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Author Topic: Weg mit dem Kirchendreck!  (Read 171 times)

Krant

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Weg mit dem Kirchendreck!
« on: April 03, 2021, 05:39:51 PM »

Religion ist nicht bloß eine Beleidigung für jeden intelligenten Menschen, sondern vor allem die Versklavung unter Wahnvorstellungen geistig auf dem Stand von vor mehr als 2000 Jahren Zurückgebliebener.

Die Jungen Liberalen machen jetzt einen Versuch, das Sklavenhaltertum der Religioten zu beenden.


https://www.julis.de/2021/03/10-gebote-fuer-einen-weltanschaulich-neutralen-staat/

[*quote*]
JULIS: 10 GEBOTE FÜR EINEN WELTANSCHAULICH NEUTRALEN STAAT
Veröffentlicht am 31.03.2021

In unserem Positionspapier “10 Gebote für einen weltanschaulich neutralen Staat in einer pluralen Gesellschaft” werben wir für eine grundlegende Reform des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche. Die jüngsten Berichte über die systematische Vertuschung von Missbrauch und das Segnungsverbot für homosexuelle Paare zeigen, dass die Kirche an vielen Stellen die Werte einer liberalen Gesellschaft missachtet. Deshalb fordern wir in unserem Positionspapier zehn konkrete Maßnahmen, wie Kirche und Staat endgültig getrennt werden können. Den Bericht in der WELT dazu findest Du hier. Unser Bundesvorsitzender Jens erklärt dazu:

„Staat und Kirche gehören konsequent von einander getrennt, denn unser Grundgesetz ist nicht getauft. Dass die Kirche bei der Aufklärung der Missbrauchsskandale scheitert und verbietet, homosexuelle Paare zu segnen, obwohl es sogar Segnungen für Häuser und Fahrzeuge gibt, zeigt, dass die Kirche an vielen Stellen die Werte unserer liberalen Gesellschaft missachtet.

Die sozialen und karitativen Aktivitäten der Kirchen verdienen Anerkennung. Deren Finanzierung erfolgt aber nur zu einem geringen Anteil aus Eigenmitteln der Kirchen. Die Kosten für kirchliche Sozialeinrichtungen werden überwiegend vom Staat, den Sozialversicherungsbeiträgen und von den Benutzern selbst getragen. Das rechtfertigt die hohen Zahlungen an die Kirchen nicht. Zudem sind die oft diskriminierenden Sonderrechte der Kirchen als Arbeitgeber ein untragbarer Zustand. Die Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften müssen daher endlich entfallen.

Wer meint, dass es während einer weltweiten Pandemie wichtige Themen gibt, hat recht: Der Staat hat Wichtigeres zu tun. Religion ist keine Staatsaufgabe. Weder die Eintreibung von Kirchensteuern noch die Verbreitung von einzelnen Religionen ist Aufgabe des Staates. Es braucht endlich den politischen Willen, unser Staatswesen für das 21. Jahrhundert zu updaten.”
[*/quote*]
   


https://www.julis.de/beschlusssammlung/10-gebote-fuer-einen-weltanschaulich-neutralen-staat-in-einer-pluralen-gesellschaft/

[*quote*]
10 GEBOTE FÜR EINEN WELTANSCHAULICH NEUTRALEN STAAT IN EINER PLURALEN GESELLSCHAFT
Beschlossen vom Bundesvorstand am 25.03.2021


Die Freiheit des Glaubens, des weltanschaulichen Bekenntnisses und des höchstpersönlichen Gewissens ist ein prägender Bestandteil des Schutzes der individuellen Persönlichkeit. Eine Staatsreligion ist damit unvereinbar. Vielmehr achtet der Staat die Vielfalt der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen. Er schützt sowohl die Freiheit der Religionsausübung als auch die Freiheit, keinen Glauben zu haben.

Für das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ergibt sich daraus, dass die jeweiligen Wirkbereiche respektiert werden und eine Einflussnahme unterbleibt. Weder existieren Religionsgemeinschaften von Gnaden der jeweiligen Regierung, noch steht Religionen eine Sonderrolle im Gemeinwesen zu, erst recht nicht die Stellung als „Staat im Staate“.

Das deutsche Religionsrecht wird dem nicht gerecht. Es steht in der Tradition einer engen Verzahnung von weltlicher und geistlicher Obrigkeit und sichert vor allem den Kirchen besondere historisch gewachsene Privilegien. Mit dem Ideal eines weltanschaulich neutralen Staates ist dies nicht zu vereinbaren. Dies gilt umso mehr, als dass inzwischen große Teile der Bevölkerung konfessionslos sind und die religiöse Vielfalt stark zugenommen hat.

Im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung darf jeder sein Leben soweit es ihm beliebt seinen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen gemäß ausrichten. Die eigene Religion gibt aber nicht das Recht, Grundrechte Dritter einzuschränken, weil diese sich nicht nach den eigenen Moralvorstellungen richten. Der Staat darf nicht zum Sittenwächter im Auftrag der Religionen werden. Wir wollen gegenüber einengenden Moralvorstellungen einzelner Gruppen wieder stärker die persönliche Freiheit aller Individuen in den Vordergrund stellen.

Die Jungen Liberalen sprechen sich daher für eine umfassende Reform des Verhältnisses von Staat und Religion aus.

1. Weltanschaulich neutrale Gesetzestexte

Das Grundgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für eine vielfältige Gesellschaft. Maßstab für verfassungskonformes Handeln ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sind die unveräußerlichen und universalen Menschenrechte. Der Gottesbezug in der Verfassung passt nicht zu diesem Verfassungsbild der offenen Gesellschaft. Er sollte aufgegeben werden. Gleichermaßen sind auch Eide in Gerichtsverfahren ohne religiöse Bezüge neu zu fassen. Sie dürfen nur noch ohne Gottesbezug oder religiösen Zusatz geleistet werden.

