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Author Topic: Hauptverhandlung gegen Becker  (Read 5589 times)

deepbluesea

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Hauptverhandlung gegen Becker
« on: December 02, 2005, 11:38:40 AM »

Wie Becker auf seiner eigenen Webpage veröffentlichte, fand bereits gestern, am 1.12.05 in Jena die Hauptverhandlung in 4 Strafsachen gegen ihn statt. Über den Ausgang des Prozesses wird jedoch nichts verlautbart. Vielleicht ja deshalb, weil es im Knast oder der Psychiatrie noch keinen Internetanschluss gibt?


Anklagepunkte:

Strafbefehl 1
Seit dem 02.12.2004 veröffentlichen Sie im Internet auf Ihrer Seite "www.unglaublichkeiten.com" den Text "Die Auschwitz-Lüge" des Thies Christophersen. Darin wird der millionenfache Massen­mord an Juden unter der Herrschaft des NS-Regimes in Abrede ge­stellt.

Strafbefehl 2
Am 19.11.2003 versandten Sie unter der eMail-Adresse "Klaus-Rainer-Hoffmann-TLUG@web.de" eine eMail an mehrere Mitarbeiter Ihres früheren Arbeitgebers, der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie in Jena. In der Betreffzeile der eMail stand "Post von einem Hochgradsfreimaurer". In dem Text der eMail war die antisemitische Schrift "Deutschland und die Juden. Die Rolle der Juden im 1. und 2. Weltkrieg" zu lesen. Sie beabsichtigten hierdurch, den Zeugen Hoffmann in dessen Ehre herabzuwürdigen.

Seit dem 24.04.2004 veröffentlichen Sie auf Ihrer Internetseite "www.unglaublichkeiten.com" die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin in dem Verfahren 81 Js 679/04 gegen den Peter Schmidt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden ist oder das Verfahren abgeschlossen ist.

Strafbefehl 3
In einem Schreiben an die Kriminalpolizeiinspektion Jena vom 28.06.2003, Eingang bei der KPI Jena am 30.06.2004 / beleidigten und verunglimpften Sie die am 18.06.2004 tätigen Vollstrek-kungsbeamten KHK Harzer und KHM Eimecke und zwei weitere Be­dienstete der PI Jena mit folgenden Worten: "... lärmten diese Chaoten in Uniform ..." sowie als "Terror-Polizeikräfte" und als "Terror-Brigade". Sie werden daher beschuldigt, am 30.06.2004 andere Personen beleidigt zu haben.

Strafbefehl 4
Seit dem 11.02.2003 veröffentlichen Sie von Jena aus im Internet auf der Internetseite "www.unglaublichkeiten.info" und anderen ähnlichen Internetseiten das sogenannte "Rudolf-Gutachten" des Germar Rudolf und die Schrift "Der Auschwitz-Mythos, Legende oder Wirklichkeit" des Dr. Wilhelm Stäglich. In beiden Schriften wird, was Ihnen bewusst ist, auf pseudowissenschaftlicher Grundlage die millionenfache Ermordung von Juden durch das nationalsozialistische ünrechtsregime in dem Vernichtungslager Auschwitz und anderen Orts in Abrede gestellt bzw. bagatellisiert.
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