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Author Topic: Den Anthroposophen die Approbation auf Lebenszeit entziehen!  (Read 5330 times)

ama

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Den Anthroposophen die Approbation auf Lebenszeit entziehen!
« on: September 17, 2006, 09:18:53 PM »

Erst mal das Beweisstück:

http://www.individuelle-impfentscheide.de/index.php?option=com_content&task=view&id=19&Itemid=14

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Individuelle Impfberatung bleibt erlaubt    

Geschrieben von Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.    
Samstag, 16. September 2006

In einem umfangreichen Gutachten hat Prof. Dr. Rüdiger Zuck, ein namhafter Verfassungsrechtler, kürzlich bestätigt, dass Ärzte im Rahmen einer Impfberatung nicht gezwungen werden können, gegen ihr Gewissen zu handeln.
Auf dem 109. Deutschen Ärztetag waren Sanktionen mit berufsrechtlichen Schritten gegen solche Ärzte gefordert worden, „die sich explizit und wiederholt gegen empfohlene Schutzimpfungen (…) aussprechen“. Hintergrund dafür waren ansteigende Erkrankungszahlen für Masern und stagnierende Impfraten bei Schuleingangsuntersuchungen.  
Ärztliche Gewissensfreiheit bleibt bestehen. Kein Maulkorberlass für Ärzte

Demgegenüber kommt das Gutachten zu einem anderen Schluss: Der Arzt müsse zwar über den medizinischen Standard (die öffentlichen Impfempfehlungen) informieren. Nach Art. 12 des Grundgesetzes (GG) dürfe er allerdings durchaus ernsthafte Einwände gegen den Einsatz bestimmter Impfstoffe äußern. Dies gelte insbesondere dann, wenn auch innerhalb einer besonderen Therapierichtung, der sich der Arzt gegebenenfalls zugehörig fühlt, solche Einwände vertreten werden.

Auch dürften wegen des in der Verfassung garantierten Grundsatzes der  Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 II GG) Ärzte nicht daran gehindert werden, ihre Meinung und Kritik im Rahmen der wissenschaftlichen Diskussion zu äußern, selbst wenn diese Äußerungen „explizit und wiederholt“ gegen  die Empfehlungen der ständigen Impfkomission gerichtet seien. Die Verhängung eines Maulkorbes gegen Ärzte „unabhängig von der Art und Qualität ihrer Kritik“ komme nicht in Betracht, es sei denn bei den öffentlichen Empfehlungen handelt es sich „um Verlautbarungen vergleichbarer Weise, wie wenn der Papst ’ex cathedra’ gesprochen hätte“.

Zuck kommt abschließend zu der Bewertung, dass geltende Bestimmungen völlig ausreichten, die ärztliche Sorgfaltspflicht und Verpflichtung zur Qualität zu sichern.

Die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte Deutschlands (GAÄD) und der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. sehen sich den wissenschaftlichen Grundlagen der modernen Medizin verpflichtet. Zu diesen Grundlagen gehört allerdings auch die Bereitschaft und Offenheit zur kritischen Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Methoden und Hypothesen. Das Verbot von ernsthaften Meinungsäußerungen würde einer Aufgabe jedes wissenschaftlichen Anspruches gleichkommen.

Das von der GAÄD und dem Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. in Auftrag gegebene Gutachten (das Sie unter dem Menüpunkt Dokumente als pdf-Datei herunterladen können) bestärkt beide Gruppen, ihre Bemühungen um eine individualisierte Impfberatung in Deutschland fortzusetzen.

Für den Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“
Stefan Schmitt-Troschke (1. Vorsitzender)
       
© Ärzte für individuelle Impfentscheidung
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Das PDF zu dem Gutachten:

http://www.individuelle-impfentscheide.de/index.php?
option=com_docman&task=doc_download&gid=3&Itemid=33


Wenn die hochgeschätzten Damen und Herren Anthroposophen darauf bestehen, ihren Irrsinn weiterhin zu verkünden und zu BETREIBEN, und das auch noch als "Wissenschaftsfreiheit" bezeichnen", bleibt nichts weiter übrig, als ihnen die Approbation auf Lebenszeit zu entziehen.

