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Author Topic: Die Chronik scandaleuse der Schweiz  (Read 3251 times)

ama

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Die Chronik scandaleuse der Schweiz
« on: May 16, 2009, 08:29:36 AM »

http://www.vkh.ch/homoeopathie/volksinitiative_chronik.html

[*QUOTE*]
---------------------------------
Ja zur Komplementärmedizin
Chronologische Zusammenfassung der Entwicklungen

Am 13.12.2007 sprach sich der Ständerat für den Verfassungsartikel Komplementärmedizin aus.
Der Ständerat hatte mit 36 zu 4 Stimmen einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" deutlich angenommen. Der Antrag von Ständerat Büttiker verlangte, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgten. Ersatzlos gestrichen wurde das Wort "umfassende" Berücksichtigung. Die Initianten begrüssen es, dass sich der Ständerat für einen Verfassungsartikel zugunsten der Komplementärmedizin ausgesprochen hat. Erfreulich ist, dass die Kernforderungen der Volksinitiative geteilt werden. Ob das Initiativkomitee am eigenen Verfassungsartikel festhält, kann erst beurteilt werden, wenn beide Räte den Gegenvorschlag abschliessend behandelt haben.

Der Solothurner FDP-Ständerat Rolf Büttiker ist zum Schluss gekommen, dass es einen Verfassungsartikel für Komplementärmedizin braucht. Ohne Verfassungsartikel werde die Komplementärmedizin an den Rand gedrängt, obwohl sie schon heute in die Gesetze aufgenommen werden könnte. Gemäss Ständerat Rolf Büttiker ist es eine Tatsache, dass die gesetzlichen Grundlagen beim Bund und in mehreren Kantonen in den letzten Jahren verschärft wurden. Auf Bundesstufe erwecke es den Anschein, dass verschiedene Entscheide willentlich gegen die Komplementärmedizin ausgelegt wurden, z.B. beim Ausschluss der ärztlichen Komplementärmedizin aus der Grundversicherung, der Unterbindung nationaler Diplome von TherapeutInnen durch den Bundesrat oder in der Heilmittel-Verordnung von Swissmedic.

Die Mehrheit des Ständerates folgte der Argumentation von Ständerat Büttiker und sprach sich mit 36 zu 4 Stimmen klar für den direkten Gegenvorschlag aus:

Art. 118a (neu)
Komplementärmedizin Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.

Am 9.12.2007 berichtete die Zeitung "Sonntag", dass der Solothurner FDP-Ständerat Rolf Büttiker einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" eingereicht habe. Bereits früher hatte die Neuenburger Ständerätin Gisèle Ory einen Gegenvorschlag eingereicht, der lediglich die Kranken- und Unfallsversicherung betrifft.

Bei seinem direkten Gegenvorschlag strich Ständerat Rolf Büttiker einzig das Wort "umfassend" ersatzlos. Sein Vorschlag lautet:

Artikel 118a (neu)
Komplementärmedizin "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin."

Ständerat Rolf Büttiker nannte in der Zeitung "Sonntag" fünf Kernanliegen:
Zusammenarbeit zwischen Schul- und Komplementärmedizin
Förderung von Forschung und Entwicklung für alternative Heilmethoden
Bewahrung des Heilmittelschatzes
National und kantonal anerkannte Diplome für Therapeuten
Wiederaufnahme der fünf ärztlichen Leistungen, die Gesundheitsminister Pascal Couchepin im Sommer 2005 aus der Grundversicherung gestrichen hatte (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), Traditionelle Chinesische Medizin und Neuraltherapie).


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Am 27.11.2007 wurde bekannt, dass die SGK-Minderheit eine Fristverlängerung zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlages zur Behandlung der Volksinitiative im Ständerat vom 13.12.2007 anstrebt.

Am 22.11.2007 anerkennt der Kanton Tessin als zweiter Kanton in der Schweiz einen Studiengang aus dem Gebiet der Komplementärmedizin.
Sechs (6) Absolventen des ersten Jahrganges der Ausbildung an der Höheren Fachschule AFLS erhalten offiziell die Berufsbezeichnung Kantonal diplomierter Phytotherapeut.

Am 19.11.2007 berichtete das St. Galler Tagblatt unter dem Titel "Heilmittelschatz in Gefahr!"
Wie akut die Gefahr ist, dass wir einen grossen Teil unseres komplementärmedizinischen Arzneimittelschatzes verlieren, zeigt sich am Beispiel des Kantons Appenzell. Zur Zeit sind 3'300 im Kanton Appenzell Ausserhoden registrierte Heilmittel in Gefahr, vollständig vom Markt zu verschwinden.

Am 18.11.2007 sorgte ein vom BAG geplantes neues Formular für Unmut, das bei der Erbringung von ärztlichen Leistungen zur Anwendung kommen soll. Laut dem Präsidenten der UNION der komplementärmedizinischen Ärzteorganisationen, Dr. Jörg Fritschi, sei es für die Erbringung komplementärmedizinischer Leistungen ungeeignet. Support erhalten die Komplementärmediziner von Dr. Jacques de Haller, dem Präsidenten der Ärzteverbindung FMH. "Das Antragsformular eignet sich nicht für alternative Heilmethoden."
Erika Forster-Vannini, Präsidentin der ständerätlichen Gesundheits-Kommission, meinte: "Solange die Grundsatzfragen bei der Komplementärmedizin nicht geklärt sind, ist die Einführung eines solchen Formulars nicht sinnvoll."

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Am 16.11.2007 "griffen" Komplementärmediziner den Bund an.
Ein neues Formular verhindere, dass die Krankenkassen für Komplementärmedizin zahlen müssten, finden deren Vertreter. Der Bund verstosse mit dieser Neuerung gegen das Gesetz.

Am 9.11.2007 lehnte die Gesundheits-Kommission (SGK) des Ständerates die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" mit nur gerade 5 zu 4 Stimmen ab, wie Präsidentin Erika Forster-Vannini (St. Gallen, FDP) mitteilte. Die Minderheit möchte, dass der Bund die Komplementärmedizin zumindest partiell anerkenne und deren Leistungen in die Grundversorgung der obligatorischen Krankenversicherung übernähme.

Am 6.11.2007 publizierte die Thurgauer Zeitung eine gekürzte Medienmitteilung des Komitees Kanton Thurgau (in Gründung) "JA zur Komplementärmedizin". Das Thurgauer Komitee kritisierte die Abschaffung der kantonalen Prüfungen für Naturheilpraktiker.

"Stellungsnahme zum Regierungsratsbeschluss zur Änderung der Verordnung über die Berufe des Gesundheitswesens.

Seit zwanzig Jahren führte der Kanton Thurgau Prüfungen für Naturheilpraktiker und Naturheilpraktikerinnen durch. Nun werden diese abgeschafft. Diese Abschaffung untergräbt die Qualitätssicherung und ist nicht nachvollziehbar. Sie bedeutet zudem die Abtretung hoheitlicher Aufgaben vorab an ein privates Unternehmen (EMR), dessen gewinnorientierte Praxis gerade kürzlich negative Schlagzeilen gemacht hat. Mit diesem Beschluss wird der Qualität der komplementärmedizinischen Leistung ein Bärendienst erwiesen. Die Gesundheit der Patienten wird gefährdet. Die Vertröstung auf eidgenössische anerkannte Diplome - von Bern bewusst blockiert - kann nicht überzeugen. Sie lässt nur den Schluss zu, dass die Komplementärmedizin zurückgebunden, in Frage gestellt werden soll. Eine Gruppe besorgter Bürgerinnen und Bürger hat beschlossen, im Kanton Thurgau ein Komitee zu gründen, welches die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" unterstützt. Die Initiative kommt den Anliegen der qualitätsbewussten Patientinnen und Patienten entgegen. Sie verlangt, dass auf diesem Gebiet nicht Wildwuchs herrscht, sondern klare Richtlinien für Ausbildung und Berufsausübung im Bereich der Naturheilpraktik geschaffen werden. Das Komitee wird sich auf politischer Ebene mit dem Regierungsratsbeschluss weiter auseinandersetzen."

Am 2.11.2007 berichtete die Sendung 10vor10 über die Homöopathie im Kuhstall. Immer mehr Bauern behandelten mit viel Erfolg ihre Kühe mit Homöopathie. Die entsprechenden Kurse, die an landwirtschaftlichen Schulen angeboten würden, seien ausgebucht.

Am 2.11.2007 berichtete die Thurgauer Zeitung, dass der Kanton Thurgau die Naturärzte-Prüfung abgeschafft habe.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hatte gegen den Widerstand der betroffenen Verbände die kantonale Prüfung für Naturheilärzte abgeschafft.

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Am 22.10.2007 attestierte der Vorsitzende der Bundesärztekammer, Dr. Jörg-Dietrich Hoppe erstmals, dass die Schulmedizin ohne die alternative Heilkunde nicht auskomme. Auf einem interdisziplinären Kongress in Brüssel sagte er: "Medizin ist keine reine Naturwissenschaft, wie dies seit Mitte des 19. Jahrhunderts behauptet wird." Die Medizin sei vielmehr ein Hybrid. Viele Krankheitsverläufe seien mit purer Naturwissenschaft nicht erklärbar. Umso wichtiger sei es, alle seriösen Therapieformen der Alternativ- und Komplementärmedizin zum Nutzen der Patienten einzusetzen. Was in der Praxis funktioniert, erreicht nun auch den Funktionär. Es ist nie zu spät.

