Zum Gesetzentwurf
"Weibliche Genitalverstümmelung ahnden
Recht/Gesetzentwurf - 01.04.2010"
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_04/2010_100/02.html
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Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden.
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Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage.
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Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe.
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Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
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Nicht schlecht - besser als nichts.
Leider finden die Schutzmaßnahmen im Entwurf keine Beachtung.
Ich erinnere nochmal:
wilma postete
http://patenmädchen-blog.de/2010/01/keine-strafe-fur-vierfache-genitalverstummelung/
An jener Stelle werden sinnvolle Verbesserungen der Rahmenbedingungen gefordert (Hervorhebungen von mir):
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- Gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Genitalverstümmelungen);
- Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr);
- Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an einen Beschluss des BGH, XII ZB 166/03).
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Insbesondere zur Bedeutung einer (nicht im Gesetzentwurf vorgesehenen) ärztlichen Meldepflicht verweise ich auf den äußerst lesenswerten Beitag im Patenmädchen-Blog
http://patenmädchen-blog.de/2010/03/genitalverstummelung-in-deutschland-staat-zwingt-arzte-in-komplizenschaft-mit-den-tatern/
"Genitalverstümmelung in Deutschland: Staat zwingt Ärzte in Komplizenschaft mit den Tätern"
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