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Author Topic: Hamer auf dem Weg in die Gummizelle  (Read 4620 times)

ama

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Hamer auf dem Weg in die Gummizelle
« on: September 27, 2007, 07:36:03 AM »





Das wird lustig... :-)
.
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

Rauchwolke

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Hamer auf dem Weg in die Gummizelle
« Reply #1 on: September 27, 2007, 09:28:56 AM »

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MountainKing

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Hamer auf dem Weg in die Gummizelle
« Reply #2 on: September 27, 2007, 11:11:11 AM »

Köstliche Sache, das Duell unserer zwei größten Geistesriesen. Lanka bastelt sich auch wieder eine eigene juristische Realität zusammen und will Hamer nix zahlen, weil der einen Anwalt eingeschaltet und nicht selbst gemahnt habe, was er wegen seines Doktortitels eigentlich könnte. Dass für die angedrohte einstweilige Verfügung ein Hauptstrafverfahren inklusive Aussage Hamers vor einem deutschen Gericht nötig sei, ist ebenso völliger Schwachsinn.
Wie können solche Leute nur Hunderte von Anhängern um sich scharen...
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ama

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Hamer auf dem Weg in die Gummizelle
« Reply #3 on: September 27, 2007, 11:34:27 AM »

Zwei Herren Doktor. Wenn man die - und noch so allerlei andere - sieht, wird die Erbärmlichkeit des deutschen Bildungs- und Medizinwesens deutlich.

Zwei Herren Doktor. Beide international bekannt. Beide mit Anhängerschaft, die Anhängerschaft sogar mit Doktor- und Professorengraden.

Zwei Herren Doktor. Beide mit Toten auf dem Konto. Bei Hamer sind mehr als 150 Tote bekannt (in summa sind es HUNDERTE), die Toten durch Lanka müssen die Ermittlungsabteilungen noch herausfinden.

Welche Existenzberechtigung kann eine Justiz vorweisen, die diese beiden "Prachtexemplare" nicht an ihrem Tun hindert?


http://www.klein-klein-verlag.de/pdf/Unterlassungserklaerung.pdf

[*QUOTE*]
----------------------------------------------------------------------------
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klein-klein-verlag
Dr. Stefan Lanka
Ludwig-Pfau-Str. 1-B
D - 70176 Stuttgart
Tel: 0711 / 2 22 06 01
Fax: 0711 / 2 22 06 00
www.klein-klein-verlag.de
dr.lanka@klein-klein-verlag.de

Gerichtsstand: Stuttgart
Sitz des Verlags: Stuttgart
Geschäftsführer: Dr. Lanka
USt-Id.-Nr.: DE 228365650

Postbank München
BLZ: 700 100 80 / Konto: 705 906 800
IBAN: DE77 700 100 800 705 906 800
BIC: PBNKDEFF

Öffentliche Unterlassungserklärung
über die Neue Medizin,
insbesondere der Grafik der Zweiphasigkeit,

die, zufolge der aktuellen Handlungen
von Dr. Ryke Geerd Hamer,
nicht die biologische Funktion

und

keine tatsächlichen biologischen Abläufe darstellen,

gegenüber

Herrn Dr. Ryke Geerd Hamer
Camino Urique 69
Appartado de Correos 209
E-29120 Alhaurin el Grande
Spanien

via Fax: 0034 / 952 - 491697

Durchschriftlich an:

Rechtsanwalt Joachim I. Koch
Grünthalplatz 13
19053 Schwerin

via Fax: 0385 / 555 9637
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2

Stuttgart, den 25.9.2007

Sehr geehrter Herr Dr. Ryke Geerd Hamer,

ich bestätige den Erhalt der Unterlassungsaufforderung vom 24.9.2007, die
angeblich in Ihrem Auftrage, nach zuvor erfolgter standesgemäßer und
pflichtgemäßer Aufklärung, Information und Beratung durch den Rechtsanwalt
Joachim I. Koch, Schwerin, erfolgte.

