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Author Topic: Gericht verbietet Heilpraktikern 'Eigenbluttherapie'  (Read 662 times)

Ayumi

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Gericht verbietet Heilpraktikern 'Eigenbluttherapie'
« on: September 20, 2018, 03:03:00 PM »

Das ist eine Affäre in mehreren Stufen und begann schon 2015 oder früher.

Hier die Ankündigung des Gerichtstermins im Verwaltungsgericht Münster:

http://www.vg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/20_terminvorschau/219_180907/index.php

[*quote*]
Montag, 17. September 2018, 10.00 Uhr, Saal I
Aktenzeichen: 5 K 579/18, 5 K 1118/18, 5 K 1161/18
H. u.a. ./. Land Nordrhein-Westfalen
Arzneimittelrecht

Die Kläger sind Heilpraktiker, die ihren jeweiligen Praxissitz im Kreis Borken bzw. in den Kreisen Steinfurt und Coesfeld haben.

Sie wenden sich dagegen, dass ihnen die Bezirksregierung Münster die Herstellung von Arzneimitteln unter Verwendung menschlicher Ausgangsstoffe in Form von Eigenblutpräparaten einschließlich Ozonisierung von Eigenblut untersagt hat.

Die Kläger hatten der Bezirksregierung Münster die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln zum unmittelbaren Gebrauch am Patienten angezeigt.

Hierbei hatten sie jeweils unter anderem angegeben:

In ihrer jeweiligen Praxis würden entsprechend den Empfehlungen einiger Arzneimittelhersteller registrierte homöopathische Injektionslösungen in einer Injektionsspritze gemeinsam aufgezogen und unmittelbar dem Patienten verabreicht.

Im Rahmen der Eigenbluttherapie werde Patienten Blut entnommen und nach Zusatz eines Sauerstoff-Ozon-Gemisches, gegebenenfalls auch nach Mischung mit einem registrierten homöopathischen Arzneimittel oder nach Mischung mit Vitaminpräparaten, injiziert.

Mit Bescheiden vom 22. März 2018 untersagte die Bezirksregierung Münster den Klägern die Entnahme von Blut zur Herstellung von nicht homöopathischen Eigenblutprodukten.

Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus: Bei dem von den Klägern hergestellten ozonisierten Eigenblutprodukt handele es sich nicht um ein homöopathisches Eigenblutprodukt.

Da das Eigenblut schlicht mit Ozon versetzt werde, unterscheide sich dieses Vorgehen nicht von der Herstellung eines Arzneimittels mit einem chemischen Wirkstoff.

Mangels Anwendung einer homöopathischen Technik, zum Beispiel einer Matzeration („Aufweichen von Stoffen oder Gegenständen"), des Potenzierens durch Verdünnung oder der Verwendung von Arzneiträgerstoffen handele es sich bei dem Eigenblut weiterhin um einen allopathischen (in der „Schulmedizin" verwendeten) Wirkstoff.

Danach dürfe die Entnahme des Blutes nur durch eine ärztliche Person oder unter Verantwortung einer ärztlichen Person erfolgen.

Demgegenüber sind die Kläger unter anderem der Auffassung: Bei der Entnahme von Blut für die Eigenbluttherapie handele es sich um ein homöopathisches Eigenblutprodukt, weil lediglich eine geringfügige Menge Eigenblut entnommen werde, es sich dabei um eine gebräuchliche homöopathische Verfahrensweise in Abgrenzung zur Schulmedizin handele und eine völlig andere Zweckbestimmung im Vergleich zur Eigenblutspende bzw. Eigenblutkonserve zugrundeliege.
[*/quote*]


Hier jammert schon einer:

[*quote*]
Erstes Urteil zur Eigenbluttherapie:

Das Verwaltungsgericht Münster hat überraschend Klagen von Heilpraktikern abgewiesen, denen die Bezirksregierung Münster die Herstellung von Eigenblutprodukten untersagt hatte.

Bis hier die Rechtslage GRUNDLEGEND und nicht nur durch ein einzelnes Urteil bestätigt ist, sehe ich mich gezwungen, die Eigenbluttherapie nur noch in den Schranken dieses Urteils durchzuführen.

Diese Seite bleibt aber als Informationsseite über die Eigenbluttherapie generell bestehen.
[*/quote*]

mehr:
https://www.koerper-wie-seele.de/eigenbluttherapie/

Da fällt mir ein: "Heilsteine" sind übrigens auch verboten.
« Last Edit: March 20, 2020, 05:11:23 AM by Ayumi »
Logged

Écrasez l'infâme!

Julian

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Re: Gericht verbietet Heilpraktikern 'Eigenbluttherapie'
« Reply #1 on: August 24, 2020, 09:54:29 PM »

Zur Zeit behaupten sie, das Gericht hätte ihnen recht gegeben.

Falls dem so wäre, wäre dies ein Grund mehr, am Geisteszustand von Gerichten zu zweifeln.
Logged
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