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Author Topic: DER REICHSPRAESIDENT KLAERT AUF  (Read 960 times)

Julian

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DER REICHSPRAESIDENT KLAERT AUF
« on: September 03, 2020, 08:02:57 PM »

Sehr verehrte Bürger,

bitte erheben Sie sich von den Plätzen.











Sie da hinten, nehmen Sie gefälligst Haltung an!







Es spricht der Präsident!







[*quote*]
Der Reichspräsident klärt auf
Nr.: 2


Kurz und bündig

Begründung der rechtlichen Nichtexistenz
der westdeutschen Bundesrepublik in Deutschland („BRD“)

Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die „BRD“ durch Veröffentlichung im BGBl I S. 1ff in Kraft
gesetzt. Die „BRD“ selbst wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz
von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949):




S.S.S.S.5
6
3
4
Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen...“.
„Es gibt also genaugenommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche
Bundesrepublik in Deutschland.
Aber auch die „Rats“- bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der
beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen,
noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfaßten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.
Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des
Tages der Verkündung, also am 23.5.1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staats-
rechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des
Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat
überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen.
Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der
Frage und Antwortbücherei Band II (Hermes Verlag) folgendes niedergeschrieben:

 S. 9
„Was ist ein Staat?“
„Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines
bestimmten Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen
Rechtsordnung (Staatsverfassung).“
•  S. 9 Pkt. 4
„Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk?“
„Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen
(die Staatsbürger sind).“
• S. 12 Pkt. 22
„Was ist das Staatsgebiet?“
„Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk
dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staats-
gebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.“
• S. 14 Pkt. 33
„Was verstehen Sie unter Staatsgewalt?“
„Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das
Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“
Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das
vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.
Schlußfolgerung aus dem bisher Vorgetragenen:

1.
 Es ist festzustellen, daß das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besat-
zungsstatut (Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9) darstellt.
(siehe auch: - Frankfurter Dokumente 01.07.1948 - Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der
Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.05.1949)

2.

- 2 -

Die Gründung der „BRD“ konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines
besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten
lt. Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147.


Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor: im
Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, daß das Deutsche Reich rechtlich
existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie
im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.
Die „BRD“ hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des
Deutschen Reiches. (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 RGBl.
S. 583 ausgegeben am 22. Juli 1913 zuletzt widerrechtlich geändert am 21.08.2002, BGBl.
2002 T. I, S. 3322).
Eine Staatsgewalt hat die „BRD“ niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der „BRD“ ist oben unter Grundgesetz
bereits klar festgestellt.
Damit sollte bewiesen sein, daß die „BRD“ von Anfang an kein Staat, sondern ein besatzungsrechtliches Mittel
zur Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war.
Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.07.1990 den Art. 23 (Geltungsbereich) des Grundgesetzes
gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.07. 0:00 Uhr 1990 handlungsunfähig untergegangen,
denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es (GG) nirgends gelten. Jetzt sind
aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluß und man könnte diese Tatsache nicht
nachweisen.
Es bleibt ein Verweis, um es anders zu beweisen, daß die „BRD“ bzw. das GG zu keiner Zeit eine rechtliche
Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, daß der Einigungsvertrag
vom 31.08.1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 4 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages
durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S. 885 am 23.09.1990
(vom 31.08.1990 zwischen der „BRD“ und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung
vom 16.10.1990 BGBl. II zum 23.09.1990) wurde es der DDR am 03.10.1990 unmöglich auf Basis des
aufgehobenen Grundgesetzartikel 23 beizutreten. Hier liegt ein gewisser Fehler vor, denn als der Einigungsvertrag
rückwirkend in Kraft trat war er bereits aufgehoben und zwar durch Aufhebung und Bekanntmachung der
„BRD“.
Also hätte seit dem 18.07.1990 spätestens seit 23.09.1990 eine „BRD“ keinen Geltungsbereich mehr und hätte
somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche
Gebiet auszuweiten (DDR [russisches Besatzungsgebiet]). Hier ist darauf hinzuweisen, daß der Art. 23 GG
bereits am 31. 08. 1990 durch die „BRD“ selbst aufgehoben wurde (Quelle: Änderungsdateien in Beck-Texte im
dtv/ Grundgesetz). Es wurde auch neuen Bundesländern unmöglich den alten Ländern beizutreten, da laut
Ländereinführungsgesetz vom 22.07.1990 § 2 Abs. 1,2,3 GBl. S. 955 Länder auf der Basis vom 23.07.1952
entstehen sollten und dieses Gesetz erst mit der Wirkung vom 14.10.1990 in Kraft getreten ist (Länder-
einführungsgesetz § 1).
Hierzu die Beweise:
Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet,
sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“
„Die „BRD“ ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“

„Sie, (die „BRD“) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des
Grundgesetzes.“
- 3 -

„Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“
(siehe Artikel 144 GG)
Im Einigungsvertrag, sind wie oben aufgeführt, im Art. 4 Abs. 2 festgehalten, daß Artikel 23 Grundgesetz
aufgehoben wird. Dies ist mit Wirkung vom 23.09.1990 geschehen, siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff .
Somit konnten auch hilfsweise so gesehen die Länder der DDR am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 nicht beitreten,
da dieser spätestens seit dem 23.09.1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, daß der Art.
23 GG schon seit dem 18.07.1990 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war.
Im Vertrag über abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1318
ff., Ausgabe 13.10.1990 & BGBl. II 1994 S. 40-45) lautet es im Artikel 1. Abs. 1 „Das vereinte Deutschland
wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlin
umfassen.“
Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können.
Deutschland ist aber nicht die „BRD“ oder DDR. Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates
(ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52) Artikel 7, Abs. e) „Deutschland- bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches,
wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“ (siehe Artikel 116 GG)
Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990, BGBl. II 1990 S.
1274 ff & BGBl. II 1994 S. 40 ff, ausgegeben am 02.10.1990 ist festgehalten:



In der ProtokollerklärungVorwort Abs. 6
In der Erwägung, daß es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Rege-
lungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin nicht berühren.
Artikel 2
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaß-
nahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen
begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht
in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften
begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne
Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen
wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Artikel 4
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine der-
selben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in
jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den
deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden
behandelt.
zum Einigungsvertrag ist festgehalten:
Beide Vertragsparteien sind sich einig, daß die Festle-
gungen des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt
der Unterzeichnung noch bestehenden und Verantwort-
lichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und
Deutschland als sowie der noch ausstehenden Er-
gebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der
Herstellung der deutschen Einheit getroffen werden.

- 4 -

Diese Aussage belegt abschließend die obige Beweisführung.

Fazit:

Es gibt 3 Elemente die einen Staat ausmachen.

1.  Das Staatsvolk
2.  Das Staatsgebiet
3.  Die Staatsgewalt

Das Staatsvolk wird klar dem Deutschen Reich zugeordnet. Das Staatsgebiet ist ebenfalls klar festgestellt, das
des Deutschen Reichs. Die Staatsgewalt ist wie oben aufgearbeitet in der Hand der vier Alliierten Besatzungs-
mächte und das bis zum Abschluß eines Friedensvertrag dessen Grundlagen im Protokoll der Dreimächtekonferenz
von Berlin vom 2. August 1945 dargelegt wurden.

Ergebnis:

Die westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland („BRD“) ist wegen Fehlens mindestens eines Elementes kein
Staat, hat deshalb auch keine Fähigkeit, seit dem Entzug des Geltungsbereiches auf dem Gebiet des Deutschen
Reichs, durch die Besatzungshoheitlichen Mächte, Staatshoheitliche Tätigkeit zu vollführen.
Anerkennung seitens rechtlich bestehender Staaten kann das Fehlen von staatsnotwendigen Elementen nicht
beheben.

Die Bundesrepublik in Westdeutschland (BRD) war zu keiner Zeit ein Staat!

Der Reichspräsident

Volker Linke
[*/quote*]

(Gefunden bei Yumpu, dem liederlichen Schrotthaufen des Internets)


Das ist hervorragend:

"Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk?"
"Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (die Staatsbürger sind)."


Übersetzt:

"Was verstehen Sie unter Kaffeetrinker?"
"Kaffetrinker sind die, die Kaffee trinken, vorausgesetzt sie haben die Kaffeetrinkerlizenz."


An eben dieser Lizenz scheitern sie, die Trinker. Das ist wie früher mit den Sklaven: die waren da, aber sie hatten kein Wahlrecht. Jetzt müßte man herausfinden, wer denn nun Wahlrecht hat in diesem "Deutsches Reich", wo die Suppenkasper, einer wirrer als der andere, sich Reichspräsident nennen oder Kanzler, und dem Volk erklären, wer denn überhaupt das Volk ist.

Vielleicht sollte man konsequent sein und nur die als Volk anerkennen, die Volk sein wollen. Dann wäre das Volk des Deutschen Reiches des Reichspräsidenten Volker Linke jener Haufen Geisteszwerge, der dem Volker Linke hinterhertrampelt, und das Volk des Reichpräsidenten (welchen nehmen wir denn?) jener Haufen Geisteszwerge, der dem anderen Reichspräsidenten hinterhertrampelt. Und dann noch die anderen Reichspräsidenten. Und die Kanzler. Davon gibt es eine ganze Menge, wir sind doch nicht bei armen Leuten.

Und dann nehmen wir sie alle zusammen und erklären denen, daß sie sich hier auf fremdem Staatsgebiet befinden, weil das hier die Bundesrepublik Deutschland ist, wo sie als Nichtbürger nichts zu suchen und nichts zu melden haben. Und dann schieben wir sie ab. Vielleicht verkauft Putin ein Zipfelchen oben in Sibirien, wohin man die Reichsbürger auslagern kann, damit sie hier keinen Schaden anrichten.

Das rechnet sich! Die Abrüstung der Polizei, weniger Ausrüstung, weniger Monturen, weniger Waffen, weniger Einsätze, doch, das läppert sich zusammen. Dafür kriegt man ein Stück Sibirien, Erbpacht reicht, und schon ist der bundesdeutsche Staatshaushalt entlastet.

Wobei noch etwas zu erwähnen ist: Wenn die Reichswirren hier weg sind, verbreiten sie auch kein SarsCov2-Virus mehr. Wenn die in Sibiren einen Wolf anhusten, dann hustet der denen was zurück. Fall gelöst. Geht doch alles ganz einfach. Wirklich, ganz, ganz einfach.
Logged
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