Die Kapriolen der Herren Karl Krafeld und Stefan Lanka haben es in sich. So machten Sie ein "Aktion Herta":
http://members.internettrash.com/medwiss2/imofenaktionhertaherta.html[*QUOTE*]
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STIKO-Mitglieder u.a. müssen ins GefängnisAuch einige Staatsanwälte und Richter. Nicht aus Rache sondern zum Schutz unserer zukünftigen Gesundheit und unseres Lebens.
Aktion »Herta«
Am 2. August 2002 sprach Stefan Lanka Frau Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin auf einer Wahlveranstaltung in Langenargen (Bodensee) auf die Situation der Staatsanwaltschaften an, die sich mittels Lügen der pflichtgemäßen Strafverfolgung nach Kenntnisnahme entziehen würden. Es wurde vereinbart, daß Stefan Lanka sich diesbezüglich schriftlich an sie wenden würde, was mittlerweile auch geschah mit Benennung des Aktenzeichens eines ganz konkreten Vorganges in ihrem Hause bei dem in Ihrem Hause versucht wird drei Lügen der Bundesgeneralanwalt-schaft (BGA) zu sichern, mit der diese versucht, sich der Strafermittlungen im Zusammenhang mit »Impfen/STIKO« zu entziehen.
Der Vorgang war von der StA Berlin an die BGA zuständigkeitshalber geleitet worden. Mittlerweile sind zwei weitere Strafanzeigen in der Impfangelegenheit bei der StA Berlin anhängig. Vor Öffentlichkeit sagte die Bundesgesundheitsministerin in Langenargen zu, daß sie die Prüfung veranlassen wird und mit aller Entschlossenheit und Härte jedweder Lüge entgegentreten würde, auch gegen uns wenn wir versuchen würden, sie zu belügen. Hiermit bewies sie sich mit uns auf gleicher Linie: jedweder Verlogenheit, unabhängig von der Person und Institution des Lügners, entschieden entgegentreten. Jetzt ist sie in der Hand-lungs- und Beweispflicht, das zu erfüllen, was sie vor Öffentlichkeit zugesagt hat.
Auf einer Wahlveranstaltung mit dem Bundeskanzler und viel politischer Prominenz am 23. August 2002 in Stuttgart bekräftigte die Ministerin, daß sie der Sache ernsthaft nachgehen wird. Gleichermaßen sagte der Staatsminister beim Bundeskanzler Hans Martin Bury, zu, der Sache nachzugehen. Auch ihm liegt mittlerweile ein Schreiben von uns mit vielen Aktenzeichen der Beweise vor. Frau Ute Vogt, MdB und Vorsitzende der SPD in Baden-Württemberg, sagte ein Gespräch nach dem 22. September 2002 zu. Auch ihr liegt mittlerweile ein Schreiben vor, mit dem sie gebeten wird, zur Gesprächsvorbereitung sich um die Virusbeweise u. a. zu bemühen. In Stuttgart wurde die Justizministerin begleitet von einem kreativen parteijungen Wahlhelferteam die mit dem Namen »Herta« auf den Menschen verwiesen, der durch die in den Medien oft nur rational-zielbezogen erscheinende Politikerin und Ministerin leicht verdeckt wird. Deshalb sehen wir auch uns berechtigt, dieser Aktion den Namen »Herta« zu geben. Damit verweisen wir auf einen Menschen in politischer Verantwortung, der öffentlich zugesagt hat, jedweder Art von Lüge entschieden entgegen zu treten.
Zur Geschichte seit dem 30. November 2000
Welt- und impfgeschichtlich stellten wir am 30. November 2000 in Linz (Österreich) im Zusammenhang mit Impfen erstmalig die wissenschaftliche Beweisfrage im Hinblick auf die behaupteten Viren und die Krankheitsverursachung durch Bakterien und forderten auf, die zuständigen Gesundheitsbehörden nach den Beweisen zu fragen. Im November 2000 wurde die Beweisfrage erstmalig in Deutschland, in Murrhart bei Stuttgart und im Juni 2001 in Südtirol (Italien) gestellt.
Schon Ende 2001 lagen in Deutschland, Österreich und Italien die eindeutigen Beweise über das (verschwiegene) Wissen der Gesundheitsbehörden vor, daß diese Beweise nicht existieren.