Kranke haben ein Recht auf einwandfreie wissenschaftliche Medizin. Den Kranken dieses Recht zu bestreiten und das Verbrechen der Impfsabotage  und der medizinischen Minderversorgung mit möglicher Todesfolge zu begehen, ist keine Ausübung der Wissenschaftsfreiheit, sondern vorsätzliche Körperverletzung mit bewußt hingenommener Todesfolge.


Ach ja: Lügen sollten die hochgeschättzen Damen und Herren Anthroposophen lieber nicht, wie zum Beispiel in diesem Absatz:

[*QUOTE*]
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Die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte Deutschlands (GAÄD) und der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. sehen sich den wissenschaftlichen Grundlagen der modernen Medizin verpflichtet. Zu diesen Grundlagen gehört allerdings auch die Bereitschaft und Offenheit zur kritischen Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Methoden und Hypothesen. Das Verbot von ernsthaften Meinungsäußerungen würde einer Aufgabe jedes wissenschaftlichen Anspruches gleichkommen.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Die Anthroposophen sind nämlich NICHT der wissenschaftlichen Medizin verpflichtet, sondern ihrem Guru Rudolf Steiner und dessen Wahnvorstellungen. Bei der Medizin stülpen sie diesen Wahn oben drauf - sie nennen das "erweitern" - und die um ihren Wahn "erweiterte" "Medizin", DIE wollen sie begehen.

Die wissenschaftliche Medizin lehnen sie klar und eindeutig ab. Die wissenschaftliche Medizin ist FÜR das Impfen - und die Anthroposophen sind erklärtermaßen dagegen.


Was jetzt eingeführt international werden muß:

Die Unvereinbarkeitserklärung der Ärzte



..
« Last Edit: March 10, 2009, 01:45:12 AM by ama »
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Den Anthroposophen die Approbation auf Lebenszeit entziehen!
« Reply #1 on: February 22, 2010, 06:15:02 AM »

Der Vater ist tatsächlich vor Gericht gegangen. Und er hat vom Gericht eine Abfuhr bekommen:

[*QUOTE*]
-----------------------------------------------------------------------------
Nicht ohne Impfung zur Schule

Berlin  -  Schüler, die nicht gegen Masern geimpft sind, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden
[...]

Das Gericht gab der Behörde Recht. Die Kinder könnten bei einer Erkrankung Mitschüler anstecken, bevor sie selbst sichtbare Symptome zeigen, hieß es zur Begründung. Ihr Interesse am Schulbesuch müsse angesichts der Ansteckungsgefahr der mitunter sogar tödlich verlaufenden Krankheit zurücktreten.
[...]

dpa, Samstag, 20. Februar 2010, 12:00 Uhr
-----------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

mehr:
http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/9649.html


Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20100219.1440.156318.html
[*QUOTE*]
-----------------------------------------------------------------------------
Masern können ein vorübergehendes Verbot rechtfertigen, die Schule zu besuchen
(Nr. 10/ 2010)

