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Übersetzt für den Transgallaxys-Superspezialservice. :-)
http://skepsis.no/blog/?p=1720[*QUOTE*]
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Das Urteil im Hamer-Verfahren ist fertig
30. April 2009
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Das Gericht in Sandefjord hat heute das Urteil im
Verfahren verkündet, das Ryke Geerd Hamer
gegen den Staat angestrengt hatte
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Für jene mit schlechter Erinnerung hatte der
Mann, der meint, dass (etwas verkürzt) jede
Krankheit auf psychische Traumata zurückzuführen
und die auf Wissenschaft begründete Medizin ein
jüdischer Plan für Massenmord sei, gelenkt von
unter anderen dem Papst, ein Gerichtsverfahren
gegen den Staat angestrengt, um die Lizenz zu
bekommen, hier im Land als Arzt zu praktizieren.
Das Ergebnis überrascht kaum jemanden. Der Mann
ist offenbar ungeeignet zu praktizieren. Aber
wenn man das Urteil liest, sind die Argumente im
Verfahren an und für sich eine wahre Wonne. Der
Mann schoss sich selbst in den Fuß, den er vorher
weit in den Mund gesteckt hatte.
Wer das Ganze lesen will, soll das gerne tu. Mir
schien, dass besonders zwei Teile interessant
waren: die Zusammenfassung dessen, wie Hamers
Anliegen vorgetragen wurde, und die Begründung
und Argumentation des Gerichts.
Die Argumente von Hamers Anwalt sehen aus, als ob
sie von "Quantenmedizinern" und unzähligen
anderen Alternativbehandlern vorgebracht würden,
die man kritisiert. Aber selten sieht man einen
so radikalen Selbstschuss wie diesen Versuch einer
Argumentation.
Es wird geltend gemacht, dass die Sterberate von
Krebspatienten, die mit traditionellen Methoden
wie Chemotherapie und Bestrahlung behandelt
werden, bis zu 98% beträgt. Zum Vergleich ist
keiner der Patienten Dr. Hamers allein infolge
der Behandlung gestorben, die er angeboten und
verabreicht hat. Während die Schulmedizin auf
5000 Hypothesen aufbaut, ist Dr. Hamer der
Ansicht, dass die Neue Germanische Medizin nur
auf einer Hypothese aufbaut und daher als Naturgesetz
zu bezeichnen ist.
Es wird daher geltend gemacht, dass Dr. Hamer
seinen Beruf als Arzt verantwortlich durch die
Anwendung der Neuen Germanischen Medizin ausüben wird.
Um es kurz zu sagen: "Ich mache was ich will,
denn ich bin ein Genie und alle anderen sind dumm."
Die Behauptung, man könne sich nicht darauf
verlassen, dass er seinen Beruf auf
verantwortliche Weise ausüben werde, erhält durch
seine eigenen Argumente eine ziemlich bedeutende
Unterstützung. Tatsächlich argumentiert Hamer
selbst für die Ansicht seines Gegners, des Staates
in der Person des Gesundheits- und Fürsorgeministeriums.
Dies kommt auch zum Vorschein in dem seltsamen
Fehlschlag im Argument dagegen, er sei auch vom
Arztberuf solange fern gewesen, so dass dies in sich
selbst ein Argument ist:
Man kann nicht die Meinung vertreten, Dr. Hamer
sei von seinem Beruf entfernt gewesen und dies
mache ihn als Arzt ungeeignet. Er war in all den
Jahren, in denen er keine Lizenz hatte, in
Krebsbehandlung und Forschung involviert, und er
hat vielen Menschen geholfen, wie zum Beispiel
Heilpraktikern in Spanien.
Hat da jemand über Praktizieren ohne Lizenz
gesprochen? (Eine Lizenz, die er übrigens in
Deutschland kurz vor den ersten Versuchen in
Norwegen vergeblich zurückzubekommen versuchte.)
Ansonsten bekommen wir selbstverständlich
die Galileo-/Semmelweis-Karte, hier in einer ihrer
reinsten Formen;
In dieser Verbindung wird hingewiesen auf Galileo
Galileis Kampf um Anerkennung seiner Entdeckung
des heliozentrischen Weltbildes und auf das
Schicksal von Dr. Ignaz Philipp Semmelweis nach
seinem Versuch, den Zusammenhang zwischen dem
Mangel an Handhygiene der Ärzte und Hebammen und
der Verbreitung des Kindbettfiebers zu beweisen.
Galilei wurde gezwungen, seiner Entdeckung
abzuschwören, und Semmelweis endete nach einigen
Jahren des Widerstandes und der Lächerlichmachung
in der Psychiatrie. Die Geschichte zeigte
indessen, dass Galilei und Semmelweis Recht hatten
Nein, die Chance, dass du Recht hast, wird nicht
dadurch größer, dass andere sagen, du irrst. Aber
es verblüfft etwas zu sehen, dass der Anwalt
versuchte, vor Gericht eine so elendige Karte zu spielen.
Es wird verständlicher, wenn man die Begründung
des Gerichts für die hohen Gerichtgebühren liest,
die ihm auferlegt wurden:
Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Kläger
trotz wiederholter Aufforderung durch das Gericht
und wohl auch durch seinen eigenen Anwalt es
unterlassen hat, dem Folge zu leisten, und einen
bedeutenden Umfang von Dokumenten und Schreiben
produziert hat, die dem Gericht und dem
Angeklagten zugesandt wurden und die für das Ergebnis unnötig waren.