Am 16.10.2007 erfolgte die Behandlung und die Vorberatung der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" (06.066) in der Gesundheits-Kommission des Ständerates. Grossmehrheitlich findet die Kommission, dass eine "umfassende" Berücksichtigung der Komplementärmedizin - wie dies die Initianten fordern - zu weit gehe. Es besteht aber auch Konsens darüber, dass im Bereich der Komplementärmedizin ein gewisser Handlungsbedarf bestehe. Trotz der zeitlichen Befristung (die Behandlungsfrist endet am 14. März 2008) wollte die Gesundheits-Kommission an ihrer Sitzung vom 9. November 2007 prüfen und entscheiden, ob der Volksinitiative ein indirekter Gegenvorschlag in Form einer Kommissionsinitiative vorzulegen sei.

Am 10.10.2007 erschien eine repräsentative Blickumfrage: "Krankenkassen sollen Komplementärmedizin bezahlen".
Gesundheitsminister Pascal Couchepin (65) habe dafür gesorgt, dass die Komplementärmedizin nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt werde.
Pascal Couchepin hat das Volk nicht hinter sich. 70% der Schweizerinnen und Schweizer wollen, dass die Kassen wieder bezahlen. Da wuchtige Ja ist zu differenzieren. 49% sagen, dass die Krankenkasse in jedem Fall bezahlen soll, egal ob Ärzte oder Naturheilpraktiker wirken. 22% meinen, dass nur ärztliche Leistungen wieder kassenpflichtig werden sollen. Aber: lediglich 23% sind Couchepins Meinung. Interessant ist der Blick in die Parteienlandschaft. Am deutlichsten ist die Zustimmung bei den SP-Wählern: 86%, dicht gefolgt von den Anhängern der Grünen mit 84%. In der Mitte und rechts sind die Ja-Werte deutlich tiefer: 67% bei den CVP-Wählern, 62% bei den SVP-Anhängern und 61% bei den freisinnigen Wählern.

Hinweis: Gefordert wird einzig die Aufnahme von fünf ärztlichen Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung, weil sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Alle weiteren Leistungen, egal ob von einem Arzt oder einem nichtärztlichen Therapeuten praktiziert, sollen von der Zusatzversicherung übernommen werden.

Am 9.10.2007 erfolgte die Publikation des JzK-Interviews mit Nationalrätin Silvia Schenker: "Niemand will die Schulmedizin verdrängen."
Silvia Schenker, Vizepräsidentin der SP Schweiz und Nationalrätin des Kantons Basel-Stadt, setzt sich seit langem für die Anliegen der Komplementärmedizin ein. In der Nationalratsratsdebatte vom 19. September 2007 gab die Gesundheitspolitikerin ein engagiertes Votum für die Komplementärmedizin ab. Die Vertreter/Initianten der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" hatten mit Frau Schenker, Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates, nach Ablauf der Legislatur, ein Gespräch geführt.

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Am 4.10.2007 sprach sich der Nationalrat mit 86 zu 51 Stimmen klar für eine Neuregelung der Selbstmedikation aus und hatte eine entsprechende Kommissionsmotion (07.3290) gutgeheissen. Ziel der Motion ist es, eine vereinfachte Regelung der Selbstmedikation zu schaffen. Unter anderem soll die Abgabekategorie C aufgehoben und die Liste D zu einer einzigen Selbstmedikationsliste erweitert werden. Die Heilmittel dieser OTC-Liste sollen auch in Zukunft ausschliesslich nach Fachberatung in Drogerien oder Apotheken abgegeben werden.

Der Nationalrat folgte damit der Einschätzung seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK), wonach das Gesetz nicht länger verhindern soll, dass das Fachwissen von Drogisten und Apothekern bei der Abgabe von Arzneimitteln vollumfänglich ausschöpft werde.

Vor der Änderung des Heilmittelgesetzes wird der Ständerat seine Zustimmung erteilen müssen.

Am 27.09.2007 anerkannte der Kanton Zug nicht-ärztliche Therapeuten der Komplementärmedizin.
Jetzt können sich die Absolventen des ersten Jahrganges der Ausbildung an der Höheren Fachschule für Naturheilverfahren und Homöopathie offiziell diplomierter Homöopath HFNH nennen. Damit ist Zug der erste Kanton der Schweiz, der einen Studiengang auf dem Gebiet der Komplementärmedizin anerkennt.

Am 25.09.2007 begrüsste die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" die Überweisung der Motion - "Ärztliche Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung?" - von Ständerätin Erika Forster-Vannini (FDP SG). Die Motion wurde klar mit 19 zu 3 Stimmen angenommen.
Der Ausschluss der ärztlichen Komplementärmedizin aus der Grundversicherung soll auf die Rechtmässigkeit überprüft werden. Das Programm Evaluation Komplementärmedizin PEK belegte, dass die fünf Methoden der ärztlichen Komplementärmedizin den gesetzlich geforderten Nachweis mit "adäquaten" Methoden erbringen. Die Volksinitiative forderte, dass nicht nur Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Traditionelle Chinesische Medizin überprüft werden, wie dies die Motion Forster verlangt. Die Rechtmässigkeit muss bei allen im PEK evaluierten Methoden - auch bei Phytotherapie und Neuraltherapie - untersucht werden.

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Am 24.09.2007 erschien die Medienmitteilung des Homöopathie Verbandes Schweiz (HVS) zur Ablehnung der Volksinitiative durch den Nationalrat unter dem Titel "Nationalrat verhindert Patientenschutz in der Zusatzversicherung".

Am 22.09.2007 wurde der Homöopathin Caroline Kramer der "Prix Courage" für Alltagshelden verliehen.
Die Zeitschrift "Beobachter" hatte in Zürich den "Prix Courage" an Menschen mit besonders viel Zivilcourage verliehen. Den diesjährigen Jury-Preis erhielt Paolo Dibartolo aus Effretikon; die Gewinnerin des Publikums-Preises heisst Caroline Kramer.

Am 21.09.2007 war die Volksinitiative das Thema in der "Arena" des Schweizer Fernsehens.

Am 19.09.2007 "Dichtung und Wahrheit im Nationalrat" Der Nationalrat lehnte die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" mit 93 zu 78 Stimmen ab. Der unpopuläre Entscheid zeigte, die grosse Kluft zwischen einer Parlamentsmehrheit und der Bevölkerung in Sachen Komplementärmedizin. Bedenklich war, wie viele falsche und unsachliche Argumente im Rat vorgebracht wurden. Die Stimmberechtigten werden entscheiden können, ob sie dem Parlament den Auftrag für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin mittels einem Verfassungsartikel erteilen oder ob sie bereit sind, die schleichende Ausrottung bewährter Heilmethoden und Heilmittel zu akzeptieren.

Am 17.09.2007 besagte eine Demoscope-Umfrage: "Die Unterstützung für Komplementärmedizin wird immer breiter."
Der Nationalrat behandelte am Mittwoch 19. September 2007 die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin". Die Volksvertreter haben die Möglichkeit, den Willen der Bevölkerung nach qualitätsgesicherter Komplementärmedizin umzusetzen. So belegt die sondage santé des Krankenkassenverbandes santésuisse, dass 82% der Bevölkerung eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin verlangen. Eine aktuelle Demoscope-Umfrage des Initiativkomitees zeigte, dass 69% aller stimmberechtigten Personen den Verfassungsartikel annehmen würden. Die Volksinitiative hatte alle KandidatInnen für den National- und Ständerat zu Themen der Komplementärmedizin befragt und veröffentlichte entsprechende Wahlempfehlungen. Die Stimmbürger hatten so die Möglichkeit erhalten, Kandidaten zu wählen, welche die Komplementärmedizin unterstützen.

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Am 16.09.2007 wurde Caroline Kramer vom Beobachter für den "Prix Courage" nominiert. Sie hatte den Skandal aufgedeckt, dass der Bund eine Kampagne gegen die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" finanzierte.

Am 16.09.2007 erschien erstmals die neue Sonntagszeitung "Sonntag" (Auflage: 240'000). "Das Volk will Komplementärmedizin" - die Zeitung berichtete über die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin". Eine neue repräsentative Umfrage zeigte: Die Initiative wird immer populärer!

Am 14.09.2007 entschied sich die Südtiroler Landeskommission für die Komplementärmedizin. Der Südtiroler Gesundheitslandesrat Richard Theiler erachtet die Komplementärmedizin als "ein wichtiges Anliegen der Patienten". Deshalb begrüsste er es, dass sich die Landeskommission für die klinische Erneuerung des Gesundheitswesen einstimmig für die Ausarbeitung eines Pilotprojektes zur Einrichtung eines Dienstes für Komplementärmedizin ausgesprochen hatte. Diese Einrichtung stehe ganz im Dienste jener Patienten, die neben der Schulmedizin auch auf komplementäre Methoden zurückgreifen wollten. "Und das seien viele", erklärte Theiler.

Am 14.09.2007 erschien unter dem Titel "Den Blick vermehrt aufs Ganze richten" ein Interview in der Zeitschrift "Soziale Medizin" mit dem Komplementärmediziner Dr. med. Hansueli Albonico, Mitglied des Initiativkomitees. Dr. Hansueli Albonico tritt entschieden für die Komplementärmedizin ein, stellt an diese allerdings auch hohe qualitative Ansprüche.