Pressemitteilung
Berlin, den 19.02.2010

Gegenüber nicht gegen Masern geimpften Kindern darf nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ein vorübergehendes Schulbetretungsverbot verhängt werden. Nachdem an einer Waldorfschule in Berlin-Steglitz-Zehlendorf mehrfach Schüler an den Masern erkrankt waren, ordnete das Gesundheitsamt des Bezirks für alle bereits erkrankten bzw. nicht geimpften oder nicht nach einer Masernerkrankung immunisierten Schüler und sonstige in der Schule tätigen Personen ein Schulbetretungsverbot an. Der Impfungen grundsätzlich ablehnende Antragsteller, der seine schulpflichtigen Kinder nicht gegen Masern impfen lassen und eine Masernerkrankung bewusst zulassen will, wandte sich gegen das auch seine Kinder betreffende, seiner Ansicht nach aber unverhältnismäßige zweiwöchige Verbot.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Eilrechtsschutzantrag des Antragstellers zurückgewiesen. Angesichts der Möglichkeit, ohne sichtbare Symptome bereits mit Masern infiziert und unbeabsichtigt Ansteckungsquelle für dritte Personen zu sein, sei die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig. Das Verbot sei angesichts der üblichen Inkubationszeit bei Masern und der Dauer der Ansteckungsfähigkeit auch in zeitlicher Hinsicht angemessen. Wenn zu vermuten sei, dass nicht geimpfte Schüler während der Schulzeit Kontakt zu später nachweisbar an Masern erkrankten Mitschülern gehabt hätten, so mache sie dies zu Ansteckungsverdächtigen, die das Verbot zu dulden hätten. Das Interesse der Kinder an einem Besuch der Schule müsse angesichts der potentiellen Ansteckungsgefahr durch die hoch ansteckende und mitunter sogar tödlich verlaufende Krankheit zurücktreten, zumal eine Ansteckung bereits durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen erfolgen könne. Demgegenüber habe der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, dass für die erforderliche Betreuung seiner Kinder außerhalb der Schule unzumutbare Kosten entstünden. Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko von Eltern schulpflichtiger Kinder, bisweilen für deren vorübergehende anderweitige Betreuung sorgen zu müssen. Schließlich sei davon auszugehen, dass die Schule die mit der Maßnahme einhergehenden Unterrichtsausfälle bei der weiteren Unterrichtsgestaltung berücksichtigen werde.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Beschluss der 3. Kammer vom 18. Februar 2010 - VG 3 L 35.10 –.
(03 L 0035 10 _ 100218 _ Beschluss Eilverfahren _ Anonymisiert, 41131 KB)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/03_l_0035_10___100218___beschluss_eilverfahren___anonymisiert.pdf?download.html
-----------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



.
« Last Edit: February 22, 2010, 08:46:51 AM by ama »
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

Omegafant

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Re: Den Anthroposophen die Approbation auf Lebenszeit entziehen!
« Reply #2 on: October 15, 2011, 05:29:01 PM »

In Österreich ist ein Bub gestorben und ein Mädchen ist dem Tod sehr knapp von der Schippe gesprungen.

Der Täter, ein "bekennender Homöopath", kam vor Gericht und jaulte, er hätte doch bloß helfen wollen:

http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Überblick/3382594-6/prozess-gegen-osttiroler-mediziner-wird-fortgesetzt.csp

[*quote*]
Osttiroler beteuerte Menschen immer nur helfen zu wollen
[*/quote*]

Warum zieht man solche gemeingefährlichen Totalversager nicht aus dem Verkehr? Verkehrsgefährder kriegen ihren Führerschein auch nicht wieder, wenn sie gefährlichen Mist gebaut haben. Warum dürfen Ärzte weiterpfuschen?

Und wie der gepfuscht hat!

http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Überblick/3382594-6/prozess-gegen-osttiroler-mediziner-wird-fortgesetzt.csp

[*quote*]
Hochfiebriges Mädchen homöopathisch behandelt

Der bekennende Homöopath muss sich heute noch wegen eines weiteren Vorfalls erklären. Dabei geht es um ein Mädchen, dass er trotz hochfiebriger Mitteloherentzündung in Absprache mit der Mutter nicht der Schulmedizin zugeführt hatte.
[*/quote*]

"Hochfiebrig" ist eine unzulässige Verharmlosung. Es bestand akute Lebensgefahr.

[*quote*]
Der Arzt beteuerte in seinen Abschlussworten nochmals, dass er in seinem Tun Menschen immer nur helfen wollte und dies auch in Zukunft so sein werde. Der Fall jenes Mädchens, das er im Jahr 2005 ebenso durch eine homöopathische Behandlung laut Anklage in einen lebensgefährlichen Zustand gebracht hatte, wurde hingegen heute verschoben. Die Mutter des Mädchens muss nun als Zeugin aussagen, wie es seinerzeit dazu kommen konnte, dass das Mädchen trotz tagelangem Fieber über 40 Grad nicht zum Kinderarzt gebracht wurde. Sowohl der Kinderarzt als auch das Lienzer Bezirkskrankenhaus schüttelten damals über die Vorgangsweise den Kopf und stellten fest, dass das Mädchen in akuter Lebensgefahr gewesen sei. Mit einem Urteil zum Todesfall Jakob ist in den Abendstunden zu rechnen.

