und so.. Alles gar nicht echt.

Daß daß alles aber ganz real ist, und daß die Impfung auch dem Schutz des Kindes selbst dient, verschweigt er, der Martin Hirte.

Intern schreibt der Martin Hirte am 9.6.2005:

[*QUOTE*]
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Die Frage ist für mich, habe ich den Masernrisiken
genug entgegenzusetzen, um eine späte Impfung etwa im
10. - 12. Lebensjahr vertreten zu können: Verzicht auf
Fiebersenkung, homöopathische Therapie, evtl. Vitamin A
-Gabe. Hierzu gibt's natürlich keine EbM-Zahlen, das
ist Sache der Intuition, der Erfahrung und des
Selbstvertrauens. Und dann der Vorteil, den die Boosterung
der Gesamtbevölkerung durch gelegentliche Klein- und
Kleinstepidemien hat - ohne Wildmasern ist ja nach
spätestens 25 Jahren bei über 80% kein protektiver
Titer mehr zu erwarten
(http://aje.oxfordjournals.org/cgi/content/abstract/150/11/1238).

In Impfgesprächen nehme ich immer auf diese epidemiologische
Bewandtnis Bezug.

Wobei wir uns aber darüber im Klaren sein müssen,
dass einzelne "Teilnehmer" an Epidemien sozusagen der
Allgemeinheit geopfert werden.

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Da weiß er, daß bei den Masern-Epidemien (also Infektion durch WILDMASERN) Kinder sterben - und diese Kinder der Allgemeinheit geopfert werden. Betonung auf GEOPFERT, denn er weiß sehr wohl, daß das Todesrisiko durch Impfung weitaus geringer ist als das durch Infektion mit Wildmasern...

Wobei der Martin Hirte selbst dabei lügt, denn das Opfer ist nicht zum Vorteil der Gemeinschaft, denn es wird weitere Kinder treffen. Es wird immer und imer wieder Kinder treffen, solange es diese Krankheiten gibt und solange die Kinder nicht dagegen geimpft sind.

Leiden und Tod der betroffenen Kinder schützen ja auch nicht den Rest der Kinder. Nein, JEDES Kind ist höchstpersönlich und ganz allein den Krankheiten ausgesetzt.
ABER: ein betroffenes Kind kann ein anderes anstecken! Damit SCHÜTZT ein betroffenes Kind die anderen Kinder nicht, sondern reißt sie in ihr Elend hinein.

Ein betroffenes Kind ist also kein Opfer, das den Anderen nützt, sondern, im Gegenteil, es verursacht das Unglück der anderen, die es ansteckt.

Es ist also gar kein Opfer. Martin Hirte lügt.

Tatsache: Die Impfgegner lassen die Kinder einfach über die Klinge springen. Es sind die Wahnvorstellungen der Impfgegner, für die die Kinder leiden und sterben.
 

Nun schreibt der Rüdiger Zuck:

"Der BGH hat hinzugefügt:  Allerdings muss der Arzt den Patienten & dann auf die Möglichkeit einer anderen Behandlung hinweisen, wenn ernsthafte Stimmen in der medizinischen Wissenschaft gewichtige Bedenken gegen einer zum Standard gehörenden Behandlung und die damit verbundenen Gefahren äußern"

Das heißt nichts anderes, als daß die Ärzte die Bevölkerung WARNEN müssen vor den Lügen der Impfgegner! Und daß die Ärzte verhindern müssen, daß Kinder durch die Impfgegner zu Schaden kommen.

Ja, es ist sogar so, daß der BGH verpflichtet ist, SELBER gegen die Impfgegner vorzugehen!

Impfgegnerlügen gehören per Gesetz explizit unter Strafe gestellt, damit selbst der schlampigste und faulste Richter keinerlei Ausreden mehr hat.

Ein-für-allemal: Schluß mit dem Wahn der Impfgegner!

Impfgegner in den Knast!

.
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on September 25, 2006, 06:42:41 PM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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(2)
b. Auch eine freiwillige Impfung bedarf der Einwilligung des
Sorgeberechtigten. Diese ist von vorheriger Aufklärung abhängig. Das alles
gilt auch für öffentlich empfohlene Impfungen, BGHZ 126, 286; NJW 2000,
1784 (1785). Die Pflicht zur Aufklärung entfällt nämlich nicht, weil die
staatliche Behörde schon eine Risikoabwägung vorgenommen hat.
An der
Freiwilligkeit der Impfentscheidung, und damit an der Möglichkeit für den
Patienten, sich gegen die Impfung zu entscheiden, ändert das nichts, BGH,
NJW 2000, 1784 (1789). Zu Recht weist deshalb schon die STIKO-Empfehlung
darauf hin, dass die Impfung des Arztes zum einen  Information über den
Nutzen der Impfung und über die zu verhindernde Krankheit , zum anderen
aber auch  Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen  
umfassen muss, vgl. Epidemiologisches Bulletin vom 23.07.2004, Nr. 30, S.
235).
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[*/QUOTE*]



"Auch eine freiwillige Impfung bedarf der Einwilligung des
Sorgeberechtigten."


Früher oder später MUSSTE der Rüdiger Zuck mit DEM TOTALEN HAMMER, mit DER "BEWEISFÜHRUNG" der Impfgegner ja kommen.

Die ist so abgrundtief irrsinnig - und keiner der Impfgegner läßt sie aus. Sie ist geradezu das Erkennungszeichen der Impfgegner.

Der Knackpunkt hierbei:

Auch eine freiwillige Blinddarmoperation bedarf der Einwilligung des
Sorgeberechtigten.


Was wäre, wenn ein wildgewordener Guru im weißen Kittel behauptet, die Blinddarmoperation sei viel zu gefährlich? SEINE Nichtstutherapie sei das einzig wahre, weil jeder Mensch unbedingt einen dicken Blinddarm haben MUSS.

Was wäre, wenn ein wildgewordener Guru im grauen/blauen (leider nicht gestreiften) Kittel behauptet, die wissenschaftliche Krebsbehandlung sei völlig falsch? SEINE Nichtstutherapie sei das einzig wahre, weil jeder Mensch unbedingt Krebs haben haben MUSS.

Was wäre, wenn ein totalentgleistes Vakuum , pardon "Wissenschaftsjournalist" (das sagt er über sich selbst), behauptet, JEDER sollte unbedingt Leukämie haben? Leukämie wäre gut. Er hätte sie auch schon zehnmal gehabt.


Würde der hochgeschätzte Herr Jurist Rüdiger Zuck, Professor der Jurisprudenz (das ist er ja wohl?) die Gestalten Nummer 1, Nummer 2 oder Nummer 3 ebenfalls mit einem erlauchten Gutachten beglücken, wie er es für die Anthroposophen und andere Impfgegner schuf?


Die Frage ist: Wieviel esoterischen Wahnsinn darf man an einem Abhängigen (einem Kind!) verüben, ohne dafür auf der Stelle in den Knast zu wandern?


Die Latte hängt erstaunlich tief, und jeder Psychopath kann behende hinüberhüpfen.

Die Nummer 2 ist Ryke Geerd Hamer, durch den schon mehr als 60 Menschen grauenhaft gestorben sind. Was passiert diesem kriminellen Psychopathen? Nichts. Was passiert seinen Nachbetern und Fußableckern, wie der Nummer 3? Nichts. Was passiert denen, die als approbierte Ärzte ihren Kranken den Irrsinn Hamers antun? Nichts.

Wenn man so locker Menschen ins Grab bringen kann wie Hamer und seine Mordshelfer es tun, HEUTE, mitten unter uns, dann ist es fürwahr ein Possenspiel, wenn sich Ärzte um das Wohl von KINDERN (jawohl, Kinder, das muß man sich mal vorstellen: KINDER!) bemühen. Was sind denn schon Kinder!? Es gibt doch mehr als genug! Wohin mit all denen!? Freuen wir uns doch über jede Gelegenheit, diese Teppichratten zu reduzieren. (Jawohl, Teppichrattten! Eine Fernsehsendung heißt sogar so: "Rugrats") Was ist da besser geeignet als ein paar Krankheiten, die gleich mal ein FÜNFTEL davon beseitigen. Man muß sich nicht mal die Finger schmutzig machen. Die Bakterien und Viren beseitigen das Kroppzeug von ganz alleine. Voll die Natur! Gelobt sei, was hart macht! War schon immer so, Gott will es! Da soll der Mensch nicht dran rühren!


