Hier ist das entsprechende Schreiben der Staatsanwaltschaft Freiburg:
Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br.Aktenzeichen: 45 Js 3563/03 P Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br.
Kaiser-Joseph-Str. 25979098 Freiburg i.Br.Freiburg i.Br., 08.07.2003
Herrn Dr. med. Mag. Theol. Ryke Geerd Hamer
Camino Urique 69 / Apdo. 209
E-29120 Alhaurin el Grande
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Volksverhetzung
Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,
bei der Staatsanwaltschaft Freiburg wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Volksverhetzung gem. § 130 StGB geführt. Ihnen wird zur Last gelegt, im Rahmen eines Gutachtenverfahrens wegen eines angeblich ärztlichen Behandlungsfehlers an der Universitätsklinik Freiburg mit der Bezirksärztekammer Freiburg zunächst intern Schriftverkehr ins Internet über die Homepage
http://web.archive.org/web/20040307100545/http://www.pilhar.com/ eingestellt zu haben,
der inhaltlich der Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB darstellt.
Sie stellten spätestens seit dem 03.02.2003 ein von Ihnen abgefaßtes Schreiben vom 03.12.2002 an die Gutachterkommission der Bezirksärztekammer in Freiburg über die fremde Homepage ins Internet, in dem Sie Folgendes ausführten: "Die Hälfte aller Onkologen in Deutschland, und damit wohl auch der Antragsgegner, sind jüdischen Glaubens. Sie sind nach dem Talmud verpflichtet, ihre Glaubensbrüder nach der Neuen germanischen Medizin zu behandeln und tun es natürlich auch – mit 98% Erfolg bei Krebs.
Die gleichen Onkologen (und "Antragsgegner") behandeln, d.h. exekutieren ihre nichtjüdischen Patienten mit Chemo und Morphium zu 98% laut Deutschem Krebsforschungszentrum Heidelberg.
Es geht ja hier nicht mehr um versehentliche Behandlungsfehler, sondern um es mal klar auszudrücken, um Mord.
Wenn doch die Onkologen jüdischen Glaubens von ihren Oberrabbiner verpflichtet sind, ihre Glaubensbrüder nach der Neuen Medizin zu therapieren, damit sie mit 98%iger Wahrscheinlichkeit überleben, dann fragt sich doch jeder, warum bisher 300 korrupte Richter es zugelassen haben, daß die nichtjüdischen Patienten mit Chemo und Morphium exekutiert werden dürfen. Alle Richter haben bisher Dummpulver genommen und so getan, als merkten sie nichts. Sie haben zugelassen, daß ihre Logenbrüder Chefärzte die nichtjüdischen Patienten vorsätzlich umgebracht haben. Um Sie, sehr verehrter Herr Richter, gleichsam zur Wahrheit zu "erpressen", werde ich dieses Schreiben im Internet veröffentlichen."
Diese ins Internet gestellte Äußerung waren für die Öffentlichkeit wahrnehmbar und sind geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
§ 130 Abs. 2 Nr. 1b StGB lautet: Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Schriften, die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht.
Ich gewähre Ihnen hiermit rechtliches Gehör und gebe ihnen Gelegenheit, sich bis zum 01. August 2003 schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft Freiburg zu den Ihren gemachten Vorwürfen zu äußern, wozu Sie nicht verpflichtet sind. Nach dem Gesetz steht es Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder kein Angaben zur Sache zu machen. Sie können jederzeit einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger befragen und zu Ihrer Entlastung Beweiserhebung beantragen.
Geht bis zum 01. August 2003 von Ihnen keine Erklärung ein, gehe ich davon aus, daß Sie sich nicht zur Sache äußern wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Janke
Staatsanwältin
Quelle:
http://web.archive.org/web/20040307100545/http://pilhar.com/Hamer/Korrespo/2003/20030708_STA_an_Hamer.htm