Sie verlangen von uns, uns Ihnen gegenüber zu verpflichten, für jeden
zukünftigen Fall der Wiedergabe der Graphik der Zweiphasigkeit durch uns,
25.000,-- EURO
(fünfundzwanzigtausend EURO)

an Sie, Herr Dr. Ryke Geerd Hamer, Spanien, zu zahlen.

Sie behaupten es als unerlaubte Handlung, dass wir im Zweimonatsmagazin des
klein-klein-verlags ,,Leben mit Zukunft" 5/2007, Seite 14, Ihre mehrfach, ohne
Hinweis auf einen bestehenden eingetragenen Geschmacksmusterschutz, publizierte
Grafik, die von Ihnen in Ihren Publikationen, als Darstellung der als empirisch
nachgewiesenen biologischen Funktion (technische Funktion i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1
GeschmMG) der Zweiphasigkeit von biologischen Konfliktabläufen behauptet wird,
einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben, um über biologische
Funktionen (technische Funktionen i.S.d. GeschmMG, s.o.) zu informieren.

Ich verweise auf § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Geschmacksmuster Gesetzes (GeschmMG):

,,(1) Vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen sind
1. Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die ausschließlich durch
deren technische Funktion bestimmt sind."

Zufolge Ihrer durchgängig verbreiteten Behauptungen handelt es sich bei der
Graphik der Zweiphasigkeit weder um Ihre Erfindung, noch um Ihre Idee, noch um ihr
Konstrukt, sondern ausschließlich um die Darstellung von Erscheinungsmerkmalen
in der Biologie (Erzeugnisse i.S.d. GeschmMG) ,,die ausschließlich durch deren
technische (bzw. biologische) Funktion bedingt sind".

Indem Sie gegen uns einen Anwalt einschalten und indem Sie Ihr Konstrukt der
Biologie, sachgerecht als Geschmacksmuster in das Geschmacksmusterregister
eintragen ließen, haben Sie, in einer allen ihren bisherigen Aussagen zuwider
handelnden Art und Weise, offen dargelegt, dass es sich bei Ihrer graphischen
Darstellung der Zweiphasigkeit der biologischen Konfliktabläufe, ausschließlich um
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eine Erfindung ihrerseits, um Ihr Konstrukt, handelt, das in keinerlei
Zusammenhang mit der biologischen Wirklichkeit, in keinerlei Zusammenhang
mit wirklichen biologischen Abläufen (Funktionen), steht.

Günstigstenfalls, zu Ihren Gunsten, können wir vermuten, dass Sie sowohl vor der
Eintragung der Graphik der Zweiphasigkeit als Geschmacksmuster beim Deutschen
Patent- und Markenamt der Bundesrepublik Deutschland, als auch bei der jetzt
erfolgten Unterlassungsaufforderung aufgrund des Eintrages der Graphik der
Zweiphasigkeit in das Geschmacksmusterregister, Beratern aufgesessen sind und
zum Opfer gefallen sind, die sich bei Ihnen eingeschlichen haben, die Sie aber nicht
in Ihrem tatsächlichen Interesse beraten, sondern mit allen Mitteln versuchen, dass
das, was Sie als Ihre Entdeckung der wirklichen biologischen Abläufe bzw.
Funktionen (technischen Funktionen i.S.d.G.) behaupten, nicht zum Wohle der
Menschen Anwendung finden kann und darf, sondern die Anwendung, durch Sie
selbst, als Opfer schlechter Berater, verhindert wird.

Wären wir die Pharmaindustrie, würden auch wir versuchen, derartige
,,freundschaftliche Berater" um Sie zu platzieren, die Sie dahingehend beraten,
dass Sie selbst Ihr Lebenswerk zerstören, anstatt es in die Entfaltung zum
Wohle aller Menschen zu bringen, allerdings zum materiellen Nachteil der
Pharmaindustrie, die dann um ihre Aktienkurse bangen müsste.

