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Author Topic: Hamer, 8.9.2008: Hamer muß nach Deutschland  (Read 3322 times)

ama

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Hamer, 8.9.2008: Hamer muß nach Deutschland
« on: September 09, 2008, 01:45:30 PM »

Hamer muß nach Deutschland:

http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080818_VGFankfurt_an_Hamer.jpg


Da quengelt der rotzgörige Pampel:

http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080905_Hamer_an_VGFrankfurt_1.jpg
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080905_Hamer_an_VGFrankfurt_2.jpg
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080905_Hamer_an_VGFrankfurt_3.jpg
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080905_Hamer_an_VGFrankfurt_Beweisantrag.jpg
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080815_VGFrankfurt_BeschlussApprobation.jpg
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080908_Koch_an_VGFrankfurt_Beweisantrag_1.jpg
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080908_Koch_an_VGFrankfurt_Beweisantrag_2.jpg
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080828_Koch_an_VGMannheim_BenGurion_1.jpg
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080828_Koch_an_VGMannheim_BenGurion_2.jpg
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080828_Koch_an_VGMannheim_BenGurion_3.jpg

Als Text:

http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080818_VGFrankfurt_an_Hamer.htm

[*QUOTE*]
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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main

18.08.2008

Herrn
Dr. med. Ryke Geerd Hamer

Sehr geehrter Herr Dr. med. Hamer,

in dem Verwaltungsstreitverfahren
Dr. med. Hamer ./. Land Hessen

ist der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Mittwoch, den 29. Oktober 2008, 10:45 Uhr, Saal 6
im Gerichtsgebäude Adalbertstr. 18

Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen. Bitte beachten Sie die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen und Hinweise, insbesondere zu den Folgen unentschuldigten Ausbleibens.

Die mündliche Verhandlung findet vor der Vorsitzenden als Einzelrichterin statt.

Hochachtungsvoll
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[*/QUOTE*]


http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080828_Koch_an_VGMannheim_BenGurion.htm

[*QUOTE*]
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Anwaltskanzlei Koch

RA Koch . Grunthalplatz 13 . 19053 Schwerin

 

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Vorab per Fax! 0621/292-4444
Schubertstraße 11
68165 Mannheim

28.08.08

In der Sache

Universität Tübingen ./. Dr. Hamer
- 9 S 1710/08 –

wird als

Anlage

ein Bericht über ein Forschungsergebnis eines Forscherteams um Prof. Ronid Peled der Ben-Gurion-Universität in Israel zur Kenntnis gegeben, wonach traumatische Erlebnisse das Brustkrebsrisiko signifikant erhöhen.

Dieses ist eine der Kernaussagen der vom Beklagten vertretenen und seit 1981 publizierten Germanischen Neuen Medizin – seinerzeit nur Neue Medizin genannt. Die wissenschaftliche Quelle (englischsprachig) ist in der Anlage genannt und kann vollständig im Internet heruntergeladen werden.

Wegen der Vertretung der seinerzeit unter dem Begriff der Neuen Medizin zusammengefassten Erkenntnisse ist dem Beklagten die Approbation entzogen worden und ist er von den gesamten etablierten Institutionen in der Bundesrepublik, eingeschlossen v. a. die Klägerin, praktisch geächtet worden.

Ausschließlich der Entzug der Approbation im Gesamtzusammenhang dieser Ächtung hat überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet, den Beklagten in der Vergangenheit wegen eines Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz strafrechtlich zu verurteilen, eine Verurteilung, die ausweislich des vorliegenden Rechtsstreits die Klägerin (als berufene Forschungsinstanz!) offensichtlich viel mehr interessiert, als alle vom Beklagten vertretenen medizinischen Thesen zusammen.

Formalrechtlich ist der Kläger – wenngleich mit einer bedenklich weitgehenden Auslegung des „Behandelns“ – strafrechtlich verurteilt worden. Ob dieses im Falle einer gut aufgebauten Verteidigung überhaupt geschehen wäre, darf stark bezweifelt werden.

Die ganze Sache ist aber in etwa so, als hätte man den Beklagten zu Unrecht irgendwo eingesperrt und ihn nach einer misslungenen Flucht wegen Fluchtversuchs verurteilt. Und nachdem man merkt, dass man ihn zu Unrecht eingesperrt hat, konzentriert man sich ganz auf die Verurteilung wegen Fluchtversuches und verfolgt ihn deswegen weiter.