Es ist ein lockeres Leben, das die Mordsgesellen führen. Die einen bringen Krebskranke um, die anderen lassen Kinder über die Klinge springen. Die Deutsche Justiz (R) macht es möglich.


Wie kann es sein, daß eine Justiz, angefangen von ganz oben bei den obersten Richtern bis hinunter zu den kleinen Amtsrichtern, zusieht, wie Menschen ins Gras beißen, weil es Religioten nun mal so gefällt? Der Ruf nach der Politik ist fehl am Platz, weil die Deutsche Politik die Gesetze macht und deren Ausführung sie nicht interessiert. Es sei denn, einer der Hohen Herren hat Sorgen wegen des öffentlichen Ansehens seiner Obersten Körperbehaarung... Da wird die Justiz leicht zum behaarten Affen...


Und da wundern wir uns noch, wie leicht und gut es Vorsätzlich-Kinder-krepieren-Lassern im weißen Kittel in diesem Justiz-Zoo ergeht...

Deutschland ist ein Täterland, nach wie vor...

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Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on September 27, 2006, 12:05:49 AM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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3.
Den Impfempfehlungen der STIKO entsprechen öffentliche Empfehlungen der Länder (§ 20 III IfSG), vgl. z.B.

Bekanntmachung des Sozialministeriums über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen (Baden- Württemberg) vom 13.11.01 (GMBl. S. 1293), abgedruckt bei Lundt/Schiwy, Infektionsschutz und Seuchenrecht, Stand 2006, Nr. 928;

öffentlich empfohlene Schutzimpfungen (§ 20 Abs. 3) des Informationsschutzgesetzes IfSG vom 20. Juli 2000 (BMBl. I S. 1045),

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Erziehung und Verbraucherschutz vom 18.04.2002 (All.MBl. S. 284, abgedruckt bei Lundt/Schiwy, Infektionsschutz und Seuchenrecht, Stand 2006, Nr. 1034 (2);

öffentlich empfohlene Schutzimpfungen für das Land Brandenburg, Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen vom 28.05.03 in der Fassung vom 07.06.04 (ABl. S. 475), abgedruckt bei Lundt/Schiwy, Infektionsschutz und Seuchenrecht, Stand 2006, Nr. 1105 A;

Anordnung über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen und über die Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen (Hamburg) vom 01.02.05 (Amtl. Anz. 6 S. 415), abgedruckt bei Lundt/Schiwy, Infektionsschutz und Seuchenrecht, Stand 2006, Nr. 1330.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



Bekanntmachung,
IfSG,
Bekanntmachung,
Runderlass,
Anordnung...

... und trotzdem tanzen die Impfgegner den Politikern auf der Nase herum, belügen die Eltern und sorgen durch Lüge, Verrat und Indoktrination dafür, daß Kinder leiden und sterben. Sorgen... Welch sorgende Ärzte......, die dafür sorgen, daß Kinder krank werden. Zwei links, zwei rechts, eins sterben lassen... Muß so sein, das Karma will es so. Die Kinder wollen ja auch. Ja, Tatsache, die Kinder WOLLEN krank werden.

Walther Bühler und Wilhelm zur Linden, zwei anthroposophische Ärzte, schreiben 1982 (!) in "Vom Sinn der Kinderkrankheiten" WÖRTLICH:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Daran kann man erkennen, mit welcher verzweifelten Kraft ein
gesund geborenes Kind einmal, ein einziges Mal eine Krankheit
wirklich erleben und durchstehen möchte.

--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Da steht tatsächlich, daß ein GESUNDES Kind krank sein WILL. Und diese Idiotie sagt nicht irgendwer, sondern das sagen Ärzte. Nicht irgendwelche Ärzte, sondern anthroposophische Ärzte.

Die Kinder werden nach dem Willen der Anthroposophen VORSÄTZLICH völlig ungeschützt den Krankheiten zum Fraß hingeworfen. Warum? Wegen der "Inkarnation", oder auf deutsch: aus Sektenwahn.

Da schreibt der Rüdiger Zuck:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Gutachtliche Äußerung Für die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in
Deutschland
, Roggenstraße 82, 70794 Stuttgart
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Nanu!? Da schreiben die Anthroposophen, daß ein Kind krank werden WILL. Und da geben die Anthroposophen ein Gutachten in Auftrag. Kommt vielleicht demnächst noch ein Gutachten, das juristisch festlegt, daß die Kinder krank werden wollen? Und noch ein Gutachten, um das Mindestmaß an Krankheit festzuschreiben, das ein Kind erleiden muß?

Es ist BEKANNT, daß die Justiz in Deutschland pervers ist. Wie weit soll die Perversion denn noch getrieben werden?

Was haben wird denn? Was listet der Rüdiger Zuck höchstselbst auf? Das da:

Bekanntmachung,
IfSG,
Bekanntmachung,
Runderlass,
Anordnung...



Wie geisteskrank kann jemand sein, daß er als Arzt schreibt, daß ein Kind krank werden will? Und wie geisteskrank kann jemand als Arzt sein, daß er diesen Wahnsinn nachbetet und zur Durchsetzung dieses Wahns auch noch Gutachten in Auftrag gibt!?

.
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on September 28, 2006, 10:05:43 AM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
c. Haftungsrechtlich bedeutet das: Die Außervollzugsetzung des
medizinischen Standards begründet grundsätzlich die Haftung des Arztes,
siehe dazu Quaas/Zuck, Medizinrecht 2005, Rn. 71, 128 zu § 13.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Das schreibt der Rüdiger Zuck. Was er nicht schreibt: daß die Impfgegner lügen. UND daß die Impfgegner die Eltern glauben machen, daß der Staat nicht für Impfschäden haftet, wenn die Eltern einen nicht zugelassenen Impfstoff anwenden lassen.

Warum sollen die Eltern auf die irre Idee kommen, einen nicht zugelassenen Impfstoff zu wollen? Antwort: Weil die Impfgegner ihnen Angst machen vor den zugelassenen Impfstoffen! Aber auch das schreibt der Rüdiger Zuck nicht.

Was der Rüdiger Zuck ebenfalls nicht schreibt: Daß die Impfgegner die Eltern unterschreiben lassen, daß SIE, die Eltern, die Haftung übernehmen.

Ja, die Impfgegner wissen schon, wie man die Leute reinlegt... Die Impfgegner betreiben rhetorischen Krieg. Und dann sterben Kinder...



Aber die Sache hat noch eine Pointe...

Das schreibt der Rüdiger Zuck:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
c. Haftungsrechtlich bedeutet das: Die Außervollzugsetzung des medizinischen Standards begründet grundsätzlich die Haftung des Arztes, siehe dazu Quaas/Zuck, Medizinrecht 2005, Rn. 71, 128 zu § 13.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Da zitiert der Rüdiger Zuck sich selbst...


Und nun? Nun ist es gerade Rüdiger Zuck selbst, der den Impfgegnern Handlungsfreiheit schaffen will durch sein sogenanntes "Gutachten"...

Handlungsfreiheit für einen rhetorischen Krieg, in dem Laien überrollt werden, dann deren Kinder leiden und auch welche davon sterben.

In diesem Krieg gibt es keine Waffengleichheit. In diesem Krieg, wo die Lüge als Wahrheit verkauft wird. Da gibt es keine freie Entscheidung, denn wie kann sich jemand frei entscheiden, wenn er von denen nach Strich und Faden belogen wird, denen er vertraut?


Und nun ein Gutachten, mit dem die Lügner aus der Pflicht zur Wahrheit genommen werden sollen.

Wie nennt man das? Man nennt das eine Lüge.


Das Gutachten ist eine Lüge.



Aber Juristen dürfen in Deutschland lügen. Kein Wunder, daß so viele Politiker Juristen sind...
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on September 29, 2006, 11:21:18 AM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
IV.

1. Es ist davon auszugehen, dass der medizinische Standard drei Elemente hat:
- wissenschaftliche Erkenntnis
- praktische Erfahrung
- Akzeptanz in der Profession, siehe dazu Hart, in: ders. Ärztliche Leitlinien im Medizin- und Gesundheitsrecht, 2005, 89.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


"Es ist davon auszugehen"... ist eine beliebte Floskel, um etwas als gegeben hinzustellen. Aber ist es das auch?