Ihre, in der Vergangenheit, regelmäßig lautstark vorgetragenen Vorwürfe gegenüber
anderen, dass diese Dritten, mit tödlichen Folgen, die Anwendung der Erkenntnisse
der Neuen Medizin zum Nachteil von Menschen verhindern und für den Tod von
tausenden von Menschen verantwortlich seien, zerplatzen durch diese, Ihre
Abmahnung vom 24.9.2007, auf der Grundlage Ihres Eintrages der Graphik über die
biologische Funktion der Zweiphasigkeit, als Geschmacksmuster, beim Deutschen
Patent- und Markenamt der Bundesrepublik Deutschland, wie ein Luftballon.

Soweit Sie vorbringen lassen, dass uns ,,die geschützte Graphik" durch Ihre Werke
wohl bekannt ist, erlauben wir uns Sie darauf hinzuweisen, dass uns Ihre Werke sehr
wohl bekannt sind und uns auch Ihre durchgängige Behauptung in Ihren Werken
bekannt ist, wie auch in der Graphik der Zweiphasigkeit, würden Sie keine
Erfindungen, die Ihrer Phantasie entsprungen sind darstellen, sondern ausschließlich
Erscheinungsmerkmale der wirklichen Biologie, die durch deren Funktion bestimmt
ist.

Auf diesem Hintergrund wäre die Vermutung unsererseits, die Graphik der
Zweiphasigkeit unterläge dem Geschmacksmusterschutz, schon deshalb abwegig,
da alleine schon eine solche Vermutung eine Missachtung, eine Beleidigung, Ihrer
Person beinhalten würde, weil Sie sich selbst damit als Irreführer und Betrüger der
Menschheit bewiesen hätten, der gegenüber der Allgemeinheit eigene
Phantasieprodukte als nachgewiesene biologische Tatsachen behauptet.

Selbstverständlich,

solange wir von Ihnen keine ausdrückliche schriftliche Aussage darüber
erhalten, dass Sie in Ihren wissenschaftlichen Darstellungen ausschließlich
empirische Tatsachen biologischer Funktionen, so auch in der Graphik der
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Zweiphasigkeit, darstellen und es sich bei Ihren Aussagen und auch bei der
Graphik der Zweiphasigkeit, nicht um ein Hirngespinst ihrerseits, unabhängig
von der biologischen Wirklichkeit (Funktion) handelt,

werden wir es unterlassen, nicht nur die Graphik der Zweiphasigkeit, sondern
sämtliche Ihrerseits bisher getätigten Aussagen über biologische Funktionen,
zu verbreiten

und

geben hiermit folgende strafbewehrte Unterlassungserklärung ab:


Ich Dr. Stefan Lanka,
Inhaber des klein-klein-verlags,

verpflichte mich,

solange ich keine anders lautende schriftliche
verwertbare Nachricht von Dr. Ryke Geerd Hamer,
Spanien, erhalten habe,

es zu unterlassen,

Aussagen und Graphiken von Dr. Hamer,
insbesondere die Graphik der Zweiphasigkeit, zu
verbreiten,

da Dr. Hamer durch die
Geschmacksmusteranmeldung und sein Bestehen
auf Unterlassung der Wiedergabe,

den vorläufigen Beweis erbracht hat,

dass es sich bei seinen Aussagen und Graphiken
nicht um die Darstellung tatsächlicher biologischer
Funktionen als Erscheinungsmerkmale in der
Biologie handelt,
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sondern ausschließlich um Gehirngespinste, die Dr.
Hamer erfunden hat

und erkläre für jeden zukünftigen Fall der
Veröffentlichung der Graphik der Zweiphasigkeit,

bis zu dem Zeitpunkt,

dass Dr. Hamer mir gegenüber klar schriftlich
benennt,

dass es sich bei der Graphik der Zweiphasigkeit
nicht um sein Gehirngespinst handelt, sondern um
die graphische Darstellung wirklicher biologischer
Abläufe (Funktionen), eine Vertragsstrafe in Höhe
von

100,-- EURO ­ einhundert EURO ­
an Dr. Ryke Geerd Hamer, Spanien, zu zahlen.