Ab Anfang 2002 war die Beweislage unstrittig, daß die Gesundheitsbehörden absichtlich trotz besseren Wissens mit der Befolgung der Impfpolitik die Menschen, insbesondere Kinder wissenschaftlich vollkommen haltlos ausschließlich dem Impfschadensrisiko aussetzen. Die Petitionsentscheidungen des Deutschen Bundestages und des Landtages Baden-Württemberg (vgl. MuM 10) brachten den abschließenden Beweis des Wissens der zuständigen Behörden über den Mangel der wissenschaftlichen viralen Erregernachweise und bakteriellen Verursachungsnachweise.
Die Parlamente zogen sich auf die Behauptungen zurück, den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) würden existierende Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO zugrunde liegen, die zugunsten des Nutzen sprechen.
Da erst infolge des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ab Anfang 2001 für die Ärzte die Pflicht besteht, Impfschadensvermutungen zu melden, ist allgemein bekannt, daß Risiko-Analysen nicht existieren können. Auch aus anderen Ländern existieren keine Risiko-Analysen. Bei der parlamentarischen Behauptung der Existenz von Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO,die zugunsten des Nutzen sprechen, handelt es sich für jeden denkenden Bürger erkennbar um eine unverschämt dreiste parlamentarische Lüge zu dem Zwecke die Bevölkerung, insbesondere Kinder dem durch nichts legitimierbaren Impfschadensrisiko auszusetzen, infolge der Impfempfehlungen der STIKO nach § 20 IfSG. Im Bundesgesundheitsblatt vom
April 2002 referierte der 2. Vorsitzende der STIKO, Prof. Dittmann auf S. 319 das internationale Expertenwissen, daß keine zuverlässigen wissenschaftlichen Studien existieren, die den Nutzen des Impfens beweisen könnten. Die parlamentarisch gestützte absichtliche, massenhafte Körperverletzung durch die Mitglieder der STIKO ist seit Ende 2001 bewiesen - und wird geduldet, bisher noch. Diese nachgewiesene Absichtshandlung erfüllt den Straftatbestand nach §220a, Abs. l Nr. 3 StGB: Völkermord. Das Fragezeichen in unserem Buch-Titel »Impfen - Völkermord im Dritten Jahrtausend?« wurde u. a. durch die Parlamente und die STIKO zum »!«. Diese Straftaten sind mit nicht unter fünf Jahren Gefängnis bedroht und verjähren nicht.
Was ist uns unsere Gesundheit wert? Wer und was schützt unsere Gesundheit?
Man stelle sich einmal vor: In Deutschland hätte noch nie ein Dieb über rechtsstaatliche Verfahren ins Gefängnis gehen müssen. Die Polizei würde intensiv Aufklärung über Sicherheitsschlösser und sonstige Sicherheitsmaßnahmen machen, einen Dieb festnehmen würde die Polizei aber nie. Kein Staatsanwalt würde gegen Diebe ermitteln und Anklage erheben.
Kein Richter würde in Deutschland Diebe ins Gefängnis zwingen. Jeder, der in Deutschland den Wunsch hat zu klauen, ist sicher, daß er nicht das kleinste Risiko einer rechtsstaatlichen Bestrafung eingehen würde. Jedermann ist klar: Wenn das in Deutschland so wäre, wäre unser Eigentum mehr als nur gefährdet. Unser Eigentum wird dadurch geschützt, daß jeder, der in Deutschland klauen möchte weiß, wenn er sich dabei erwischen läßt, muß er mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Nur die Tatsache, daß Diebstahl in Deutschland tatsächlich bestraft wird, ist geeignet unser Eigentum zu schützen.
Muß unsere Gesundheit und unser Leben nicht gleichermaßen geschützt werden? Müßte nicht jeder im Gesundheitswesen, der lügt und betrügt wissen, daß dann, wenn ihm das nachweisbar ist, er mit schweren Strafen tatsächlich zu rechnen hat?