Analysieren wir mal.


1. "Es ist davon auszugehen, dass"
2. "der medizinische Standard"
3. "drei Elemente hat:"
4. "wissenschaftliche Erkenntnis"
5. "- praktische Erfahrung"
6. "- Akzeptanz"
7. "in der Profession"
8. ", siehe dazu Hart, in: ders. Ärztliche Leitlinien im Medizin- und Gesundheitsrecht, 2005, 89."


1. "Es ist davon auszugehen, dass"

Damit wird impliziert. Aber was? Etwas gutes, etwas schlechtes? Etwas, das man hinnehmen muß? Etwas, das man befürworten sollte?


2. "dass der medizinische Standard"

Was ist ein Standard? Üblicherweise wird das Wort benutzt für etwas vorgegebenes, für eine Regel oder ein Qualitätsniveau, das einzuhalten ist.

Im Englischen gibt es Begriffe wie "state of the art" oder "cutting edge of technology" für Dinge an der Pionierfront der Entwicklung. "Standards" sind vorgegebene Qualitätsniveaus.

Aber DAS ist, wie man gleich sieht, NICHT das, was Rüdiger Zuck mit Standard beschreibt. Was er beschreibt ist "das, was man so macht". Aber "das, was man so macht" ist genau der Zustand, den der Deutsche Ärztetag mit seinen Beschlüssen ÄNDERN will, weil nämlich "das, was man so macht" eine Barbarei ist, ein Müll ist, ein Dreck ist, dem Kinder zum Opfer fallen.


3. "drei Elemente hat:"

Was ist ein "Element"? Ist es wahr? Ist es richtig? Ist überhaupt die Bezeichnung "Element" richtig?


4. "wissenschaftliche Erkenntnis"

Wenn Medizin ohne wissenschaftliche Erkenntnis betrieben würde, wären wir arm dran. Dann könnten wir Lose ziehen aus der homöopathischen Irrenkiste mit den Globuli oder uns gleich vom Hochhaus stürzen.


5. "- praktische Erfahrung"

Und das ist eine Lüge...

Was ist denn "praktische Erfahrung"? Vor allem: Was ist "praktische Erfahrung" in der Medizin!?

Erfahrung bedeutet ZWANGSLÄUFIG auch Analyse dessen, was man sieht, hört, erlebt.

Erfahrung ist gesammeltes WISSEN.

Wissen heißt IMMER auch, daß man die Vorfälle überprüft. Es heißt IMMER auch, daß man die guten und die schlechten Ergebnisse analysiert und vergleicht.

Erfahrung heißt in der Medizin immer WISSENSCHAFTLICHES Arbeiten.

Und genau da liegt die Lüge: Die Esoteriker sammeln bloß Anekdoten, lassen die Mißerfolge außer acht, schieben sie sogar weg. Ja, sie halten sich nicht einmal an die eigenen Regeln.

Gutes Beispiel für diesen Betrug sind die Homöopathen, denn die verstoßen GRUNDSÄTZLICH gegen ihre eigenen Regeln.  

Die Homöopathen überführen sich selbst der Lüge, denn sie behaupten ja, ihre "Arbeit" wäre wissenschaftlich nicht zu überprüfen. Dann aber haben sie, nach ihrer eigenen Einlassung, auch keine Erfahrung...

Wobei wichtig ist, daß es gerade die Homöopathen sind, die gegen das Impfen hetzen. Also Berufslügner... Berufslügner, denen der Deutsche Ärztetag das Handwerk legen will...


Medizin ohne Wissenschaft geht nicht. Medizin ohne Wissenschaft ist Mord.


6. "- Akzeptanz"

Was heißt das? Heißt es "befürworten", "loben", "unterstützen" oder heißt es "hinnehmen, weil man ja doch nichts dagegen tun kann" oder heißt es sogar "hinnehmen, weil einem das alles scheißegal ist"?

Das ist eine große Bandbreite. Und von dem miesen Ende dieser Bandbreite, von dem "laissez-faire", von dem "mir doch egal" in der Ärzteschaft, profitiert das Abzockergesindel, das skrupellos Kranke krepieren läßt.

Am bekanntesten sind Hamers Mordsgesellen, aber die sind nur die Spitze des Eisbergs...


Aber es gibt Ausnahmen. Wie jetzt beim Ärztetag. Da will man etwas verbessern. Und schwupp ist das den Pfuschern gar nicht recht... Die wollen den Status quo erhalten, die wollen Handlungsfreiheit für jeden Dreck, für jedes Verbrechen, das sie begehen.

Auch für den de fakto Mord an Kindern durch vorsätzliches Unterlassen notwendiger medizinischer Prävention...

Da bleiben nämlich Leichen! Und daß Kinder sterben werden, ist VORHER bekannt. Mit Nichtwissen kann sich also niemand herausreden. Mit "mir hat ja keiner was gesagt" kann sich auch keiner rausreden. Hier hat es sogar der Ärztetag klar und deutlich gesagt, was Sache ist. Aber DAS will die esoterische Verbrecherbande nicht hören... Das will sie nicht haben... Das muß vom Tisch...


7. "in der Profession"

Ein gefährlicher Begriff, die "Profession". Das ist Beruf, das ist Arbeit. Das ist Geld. Das ist GEWERBLICH.

Geld. Es geht ums Geld. Nicht um hehre Ziele, sondern um Geld.

Womit wird das Geld verdient? Bei den Esos mit Pfusch, mit Betrug. Damit, daß man Kinder sterben läßt. Gewerblich...


8. ", siehe dazu Hart, in: ders. Ärztliche Leitlinien im Medizin- und Gesundheitsrecht, 2005, 89."

Irrelevant.


Nun nochmal der ganze Satz am Stück:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Es ist davon auszugehen, dass der medizinische Standard drei Elemente hat:
- wissenschaftliche Erkenntnis
- praktische Erfahrung
- Akzeptanz in der Profession, siehe dazu Hart, in: ders. Ärztliche Leitlinien im Medizin- und Gesundheitsrecht, 2005, 89.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Was bleibt davon übrig?

Nichts...

.
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on October 01, 2006, 08:54:06 PM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
2. Ob eine Impfung gegen Masern im Sinne der STIKO-Empfehlung, also generell, sinnvoll ist, ist unter Medizinern umstritten, vgl. etwa, im Bereich einer "Sekundärdiskussion" die Leserbriefe zu diesem Thema in DÄBl. 2006, A-2166; A-2233 f.

Es gibt also keine unangefochtene wissenschaftliche Erkenntnis. Im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung besteht jedoch keine Möglichkeit, einen solchen Streit verlässlich zu dokumentieren oder ihn gar zu bewerten, siehe dazu BSGE 81, 54 (69) für die Beurteilung von Maßnahmen der (anerkannten) besonderen Therapierichtungen (kritisch zu dieser Einschränkung Zuck, Homöopathie und Verfassungsrecht, 2005, Rn. 152 mit Fn. 314). Für die vorliegende gutachtliche Äußerung ist infolgedessen lediglich die Tatsache zugrundezulegen, dass es Kritik an der Notwendigkeit der Masernimpfung gibt. Es bleibt also offen, ob diese Kritik zu "ernsthaften" Einwänden am Standard im Sinne der für den 7 Arzt bestehenden Notwendigkeit, ggf. anders als wie vom Standard vorgesehen zu verfahren, führt.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Was Rüdiger Zuck da schreibt, sind haarsträubende Lügen. Juristen dürfen leider lügen. Aber der einfache Bürger muß sich das nicht gefallen lassen.

Analysieren wir mal.

"Ob eine Impfung gegen Masern im Sinne der STIKO-Empfehlung, also generell, sinnvoll ist, ist unter Medizinern umstritten"...

Eine Impfung gegen Masern IST sinnvoll. Daran gibt es nicht den allergeringsten Zweifel UNTER MEDIZINERN.

Die, die da hetzen gegen die Impfungen, SIND KEINE MEDIZINER. Es sind Sektierer, die VORGEBEN, Ärzte zu sein. Es sind Randexistenzen, die Kinder sogar in den Tod schicken, nur damit deren Karma erfüllt wird.