Am 17.8.2007 berichteten die Medien über die geäusserte Kritik von SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi gegen die Politik des Bundesamtes für Gesundheit. Unter anderem schrieb er: "Ob man nun will, dass die Komplementärmedizin über den Leistungskatalog der Grundversicherung abgerechnet wird oder nicht, ist eine politische Frage, bei welcher man geteilter Meinung sein kann. Auf jeden Fall handelt es sich hier aber nicht um ein Anliegen, bei welchem die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung in schwerwiegendem Masse tangiert würde. Daher besteht für den Bund auch keinerlei Handlungsbedarf. Trotzdem hat das BAG, wie am 25. Juni 2006 publik wurde, ein PR-Büro damit beauftragt, Argumente zur Bekämpfung dieser Volksinitiative zu erarbeiten - ein unhaltbarer Zustand, wenn ein Bundesamt die Unterstützung von Abstimmungskampagnen im Umfang von 300'000 Franken plant!"

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Am 31.7.2007 fand in drei Achsen das gegliederte Interreg-Projekt statt. Wiederholt auftretende Gesundheitsprobleme in der Nutztierhaltung, umstrittene Verwendung von Mitteln wie z. B. Antibiotika, Wirkungsverlust gewisser Moleküle. All diese Faktoren führen zu vermehrter Suche nach alternativen Behandlungsmethoden mit Pflanzenextrakten. Für die Produzentinnen und Produzenten von Gewürz- und Medizinalpflanzen eröffnen sich dabei neue Absatzmöglichkeiten. Am 12.7.2007 erschien das neue Bulletin No. 5 der Eidgenössischen Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin".

Am 16.7.2007 Eröffnung der Schul-, Komplementär- und Palliativmedizin im Spital Scuol - jetzt alles unter einem Dach.

Am 5.7.2007 kam in "Bisch zwäg", die Zeitschrift der Vitaswiss, der Polit- und Medienverantwortlicher der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" Walter Stüdeli zu Wort. Er schrieb über die aktuelle politische Situation der Volksinitiative. Ebenfalls äusserten sich SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga (BE), SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher (TG) und CVP-Nationalratskandidat Jürg Binz (BE) zur Komplementärmedizin.

Am 5.7.2007 berichteten die Medien: "In Südtirol wird in den kommenden Monaten ein Dienst für Komplementärmedizin geschaffen. Der Dienst wird als Pilotprojekt an einem Südtiroler Krankenhaus eingerichtet. Welches Krankenhaus das sein wird, steht noch nicht fest. Sicher ist nur, dass es für Komplementärmedizin kein Primariat geben wird." Laut Informationen soll Dr. Christian Thuile das Projekt leiten. Die ist jedoch vom Landesrat für Gesundheit, Richard Theiner, nicht bestätigt worden. Begrüsst wird die Schaffung eines Dienstes für Komplementärmedizin von der Arbeitsgruppe Komplementärmedizin der Ärztekammer Bozen. "Die komplementärmedizinischen Methoden sind wissenschaftlich. Das Beispiel der Homöopathie zeigt, dass diese den experimentellen Ansatz in die Pharmakologie und Medizin eingeführt und auch nie verlassen hat. Die Arzneimittelprüfung ist die Basis, um Wirkung, Einsatzbereich und Nebenwirkungen eines jeden Medikamentes zu erkunden und ist von Beginn an eine der Säulen der Homöopathie gewesen", so der Sprecher der Arbeitsgruppe, Dr. Bernhard Thomaser. Die geplante Einrichtung eines komplementärmedizinischen Dienstes werde keine Unmengen an finanziellen Ressourcen verschlingen, zumal die Komplementärmedizin zu ihrer Anwendung keiner teuren Technologie bedürfe. Erfahrungen aus dem Ausland würden zeigen, dass mittelfristig durch die Integration der Komplementärmedizin ins öffentliche Gesundheitssystem sogar Kosten eingespart werden könnten, so Dr. B. Thomaser, unterstützt in der Aussage von Dr. Wolfgang Schullian, Dr. Maria Paregger, Dr. Christian Thuile, Dr. Werner Fundneider und Dr. Edmund Mussner.

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Am 27.6.2007 berichteten die Medien: "Der Beruf des Naturheilpraktikers soll im Fürstentum Liechtenstein bald als Gesundheitsberuf gelten". Eine entsprechende Verordnung ist von der Liechtensteiner Regierung in die Vernehmlassung geschickt worden. Der Verordnungsentwurf sieht Naturheilpraktiker in den Fachbereichen Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin und Traditionelle Europäische Naturheilkunde vor.

Am 23.6.2007 berichteten die Medien: "An mehreren Fronten behindert der Bund die Komplementärmedizin - Ärzte, Heilmittelhersteller und Naturheilpraktiker - sie alle werden von den Behörden behindert. Doch immer mehr Politiker stellen sich auf die Seite der Komplementärmedizin."

Am 22.6.2007 erfolgten die Ergebnisse der im Februar 2007 durch das Initiativkomitee in Auftrag gegebenen zweiten Demoscope-Umfrage. Über 60 % der StimmbürgerInnen würden die Volksinitiative annehmen, wenn am kommenden Sonntag darüber abgestimmt würde. 78 % wünschen, dass die ärztliche Komplementärmedizin wieder von der Grundversicherung übernommen wird. 84 % wünschen, dass nur Personen mit staatlich anerkannter Fach-Ausbildung als Therapeuten praktizieren dürfen.

Am 12.6.2007 berichtete die Sendung 10vor10 über zwei Parlamentarier-Vorstösse in der Sommer-Session. FDP-Ständerätin Erika Forster-Vannini verlangte in einer Motion, dass drei der fünf von Bundesrat Couchepin aus der Grundversicherung gestrichenen ärztlichen Leistungen wieder in die Grundversicherung aufgenommen würden. Diese Motion hätte am Morgen des 13. Juni im Ständerat behandelt werden sollen; wegen des Umfanges anderer Geschäfte wurden aber etliche Traktanden, darunter auch die Motion Forster, auf einen späteren Behandlungszeitpunkt verschoben. SVP-Nationalrat Hansjörg Hassler verlangte, dass nicht mehr ein einzelner Departements-Vorsteher darüber befinde, was in die Grundversicherung komme, sondern dass dies der Gesamtbundesrat entscheiden müsse.

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Am 11.6.2007 feierte die komplementärmedizinische Abteilung des Regionalspitals Emmental-Langnau ihr zehnjähriges Bestehen. Sie ist die einzige derartige Abteilung an einem öffentlichen Akutspital. In den letzten Jahren haben sich Krebsbehandlung und Palliativpflege - die Begleitung Schwerkranker - zum Schwerpunkt einer Abteilung entwickelt. Sie umfasst etwa die Hälfte der Patienten und etwa ein Viertel der Patienten haben psychosomatische Erkrankungen. Die Zusammenarbeit mit den Schulmedizinern wird immer besser. Eine solche Zusammenarbeit zwischen Schul- und Komplementärmedizin strebt die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" an.

Am 5.6.2007 berichtete der "Drogistenstern" in seiner aktuellsten Ausgabe unter dem Titel "Ja zur Medikamentenvielfalt!" Die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" ist für die Drogerien ebenfalls wichtig. Bei der Volksabstimmung gehe es um einen richtungweisenden Entscheid, ob die heute noch bestehende Vielfalt an natürlichen Heilmitteln auch in Zukunft der Bevölkerung zur Verfügung stehen werde oder nicht. Ein NEIN an der Urne in ca. eineinhalb Jahren hätte eine negative Signalwirkung für die Drogerien. Davon ist Patrick Seiz von der Drogerie Seiz in Buchrain (LU), überzeugt. "Die Komplementärmedizin würde weiter im Schatten der Schulmedizin stehen, und somit würden immer weniger Menschen mit Naturheilmitteln in Berührung kommen. Das mindere wiederum den Bekanntheitsgrad und somit folglich auch die Nachfrage." Insbesondere kleinere Firmen könnten dann nicht mehr die ganze Fülle an Naturheilmitteln anbieten, was zur Verarmung unseres Medikamentenschatzes führte. Die Wirkung zahlreicher Naturheilmittel basiere auf Erfahrungswerten, sei also empirisch nachgewiesen. Dies erklärte auch Jürg Binz, der die Initiative entschieden unterstützt. "Wichtig sei es, der Bevölkerung den Zugang zu solchen Heilmitteln uneingeschränkt zu gewährleisten." Die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher, die sich ebenfalls sehr für die Volksinitiative einsetzt, hatte sich in einer Drogerie selbst davon überzeugt, welch fast unüberwindbare Hürden das Heilmittelinstitut Swissmedic für einige Heilmittel aufstelle. Sie liess sich von einem Drogisten zeigen, wie er nach Vorschrift einen Tee abpacken musste. "Das ist gewaltig und fast nicht durchführbar" sagte Edith Graf-Litscher. Zum Glück aber habe Swissmedic eine leichte Kehrtwendung und gewisse Entscheidungen rückgängig gemacht.