Tatsächlich geht bis heute noch niemand im Gesundheitswesen in Deutschland der schwer gesundheitsschädigend lügt und betrügt das Risiko einer harten Gefängnisstrafe ein! Bisher sind sich noch alle ge-sundheits- und lebensschädigenden Lügner und Betrüger im Gesundheitswesen sicher, niemals bestraft zu werden. Auch der Vollzug von Gefängnisstrafen bei Ärzten ist unverzichtbar, wenn wir nicht weiterhin die Entfaltung der humanorientierten Ärzte verhindern wollen. Wenn wir weiter leben wollen, müssen wir in Deutschland endlich durchsetzen, daß jeder,der im Gesundheitswesen wissentlich gesundheitsschädigend lügt und betrügt, genauso wie jeder Dieb in Deutschland mit harten Gefängnisstrafen rechnen muß, die auch tatsächlich vollzogen werden. Das ist der einzige Weg auf Zukunft hin, angesichts des anbrechenden wissenschaftlich gleichermaßen wie AIDS und Impfen haltlosen Genklempnereiwahnsinns, dessen Auswirkungen sich bald niemand mehr entziehen kann, wenn nicht im Gesundheitswesen und in der Justiz jetzt endlich das nachgeholt wird, was die Generation unserer Eltern und Großeltern in falsch verstandener Rücksichtnahme vor 50 Jahren sträflich versäumt haben: Bestrafung von Verbrechern in der Medizin und in der Justiz.
Workshop
Für Ende November 2002 planen wir einen Workshop. Ausschließlicher Inhalt dieses Workshops wird es sein, die dann vorliegenden Zwischenergebnisse der Staatsanwaltschaften aufzuarbeiten. Absehbar werden die StAs wieder mit wissentlich wahrheitswidrigen Behauptungen (Lügen) versuchen, sich dem Gesetze und der Verantwortung zu entziehen.
Diese Beweise sollen dann zusammengefaßt werden und Frau Herta Däubler-Gmelin, die zugesagt hat, entschieden jeglicher Lüge entgegenzutreten, übergeben werden, unabhängig vom Wahlergebnis am 22. September 2002. Darüber hinaus dient dieser Workshop der weiteren strategischen Planung der »Herta-Aktion«, der Strafanzeigenaktion. Der Workshop findet voraussichtlich in Crails-heim (Bayern) statt. Im März 2002 haben wir hier einen Vollpensionspreis von 27,-EURbezahlt.
Auf jeden Fall findet der Workshop in Süddeutschland in einem preiswerten Hotel oder Gasthofstatt. Nähere Informationen hierzu bei Karl Kra-feld, Albrechtstraße 17,44137 Dortmund, Telefon(0231) 165 7301.
Strafanzeigen
Die Koordination der Strafanzeigenaktion liegt ebenfalls bei Karl Krafeld. Es ist sinnvoll hierhin Kopien der zurückweisenden Bescheide der StAs mit der zugrundeliegenden Strafanzeige zu senden. Grundsätzlich können bei jeder Polizeistation Strafanzeigen mündlich oder schriftlich gestellt werden. Einer der jetzt bei der StA Berlin anhängigen Strafanzeigen liegt eine mündliche von drei Anzeigenden bei der Polizei in Ansbach zu Protokoll genommene Anzeige zugrunde. Bei jeder Polizeistelle und Staatsanwaltschaft können schriftliche Strafanzeigen gestellt werden. Örtlich zuständig für die STIKO, das RKI und die Bundesregierung ist die Staatsanwaltschaft Berlin (keine Strassenangabe), 10548 Berlin, Fax (030) 901433 10. Sachlich zuständig ist auch die der Bundesjustizministerin unterstehende Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe. Es ist sinnvoll, Strafanzeigen als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax zu senden, um einen Nachweis zu haben. Die Strafanzeigen sollten möglichst individuell geschrieben werden, möglichst mit eigener Erfahrung der erfolglosen Suche bei den Behörden nach wissenschaftlichen Beweisen. Die Strafanzeigen sollten sich auf die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch Institut (RKI) in Berlin konzentrieren und folgenden Inhalt enthalten: »Die Mitglieder der STIKO geben Impfempfehlungen heraus von denen sie wissen, daß außer dem Impfschadensrisiko weder ein Nutzen der Gabe des Impfstoffes noch die zugrundeliegend als Krankheitserreger behaupteten Viren bzw. die behauptete Krankheitsverursachung durch Bakterien wissenschaftlich bewiesen ist. Den Mitgliedern der STIKO ist bekannt, daß es sich bei ihren Impfempfehlungen ausschließlich um Anstiftung zu massenhafter Körperverletzung (Impfschadensrisiko) handelt. Aufgrund der hohen fachlichen Qualifikation der Mitglieder der STIKO kann nicht in Zweifel gezogen werden, daß es sich hier um Absichtshandlungen und nicht nur um fahrlässige Handlungen handelt«.