(Ich übernehme jetzt mal ein bißchen Text aus http://www.ariplex.com/ama/ama_ant3.htm)

Schauen wir doch mal in Bücher von Anthroposophen, zum Beispiel
"Kindersprechstunde" von Michaela Glöckler und Wolfgang Goebel (erschienen im Verlag Urachhaus).

Zitat:
--------------------------------------------------------------------------
Krankheit als unbewusste spirituelle Erfahrung (Initiation)

Wer der vorangehenden Betrachtung gefolgt ist, steht vor der
Frage, wie nahe das Erleben von Krankheit und Schmerz mit
der geistigen Entwicklung, ja dem geistigen Fortschritt der
Menschheit verbunden ist. Erziehen und Heilen erscheinen
einander komplementär.
Was auf der einen Ebene -
der körperlichen - gelingt, ist auch für die
geistige Entwicklung bedeutsam und umgekehrt. Krankheit
erscheint - so gesehen - als die physische Projektion
geistiger Erfahrung, oder, wie es Steiner einmal formuliert
hat: als die physische Imagination (Bild) vom geistigen
Leben.
Wie ist solches zu verstehen? Was bedeutet eine
derartige Überlegung für unsere Auffassung vom
Entstehen einer Krankheit? Wie kommt ein Krankheitsbild wie
AIDS zustande? Bildet Krankheit tatsächlich etwas ab?
Wie aber geschieht das? Woher kommen die für das
Auftreten der Krankheit erforderlichen Bildekräfte? Der
Schlüssel zum Verständnis dieser komplizierten
Fragestellung liegt in der Eigenart der ätherischen
Organisation (s. S. 112, 191 und 378) begründet und
ihrer Zusammenarbeit mit den anderen Wesensgliedern. Dies
sei im Schaubild auf der nächsten Seite noch einmal
verdeutlicht:

Der gesunde Leib erscheint als Ebenbild der alles
verbindenden und miteinander in Einklang bringenden
Gottheit.
Der kranke Leib macht Aufgaben und Anforderungen
der geistigen Entwicklung sichtbar, die dem einzelnen
Menschen und der Menschheit gestellt sind.

Krankheit erscheint so als unbewusste
Initiations-(Einweihungs-)erfahrung und zeigt damit deren
Bedeutung im Gang der wiederholten Erdenleben an (s. S. 178
ff.). Denn alles, was der Mensch durchmacht und erlebt, ist
unverlierbarer Bestandteil seiner weiteren Entwicklung. Was
in einem Erdenleben als Krankheitserfahrung in der
Unfreiheit durchlitten wird, zeigt sich in einem folgenden
als angeborene Begabung zu einer seelischgeistigen
Möglichkeit, die - bewusst ausgebildet -
Freiheitserleben und Selbstbewusstsein erhöhen.

--------------------------------------------------------------------------
/Zitat


Wenn wir das Wort Gewalt hören, denken wir an Schläge und Mißhandlung.

Daß jemand auf die Idee kommt, durch vorsätzliches Unterlassen schmerz- und krankheitsverhindernder Maßnahmen etwas zu betreiben, das er "Erziehung" nennt, auf so eine hirnverbrannte Idee wird kein normaler Mensch je kommen.

Nahezu jeder Kindesmißhandler mißhandelt vordergründig in dem Betrug und Selbstbetrug, er bringe in irgendeiner Art und Weise eine Entwicklung voran. Anthroposophen tun dies auch. Sie machen das nur viel niederträchtiger: Sie überlassen ihre Opfer der Natur, verhindern Hilfe und warten auf Schmerz und Qual - und nennen dieses dann "Erziehung".

"Erziehen und Heilen erscheinen einander komplementär."

Übersetzt: "Erziehen und Heilen ergänzen sich."

In was?

Ein Anthroposoph züchtigt nicht selbst. Nein, er wartet, bis die Natur zuschlägt, und die Bestrafung erfolgt global: für alle in diesem, in den nächsten und in den vorherigen Leben stattgefundenen und stattfindenden Handlungen. Blindes, bösartiges Strafen, Strafen, Strafen, Schlagen, Schlagen, Schlagen - unentwegt, unentwegt, jeden Tag, jede Stunde, jede Sekunde - für etwas, das nur in den Wahnvorstellungen der Anthroposophen existiert.

Das ist die BLANKE GEWALT eines religiösen Wahns.

Vergessen Sie das nie, wenn Ihnen ein anthroposophischer "Arzt" sinnvolle Vorsorgemaßnahmen ausreden will.

Sehen wir uns den Umgang mit Vorsorgemaßnahmen näher an.

Zitat:
--------------------------------------------------------------------------
Welchen Sinn haben die "Kinderkrankheiten"?

Sinnfrage und Entwicklung

Im Unterschied zum Menschen ist es dem Tier nicht
möglich, durch Leid und Schmerz Erfahrungen zu sammeln,
die sein Leben bereichern oder ihm eine neue
Entwicklungsrichtung weisen können.


Tiere sind - wenn sie ausgewachsen sind - in ihrem Verhalten
nahezu "perfekt". So ist es auch nicht möglich,
dass ein Löwe in Folge einer durchgemachten Krankheit
oder durch das Erleiden von Schmerzen "löwiger" oder ein Hund
"hundiger" wird.

Der Mensch hingegen kann immer "noch menschlicher"
werden und sich zeitlebens weiter entwickeln.
Dabei sind ihm Schmerz und Leid weckende Begleiter.
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/Zitat


Kinderkrankheiten gelten in der anthroposophischen Medizin demnach als gerechte Qualen, Karma genannt, die ein göttliches Etwas vorherbestimmt hat: Schläge. Schläge durch Gott.

Durch das Verhindern medizinischer schützender Handlungen wie Impfungen stellt der Anthroposoph sicher, daß diese göttlichen Schläge auch richtig treffen.

Manchmal sind die Schläge "nur" qualvoll, manchmal sind sie tödlich. Aber das ist schon richtig so, denn laut anthroposphischem Wahnsinn hat man ja unbegrenzt viele Leben...

Doch, doch, Sie haben unbegrenzt viele Leben. Sie müssen nur fest dran glauben...

Glauben Sie? ...

Oder sind Sie gar bei einem anthroposophischen Arzt gelandet, weil Ihnen jemand von dessen Menschlichkeit und Ganzheitlichkeit vorgeschwärmt hat?

Und niemand hat Ihnen gesagt, wie es da wirklich zugeht...?

Zitat:
--------------------------------------------------------------------------
Jede Auseinandersetzung mit einer solchen Krankheit stellt
eine Einseitigkeit dar, die das Ich des Kindes zur
Neuordnung des Zusammenspiels seiner Wesensglieder aufruft.
Sieht man bloß auf die "Krankheitserreger"
und hält deren Auftreten für die Ursache und deren
Verschwinden für die Heilung, so bleiben wichtigste
Fragen offen: Welche Beziehung hat die Krankheit zum Wesen
gerade dieses Menschen? Warum wird gerade nur er so von ihr
betroffen, ein anderer nicht oder ganz anders? Welche
Beziehung hat ein Krankheitserreger zum Wesen der Krankheit?
Wenn man die Krankheitsvorgeschichte verschiedener Menschen
genauer anschaut, so findet man, dass keine der anderen
gleicht. Der eine hat die Masern schwer und den Scharlach
leicht durchgemacht, der andere umgekehrt. Der eine bekommt
keinen Keuchhusten, der andere keinen Mumps usw.

Gerade in diesem individuellen Ergreifen von
Erkrankungsmöglichkeiten
zeigt sich etwas vom Wesen
des betreffenden Menschen, auf das wir nur für
gewöhnlich nicht achten. Die Frage ist nur, auf welchem
Wege sich die spezifische Anfälligkeit für eine
bestimmte Krankheit bildet. Diese Frage hat Steiner
geisteswissenschaftlich erforscht.
Da diese Forschungen auch das nachtodliche Leben und
das Gesetz von der Wiederverkörperung des Menschengeistes mit
einschließen
, werden wir auch darauf Bezug nehmen.

