Die Drahtzieher / Hintergruende und Methoden > Die Akte Chlorgas- und Säure-Folter / MMS / Schwarze Salbe
Neues von Hirnlosen
ama:
Zuerst die Stellungnahme der "Deutschen Kinderhilfe Direkt e.V."
http://www.dkhd.de/aktuell-StellungnahmeHund.php
[*QUOTE*]
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Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V.
Stellungnahme zum geplanten Hamburger Hundegesetz
Die Deutsche Kinderhilfe Direkt begrüßt das Bemühen des hamburgischen
Verordnungsgebers, die durch die diversen Urteile geschaffene
Rechtsunsicherheit zu beenden und mit einer neuen gesetzlichen Regelung das
Hundehalterrecht umfassend zu regeln. Die Beteiligung der jeweiligen
Interessenverbände schon bei der Formulierung und das Gesetz konsensual
zustande kommen zu lassen, statt auf das bewährte Pro Forma
Anhörungsverfahren im förmlichen Gesetzgebungsverfahren zu setzen, ist
vorbildlich.
Als Kinderhilfsorganisation, die sich in Deutschland schwerpunktmäßig für
kranke und benachteiligte Kinder engagiert, setzen wir gerade im Bereich der
Unfälle auf Prävention. Die überwiegende Zahl der kindlichen Unfälle - immer
noch die Todesursache Nr. 1 bei Kindern in Deutschland - ließe sich durch
bessere Prävention vermeiden.
Dies gilt insbesondere auch für Beißvorfälle. Es ist natürlich auch der Umstand
zu berück-sichtigen, dass eine Vielzahl von Beißvorfällen im häuslichen
Bereich geschieht, der dem Verordnungsgeber im wesentlichen entzogen ist.
Gerade auch vor diesem Hintergrund müssen die Kriterien zur Haltung eines
Hundes generell neu geregelt werden.
Das Problem befindet sich leider meist "an dem oberen Ende der Leine",
sprich beim Halter, dem schlichtweg die erforderlichen Kenntnisse zum Halten
eines Hundes - unabhängig von seiner Gefährlichkeit - fehlen. Die
Beißvorfälle mit Kindern enden Gott sei Dank nur in extremen Fällen tödlich.
Sie führen aber in einer erheblichen Anzahl zu schwerwiegenden physischen
Verletzungen, oftmals im Gesicht, und haben auch traumatisierende psychische
Auswirkungen. Die Wirkungen von Beißattacken auf das kindliche Urvertrauen
gehen weit über eine lebenslange Hundephobie hinaus.
Gleichzeitig halten wir ein Miteinander von Hund und Kind aus pädagogischer
Sicht für ein ausgesprochen wünschenswertes und unterstützenswertes Ziel,
welches auch von öffentlicher Hand durch entsprechende flankierende
Maßnahmen unterstützt werden sollte. Kinder müssen lernen, dass Hunde kein
Spielzeug sind. Der richtige Umgang mit dem Tier sollte in Kitas vermittelt
werden. Halter müssen sich von der "Der will nur spielen" - Mentalität
trennen.
Die Güterabwägung zwischen dem Interesse des Hundehalters am Halten eines
Tieres und dem des Kindes an körperlicher Unversehrtheit muss unzweifelhaft
und eindeutig zugunsten des Kindes entschieden werden. Ein wie auch immer
geartetes Restrisiko wird sich nicht vermeiden lassen, sollte aber so weit wie
möglich ausgeschlossen werden. Der Grundrechtsschutz auf körperliche
Unversehrtheit und die besondere Fürsorgepflicht des Staates gegenüber
Kindern gebieten im Rahmen der Güterabwägung Kindeswohl oder
Hundehalterwohl eine klare Gewichtung zugunsten der Kinder. Der
Hundehalter hat lediglich einen allgemeinen Grundrechtsanspruch aus Art. 2
Abs. 1 GG, ein sog. Auffangtatbestand, in den, wenn es höherwertige
Interessen gebieten (hier der Schutz von Kindern vor Beißattacken) aufgrund
eines Gesetzes eingegriffen werden kann.
Vor diesem Hintergrund hat eine Bewertung des vorliegenden Entwurfes zu
erfolgen.
1. Unveränderbare Kennzeichnung (Chippflicht) für alle Hunde
Die bereits in den Hundeverordnungen für gefährliche Hunde angeordnete
unveränderbare Kennzeichnung durch einen implantierten Chip soll auf alle
Hunde ausgeweitet werden.
Dies gibt beispielhaft auch bei entlaufenen oder streunenden Hunden die
Möglichkeit, die Halter ausfindig zu machen. Das Kennzeichnungsregister
könnte unproblematisch in den Kommunen über das Hundesteuerregister
angelegt und gepflegt werden. Der zügige Datenaustausch mit diesen Registern
wäre erst einmal landesweit, später dann bundesweit zu organisieren (Berlin
und Hamburg planen ebenfalls die einheitliche Chippung. In diesem
Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass ab 1. Juli 2004 ohnehin eine
Chippflicht für Hunde besteht, wenn man mit dem Tier ins europäische
Ausland reisen möchte.) Bei einer Überprüfung des Hundes durch den
Ordnungsdienst oder die Polizei mit einem Chiplesegerät sollte anhand der
Eintragungen in dem Register sofort ein Datensatz auf dem Display des
Chiplesegerätes erscheinen. Bei Feststellungen, dass ein Hund steuerlich nicht
angemeldet ist oder bestimmte Auflagen (z.B. Beißkorb) erfüllen muss, wäre
zugleich erkannt, dass ein Verstoß gegen die Registrierung des
unveränderbaren Kennzeichens oder die Auflagen vorliegt. Die Chips selbst
sind selbstverständlich durch Tierärzte einzupflanzen.
Die bundesweit einheitliche und abrufbare Kennzeichnung von
Kraftfahrzeugen ist ein offenkundiges Beispiel für den Inhalt der hier
angestrebten Regelung.
Soweit dies das Datenschutzrecht zulässt, sollten folgende Merkmale in der
Registrierung enthalten sein:
- Halter, Anschrift des Halters
- Rasse, Herkunft, Geschlecht, Alter des Hundes
- Steuer
- besondere Auflagen (Beißkorb, ständiger Leinenzwang)
- Haftpflicht, Name der Versicherung
- Impfungen
- bekannte Vorfälle (Verstöße gegen die Verordnung)
II. Herkunftsnachweis / Meldepflicht für Züchter
In Zusammenhang mit der Chippflicht sollte eine Meldepflicht für Würfe bei
Züchtern eingeführt werden, um das flächendeckende Chippen der Hunde so
früh wie möglich sicherzustellen. Außerdem sollte ein Herkunftsnachweis bei
der Anmeldung der Hunde verlangt werden, wie es bei der Anmeldung eines
Kfz üblich ist. Dadurch kann den schwarzen Schafen unter den Züchtern sowie
den Billigimporten aus dem Ausland wirksam ein Riegel vorgeschoben werden.
Gerade in den ersten Wochen nach der Geburt wird ein Hund lebenslang sozial
geprägt. Dem versucht auch die vorgelegte Verordnung Rechnung zu tragen,
indem sie in § 7 Abs. 3 einen Verhaltenskodex für Züchter aufstellt. Dieser hat
aber nur Appellwirkung und greift daher zu kurz. Die Fachverbände der
Hundehalter fordern schon seit Jahren ein bundeseinheitliches
Kleintierzuchtgesetz. Mit einer solchen Regelung in der Verordnung wäre
zumindest auf Landesebene ein Schritt in diese Richtung getan.