Vorträge
Die Vorträge im Jahre 2000 und 2001 standen unter dem Ziel der Aufforderung, von den Gesundheitsbehörden die Beweise abzuverlangen. Ende des Jahres 2001 war dieses Ziel der Vortragsveranstaltungen erreicht. Es war das Wissen des Mangels der Beweise der Behörden bewiesen. Auf den Vorträgen im Jahre 2002 konnte nur das Erreichte dargestellt werden.
Eigentlich waren diese Vorträge ziellos und wir überlegten ernsthaft, ob wir noch weiter Vorträge durchführen auf denen von uns erwartet wurde, Menschen vor dem Verbrechen zu retten anstatt das Verbrechen zu überwinden, auf denen von uns erwartet wurde, daß wir im Grunde das ImpfVerbrechen stützen, auf denen wir uns von unverschämt dummen Ärzten, aber auch von Bürgern ohne Verantwortung beleidigen zu lassen hatten, auf denen von uns erwartet wurde, innerhalb weniger Stunden den ganzen betrügerischen Medizinmüll wegzuräumen und eine wissenschaftlich fundierte Medizin aufzubauen. Wir haben uns entschieden, uns für solche Vorträge nicht mehr herzugeben und mißbrauchen zu lassen. Erst nachdem wir an dem Punkt waren, keine Vorträge mehr durchzuführen, konnte das neue zielbezogene Vortragskonzept entstehen, das ausschließlich auf die Förderung der Strafanzeigen, auf die Aufforderung Strafanzeigen zu stellen, abzielt, mit dem ganz klaren Titel: »Lügen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft / zerstört Menschheit/Das zentrale Beispiel >IMP FEN</Der Weg aus der Lüge in die Zukunft«. Wir werden auf diesen Vorträgen aufzeigen, daß die rechtsstaatliche Überwindung des ImpfVerbrechen heute als einzig gangbare Alternative zum kollektiven Selbstmord erscheint. Hiermit kommen wir zu unserer Ursprungsfrage zurück: Was können und müssen wir tun, wenn wir nicht im kollektiven Selbstmord untergehen wollen, sondern leben wollen? Die Entscheidung für eine Zukunft von Menschheit ist eine Entscheidung von Menschen. Die Koordination der Vorträge liegt bei Stefan Lanka, Ludwig-Pfau-Straße l b, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 2220601, Fax (0711)2220600.
Um den 19. September 2002 finden Vorträge in der Umgebung von Stuttgart statt, um den 10. Oktober 2002 in der Umgebung von Neumarkt (Bayern). Zum Workshop im November werden wir auch wieder in Bayern sein. Hier könnten jeweils Vorträge angehängt werden. Auch können neue Vortragsbl blöcke durchgeführt werden. Das Grundkonzept des gemeinsamen Vertrages werden wir ebenso weiterführen, wie das Grundkonzept von Vortragsblöcken, die in einen Workshop münden, bei dem es nicht um »Medizin« geht sondern um die konkrete Frage, was jeder einzelne tun kann.
Unstrittige Tatsachen
Unstrittig ist die Welt so, wie die Welt ist. Jeder denkende Mensch weiß heute, daß dann, wenn es so weiterläuft, wie es läuft, es nicht weiterläuft, d.h. es unausweichlich in den globalen Selbstmord endet, den durchaus die jetzt lebenden Kinder und Enkelkinder noch erleben oder ersterben können, wenn wir wollen, d.h. wenn wir nichts wollen und nichts tun. In der Menschheitsgeschichte haben wir nicht nur unsere heutige Möglichkeit des Wohlstandes mit Zentralheizung, Dusche, PC usw. usw. entwickelt, nicht nur die Möglichkeit der globalen Selbstvernichtung durch Waffen, Radioaktivität, Umweltzerstörung, verlogener Medizin und Genklempnerei entwickelt, sondern gleichermaßen die Strukturen, die es uns ermöglichen, die Selbstzerstörung abzuwenden: Demokratische Rechtsstaatlichkeit und überstaatliche Organisationen.