Geradezu absurd muss es dem Beklagten erscheinen, dass an seiner Person der einmal angefangene Faden der Ächtung wegen der von ihm vertretenen Thesen unbeeindruckt fortgesponnen wird, während allenthalben auf der Welt andere Forscher mit deckungsgleichen Erkenntnissen allgemeine Anerkennung erfahren.

Wenn man sich zudem vergegenwärtigt, dass eine solche Ächtung maßgeblich von der Klägerin fortgesetzt wird, die eine Universität und der Forschung und in diesem Sinne einer dauernden Suche nach neuen Erkenntnissen verpflichtet ist, dann kann man sich nur ungläubig die Augen reiben.

Die Klägerin hat ihre vornehmliche Aufgabe im vorliegenden Fall geradezu pervertiert. Anstatt sich in der vorgeschriebenen Weise nach der Habilitationsordnung mit präsentierten neuen Erkenntnissen zu befassen, werden solche mit Vehemenz und jahrelanger bewusster Rechtsverletzung (unstreitig seit dem Urteil 1986 bis jedenfalls 1997, als der Beklagte strafrechtlich verurteilt wurde) im Ergebnis geradezu unterdrückt.

Ja, die Klägerin hat dem Beklagten in jahrelanger bewusster Rechtsverletzung sogar eine Entscheidung durch das zuständige Gremium verweigert, eine Haltung, die an Nichtachtung kaum zu überbieten sein dürfte und die dem Beklagten sogar das jedem Antragsteller zustehende Recht auf Bescheidung überhaupt abspricht.

Mit der vorliegenden Vollstreckungsgegenklage verfolgt die Klägerin ihre langjährige Linie der Ächtung des Beklagten fort, wobei der Lauf der Dinge der Klägerin mit der strafrechtlichen Verurteilung des Beklagten 1997 ein Argument in die Hand gespielt haben mag.

Es ist aber nur ein Argument und wir halten es aus den bereits früher ausgeführten Gründen für keineswegs durchgreifend; insbesondere kann dieses den Beklagten nicht „vogelfrei“ machen mit dem Ergebnis, dass er nicht einmal durch das zuständige Gremium der Klägerin beschieden werden muss (!).

Das Gericht wird gebeten, diesem skandalösen Treiben der Klägerin Einhalt zu gebieten und sie nicht noch für die jahrelange bewusste Rechtsverletzung (entgegen einem rechtskräftigen Urteil) zu belohnen.

Wir bleiben dabei:

Der Beklagte ist nicht vogelfrei gewesen und ist es durch seine strafrechtliche Verurteilung auch nicht geworden. Die Klägerin hat auch ihm ggü. die Grundsätze rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns einzuhalten. Dazu gehört die Bescheidung durch das zuständige Gremium.

Koch
Rechtsanwalt
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http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080905_Hamer_an_VGFrankfurt.htm

[*QUOTE*]
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Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3239 Sandefjord

05. September 2008

An den
Herrn Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt / Main
Herrn Prof. Dr. Fritz
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main

Az: 12 E 2640/07 (V)

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Fritz,

es ist jetzt bereits das 4. Mal, daß die Richterin Frau Oehm-Neidlein in der Angelegenheit meiner Approbationsrückerteilung zuständig ist.

Es kann doch nicht sein, daß eine Richterin 4-mal (innerhalb von 16 Jahren) in gleicher Sache entscheiden darf – wahrscheinlich schon mit dem Daumen nach unten, weil sie alles versuchen wird, zu beweisen, daß sie in den früheren Verhandlungen recht gehabt/gesprochen hat. Denn wenn sie das nicht machen würde, müßte sie ja erklären, warum sie sich in den vorherigen Prozessen gegen mich anders entschieden hat.

Das empfinde ich als justitiale Ungeheuerlichkeit.

Noch niemals hat Richterin Oehm-Neidlein auch nur ein einziges meiner Argumente berücksichtigt. Seit 16 Jahren bekomme ich von Frau Oehm-Neidlein das stereotype Urteil… es sei nicht gewährleistet, daß ich auch wirklich alle schulmedizinischen Möglichkeiten berücksichtigen würde (hier geht es quasi nur um Chemo und Morphium bei Krebstherapie) … deshalb könne man mir die Approbation (nunmehr seit 22 Jahren) nicht zurück geben.