III. Generelle Haftpflichtversicherungspflicht
Ebenfalls aus den bereits vorhandenen Normen für gefährliche Hunde sollte die
Haftpflicht-versicherungspflicht für alle Hunde übernommen werden. Hunde
können nicht nur durch Beißvorfälle auffallen, Menschen oder andere Tiere
verletzen und so Schaden anrichten, sondern auch Verkehrsunfälle verursachen
o. ä. Die Geschädigten haben in diesen Fällen Ansprüche gegen den Halter, die
- je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Versicherungsschutz -
möglicherweise nicht durchzusetzen sind.
Auch hier kann das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeuge als Beispiel
für den Regelungszweck herangezogen werden, indem die "allgemeine
Betriebsgefahr" eines Hundes zwingend abzusichern ist. Die Folgen von
Schadensfällen mit Hunden werden so abgefedert.
Die Ausgestaltung der Haftpflicht, unterschiedliche Tarife für unterschiedliche
Hunde oder Einheitstarife, sollten, vergleichbar der Kfz-Haftpflicht, den
Versicherungsunternehmen überlassen sein.
IV. Allgemeiner Leinenzwang, Beißkorbzwang für gefährliche Hunde
Auch diese Regelung soll in eine Hundeverordnung übertragen werden und sich
zukünftig an alle Hunde bzw. deren Halter richten und nicht nur auf gefährliche
Hunde und bestimmte Gebiete beziehen. Für Privatgrund fehlt es an einer
Eingriffsgrundlage, so dass sich der allgemeine Leinenzwang zusätzlich nur auf
die öffentlichen Wege (Landeswegegesetz) beziehen würde.
In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen besteht außerhalb der
Hundeauslaufflächen ohnehin Leinenzwang, wenngleich hier ein deutliches
Vollzugsdefizit besteht.
Der allgemeine Leinenzwang bedarf wegen des massiven Eingriffs in die
allgemeine Handlungsfreiheit des Halters einer besonderen juristischen
Überprüfung. Ein Gesetzes- oder Verordnungsentwurf müsste hierzu in der
allgemeinen sowie in der besonderen Begründung dieser Norm massiv
argumentieren, um den zu erwartenden Klagen der Hundehalter standzuhalten.
Eine Beschränkung auf gefährliche bzw. anzeigepflichtige Hunde im Sinne des
§ 6 bzw. ab gewisser Größe und Gewicht wäre eine Kompromisslinie nach
richterlicher Korrektur.
Keine Kompromisse kann es hinsichtlich des generellen Tragens von
Beißkörben für gefährliche Hunde geben. Hier ist das Risiko für die
Allgemeinheit als so hoch einzuschätzen, dass hier Ausnahmetatbestände nicht
möglich sind. Dies spiegelt sich in der vorliegenden Verordnung bereits wieder.
V. Haltereignungsprüfung
Nach Rassen differenziert sollte der Vorschlag des VDH nach einem
allgemeinen Hundeführerschein im Interesse der Tiere und der
Allgemeinheit aufgegriffen werden. Über eine solche obligatorische Ausbildung
werden sich nachhaltige Erfolge verzeichnen lassen. Übergangsfristen und
Regelungen für langjährige erfahrene Hundehalter stellen sicher, dass nicht auf
einen Schlag alle Hundehalter zur Prüfung antreten müssen. Ziel muss aber
mittelfristig sein, das Halten des Hundes von einer besonderen Sachkunde der
Halter abhängig zu machen. Für das Halten gefährlicher Hunde muss nach wie
vor die besondere Sachkunde nachgewiesen werden.
VI. Ausreichende Ausweisung von Hundeauslaufflächen
Als Korrektiv für den angestrebten allgemeinen Leinenzwang auf öffentlichen
Wegen müssen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen mehr
Hundeauslaufflächen ausgewiesen werden, um den Hunden in deren
natürlichem Bewegungsdrang gerecht zu werden. Unter Umständen reicht
schon ein - allerdings genügend großes - eingezäuntes Gelände, auf dem die
Hunde rennen und spielen, ohne dass sie ausbrechen könnten. Nur durch eine
Ausweisung ausreichender Flächen kann hier auch bei den zu erwartenden
Klagen gegen den Leinenzwang eine adäquate Argumentationsgrundlage
geschaffen werden.
VII. Ausweitung der Kontrollen durch die zuständige Behörde / SOD
Die erfolgreiche Umsetzung aller beabsichtigten Änderungen bedingt eine
umfassendere Erfassung der Hunde im Land. Nur eine starke Ausweitung der
Kontrollen des SOD kann diese Erfassung sicherstellen. Das jetzt schon
vorhandene Vollzugsdefizit wird nur durch den deutlichen Ausbau und den
konsequenten Einsatz der städtischen Ordnungsdienste und den damit
verbundenen Ausbau des Kontrolldrucks zu schließen sein. Durch die
Chippflicht und eine entsprechende Kontrolle löst das Land auch das Problem
der Hundesteuerausfälle. Schätzungen gehen davon aus, dass in allen
Bundesländern auf jeden angemeldeten Hund mindestens ein Hund kommt, der
nicht angemeldet ist und für den daher keine Hundesteuer gezahlt wird. Die
Regelung führt damit nicht zu einer Erhöhung der Belastung der öffentli-chen
Hand, sondern dürfte mindestens kostenneutral, wenn nicht sogar
einnahmesteigernd wirken.
Es muss sichergestellt werden, dass Veterinäre wie Dr. Schrader nicht durch
Gefälligkeitsatteste die Verordnung umgehen. Auch die Amtsveterinäre sind
hier zu überprüfen. Es sollte ein Bußgeldtatbestand unter Ausnutzung der
Höchstgrenze eingefügt werden, dass derjenige, der Tiere wider besseren
Wissens falsch deklariert, sechsstellige Summen zu zahlen hat!
VIII. Beibehalten einer "offenen" Rasseliste und des Sachkundenachweises
sowie restriktive Handhabung der sog. Wesenstests
Wir begrüßen außerordentlich, dass Hamburg an der sog. Rasseliste festhält
und sich die Position des Bundesverfassungsgerichts zu eigen macht. Die
Rasseliste muss anhand der aktuellen Beißstatistiken ohne Ansehen der hinter
ihnen stehenden Rassehundeverbände zeitnah erweitert werden können.
An der besonderen Sachkunde für das Führen der anzeigepflichtigen sowie
gefährlichen Hunde und einer zweijährigen Nachprüfung ist festzuhalten.
Wesenstest stellen eine mit hohem Risiko behaftete Möglichkeit dar, die
Gefährlichkeit eines Hundes zu widerlegen (so auch ausdrücklich das BVerfG,
welches diese Tests für schlichtweg ungeeignet hält, die Gefährlichkeit definitiv
auszuschließen). Er darf keinesfalls dazu führen, eine Ausnahme von der
Beißkorbpflicht zu erwirken. Jüngste Beißvorfälle in NRW belegen, dass sogar
als ausdrücklich kinderlieb eingestufte Hunde Kinder gebissen haben, als sie
das Grundstück verließen.
Die Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V. lehnt Wesenstests als ungeeignet ab, da
niemand die Garantie für ein Tier übernehmen kann, dass es nicht doch gemäß
seiner genetischen Disposition aggressiv reagiert.
Die Rasseliste wird im Einzelfall ungefährlichen Hunden unrecht tun. Doch die
Abwägung muss hier eindeutig zugunsten der Kinder, nicht zugunsten des
Tieres ausfallen. Wenn es auf gesetzlicher Grundlage erfolgt, kann der
Gesetzgeber diesen Eingriff im Interesse der öffentlichen Sicherheit
ausnahmslos vornehmen.