In der Sache ist eine Vertragsstrafe von 100,-- EURO mehr als nur angemessen, auf
dem Hintergrund, dass jedwedes Abverlangen der Verpflichtung zu einer
Strafzahlung, von Ihnen uns gegenüber, ein uns gegenüber nicht zumutbar zu
erfüllendes Abverlangen ist, dem wir uns aber einstweilig, bis zur Klärung der
Sachlage, die Ihnen obliegt, beugen.

Mit dieser Zusage der Strafzahlung, verlangen Sie von uns ab, öffentlich kundzutun,
dass Sie ein Irreführer der Menschheit zum Schaden der Menschheit wären, was
einzugestehen von uns, bezogen auf Ihre wissenschaftliche Leistung in den letzten
25 Jahren, eigentlich niemand, auch nicht Sie, weder von uns, noch von sonst
jemandem, abverlangen kann.

Einerseits behaupten Sie durchgängig, dass Sie mit dieser Graphik der
Zweiphasigkeit tatsächliche biologische Abläufe (Funktionen) darstellen, also
entdeckte Tatsachen und nicht erfundene Ideen und nicht neu geschaffene
Konstrukte darstellen.
Diese Position haben auch wir bisher öffentlich vertreten, nicht weil wir Ihnen
unterworfen sind, sondern, weil aufgrund unserer eigenen Überprüfungen, die
sachliche Richtigkeit Ihrer Aussagen bestätigt wurde.
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Jetzt verlangen Sie von uns, zu akzeptieren, dass es sich bei der Graphik der
Zweiphasigkeit nicht um die Darstellung biologischer Abläufe (Funktionen), sondern
ausschließlich um Ihr Gehirngespinst, um Ihr Konstrukt, handelt.

Wenn wir, wie Sie abverlangen uns für jeden Fall, dass wir darstellen, dass Sie keine
Erfindungen oder Konstrukte verbreiten, sondern biologische Tatsachen verbreiten,
verpflichten zuzusagen, 25.000,-- EURO Strafe zu zahlen, würden wir Sie hiermit
gleichzeitig als gefährlichen Irreführer der Menschheit darstellen, der seine
Hirngespinste, quasi als Rattenfänger, als biologische Tatsachen (Abläufe,
Funktionen), zum Schaden von Menschen verbreitet hat ­ oder aber, dass Sie
geisteskrank (Schizophren) sind.

Sie werden uns zugestehen müssen, dass es uns nicht leicht fallen würde, durch die
Zusage einer Strafe von 25.000 EURO, für jeden Fall der Widerholung, gleichzeitig
damit öffentlich darzustellen, dass Sie mittels Ihrer Verbreitung von Äußerungen über
die Biologie und über die Medizin, ein gefährlicher Irreführer der Menschen zum
Schaden der Menschen sind, der Hirngespinste (Konstrukte) als Darstellung
biologischer Abläufe behauptet. Genau das verlangt der angeblich durch Sie hierzu
beauftragte Rechtsanwalt von uns, zum schweren Schaden Ihres persönlichen
Geltungswertes.

Weil wir Sie nicht derartig öffentlich darstellen möchten, obwohl Sie das mit Ihrer
Forderung nach einer Zusage für eine Strafzahlung in Höhe von 25.000 EURO
anstreben, ist unsererseits eine Zusage von 100,-- EURO Strafzahlung bis zum
Zeitpunkt ihrer eindeutigen Erklärung, ob Sie ein Irreführer der Menschheit sind oder
tatsächliche biologischen Abläufe (Funktionen) dargestellt haben, deren Darstellung
vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen ist, der Sache angemessen, auch
weil Ihnen durch die Wiedergabe der Graphik der Zweiphasigkeit durch Dritte, kein
wirtschaftlicher Nachteil entstehen kann.