Deshalb wende ich mich an Sie, in der Hoffnung, daß Sie als Universitäts-Professor manches besser verstehen werden, da ich davon ausgehen darf, daß Sie mit den universitären Praktiken vertraut sind. Denn es ist doch so: Wenn eine neue wissenschaftliche Erkenntnis in der Naturwissenschaft geboren wird, dann ist es die Aufgabe des Staates - besonders in einem Fall, in dem es um so viele Menschenleben geht - die Sache zu prüfen. Dies ist in meinem Fall aber nie geschehen, außer in den 30 von mir privat initiierten Verifikationen der Germanischen Neuen Medizin.

Herr Reg. Dir. Diefenbach vom Prüfungsamt für Heilberufe hat mir gesagt, die Behörden und Gerichte hätten mir nachweisen müssen, daß die Germanische Neue Medizin falsch ist. Sie hätten es damals (1986 = Approbationsentzug) nicht gemacht –„sorry - aber jetzt bekäme ich sie eben nicht wieder“.

Nun habe ich inzwischen 30-mal die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin durch öffentliche Verifikationen nachgewiesen, aber die Behörden und Gerichte nehmen diese Beweise seit 27 Jahren nicht entgegen. Auch Frau Oehm-Neidlein hat auf alle meine Beweisanträge für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin mit keinem einzigen Wort geantwortet.

Das ist eine solche Unverschämtheit, besonders vor dem Hintergrund der Tatsache, daß jeden Tag - nur allein in Deutschland - 1500 Menschen mit Chemo und Morphium unnötigerweise sterben.

Wenn ich aber nachgewiesen habe, daß die „Germanische“ naturwissenschaftlich richtig ist, dann darf ich doch nicht eine falsche Schulmedizin mit 5000 Hypothesen praktizieren. Aber auf gar keinen Fall darf mir doch ein Super-Laien-Gericht aus Nichtmedizinern – unter Mißachtung der 30 stattgehabten öffentlichen Überprüfungen - per Gerichtsbeschluß den Rat erteilen, ich solle mich verpflichten, Chemo und Morphium zu „therapieren“ (d.h. Patienten zu Tode bringen), dann erst dürfe ich wieder praktizieren.

Auch die Begründung, meine in zahlreichen Schriftsätzen gemachten Äußerungen bei der Behandlung krebskranker Menschen durch Schulmediziner, daß es sich hierbei um Massenmord (Zitat Prof. Niemitz) handele, zeige deutlich, daß ich gegenüber anderen Ansätzen und Therapieformen nach wie vor eine unversöhnliche Haltung einnähme.

Was hat „versöhnlich“ oder „unversöhnlich“ mit richtig oder falsch im naturwissenschaftlichen Sinne zu tun?

Fazit Prof. Niemitz vom 18.03.2004:

…Seit über zwanzig Jahren, dabei alle Regeln von Wissenschaft, Moral und Ethik verletzend, hält die Universität Tübingen den wissenschaftlichen und insbesondere den medizinischen Fortschritt auf. Und die Konsequenzen sind erschreckend: Jahr für Jahr sind Hunderttausenden von Kranken die Möglichkeiten, sich gemäß der Neuen Medizin therapieren zu lassen, durch das illegale de facto und de jure Verbot der Neuen Medizin vorenthalten worden. Und das führte Jahr für Jahr zu hunderttausendfachem Tod - und es hört auch nicht auf. Man kann es eigentlich nur in der Dimension "Massenmord" oder "Massentötung" richtig beschreiben…

Nur ein völlig Fremdgesteuerter kann die 5000-Hypothesen-Schulmedizin, die Prof. Niemitz einen amorphen Brei eines Hypothesen-Sammelsuriums nennt, gleichsetzen mit „alle ärztlichen Gegebenheiten“.

Dabei praktizieren seit 1984 (also schon 2 Jahre vor dem Entzug der Approbation) alle jüdischen Ärzte (gestützt auf dem diesbezüglichen Kommentar im Talmud ihres Weltoberrabbiners Menachem Mendel Schneerson) die (Germanische) Neue Medizin bei ihren Glaubensbrüdern, mit 98%igem Erfolg bei Krebs, und zwar weltweit!!

Den Beweis hat uns Rabbi Prof. Joav Merrick gegeben, als er in einer Arbeit über die Neue Medizin geschrieben hat:

"Die beiden ersten Grundsätze von Hamers Arbeit, nämlich die psychosomatische „Eiserne Regel des Krebses“ (Hamers erstes „Gesetz“) und das Prinzip der Umkehrung der Pathogenese in Salutogenese (Hamers zweites „Gesetz“) gelten in der heutigen Ganzheitsmedizin als anerkannt."