IX. Drastische Erhöhung der Hundesteuer / Gebühren für Genehmigungen von
gefährlichen Hunden
Gewisse Hunde können durchaus als "Milieuhunde" oder
Komplexkompensationen der oftmals intellektuell eher unauffälligen Halter
bezeichnet werden. Durch eine drastische Verteuerung des Haltens dieser
Hunderassen - dies belegen die Erfahrungen aus anderen Ländern - kann die
Anzahl dieser Hunde erheblich reduziert werden.
X. Ziel einer bundeseinheitlichen Regelung
Sobald klar ist, welche Normen die diversen Länder zur Zeit als Gesetz /
Verordnung erlassen wollen, ob und wenn ja welche Regelungen in der
Hundeverordnung verbleiben sollen, welche Position der Bund und andere
Länder einnehmen und welchen Grad von Rechtseinheitlichkeit das Land
erreichen möchte, sollte über eine Bundesratsinitiative eine bundeseinheitliche
Regelung angestrebt werden. Die kommende Innenministerkonferenz hat das
Thema auf der Tagesordnung. Hier sollte eine Vereinheitlichung über die
Parteigrenzen hinweg angestrebt werden.
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[*/QUOTE*]
Was tut die "Deutschen Kinderhilfe Direkt e.V."? Sie fordert einen Schutz der Kinder vor Hunden. Doch gewissen "Leuten" ist dies ein Dorn im Auge. So findet man in der Webseite
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/Brief_allerlei.htm
diese Eintragung:
[*QUOTE*]
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21.01.2006 Neues von Hirnlosen - Teil 2
Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V. - Stellungnahme zum geplanten Hamburger Hundegesetz
[LINK: http://www.dkhd.de/aktuell-StellungnahmeHund.php ]
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[*/QUOTE*]
Neues von Hirnlosen. Aha...
[Satz mit "Schrader" fett hervorgehoben aufgrund aktueller Ereignisse in Hamburg. ama]
Tambora:
hier einige Kurzmeldungen, darunter viele von Hundeangriffen auf Kinder, und der der Halter blieb meist unbekannt oder flüchtete, ohne zu helfen
http://www.animal-health-online.de/klein/
verantwortungsloses, asoziales Verhalten
[Link repariert, ama]
ama:
Diese Seite http://www.kritische-tiermedizin.de/hundeverordnung/Hamburger_Hundegesetze.html
ist nur noch im Web-Archive zu finden:
http://web.archive.org/web/20080131215050/http://www.kritische-tiermedizin.de/hundeverordnung/Hamburger_Hundegesetze.html
[*QUOTE*]
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Tierärztliche Klinik
Rahlstedter Straße 156, 22143 Hamburg
Tierärztliche Klinik , Rahlstedter Str. 156 , 22143 Hamburg
Vorstand der
Tierärztekammer Hamburg
Frau Dr. Schöning
Dirk Schrader
dr. med. vet. Steven-F. Schrader
dr. med. vet. Ifat Meshulam
Rudolf-Philipp Schrader
- Tierärzte -
Tel. (040) 677 21 44
Fax (040) 677 37 98
www.Tierklinik-HH-Rahlstedt.de
Datum 6.4.06
Betreff: Hamburger Hundegesetze
Sehr geehrte Frau Kollegin Schöning,
mit großem Unmut habe ich vernommen, dass Sie anlässlich des Hundesymposions am 31.3.06 erklärten, die Tierärztekammer (also Sie und der Restvorstand) haben die Problematik um die neue Hundegesetzgebung nicht ernst genommen.
Seit Jahren nehmen Sie selbst an den vitalen Auseinandersetzungen um die Hundeverordnung teil, indem Sie von der Administration geforderte Wesensteste durchführen. Mit diesen Wesenstesten machen Sie grosse Gewinne, wobei Ihnen auch klar ist, dass diese lediglich der Knebelung von Hundehaltern dienen.
Ich frage mich, wie tief eine gewählte Kammerpräsidentin noch sinken kann, wenn sie als Vertreterin der Hamburger Tierärzteschaft das ungeheuerliche demokratiezersetzende Spielchen der Hamburger Administration „nicht ernst genommen hat“ und dabei noch gewaltigen Reibach bei verzweifelten Hundehaltern macht.
Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie so ignorant und naiv sind, wie Sie sich darstellen. Ich glaube heute vielmehr, dass Sie Ihre Position als Steigbügelhalterin für das neue Hamburger Hundegesetz schamlos ausnutzen, um sich zu bereichern.
In der Vergangenheit ist die unrühmliche Haltung der Hamburger Tierärzteschaft in puncto Hundegesetzgebung überdeutlich geworden: Passivität, Gleichgültigkeit und Wegsehen mag es genannt werden, aber auch auftragsgemässe Verwaltungsarbeit, um gewisse Hunde auszurotten (O-Ton Wersich) und eine menschenverachtende Hundegesetzgebung zu installieren ( unsere netten Verwaltungstierärzte in der Behörde für Wissenschaft und Soziales)
Ihre Haltung empfinde ich als Beleidigung der praktischen Tierärzte Hamburgs, die die Hundesetzgebung nicht hinnehmen werden. Es ist eine Schande, erfolgreich erfolglos für die Hamburger Politkaste tätig zu sein, und ich bin mir sicher, dass dies von den Hamburger Hundehaltern gebührend berücksichtigt werden wird.
Ich fordere Sie heute auf, Ihren Wesenstest der Hamburger Administration nicht mehr anzubieten, wenn es um die Maulkorbbefreiung gewisser Hunde geht, weil Sie damit die Durchführung eines Teils dieser perfiden Hundegesetzgebung erst ermöglichen.
Sie sind Tierärztin und können Ihren Lebensunterhalt auch mit nicht anrüchigen Arbeiten verdienen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schrader
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[*/QUOTE*]
Bekam der Herr Tierarzt Dir Schrader juristisch oder berufsgruppenspezifisch intern Kontra, so daß er den Schwanz einziehen mußte? Zurückhaltend ist er gerade nicht, der Herr Dirk Schrader. Und sozial erst recht nicht, siehe hier seine dreisten Angriffe gegen die Behörden der Stadt Hamburg, unter anderem wegen einer Versicherungspflicht für Hunde:
Die folgende Seite ist noch immer online.
http://www.kritische-tiermedizin.de/Hundeverordnung/2007/Brief_an_Hundehalter_in_Hamburg.html
[*QUOTE*]
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Liebe Hundehalter in Hamburg,
DIE LINKE. ist angetreten, um sich dem rasanten Verfall sozialer Gerechtigkeit nach Kräften entgegenzustemmen.
Die Spaltung unserer Gesellschaft durch unbelehrbare und mächtige neokonservative Kräfte hat Formen angenommen, die zu anderen Zeiten einen „Sturm auf die Paläste“ losgetreten hätte. Heute sollten wir uns aber darauf besinnen, dass weder Heugabeln noch Äxte oder Brandfackeln nützlich sein können, um die Ausgrenzung großer Bevölkerungsschichten rückgängig zu machen.
Allein der Stimmzettel gibt uns eine Chance, die Bürgerschaft von Hurra-Rufern dieser unsäglichen Entwicklung zu befreien: Sozial engagierte und durchsetzungsbereite Frauen und Männer, erfahrene und kluge Menschen stehen bereit, im Hamburger Parlament Tacheles zu reden und - zu handeln.