Am 5.6.2007 wurden auf der US-Krebstagung ASCO die ersten ermutigenden Ergebnisse zu Ginseng-Extrakt und Leinsamen vorgestellt. Erste ermutigende Ergebnisse brachten zum Beispiel Studien, in denen es um die Wirksamkeit von Ginseng-Extrakt bei Fatigue-Syndrom, sowie um den Effekt von Leinsamen bei Prostata-Krebs ging. "Der Stellenwert von Ginseng bei Anzeichen von Erschöpfung und Abgeschlagenheit solle nun genauer untersucht werden", sagte Dr. Debra Barton von der Mayo-Klinik aufgrund der positiven Ergebnisse. Ebenfalls ermutigende Ergebnisse brachte die Leinsamen-Studie bei Männern mit Prostata-Krebs. Patienten der Leinsamen-Gruppen hatten ein um etwa 40% verringertes Tumorzellwachstum gegenüber Männern, die Placebos oder kalorienreduzierte Diät erhielten. Die Kombination von Leinsamen plus Diät war offenbar am wirksamsten. Das Studienteam von der Duke University in Durham im US Staat North Carolina will nun prüfen, ob Leinsamen mit oder ohne Diät das Rezidivrisiko von Männern mit operiertem Prostata-Ca verringern könne.
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Die Chronik scandaleuse der Schweiz
« Reply #1 on: May 16, 2009, 08:29:49 AM »

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Am 30.5.2007 ging der Landrat auf das Anliegen der nichtärztlichen Therapeuten ein. Im Kanton Nidwalden blieben komplementärmedizinische Tätigkeiten bewilligungspflichtig.. Ursprünglich war vorgesehen, die Tätigkeit der nichtärztlichen Therapeuten keiner Bewilligungs- und Meldepflicht mehr zu unterstellen. Das hätte bedeutet, dass jede und jeder ungeachtet seiner Ausbildung eine Praxis eröffnen und therapeutisch hätte tätig sein können. Das Kantonsparlament hat in zweiter Lesung das total revidierte Gesundheitsgesetz durchberaten.

Am 30.5.2007 fand in München der "International Congress on Complementary Medicine Research" statt. (11. - 31. Mai 2007). Veranstalter waren das Zentrum für naturheilkundliche Forschung (ZnF) und die International Society for Complementary Medicine Research (ISCMR). International renommierte Wissenschaftler stellten in 68 Vorträgen die neuesten Forschungsergebnisse im Bereich Naturheilkunde und Komplementärmedizin vor. Jorge Vas und Mitarbeiter* aus Sevilla präsentierten eine klinische Studie an Patienten mit Schulterschmerzen, die das Ziel verfolgte, die zusätzliche Wirkung von Akupunktur neben physiotherapeutischen Massnahmen zu untersuchen. 425 Patienten wurden in verschiedenen Behandlungszentren nach dem Zufallsprinzip in zwei Gruppen aufgeteilt. Die eine Patienten-Gruppe erhielt über den Zeitraum von drei Wochen nebst Physiotherapie einmal pro Woche Akupunktur, die andere Gruppe ebenfalls Physiotherapie und zusätzlich eine sog. TENS-Behandlung (transkutane elektrische Nervenstimulation), wobei das Gerät allerdings ausgeschaltet blieb. Drei Monate nach Beginn der Behandlung zeigte sich ein statistisch signifikanter Vorteil der zusätzlich mit Akupunktur behandelten Patienten. Ein entsprechender Schmerzscore verbesserte sich hier um durchschnittlich 25 Punkte, während in der zweiten Kontrollgruppe nur eine Besserung um 15 Punkte zu beobachten war. 53 % der mit Akupunktur behandelten Patienten konnten ihren Schmerzmittelgebrauch vermindern, während dies nur 30 % der Vergleichspatienten gelang. Vas J, Ortega C, Olmo MV, Mendez C, Perea-Milla E.: Acupuncture and physiotherapy for the treatment of painful shoulder: A multicentre randomised controlled trial. Forsch Komplementärmed 2007;14 (suppl 1):3

Am 23.5.2007 wurde in einer der grössten Universitätskliniken Europas, der Berliner Charité, eine Professur für Komplementärmedizin eingerichtet. Möglich wurde dies dank einer grosszügigen Spende der Karl und Veronica Carstens-Stiftung. Zugleich wurde eine Ambulanz eröffnet, in der Patienten sowohl schulmedizinisch als auch komplementärmedizinisch behandelt werden. In einem Interview mit der Berliner Zeitung sagte Professor Stefan Wilich: Zitat: "Wir wollen damit eine Lücke in der Forschung und Patientenversorgung schließen. Die Komplementärmedizin spielt an Universitäten bislang keine Rolle. Zugleich ist sie aber weit verbreitet. Umfragen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung auf Verfahren wie Naturheilkunde, Akupunktur und Homöopathie zurückgreift. Es ist an der Zeit, dass diese Therapien nach wissenschaftlichen Standards untersucht werden." Die von der Carstens-Stiftung finanzierte Professur ist mit zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern ausgestattet. In der Forschungsambulanz - sie nennt sich "Charité-Ambulanz für präventive und integrative Medizin"- kurz "Champ" - haben fünf Ärzte die Arbeit aufgenommen. Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung wurde 1982 durch Prof. Dr. Karl Carstens (1914-1992) und seiner Frau Dr. med. Veronica Carstens errichtet. Prof. Dr. Karl Carstens war von 1976-1979 Präsident des Bundestages und von 1979-1984 Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.

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Am 9.5.2007 wollte das Bundesamt für Gesundheit medizinische Leistungen zukünftig nicht mehr nur aufgrund schulmedizinischer Kriterien beurteilen. Damit könnten komplementärmedizinische Methoden bald wieder zur Grundversicherung gehören. Santésuisse sieht dies gelassen.

Am 9.5.2007 sendete 10vor10 einen Bericht mit dem Titel: "Kehrtwende im Departement Couchepin: Alternativmedizin bald wieder in der Grundversicherung ?"

Am 21.4.2007 klang die erste Begründung dramatisch: Er verlasse das Bundesamt für Gesundheit, weil ihm persönliche Belästigungen zu schaffen machten, erklärte Vizedirektor Christian Affolter den Medien Mitte April. Er sei wegen der Beschlüsse zur Komplementärmedizin bedroht worden. Amtsintern strich Christian Affolter allerdings schon damals ein anderes Motiv für die Kündigung hervor: Er verspüre seit einiger Zeit den Wunsch, sich in der Privatwirtschaft einer neuen Herausforderung zu stellen, gab er im Intranet bekannt. "Ich habe Lust auf eine Veränderung". Dass ein Spitzenbeamter, der schon einmal in der Privatwirtschaft tätig war, dorthin zurück will, ist verständlich. Seltsam mutet jedoch an, Belästigungen als Grund vorzuschieben. Christian Affolter litt denn auch weniger unter Beamtendrohungen, als unter der Kritik, die seitens Politikern an seinen Dossiers geübt wurde. Amtsdirektor Thomas Zeltner bestätigte, "dass dies Christian Affolters Kündigungsentscheid beeinflusst hätte". Unliebsame Konkurrenz: Als Leiter des Ressorts Gesundheitspolitik musste Christian Affolter die umstrittenen Entscheide zur Komplementärmedizin vorbereiten. Er war zudem für die Medizinalberufe sowie den Beschluss zuständig, die Arbeiten an der Reglementierung des Therapeutenberufs im Bereich der Komplementärmedizin zu sistieren. Das ist insofern pikant, als Christian Affolters Frau in Jegenstorf BE eine Apotheke führt, die komplementärmedizinische Arzneien vertreibt, wie die "NZZ am Sonntag" im Februar berichtete. Würde der Bund für die nicht ärztlichen Therapeuten ein Diplom schaffen, könnten sie zukünftig ebenfalls solche Arzneien abgeben und die Apotheker konkurrenzieren. Das Bundesamt für Berufsbildung BBT befürwortete eine Reglementierung, wodurch sich die Qualität der komplementärmedizinischen Angebote erhöhen liesse. Das Bundesamt, wurde dann aber dazu aufgefordert, die Arbeiten bis zur Volksabstimmung der Initiative "Ja zur Komplementärmedizin" auf Eis zu legen. Problematischer Versandservice: Viele Politiker stören sich an solchen Interventionen. "Der Interessenkonflikt ist offensichtlich", äussert sich die Berner SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga: "Der Umsatz einer Apotheke ist von der Regelung direkt betroffen, ob Therapeuten Heilmittel künftig direkt abgeben dürfen oder nicht." Kritik kommt auch vom Schwyzer CVP-Nationalrat Reto Wehrli: "Das Bundesamt für Gesundheit mischt sich immer wieder auf inakzeptable Art in die Politik ein." Es gebe keinen sachlichen Grund, die Reglementierung der Therapeutenberufe aufzuschieben. "Der Bund trage den Anliegen der Komplementärmedizin nicht Rechnung", doppelte die St. Galler FDP-Ständerätin Erika Forster nach. Bei den Initianten kommt man zum selben Schluss: "Das Dossier Komplementärmedizin wurde bisher nicht mit der nötigen Sorgfalt betreut", sagte Pressesprecher Walter Stüdeli. Das wurde von Amtsdirektor Thomas Zeltner ebenso bestritten wie der Vorwurf des Interessenkonfliktes: "Die Reglementierung der Therapeuten zu sistieren, sei vom Departement und nicht von Christian Affolter beschlossen worden." Mit dem Rücktritt nimmt sich dieser politisch aus der Schusslinie. Christian Affolter ist damit aber noch nicht aus dem Schneider. Die von seiner Frau geführte Apotheke - an der er zur Hälfte beteiligt ist - hat ohne Bewilligung bis vor kurzem einen Versandservice für Arzneien angeboten. Der Fall liegt nun bei den kantonalen Behörden.