(Anmerkung von mir: 1984 gab es nur die beiden ersten Naturgesetze)

Und kürzlich haben jüdische Ärzte der Ben Gurion-Universität in Israel „entdeckt“, daß ein besonders schmerzhaftes Erlebnis das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, um ganze 60% steigere (BILD vom 26.08.2008) - obwohl sie das natürlich schon seit 27 Jahren wissen und auch praktizieren.

Und jüd. Ärzte aus Montreal sollen herausgefunden haben, daß ein DHS (Dirk-Hamer-Syndrom = ein schwerstes seelisches Konflikt-Erlebnis) Veränderungen im Gehirn macht. Auch sie praktizieren seit 27 Jahren Germanische Neue Medizin pur.

Beides steht schon sei 1984 deutlich und klar in meinen Büchern, sogar mit etlichen Fallbeschreibungen und den dazu gehörigen Abbildungen von Hirn-Computertomogrammen.

Es ist der helle Wahnsinn, daß meine entdeckten und bewiesenen Erkenntnisse seit 27 Jahren zwar an jüd. Patienten weltweit praktiziert werden dürfen, aber für nicht-jüdische Patienten weiterhin verboten bleiben müssen.

Es ist mit Abstand das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte, und das Verhalten von Richterin Oehm-Neidlein ist von einer solchen Unmenschlichkeit, ja Menschenverachtung, wie man das gar nicht beschreiben kann.

Immer versucht man, durch dümmliche Urteile die Wahrheit weiterhin zu verhindern und das Verbrechen zu verheimlichen, nach dem Motto: Stellen wir uns doch einfach ganz dumm. Aber in meinem Fall waren sogar die Behörden und die Gerichte beweispflichtig.

Was Frau Oehm-Neidlein gemacht hat, war meiner Rechtsauffassung nach nicht nur gröbliches Verschulden, sondern ein gigantisches Verbrechen - als 4-fache Wiederholungstäterin. Sie, als Verwaltungsgerichtspräsident, können doch unmöglich zulassen, daß Frau Oehm-Neidlein ihr Verbrechen dadurch deckt, daß sie die gleiche Tat nunmehr in dem Verfahren am 29.10.2008 wiederholen darf.

Es geht doch in diesem Streit einzig nur um die Frage: Ist die Germanische Neue Medizin sachlich naturwissenschaftlich richtig oder nicht. Wenn sie richtig ist und mit ihr 98% der Patienten überleben können, dann muß sie auch für alle Patienten angewandt werden dürfen - so einfach ist das - oder so einfach hätte es sein können, wenn da nicht das 27-jährige Verbrechen gewesen wäre mit dem religiös-paranoischen Boykott meiner Erkenntnisse - samt Diebstahl zum exklusiven Gebrauch.

Herr Professor, fragen Sie mal Ihre Kollegen von der Naturwissenschaftlichen Fakultät: In der Naturwissenschaft gilt immer noch einzig als Beweis - die Reproduzierung am nächstbesten Fall - bzw. in Physik und Chemie ist das Experiment das Ende der Fahnenstange.

Bitte, gestatten Sie mir noch eine kleine Frage, die ich an Sie persönlich stelle:

Man hat mir meine Approbation – ohne daß ich mir etwas hätte zuschulden kommen lassen – einfach nur wegen „Nichtabschwörens“ der (Germanischen) Neuen Medizin und „Mich nicht Bekehrens“ zur Schulmedizin 1986 entzogen – in letzter Instanz aber erst 1991, als es (wie ich jetzt erfahren habe) schon gar keine Bundesrepublik mehr gab sondern wieder Besatzungs-Status.

Bitte, geben Sie mir doch eine ehrliche Antwort, ob mir meine Approbation überhaupt rechtlich jemals rechtskräftig entzogen worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Ryke Geerd Hamer

 

nachfolgend

2 Abschriften und diverse Anlagen

Hier noch 2 Abschriften:

1)  Rechtsanwaltskanzlei Uwe Lucke (Hürth bei Köln)

Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,

ich bestätige Ihnen hiermit, daß Sie aufgrund des mit der Revision nicht angreifbaren Urteils des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 21.12.1990 -6 A 10035/89 OVG – Ihren Beruf als Arzt nicht mehr ausüben dürfen.