Verwiesen sei darauf, dass sich die Höhe der Strafbemessung an der Höhe eines
möglichen wirtschaftlichen Schadens zu orientieren hat, der Ihnen im Falle der
Wiederholung entstehen könnte.

Ein wirtschaftlicher Schaden, eine mögliche Verletzung Ihres Eigentumsrechtes, als
unverzichtbare Voraussetzung für eine Berechtigung des Abverlangens einer Zusage
für eine Strafzahlung bei Verletzung des Geschmacksmusterschutzes, ist durch die
Wiedergabe der Graphik der Zweiphasigkeit ausgeschlossen und kann durch Sie
nicht im Ansatz sachlich begründet werden.

Eine Verpflichtung zur Zahlung einer höheren Summe als 100,-- EURO, wäre
gleichbedeutend mit unserer Aussage, dass Sie entweder ein gemeingefährlicher
Irreführer der Menschheit oder geisteskrank sind. Beides können Sie von uns nicht
abverlangen.

Deshalb ist allenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 EURO angemessen.
Zum zulässigen Abverlangen einer Zusage zu einer höheren Summe mangelt
es Ihnen an jeglicher sachlichen Berechtigung und Begründung.

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Hinsichtlich der Forderung, in Höhe von insgesamt
1.085,04 EURO

für die Abmahnung vom 24.9.2007, die Sie, aufgrund der Tätigkeit des von Ihnen
eingeschalteten Rechtsanwaltes, als schadensersatzpflichtige Handlung im fremden
Auftrage gegen uns erheben, weise ich Sie darauf hin, dass Ihnen bei einer
möglicherweise schadensersatzpflichtigen Handlung im fremden Auftrag, die Pflicht
zur Vermeidung vermeidbarer Kosten und zum kostengünstigen Handeln
obliegt.

Ausweislich Ihres Namenszusatzes "Dr." sind Sie Akademiker.

Sie wären also selbst in der Lage gewesen, diese Abmahnung zu schreiben, in der
Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.

Das Schreiben des Rechtsanwaltes Koch, enthält tatsächlich keine erforderlichen
substantivierte Hinweise, mit denen Ihr Abverlangen der Unterlassung vorgebracht
wird, zu denen Sie, aufgrund Ihres Bildungsstandes (,,Dr."), nicht selbst in der
Lage gewesen wären.

Zufolge der gefestigten Rechtssprechung zu Abmahnungen, als Handlungen im
fremden Auftrage, besteht keine Schadensersatzpflicht für vermeidbar erwirkte, nicht
erforderliche Kosten.

Allenfalls könnten Sie einen Anspruch auf Erstattung der Faxkosten, der
Papierkosten, der Schreibgebühr nach Ihrem Diktat für zwei Seiten und die Kosten
für Ihr Diktat geltend machen. Ein Anspruch auf Erstattung von darüber
hinausgehenden Kosten, die durch die durch Ihre vermeidbare Beauftragung an
Dritte erfolgen, besteht zufolge der gefestigten Rechtsprechung zur
Schadensersatzpflicht für Handlungen im fremden Auftrage, nicht.

Der Rechtsanwalt Joachim I. Koch war, u.a. aufgrund der verbindlichen
Standesrichtlinien, verpflichtet, im Rahmen der ihm vor Annahme eines Mandates
obliegenden Aufklärungspflicht, Sie darauf hinzuweisen, dass es sich, u.a.
aufgrund Ihres Bildungsstandes, bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes für eine
Abmahnung wegen Verletzung eines eingetragenen Geschmacksmusterschutzes,
um eine nicht erforderliche Handlung handelte, für die sich ggf. auch kein
Schadensersatzanspruch, als Handlung im fremden Auftrag, begründen lässt.