Für die Arbeitsgemeinschaft Tierschutz und Ökologie heißt das zum Beispiel:
Schluß mit verfehlten Konzepten der Energie-Politik. Kohlekraftwerke sind Vergangenheit, Atomkraftwerke müssen abgeschaltet werden.
Öffentliche Aufgaben wie Gesundheit, Verkehr und Bildung dürfen nicht in den Händen von Investoren landen.
Die Erhaltung und Erweiterung von kleinen und großen Naherholungsgebieten für alle Bürger hat hohe Priorität.
In Sachen Tierschutz insbesondere in Sachen Hundegesetzgebung ist die Linke im Sinne sozialer Gerechtigkeit nicht bereit Gesetze zu tolerieren, die nicht auf dem Boden wissenschaftlicher Grunderkenntnisse stehen und Raum für Rassismus und Intoleranz schaffen.
Im Klartext: Die Rassenlisten der Hamburger Hundegesetzgebung müssen weg!
Die Linke setzt sich grundsätzlich für ein friedliches Miteinander von Bürgern mit und ohne Hund ein. Die Vernunft gebietet es, dass Belästigungen durch freilaufende Hunde eingeschränkt werden:
Wer seinen Hund nicht „im Griff“ hat, soll Bekanntschaft mit gesetzlichen Zwangsmaßnahmen machen. Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht beseitigt, soll dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Jede weitere Inanspruchnahme durch Behörden ( Anmeldungs- Chip-, Versicherungspflicht) ist mit einem egalitären sozialen Miteinander nicht zu vereinbaren.
Für die AG Tierschutz und Ökologie
DIE LINKE. LV Hamburg
e-mail GTFHH@aol.com
Dirk Schrader
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[*/QUOTE*]
Inzwischen schreit er wegen Zensur, der hochgeschätzte Herr Tierarzt Dr. Dirk Schrader:
http://www.kritische-tiermedizin.de/2014/zensur.html
[*QUOTE*]
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Zensur !
Die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit dem 25.7.2014 verfügt, daß wir die Öffentlichkeit nicht mehr über die Anwendung von Chlordioxid in der tierärztlichen Praxis informieren dürfen. Entsprechende Texte auf der Webseite www.kritische-tiermedizin.de sind deshalb den Lesern nicht mehr zugänglich.
Gleichzeitig untersagt uns diese Behörde die Herstellung von Chlordioxid Lotion (CDL) und deren Anwendung am Patienten.
Wir haben das zunächst hinzunehmen, sind jedoch der Meinung, daß dieser Verwaltungsakt in einer aufgeklärten pluralistischen Gesellschaft nicht zu akzeptieren ist.
Nach unserer Auffassung kann die korrekte Herstellung von CDL und ihre verantwortbare Anwendung nicht untersagt werden. Insbesondere deshalb nicht, weil die sogenannten Fachleute dieser Behörde es nicht für nötig halten, unsere Anwendungen von CDL zu überprüfen, deren Wirksamkeit und absolute Unschädlichkeit.
Es mag sein, daß in der Vergangenheit gewisse Zeitgenossen bei unkorrekter Herstellung und Anwendung – am Menschen – Probleme der Verträglichkeit geschaffen haben, dies berechtigt jedoch nicht das unkritische und selbstherrliche Verbieten jeglicher Anwendungen.
Darüberhinaus sind wir überzeugt, daß ausschließlich Scheinargumente und sachfremdes Handeln die Verantwortlichen in dieser Behörde zu dem Verbot veranlassen. Ganz offensichtlich sollen hier alte Rechnungen aus der Zeit der Durchsetzung der Rassegesetzen beglichen werden. Schon damals zeigte sich, daß ihre Vertreter nicht in der Lage sind, vernünftige Beiträge zur Gestaltung unserer demokratischen Gesellschaft zu leisten. Die Hamburger Hundegesetze zeugen nach wie vor vom Ungeist einer faschisierten Elite – allein am Machterhalt interessiert.
Wir werden gegen die Verantwortlichen dieses Verwaltungsakts Strafanzeige wegen des Verdachts des Amtsmißbrauchs sowie aus allen rechtlichen Gründen erstatten und darüber berichten.
Hamburg, den 26.7.2014
Dirk Schrader
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[*/QUOTE*]
Genau so steht das da. Ungekürzte Wiedergabe, nicht daß es heißt, ich hätte da was aus dem Zusammenhang gerissen oder sinnentstellend gekürzt. Nein, nein, genau so steht das da.
Im Aktenschrank sind die Asservate fein säuberlich aufgereiht:
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/7_Fragen_an_die_Behoerde.html
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Behoerde_macht_ernst.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Brief_an_Hundehalter_in_Hamburg.html
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Chlordioxid in der Veterinärmedizin.html
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Dirk_Schrader_20140726_zensur.html
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Dirk_Schrader_20140728_Neue_Wege_der_Therapie_Otitis_externa_interna_bei_Hund_und_Katze.html
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Dirk_Schrader_20140801_Chlordioxid_in_der_Veterinaermedizin.html
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Drohbrief_der_Behoerde.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Hamburger_Hundegesetze.html
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Kolloidales_Silber_in_der_Veterinaermedizin.html
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Patzige_Antwort.html
Die Hamburger Behörde, pöhse Purschen, die sie sind, haben es doch gewagt, den Herrn Dirk Schrader, Tierarzt und Chlordioxid-Verabreicher, amtsmäßig erst zu warnen
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Drohbrief_der_Behoerde.pdf
und ihm dann eins mit der Kelle zu verabreichen:
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/amtshilfe_hamburg/Behoerde_macht_ernst.pdf
Wenn der hochgeschätzte Herr Tierarzt Dr. Dirk Schrader aber auch solchen Murks schreibt:
[*QUOTE*]
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This is Google's cache of http://www.kritische-tiermedizin.de/2013/Neue_Wege_der_Therapie_Otitis_externa-interna_bei_Hund_und_Katze.html. It is a snapshot of the page as it appeared on 28 Jul 2014 15:59:56 GMT. The current page could have changed in the meantime. Learn more
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Neue Wege der Therapie: Otitis externa/interna bei Hund und Katze
Über den Tellerrand schauen lohnt sich. Ende 2012 haben wir damit begonnen, in Wasser gelöstes Chlordioxid bei Entzündungen des Gehörganges der Hunde und Katzen anzuwenden.
Zugegeben: Chlordioxid als Gas gehört zu den sehr gefährlichen Substanzen - aber in kaltem Wasser gelöst ist es ungefährlich und eine Art Wundermittel: es oxidiert unmittelbar nach Anwendung alle Mikroorganismen und auch Parasiten im Gehörgang. Eine Gewebsschädigung konnte zu keiner Zeit beobachtet werden. Bei bereits zerstörtem Trommelfell werden auch Entzündungen in der Bulla (Innenohr) beseitigt.
Komisch eigentlich. Seit Jahrzehnten wendeten wir bei Ohrentzündungen alle möglichen Antibiotika mit Kortisonen und ohne an – oft nur mit einer gewissen Besserung. Wahnsinnskosten. Und nun das: Die Herstellung von Chlordioxid ist einfach und in kaltem Wasser (Kühlschrank) wirkt es etwa eine Woche. Kosten? Etwas mehr als das Dreckige unterm Fingernagel – fast nix. Eine Flasche Chlordioxid 60 ml kostet 4,50 Euro.
Ich frage mich mal wieder, warum Derartiges nicht längst in das „Bildungsprogramm“ der Tierärztlichen Bildungsstätten aufgenommen wurde. Ist die Ignoranz der verantwortlichen Professoren wirklich so groß, dass es schon zum Lachen ist? Oder ist es der Druck der Pharmaindustrie auf das tierärztliche Bildungssystem?