--------------------------------------------------------------------------
/Zitat

Das sind keine Fragen, das ist Wahnsinn. Diesem Wahnsinn gibt man sich in die Hände, wenn man anthroposophischen "Ärzten" glaubt.

Erforscht hat Rudolf Steiner hat natürlich nichts. Er hatte überhaupt keine Ahnung von Medizin".

Seine Ideen zu "Leibern", "Karma" und sonstigem Unfug stammen aus der "Akasha-Chronik", über die Colin Goldner in "Die Psycho-Szene" (erschienen im Alibriverlag) auf Seite Seite 100 schreibt:

Zitat:
--------------------------------------------------------------------------
Seine "Erkenntnisse" schöpfte Steiner vornehmlich aus
der sogenannten "Akasha-Chronik", einer "geiststofflichen"
(sprich: nur in seinen Wahnvorstellungen existierenden)
"Schrift", in der Informationen über sämtliche
bisherigen und noch kommenden Entwicklungsstufen der
Menschheit enthalten seien.
--------------------------------------------------------------------------
/Zitat

Wie grausam und bösartig Anthroposophen die Abtragung von karmischer Schuld durchsetzen und verteidigen, geht auch im Weiteren aus dem Buch "Kindersprechstunde" hervor.

Zitat:
--------------------------------------------------------------------------
Krankheit und Schicksal

Zwei Beispiele einer Krankheitsdisposition aus Erfahrungen
früherer Leben seien hier zur Verdeutlichung genannt.
Rudolf Steiner schildert die Anlage zur Pockenerkrankung
als mögliche Folge von anhaltender Lieblosigkeit.


Wie ist das zu verstehen? Inwiefern kann diese Krankheit, zu
der wir fast alle veranlagt sind, zum Ausgleich dieser engen
Seelenhaltung auftreten? Der durch die Pocken bewirkte
körperliche Auflösungsprozess stellt gleichsam ein
"Aus-sich-heraus-Wollen" dar. Was seelisch sich im
früheren Leben
nicht entwickeln konnte, wird jetzt
auf körperlicher Ebene nachgeholt. Die frühere
Lieblosigkeit wird im Durchleiden dieser Krankheit
überwunden, geheilt. Stirbt der Mensch in der
Auseinandersetzung mit dieser Krankheit, so steht dem
Ich die errungene Fähigkeit erst für das nächste
Leben
als Veranlagung zur Verfügung.

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/Zitat


Wer Pocken bekommt, hat also selber schuld, denn in einem früheren Leben war er lieblos... Recht geschieht ihm! Gottes Wille walte! Mögen die Pocken über ihn kommen!

Und wenn es bloß die Masern sind - auch die können tödlich sein.

Und deswegen leugnen die Anthroposophen den Sinn der Masernimpfung, woraufhin Rüdiger Zuck, Jurist, lügt:

"Ob eine Impfung gegen Masern im Sinne der STIKO-Empfehlung, also generell, sinnvoll ist, ist unter Medizinern umstritten"...

Und dann setzt Rüdiger Zuck noch eine ganz dicke Lüge obendrauf:

"Es gibt also keine unangefochtene wissenschaftliche Erkenntnis."

Daß Rüdiger Zuck die Sektierer als Ärzte bezeichnet, ist schon ein starkes Stück. Aber daß er dann auch noch den Sektenwahn der Anthroposophen als WISSENSCHAFTLICH bezeichnet, ist mehr als nur dreist.

Und es ist eine ganz üble Beleidigung wider die Wissenschaftler, sie mit den Anthroposophen auf eine Stufe zu stellen.


Wenn es in der Wissenschaft Gründe für eine Meinung und Gründe gegen eine Meinung gibt, dann sind diese Gründe WISSENSCHAFTLICH belegt. Aber Sektenwahn IST NICHT wissenschaftlich. Also darf man Sektenwahn auch nicht als wissenschaftlich ausgeben und also darf man ihn der wissenschaftlichen Begründung PRO IMPFEN nicht als gleichwertig entgegenstellen. Sektenwahn ist Sektenwahn. Sektenwahn ist Dreck. Sektenwahn ist Abfall. Sektenwahn tötet Menschen.


Der intellektuelle Dreisprung des Rüdiger Zuck am Stück:

"Ob eine Impfung gegen Masern im Sinne der STIKO-Empfehlung, also generell, sinnvoll ist, ist unter Medizinern umstritten"

"Es gibt also keine unangefochtene wissenschaftliche Erkenntnis."

"Für die vorliegende gutachtliche Äußerung ist [...] lediglich die Tatsache zugrundezulegen, dass es Kritik an der Notwendigkeit der Masernimpfung gibt."

Eine Lüge. + Eine Lüge obendrauf. + Aus der bloßen Existenz von Kritik schließen, daß diese Kritik gilt.

Das ist eine Beleidigung der Intelligenz auch des einfachstgestrickten einfachen Bürgers auf der Straße.

Mit der gleichen "Glanzleistung" kann man nämlich auch fordern, daß Asylheime abzubrennen legalisiert wird oder daß es gut ist, die Insaßen von Altersheimem zu euthanasieren. Denn es wird immer jemanden geben, der dies fordert, weil sein Gott es ihm gesagt hat...

Das totale Ignorieren der Ursache und der Motivation der Kritik ist eine Frechheit, wie ich sie selten erlebt habe, selbst bei einem Juristen.


Der Dreh in Kurzform:

Eine Gruppe X pfuscht. Sie leugnet den Sinn des Impfens und riskiert damit das Leben von Kindern.
Deswegen fordern Kritiker, die Pfuscher sollen wegen Pfuschs aus der Gesamtheit ausgeschlossen werden.
Daraufhin behaupten die Pfuscher, die Forderung der Kritiker sei unrechtmäßig, denn es gäbe ja Kritik am Impfen. Das Impfen sei umstritten.

Aber es ist ja ihre EIGENE Kritik. Sie zitieren sich selbst. Sie zitieren IHREN EIGENEN PFUSCH als Beweis. Und von den Pfuschern beauftragte Gutachter erklären, daß Kritik an sich schon ausreicht, um als Kritik akzeptiert zu werden... und daß sie deswegen nicht ausgeschlossen werden dürfen...

Und DESWEGEN sollen die Pfuscher weiterhin Mitglieder der Ärzteschaft bleiben und weiterhin pfuschen dürfen...
.
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on October 02, 2006, 10:31:14 PM
Rüdiger Zueck schreibt:

[*QUOTE*]
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Seite 8
C.
Fragestellungen

I. Welche rechtliche Bedeutung kommt dem Impfbeschluss des 109. DÄT zu berufsrechtlichen Sanktionen gegen über Ärzten zu?

1. Der DÄT ist die Hauptversammlung der BÄK (§ 3a der Satzung). Der DÄT wird aus den 250 Delegierten der 17 Ärztekammern gebildet. Er tagt - von wenigen Ausnahmen abgesehen - seit 1873 einmal jährlich. Zu seinen Aufgaben gehört es u.a., länderübergreifende Regelungen zum ärztlichen Berufsrecht zu erarbeiten und zu verabschieden sowie die Positionen der Ärzteschaft zu aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Diskussionen der Gesellschaft darzustellen und sie der Öffentlichkeit zu vermitteln.

2. Die BÄK ist eine Arbeitsgemeinschaft der 17 Ärztekammern (§ 1 I der Satzung). Sie ist infolgedessen lediglich privatrechtlich als nicht rechtsfähiger Verein organisiert. Öffentliche Aufgaben nimmt sie nicht wahr, vgl. Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 5. Aufl. 2003, Rn. 26; Heberer, Das ärztliche Berufs- und Standesrecht, 2. Aufl. 2001, S. 38 f. Das hat zur Folge, dass die Beschlüsse des DÄT unmittelbar weder für die einzelne Ärztekammer noch für den einzelnen Arzt rechtlich bindend sind. Sie stellen, soweit sie das selbst zum Ausdruck bringen, lediglich Empfehlungen dar. Diese Empfehlungen können von den einzelnen Landesärztekammern umgesetzt werden; sie müssen das aber nicht tun. Nur wenn eine solche Umsetzung erfolgt, werden die Empfehlungen rechtsverbindlich, siehe dazu Heberer, Das ärztliche Berufs- und Standesrecht, 2. Aufl. 2001, S. 39. Instruktives Beispiel ist die Berufsordnung des DÄT. Sie stellt lediglich ein Muster dar, das rechtliche Verbindlichkeit nur und insoweit erhält, als es von den einzelnen Landesärztekammern nach Maßgabe des jeweiligen 9 landesgesetzlichen Kammerrechts in Satzungsform umgesetzt worden ist, vgl. dazu Ratzel/Lippert, MBO, 4. Aufl. 2006, Einl. Rn. 3, einhM.