Bereits das Verwaltungsgericht Koblenz hatte in 1. Instanz den die Approbation widerrufenden Bescheid der Bezirksregierung Koblenz bestätig und das Urteil vom 03.07.89 unter anderem damit begründet, daß Ihnen angeblich die Einsichtsfähigkeit in die notwendige Behandlung von Krebskranken fehle. Ausdrücklich wurde schon in 1. Instand die Auffassung der Bezirksregierung Koblenz bestätigt, die ihre Entscheidung u.a. wie folgt begründet hatte:

Anhaltspunkte dafür, daß Dr. Hamer bereit wäre, die Eiserne Regel des Krebs abzuschwören, sind nicht erkennbar … im übrigen (erscheint es) als ausgeschlossen, daß Dr. Hamer überhaupt in der Lage wäre, sich zu bekehren.

Zur weiteren Begründung hierfür wurde herangezogen,

daß er (Dr. Hamer) noch im März dieses Jahren versucht haben (soll), einen Kreis angesehener Professoren von seiner Theorie zu überzeugen.

Die vom Regierungspräsidenten in Koblenz ausgesprochene Entziehung der Approbation ist sowohl in erster als auch in zweiter Instanz so bestätigt worden. Die Revision gegen das Urteil des OVG Koblenz wurde nicht zugelassen.

Das gerichtliche Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Damit besteht für Sie hinsichtlich Ihrer früheren ärztlichen Tätigkeit Berufsverbot auf Dauer, d.h. es besteht quasi lebenslänglich ein Berufsverbot.

Mit freundlichen Grüßen

(L u c k e)
Rechtsanwalt

 

2)  BRD

Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“ die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“.

Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990 ).

Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ aufgelöst.

Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland“, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhändlerisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr.

Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig.

Anlagen:
Gutachten Prof. Niemitz
Eidesstattliche Erklärung Prof. Beck
Verifikation Univ. Trnava + Kommentar
BZ vom 25.08.2008 + mein Kommentar
Kommentar Sylvia Glatz
Beweisantrag für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin
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http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080905_Hamer_an_VGFrankfurt_Beweisantrag.htm

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Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Sandkollveien 11
N – 3239 Sandefjord

05. September 2008

An das
Verwaltungsgericht Frankfurt / Main
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main

Az:  12E 2640/07 (V)

 

Beweisantrag
für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin

 

wie schon bei den letzten 3 Frankfurter Prozessen stelle ich auch diesmal wieder den Beweisantrag für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin auf der Basis der 30 erfolgten öffentlichen Verifikationen.

Der Staat ist verpflichtet, mir durch Reproduzierung am nächstbesten Fall, d.h. durch Falsifikation nachzuweisen, daß die Germanische Neue Medizin falsch ist.

Dr. med. Ryke Geerd Hamer

Anlage:
30 Verifikationen
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http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080908_Koch_an_VGFrankfurt_Beweisantrag.htm

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Anwaltskanzlei Koch
RA Koch . Grunthalplatz 13 . 19053 Schwerin

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Vorab per Fax! 069/13678521
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main

08.09.08

In der Sache

Dr. Hamer ./. Land Hessen
- 12 E 2640/07 (V) –

legitimieren wir uns für den Kläger.

Namens und im Auftrage des Klägers beantragen wir,

die Richtigkeit der vom Kläger publizierten Germanischen Neuen Medizin, früher Neue Medizin genannt, anhand der vorliegenden über 30 Verifikationsurkunden im Rahmen einer Beweisaufnahme festzustellen (Beweisantrag).

Nachdem dem Kläger die Approbation durch den Beklagten einst entzogen wurde mit der Begründung, die Neue Medizin sei unrichtig und ein Vertreten der Neuen Medizin bedinge eine nicht genügende Aufgeschlossenheit ggü. der sog. Schulmedizin als anerkannte Regeln der Kunst, stellt sich die Frage nach der Richtigkeit der (Germanischen) Neuen Medizin (GNM).

Dieses sollte sinnvollerweise bereits vorab vor einem Verhandlungstermin geklärt werden.

Die Frage der naturwissenschaftlichen Richtigkeit der GNM hat damit – mindestens! – mittelbaren Einfluss auf die in der Vergangenheit vorgenommene negative Beurteilung des Klägers.

Denn dass dem Kläger entgegengehalten wird, nicht nach den Regeln der Kunst aufgeschlossen zu sein, beinhaltet denknotwendig, dass dasjenige, demggü. er aufgeschlossen ist, unrichtiger ist als dasjenige, demggü. er weniger aufgeschlossen ist.

Denn dass jemand einer naturwissenschaftlichen Richtigkeit ggü. mehr aufgeschlossen ist, als ggü. einer naturwissenschaftlichen Unrichtigkeit, könnte nicht ernsthaft jemandem entgegengehalten werden.