Beides ist wohl richtig und es gilt den Mainstream zu verändern, der Tiermedizin teuer und oft erfolglos macht.
Fragen Sie ihren Tierarzt, ob er Chlordioxid herstellen kann. Die „Bauanleitung“ ist in der Datei >Chlordioxid in der Veterinärmedizin in www.kritische-tiermedizin.de nachzulesen.
Schöne Grüsse aus Hamburg-Rahlstedt
Dirk Schrader
Tierärztliches Institut für angewandte Kleintiermedizin
Tierärztliche Gemeinschaft für ambulante und klinische Therapien
Dirk Schrader I dr. Steven-F. Schrader I dr. Ifat Meshulam I Rudolf-Philipp Schrader
-Tierärzte-
www.tieraerzte-hamburg.com
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[*/QUOTE*]
und erst recht, wenn folgenden, absolut irrwitzigen, von jeder medizinischen Fachkenntnis befreiten Megaoberunfug schreibt, dann ist Gefahr im Verzug, da MUSS die Behörde einschreiten. Täte sie es nicht, müßte man sie in Schutt und Asche legen wegen schwerster Schlafmützigkeit und gröbster Pflichtverletzung im Amt:
http://www.kritische-tiermedizin.de/2013/Chlordioxid_in_der_Veterinaermedizin.html
[*QUOTE*]
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Chlordioxid in der Veterinärmedizin
Von Dirk Schrader
2013 wird wohl das Jahr der Alternativmedizin sein. Mein Schreibtisch ist vollgepackt mit Büchern über EM, DMSO, MMS, Kolloidales Silber. Inzwischen ist eines klar: Über den Tellerrand der Schulmedizin geschaut, ist eine Wunderwelt hochwirksamer und extrem preiswerter Medikamente auch für die tierärztliche Praxis zu entdecken.
Zum Beispiel MMS – oder genauer: Chlordioxid.
Dieser Stoff entzieht durch Oxidation so gut wie allen Bakterien, Viren , Pilzen, Parasiten und sogar Tumorzellen die Lebensgrundlage. Bei der Oxidation zerfällt Chlordioxid in Salz und Wasser – völlig unschädlich für jeden Organismus.
Wirkspektrum Chlordioxid
Adenovirus, Adenivirus echovirus, Aspergillus, Aspergillus flavus, Aspergillus niger, Bacillus, Bacillus cereus, Bacillus circulans, Bacillus megatarium, Bacillus subtilis, Bifidobacterium liberium, Blutongue Virus, Camphylobacter jejuni, Candida, Candida albicans, Clostridium, Clostridium difficile, Clostridium sporogenes, Clostridium perfringens, coliforme Bakterien, Corynebacterium nucleatum, Coxsackievirus, Culex quinquifasiatus, E-Coli, Echovirus, Encephalomyocarditisvirus, Enterobacter cloacae, Enterobacter hafnia, Enterococcus faecalis, felines Parvovirus, Flavobacterium species, Fonsecaea pedrosoi, Fusarium specie, Fusobacterium nucleatum, Herpesvirus I, Herpesvirus II, Influenza, Iridovirus (PPA), Klebsiella, Klebsiella pneumoniae, Minute Virus of Mice (MVM), Mouse Encephalomyelitis Virus, Mouse Flu, Mouse Hepatitis Virus (MHV), Mouse Polio Virus (MEV), Mucor Species Mycobacterium, Mycobacterium kansaaii, Mycobacterium smegmatis, Mycoplasma, Newcastle Desease Virus, Parainfluenza, Penicillium, Pertiviries – Togviridiae, Polivirus, Proteus vulgaris, Pserudomonas, Pseudomonas aeroginosa, Pseudomonas species, Saccharomyces cerevisiae, Salmonella, Salmonella, Salmonella choleraesuis, Salmonella gallinarium, Salmonella typhimurium, Salmonella typhosa, Sarcina lutea, Scopulariosis species, Staphylococcus aureus, Staphylococcus epiderfmis, Stomatitis, Streptococcus, Streptococcus faecalis, Streptococcus pyogenes, Trichophyton, Trichophyton mentagrophytes, TRichophyton rubrum, Tuberculosis, Vaccinia-Virus, Vesicular Stomatitis Virus, Vibrio cholerae, Yersinia enterocolica.
Auszug aus www.chlordioxid-academic.com
Die bisherigen Erkenntnisse: Abtötung aller bekannten pathogenen Bakterien und Viren.
MMS-Rezeptur (MasterMineralSolution):
20 %ige Lösung aus 80% NatriumChlorit (NaClO2), 19% NatriumChlorid (NaCl), 1% Natriumhydroxid (NaOH) und NatriumChlorat (NaClO3)
Tatsächlicher NatriumChloritgehalt beträgt daher nur 22,4 %
Durch den Zusatz von Säure, wie z.B. Essig, wird die alkalische Natriumchloritlösung schwach sauer, dadurch instabil und setzt Chlordioxid frei.
In den USA ist Clordioxid für die Desinfektion von Lebensmitteln zugelassen.
In Europa wird Chlordioxid teilweise zur Wasserdesinfektion verwendet und ist gesünder als Chlor. Das mit Chlor versetzte Wasser bildet mindestens drei karzinogene Verbindungen.
Reiche Staaten wie Saudi-Arabien verwenden Chlordioxid zur Trinkwasserreinigung, ärmere hingegen das billigere Chlor.
Wirkmechanismus
Das technische Produkt NaCl02 (Natriumchlorit) enthält zur Handhabungssicherheit 10 bis 15 % Wasser, Anteile von Natriumchlorid und Natriumhydroxid (1%)
Löst sich leicht in Wasser und unterliegt der Hydrolyse: (Zerlegung des Salzes durch Wasser unter Rückbildung der Säure und der Base, von denen sich das Salz ableitet:
NaCl02 + H20 >><< Na+ +OH- + H+ +ClO2-
Bei Zusatz von Säuren zur wässrigen Lösung von Natriumchlorit entsteht Natriumchlorid, Chlordioxid und Wasser:
5 NaClO4 + 4 HCL > 5 NaCl + 4 ClO2 + 2 H2O
Herstellungsverfahren zur Trinkwasseraufbereitung
Das Chlor-Chlorit-Verfahren:
2 NaClO2 + Cl2 > 2ClO2 + 2 NaCl
Salzsäure-Chlorit-Verfahren:
5 NaCLO2 + 4 HCL > 4 ClO2 + 5 NaCl + 2 H2O
2009 wurde auch die Herstellung von Natriumperoxidsulfat zugelassen:
2 NaCLO2 + Na2S2O8 > 2 ClO2 + 2 Na2SO4
Zur weiteren Information: www.de.wikipedia.org/wiki/Chlordioxid vom 21.11. 2010
Chlordioxid verhält sich weder zelltoxisch noch bildet es freie Radikale!
Oxidationsmittel bringen lebende rote Blutkörperchen dazu, mehr Sauerstoff ins Gewebe abzugeben.
Viele Oxidationsmittel stimulieren das Immunsystem effektiv, wenn sie regelmäßig innerlich angewendet werden: Anregung der weißen Blutkörperchen zur Bildung von Zytokinen, die als Alarmsystem Zellen dazu bringen, Krankheitserreger anzugreifen, allergische Reaktionen zu verhindern. Innerhalb unseres Immunsystems produzieren Zellen selbst Oxidationsmittel: Wasserstoffperoxid, Peroxynitrat und hypochlorige Säure eliminieren Krankheitserreger oder Krebszellen.
