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Author Topic: Die Parasiten heulen wegen Gerichtsurteil  (Read 900 times)

Krik

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Die Parasiten heulen wegen Gerichtsurteil
« on: October 01, 2019, 01:07:36 PM »

Die armen, armen Parasiten haben es soooo schwer. Nun dürfen sie laut Gerichtsurteil nicht "einfach so" die Surfer bis auf's Hemd strippen und denen die Daten abziehen. Nein, sie müssen die Surfer erst fragen.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Meine Wut allerdings nichtt!


Das neuestes Gejaule:

[*quote*]
1.10.2019
Von: "Juliane Ibold - DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V." <p.meissenburg@mittelstandsverbund.de>

PRESSEMITTEILUNG

Werbe-Cookies nur gegen Einwilligung: Grundsatzentscheidung erschwert Online-Geschäft

Wer Cookies auf einer Webseite zu Werbezwecken einsetzen möchte, muss den Nutzer vorab um seine ausdrückliche Zustimmung bitten, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer bahnbrechenden Entscheidung. Gerade für Mittelständler könnte das Online-Geschäft dadurch jedoch erheblich erschwert werden, befürchtet DER MITTELSTANDSVERBUND.

Luxemburg, 01. Oktober 2019: Bereits seit einiger Zeit beschäftigen sich Gerichte und Gesetzgeber mit der Frage, wie mit den kleinen Dateien, die das Nutzerverhalten auf Webseiten speichern – kurz Cookies – künftig umgegangen werden muss. In Deutschland besteht derzeit eine Widerspruchslösung: Die Einwilligung zum Setzen von Cookies wird auf den meisten Homepages vorausgesetzt, nach einem kurzen Wegklicken des entsprechenden Banners werden bereits Daten gesammelt. Dies wird künftig in dieser Form nicht mehr möglich sein, urteilte der EuGH am Dienstag.

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert das Votum und die damit verbundenen Folgen für den kooperierenden Mittelstand. „Der Wettbewerb mit großen Plattformen ist durch das heutige Urteil wieder etwas schwieriger geworden. Umso wichtiger ist es, dass der europäische und deutsche Gesetzgeber den stetig wachsenden Wettbewerbsnachteil kleiner und mittlerer Unternehmen ernst nimmt und praxisgerechte und anwenderfreundliche Lösungen findet.“, appelliert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND.

Die Entscheidung stehe der in Deutschland gelebten Praxis und dem deutschen Recht diametral gegenüber. Auf Cookie-Verwender kämen nun harte Zeiten zu, müssten die Nutzer von Webseiten und Online-Dienstleistungen nunmehr aktiv der Verwendung von Cookies zustimmen, so Veltmann. Die bislang „schmale Lösung“ in Form eines kleinen Cookie-Banners – Prinzip-Lesen und Wegdrücken – dürfte damit der Vergangenheit angehören. Die Nutzer müssen zukünftig umfassend über die Nutzung ihrer Daten aufgeklärt und – im besten Fall – zu einer Einwilligung überredet werden. „Gerade Mittelständler werden in vielen Fällen den damit verbundenen Rechtfertigungs- und Überzeugungsaufwand scheuen. Damit droht gerade dem Mittelstand eine äußerst relevante und im Wettbewerb unentbehrliche Daten-Quelle wegzubrechen.“, so Veltmann weiter.

Die bestehenden Kooperationen zwischen Handel und Werbewirtschaft müssen daher neu konzeptioniert werden. Umständliche Log-In-Verfahren – Einwilligung in dem Fall integriert – sind zudem kontraproduktiv in der Gewinnung von Neukunden. Als Profiteure würden erneut die gut etablierten und großen Internet-Plattformen dastehen. 

Aktuell diskutieren die Mitgliedstaaten über ihren Standpunkt in Sachen e-Privacy-Verordnung. Dieses Regelwerk könnten Klarheit in Sachen Cookie-Nutzung bringen. „Umso wichtiger ist es, dass in der aktuellen Debatte um die e-Privacy-Verordnung bei der Gewinnung von Kundendaten Augenhöhe geschaffen wird für einen fairen Wettbewerb im E-Commerce.“, so Veltmann. Auch das Bundeswirtschaftsministerium könnte nunmehr ein Update des Telemediengesetzes vorstellen.


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Juliane IboldLeiterin Kommunikation und DigitalisierungTelefon: +49(0) 30/59 00 99 661Mobil: +49(0) 151/24226582E-Mail: j.ibold@mittelstandsverbund.de (mailto:j.ibold@mittelstandsverbund.de)

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Krik

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Altmeier ist gekauft: Jubel des DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V.
« Reply #1 on: October 02, 2019, 10:42:16 AM »

Wenn die Parasiten jubeln, ist etwas oberfaul.



[*quote*]
2.10.2019
Von: "Juliane Ibold - DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V." <p.meissenburg@mittelstandsverbund.de>

PRESSEMITTEILUNG

Mittelstandsgerechte Datenökonomie: Altmaier setzt Zeichen für den kooperierenden Mittelstand

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die jüngst veröffentlichte Mittelstandsstrategie von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und lobt insbesondere den Einsatz für den kooperierenden Mittelstand und eine mittelstandsgerechte Datenökonomie, für die sich der Spitzenverband bereits seit langem stark macht. 
Berlin, 02. Oktober 2019: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat mit seiner Mittelstandsstrategie ein Zeichen für den kooperierenden Mittelstand gesetzt und die Bedeutung der Kooperationen in dem Papier gemäß ihrer herausragenden Stellung berücksichtigt. Hierbei besonders erfreulich für den MITTELSTANDSVERBUND:

Insbesondere auf das Thema Data Sharing im kooperierenden Mittelstand nahm Altmaier Bezug, nachdem DER MITTELSTANDSVERBUND sich bereits seit langem für ein Level-Playing Field beim Zugang zu Daten stark gemacht hatte. „Gerade mittelständische Kooperationen und deren Mitglieder geraten durch die ungehemmte Entstehung von Daten-Monopolen ins Hintertreffen. Daher begrüßen wir das Vorhaben von Herrn Altmaier, Kooperationen zu erleichtern und den Zugang zu Daten für den Mittelstand zu ermöglichen. Dieses Signal war längst überfällig“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND.