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do, 15.09.2011  08:47
aktualisiert: Do, 15.09.2011  17:22
[*/quote*]


Warum solche Frage? Warum das Erstaunen? Man braucht doch bloß bei den Homöopathen deren Bücher durchsehen und nach Stichworten wie "Fieber" oder "Masern" zu suchen. Da findet man zum Beispiel von Walther Bühler und Wilhelm zur Linden, zwei anthroposophischen Ärzten, in deren 1982 veröffentlichten Buch "Vom Sinn der Kinderkrankheiten":

[*quote*]
-------------------------------------------------------------------------------
Kräftig auftretende Masern führen zu einer Art von Aufquellung
der Haut und der Schleimhäute. Das führt zu Schnupfen,
Bindehautentzündung, Husten mit Schleimabsonderung, vor allem
aber zu einer Aufweichung der Gesichtszüge, die Konturen werden
unscharf, was oft zu einer grotesken Veränderung der
Gesichtsformen führt. Dann aber, nach zwei oder drei Tagen, gehen
alle Schwellungen zurück, das Fieber und alle katarrhalischen
Erscheinungen an Augen, Nase und Bronchien lassen nach.
Langsam, aber immer deutlicher kommt dann ein neuer, oft fremder
Gesichtsausdruck zur Erscheinung und nach einiger Zeit fällt
aufmerksamen Eltern auf, daß vielleicht sogar die bisherige
Ähnlichkeit des Kindes mit Vater oder Mutter abgenommen hat, daß
ein neues, individuelleres Gesicht entstanden ist. Auch sonst
zeigt sich eine Veränderung im Kindel. Eigenarten oder
Schwierigkeiten im Wesen, die bisher zu bemerken waren, treten
zurück. Das Kind ist offensichtlich in ein neues
Entwicklungsstadium eingetreten. Will man es exakt ausdrücken, so
kann man sagen: "Das Kind ist jetzt besser inkarniert", Leib und
Seele haben sich besser gefunden.
Eine tiefere Erklärung für
diese Vorgänge kann man nur geben, wenn man auf die intimeren
Zusammenhänge im Menschenwesen eingeht: Das Kind konnte gewisse
Besonderheiten, die es aus der Vererbung übernommen hatte, mit
Hilfe des Fieberprozesses überwinden, und es ist nun erst richtig
zu sich selbst gekommen. Sein eigenes Wesen, das, was seine
innerste Persönlichkeit ausmacht, hat sich durchgesetzt - mit
Hilfe der Masern und unter Mitwirkung des Fiebers.…

-------------------------------------------------------------------------------
[*/quote*]

Feuerteufel legen Brände, Fieberteufel lassen die Kinder durch Infektionen zur Hölle rein.

Masern und Fieber als Instrumente im Menschwerdungsprozeß... Das ist der helle Wahnsinn. Aber das wissen Eltern meist nicht, wenn sie mit ihrem Kind zu einem anthroposophischen Arzt gehen.

Impfgegner sind nicht nur geistige Brandstifter, sie sind auch verantwortlich für den Tod von Kindern.
Logged
Steine kann man nicht essen!

Thymian

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Re: Den Anthroposophen die Approbation auf Lebenszeit entziehen!
« Reply #3 on: August 20, 2020, 11:58:23 AM »

push
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.         Im Angesicht von Gewalt ist Höflichkeit gegenstandslos.
.         At face with violence politeness is pointless.

.         (User TNT in the former CDU forum)
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Ayumi

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Re: Den Anthroposophen die Approbation auf Lebenszeit entziehen!
« Reply #4 on: November 27, 2022, 11:25:11 PM »

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Écrasez l'infâme!
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