Diese, unsere, Unterlassungserklärung erfolgt ausschließlich zu dem Zwecke,
einerseits zu klären, ob Sie die Behauptung tatsächlich vertreten, dass Sie mit der
Graphik der Zweiphasigkeit lediglich ein schützenswertes Phantasieprodukt
darstellen und nicht die biologische Wirklichkeit darstellen, wie Sie allgemein
behaupten und weil ich keine Energien für derartige Energievergeudungen
aufwenden will.
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Insofern darf diese Unterlassungserklärung nicht als durch uns erfolgtes
Eingeständnis einer schadensersatzpflichtigen Verletzung Ihrer Rechte
bewertet werden.

Herr Rechtsanwalt Koch kündigt für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufes die
Beantragung einer einstweiligen Verfügung an, die ein Hauptverfahren erforderlich
machen würde.

Ich zweifele an, dass Herr Rechtsanwalt Koch Ihnen dargelegt hat, dass dieses
unausweichlich für Sie bedeutet, dass Sie vor einem Gericht in Deutschland, vor
Öffentlichkeit, ggf. unter Eid, darlegen müssen, dass die Graphik der Zweiphasigkeit,
sowie ihre anderen biologischen Aussagen, keine Darstellung tatsächlicher
(wirklicher) biologischer Abläufe bzw. Funktionen sind, sondern ausschließlich ihre
Erfindungen, ihre Hirngespinste, sind.

Ich zweifele an, dass Sie tatsächlich Herrn Rechtsanwalt Koch beauftragt haben, ein
solches Rechtsverfahren, in dessen Rahmen Sie das Vorgenannte, in Deutschland
vor Gericht und vor Öffentlichkeit aussagen müssten, um die Zulässigkeit des
Eintrages auf Geschmacksmusterschutz für die Graphik der Zweiphasigkeit und
damit die Berechtigung eines Unterlassungsanspruchs beweisen zu müssen,
einzuleiten.

Dem Deutschen Patent- und Markenamt für die Bundesrepublik Deutschland obliegt
vor einer Eintragung nicht die Pflicht der Prüfung, so dass nicht die Eintragung,
sondern die Aussage, die stillschweigend ihrerseits ihrem Antrag auf Eintragung
zugrunde lag, maßgeblich ist, nämlich die Aussage, dass es sich bei der Graphik der
Zweiphasigkeit nicht um die Darstellung biologischer Funktionen, biologischer
Abläufe, sondern um ihr Hirngespinst, um Ihr Ideenkonstrukt, unabhängig von der
biologischen Wirklichkeit, handelt.

Ihre Anmeldung beim Patentamt ist, zufolge Ihrer ansonsten getätigten
Behauptungen, dass Sie tatsächliche biologische Abläufe darstellen und
beschreiben, vergleichbar, als ob jemand beim Deutschen Patent- und
Markenamt eine Abbildung eines Hundes bei dem biologischen Ablauf, bei dem
der Hund einen krummen Buckel macht und etwas biologisch durch den Hund
produziertes fallen lässt, zum Zwecke des Schutzes angemeldet hat, damit
niemand zukünftig diesen biologischen Vorgang darstellen und verbreiten darf.

Bei einem solchen Antrag auf Eintragung hätte das Deutsche Patent- und
Markenamt sofort erkennen können, dass das Gesetz eine solche Eintragung nicht
eröffnet. Bei Ihrem Antrag auf Eintragung oblag dem Deutschen Patent- und
Markenamt keine Prüfung in der Sache, hinsichtlich der gesetzlich bestimmten
Zulässigkeit des Antrages und Eintrages, sondern ausschließlich die Überprüfung, ob
zuvor etwas Vergleichbares eingetragen wurde.