3. Der Impfbeschluss des DÄT, auch wenn er das Wort "auffordern" enthält, ist deshalb nicht mehr als eine Empfehlung ohne jede rechtliche Verbindlichkeit. Wie aber schon die weitgehend durchgeführte Umsetzung der MBO in das Satzungsrecht der Landesärztekammern zeigt, ändert das nichts an der faktischen Verbindlichkeit eines solchen Beschlusses. Diese resultiert nicht nur aus der Autorität, die den Stellungnahmen der BÄK als Repräsentanten der deutschen Ärzteschaft zukommt. Sie ergibt sich auch ganz praktisch aus dem Umstand, dass die Delegierten der einzelnen Landesärztekammern, die im DÄT für einen Beschluss gestimmt haben, sich regional in der Regel nicht anders verhalten werden.

4. Das Ergebnis ist deshalb eindeutig. Der Impfbeschluss des 109. DÄT ist rechtlich ein Nullum. Tatsächlich muss man aber mit seiner Umsetzung in Rechtsakte rechnen.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Das sind anderthalb Seiten Text, die ganze Seite 8 und die halbe Seite 9.

Dabei läßt sich das konzentrieren auf eine ganz einfache Tatsache: Der Ärztetag hat beschlossen und die Landesärztekammern werden ihre Regelungen ändern. Die Regelungen der Landesärztekammern sind dann berufsrechtlich für die Ärzte RECHTSVERBINDLICH.

Werden die Beschlüsse des Ärztetages durch die Landesärztekammern rechtsverbindlich, geht es den mörderischen Sektierern an den Kragen. Aber soweit sind wir noch nicht, denn NOCH haben die Landesärztekammern nicht beschlossen.

Also setzen die Anthroposophen alles daran, in den Landesärztekammern Obstruktion zu betreiben. Das Gutachten des Rüdiger Zuck ist ein Teil davon.

Nun denn, ich habe schon schlechtere Texte gesehen. Aber nicht sehr viele...


Erstens: Medizin wird gemacht, um Kinder zu schützen.

Zweitens: Wenn Paragraphengepinsel dazu dienen soll, Sektiererei über das Leben von Kindern zu stellen, dann gehören diejenigen, die das erlauben, dulden oder fördern, hinter Gitter. Nicht in den Knast, sondern in die Psychiatrie...
.
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on October 04, 2006, 05:49:42 PM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
II. Welche verfassungsrechtlichen Grenzen bestehen für Veränderungen landesrechtlichen Berufsrechts, die durch eine etwaige Umsetzung des Impfbeschlusses des 109. DÄT verursacht werden?

1. Wie schon unter A ausgeführt, befasst sich diese Frage mit dem Problem, ob bei unverändert fortbestehender berufsrechtlicher Rechtslage Sanktionen gegen Ärzte ausgesprochen werden können, die sich "explizit und wiederholt gegen empfohlene Schutzimpfungen nach § 20 (3) Infektionsschutzgesetz (IfSG) aussprechen". Wesentlich für eine Beantwortung dieser Frage ist also, dass das geltende Recht seinem Wortlaut nach unverändert bleibt, aber nunmehr, anders als bisher, zu Lasten von Ärzten angewendet wird, die gegen Vorgaben des Impfbeschlusses verstoßen haben.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Übersetzt:

Prämisse: Die GESETZE bleiben unverändert, aber die Richter tun endlich das, wofür sie bezahlt werden, und WENDEN DIE GESETZE RICHTIG AN.

Frage: Was passiert den Impfgegnern dann?



Da denkt man sich als leider zuschauender Beteiligter, wie ernst man Leute nehmen darf, die ein derartiges Rumpelstilzchengehüpfe aufführen.

Es geht hier ja nicht um die Frage, wie sehr die Rumpelstilzchen uns auf der Nase herumtanzen können, ohne dabei endlich in Sicherheitsverwahrung gesteckt zu werden, sondern darum, KINDER vor Krankheiten zu schützen.  


Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Seite 10

2. Es ist zunächst zu klären, was der Impfbeschluss überhaupt fordert.

a. Der Arzt muss sich explizit äußern. Im Wortsinne ist jede Äußerung explizit, wenn man davon ausgeht, dass der Text sich nicht auf nonverbale Äußerungen im Sinne der Kommunikationstheorie bezieht. Unter einer "expliziten" Äußerung wird man danach eine solche zu verstehen haben, die nach Inhalt, Umfang und Intensität darauf gerichtet ist, die öffentlichen Empfehlungen im Sinne des § 20 III IfSG ernsthaft in Frage zu stellen.

b. Darüber hinaus muss eine solche Äußerung wiederholt erfolgen, also nicht nur einmal. Da keine Veranlassung besteht, die "Aufforderung" des Impfbeschlusses einschränkend gegen ihren Wortlaut auszulegen, genügt also e i n Aufsatz eines ärztlichen Impfgegners z.B. im DÄBl., wie dezidiert er auch immer sein mag, nicht, um berufsrechtliche Sanktionen zu erzwingen; es müssen schon z w e i Äußerungen sein.
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Hintertürchen und Fallgruben jede Menge, die der Rüdiger Zuck da bäschtelt. Er deutet nur an. Aber in der Praxis (sic!) sieht das alles ganz anders aus.

In der Praxis kann der Arzt Bücher und Papiere auslegen, die den Eltern Angst vor Impfungen machen. Das ist psychologische Kriegsführung, ein Gebiet, auf dem die Anthroposophen rund 100 Jahre Erfahrung haben.

Wie wollen Eltern hinterher vor Gericht (!) dem Richter (!) klarmachen (!), daß der Sektierer die Eltern reingelegt hat? Dazu müßten die Eltern rhetorisch fit sein (wer ist das schon?), sich in der Kriegsrhetorik der Anthroposophen auskennen (wer tut das schon?) und dem Gericht die Beweismittel vorlegen können.

Wer macht sich schon nach jedem Arztbesuch WORTGETREUE Gesprächsnotizen?

Wer ahnt denn schon, daß der Arzt, zu dem man geht, kein Arzt ist, sondern ein Sektenkarmavollstrecker?



Rüdiger Zuck schreibt:

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c. Das führt zu einer anderen Frage. Der Impfbeschluss lässt die Äußerung als solche genügen, verhängt also den "Maulkorb" unabhängig von der Qualität der Kritik. Mit den öffentlichen Empfehlungen handelt es sich danach um Verlautbarungen vergleichbarer Weise, wie wenn der Papst "ex cathedra" gesprochen hätte. Jedes Widerwort ist ausgeschlossen, vor allem das begründete, denn es ist sicherlich im Sinne des Impfbeschlusses "explizit".
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Nun ist es also ein "Maulkorb", um den es angeblich geht.

Aber geht es wirklich nur um einen Maulkorb? Nein. Auch hier lügt Rüdiger Zuck.

Es geht MITNICHTEN um einen Maulkorb, es geht nicht (wie das Wort Maulkorb souffliert) um MEINUNGSFREIHEIT, sondern es geht um ÄRZTLICHE BEHANDLUNG. Zu dieser ärztlichen Behandlung gehört auch AUFKLÄRUNG.

Diese Aufklärung fällt NICHT unter MEINUNGSFREIHEIT, sondern ist Teil eines Behandlungsvertrags, also eine bezahlte Leistung. Eine Leistung, die eine MINDESTQUALITÄT aufweisen muß, wozu die INHALTE zählen.


Der Papst, der "ex cathedra" predigt, läßt das Bild der Inquisition erscheinen. Das ist gewollt, denn die Impfgegner sehen sich gerne als "von der Inquisition verfolgt"; sie, die armen Unterdrückten, die armen Verfolgten; sie, die armen, armen, armen Armen...

Auch das gehört zum Verfolgungswahn der Sektierer...