In dem Papier heißt es konkret:

 „Wir werden uns für eine mittelstandsgerechte Datenökonomie einsetzen und das Wettbewerbsrecht modernisieren. Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz, der geplanten Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, werden wir die Stellung kleiner und mittlerer Unternehmen im Wettbewerb mit größeren Digitalunternehmen und Plattformen stärken und Kooperationen insbesondere im Digitalbereich spürbar erleichtern. Denn in Zeiten von massivem internationalem, teils verzerrtem Wettbewerb ist es gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, dass sie Synergien mit anderen Unternehmen nutzen und kooperieren oder sich auch zusammenschließen können. Wir werden die Aufgreifschwelle der Fusionskontrolle anheben, um die Zahl der beim Bundeskartellamt anzumeldenden Zusammenschlüsse zu senken und so den Mittelstand zu entlasten. Daneben werden wir die Missbrauchsaufsicht schärfen, um in Zeiten der Datenökonomie vor allem kleinen und mittleren Unternehmen besseren Marktzugang zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu Daten bei gemeinsamer Wertschöpfung mit größeren Unternehmen.“

Auch DER MITTELSTANDSVERBUND sieht in der Anpassung der bestehenden nationalen, aber auch europäischen Wettbewerbsregeln einen validen Hebel hin zu einem funktionierenden Wettbewerb. Denn: Daten zu generieren sei die erste Hürde, aus Daten aber wertschöpfende Informationen gerade für Mittelständler zu gewinnen, sei eine weitere Herausforderung, so Veltmann.

Bereits in der Vergangenheit hatte sich Altmaier gegenüber dem MITTELSTANDSVERBUND zum „Daten-für-alle-Gesetz“ geäußert und betont: „Das unterstütze ich. In der Zukunft wird es ein hohes Datenaufkommen geben. Diese Daten sollen auch jungen mittelständischen Unternehmen zur Verfügung stehen, die damit Forschung betreiben oder neue Geschäftsmodelle entwickeln wollen. Wir wollen das gesetzlich auf eine gute Grundlage stellen“
Neben den nunmehr benannten gesetzgeberischen Maßnahmen nehmen derweil auch konkrete Initiativen langsam Form an: „Erfreulich ist, dass ein Projekt namens „Gaia X“ zum Aufbau einer Data-Sharing-Plattform unter Beteiligung verschiedener Technologiepartner seitens des Bundeswirtschaftsministeriums bereits gestartet wurde und weit vorangeschritten ist“, so Veltmann. Nunmehr gelte es, diesen eher technologiegetriebenen Ansatz mit Leben zu füllen. Insbesondere sollten dabei solche Daten in den Blick genommen werden, die zur Etablierung von Geschäftsmodellen und zur individuellen Kundenansprache von besonderer Bedeutung seien, so Veltmann weiter.


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Julian

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Generalangriff der Parasiten
« Reply #2 on: February 03, 2020, 11:52:47 PM »

Nachdem ihnen die Cookies abgewürgt werden, wenden sich die Parasiten noch härteren Methoden zu. Das erklärt unter anderem, warum im Bundestag der Ruf nach der Namensangabe im Internet laut wurde.

Zur Tarnung ihrer Absichten geben die Politiker "Sicherheit" an. Die Wahrheit kann man von ihnen natürlich nicht erfahren. Die steht in den Papieren der Oligarchen.


https://www.bvdw.org/der-bvdw/news/detail/artikel/browser-positionieren-sich-gegen-third-party-cookies-bvdw-paper-zeigt-alternativen-auf/

[*quote*]
Browser positionieren sich gegen Third-Party-Cookies / BVDW-Paper zeigt Alternativen auf

Immer mehr Browser (nach Safari auch Firefox und Chrome) planen, zukünftig keine Third-Party-Cookies mehr zuzulassen, von Fristen wie "innerhalb der nächsten zwei Jahre" ist die Rede. Unter anderem auch vor diesem Hintergrund hat der BVDW ein Grundlagenpapier mit alternativen Ansätzen zur Auslieferung von zielgerichteter Werbung veröffentlicht.

Das Papier enthält die erste Definition von „Advertising Identity“, die auch weiterhin die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und eine Pseudonymisierung der Nutzer garantiert. Das Whitepaper "Identity" kann hier abgerufen werden.

Weitere Informationen dazu sind der Pressemitteilung entnehmbar.
17.01.2020 / Daniel Borchers / Pressesprecher Marketing und Handel
[*/quote*]


https://www.bvdw.org/themen/publikationen/detail/artikel/warum-advertising-identity-die-zukuenftige-antwort-fuer-zielgerichtete-auslieferung-von-werbung-ist-1/

[*quote*]
Warum „Advertising Identity“ die zukünftige Antwort für zielgerichtete Auslieferung von Werbung ist

Erscheinungsdatum: November 2019
Umfang: 10 Seiten

Das Whitepaper wurde mit Vertretern aus den Fokusgruppen Programmatic und Affiliate sowie des Online Vermarkterkreises und des Ressorts Data Economy erarbeitet und leitet anschaulich ab, was eine Advertising Identity ist und warum sich alle Unternehmen mit Advertising Identities beschäftigen sollten.

Hier geht es auch zum Download der Umfrageergebnisse unserer Mitgliedsunternehmen zum Status von Identity-Lösungen.

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https://www.bvdw.org/download/warum-advertising-identity-die-zukuenftige-antwort-fuer-zielgerichtete-auslieferung-von-werbung-ist-1/11626/

[*quote*]
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Parasiten, VERPISST EUCH!


https://www.bvdw.org/fileadmin/user_upload/Whitepaper_Identity.pdf

[*quote*]
Warum „Advertising Identity“ die zukünftige Antwort für zielgerichtete Auslieferung von Werbung ist