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Am 18.4.2007 folgte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) einem Antrag von Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP Kanton Thurgau).

Es sollen folgende zwei Fragen untersucht werden:
Wurden die sechs Millionen Steuergelder professionell eingesetzt?
Wie wird in Zukunft sichergestellt, dass bei Evaluationen von ärztlichen Methoden objektive und nachvollziehbare Kriterien angewendet werden?

Zudem wollte die GPK eine umfassende Überprüfung des Grundleistungskataloges. Dies hatte sie bereits im Januar beschlossen - ohne dies aktiv zu kommunizieren.

Inzwischen ging sogar die wissenschaftlich arbeitende, parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) davon aus, dass nicht alles mit rechten Dingen zu- und herging.

Damit reagierten die Parlamentarier auf Aussagen von Bundesrat Pascal Couchepin, die er beim Ausschluss der Komplementärmedizin gemacht hatte: "Mit der gleichen methodisch-juristischen Konsequenz werde in den kommenden Monaten und Jahren der gesamte Leistungskatalog überprüft und die notwendigen Konsequenzen gezogen".
Im Gegensatz dazu hatte Bundesrat Couchepin im Interview vom 25. März 2007 erklärt, es werde keine weiteren Streichungen aus der Grundversicherung geben.
Im Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) geht man heute sogar davon aus, dass man den Grundleistungskatalog gar nicht systematisch überprüfen könne.

Damit sind viele Politiker - über die Parteigrenzen hinweg - nicht einverstanden, weil das Krankenversicherungsgesetz eine periodische Überprüfung aller Methoden verlangt.

Am 4.4.2007 machten Politiker der Geschäftsprüfungskommission (GPK) Druck und fragten nach dem Zeitplan der Leistungsüberprüfungen. Die Komplementärmedizin hätte den Anfang machen sollen. Doch die Überprüfung der Leistungen, die durch die Grundversicherung gedeckt werden müssen, kommt nicht voran. Nachdem Bundesrat Couchepin in einem Interview am 25. März 2007 erklärt hatte, es würden keine weiteren Leistungen aus der Grundversicherung gestrichen, wollten sie vom Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) wissen, wie weit das Bundesamt inzwischen mit der dem Gesetz entsprechenden Überprüfung der Leistungen auf "Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit" gekommen sei und wie der Zeitplan aussehe.

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Am 3.4.2007 in der Frühlingssession reichten gleich drei bürgerliche Ratsmitglieder parlamentarische Vorstösse für die Komplementärmedizin ein: Ständerätin Erika Forster-Vannini (FDP Kanton St. Gallen), Nationalrätin Marianne Kleiner (FDP Kanton Appenzell Ausserhoden) und Nationalrat Reto Wehrli (CVP Kanton Schwyz).

Erika Forster-Vannini - Präsidentin der ständerätlichen Gesundheitskommission, verpflichtete Bundesrat Couchepin in einer Motion, die Rechtsmässigkeit des Ausschlusses der Anthroposophischen Medizin, der Homöopathie und der Traditionellen Chinesischen Medizin aus der Grundversicherung zu überprüfen. Eine Mehrheit der Mitglieder der ständerätlichen Gesundheitskommission hatte die Motion unterzeichnet.

Marianne Kleiner - Nationalrätin forderte mehrere Anpassungen im Heilmittelgesetz, damit der Arzneimittelschatz der Komplementärmedizin erhalten bleibe. Der Gesetzgeber verlange für Arzneimittel der Komplementärmedizin eine vereinfachte Zulassung (HMG Art. 14). Swissmedic hatte den Ermessenspielraum in den Komplementärmedizin-Verordnungen zu Ungunsten der Komplementärmedizin ausgelegt und hohe Zulassungshürden und beträchtliche Gebühren festgelegt. Der Vorstoss von Frau Kleiner entschärfte die Problematik auf Gesetzesstufe. Die bürgerlichen Kreise stützten die parlamentarische Initiative sehr breit ab.

RetoWehrli - Nationalrat verlangte in einer Motion, dass das Krankenversicherungsgesetz ergänzt werde. Methoden, die in die Grundversicherung aufgenommen würden, müssten den Nachweis der Wirksamkeit nach "adäquaten" wissenschaftlichen Methoden erbringen und die eidgenössische Leistungskommission solle neu objektive und nachvollziehbare Aufnahme-Kriterien festlegen. Wehrli will zusätzliche Anpassungen im Heilmittelgesetz vornehmen und setzt sich dafür ein, dass das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) die Vorschriften für eidgenössische höhere Fachprüfungen für nicht-ärztliche Therapeuten so rasch als möglich zusammen mit den zuständigen Fachverbänden erarbeitet und genehmigt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Gesundheitsdirektorenkonferenz sprechen sich - trotz der gesetzlichen Grundlage - gegen nationale Diplome für Therapeuten aus. Die Diplome sind aber im Interesse der Patienten: Sie schützen die Patienten vor unseriösen und unqualifizierten Therapeuten, erhöhen die Qualität der Behandlungen und ermöglichen die legale Abgaben von Heilmitteln in der entsprechenden Fachrichtung.

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Am 2.4.2007 sprach sich der Zürcher Kantonsrat gegen die Freigabe der nicht-ärztlichen Komplementärmedizin im neuen Gesundheitsgesetz aus. Der Zürcher Kantonsrat hatte sich bei der Revision des Gesundheitsgesetzes erfreulicherweise klar für einen ernsthaften Gesundheitsschutz und damit gegen die von der Regierung vorgesehene vollständige Freigabe der komplementärmedizinischen nicht-ärztlichen Tätigkeiten entschieden.
Diese steht im Einklang mit den Forderungen der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" nach einem sicheren und angemessenen Patientenschutz, die dem Gefährdungsaspekt gewisser Methoden Rechnung trägt.

Am 28.3.2007 eröffnete die Mednat (Beaulieu, Lausanne). Die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" war vom 28. März bis zum 1. April 2007 in der Halle 18, Stand 1839B zu finden.
Es werden Personen gesucht, die sich als Regionalverantwortliche, ehrenamtlich für die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" engagieren wollen. Interessiert Sie diese Aufgabe, so melden Sie sich bei Aline Haldemann, Verantwortliche der Volksinitiative für die Westschweiz info@koest.ch.

Am 26.3.2007 gab Bundesrat Pascal Couchepin in einem Interview bekannt, es werde keine weiteren Streichungen aus dem Grundleistungskatalog mehr geben. Der frühere Vizedirektor des Bundesamtes für Gesundheitswesen, Hans-Heinrich Brunner hätte diesbezüglich zu viel versprochen.

Am 1.3.2007 ist Lily-Viktoria Baur als Vertreterin des VKH, FPTH und des Kanton Tessins neu in den Lenkungsausschuss der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" gewählt worden. Sie vertritt somit den VKH sowohl in der Therapeuten-Kommission, wie auch in der Plenargruppe und nun neu im Lenkungsausschuss der Volksinitiative.

Am 1.3.2007 nahm Aline Haldemann die Praktikantinnen-Tätigkeit auf für die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" und für den Schweizerischen Verband für komplementärmedizinische Heilmitteln SVKH. Sie hatte soeben das Studium in Gesellschaftswissenschaften an der Universität Freiburg beendet. Bei der Volksinitiative ist sie somit für die Medienarbeit in der Westschweiz zuständig.

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Am 26.2.2007 berichtete die NZZ in einem Artikel, dass der für das Ressort "Gesundheitspolitik" zuständige Vizedirektor im Bundesamt für Gesundheit (BAG) Christian Affolter als Privatmann zur Hälfte eine Apotheke und ein Beratungsunternehmen besitze.
Laut Handelsregister hält Affolter 50 Prozent des Stammkapitals der "Mühlen-Apotheke" im bernischen Jegenstorf und besitzt in der GmbH auch die Einzelprokura. Zudem ist Affolter einziger Gesellschafter der Beratungsfirma Jestix GmbH. Die Firma bietet Beratungsdienstleistungen insbesondere im Gesundheitsbereich an.

