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PRESSEINFO: Saatgut des Genmais MON810 darf wieder vertrieben werden
Thu, 6 Dec 2007 13:10:34 +0100
PRESSEINFORMATION
Saatgut des Genmais MON810 darf wieder vertrieben werdenZulassungsinhaber Monsanto legt den vom Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit geforderten Plan zur Beobachtung potenzieller
Umweltwirkungen vor
Saatgut der gentechnisch veränderten Maissorte MON810 darf in Deutschland
wieder zu kommerziellen Zwecken abgegeben werden. Dies entschied das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in
Berlin, nachdem die Firma Monsanto als Inhaber der
Inverkehrbringensgenehmigung einen vollständigen Plan zur Beobachtung der
Umweltauswirkungen des Genmais-Anbaus vorgelegt hat.
Die Abgabe gentechnisch veränderten Saatguts an Landwirte
(Inverkehrbringen) ist in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten
einheitlich geregelt und bedarf einer Genehmigung. Für MON810 wurde für
ganz Europa 1998 die Zulassung ausgesprochen. Der EU-Ministerrat beschloss
im Juni 1999, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU
durch Beobachtungsprogramme zu begleiten ist. In der Folge wurden
Monitoringprogramme für neue Genehmigungen im Oktober 2003 obligatorisch.
Gleichzeitig sahen die Änderungen vor, dass bestehende Genehmigungen ohne
Monitoring bis zum 17. Oktober 2006 begrenzt werden. Im Zusammenspiel mit
neueren EU-Regelungen wurde diese Verpflichtung zum Monitoring für
Altgenehmigungen allerdings hinausgeschoben. Das BVL hatte Monsanto am 9.
Mai 2007 dazu verpflichtet, schon ab 2008, also auch für den
Übergangszeitraum bis zu einer Entscheidung über die beantragte
Neuzulassung von MON810, ein der aktuellen EU-Rechtslage entsprechendes
Monitoring durchzuführen. Das Unternehmen kommt dieser Aufforderung nun
nach. Ein von Monsanto beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereichter
Eilantrag sowie eine Klage gegen den Bescheid des BVL wurden vom
Unternehmen zurückgenommen.
Das BVL hat den von Monsanto vorgelegten Monitoringplan online
veröffentlicht unter
http://www.bvl.bund.de/cln_003/DE/08__PresseInfothek/00__doks__downloads/Monitoringplan,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Monitoringplan.pdf(sollte dieser Link bei Ihnen durch Anklicken nicht funktionieren, bitte
obigen Link "von Hand" vollständig ins Adressfeld Ihres Internetbrowsers
kopieren)
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
In MON 810 wurde mit gentechnischen Verfahren ein Wirkstoff eingeführt,
der spezifisch gegen bestimmte Schmetterlingsarten wie den Maiszünsler
wirkt, der regional in Deutschland als Maisschädling auftritt.
Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des
Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre
Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik.
Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein
Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt
werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen
Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national
zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum
Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für
Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle
des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit
organisiert das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende
gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing
House.
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Herausgeber:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Pressestelle
Verantwortlich: Jochen Heimberg, Pressesprecher
Mauerstraße 39-42
10117 Berlin
Telefon: 030 18444-00200
Telefax: 030 18444-00209
E-Mail: Jochen.Heimberg [bat] bvl.bund.de
Die BVL-Pressestelle im Internet:
http://www.bvl.bund.de/presse--------------------------------------------------------------------------
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