1 Warum sich alle Unternehmen mit Advertising Identities beschäftigen sollten
Vor mittlerweile 25 Jahren führte Netscape das HTTP Cookie als Möglichkeit ein, Daten dauerhaft für
den Browser und letztendlich auch zum Vorteil des Benutzers so abzuspeichern, dass diese auch nach
einem Neustart des Browsers genutzt werden konnten. In mehr als zwei Dekaden entwickelten die
Adtech-Anbieter auf Basis dieses einfachen Konzepts die Grundlagen für Tracking, Targeting und
Frequency-Capping. Kurz gesagt bildet das HTTP Cookie die technische Grundlage für ein
funktionsfähiges Ökosystem im Bereich des freien Internets – es ist der gemeinsame Standard für alle
Marktteilnehmer.
1
Die Zeiten haben sich jedoch geändert. 52 % aller Nutzer surfen mittlerweile in Apps, deren
technologische Basis Cookies zu einem Auslaufmodell machen (da in der App kein Browser mehr zum
Einsatz kommt). Darüber hinaus haben die Browserhersteller das Thema Datenschutz für sich entdeckt
und blocken zunehmend aktiv und unabhängig von gesetzlich verankerten Vorgaben nun den Einsatz
von 3rd Party Cookies. Ganz zu schweigen von dem Umstand, dass die Multi-Device-Nutzung heute
gang und gäbe ist, was einer weiteren Fragmentierung des Nutzerprofils gleichkommt.
Im Ergebnis werden so Geschäftsmodelle, die auf personalisierter Ansprache beruhen, weiter
eingeschränkt. Die digitale Industrie versucht daher das Thema Advertising Identity neu und
ganzheitlicher (unabhängig von Device, Browser oder App) zu denken und die Frage zu stellen, welche
Art der digitalen Profilierung und Werbeauslieferung für alle Beteiligten effizienter und nachhaltiger sein
kann als das Setzen von proprietären (Third-Party-)Cookie-Tracking-Mechanismen auf einzelnen
Browsern und Devices.
Unlängst hat Mozilla mit Firefox v69 einer einjährigen Phase der Ankündigung Taten folgen lassen und
Third Party Tracking Cookies per Default geblockt (Enhanced Tracking Protection), was insbesondere
im deutschen Markt mit durchschnittlich 26 % Firefox-Anteil am Webtraffic einen weiteren relevanten
Schritt in Richtung cookielose Zukunft manifestierte.
Safari ist diesen Schritt mit seiner Intelligent Tracking Prevention (ITP) bereits vor zwei Jahren
2
gegangen, was aufgrund seiner geringen Marktverbreitung (<7 %) noch überschaubare Auswirkungen
hatte.
Schon jetzt sind Konsequenzen sichtbar: 3rd Party Cookies als technische Grundlage des effizienten
programmatischen Einkaufs, Frequency Cappings, nutzerzentrierte Bid-Preise greifen nicht mehr;
Targeting ist nicht mehr sinnvoll möglich.
Daraus ergibt sich die Frage: Wie kann vor dem Hintergrund der Marktentwicklung und Wahrung der
Nutzerinteressen das System für alle Beteiligten – inkl. der Konsumenten – verbessert und stabiler
gemacht werden?
1
2
http://gs.statcounter.com/press/mobile-and-tablet-internet-usage-exceeds-desktop-for-first-time-worldwide
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/13007/umfrage/marktanteile-der-browser-bei-der-internetnutzung-in-
deutschland-seit-2009/
1Ziel ist es, persistente, pseudonyme Identities von Nutzern zu schaffen, die mehrere Identifier
verschiedener Couleur umfassen können (Login-basiert; Cookie-basiert; Betriebssystem-seitig
bereitgestellt; statistisch berechnet).
Langfristig muss es das Ziel der beteiligten Akteure sein, dass ein einheitliches System von Unified
Identifiern etabliert und umfänglich durchgesetzt wird. Ein solcher Ansatz führt zu Vorteilen auf allen
Ebenen und wirkt einer weiteren Fragmentierung der Datenverarbeitung und -vorhaltung entgegen,
fördert folglich auch den von der DSGVO geforderten Grundsatz der Datensparsamkeit. Hierdurch
erhalten Nutzer erneut und wesentlich besser Zugriff auf ihre Daten und können ihre Rechte
zielgerichtet geltend machen. Aufsichtsbehörden finden ihre Arbeit erleichtert, da knappe Ressourcen
nicht mehr für das Durchforsten unzähliger Cookiewälder verbraucht werden müssen. Die Wirtschaft
schlussendlich kann im Rahmen einer einheitlichen Advertising-Identifier-Landschaft sowohl für
Advertiser als auch für Publisher eine effiziente Aussteuerung von bedarfsgerechten Kampagnen und
damit eine dauerhafte Monetarisierung des freien Internets ermöglichen. Dies wiederum kommt den
Nutzern erneut zugute, denn Inhalte bleiben frei verfügbar. Zudem wird das werbliche Angebot optimal
auf die Bedürfnisse des Nutzers angepasst und wirkt dadurch weniger invasiv und störend.
2 Was ist eine Advertising Identity?
Die Advertising Identity soll die Wiedererkennung eines pseudonymisierten Profils zum Zwecke der
effizienten Werbeaussteuerung in Form von Personalisierung, Lokalisierung, Verifizierung,
Erfolgsmessung und kontakt- und reichweitenoptimierter Budgetallokation von Werbemitteln
ermöglichen.
Mit Advertising Identity ist die rein technische, pseudonymisierte Identität des Nutzers in Form der
Gesamtheit (Graph) der Identifier (ID) und damit die Zusammenführung der in den unterschiedlichen
Devices verwendeten ID-Formen gemeint. Die Advertising Identity hat weiterhin explizit nicht den
Zweck der Identifizierung von natürlichen Personen.
Die IDs werden im Falle der Browser-Nutzung entweder im Cookie oder im Local Storage gespeichert,
während im Falle der nativen In-App-Nutzung die IDs systemisch bereitgestellt werden (Mobile-iOS-
oder Android-Werbe-ID). Im Falle der Login- oder Fingerprint-basierten Lösungen werden die IDs meist
serverseitig inkl. der Nutzdaten verwaltet.
3 Wie stehen
Entwicklungen?
Unternehmen
in
der
digitalen
Wirtschaft
zu
den
aktuellen
Die Customer Journey kann mit Cookies nicht vollständig abgebildet werden und Cookie-Aktivitäten der
werbetreibenden Digital-Industrie werden durch diverse Entwicklungen eingeschränkt. Marktteilnehmer
spüren einen relevanten Umsatzrückgang für Mozilla-Firefox-Traffic (Stand: Ende September 2019).
Trotzdem reagiert der Markt verhalten. Die Gründe dafür sind vielschichtig.
Das Thema Advertising Identity ist sehr technisch und muss trotzdem auf Entscheider-Ebene im Detail
verstanden werden, da das Thema das Geschäftsmodell unmittelbar beeinflusst. Des Weiteren
erfordert die Advertising Identity eine genaue Auseinandersetzung mit allen wesentlichen
Datenschutzanforderungen und involviert zwingend die juristische Perspektive in Hinblick auf den
Schutz der personenbezogenen Daten des Nutzers zur Schaffung einer nachhaltigen Lösung.
2Eine Umfrage unter BVDW-Mitgliedsunternehmen soll Einblicke in den Wissensstand zur Advertising
Identity geben. Demzufolge beschäftigen sich mehr als drei Viertel der befragten Teilnehmer aktiv mit
dem Thema oder haben schon konkrete Anwendungsfälle:
Je nach Wissensstand wird außerdem die Verantwortung, den Markt mit Lösungen für eine Advertising
Identity zu versorgen, unterschiedlich verortet. Befragte mit geringerem Wissensstand sehen die Supply
Side (SSPs und Publisher) in der Verantwortung, Befragte mit höherem Wissensstand fordern hingegen
Lösungen von Spezialanbietern.