Ein Spitzenbeamter im Gesundheitsamt, der nebenbei im Gesundheitsmarkt noch private Interessen verfolgt - geht das?
Amtsdirektor Thomas Zeltner habe seine Zustimmung gegeben. "Das BAG sei bei der Prüfung von allfälligen Interessenkonflikten seiner Mitarbeiter sehr genau, eine entsprechende Verpflichtung sei Teil des Arbeitsvertrages", sagte Zeltner.
Immerhin räumte der BAG-Direktor ein, es sei "natürlich sehr ungünstig, wenn auch nur der Verdacht erregt würde, es gäbe solche Interessenkonflikte". Der Verdacht ist in der Tat entstanden. Affolter ist als Projektleiter für die hängige Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" und das Dossier Medizinalberufe zuständig.
Schon vor der Einreichung der Initiative hatte das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) mit den Arbeiten an einer Reglementierung des Therapeutenberufes im Bereich der Komplementärmedizin begonnen. Nationale Diplome sind für die Therapeuten wichtig, weil sie damit landesweit selber Heilmittel abgeben können. Heute ist dieses Geschäft in vielen Kantonen den Apotheken vorbehalten - auch im Kanton Bern, in welchem Affolters Apotheke komplementärmedizinische Heilmittel vertreibt. Als die Arbeiten am Projekt vor etwa mehr als einem halben Jahr eingestellt wurden, kursierte unter den Therapeuten sogleich der Verdacht, Affolter habe seine Apotheke gegen Konkurrenz schützen wollen.
Sowohl Affolter als auch BAG-Direktor Zeltner dementierten dies allerdings heftig. Der Entscheid, das BBT um die Einstellung der Arbeiten zu bitten, sei auf Departementsstufe gefallen, sagte Zeltner. Es gehe nicht um einen Schutz der Apotheken, sondern um eine kohärente Politik des Bundes. Man könne nicht die Volksinitiative zur Ablehnung empfehlen und gleichzeitig an der Reglementierung des Therapeuten-Berufs arbeiten, sagte Zeltner.

Parlamentarier halten von privaten Engagements einzelner Chefbeamten - wie im Fall Affolter - dennoch wenig. "Die Verwaltung müsse sich hüten, Interessenvertreter zu beschäftigen", sagte SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi.
Weitere Recherchen ergaben, dass die Firma im Internet einen Versandservice für Medikamente anbot. Laut Auskunft des Berner Kantonsapothekeramts verfüge die Apotheke aber nicht über eine notwendige Bewilligung für den Versandshandel. Die Internet-Website wurde nach Intervention des entsprechenden Amtes gelöscht.

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Am 30.1.2007 wurde durch das 7. Rahmenprogramm für Forschung in der EU - das die Richtung der Forschung in der EU von 2007 bis 2013 bestimmt - die Komplementärmedizin explizit berücksichtigt (Decision No 1982/2006/EC und "FP7 - "Provisional Work Programme 2007" Seite 42).

In der EU setzt sich nach und nach die Einsicht durch, dass die Komplementärmedizin in verschiedene Bereiche zu integrieren ist. Durch die Öffnung des FP7 für die Komplementärmedizin haben Forscher nun die Gelegenheit, um Förderung nachzusuchen. Damit sind die Argumente "Kosten" oder "darf in der Komplementärmedizin geforscht werden" hinfällig, denn FP7 setzt einen allgemein gültigen Rahmen. Im Wettbewerb mit allen anderen Anträgen werden jeweils die besten Forschungsanträge finanziert.

Ein Beispiel für die "umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin", die auch die Volksinitiative "JA zur Komplimentärmedizin" im Bereich Forschung für die Schweiz fordern!

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Am 26.1.2007 lehnte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" klar ab mit 15 : 8 Stimmen und einer Enthaltung ohne Gegenvorschlag.

Eine Kommissionsmotion von Nationalrat Reto Wehrli (CVP, Schwyz) wurde mit Stichentscheid des Präsidenten der Gesundheitskommission Pierre Triponez (FDP, Bern) äusserst knapp ebenfalls abgelehnt. Diese Motion verlangte, dass der Bundesrat bei drei Forderungen Massnahmen treffen müsste:
Die fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin gehören in die Grundversicherung, das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie erarbeitet und genehmigt nationale Diplome für nicht-ärztliche Therapeuten und das Heilmittelgesetz wird im Bereich der Komplementärmedizin konkretisiert.

Am 20.1.2007 hatte der Verein "Luzerner Naturheilkunde" nach nur 3 Monaten die gesetzlich verlangte Anzahl von 4'000 Unterschriften für die Gesetzesinitiative bereits übertroffen. Der Verein sammelt weiter und dankt der Bevölkerung des Kantons Luzern für die tolle Unterstützung.

Am 17.1.2007 nahmen die Vertreter der Komplementärmedizin zur Kenntnis, dass die Kommission für Sicherheit und Gesundheit (KSSG) des Kantons Zürich die Freigabe der komplementärmedizinischen Behandlungen im neuen Gesundheitsgesetz vorsieht. Damit wäre es allen Personen erlaubt, Behandlungen der Komplementärmedizin anzubieten. Die vorgesehene Lösung würde der Scharlatanerie Tür und Tor öffnen und wäre aus der Sicht des Patientenschutzes völlig unverantwortlich. Die Qualitätssicherung und der Schutz des Patienten sind hoheitliche Aufgaben. Dieser Verantwortung darf sich der Staat im Gesundheitswesen nicht entziehen.
Die Initianten der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin, sprechen sich gegen den Vorschlag der Gesundheitskommission aus.

Am 12.1.2007 berichtete "Cash" über "Neuen Ärger für Pascal Couchepin". Immer mehr Politiker seien für die Komplementärmedizin. Nationalrat Reto Wehrli reiche sogar eine Motion ein, die die 5 von Pascal Couchepin aus der Grundversicherung verbannten Komplementärrichtungen wieder in der Grundversicherung haben wolle!

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Am 17.12.2006 brachte die Association of Natural Medicine in Europe (ANME) namhafte Repräsentanten der nationalen sowie europäischen Naturheilkunde aus Forschung, Industrie und Praxis in Frankfurt zusammen unter dem Motto "Naturmedizin im vereinten Europa - quo vadis?".
"Die Naturheilkunde bzw. Komplementärmedizin stellt eine hochkomplexe Materie dar, die sehr individuell angelegt ist und wofür es - speziell auch im "europäischen Raum"- keine Patenlösungen gibt". Dies, konstatierte die Vorsitzende der ANME, Monika Gerhardus zu Beginn der Veranstaltung. Dem offenkundigen Forschungsbedarf für Naturheilverfahren und -mittel ständen weiterhin nur beschränkte Forschungsaufwendungen gegenüber, was dem Argument der Komplementärmedizin offen entgegengehalten werden müsse. Es bleibe deshalb ein erklärtes Ziel aller in diesem Gesundheitsbereich in Europa tätigen Gruppierungen, mehr Forschungsförderung zu erreichen, damit die Naturheilkunde unter wissenschaftlichem Aspekt nicht weiter als beliebig interpretierbar gelte.
Verschiedene Umfragen und wissenschaftliche Analysen aus den vergangenen 15 Jahren kämen zum Ergebnis, dass die absolute Mehrheit der Deutschen - und im etwa gleichen Verhältnis viele Patienten aus den europäischen Nachbarländern - mit Mitteln und Methoden der CAM (Complementary and Alternative Medicine) regelmässig oder nach Bedarf ihrer Gesundheit nachhelfen würden. Die CAM stelle sich, gerade in Zeiten knapper Finanzen als eine kostengünstige und effektive Alternative für ein europäisches Gesundheitswesen dar.

Am 11.12.2006 Sendung Puls: Homöopathie bei ADHS
Globuli für den Zappelphilipp - Homöopathie verspricht Linderung bei ADHS.
ADHS, POS oder Zappelphilipp-Syndrom: es gibt viele Bezeichnungen für diese bei Kindern immer häufiger diagnostizierte Störung. Die Betroffenen können kaum ruhig sitzen, sind extrem ablenkbar und haben Mühe mit der Konzentration. Das umstrittene Medikament RITALIN verspricht Besserung. Doch immer mehr Eltern schrecken vor der Psychobombe zurück. Suchen nach Alternativen. Eine davon soll Homöopathie sein.

Am 30.11.2006 feierte der Berner Chirurg Dr. med. Andreas Beck seinen 70. Geburtstag.
Dr. med. Andreas Beck war federführend in der kantonal bernischen Volksinitiative zur Schaffung eines Lehrstuhles für Komplementärmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Bern, die ab l995 das weltweit erste Ordinariat für Komplementärmedizin, KIKOM (Kollegiale Instanz für Komplementärmedizin) zur Folge hatte.
Dr. med. Andreas Beck war Dozent für Neuraltherapie bis er Ende 2001 emeritierte. Er gründete oder präsidierte verschiedene komplementärmedizinische Organisationen, wie etwa die SAGEM (Schweizerische Ärztegesellschaft für Erfahrungsmedizin).
Im Initiativkomitee der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" ist er im Lenkungsausschuss und kämpft Seite an Seite mit Vertretern anderer komplementärmedizinischen Berufe, um die gerechte Anerkennung der Komplementärmedizin.

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Am 28.11.2006 belegte die Geschäftsdatenbank des schweizerischen Parlaments, dass von den rund 180 Vorstössen (Initiativen, Motionen, Postulate, Interpellationen und Anfragen) gut 50 direkt oder indirekt die Krankenversicherungen betreffen.
Das Gesundheitswesen und die Krankenversicherungen gehören nach wie vor zu den wichtigsten politischen Themen.

