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To: BVL-Pressestelle <pressestelle@bvl.bund.de>
Subject: PRESSEINFORMATION: BVL genehmigt Freisetzung
von gentechnisch verändertem Weizen
Date: Tue, 13 May 2008
PRESSEINFORMATION
BVL genehmigt Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht bei
Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat
heute der Universität Rostock die Freisetzung von gentechnisch verändertem
Sommerweizen genehmigt. In den Gemeinden Thulendorf
(Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben-Üplingen (Sachsen-Anhalt) dürfen
zwischen 2008 und 2010 auf maximal 72 Quadratmetern je Standort und Jahr
gentechnisch veränderte Weizenpflanzen kultiviert werden. Der Weizen ist
nicht für den menschlichen Verzehr oder eine Verfütterung vorgesehen und
muss nach Abschluss der Untersuchungen vernichtet werden.
Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem
Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere
sowie für die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich
Sicherheitsmaßnahmen. Die Versuchsfläche wird im Abstand von mindestens 50
Metern zu anderen Weizenfelder angelegt. Außerdem wird die
Freisetzungsfläche mit einer Mantelsaat aus gentechnisch nicht verändertem
Weizen umgeben. Hierdurch wird in Verbindung mit weiteren Auflagen des
Genehmigungsbescheides die bei einem Selbstbestäuber wie Weizen ohnehin
geringe Möglichkeit des Auskreuzens weiter minimiert. Das gentechnisch
veränderte Saat- und Erntegut muss gekennzeichnet und getrennt von
konventionellem Weizen gelagert werden. Damit Wildtiere keine Weizenkörner
verschleppen können, wird die Fläche vom Antragsteller engmaschig
eingezäunt und während der Aussaat und des Heranreifens der Körner mit
einem Vogelnetz geschützt. Nach der Ernte wird das Weizenstroh auf der
Freisetzungsfläche flach in den Boden eingearbeitet, um die Keimung
eventuell ausgefallener Samenkörner zu erleichtern. Die Fläche muss
während zweier Jahre nach dem Versuch auf nachwachsenden Weizen
kontrolliert werden. Sollte während des letzten Jahres der Nachkontrolle
gentechnisch veränderter Weizen nachgewachsen sein, so ist die Kontrolle
um ein Jahr zu verlängern. Für die Überwachung der im Bescheid enthaltenen
Bestimmungen sind Behörden der Bundesländer verantwortlich.
In dem Freilandversuch sollen gentechnisch veränderte Weizenlinien
untersucht werden, die gegen einen das Getreide befallenden Pilz, den
Weizenflugbrand, resistent sind. Das übertragene Gen entstammt einem
Virus, das in einem Schaderreger des Mais, dem Maisbeulenbrand, zu finden
ist.
Die gleichen gentechnisch veränderten Weizenlinien wurden im Jahre 2004
bereits in einem Feldversuch durch die Eidgenössische Technische
Hochschule Zürich in der Schweiz freigesetzt. In dem jetzt genehmigten
Versuch sollen weitere Daten zur Pilzresistenz des gentechnisch
veränderten Weizens unter praxisnahen Anbaubedingungen erhoben werden.
Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die
Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben. Die rund 7400
Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des
Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die
Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamtes für
Naturschutz, des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des
Robert-Koch-Institutes berücksichtigt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen
des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der
Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und des
Julius-Kühn-Institutes in die Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus
wurden fachliche Stellungnahmen der Länder Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen-Anhalt eingeholt und berücksichtigt.
Hintergrundinformation
Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des
Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre
Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik.
Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein
Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt
werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen
Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national
zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum
Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für
Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle
des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt
das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende
gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing
House.
In Deutschland ist bislang nur der gentechnisch veränderte Mais MON 810
des Unternehmens Monsanto zum kommerziellen Anbau zugelassen. Er wurde im
Jahr 2007 auf rund 2700 Hektar angebaut. Dies entspricht rund 0,15 Prozent
der gesamten Maisanbaufläche in Deutschland.
Informationen zu Auflagen bei Freisetzungen
Allgemeine Informationen zu den bei Freisetzungen erteilten Auflagen sind
online verfügbar unter
www.bvl.bund.de/freisetzungsauflagen http://www.bvl.bund.de/cln_027/nn_491652/DE/06__Gentechnik/04__Freisetzungen/04__Auflagen/auflagen__node.html__nnn=true**************************************************
Herausgeber:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Pressestelle
Mauerstraße 39-42
10117 Berlin
Telefon: 030 18444-00200
Telefax: 030 18444-00209
Die BVL-Pressestelle im Internet:
http://www.bvl.bund.de/presse--------------------------------------------------------------------------
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