Für ein besseres Verständnis hilft dem Großteil, sich mit anderen Marktteilnehmern auszutauschen,
sich von Spezialisten beraten zu lassen oder Fachartikel zu lesen.
Der Umstand, dass Cookies an Bedeutung verlieren werden, ist der Umfrage nach der Mehrheit bewusst
(79 % der mit hohem Wissensstand Befragten):
Die Motivation des BVDW, sich der Marktaufklärung zur Advertising Identity anzunehmen, korreliert mit
den Ergebnissen der Frage, was auf Verbandsseite in den nächsten 12 Monaten am wichtigsten wäre.
Neben Sensibilisierung und Aufklärung des Marktes wurden hier auch die Schaffung einheitlicher
Standards und Zusammenarbeit genannt.
3Alle Ergebnisse der Umfrage sind hier zu finden:
https://www.bvdw.org/der-bvdw/gremien/programmatic-advertising/publikationen/#jump
4 Fazit
Der Aufbau der durch alle Branchenteilnehmer im Digital Advertising gemeinsam genutzten Advertising
Identity ist von fundamentaler Bedeutung für die Zukunft des Programmatic Advertising. Eine
cookielose Zukunft ist eigentlich weniger eine Bedrohung, sondern vielmehr eine echte Chance für einen
neuen und besseren Industriestandard. Dieser neue Standard bringt Vorteile für alle Teilnehmer und
wirkt der Identitäts-Fragmentierung der Datenverarbeitung und -vorhaltung entgegen.
Künftig sollten allerdings eher wenige Advertising Identities unterschiedlicher Herkunft – basierend auf
offenen Standards – nebeneinander im Markt existieren, um sicherzustellen, dass sich der heutige
Aufwand für die Synchronisation unterschiedlicher Identity-Quellen signifikant reduziert (Stichwort
Cookie-Sync) und vor allem dem Anspruch der Nutzer nach mehr Kontrolle über seine Daten und deren
Nutzung im Ökosystem Rechnung getragen wird.
Generell sollte der Nutzen für den Nutzer beim Aufbau eines einheitlichen Standards im Fokus stehen.
Durch die Advertising Identity erhält der Nutzer wesentlich besseren Zugriff auf und Kontrolle über seine
Daten. Inhalte bleiben frei verfügbar und das werbliche Angebot wird optimal auf die Bedürfnisse des
Nutzers angepasst, so dass es weniger störend wirkt.
Die Advertising Identity hat klare Vorteile für Advertiser und Publisher, da diesen eine effiziente und
effektive Aussteuerung von bedarfsgerechten Kampagnen und eine dauerhafte Monetarisierung im
Open Web ermöglicht wird.
Letztendlich kann durch eine Zusammenarbeit und Schaffung eines einheitlichen Standards mehr
Verantwortung, Transparenz und Vertrauen im digitalen Ökosystem und gegenüber der Gesellschaft
geschaffen werden. Ein transparentes Handeln und gemeinsame Standards sind der Schlüssel zu
Erfolg und Wachstum sowie mehr Nachhaltigkeit im gesamten AdTech-Ökosystem.
4Glossar
Cookies
Ein Cookie (Englisch „Keks“) ist eine Textinformation, die im Browser auf dem Computer des
Betrachters jeweils zu einer besuchten Website (Domain und URL-Pfad), versehen mit einem
Ablaufdatum, in einer Datei gespeichert werden kann. Die für eine Webseite im Browser gespeicherten
Cookies werden mit jedem Seitenaufruf (HTTP Request) im Header der angefragten URL wieder mit
übertragen, so dass der die Webseite ausliefernde Adserver auf die Werteinformation des jeweiligen
Cookies reagieren kann. Ein Cookie selbst besteht aus einem Namen und einem Wert. Name und Wert
sind Folgen von druckbaren US-ASCII-Zeichen, wobei einige Zeichen ausgeschlossen sind. Um
komplexere (multiple) Werte speichern zu können, kann man eine base64-Enkodierung vornehmen. Die
Wertemenge des Cookies ist begrenzt.
Aufgabe dieser persistenten Cookies (Name-Werte-Kombinationen) ist beispielsweise die pseudonyme
Identifizierung des Surfers, das Abspeichern eines Logins bei einer Internetanwendung oder das
Zwischenspeichern von Artikeln in einem Warenkorb eines Online-Händlers. Der im Zusammenhang mit
diesem Whitepaper wichtigste Anwendungsfall ist die Speicherung von Identifiern zum Zwecke der
personalisierten Werbeausspielung in einem Cookie.
Der Begriff Cookie wird in der aktuellen Datenschutzdiskussion auch als Synonym für Tracking
verwendet, unabhängig davon, ob dazu tatsächlich ein physischer Cookie verwendet oder andere
Techniken eingesetzt wurden.
1st vs. 3rd Party Cookies
Cookies (Name-Werte-Informationen) werden automatisch und ausschließlich im HTTP Request einer
Seite übertragen und können auch nur so von der Webseite gelesen werden, des Weiteren können
Zugriffe auf den Webserver und sichere Verbindungen eingeschränkt werden, diese werden vom
Browser umgesetzt. Dadurch wird ausgeschlossen, dass eine Webseite Zugriff auf Cookies anderer
Webseiten erhält.
Die Definition von 1st und 3rd Party Cookies ergibt sich aus der Art ihrer Erzeugung und der Vorgänge,
die zum Lesen der jeweiligen Cookies angewendet werden.
Da eine Webseite (A) Cookies nur innerhalb ihrer eigenen Domain schreiben und lesen darf, wird eine
externe Webseite (B) von der initiierenden Webseite (A) ohne Zutun des Nutzers aufgerufen, die dann
ihrerseits ihre Cookies liest oder schreibt und diese Information an die initiierende Webseite (A)
weiterreicht. Bei der Webseite (B) handelt es sich um eine ausschließlich für Trackingzwecke genutzte
Domain (Tracking-Script). Durch diesen Vorgang wird ein „Cross-Domain“-Informations-Sharing
ermöglicht, welches für eine Webseiten-übergreifende pseudonyme Nutzer-Identifizierung im Rahmen
von personalisierter Werbeausspielung vonnöten ist. Gleichzeitig sind die Cookies der Trackingseite
durch die Art des Aufrufs als „3rd Party“ Cookie markiert, was Browsern ermöglicht, das
Lesen/Schreiben genau dieser Art von Cookies zu unterbinden.
Unterscheidung Cookie vs. Local Storage
Neben den Cookies fällt zunehmend der Begriff „Local Storage“ als Speicherort für zum Beispiel
3
Identifier im Browser. Das Local Storage ist eine Art des (DOM) Web Storage . Hierbei handelt es sich
um unterschiedliche Techniken, mit der Daten in einem Webbrowser gespeichert werden können. Web
Storage unterstützt die Datenspeicherung, ähnlich Cookies, und ist als lokale (Local Storage) und
Session-spezifische Speicherung (Session Storage) verfügbar, die sich in Gültigkeitsbereich und -dauer
unterscheiden. Bei Mozilla Firefox werden die Daten in der Datenbankdatei webappsstore.sqlite
gespeichert.
3
https://de.wikipedia.org/wiki/Web_Storage
5Warum aber gibt es diese Alternativen zum Cookie? DOM Storage wurde im Kontext von HTML5
entwickelt, um rein clientseitige Applikationen zu ermöglichen, die ohne einen Webserver auskommen
abseits deren Auslieferung an den Browser. Die Technik bietet weitaus größere Speicherkapazität (>5
MB pro Domain) und bessere Entwicklungsschnittstellen. In einigen Punkten unterscheidet sie sich
jedoch von Cookies. Im Gegensatz zu Cookies, auf die sowohl Server als auch Client zugreifen können,
wird DOM Storage vollständig vom Client gesteuert. Es werden hierbei nicht mit jedem HTTP-Request
Daten zum Server übertragen und ein Webserver kann auch nicht direkt Daten ins DOM Storage
schreiben. Der Zugriff erfolgt ausschließlich über Skripte auf der Webseite. Dieser Umstand führt dazu,