2. Dein Glaube, deine Entscheidung

Der Staat darf Menschen bei ihrer Entscheidung, ihre Religionszugehörigkeit zu ändern, keine Steine in den Weg werfen. Künftig sollen Religionsgemeinschaften daher privatrechtlich, zum Beispiel als Vereine, organisiert sein. Bis dahin muss der Austritt aus einer Religionsgesellschaft auch dieser gegenüber und kostenfrei digital erklärt werden können. Deshalb soll es künftig keine religiösen Symbole wie etwa Kreuze an öffentlichen Einrichtungen geben.

3. Finanzen und Personal von Staat und Kirchen trennen

Religion ist Privatsache. Staat und Kirche müssen deshalb finanziell entkoppelt werden. Die Kirchensteuer wird künftig nicht mehr vom Staat und durch dessen Behörden erhoben, sondern es bleibt den Kirchen wie anderen Organisationen auch die Möglichkeit, Beiträge zu erheben. Die noch aus Zeiten Napoleons stammenden jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen sollen abgelöst werden.

Die Trennung von geistlicher und weltlicher Macht war schon im Mittelalter eine politische Forderung, ist aber bis heute nicht voll verwirklicht. Wir fordern, dass die Kirchen ihre Bischöfe ohne jeden staatlichen Einfluss einsetzen dürfen. Gleichzeitig fordern wir die Abschaffung von Sonderrechten der Kirchen bei der Besetzung von staatlichen Gremien, beispielsweise den Rundfunkräten und die Aufhebung der Sendungsrechte.

4. Kein Sonderstrafrecht zugunsten der Kirchen

Straftatbestände, welche die Kirchen über die allgemeinen Gesetze hinaus schützen, sind abzuschaffen. Dies betrifft vor allem §§ 166, 167 StGB, welche Kritik an Religionen besonders einschränken und Proteste über das allgemeine Hausrecht und den Tatbestand des Hausfriedensbruches besonders kriminalisieren. Die allgemeinen Strafvorschriften wie Beleidigung, Volksverhetzung etc. bleiben bestehen.

5. Tanzen ist kein Verbrechen

Religiöse Menschen können ihren eigenen Glauben ausleben und dabei auch Tage in besonderer Ruhe und Andacht verbringen. Über die Tagesgestaltung Anders- und Nichtgläubiger steht ihnen aber kein Urteil zu. Sog. Stille Feiertage mit Tanz- und Filmverboten sind daher abzuschaffen.

6. Gott raus aus dem Kalender

Das Arbeitsverbot an Feiertagen ist antiquiert und soll durch eine Regelung mit flexiblen Mindesturlaubstagen ersetzt werden. Auch der Sonntagsschutz konserviert das Moralsystem einer einzelnen gesellschaftlichen Gruppe. Ruhe und Erholung soll jeder frei wählen dürfen. Auch hier sollen starre Vorschriften einzelner Religionsgruppen einem gesamtgesellschaftlichen und insbesondere tarifvertraglichen Aushandlungsprozess weichen. Der noch aus der Weimarer Republik stammende Sonntagsschutz in der Verfassung ist daher aufzuheben.

7. Religiöse Einrichtungen beim Arbeitsrecht gleich behandeln

Das für alle geltende Arbeitsrecht schützt die Freiheit von Arbeitgebern, bei der Personalauswahl Belange zu berücksichtigen, welche sich aus der politischen, weltanschaulichen oder religiösen Tendenz des Betriebs ergeben. Eine hiervon losgelöste Freistellung der Kirchen vom staatlichen Arbeitsrecht ist nicht mehr zeitgemäß.

8. Kinder- und Jugendschutz auch in der Kirche!

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein hohes Gut. Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen oder nebenamtlichen Tätigkeit einen intensiven Kontakt zu Minderjährigen haben, haben eine Machtposition inne, die ganz überwiegend verantwortungsvoll ausgeübt wird, deren Missbrauch jedoch schwerste Folgen hat. Die gesetzlichen Anforderungen an Präventionskonzepte und die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals und seine Überprüfung durch das Instrument des erweiterten Führungszeugnisses sind deshalb ungeachtet der Trägerschaft für alle Einrichtungen im Kinder- und Jugendbereich durchzusetzen. Insbesondere gehören auch Veranstaltungen der religiösen Erziehung, der Seelsorge und der Religionsausübung dazu.

9. Vielfältiger Ethikunterricht statt konfessioneller Enge

Die Vermittlung unterschiedlichster religiöser und weltanschaulicher Konzepte gehört für uns in den Schulunterricht. Religiöse Erziehung in einer bestimmten Konfession ist dagegen Privatsache. Deshalb wollen wir den konfessionellen Unterricht an staatlichen Schulen aufheben und durch einen Ethikunterricht ersetzen.

10. Selbstbestimmung in allen Lebenslagen!

Einzelne religiöse Vorstellungen prägen bis heute den Umgang mit vielen Fragen, die für die Selbstbestimmung des Individuums entscheidend. Antworten auf gesellschaftliche Fragen wie selbstbestimmtes Sterben, einem modernen Bestattungsrecht, nach dem Einsatz moderner medizinischer Verfahren oder der rechtlichen Ausgestaltung von Ehe und Familie müssen die individuelle Selbstbestimmung, nicht religiöse Dogmen in den Fokus setzen.
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