Dies kann auch Grund sein zu bezweifeln, ob Hamer
der einfachste Klient ist, den ein Anwalt haben kann...
Wie gesagt ist es eine Freude, das Urteil zu
lesen, nicht zuletzt als eine Art Traum, wie man
andere wegen undokumentierter Behandlung
verantwortlich machen könnte, die zu verabreichen
sie darauf bestehen. Hamer erhält Bescheid, seine
Behandlung durch normale Forschung zu
dokumentieren. Es erweist sich klar, dass
die Gesundheitsbehörden ... sicher sein können
müssen, das jene Ärzte, die eine Lizenz haben,
sich innerhalb eines festen fachlichen Standards
halten. Der Kläger hält sich nicht daran, wenn er
konsequent anerkannte und dokumentierte
Behandlungsformen ablehnt.
Und es wird ebenso im Klartext gesagt, dass "das
Verantwortungskriterium auch für Alternativmedizin gilt".
Beim folgenden Zitat wird mir warm ums Herz:
In dieser Verbindung wird auf Punkt 21.1.1.7
verwiesen, woraus bezüglich "unverantwortliche Tätigkeit"
hinzugefügt wird:
"Das Gesundheitspersonal, das experimentelle
Methoden benützt, die nicht wissenschaftlich
begründet sind, ohne dass sie Teil eines
Forschungsprojekts sind, ohne dass sie auf
systematische Weise begleitet werden und ohne
dass der Patient Bescheid weiß, dass es
experimentelle Tätigkeiten sind, betreiben
ebenfalls eine unverantwortliche Tätigkeit."
Leider sind solche Kriterien keine weitere Hilfe
gegen den unregulierten Alternativmarkt, wenn die
Praxis nicht von autorisiertem Gesundheitspersonal
ausgeübt wird. Aber der Gedanke ist gut, und es
wäre noch besser, wenn die Praxis sich danach
richtete, auch außerhalb der Medizin.
Das Gericht bemerkt, unter den vielen
Selbstschüssen im Hamer-Verfahren, dass er selbst
gut dokumentiert, dass man sich auf ihn nicht ganz
verlassen kann:
Der Kläger hat vor Gericht erklärt, dass er,
seitdem er seine deutsche Lizenz verlor, bis zu
26.000 ernstlich erkrankte Patienten behandelt
hat. Folglich muss man zugrunde legen können,
dass der Ausschuss seine schätzungsweise
Beurteilung auf einer korrekten Tatsache
aufbaute, wenn zugrunde gelegt wurde, dass der
Kläger ernstlich kranke Patienten behandelt hat,
ohne irgend eine Art von Arztlizenz zu besitzen.
Das Gericht stellt sich hinter die Beurteilung
des Ausschusses, wenn dieser den Schluss zieht,
dieser Umstand bewirke, dass es ohnehin nicht
möglich sei, ein solches Vertrauen auf den Kläger
zu haben, das nötig wäre, um ihm die Lizenz als
Arzt zu erteilen.
Amen.
Hamer ist, wie das Gericht schreibt, "im Prozess
völlig unterlegen" und wurde zur Bezahlung der
Verfahrenskosten von über 100.000 Kronen
verurteilt. Das sei ihm wohl gegönnt.
Aber das Problem besteht weiter in Form aller der
zweifelhafte Anhänger und deren Missionstätigkeit
gegenüber kranken Menschen. Es gibt keinen Grund
zu glauben, dass sie nicht wie bisher weiter tun
werden, mit neuen Tragödien als das unvermeidliche
Ergebnis.
Vielleicht würde eine entsprechende Runde vor Gericht
für sie selbst helfen?
(Dank an Thorstein Korsvold für Tipps.)
Veröffentlicht von Asbjørn Dyrendal
http://skepsis.no/blog/?cat=10 Alternative Behandlung
Kommentar zu "Das Urteil im Hamer-Prozess ist fertig"
Erik Arnesen schrieb:
30. April 2009 21:12 Uhr
Mir fiel noch ein Argument auf, das der Anwalt vorbrachte:
"Die Folgen einer Lizenz, wenn Dr. Hamer sie
bekäme, wären dennoch gering angesichts seines
Alters von 73 Jahren, und damit könnte er etwa
1,5 Jahre lang praktizieren, wenn er die Lizenz jetzt erhielte."
Daher wäre es dennoch nicht so gefährlich, wenn
er jetzt weitermachen könnte, denn wie großen
Schaden kann man schon in 1,5 Jahren anrichten?.
Aber Hamer war wohl am meisten damit beschäftigt,
seine Ideen zu beweisen, daher war es herrlich,
dass die Richter gerade auf Folgendes hinwiesen:
"(...) es ist die Rücksicht auf die Patienten, die
bei einem Ansuchen um Lizenz entscheidend ist,
und nicht die Rücksicht auf den einzelnen
Ansuchenden. Unter keinen Umständen soll auf die
Rücksicht auf den Kläger und seinen Wunsch, seine
Theorien in der Praxis zu beweisen, Gewicht gelegt werden."
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