Der Kläger hat bereits zwei publizierte (gewissermaßen Nach-) Entdeckungen aus jüngster Zeit angeführt, wonach tragende Inhalte der GNM sich als richtig herausgestellt haben.

Wenn also nunmehr die GNM schrittweise als anerkannte Regeln der Kunst in der sog. Schulmedizin aufgenommen wird, löst sich der Grund negativer Beurteilung des Klägers praktisch auf. Er kann begrifflich bereits nicht dem Einen ggü. aufgeschlossen sein, dem Anderen ggü. jedoch nicht, wenn doch das Eine und das Andere mittlerweile eins sind oder kurzfristig erkennbar werden.

Perspektivisch wird die GNM als Bestandteil der sog. Schulmedizin ganz in dieser aufgehen und letztere wird sich – wie immer wieder geschehen – den neuesten allgemein vertretenen Forschungsergebnissen anpassen.

Dem Kläger weiter entgegenzuhalten, er habe einst als Entdecker in der Zeit vor der allgemeinen Anerkennung der von ihm vertretenen Zusammenhänge abweichende Einsichten gehabt, nach welchen er – so sei es zu „befürchten“ – geneigt gewesen sei, entsprechend ( und damit von der seinerzeitigen Schulmedizin abweichend) ärztlich zu handeln, erschiene heute absurd.

Es wird angeregt, die erbetene Beweiserhebung möglichst kurzfristig, etwa binnen 1 Woche, vorzunehmen.

Koch
Rechtsanwalt
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[*/QUOTE*]

« Last Edit: March 08, 2012, 01:32:24 AM by Omegafant »
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

deepbluesea

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Hamer steht neuer Ärger ins Haus
« Reply #1 on: October 24, 2008, 04:30:27 AM »

Hamer zofft sich im Vorfeld des Prozesses am 29.10, schon mal mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Dieser kündigt aufgrund eines Schreibens von Hamer nun rechtliche Schritte an. Dies ist indirekt aus einem der Hamerbriefe zu entnehmen, doch leider hat es Pilhar bislang versäumt, das betreffende Schreiben des Verwaltungsgerichts online zu stellen.

Hamer schreibt:

[*quote*]
Und Sie schrieben mir, Herr Präsident, daß Sie sich wegen Diffamierung rechtliche Schritte vorbehalten. Der richterliche Betrug interessiert offenbar auch Sie nicht, selbst wenn jemand das Verbrechen beim Namen nennt und sogar beweist! – dann behalten Sie sich rechtliche Schritte wegen Diffamierung vor.
[*/quote*]

Das bezieht sich offenbar auf diesen Brief, in dem Hamer, seiner bekannten Neigung entsprechend, einmal mehr jeden diffamiert, der nicht seiner Meinung ist:

http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20080905_Hamer_an_VGFrankfurt.htm

Show must go on!
Logged
Keine Verschwörungstheorie ist dumm genug, um keine Anhänger zu finden.

Omegafant

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Re: Hamer, 8.9.2008: Hamer muß nach Deutschland
« Reply #2 on: March 08, 2012, 01:34:35 AM »

Wegen der neuen Ereignisse (Ende 2011/Anfang 2012) wurde bislang im TG-1-Archiv gelagertes Beweismaterial in diesen Thread verbracht.

Hinweis:
Die Links funktionieren nicht mehr, weil Helmut Pilhar die ehemaligen Inhalte seiner Website verschwinden ließt, nachdem er Ärger mit der deutschen Bundesprüfstelle bekam, die diese Inhalte wegen antisemitischer Äußerungen auf den Index setzte.
« Last Edit: March 08, 2012, 01:49:46 AM by Omegafant »
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Steine kann man nicht essen!

ama

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Re: Hamer, 8.9.2008: Hamer muß nach Deutschland
« Reply #3 on: February 11, 2015, 02:55:11 PM »

Ende 2008. Das ist ein Jahr nachdem bei Sieghild B. Diabetes Diagnostiziert wurde. Und es ist ein Jahr vor ihrem Tod.

Ende 2008 war Sieghild B., drei Jahre alt.

Was wäre geschehen, wenn die Richter, oder wenn ÜBERHAUPT Richter davon gewußt hätten? Wäre Hamer aus Norwegen ausgewiesen worden? Hätten deutsche Gerichte die Auslieferung beantragt? Hätten deutsche Gerichte die Strafverfolgung aufgenommen?

Was wäre, wenn...?
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
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http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
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