Am 27.11.2006 Medienmitteilung: Umsatzprozent und 20 Franken Aktion für die Volksrechte. Die Wahrnehmung der Volksrechte ist in der Schweiz mit hohen Ausgaben verbunden. So kostet ein professioneller Abstimmungskampf mindesten drei Millionen Franken. Da sich die Komplementärmedizin-Branche auf keine finanzkräftige Lobby abstützen kann, geht sie eigene Wege, um die Abstimmung der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" zu gewinnen. Die St. Peter Apotheke in Zürich unterstützt die Volksinitiative mit einem "Umsatzprozent". Weitere Firmen wie die Weleda AG planen eine Aktion "Umsatzprozent" auf bestimmten Produktgruppen oder Einzelprodukten. Ausserdem starten Ärzte und Therapeuten eine 20 Franken Sammelaktion für die Volksinitiative. Das ambitiöse Sammelziel kann erreicht werden, falls alle Unterzeichner der Initiative je 20 Franken beisteuern.

Am 9.11.2006 Bericht und Mediencommuniqué - der Ausschluss der 5-ärztlichen Leistungen der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung wird durch die Geschäftsprüfungskommission GPK des Nationalrates untersucht.
Historie: 1999 wurden 5 Methoden der Komplementärmedizin provisorisch in die Grundversicherung aufgenommen (Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie, anthroposophische und chinesische Medizin). Gleichzeitig wurde ein Evaluationsprogramm PEK ins Leben gerufen, um zu prüfen, ob die Methoden wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich seien (WZW-Kriterien). Als sich positive Ergebnisse abzuzeichnen begannen, traten immer mehr Ungereimtheiten auf. Trotz positiven Ergebnissen wurden die Methoden durch Bundesrat Pascal Couchepin aus der Grundversicherung ausgeschlossen. Seit Juli 2005 werden diese Leistungen von Ärzten also nicht mehr vergütet.
Jetzt wird die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates GPK die Vorgänge untersuchen. Nationalrätin Edith Graf-Litscher, die in der Geschäftsprüfungskommission den Antrag auf die Überprüfungen gestellt hatte, meinte: " Die bisher bekannten Fakten lassen vermuten, dass zentrale Erkenntnisse des Forschungsprogramms ignoriert worden sind. So verkomme jedes Evaluationsprojekt zur Farce."

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Am 6.11.2006 startete die Petition SVHA: Homöopathie retten Die Komplementärarzneimittel-Verordnungen KPAV, die im Juni 2006 von der Heilmittelbehörde Swissmedic verabschiedet wurden, sind für die Herstellung, die Registrierung und den Verkauf homöopathischer und weiterer komplementärmedizinischer Heilmittel ungeeignet und gesetzeswidrig. Die Umsetzung der Verordnungen hat katastrophale Folgen für die medizinische Praxis: Tausende von Heilmitteln werden vom Markt verschwinden und für die Patienten nicht mehr verfügbar sein.

Am 30.10.2006 bezog der Zürcher Kantonsrat Jürg Leuthold klar Position für die Komplementärmedizin und für die Initiative.

Am 23.10.2006 lancierte der Verein "JA zur Luzerner Naturheilkunde" eine Initiative zur Wiedereinführung der Berufsausübungsbewilligung. Im Kanton Luzern wurde mit dem neuen Gesundheitsgesetz das am 1.1.2006 in Kraft trat, die Berufsausübungsbewilligung für Komplementärmedizin abgeschafft. Dies war ein grosser Rückschritt, da die Qualität der angebotenen Therapien unbedingt einer staatlichen Kontrolle bedürfte.

Am 13.10.2006 legte in der internationalen Fachzeitschrift "Journal of Alternative and Complementary Medicine" das internationale Review Board des Programmes Evaluation Komplementärmedizin PEK seine Sicht der Vorgänge um die Schlussphase des PEK dar.
Es wird beschrieben, wie das normale Vorgehen in einer solchen Studie gewesen wäre und wie von den Behörden (BAG - Bundesamt für Gesundheitswesen) tatsächlich vorgegangen wurde. Es besteht Konsens unter den Mitgliedern des Review Boards, dass das Programm von konventionellen Studien-Standards abwich. So erhielten die Mitglieder des Review Boards zwar je ein Exemplar der Studien, der zu publizierenden Manuskripte und des Schlussberichtes, doch wurden weder eine Diskussion noch Kommentare oder Bearbeitung veranlasst.
Die Verantwortlichen (BAG) sagten sogar die geplante Sitzung des internationalen Review Boards ab. Erst nachdem die Presse auf die Ungereimtheiten hingewiesen hatte, kam es zu einer letzten Diskussion. Doch zu diesem Zeitpunkt waren die politischen Entscheide (Rausschmiss der 5 Methoden aus der Grundversicherung) bereits gefällt.
Als besonders beunruhigend bezeichnete das Review Board die Tatsache, dass ein Teil der Entscheide auf Analysen des BAG beruhte, deren Grunddaten nicht öffentlich geprüft werden konnten (also auch nicht vom Review Board…).

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Am 12.10.2006 stellte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates GPK fest, dass der Handlungsbedarf bei Swissmedic gross sein. Auch jetzt äusserten sich wieder Parlamentarierinnen und Parlamentarier (Nationalräte Christine Egerszegi, Marianne Kleiner, Toni Bortoluzzi).
"Auf der Fachebene fehlte es am Willen, Probleme sachgerecht anzugehen" sagte Walter Stüdeli - Verband für komplementärmedizinische Heilmittel.

Am 12.10.2006 ergab eine Studie - die im Rahmen des Programm Evaluation Komplementärmedizin PEK durchgeführt wurde - dass die Kosten bei schulmedizinischer und komplementärmedizinischer Behandlung gleich teuer sind. Der einzige Unterschied ergibt sich in der Aufteilung der Kosten: Bei der Schulmedizin entfallen 51% auf Medikamente und 39% auf direkte Behandlungskosten. In der Komplementärmedizin entfallen 35% auf Medikamente und 56% auf direkte Behandlungskosten.

Am 12.10.2006 verfasste die Schweizerische Komplementärmedizinische Ärzteorganisation UNION zur veröffentlichten PEK-Kostenstudie der Universität Bern einen Kommentar.
Die UNION kam zum Schluss, dass in der PEK-Studie einige Ergebnisse des Programms "Evaluation Komplementärmedizin PEK" keine Beachtung gefunden hatten. Auch seien nachträglich zehn zusätzliche CO-Variablen angepasst worden; was statistisch fragwürdig sei. Die Resultate für die Komplementärmedizin wären also noch positiver, als die Studie zum Ausdruck bringe

Am 11.10.2006 meldete sich Caroline Kramer - entlassene Mitarbeiterin des BAG - die das interne Strategiepapier des BAG zur Bekämpfung der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" an die Öffentlichkeit gebracht hatte, in der DRS Sendung 10 vor 10 und nahm öffentlich Stellung.

Am 11.10.2006 wehrte sich die Naturärzte-Vereinigung der Schweiz NVS mit einem Mediencommuniqué gegen die neuen Swissmedic-Verordnungen.

Am 9.10.2006 beanstandete die Aufsichtskommission des Parlaments GPK das Vorgehen von Bundesrat Pascal Couchepin gegen die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin". Dem Gesundheitsminister drohen weitere Untersuchungen.

Am 9.10.2006 meldete sich die couragierte Mitarbeiterin, die das interne Dokument des BAG (Bundesamt für Gesundheitswesen) publik gemacht hatte, in der Westschweizer Zeitschrift L'illustré zu Wort.

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Am 2.10.2006 gelang die Ärzteorganisation der Komplementärmedizin SVHA in Sachen Arzneimittelvielfalt mittels offenem Brief an die Swissmedic. Zitat: "Wir behandeln nicht einzelne Symptome wie Kopfschmerzen, sondern versuchen den Menschen in seiner Gesamtheit zu erfassen. Deshalb verschreiben Homöopathen nicht ein gängiges Schmerzmittel, sondern geben individuell abgestimmte Heilmittel ab, die dem gesamten Krankheitsbild entsprechen "Simile Prinzip". Die Suche nach dem spezifischen Heilmittel ist eine zeitaufwändige Arbeit. Wir können den PatientInnen nur dann zu Heilung verhelfen, wenn das spezifische Mittel auch zur Verfügung steht. Aus diesem Grund ist die Arzneimittelvielfalt von grösster Bedeutung für die Therapiemöglichkeiten."

Am 1.10.2006 setzte die Swissmedic die neuen Komplementärarzneimittel-Verordnungen KPAV in Kraft.
Die Heilmittelbehörde setzte die Zulassungsbestimmungen und die -gebühren derart hoch an, dass weit über Tausend bewährte Heilmittel vom Markt genommen werden müssen. Das von Swissmedic gewählte Verfahren ist komplex, bürokratisch und teuer. Es widerspricht dem Willen des Gesetzgebers, der im Heilmittelgesetz ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für Arzneien der Komplementärmedizin festlegte. Die Berechnungen von vier Herstellern zeigen das Ausmass der Einschränkungen:
Die Gebühren der Zulassung werden in einem Zeitraum von fünf Jahren für sog. notifizierte Heilmittel ohne Indikation von Fr. 4'000.- auf Fr. 900'000.- steigen. Hinzu werden die umsatzabhängigen Verkaufsgebühren und die Zulassungskosten von zugelassenen Heilmitteln mit Indikation (Arzneimittel-Spezialitäten) kommen. Allein diese vier Hersteller müssen 1'370 Heilmittel vom Markt nehmen. Beim individualisiertem Therapieansatz der Komplementämedizin kann mit jedem nun nicht mehr zur Verfügung stehenden Heilmittel, eine spezifische Krankheit weniger behandelt werden. Der SVKH fordert(e), dass der Gesetzgeber das Heilmittelgesetz konkretisiert, damit die Arzneimittelvielfalt wieder aufgebaut und gesichert werden kann.