Ich erlaube mir dahingehende Zweifel anzumelden, dass Sie, Herr Dr. Ryke Geerd
Hamer einen Rechtsanwalt beauftragt haben, eine Rechtsverfolgung einzuleiten, in
dessen unausweichlicher Konsequenz Sie vor einem Gericht in Deutschland
aussagen müssten, dass es sich bei der Graphik der Zweiphasigkeit, sowie bei
anderen durch Sie in diesem biologischen Zusammenhang getätigten Aussagen,
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nicht um die Darstellung biologischer Abläufe (Funktionen) handelt, sondern es sich
ausschließlich um Ihr Gehirngespinst handelt.

Selbstverständlich werden wir diese Unterlassungserklärung weit verbreiten,
insbesondere, um andere Menschen vor materiellen und ideellen Schaden zu
schützen. Die Links, wo auf dem Internet dieses Schreiben und Ihre zugrunde
liegende Unterlassungserklärung vom 24.9.2007 zu finden sind, finden sich am
Ende dieses Schreibens.

Ausdrücklich weisen wir Sie darauf hin, dass die Verbreitung dieser ungekürzten
begründeten Unterlassungserklärung, im Rahmen unserer üblichen
Verbreitungsmöglichkeiten, im berechtigten Interesse erfolgt und nicht die guten
Sitten verletzt (§ 826 BGB, § 193 StGB).

In meiner Verantwortung wurden in den letzen Jahren im klein-klein-verlag Aussagen
veröffentlicht, die bestärkten, dass Sie keine Hirngespinste, sondern tatsächliche
biologische Abläufe und Funktionen beschreiben und u.a. graphisch darstellen.

Ihre Unterlassungsaufforderung aufgrund Ihrer Eintragung als ihr erfundenes, nicht
entdecktes Produkt, stellt mich als eine Person dar, die sich leichtfertig,
grobfahrlässig oder vorsätzlich, als Presse i.S.d.G., an Irreführungen beteiligt hat und
die der Presse i.S.d.G. obliegenden Wahrheitspflicht verletzt hat.

Diesbezüglich besteht für mich, aufgrund ihrer Abmahnung vom 24.9.2007 wegen
Ihrer Erfindung, nicht Entdeckung, der Zweiphasigkeit der biologischen Abläufe
(Funktionen), die Sie graphisch dargestellt haben, eine Aufklärungspflicht gegenüber
der Allgemeinheit. Das war auch Herrn Rechtsanwalt Koch voll bewusst.

Wenn ihm das nicht voll bewusst war, geht das zu Ihren Lasten, Herr Dr. Ryke Geerd
Hamer, weil Sie vor dem Rechtsanwalt einen Irrtum, mittels vorsätzlicher
Unterdrückung relevanter wahrer Tatsachen über wirkliche biologische Abläufe
(,,technische Funktionen" i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GeschmMG), die Sie tatsächlich
entdeckt und nicht erfunden haben, erregt haben, der vermeidbar gewesen wäre,
wenn der Rechtsanwalt, sich bei Ihnen zuvor genau nach dem Sachverhalt erkundigt
hätte.

Zwar obliegt einem Rechtsanwalt keine eigenständige Nachforschungspflicht.
Unterlässt er diese und erwirkt hierdurch einen Schaden gegenüber Dritten, hat er,
unabhängig von einer etwaigen anwaltlichen Haftungspflicht, die Folgen seines
Unterlassungsverhaltens zu seinen Lasten duldend hinzunehmen.