Wirkung des Chlordioxids auf Plasmodien (Malariaerreger), Parasiten und Tumorzellen durch Vernichtung von Thiolverbindungen, die diese für ihre Lebensgrundlage benötigen. Verringerung des verfügbaren Glutathions (jeder Parasit benötigt Glutathion für die eigene Entgiftung); ähnliche Wirkung haben Chinin, Chloroquin, Mefloquin.
Chlordioxid zerstört die für Tumorzellen notwendigen Polyamine.
aus Das MMS-Handbuch, Dr. med. Antje Oswald, Daniel-Peter-Verlag, Juni 2012 und www.bioredox.mysite.com
Innerliche Einnahme von Chlordioxidhaltigem Wasser: Auflösung von Erythrozytenaggregationen (-verklumpungen), extrem hohe Affinität zu den Erythrozyten. Freisetzung des Chlordioxids im Krankheitsherd, keine Schädigung gesunder Zellen oder gesunder Bakterienflora!
Ursache: Gesunde Zellen halten ihre Elektronen besser fest als kranke: daher leichtere Oxidierung dieser instabilen pathogenen Strukturen und sauren Elemente.
Leichte Oxidierung von Metallen, Unterstützung des Immunsystems durch Bildung der hypochlorigen Säure, welche vom menschl./tierischen Organismus benötigt wird, um eine Immunantwort zu erzwingen.
Liste erfolgreich mit MMS behandelter Krankheiten
Aids, Akne, aktinische Keratose, allergische bronchiale Aspergillose, Allergien, Alzheimer-Krankheit, amyotrophe Lateralsklerose, Angina, Anämie, Anthrax (Milzbrand), Aphten, Apolpex, Arterienverstopfung, Arthritis, Astma, Atherome, Augenerkrankungen und Sehstörungen, bakterielle Prastatitis, Bandwurminfektionen, Basaliom, Bauchspeicheldrüsenerkrankungen, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Bazin-Krankheit (Tbc-Form mit plattenartigen oder geschwürigen Verhärtungen der Haut, besonders der Waden, Bartonellose, Beta-Thalassämie minor, Beschwerden nach Transplantationen, bipolare Störungen, Blasenerkrankungen, Blutkrankheiten, Blutschwamm[/b], Borreliose, Bronchitis, Brustkrebs, Brustentzündung, Candidamykose, Chronic Pelvic Pain Syndrome CPPS, chronische Depression (Dysthymie), chronisches Müdigkeitssyndrm, chronische Nierenerkrankungen, chronische lymphatische Leukämie, chronische Fettsucht, Colitis ulcerosa, cystische Fibrose, Darmerkrankunge, Dengue-Fieber, Denk-, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Depressionen, Diabetes mellitus Typ I und II, Dickdarmerkrankungen, Divertikulitis, Durchfall, Durchblutungsstörungen, Ekzeme Emphysem, Erkältungen, Erkrankungen während der Schwangerschaft, Erythema nodosum, Fibromyalgie, Fieber, Gelbfieber, Geschlechtskrankheiten (auch Gonorrhoe und Syphillis), Gicht, Grippe, Gürtelrose, Haarprobleme, Harnleitererkrankungen, Hautunreinheiten, Hautausschlag Hämorrhoiden Hefeinfektionen, Helicobacterbefall, Hepatitis, Herpes labialis und Herpes zoster, Herzklopfen, Herzrhytmusstörungen, Herzkrankheiten, Herzinfarkt, idiopathische Herzmuskelerweiterung, Heuschnupfen, Hirnhautentzündung, Hornhaut, HIV, HPV-Viren (Warzen), Hypophysentumore, Immunschwäche, Infektionen (aller Arten), Ischialgie, Karpaltunnelsyndrom, Katarakt, Katzenhaarallergie, Kiefererkrankungen, Knochen-, Muskel- und Bindegewebsschmerzen, Knochenkrebs, Kopfschmerzen, Kondylomen, Krämpfe, Krampfadern, Krebsarten, Lebensmittelvergiftungen, Lebererkrankungen, Lähmungen, Leishmaniose, Lepra, Leukämie, Leukozytose, Lungenentzündung, Lungenprobleme, Lupus erythematodes, Lymphome, Magenerkrankungen, Magen-Darm-Infekt, Magengeschwüre, Magenkrämpfe, Malaria, Megaösophagus, Melanom, Meningitis, Metastasen im Knochen, Migräne, Morbus Crohn, Morbus Cushing, Morgellonskrankheit, MRSA, Mückenstiche, Müdigkeit, multiples Myelom (Plasmozytom), Multiple Sklerose, Mundgeruch, Muskelverspannung, Myom, Nagelerkrankungen, Narbenprobleme, Nasenbluten, Nervosität, nervös zuckende, krampfende Beine, Nierenerkrankungen, Nierenversagen, Nierenentzündungen, Nierensteine, Neurodermitis, Ödeme, offene Beine, Ösophaguserkrankungen, Ohrerkrankungen, Ohrenschmerzen, Osteopenie, Osteoporose, Osteosarkom, Ovarialzyste, Parasitenbefall (auch bei Haustieren), Parkinson-Krankheit, Parvovirose, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pickel, Pilzbefall der Nasennebenhöhlen, Pilzerkrankungen, Prostataerkrankungen, Psoriasis, Q-Fieber, Restless Legs, Reizblase, Reizdarm, Reninoblastom, Röteln, Ruhr, Rückenprobleme, Sarkoidose, Scharlach, Schilddrüsenerkrankungen, Schlaflosigkeit, Schleimbetelentzündung, Schuppenflechte, Schwäche, körperliche, Schwermetallbelastung, Skoliose, Sinusitis, Shigellose (Ruhr), Sodbrennen, Spinalstenose, Spannungskopfschmerzen, Spondylitis ankylosans (M. Bechterew) Stimmlippenlähmung, Stirnhöhlenentzündung, Tbc, Tetanus, Thrombozytopenie, Tinnitus, Tonsillitis, Transplantationen vermieden oder Beschwerden danach, TRigeminsneuralgie, Tumor, neuro-endokriner, Tumore, krebsartige und nicht krebsartige, Typhus, Übergewicht, übersensible Reaktionen auf verschiedene Substanzen, Übelkeit, Verbrennungen, Verdauungschwierigkeiten, Vergiftungen, Verdauungsschwierigkeiten, Vergiftungen, Vorhofflimmer, Warzen, Wegener´sche Granulomatose, Wetterempfindlichkeit, Windpocken, Zahnfleischerkrankungen, Zahnnfleischbluten, Zahnstein, Zahnfleischentzündungen, Zirrhose.
MMS - woher nehmen? Internet!
1 Flasche MMS (22,45ige Natriumchloritlösung) und 1 Flasche Aktivator (Zitronensäure oder Salzsäure oder Weinsteinsäure.
Natriumchloritlösungen gibt es in technischer Qualität für industrielle Zwecke und zur Wasserentkeimung z.B. für Swimmingpools oder für Trinkwasser.
Mindestnorm: Reinheitskriterien in § 11 der deutschen Trinkwasserverordnung nach DIN EN 938 von 2009.
Bevorzugung: MMS entspr. der dt TrinkwasserVO, als 1:1-Aktivator 50 %ige Weinsteinsäure oder 3-5 %ige Salzsäure, Abfüllung in Glas- oder PE-Flaschen.
Natriumchlorit in reiner Qualität entspricht bei 22,4 – 22,5 % der 28%igen Natriumchloritlösung in technischer Qualität, da die herstellungsbedingten Zusätze wegfallen.