dass meist der Einfachheit halber nach wie vor Cookies statt Web Storage verwendet werden.
ID/Identifier
Eindeutige Identifier (ID) gibt es in vielen Ausprägungen. Im Allgemeinen ist ein Identifier nur eine Reihe
eindeutiger Zahlen, Buchstaben oder Symbole, die ein Objekt als eindeutig kennzeichnen. In
Datenbanken ist es typischerweise eine lange Zeichenkette, auch in heutigen digitalen Werbesystemen
haben IDs keine symbolische Bedeutung, sondern liegen beispielsweise als Hash vor. Ein solcher
Hashwert sieht beispielsweise so aus: CE06AC1ED1EA6E7B3254F14F19F515AD77E05871.
In der klassischen Cookie-basierten Webbrowser-Welt wird für jedes Device und den darauf
verwendeten Browser eine ID generiert. Diese landet entweder in einem (1st oder 3rd Party) Cookie oder
4
im „Local Storage“ .
Die ID selbst ist somit erst einmal nicht gleichbedeutend mit einer Nutzer-Identität. Vielmehr stellt sie
innerhalb der gegebenen Systemgrenzen eine (meist pseudonyme) eindeutige Repräsentation des User
Device und des dabei verwendeten Browsers dar. Verwendet der Nutzer ein zweites Device oder einen
anderen Browser, wird eine zweite ID generiert. Diese kann mit der ersten ID zunächst nicht
zusammengebracht werden, da sich die Gerätegrenzen nicht ohne weiteres überwinden lassen. Eine ID
repräsentiert somit erst einmal nur eine Teil-Identität.
Die ID selbst ist zunächst nutzlos, sofern sie nicht mit (Nutz-)Daten verknüpft wird. Dies können z. B.
Targeting-Profildaten für einen Benutzer (Soziodemografie, Affinitäten etc.), Frequency-Cappings einer
Kampagne oder bei Consent-Einholung auch ein Opt-in/-out sein.
Wird ein Cookie gelöscht, geht auch die darin gespeicherte ID verloren. Weder ID noch Nutzdaten
können dann dem Nutzer weiter zugeordnet werden. Das Cookie selbst ist nicht die ID, sondern nur der
„Lagerort“ für diese.
Persistenz
Persistenz (von lateinisch persistere „durch, über (eine Zeit) hinweg bleiben“) ist in der Informatik der
Begriff, der die Fähigkeit bezeichnet, Daten (oder Objekte) oder logische Verbindungen über lange Zeit
bereitzuhalten.
Dafür wird ein nichtflüchtiges Speichermedium benötigt; auch das Cookie im Browser ist ein zunächst
nichtflüchtiger Speicherort. Der Begriff wird zunehmend im Zusammenhang mit eindeutigen und
dauerhaften Identifikatoren digitaler Objekte verwendet. So eben auch im Zusammenhang mit dem
Werbe-Identifier.
„Persistent“ wird als ein im Kontext wohldefinierter Fachbegriff für „nicht unkontrolliert veränderlich“
verwendet. Das bedeutet beispielsweise, dass die Daten auch nach Beenden des Programms – z. B.
des Browsers – vorhanden (gespeichert) bleiben und bei erneutem Aufruf des Programms wieder
rekonstruiert und angezeigt werden können.
4
https://de.wikipedia.org/wiki/Web_Storage#localStorage
6Daten, die diese Eigenschaft nicht besitzen, existieren beispielsweise nur im Hauptspeicher des
Computers und verändern oder verlieren ihren Inhalt, sobald das Programm endet, von dem sie
angelegt wurden. Solche „flüchtigen“ Daten werden transient genannt, sie sind gepuffert.
War der Cookie bisher immer ein persistenter Speicherort, wird er durch Firefox Enhanced Tracking
Protection oder Safaris Intelligent Tracking Protection (ITP) zunehmend transient – überlebt somit nur
noch eine Page Impression oder eine Session des Browsers.
Mobile Werbe-ID
Die Werbe-ID ist eine eindeutige ID für Werbezwecke, die von dem jeweiligen mobilen Betriebssystem
(Android, iOS oder Windows) bereitgestellt wird und vom Nutzer zurückgesetzt werden kann. Sie findet
ausschließlich in nativen Apps Anwendung, da der Zugriff auf diese ID im mobilen Web aktuell von
Browsern nicht unterstützt wird.
Nutzer haben durch die zentrale Bereitstellung über das Betriebssystem und die Möglichkeit, die ID
zurückzusetzen, eine bessere Kontrolle und Entwickler können über ein einfaches Standardsystem
weiterhin ihre Apps monetarisieren.
Die allgemein als Werbe-ID bezeichneten Identifier haben in den unterschiedlichen Betriebssystemen
5
unterschiedliche Bezeichnungen. So nennt Apple bei iOS die Werbe-ID „Identifier for Advertisers“ (IDFA) ,
6
während Google bei Android diese als Advertising-ID (AAID) bezeichnet. Ab Windows 10 steht auch auf
dem von Microsoft herausgegebenen Betriebssystem eine Werbe-ID zur Verfügung, die wir als
Windows Ad ID bezeichnen wollen (WAID).
(ID) Graph
Ein Graph ist in der Graphentheorie eine abstrakte Struktur, die eine Menge von Objekten zusammen mit
den zwischen diesen Objekten bestehenden Verbindungen repräsentiert. Die mathematischen
Abstraktionen der Objekte werden dabei Knoten (auch Ecken) des Graphen genannt. Die paarweisen
Verbindungen zwischen Knoten heißen Kanten (manchmal auch Bögen). Die Kanten können gerichtet
oder ungerichtet sein. Häufig werden Graphen anschaulich gezeichnet, indem die Knoten durch Punkte
und die Kanten durch Linien dargestellt werden.
Anschauliche Beispiele für Graphen sind ein Stammbaum oder das U-Bahn-Netz einer Stadt. Bei einem
Stammbaum stellt jeder Knoten ein Familienmitglied dar und jede Kante ist eine Verbindung zwischen
einem Elternteil und einem Kind. In einem U-Bahn-Netz stellt jeder Knoten eine U-Bahn-Station dar und
jede Kante eine direkte Zugverbindung zwischen zwei Stationen.
Gem. Definition der Advertising Identity stellt diese einen Graphen aus Identifiern, sprich einen „ID-
Graphen“ dar, der mit individuellen Nutzern korreliert.
5
6
https://www.infonline.de/old_glossar/identifier-for-advertising-idfa/
http://www.androiddocs.com/google/play-services/id.html
7Frequency Capping
Frequency Capping bedeutet die kontrollierte Auslieferung eines Werbemittels pro Unique-Client /
Einzelnutzer nach Anzahl und Zeiteinheit (Tag, Stunde etc.) via Adserver/DSP. Durch Steuerung der
Kontaktfrequenz soll u. a. die Werbewirkung beeinflusst werden. Die Möglichkeit des Cappings auf
Unique-Client-Basis wird dabei meist über ein Cookie realisiert.
Customer Journey
Weg („Reise“) eines Internet-Nutzers vom ersten Werbemittelkontakt bis zum (Online-)Kaufabschluss.
Die Customer Journey ist besonders im Online-Marketing bzw. in digitalen Kanälen interessant, da hier
das Verhalten der Konsumenten mit Hilfe von Trackingtechnologien gut abgebildet werden kann.
ePrivacy Richtlinie vs. ePrivacy Verordnung (ePrivVO)
7
Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation , (sog. ePrivacy-Richtlinie), ist eine 2002
erlassene EU-Richtlinie, die ins nationale Recht umgesetzt werden muss. Sie regelt die Vertraulichkeit
der Kommunikation, die auch nicht personenbezogene Daten und Daten in Bezug auf juristische
Personen enthalten kann. Sie ergänzte ursprünglich die alte Datenschutzrichtlinie von 1995
8
(Datenschutzrichtlinie) und steht nun neben der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Seit
der letzten Aktualisierung im Jahre 2009 ist sie auch unter der Bezeichnung „Cookie-Richtlinie“
9
(2009/136/EG) bekannt. Im neu gefassten Art. 5 Abs. 3 ist geregelt , “... dass die Speicherung von
Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers
gespeichert sind, nur gestattet ist wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer (...), seine Einwilligung
gegeben hat.”.
Während die Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten die Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 ePrivacy- Richtlinie mehr
oder weniger wortgleich übernommen hatten, war in Deutschland ein Sonderweg eingeschlagen
worden. 2004 transformierte Deutschland die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation
durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in deutsches Recht. Das Telemediengesetz
(TMG) blieb jedoch unangetastet. Bis zum aktuellen Zeitpunkt (September 2019) findet daher in
Deutschland noch das Telemediengesetz (TMG) Anwendung. §12 stellt klar, dass personenbezogene
Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Telemedien ohne Einwilligung nur verarbeitet
werden dürfen, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich erlaubt.
Für Nutzungsdaten erlaubt der deutsche Gesetzgeber in § 15 Abs. 3 TMG eine einwilligungslose
Nutzungsdatenverarbeitung unter besonderen Bedingungen (Pseudonymisierungspflicht, Transparenz,
Widerspruchsmöglichkeit). Eine aus Sicht der digitalen Wirtschaft begrüßenswerte Vorschrift, die den
Gedanken von “privacy by design” durch abwägende, gesetzgeberische Wertung für Nutzungsdaten und
die Bedingungen für deren Verarbeitung festschrieb.
Mit Anwendbarkeit der DSGVO ab Mai 2018 entbrannte jedoch eine lebhafte Debatte über die
Weitergeltung des TMG und namentlich dieser speziellen Vorschrift, deren Regelungsgedanke
allerdings auch dem Gedanken aus Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO entspricht. Hier ist bestimmt, dass eine
Verarbeitung auch ohne Einwilligung erlaubt ist, soweit sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des
(grundrechtlich ebenfalls geschützten) Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht
7
Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung
personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für
elektronische Kommunikation); abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32002L0058
8
Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei
der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31995L0046&from=DE
9
Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie
2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie
2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen
Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, abrufbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009L0136
8die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz
personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Die ePrivacy-Richtlinie aus 2002 und ihre Novellierung aus 2009 sind nicht zu verwechseln mit der
ePrivacy-Verordnung. Am 10.Januar 2017 hat die EU-Kommission offiziell den Entwurf für eine neue
ePrivacy-Verordnung (ePV) vorgestellt. Die neue Verordnung nimmt die alte Regelungsmaterie auf und
erweitert sie. Im Mittelpunkt steht neben dem Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation nun vor
allem ein erweiterter Endgeräteschutz. Der Entwurf wird noch immer kontrovers diskutiert. Aktuelle
Informationen zum Fortschritt finden sich auf den Info-Seiten des BVDW.
Tracking Prevention über Browser
Die Idee ist nicht neu. Browser werden zunehmend zu „Gate Keepern“ beim Thema Privacy. Nachdem
sich in den vergangenen Jahren ein blühender Markt für Privacy-Plugins entwickelt hat, greifen die
Browser nun zunehmend selbst in das Thema ein und integrieren bestimmte Funktionen direkt in den
Browser. Neben Ad-Blocking wird hierbei vor allem auch auf Anti-Tracking-Features gesetzt. In der
konkreten Ausprägung bedeutet das die Verhinderung von Tracking-Script-Ausführungen oder aber das
Blocken von Cookies und Web Storage.
Safari Intelligent Tracking Protection (ITP)
10
Mit ITP ist Safari seit 2017 Vorreiter beim Thema 3rd Party Cookie Blocking. ITP sammelt Statistiken
über Ressourcen-Ladevorgänge als auch Nutzer-Interaktionen mit Seitenelementen, ein Machine-
Learning-Modell klassifiziert daraufhin diese Events, identifiziert, welche Top Level Domains/Skripte
Nutzer cross-site tracken können und beginnt bei diesen das Blocken von 3rd Party Cookies.
Dabei werden drei wesentliche Muster identifiziert: Sub-Resource in Anzahl von Unique Domains, Sub-
frame in Anzahl von Unique Domains und Anzahl von Unique Domain Redirections zu einem Ziel.
In seiner Version 1.0 (06/2017) begann Safari daraufhin den Zugriff auf 3rd Party Cookies nach 24
Stunden einzuschränken (partitioniert) und die Cookies nach 30 Tagen zu löschen.
In der Version 1.1 (03/2018) folgte die Einführung einer Storage Access API für partitionierte Cookies.
Partitionierte Cookies konnten daraufhin nicht mehr persistiert werden (nur noch Session).
Seit der Version 2.0 (06/2018) wurden 3rd Party Cookies dann direkt partitioniert und nicht persistiert
als auch der Zugriff nur noch auf Storage Access API eingeschränkt.
Doch die Entwicklung geht weiter. Nachdem Version 2.1 auch 1st Party Cookies mit einem
Ablaufdatum von 7 Tagen versehen hatte, reduziert die Version 2.2 (04/2019) die Laufzeit der über
Javascript gesetzten Cookies in der 1st Party nun auf 24 Stunden.
Firefox Enhanced Tracking Protection (ETP)
Firefox stellt bereits seit einigen Jahren mit der Möglichkeit der Plugins umfangreiche Tools zum Ad-
Blocking aber auch Anti-Tracking über Dritte zur Verfügung. Als Zwischenschritt wurde auch ein Private
Mode eingeführt, mit dem Passwörter, Cookies, Downloadliste oder Chronik nicht gespeichert werden.
Seit der Version v63 (10/2018) hat Firefox darüber hinaus ETP in seiner initialen Version bereitgestellt,
allerdings war die Funktion per Default deaktiviert. ETP hat die Aufgabe das Blocking von “langsam
ladenden Trackern” oder “Cross-Site Tracking” über 3rd Party Cookies zu verhindern. Es werden hierbei
10
https://webkit.org/blog/category/privacy/
9nur die Skripte betrachtet, welche in der sogenannten disconnect.me Liste auf Github
werden. Hierin sind mittlerweile alle wesentlichen AdTech Marktteilnehmer enthalten.
11
gepflegt
12
Mit seinem Release im Juni 2019 aktivierte Firefox ETP dann für alle Neuinstallationen per Default .
Schlussendlich wurde mit der Version 69 im September 2019 ETP für alle Bestandsinstallationen per
Default aktiviert. Mittlerweile (10/2019) werden mit jedem Firefox-Update eventuell vom User
angepasste Einstellungen, die z.B. das Setzen von Cookies erlauben, wieder mit dem Browser-Update
13
überschrieben und auf die Standard-Einstellungen zurückgesetzt .
11
12
13
https://github.com/disconnectme/disconnect-tracking-protection
https://blog.mozilla.org/blog/2019/06/04/firefox-now-available-with-enhanced-tracking-protection-by-default/
https://blog.mozilla.org/blog/2019/09/03/todays-firefox-blocks-third-party-tracking-cookies-and-cryptomining-by-default/
10
[*/quote*]
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Krant