Am 30.9.2006 erfolgte die Gründung des neuen und einzigen Schweizerischen Berufsverbandes für Phytotherapie FPTH - Foederatio Phytotherapica Helvetica.
Der Verband hat sich zum Ziel gesetzt, eine schnellstmögliche und zielorientierte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsverbänden zu erreichen, um das bereits bearbeitete Berufsreglementierungs-Projekt AM und KT im BBT (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) mit neuen Impulsen voranzutreiben. Nur so kann das gemeinsame, seit vielen Jahren erwartete und heute absolut notwendige Ziel erreicht und realisiert werden.

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Am 10.9.2006 erfolgte der Bericht, wonach Heilpraktiker in Liechtenstein reglementiert werden sollen.
Ganz im Gegensatz zur Tendenz in den schweizerischen Kantonen, wo die bereits vollzogenen oder geplanten Liberalisierungen im Gesundheitswesen den Heilpraktikern und Homöopathen massive Schwierigkeiten in der Ausübung ihres Berufes bescheren, plant die Regierung des Fürstentums Lichtenstein genau das Gegenteil.
"Heraus aus dem Graubereich" ist dort die Devise. Ein neuer Gesetzesentwurf, der die Naturheilpraktiker dem Sanitätsgesetz unterstellt, soll im Herbst in die Vernehmlassung.

Am 8.9.2006 bestätigte eine Santésuisse-Umfrage (Dachverband der Krankenversicherer) die Ergebnisse der Demoscope-Umfrage vom 28.8.2006 in welcher 79% der Befragten ein JA zur Komplementärmedizin bekräftigten. Selbst die nicht-repräsentive SMS-Umfrage des Kassensturzes zeigte eine noch leicht höhere Zustimmungsquote.

Am 5.9.2006 standen sich während der DRS Kassensturz-Sendung Dr.med. Jörg Fritschi (Internist mit eigener Praxis) und Prof. Dr.med. Beda Stadler (Professor für Immunologie am Inselspital Bern) als Kontrahenten gegenüber. Bei der anschliessenden SMS-Umfrage des Kassensturzes beteiligten sich 19'100 Personen. 82% der Votanten stimmten ein JA für die Volksinitiative bzw. die Wirksamkeit der Komplementärmedizin. Dieses Umfrage-Ergebnis ist zwar nicht repräsentativ, zeigt aber dennoch, wie gross die Zustimmung zur Komplementärmedizin in unserem Lande ist.

Am 30.8.2006 entschied der Bundesrat über die Volksinitiative und empfahl dem Parlament die Volksinitiative zur Ablehnung. Damit setzte sich der Bundesrat über den Willen und den Wunsch grosser Teile der Bevölkerung hinweg.
Die Volksinitiative hat ein Mediencommuniqué zur ablehnenden Botschaft des Bundesrates verfasst. Der VKH eine offizielle Stellungsnahme an ausgewählte grössere Schweizer-Medien.

Am 28.8.2006 ermittelte eine Demoskop-Umfrage folgende Resultate:
79% der Schweizer Bevölkerung wünschen, dass die Komplementärmedizin in Zukunft erneut von der Krankenkassen-Grundversicherung übernommen wird.
25% der Schweizer-Hausärzte (1'700) sind laut UNION komplementärtherapeutisch (nachweisbar) tätig. Hinzu kommt eine Dunkelziffer von zirka 20% der Ärzte, die komplementärtherapeutische Arzneimittel abgeben oder verschreiben.
43% der Bevölkerung haben schon von der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" gehört. 69% davon würden am nächsten Sonntag die Initiative annehmen.
58% der Bevölkerung nutzen die Komplementärmedizin (21% bei einem Arzt, 12% bei einem Therapeuten, 39% in der Selbstanwendung).


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Am 28.8.2006 verliess Dr.med. Hans Heinrich Brunner, früherer Präsident der Ärztevereinigung FMH und Vize-Direktor im Bundesamt für Gesundheit, das "BAG" nun definitiv. Er war wegen der Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit dem Programm "Evaluation Komplementärmedizin PEK" in die Kritik geraten.

Am 22.8.2006 erfolgte die Entlassung einer Mitarbeiterin im Bundesamt für Gesundheitswesen "BAG". Sie hatte der Presse vor 2 Monaten interne Dokumente zugespielt, die eine Aufrüstung gegen die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" - im Vorfeld der Botschaft des Bundesrates an das Parlament - aufzeigten. Hierfür wurde eine externe PR-Agentur engagiert.

Am 19.7.2006 erfolgte die Planung einer Fundraising-Aktion bei Ärzten, Therapeuten, Drogerien, Apotheken, Spitälern und weiteren Unterstützern.
Die geplante Sammelaktion (Fr.20.-) bei rund 50'000 Patienten könnte eine Endsumme von ca. Fr. 1'000'000 ergeben. Diese Summe wird voraussichtlich für eine politische Abstimmungskampagne notwendig sein. (Siehe Beilage "Ankündigungsbrief der Volksinitiative")

Am 12.7.2006 kam die sog. "Egger-Studie" unter Beschuss, welche zum Fazit gekommen war, dass die Homöopathie nicht besser sei als ein Placebo. Sie stellt derzeit wohl die umstrittenste Homöopathiestudie dar. Sie wird in der neuesten Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung seitens Dres.med. Hansueli Albonico und Bruno Ferroni scharf kritisiert. Bundesrat Pascal Couchepin stützte seinen Entscheid vom 3.6.2005 scheinbar auf diese "Egger-Studie" ab.

Am 25.6.2006 wurden - laut Informationen - bereits Massnahmen zur Bekämpfung der Initiative "JA zur Komplementärmedizin" durch das Bundesamt für Gesundheit "BAG" ergriffen. Dies noch ehe die Botschaft des Bundesrates an das Parlament erfolgte und noch bevor das Parlament darüber beraten hatte. Zwecks Unterstützung des Bundesamtes für Gesundheit "BAG" wurde bereits zu jenem Zeitpunkt ein PR-Büro engagiert (Kosten gemäss Vertrag Fr. 300'000.-).

Am 16.6.2006 wollte der Swissmedic-Institutsrat die Verordnung über die Zulassung von Komplementär- und Phytoarzneimittel "KPAV" genehmigen. Setzte der Institutsrat die vorgeschlagenen Verordnungsentwürfe in Kraft, so wären Hunderte von Heilmitteln nicht mehr erhältlich, obwohl diese seit Jahrzehnten im Markt waren und kaum je zu Beanstandungen geführt hatten.

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Am 14.6.2006 beschloss das Europa-Parlament, den Bereich "Complementary and Alternative Medicine CAM" als zusätzliches Thema in das 7. Rahmenforschungsprogramm der EU aufzunehmen. Vorausgesetzt, die Kommission stimmt zu, werden nach Mitte 2007 europäische Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Komplementärmedizin entwickelt.

Am 13.6.2006 erfolgte das Parlamentarier-Treffen mit neun National- und Ständeräten - Gespräch über AM- und KT-Projekt - Wissenschaft und Forschung - Auswirkungen und Situation der neuen Swissmedic Heilmittelverordnungen.

Am 19.5.2006 beschrieb Dr. med. Peter Heusser - Mitglied des Lenkungsausschusses beim Programm "Evaluation Komplementärmedizin PEK" - in der Schweizerischen Ärztezeitung die verschiedenen Ungereimtheiten in Zusammenhang mit dem Abbruch des "PEK" und dem Ausschluss der 5 komplementärmedizinischen Fachrichtungen aus der Grundversicherung.

Am 9.5.2006 orientierte das Ressort Gesundheit, Soziales und Kunst "GSK" - Abteilung Bundesamt für Berufsbildung und Technologie "BBT", dass der Gesamtbundesrat beschlossen habe, die Reglementierungsarbeiten in den Berufsfeldern Alternativmedizin "AM" und Komplementärtherapien "KT" bis zum Entscheid über die Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" einzustellen.
Der Vizedirektor des Bundesamtes für Gesundheit "BAG" korrigierte die Aussage, dass es sich lediglich um einen Entscheid Bundesrats Pascal Couchepins handle und das Bundesamt für Gesundheit "BAG" vorläufig keine komplementärmedizinischen Berufe reglementieren werde.

Am 15.3.2006 forderte der Lenkungsausschuss der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin" die Geschäftsprüfungskommission "GPK" auf, nicht nur Teilaspekte, sondern neu den gesamten Entscheidungsprozess des Programms "Evaluation Komplementärmedizin PEK" kritisch zu untersuchen.
Beim Ausschluss der ärztlichen Komplementärmedizin aus der Grundversicherung (Anthroposophische Medizin, Neuraltherapie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin und Homöopathie) per 30.6.2005 ist fraglich, ob Bundesrat Pascal Couchepin im Sinne des Gesetzes gehandelt hatte und ob die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben erfüllt wurden. Zahlreiche Ungereimtheiten konnten nie beseitigt werden.

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Letzte Aenderung: 5.9.2007 / 13:08
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
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