Rüdiger Zuck schreibt:

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d. Der Impfbeschluss macht keine Einschränkungen hinsichtlich des Adressatenkreises der Äußerung. Das Beispiel von Veröffentlichungen im DÄBl. oder eines Beitrags auf einem Symposium hinkt also nicht. Der Wortlaut erfasst jede abweichende Meinung, von wem und wo auch immer. Es mag sein, dass der Impfbeschluss Äußerungen des Arztes gegenüber dem Patienten (dessen Sorgeberechtigten) gemeint hat, weil nur diesem gegenüber Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflichten bestehen. Das ist aber kein zwingender Schluss, weil Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflichten im Gemeinwohlinteresse vorgegeben sind, also unabhängig von ihrer patientenindividuellen Konkretisierung.
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[*/QUOTE*]

Es gibt ZWEI Zielgruppen: Medizinbereich - Nichtmedizinbereich.

Zum Nichtmedizinbereich gehören nicht nur die Patienten (die Kinder) und deren Eltern, sondern auch Leute auf der Straße und (zum Beispiel) Zuhörer in Selbsthilfegruppen oder Volkshochschulkursen.

Zum Medizinbereich gehören nicht nur Ärzte, sondern auch Arzthelferinnen und Hebammen. Gerade die Hebammen führen ein Eigenleben, weil sie völlig ungestört und unkontrolliert den Eltern jeden (aber wirklich JEDEN) Dreck erzählen können (und sie tun es!), den sie sich aus den Finger saugen oder den ihnen irgendwelche Sektierer oder Irre eingetrichtert haben. Die Hebammenforen im WWW sind voll von solchen Idiotien. Die meisten Hebammenforen sind eine Schande für die Menschheit.



Die Sachlage ist VIEL komplizierter als die Punkte a., b., c. und d. auf den ersten Blick zeigen.

Der entscheidende Punkt: die Impfgegner handeln nicht alleine!

Sie handeln im Rudel. Es sind seit Jahrzehnten geübte Trickbetrüger. Mal dieser, mal jener greift in die Handlung ein, wie Musiker in einer Jam-Session. Es gibt keinen Koordinator. Jeder erkennt SEINE Gelegenheit, in die Handlung einzugreifen, den Betrug zu steuern.

Hat einer der Meute davon seinen persönlichen Vorteil, freuen sich die anderen; es sind ja keine gewöhnlichen Wirtschaftsverbrecher, sondern Sektierer, eine verschworene Gemeinschaft mit einem GEMEINSAMEN ZIEL.

Deshalb ist auch des Rüdiger Zucks Gegrübel über EINMAL oder ZWEIMAL (Punkt b.) eine Irreführung.

Wenn nämlich an der "Überzeugungsarbeit" MEHRERE Personen beteiligt sind, können die sich die Bälle gegenseitig zuwerfen, so daß ein gewolltes GESAMTBILD erscheint, aber trotzdem jeder scheinheilig den Harmlosen spielt. Und wer will denn, bitteschön, hinterher BELEGEN, daß es DIESER war, DIESER EINE, der die Eltern belogen hat?

Wir haben es nicht mit Einzeltätern zu tun, sondern mit einer Vielzahl mit einander verwobener, großflächig verteilter Mafiaorganisationen, die ihre eigenen Infrastrukturen haben und über sehr große Geldmittel verfügen. JEDER der Mafiosi ist Teil des Netzwerks und JEDER der Mafiosi steuert seinen Teil bei. Die Verflechtung reicht von Schulsystem (eigene Schulen) über Pharmaindustrie bis in oberste Regionen in Justiz und Politik.

Sie verüben Psychoterror, sie arbeiten mit Ängsten, mit Gefühlen. Und sie lügen. Und die Lügen haben viele, viele Gesichter...

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Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on October 08, 2006, 04:16:17 PM
Rüdiger Zuck schreibt:

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e. Der Impfbeschluss befasst sich nicht mit den STIKO-Empfehlungen, sondern mit den öffentlichen Empfehlungen nach § 20 III IfSG.
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Vorsicht, jetzt wird es unziemlich wirr...

Tatsache ist: das IfSG ist ein Gesetz. Dieses Gesetz gilt im gesamten Deutschland.


Aber, so Rüdiger Zuck, die Länder machen Mätzchen:

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Manche Länder haben gar keine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, so z.B. Berlin, andere stützen sich noch immer auf das (obsolete) BSeuchG, z.B. Bremen, Niedersachsen und NRW.
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[*/QUOTE*]

Was meint er damit? Und wieso "stützen sich" "andere" wie "z.B. Bremen, Niedersachsen und NRW." "noch immer auf das (obsolete) BSeuchG"?


Rüdiger Zuck schreibt:

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Der Impfbeschluss führt also zu einer schwer nachvollziehbaren Zersplitterung: Nur wo es eine öffentliche Empfehlung nach § 20 III IfSG gibt, kommt überhaupt eine Sanktion in Betracht. Maßgebend ist dann, wenn es eine solche Empfehlung gibt, auch immer nur diese, nicht die STIKOEmpfehlung, es sei denn, die Empfehlung integriert die STIKOEmpfehlung.
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[*/QUOTE*]

Und Rüdiger Zuck schreibt weiter:

[*QUOTE*]
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Da der medizinische Standard aber nicht von der öffentlichen Empfehlung, sondern von der STIKO-Empfehlung gebildet wird, ist schon die Grundlage für eine Sanktion die die STIKOEmpfehlung kritisiert, im Einzelfall ohne jede Tatsachenbasis.
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[*/QUOTE*]


Soll ein Wirrwarr, den irgendwelche Wirrköpfe in ihrer Wirrnis fabriziert haben, Grund dafür sein, warum Kinder den Wahnideen der Impfgegner geopfert werden dürfen?  

Soll gar der Wirrwarr als Alibi dafür herhalten, warum man die Impfgegner in ihrem Wahn gewähren lassen MUSS, weil es ja den Wirrwarr gibt, der eine EINHEITLICHE Behandlung unmöglich macht?


Leben wir etwa in einem Staat, der das Befolgen juristischen Schwachsinns über das Leben von Menschen stellt?

Falls letzteres zutrifft, ist dieser Staat eine Gefahr für die Allgemeinheit, und diejenigen, die diesen Zustand der Unterordnung menschlichen Lebens unter einen juristischen Wahn aufrechterhalten wollen, gehören in Sicherheitsverwahrung. Für immer.
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Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: Mondstein on October 08, 2006, 05:38:15 PM
Es ist ja auch völlig überholt was er schreibt.

Die Obskuranten haben längst alle Grenzen gebrochen, die Zuck als bestehend
annimmt:

http://groups.google.de/group/de.alt.naturheilkunde/msg/a5f3a9e79fee1781?hl=de&
Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on October 09, 2006, 10:52:15 PM
Rüdiger Zuck schreibt:

[*QUOTE*]
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3. Ein Wort ist zur Begründung des Impfbeschlusses angebracht. Sie ist unter drei Aspekten bemerkenswert.

a. In Abs. 2 Satz 2 wird die Pflicht des Arztes, auf die Notwendigkeit der Impfung aufmerksam zu machen, akzentuiert. Das steht im Sinne der Beachtung des medizinischen Standards ohnehin außer Frage, siehe oben B III 2. Es verfälscht aber den Sachverhalt, wenn nicht zugleich, wenn man schon Selbstverständlichkeiten aufführt, nicht darauf hingewiesen wird, dass der Arzt auch auf die allgemeinen und die individuellen Risiken hinzuweisen hat, siehe oben B III 2. Die Begründung bleibt insoweit deshalb tendenziös.
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Analysieren wir mal...


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In Abs. 2 Satz 2 wird die Pflicht des Arztes, auf die Notwendigkeit der Impfung aufmerksam zu machen, akzentuiert.
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[*/QUOTE*]

Übersetzt: Die PFLICHT des Arztes, auf die NOTWENDIGKEIT der Impfung hinzuweisen, wird hervorgehoben.

Hier merken wir uns

1. Pflicht des Arztes
2. Notwendigkeit der Impfung

Genau darum geht es nämlich. Dem Ärztetag.

Doch Rüdiger Zuck führt anderes auf dem Schilde...