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Re: Die Parasiten heulen wegen Gerichtsurteil
« Reply #3 on: February 08, 2020, 03:08:30 AM »

Bei Meedia wurde gestern über eine angebliche Ikone berichtet und über deren Warnung vor einem Sterben der Verlage:

[*quote*]
07.02.2020 | 14:29 Uhr
07.02.2020 um 14:39 Uhr
Werber-Ikone Martin Sorrell warnt vor Verlagssterben nach Ende der Third-Party-Cookies


Martin Sorrell

Das Abschalten der Third-Party-Cookies würde laut Ex-WPP-Chef Martin Sorrell vor allem Verlage hart treffen. Denn sie seien aktuell weniger dazu in der Lage, Daten direkt von ihren Nutzern zu erfassen als Unternehmen aus anderen Branchen.
[*/quote*]

mehr:
https://meedia.de/2020/02/07/werber-ikone-martin-sorrell-warnt-vor-verlagssterben-nach-ende-der-third-party-cookies/


Warum das? Warum sollten Verlage sterben? Sehr einfach: Weil sich die Verlage in ihrer Dummheit, Gier und hoher krimineller Energie auf eine Symbiose mit den Parasiten eingelassen haben.

Der Anteil der Werbeeinnahmen an den Gesamteinnahmen wurde immer größer. Anders gesagt: der Anteil der Verkäufe wurde immer kleiner. Man kann das in beiden Richtungen betrachten. Die Hauptrichtung ist: Zusatzeinkommen schaffen durch bezahlte Reklame.  Das senkt die notwendige Marge durch den reinen Verkauf und ermöglicht billigere Printprodukte. Weil der Verkaufspreis die Kunden lockt und anders herum ein zu hoher Preis die Kunden abschreckt und so die Einnahmen senkt, begann eine Talfahrt der Verkaufspreise und ein immer mehr steigender Anteil von Werbung. Wobei diese Werbung direkt in den Print-Produkten enthalten war. Im Internet gilt das nicht mehr, weil außer der sichtbaren Werbung eine zweite Einnahmequelle entstand: der Datendiebstahl, das heißt der Parasitismus. Letzterer hat inzwischen die Oberhand gewonnen.

Ziel des Parasitismus: die potentiellen Käufer gezielter anlocken. In Werber-Sprache: "die Streuverluste verringern". Das bedeutet ein Loslösen des Parasiten von seinem Wirt, dem Verlag. Der Verlag wird in die Zwangslage gezwängt, um den Parasiten buhlen zu müssen. Die Verlage sind vom Parasiten so abhängig geworden, daß sie ohne ihn eingehen. Eben dies wird im Meedia-Artikel durch die Blume angedeutet. Den Begriff "Parasit" würde Meedia allerdings nie benutzen, weil Meedia sich damit selbst offenbaren würde als dessen Wirt... Denn auch Meedia schwimmt in dem Vernichtungstrudel mit, irgendwie, als ein Teil des Handelsblatt-Konstrukts, das früher einmal ein echter Verlag gewesen ist.

Was ist mit den Cookies? Die Bürger wollen diesen Nazi-Dreck nicht. Die Gesetzgebung hat auf äußerst perfide Weise die Cookies so verschränkt, daß die User im Internet gar nicht anders können als sie zu akzeptieren. Viele Websites bieten nur die Möglichkeit "Ich habe verstanden", und schon ist der User der (Heiko Maas).

Warum die Cookies abschaffen? Weil die Cookies Ärger machen eben wegen der gesetzlichen Auflagen! Also werden neue Techniken erfunden, die von der Gesetzgebung noch nicht erfaßt sind - und schon kann  die nächste Phase des Datendiebstahl-Verbrechertums aufblühen. Wozu Cookies, die Ärger machen, wenn es neute Tricks gibt, wo man ungehindert so richtig brutal zuschlagen kann? Genau das geschieht jetzt. Wer glaubt, daß die lästigen Cookies endlich weg sind, übersieht, daß die Zukunft noch viel krimineller ist. Noch viel, viel krimineller.

Es geht nicht um irgendwelche albernen Cookies, sondern es geht um unsere persönliche Freiheit. Was wir tun, was wir lesen, und alles andere, was uns betrifft, das geht niemanden etwas an. Wer das unterlaufen will, egal in welcher Verkleidung, um uns auzuspionieren und uns zu unterwerfen als Beute, ist ein Verbrecher, den wir mit aller Macht bekämpfen müssen, nicht aus Übermut, sondern weil es um das nackte Überleben geht.

