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gross:
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Ungekürztes Beweisstück. Wir wollen doch nicht aus dem Zusammenhang reißen!
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/bericht-sympathisanten-wollten-coronakritischen-dr-binder-aus-der-psychiatrie-befreien-ld.2160011
[*quote*]
Kanton Aargau
Sympathisanten wollten Arzt aus der Psychiatrie befreien
Untersuchungsbericht
Sympathisanten wollten coronakritischen Wettinger Arzt Binder aus der Psychiatrie befreien
Er wurde an Ostern 2020 festgenommen. Der umfangreiche Untersuchungsbericht bringt neue Details zum Umgang der Behörden mit dem Arzt aus Wettingen zutage.
Fabian Hägler
05.07.2021, 05.00 Uhr
Der Arzt war nicht haftfähig, er wurde an Ostern in die Psychiatrie Königsfelden eingewiesen.
Britta Gut
Die Festnahme des coronakritischen Arztes Thomas Binder kurz vor Ostern 2020 war nicht politisch motiviert. Und die Sondereinheit Argus der Kantonspolizei ging bei der Aktion korrekt vor. Das zeigt der Bericht zum Fall Binder, den die Regierung von Felix Uhlmann, Spezialist für staats- und verwaltungsrechtliche Fragen, erstellen liess.
Der ganze Bericht umfasst 113 Seiten, der Kanton hat nur eine Version freigegeben, bei der diverse Namen und Passagen geschwärzt sind. Dennoch zeigt der Bericht, was nach der Festnahme von Thomas Binder ablief – und dass das Zusammenspiel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Psychiatrischen Diensten nicht optimal war.
Bedrohte erstatten keine Anzeige
Thomas Binder wurde von der Polizei festgenommen, weil er in sozialen Medien «konkrete Drohungen gegen eine grosse Zahl von Personen aus der Politik und sogar aus der Familie» verbreitet haben soll. So steht es im Auszug zur Personenfahndung, den die Staatsanwaltschaft Baden von der Kantonspolizei erhielt. Von den angeblich bedrohten Personen stellte aber niemand einen Strafantrag gegen Binder. Dies teilte die Polizei dem Staatsanwalt rund drei Stunden nach Binders Festnahme mit.
Später an jenem Tag erhielt die Staatsanwaltschaft einen sogenannten Sachverhaltsbericht. Darin hiess es, aufgrund der Einvernahme und der getätigten Ermittlungen müsse davon ausgegangen werden, dass Binder «für die Öffentlichkeit eine Gefahr darstellt».
Binder bestritt Drohungen bei der ersten Einvernahme
Später zeigte sich, dass dies nicht zutraf, auch das Strafverfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden, das gegen Binder lief, ist eingestellt worden. Der Arzt sagte bei der Befragung nach der Festnahme, er habe niemanden bedroht und sehe keine bedrohlich wirkenden Aussagen in seinen Social-Media-Posts.
Thomas Binder, Arzt aus Wettingen.
Thomas Binder, Arzt aus Wettingen.
Zvg / Twitter / Aargauer Zeitung
Dennoch sei es gerechtfertigt gewesen, den Arzt festzunehmen und in die Psychiatrie einzuweisen, heisst es im Gutachten. Dies geschah in der Nacht auf Ostern 2020 nicht direkt nach der Festnahme. Binder wurde zuerst ins Zentralgefängnis Lenzburg überführt. Dort wurde festgestellt, dass der Arzt nicht haftfähig war, daraufhin wurde er in die Psychiatrie in Königsfelden überwiesen.
Zuvor hatte der Staatsanwalt die vorläufige Festnahme angeordnet. Mit der Überweisung nach Königsfelden folgte die fürsorgerische Unterbringung für Binder – eine Massnahme, die bei Selbst- oder Fremdgefährdung zur Anwendung kommt.
Nicht klar wird im Bericht, wer die fürsorgerische Unterbringung verfügte. Zudem gab es bei Polizei, Staatsanwalt und Psychiatrischen Diensten unterschiedliche Aussagen und Einträge in Dokumente, ob Binder polizeilich oder strafprozessual festgehalten oder fürsorgerisch untergebracht werden sollte.
Keine Selbst- oder Fremdgefährdung
Fest steht: Binder wehrte sich erfolgreich gegen die fürsorgerische Unterbringung, das Verwaltungsgericht hob diese in der Woche nach Ostern auf. Schon damals hatte sein Anwalt Markus Leimbacher festgehalten, bei seinem Mandanten sei keine Selbst- oder Fremdgefährdung festgestellt worden. Dies wäre aber Bedingung die fürsorgerische Unterbringung.
Der Untersuchungsbericht kritisiert denn auch, die fürsorgerische Unterbringung dürfe kein Ersatz für polizeiliche oder strafprozessuale Massnahmen sein. Im Klartext: Wenn keine Untersuchungshaft wegen Verdachts auf eine Straftat angeordnet werden kann, darf eine Person nicht mittels fürsorgerischer Unterbringung weiter festgehalten werden. Es sei denn, die Person gefährde andere oder sich selber – was bei Binder offensichtlich nicht der Fall war.
Haben Unbekannte versucht, den Arzt zu befreien?
Thomas Binder konnte nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts die Psychiatrie wieder verlassen. Der Untersuchungsbericht bringt aber zu Tage, dass Unbekannte zuvor versucht hatten, ihn zu befreien. Der Arzt war in Königsfelden auf der normalen Abteilung untergebracht, nicht im besser gesicherten Forensiktrakt. Möglicherweise versuchten «zwei Personen aus seinem ideologischen Umfeld», wie es im Gutachten heisst, dies auszunutzen. Doch der Befreiungsversuch, zu dem es im Bericht keine weiteren Details gibt, blieb «untauglich», war also erfolglos.
Der coronakritische Thomas Binder forderte eine Untersuchung des behördlichen Vorgehens gegen ihn - nun liegt der AZ der bisher geheime Bericht vor. (SandraArdizzone/ ZVG/Montage: AZ)
Festnahme
Bisher geheimes Gutachten zeigt: Polizei hat im Fall Binder vor dem Einsatz der Sondereinheit Argus zuerst verhandelt
Fabian Hägler 19.06.2021
[*/quote*]
Dann wollen wir nach Einzelheiten suchen.