Rüdiger Zuck vollführt eine Lügenkettenkettenkapriole...  

[*QUOTE*]
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Das steht im Sinne der Beachtung des medizinischen Standards ohnehin außer Frage,
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[*/QUOTE*]

Das ist schon mal die erste Lüge. Und keine kleine.

Was ist "Das"? "Das" ist die PFLICHT des Arztes, auf die NOTWENDIGKEIT der Impfung hinzuweisen.

Die "Beachtung des medizinischen Standards" ist jedoch genau das, was der Ärztetag NICHT will: das Weiterwurschteln und Weiterlügen der Impfgegner. Denn die JETZIGE Praxis ist ja eben das Wurschteln und das Lügen.

Das Wurschteln und das Lügen der Impfgegner führt zu den fehlenden Impfungen und damit zu den Erkrankungen und Todesfällen. Damit muß Schluß sein. Schluß damit, sagt der Ärztetag.


Sind wir allerdings über alle Maßen gnädig und stehen dem hochgeschätzten Herrn Rüdiger Zuck und den holden Impfgegnern für einen Moment zu, Rüdiger Zuck hätte ausnahmsweise recht. Was folgte daraus? Antwort: Daraus folgte, daß schon jetzt die Impfgegner sich nicht an den "Standard" halten. Dann wäre das Verhalten der Impfgegner ja noch verwerflicher als wir es bisher juristisch eingeordnet haben...

Nun, Rüdiger Zuck und die holden Impfgegner können sich gut überlegen, was ihnen lieber ist...



Rüdiger Zuck mitten in der Kapriole:

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Es verfälscht aber den Sachverhalt, wenn nicht zugleich, ...
nicht darauf hingewiesen wird, dass der Arzt auch auf die allgemeinen und die individuellen Risiken hinzuweisen hat,...
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Sind wir über alle Maßen gnädig und stehen dem hochgeschätzten Herrn Rüdiger Zuck und den holden Impfgegnern für einen Moment zu, Rüdiger Zuck hätte dies gemeint:

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Es verfälscht aber den Sachverhalt, wenn nicht zugleich, ...
darauf hingewiesen wird, dass der Arzt auch auf die allgemeinen und die individuellen Risiken hinzuweisen hat,...
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Übersetzt: Wenn schon so etwas Banales A erzählt wird, dann muß auch so was Banales B erzählt werden.

Explizit: Wenn auf die Notwendigkeit der Impfung hingewiesen wird, muß auch auf "die allgemeinen und die individuellen Risiken" hingewiesen werden.


Und nun, so schlußfolgert der hochgeschätzte Rüdiger Zuck, wäre da etwas gar nicht recht:  

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Die Begründung bleibt insoweit deshalb tendenziös.
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Was will uns der Autor damit sagen?

Als erstes sehen wir uns den Rest an: "Die Begründung bleibt insoweit deshalb tendenziös."

Aha, tendenziös. Tendenziös ist schlecht, ganz schlecht.

Und warum ist das schlecht? Antwort: Weil der Ärztetag so "einseitig" fordert, daß auf die Notwendigkeit der Impfung hingewiesen wird. Und daß der Ärztetag nicht dazu aufruft, ganz ganz laut auf die Risiken der Impfung hinzuweisen.

Böser Ärztetag. Schäme er sich!


Die Sache hat bloß einen Haken: Der hochgeschätzte Herr Rüdiger Zuck, Jurist, Professor, haut seine eigenen Auftraggeber in die Pfanne.

Er, der Jurist Rüdiger Zuck, behauptet, es sei tendenziös, also schlecht, nur die eine Seite zu erwähnen: die der Notwendigkeit des Impfens.

Tatsache ist unbestreitbar, daß die Impfgegner die Notwendigkeit des Impfens leugnen.

Tatsache ist unbestreitbar, daß die Impfgegner die Risiken der Erkrankungen verharmlosen, und daß sie dabei die Zahlen fälschen.

Tatsache ist unbestreitbar, daß die Impfgegner die Risiken des Impfens aufbauschen, und daß sie dabei die Zahlen fälschen.

Tatsache ist unbestreitbar, daß die Impfgegner die Impfungen verzögern oder ganz verhindern und so die Kinder VORSÄTZLICH, GEPLANT, LANGE UND AUSGIEBIG INTERN DISKUTIERT, dem hohen Erkrankungsrisiko aussetzen, und dem Leid und dem Tod.

Und DAS nenne ich nicht tendenziös, das nenne ich mörderisch.



Ich danke Herrn Professor Rüdiger Zuck für die Unterstützung meiner Beweisführung.
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Title: Juristische Nebelkerzen der Anthroposophen sind sinnlos
Post by: ama on February 22, 2010, 06:13:51 AM
Der Vater ist tatsächlich vor Gericht gegangen. Und er hat vom Gericht eine Abfuhr bekommen:

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Nicht ohne Impfung zur Schule

Berlin  -  Schüler, die nicht gegen Masern geimpft sind, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden
[...]

Das Gericht gab der Behörde Recht. Die Kinder könnten bei einer Erkrankung Mitschüler anstecken, bevor sie selbst sichtbare Symptome zeigen, hieß es zur Begründung. Ihr Interesse am Schulbesuch müsse angesichts der Ansteckungsgefahr der mitunter sogar tödlich verlaufenden Krankheit zurücktreten.
[...]

dpa, Samstag, 20. Februar 2010, 12:00 Uhr
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mehr:
http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/9649.html


Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20100219.1440.156318.html
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Masern können ein vorübergehendes Verbot rechtfertigen, die Schule zu besuchen
(Nr. 10/ 2010)

Pressemitteilung
Berlin, den 19.02.2010

Gegenüber nicht gegen Masern geimpften Kindern darf nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ein vorübergehendes Schulbetretungsverbot verhängt werden. Nachdem an einer Waldorfschule in Berlin-Steglitz-Zehlendorf mehrfach Schüler an den Masern erkrankt waren, ordnete das Gesundheitsamt des Bezirks für alle bereits erkrankten bzw. nicht geimpften oder nicht nach einer Masernerkrankung immunisierten Schüler und sonstige in der Schule tätigen Personen ein Schulbetretungsverbot an. Der Impfungen grundsätzlich ablehnende Antragsteller, der seine schulpflichtigen Kinder nicht gegen Masern impfen lassen und eine Masernerkrankung bewusst zulassen will, wandte sich gegen das auch seine Kinder betreffende, seiner Ansicht nach aber unverhältnismäßige zweiwöchige Verbot.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Eilrechtsschutzantrag des Antragstellers zurückgewiesen. Angesichts der Möglichkeit, ohne sichtbare Symptome bereits mit Masern infiziert und unbeabsichtigt Ansteckungsquelle für dritte Personen zu sein, sei die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig. Das Verbot sei angesichts der üblichen Inkubationszeit bei Masern und der Dauer der Ansteckungsfähigkeit auch in zeitlicher Hinsicht angemessen. Wenn zu vermuten sei, dass nicht geimpfte Schüler während der Schulzeit Kontakt zu später nachweisbar an Masern erkrankten Mitschülern gehabt hätten, so mache sie dies zu Ansteckungsverdächtigen, die das Verbot zu dulden hätten. Das Interesse der Kinder an einem Besuch der Schule müsse angesichts der potentiellen Ansteckungsgefahr durch die hoch ansteckende und mitunter sogar tödlich verlaufende Krankheit zurücktreten, zumal eine Ansteckung bereits durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen erfolgen könne. Demgegenüber habe der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, dass für die erforderliche Betreuung seiner Kinder außerhalb der Schule unzumutbare Kosten entstünden. Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko von Eltern schulpflichtiger Kinder, bisweilen für deren vorübergehende anderweitige Betreuung sorgen zu müssen. Schließlich sei davon auszugehen, dass die Schule die mit der Maßnahme einhergehenden Unterrichtsausfälle bei der weiteren Unterrichtsgestaltung berücksichtigen werde.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Beschluss der 3. Kammer vom 18. Februar 2010 - VG 3 L 35.10 –.
(03 L 0035 10 _ 100218 _ Beschluss Eilverfahren _ Anonymisiert, 41131 KB)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/03_l_0035_10___100218___beschluss_eilverfahren___anonymisiert.pdf?download.html
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