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Author Topic: Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission veröffentlicht  (Read 1270 times)

ama

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Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission veröffentlicht
Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, STIKO, hat ihre
Impfempfehlungen aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 30/2007
veröffentlicht (siehe http://www.rki.de ).

Die STIKO-Empfehlungen sind Grundlage der öffentlichen Impfempfehlungen
der obersten Landesgesundheitsbehörden (Infektionsschutzgesetz, §20,
Absatz 3).

Aktuell wurden bei mehreren Impfungen Anwendungshinweise geändert oder
Empfehlungen präzisiert. Dies betrifft insbesondere die Schutzimpfungen
gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Hepatitis A, Hepatitis B,
Meningokokken, Pneumokokken und FSME.

Bereits im März 2007 empfahl die STIKO die Impfung aller 12 bis 17 Jahre
alten Mädchen gegen Humane Papillomaviren (HPV), die Gebärmutterhalskrebs
verursachen können. Die ausführliche Begründung der STIKO zur HPV-Impfung
ist im Epidemiologisches Bulletin 12 / 2007 (PDF, 150 KB) veröffentlicht
worden. Die Impfung ersetzt nicht die Krebs-Früherkennungsmaßnahmen, da
sie nicht gegen alle HPV-Typen schützt, die einen Tumor verursachen
können. Die STIKO weist in ihren Empfehlungen auch darauf hin, dass die
Impfung gegen HPV als Gelegenheit genutzt werden sollte, den Impfschutz zu
vervollständigen und die für Jugendliche empfohlenen Auffrischungsimpfungen
zu geben, etwa gegen Keuchhusten oder Kinderlähmung.

Bezüglich der Masern-Impfung hat die STIKO den Kreis derjenigen erweitert,
die im Zusammenhang mit einem beruflichen Erkrankungsrisiko geimpft werden
sollten, sofern sie nicht aufgrund einer durchgemachten Masernerkrankung
geschützt sind.
Empfohlen wird die Impfung nun für Beschäftigte aller Fachrichtungen des
Gesundheitswesens mit Kontakt zu Patienten und in allen
Gemeinschaftseinrichtungen, zum Beispiel Schulen und Kinderheime. Die
STIKO berücksichtigt damit die Erfahrungen aus den großen
Masernausbrüchen der vergangenen Jahre, unter anderem 2006 in
Nordrhein-Westfalen. Dabei waren häufiger als früher ältere Kinder,
Jugendliche sowie Erwachsene erkrankt. Die STIKO betont die Notwendigkeit
von Impfungen nach Kontakt zu Masernkranken und erweitert die
Impfempfehlung auf alle Kontaktpersonen, die nicht oder nur einmal geimpft
sind oder deren Immunstatus unklar ist.

Im Jahr 1995 hat die STIKO die generelle Impfung gegen Hepatitis B für
alle Säuglinge, Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Die
wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Dauer des Infektionsschutzes und zum
Schutz vor Erkrankung begründen derzeit keine generelle Wiederimpfung
aller Säuglinge, Kinder und Jugendlichen. Wiederimpfungen sind unverändert
für bestimmte Risikopersonen empfohlen.
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung werden aufgrund des am 1.
April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes künftig
Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen haben (zuvor war die
Kostenübernahme durch die Kassen freiwillig). Voraussetzung ist, dass die
Impfungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) aufgeführt sind. Im G-BA-Beschluss von Ende Juni
2007 wurden die seit Juli 2006 bestehenden STIKO-Empfehlungen,
einschließich der im März ausgesprochenen Impfempfehlung gegen HPV, bis
auf geringfügige Abweichungen vollständig berücksichtigt. Der Beschluss
wurde dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt
nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Über die aktuellen Empfehlungen muss der G-BA innerhalb von drei Monaten
entscheiden.

Erscheinungsdatum
30. Juli 2007
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Quelle:
http://www.rki.de/cln_048/nn_205760/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2007/12__2007.html
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