Aktivierung der Natriumchloritlösung
1 Tropfen NaCLO2 plus 10 Tropfen Zitronen-, Weinsteinsäure 5% -Reaktion 3 Minuten
1 Tropfen NaClO2 plus 5 Tropfen Zitronen-, Weinsteinsäure 10% -Reaktion 3 Minuten
1 Tropfen NaClO2 plus 1 Tropfen Zitronen-, Weinsteinsäure 50% oder 3-9 %ige Salzsäure -Reaktion – 40 bis 60 Sekunden
Fertig aktivierte Lösung: goldbraune Farbe
Eine 22,4 %ige Natriumchloritlösung wird durch verdünnte Zitronensäure, Weinsteinsäure oder Salzsäure aktiviert und nach einer definierten Wartezeit (Stoppuhr!) mit Wasser vermengt und getrunken:
Standardprotokoll von Jim Humble
Altes Standardprotokoll von Jim Humble
Claras 6+6 Protokoll
Schwerkranke: häufige Einnahmen kleinerer Mengen > Erhöhung der Tagesdosis
Das Trinkglas mit 1 Tr. aktivierter Natriumchloritlösung wird sofort mit 150 bis 300 ml Wasser aufgefüllt: Farbe hell gelblich-grünlich gefärbt und getrunken.
Aktivierungszeit nicht überschreiten! Durch das rechtzeitige Hinzufügen von Wasser wird das Chlordioxid gelöst und kann nun noch bis zu 4 Tagen genutzt werden: Lagerung kühl, dunkel und verschlossen!
Einnahme besser 50-60 Minuten nach dem Essen
Achtung: keine Vitamin C – Zusätze (Säfte). Vitamin C reagiert intensiv mit MMS. Daher zur Geschmacksverbeserung: Apfelsaft, Ananassaft, Kirschsaft, Traubensaft.
Während der MMS-Kur viel Wasser trinken: 2,5 ltr/70 kfKGW
MMS-Kur: täglich 1 Tr. Bis maximal 8 x 3 Tr. Bzw. 2 x 15 Tr. – dabei auf Verträglichkeit achten.
Natronzusatz zur Neutralisierung, Stabilisierung und Geschmacksverbesserung
Durch Zufügen von Natron kann die aktivierte und mit Wasser aufgefülltre Lösung wieder in den weniger sauren Bereich verschoben werden:
Lösung wird stabiler, längere Aufbewahrungszeit als 4 Tage
Lösung schmeckt meist besser
Nach Abschluss der Aktivierung und Wasserzusetzung: pro Tr. MMS 8 Tr. 10%ige Natronlösung:
10%ige Natronlösung: 1 gestr. Teel. Natron in 9 Teel. Wasser
Das neue Standardprotokoll – MMS 1000 Protokoll
Das alte Standardprotokoll von Jim Humble
Claras 6+6-Protokoll siehe Das MMS-Handbuch P.111-114
MMS für Schwangere
MMS für Säuglinge
MMS für Kinder
Vorsicht bei Chlorallergie, Leberfunktionsstörungen, Nierenfunktionsstörungen, Blutungsneigung, Marcumartherapie
Langsame Aktivierung nach Fischer P.118
Kontraindikationen:
14 Tage vor einer Operation sollte kein MMS verwendet werden
Bei monatelanger Einnahme sollten Vitamin-C- Gaben eingeplant werden mit 4-h Abstand zur MMS – Einnahme!
Anwendungen auf der Haut
20 Tr. MMS plus Aktivator in 100 ml. Flasche geben, auffüllen bis ca 60 ml mit Wasser. Auftupfen alle 1-2 Stunden. Handschuhe nutzen!
4 Tage nutzbar.
MMS als Badezusatz
Mundspülungen und Zähnebürsten mit MMS
MMS als Einlauf
MMS-Augentropfen :
2 Tr.MMS plus 1 Tr. 3% HCL . Nach Aktivierung: + 200 ml Phys. NaCl . Umfüllen in Braunfläschchen. Behandlung : 1 – 2 Tr. Augen geschlossen halten 5 Min. Nachspülen nicht notw.
MMS zur intravenösen Infusion
Wasserreinigung: 1 Tr. MMS pro Liter/pro Woche oder MMS Tabs
Lebensmitteldesinfektion:
5 Tr. MMS auf 1 Ltr Wasser oder 10 Tr. Auf 2 Ltr.
Einwirkzeit 10 Min, gründliches Abspülen mit Wasser
Aufbewahrung immer im Kühlschrank!
Herstellung einer Chlordioxidlösung aus MMS und Aktivator nach der Methode Gerhard Feustle (GeFeu):
Herstellung einer größeren Menge gebrauchsfertiger Clordioxid-Lösung mit e. Haltbartkeit von mindestens 3-4 Wochen (Aufbew. Dunkel, kühl)
100 ml Glasflasche, dunkel
2 Pipettenflaschen, 20 ml
10,0 ml Spr mit dicker Nadel
Kaltes Wasser
sauberes Becherglas
Herstellung:
40 ml Wasser aus Becherglas ziehen und in eine dunkle 100 ml. Fl. geben, >Kühlschrank!
2,0 ml NaclO2-Lösung aufziehen, Nadel sauber abwischen
1,0 ml 50 %ige Weinsteinsäure oder 3-5 %ige Salzsäure nachziehen
Nadel in die gekühlte Wasserflasche , Schräghaltung!
40-60 Sekunden Wartezeit Spritze in Flasche entleere.
Schwenken der Flasche
Umfüllung in 2 x 20 ml. Pipettenfl. > Kühlschrank!
In den Pipettenflaschen befindet sich ein NaClO2 – Konzentrat! Vorsicht.
Beginnend mit 1 Tr pro Trinkglas mehrfach am Tag. Erhöhung der Tropfenzahl bei Verträglichkeit bis auf 7.