Wie das Kaninchen auf die hypnotisierende Schlange wenden wir durchgängig unseren Blick ausschließlich auf die lebenszerstörenden Vorgänge oder leugnen und ignorieren diese ohne gleichzeitig unseren Blick auf die in der Menschheitsgeschichte errungenen lebensermöglichenden Strukturen zu richten, um diese zu aktivieren. Das erleben wir immer wieder im Zusammenhang mit Vorträgen: »Impfen hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun«. »Die gesellschaftliche Dimension soll und darf in Impfvorträgen nicht angesprochen werden«. Seit der 0-Nr. von MuM im September 1996 gingen wir kontinuierlich den Weg mit vielen Enttäuschungen. Viele Täuschungen, denen wir immer wieder unterlagen wurden aufgehoben, eben ent-Täuschungen. »Der Einzelne kann nichts tun« haben wir widerlegt. Viele »Einzelne« wollen nichts tun, wurde als sachlich richtig bewiesen. Diese Vielen haben uns zwar in den letzten Jahren unser Tun erheblich erschwert, insbesondere diejenigen, die die Täuschung verbreiteten, sie wollten zielbezogen etwas tun, haben uns enttäuscht, aber nicht vom zielbezogenen Weg abbringen können. Im Zusammenhang mit »MuM«, seit September 1996 wurde auch der Beweis erbracht, wie viel Wenige, die ernsthaft etwas tun wollen, tatsächlich auch erreichen können, weltweit zielbezogen, beispiellos. Innerhalb weniger Jahre haben wir eine weltweit beispiellose Beweislage geschaffen, die auch wir früher nicht geglaubt hätten, insbesondere die Beweislage des Absichtshandeln trotz besseren Wissens in den Gesundheitsbehörden der BRD. Auch wir unterlagen anfangs dem Irrtum, das Handeln in den Behörden gründet in Irrtümern und nicht in einem Handeln trotz besseren Wissens. Die geschaffenen Beweise im Zusammenhang mit AIDS und Impfen sind unstrittige Tatsachen.
Jetzt kommt es nur noch darauf an, als Staatsbürger der BRD den rechtsstaatlichen Umgang mit diesen unstrittigen Tatsachen vom Rechtsstaat BRD abzuverlangen, ganz konkret mittels der Strafanzeigenaktion. Dann wird der Tag kommen, an dem ein Beamter oder Politiker nicht mehr weiter kann, weil die Lüge nicht mehr aufrecht erhaltbar ist oder sein Gewissen und Ethos das Verbrechen nicht mehr erträgt. Dann wird es von dieser staatlichen Stelle aus eine Kettenreaktion geben und Impfen, AIDS, infolge die Krebsmedizin und sog. Gentechnik wird dann für alle Menschen als monströses Verbrechen erkannt werden und verschwinden. Aber wer ein Verbrechen nicht Verbrechen nennt (obwohl er/sie es kennt) oder noch schlimmer, Bürger daran hindert gegen das Verbrechen und für das Leben sich einzusetzen - wie das einige Menschen die als »Impfkritiker« auftreten mit grossem Fleiss tun - der ist für das Verbrechen. Hop oder top: Wer nicht für das Leben ist, ist dagegen. Streckenweise hatten wir, nicht unbegründet, den Eindruck, das gezielte Eintreten für die Zukunftschance der heute lebenden Kinder und Enkelkinder und der Chance für zukünftige Generationen sei ausschließlich unser Privatvergnügen, sei nicht im, oder gar gegen die Interessen der Eltern und Großeltern dieser Kinder gerichtet. Das konkretisiert sich auch auf den Zuwendungen auf unser Vereinskonto. Auch das gehört zu den Enttäuschungen, unser Irrtum, daß diejenigen, die konkret, aus welchen Gründen auch immer nichts tun können (oder dürfen),zumindest mittels finanzieller Zuwendungen das Tun ermöglichen, daß es möglich wäre »Tun und Geld« zusammenzubringen, damit »Tun« möglich wird.
Tatsache ist, daß die Behauptung »Ich kann (dagegen) nichts tun« durchgängig wahrheitswidrig ist. Ohne Illusionen, ohne das Risiko weiterer ent-Täuschungen einzugehen, geben wir hier nochmals die Kontonummer unseres leergefegten Vereinskontos an, von dem diese Ausgabe von MuM 11 nicht finanzierbar ist:
Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte e.V.,
Stadtsparkasse Dortmund (BLZ44050199) Konto 271004 907
KarlKrafeld, Stefan Lanka
Auszüge aus: MuM Nr. 11 September 2002
Kommunikationsinstrument des Vereins Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte e.V.
Kopieren und Verteilen ausdrücklich erwünscht!
IMPRESSUM: MuM ist das Kommunikationsinstrument des Vereins »Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte e.V.« c/o Dr. Stefan
Lanka, Ludwig-Pfau-Straße Ib, 70176 Stuttgart, Telefax (0711) 2 22 06 00
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Beweisstücke sind gesichert...
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