Die neuen Hitlers tragen nicht braun, sondern feine Anzüge - und sie töten nicht persönlich, nein, sie LASSEN sterben.

No paseran!
Venceremos!
« Last Edit: February 08, 2020, 03:10:34 AM by Krant »
Logged

Krik

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Eine neue Allianz der Parasiten
« Reply #4 on: September 03, 2020, 09:20:40 AM »

[*quote*]
Post-Cookie-Ära wird Zeitalter der Kooperationen einleiten / OWM und BVDW veröffentlichen gemeinsame Studie zur digitalen Werbung
3.9.2020
BVDW Presse <presse@bvdw.org>

Post-Cookie-Ära wird Zeitalter der Kooperationen einleiten / OWM und BVDW veröffentlichen gemeinsame Studie zur digitalen Werbung

Berlin, 3. September 2020 – Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) hat zusammen mit dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. eine Studie zum Thema „Online-Werbung in der Post-Cookie-Ära“ durchgeführt. Untersuchungsziel war die Bewertung unterschiedlicher Handlungsszenarien für Werbungtreibende und andere Marktteilnehmer in der Post-Cookie-Ära.

Eines der Kernergebnisse lautet, dass in der Post-Cookie-Ära keine bestimmte Lösung zur qualifizierten Ansprache von Endnutzern folgt, sondern eine Kombination aus First-Party-Daten, Contextual Targeting und weiteren technischen Lösungen. Arne Kirchem, OWM-Vorstand, sagt: „Die Privacy Sandbox spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Wir werden sehr genau beobachten, ob Google - die ja immer wieder betonen, dass es sich um einen offenen Standard handelt, an dessen Entwicklung man mitarbeiten könne und solle -  die Interessen der Werbetreibenden ausreichend berücksichtigt.“ „Die Ergebnisse zeigen, dass das drohende Aus von Third-Party-Cookies keine Revolution ist, sondern Evolution“, sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland). „First-Party-Daten werden zur Grundvoraussetzung in der Mediaplanung. Sie werden zur Basis für effiziente Zusammenarbeit.“

Brückentechnologien bereits im Einsatz, Erfolg noch offen

Die in der Studie interviewten Werbeexperten glauben, dass Advertising Identifier eine wichtige technologische Brücke zwischen Nutzerdaten auf der Buy- und Sell-Side sind. Offen sei allerdings, wie Interoperabilität funktionieren wird, und ob sie langfristig von Regulatoren und Browsern unterstützt werden. Daher steht die Branche nun vor dem Zeitalter der Kooperationen, nur gemeinsam können neue Standards entwickelt und etabliert werden. OWM-Vorstand Arne Kirchem erläutert: „Was wir uns aus Sicht der Werbetreibenden wünschen, ist eine Standardisierung. Ein Wildwuchs an neuen Ad-Identifiern und ein Dschungel von Ad-Tech-Anbietern sollte unbedingt vermieden werden. Hier müssen alle an einem Strang ziehen und die Funktionalität des gesamten Ökosystems muss im Fokus stehen; das im Zweifel vor den Partikularinteressen einzelner Marktteilnehmer. Die gemeinsame Studie der OWM mit dem BVDW zeigt wie sinnvoll es ist, Themen gemeinsam zu entwickeln.“

BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr: „Alte Polaritäten sollten über Bord geworfen werden, trag- und zukunftsfähige Lösungen werden nur gemeinsam entwickelt werden können. Die Zusammenarbeit von OWM und BVDW bei dieser Studie ist ein erster wichtiger Schritt für den deutschen Markt. Werbungtreibende, Technologie- und Marktpartner müssen enger zusammenarbeiten, um auch in Zukunft datenschutzkonforme und effektive digitale Werbung zu ermöglichen. Kollaborative Lösungen führen gleichermaßen zu Datensparsamkeit und besserer User Experience.“

Die Untersuchung, die von der OWM beauftragt und vom BVDW partnerschaftlich unterstützt wurde, führte vonwerschpartner Digital Strategies im April bis Juni dieses Jahres durch. Anlass der Untersuchung sind regulatorische und Browser-getriebenen Entwicklungen, die ein Ende der Third-Party-Cookies herbeiführen werden. Dafür wurden rund 100 Experten aus den Umfeldern von OWM und BVDW (dazu gehörten Werbungtreibende, Technologieanbieter, Agenturen, Publisher und weitere Marktpartner) im Rahmen von Tiefeninterviews und einer Online-Untersuchung befragt. 

Auszüge aus der Studie stehen unter www.owm.de und www.bvdw.org zum Download bereit.

Kontakt

OWM

Patricia Schrams
Leiterin Kommunikation und Mitgliederservice

T +49 (0)30/20 61 68 -24
E p.schrams@owm.de

BVDW

Daniel Borchers, Pressesprecher

Tel: +49 30 2062186-21

borchers[at]bvdw.org

Über die OWM

Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) ist der Verband der werbungtreibenden Unternehmen in Deutschland. Sie vertritt die Interessen ihrer mehr als 100 Mitgliedsunternehmen in allen relevanten Bereichen der Marketingkommunikation gegenüber Medien, Agenturen, Politik und in der Werbeforschung. Die OWM tritt für die Freiheit der Werbung ein und setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die es ihren Mitgliedsunternehmen ermöglicht, so effizient und effektiv wie möglich werben zu können. Insgesamt investieren die Unternehmen des Verbands mehr als 8,5 Milliarden Euro im Jahr für Kommunikation und Werbung.

Über den BVDW

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Als Impulsgeber, Wegweiser und Beschleuniger digitaler Geschäftsmodelle vertritt der BVDW die Interessen der Digitalen Wirtschaft gegenüber Politik und Gesellschaft und setzt sich für die Schaffung von Markttransparenz und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen ein. Sein Netzwerk von Experten liefert mit Zahlen, Daten und Fakten Orientierung zu einem zentralen Zukunftsfeld. Neben der DMEXCO und dem Deutschen Digital Award richtet der BVDW eine Vielzahl von Fachveranstaltungen aus. Mit Mitgliedern aus verschiedensten Branchen ist der BVDW die Stimme der Digitalen Wirtschaft.

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ▪ Schumannstraße 2 ▪ D-10117 Berlin  ▪ www.bvdw.org
Präsident: Matthias Wahl
Vizepräsidenten: Thomas Duhr, Anke Herbener, Achim Himmelreich, Alexander Kiock, Marco Zingler
Geschäftsführer: Marco Junk
Amtsgericht Düsseldorf, VR 8358
[*/quote*]
Logged
REVOLUTION!
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