Tierärztliches Institut für angewandte Kleintiermedizin
Tierärztliche Gemeinschaft für ambulante und klinische Therapien
Dirk Schrader I dr. Steven-F. Schrader I dr. Ifat Meshulam I Rudolf-Philipp Schrader
-Tierärzte-
www.tieraerzte-hamburg.com
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Ein Blödsinn schlimmer als der andere:
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Liste erfolgreich mit MMS behandelter Krankheiten
Aids, Akne, aktinische Keratose, allergische bronchiale Aspergillose, Allergien, Alzheimer-Krankheit, amyotrophe Lateralsklerose, Angina, Anämie, Anthrax (Milzbrand), Aphten, Apolpex, Arterienverstopfung, Arthritis, Astma, Atherome, Augenerkrankungen und Sehstörungen, bakterielle Prastatitis, Bandwurminfektionen, Basaliom, Bauchspeicheldrüsenerkrankungen, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Bazin-Krankheit (Tbc-Form mit plattenartigen oder geschwürigen Verhärtungen der Haut, besonders der Waden, Bartonellose, Beta-Thalassämie minor, Beschwerden nach Transplantationen, bipolare Störungen, Blasenerkrankungen, Blutkrankheiten, Blutschwamm[/b], Borreliose, Bronchitis, Brustkrebs, Brustentzündung, Candidamykose, Chronic Pelvic Pain Syndrome CPPS, chronische Depression (Dysthymie), chronisches Müdigkeitssyndrm, chronische Nierenerkrankungen, chronische lymphatische Leukämie, chronische Fettsucht, Colitis ulcerosa, cystische Fibrose, Darmerkrankunge, Dengue-Fieber, Denk-, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Depressionen, Diabetes mellitus Typ I und II, Dickdarmerkrankungen, Divertikulitis, Durchfall, Durchblutungsstörungen, Ekzeme Emphysem, Erkältungen, Erkrankungen während der Schwangerschaft, Erythema nodosum, Fibromyalgie, Fieber, Gelbfieber, Geschlechtskrankheiten (auch Gonorrhoe und Syphillis), Gicht, Grippe, Gürtelrose, Haarprobleme, Harnleitererkrankungen, Hautunreinheiten, Hautausschlag Hämorrhoiden Hefeinfektionen, Helicobacterbefall, Hepatitis, Herpes labialis und Herpes zoster, Herzklopfen, Herzrhytmusstörungen, Herzkrankheiten, Herzinfarkt, idiopathische Herzmuskelerweiterung, Heuschnupfen, Hirnhautentzündung, Hornhaut, HIV, HPV-Viren (Warzen), Hypophysentumore, Immunschwäche, Infektionen (aller Arten), Ischialgie, Karpaltunnelsyndrom, Katarakt, Katzenhaarallergie, Kiefererkrankungen, Knochen-, Muskel- und Bindegewebsschmerzen, Knochenkrebs, Kopfschmerzen, Kondylomen, Krämpfe, Krampfadern, Krebsarten, Lebensmittelvergiftungen, Lebererkrankungen, Lähmungen, Leishmaniose, Lepra, Leukämie, Leukozytose, Lungenentzündung, Lungenprobleme, Lupus erythematodes, Lymphome, Magenerkrankungen, Magen-Darm-Infekt, Magengeschwüre, Magenkrämpfe, Malaria, Megaösophagus, Melanom, Meningitis, Metastasen im Knochen, Migräne, Morbus Crohn, Morbus Cushing, Morgellonskrankheit, MRSA, Mückenstiche, Müdigkeit, multiples Myelom (Plasmozytom), Multiple Sklerose, Mundgeruch, Muskelverspannung, Myom, Nagelerkrankungen, Narbenprobleme, Nasenbluten, Nervosität, nervös zuckende, krampfende Beine, Nierenerkrankungen, Nierenversagen, Nierenentzündungen, Nierensteine, Neurodermitis, Ödeme, offene Beine, Ösophaguserkrankungen, Ohrerkrankungen, Ohrenschmerzen, Osteopenie, Osteoporose, Osteosarkom, Ovarialzyste, Parasitenbefall (auch bei Haustieren), Parkinson-Krankheit, Parvovirose, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pickel, Pilzbefall der Nasennebenhöhlen, Pilzerkrankungen, Prostataerkrankungen, Psoriasis, Q-Fieber, Restless Legs, Reizblase, Reizdarm, Reninoblastom, Röteln, Ruhr, Rückenprobleme, Sarkoidose, Scharlach, Schilddrüsenerkrankungen, Schlaflosigkeit, Schleimbetelentzündung, Schuppenflechte, Schwäche, körperliche, Schwermetallbelastung, Skoliose, Sinusitis, Shigellose (Ruhr), Sodbrennen, Spinalstenose, Spannungskopfschmerzen, Spondylitis ankylosans (M. Bechterew) Stimmlippenlähmung, Stirnhöhlenentzündung, Tbc, Tetanus, Thrombozytopenie, Tinnitus, Tonsillitis, Transplantationen vermieden oder Beschwerden danach, TRigeminsneuralgie, Tumor, neuro-endokriner, Tumore, krebsartige und nicht krebsartige, Typhus, Übergewicht, übersensible Reaktionen auf verschiedene Substanzen, Übelkeit, Verbrennungen, Verdauungschwierigkeiten, Vergiftungen, Verdauungsschwierigkeiten, Vergiftungen, Vorhofflimmer, Warzen, Wegener´sche Granulomatose, Wetterempfindlichkeit, Windpocken, Zahnfleischerkrankungen, Zahnnfleischbluten, Zahnstein, Zahnfleischentzündungen, Zirrhose.
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Samt "Bauanleitung" und Beschaffungshinweis ("Internet!").
Selbst Säuglinge im Visier:
"MMS für Schwangere
MMS für Säuglinge
MMS für Kinder"
Auch die geisteskranken Punkte "MMS als Einlauf" und "MMS-Augentropfen" läßt er nicht aus, der Herr Schrader...
Ich habe hier die eklatantesten Fälle hervorgehoben. Wie um Sankt Gottfried Schienbeins WIllen kann jemand mit einer derart ungeheuerlichen Unfähigkeit noch Tierarzt in Hamburg sein?
Auch wenn die Behörden die Seiten schließen lassen, diesem Herrn würde ich nicht mal eine Hafenratte anvertrauen.
Eule:
Wir vermelden hiermit ein Fundstück:
Ein pdf:
Upload: 8.4.2015 9:08
Datum: 6.3.2015 20:55:01
Autor: Schrader Tierärzte Tierärztliches Institut Hamburg Tierärztliche Gemeinschaft GbR
"In eigener Sache: Psiram.com"
http://www.kritische-tiermedizin.de/2015/In_eigener_Sache.pdf
Inhalt:
[*quote*]
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In eigener Sache: Psiram.com
Vor einigen Tagen hatte ich die zweifelhafte Ehre, von Psiram.com „beschrieben“ und „bewertet“ zu werden.
Auf der Frontpage dieser Webseite ist zu lesen:
„Psiram präsentiert falsche Prediger, Ideologen, Scharlatane und Betrüger.
Psiram versteht sich als Verbraucherschutz vor scheinheiligen, nutzlosen und
wirkungslosen Produkten, Therapien und Ideologien“.
Rechtlich gesehen stellt die „Listung“ von Personen auf dieser Webseite einen
Straftatbestand dar. Bezeichnend für das Vorgehen der Betreiber ist ihre Anonymität,
aus der heraus Sie Personen und Institutionen öffentlich angreifen können, ohne dafür
in Haftung genommen zu werden.
Ganz offensichtlich handeln sie im Auftrag, um die öffentliche Meinung zu manipulieren.
Ihre Auftraggeber sind unverkennbar Industrien und Medien, die alternatives kritisches
Denken und Handeln ersticken wollen, um den Mainstream „Öffentlicher Ansichten“
ganz im Sinne der herrschenden Eliten zu erhalten.
Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Betreiber Strafanzeige
erstattet.
Dirk Schrader, Hamburg
zurück zur Hauptseite
[*/quote*]
Sollen wir das jetzt einrahmen?
[Buchstaben umsortiert, ama]
Enkeltraut:
Kleine Hunde, kleine Sorgen. Große Hunde, große Sorgen. Also geht's zum Tierarzt. Vorher Internet nachsehen ist aber besser als nachher, da liegt der Hund begraben.
http://kritische-tiermedizin.de/2015/MMS.pdf
[*quote*]
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MMS für Tiere – ein Ratgeber für die ganzheitliche und eigenverantwortlich Behandlung von Tieren mit MMS
Monika Rekelhof
erschienen im Daniel-Peter-Verlag
www.daniel-peter-verlag.de
ISBN 978-3-9815255-6-4
Diese Buch gehört in die Hand jedes Tierhalters. Übernehmen Sie Verantwortung für die Gesunderhaltung Ihres Schützlings.
Dirk Schrader, Hamburg
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[*/quote*]
Tippfehler all inclusive, Herr Dirk Schrader empfiehlt ein Buch zur Anwendung von MMS bei Tieren. Haben weder die Ämter noch die Tierärztekammer etwas gegen diese Scharlatanerie ausrichten können? Das macht mir Angst.
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