Ein Anwalt jedenfalls hat keinen Anspruch auf Unterlassung tadelnder Urteile, in
deren Rahmen auch er genannt wird, durch die Presse i.S.d.G., insbesondere nicht,
da einige Landespressegesetze der Presse i.S.d.G., ausdrücklich die Aufgabe
zuweisen, tadelnde Urteile zu tätigen. Auch aus diesem Grunde darf diese
Unterlassungserklärung im berechtigten Interesse in Angelegenheiten des
öffentlichen Lebens, ungekürzt verbreitet werden, insbesondere um der Entstehung
eines Eindrucks entgegen zu wirken, hier würde eine Pauschalkritik (tadelnde
Pauschalurteile, unzulässige tadelnde Kollektivurteile, ohne konkrete
Zuordnungsmöglichkeit) getätigt.
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Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass wir für den Fall einer Ihrerseits
veranlassten Antragstellung oder Klageerhebung vor einem Zivilgericht eines Landes
der Bundesrepublik Deutschland, dem Gericht gegenüber, aufgrund § 56 ZPO,
aufgrund Ihres auffälligen widersprüchlichen Verhaltens in dieser Angelegenheit der
Unterlassungsaufforderung, begründete erhebliche Bedenken Ihrer Prozessfähigkeit
vorbringen müssten, da Sie einerseits behaupten, Sie würden biologische Abläufe
darstellen und andererseits die Graphik der Zweiphasigkeit als ihr, durch das
Geschmacksmusterschutzgesetz geschütztes Konstrukt behaupten.

Nach Maßgabe des § 56 ZPO obläge es dann dem Gericht, von Amts wegen, Ihre
Prozessfähigkeit zu überprüfen, d.h. zu überprüfen, ob Sie die abverlangten
persönlichen Voraussetzungen für ein solches gerichtliches Vorgehen erfüllen.

Auch zu diesem, dann erforderlichen Schritt, möchten wir uns durch Sie nicht
nötigen lassen.

Mit freundlichem Gruß
gez. Dr. rer. nat. Stefan Lanka

Hier der Link zu dieser Unterlassungserklärung:
http://www.klein-klein-verlag.de/pdf/Unterlassungserklaerung.pdf

Hier der Link zur zugrunde liegenden Abmahnung von Dr. Hamer vom 24.9.2007:
http://www.klein-klein-verlag.de/pdf/Hamer-Abmahnung.pdf
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
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Rauchwolke

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Hamer auf dem Weg in die Gummizelle
« Reply #4 on: September 28, 2007, 03:32:42 PM »

Die Revolution der Medizin frisst weiter ihre Kindlein auf.

Ob hierfür Hamer auch 25.000 Euro haben will ?



aufgenommen auf einer Gesundheitsmesse (SANA) in Bologna im September 2007. Vielleicht sollte man ihn mal drauf ansprechen...
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dirk_dirksen

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Hamer auf dem Weg in die Gummizelle
« Reply #5 on: October 01, 2007, 04:48:34 PM »

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MountainKing

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Hamer auf dem Weg in die Gummizelle
« Reply #6 on: October 01, 2007, 05:29:08 PM »

Das ist wirklich ganz großes Kino, Lanka hat ja seine Entgegnungen auch noch mal erweitert und erneuert.

xttp://www.klein-klein-verlag.de/pdf/Antwort%20RA-Koch.pdf
xttp://www.klein-klein-verlag.de/pdf/Noetigung.pdf
xttp://www.klein-klein-verlag.de/pdf/Hamer-Abmahnung.pdf

Und nun hat er sich auch von der guten Antje Scherret losgesagt, der man von all den anderen Angesprochenen ja nun am wenigsten nachsagen kann, dass sie seine antisemitischen Verschwörungstheorien nicht unterstützt hätte.
Jeder, der noch nicht völlig den Verstand verloren hat, sieht hier doch überdeutlich, wie Hamer sich aus irgendwelchen Versatzstücken völlig absurde Wahnideen zusammenspinnt. Genauso arbeitet er aber eben nicht nur bei seinen politischen, sondern auch bei seinen medizinischen Phantastereien.

Langsam stellt sich die Frage, wer Hamer denn eigentlich überhaupt noch direkt unterstützt. Bleibt hier ja fast nur noch Pilhar, von dem man auch ewig nichts mehr gehört hat.
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Rauchwolke

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Hamer auf dem Weg in die Gummizelle
« Reply #7 on: October 01, 2007, 06:07:33 PM »

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