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Author Topic: "Dr. günter Burkhardt, Bürger des Staates (2.) Deutsches Reich"  (Read 5481 times)

ama

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Dr. günter Burkhardt
Bürger  des  Staates (2.) Deutsches  Reich

Leipziger Straße 2, 04827 Machern

Tel: 03429277984 v Ferndruck: 03429277986

Fernbrief: burkhardt-machern@t-online.de

(2.) Deutsches Reich Staatswappen 1919-1936

Erklärung zu meiner Staatsangehörigkeit
 
Ausweislich meiner Geburtsurkunde, ausgestellt Oktober/ 1948 vom Standesbeamten des Standesamtes der Stadt Roßwein, versehen mit der lfd. Nr. 119/1948, wurde ich am

30. September 1948 als Sohn reichsdeutscher Eltern in dem Reichsland Sachsen, gelegen im Territorium des Staates (2.) Deutsches Reich, geboren und habe damit die unmittelbare Reichs- und Staatsangehörigkeit des (2.) Deutschen Reich erhalten. Das gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) besagt in seinem § 1: „Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ...  besitzt.“ Mit und durch meine Geburt erhielt ich damit aufgrund des geltenden ius sanguinis unwiderlegbar die Staatsangehörigkeit des Staates (2.) Deutsches Reich. Diese Staatsangehörigkeit ist mir von der einzigen legal dazu berechtigten Autorität, nämlich dem existenten1) Staat (2.) Deutsches Reich, seitdem weder aberkannt noch entzogen worden, noch habe ich jemals um meine Entlassung aus dieser Staatsangehörigkeit nachgesucht. Somit ist meine Staatsangehörigkeit – der Wahrheit entsprechend - seit meiner Geburt durchgehend mit nichts anderem als nur Deutsches Reich anzugeben! Jede andere Bezeichnung wäre wahrheitswidrig und entspräche nicht der Realität. Nach internationalem Recht (Völkerrecht) stellt mich diese Staatsangehörigkeit somit - ausschließlich und allein - unter die Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit des existenten Staates (2.) Deutsches Reich (u.a. BVerfGE 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973)2) und unter dessen allgemeinen Schutz.  
 

Zu keinem Zeitpunkt und durch keinen Umstand, war ich also jemals Staatsbürger des im Mai 1949 von den westlichen Besatzungsmächten völkerrechtswidrig (HKLO) - in ihren im westlichen Territorium des Deutschen Reichs gelegenen Besatzungszonen - als Provisorium angeordneten Selbstverwaltungskonstrukts, genannt „Bundesrepublik Deutschland“! Dieses insbesondere auch deswegen nicht, weil ich zu diesem Zeitpunkt bereits seit 01 Jahr die Staatsangehörigkeit des (2.) Deutschen Reiches besaß, die mir bis heute durch keinen völkerrechtlich gültigen Akt aberkannt oder entzogen worden ist. Dieses wird überdies auch durch den Art. 16 „GG“ bestätigt, wo es in dessen Abs. 1, Satz 1, heißt: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Da nach den Richtlinien der „BRD“ eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht zulässig ist und es auch keinen Tausch gegeben hat, ist es bei meiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit geblieben. Eine gegenteilige Entscheidung oder Feststellung habe ich nie erhalten, auch ergibt sich m.W. nichts derartiges aus den entsprechenden „BRD“-Richtlinien. Eine Staatsangehörigkeit der „BRD“ kann ich auch deswegen nicht haben, weil diese im völkerrechtlichen Sinne kein Staat ist. Dazu mangelt es ihr – nach Georg Jellinek - an zwei entscheidenden Kriterien, an einem eigenen Territorium und an einem eigenen Staatsvolk. Beides ist aber nach wie vor untrennbar mit dem weiterhin existierenden Nationalstaat des Deutschen Volkes, dem Staat und Völkerrechtssubjekt (2.) Deutsches Reich verbunden!
 
 
 

Seite – 2 -
 
 

Somit war und bin ich also immer nur und ausschließlich Staatsbürger des nach wie vor existenten Staates (2.) Deutsches Reich. Dieses wird auch nicht durch den Umstand geändert, daß die im Bereich der sogenannten „BRD“ lebenden Reichsbürger von dieser als Identifikationsdokument einen sogenannten „Personal“ausweis erhalten. Dieser beinhaltet zudem zwei unwahre Angaben (Lügen), stellt damit eine behördlich angeordnete zweifache Falschbeurkundung im Sinne des § 267 StGB dar und täuscht etwas vor, was nicht existiert. Zum einen gehöre ich nicht zur Belegschaft der Institution „BRD“, bin also nicht deren „Personal“, zum anderen ist hierauf die Staatsangehörigkeit mit dem verwendeten Wort „DEUTSCH“ unwahr, realitätskonträr angegeben worden. Das verwendete Wort „DEUTSCH“ ist lediglich ein Adjektiv, aber kein Name eines Staates der hier einzutragen wäre; denn es gibt keinen Staat mit Namen „DEUTSCH“. International ist es aber Usus, hier den Namen des ausstellenden Staates dem man angehört, anzuführen. Da die Institution „Bundesrepublik Deutschland“ Aussteller dieses Identifikationsdokumentes ist, hätte zur Staatsangehörigkeit eigentlich auch deren Name aufgeführt sein müssen, wenn diese denn ein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz gehabt hätte und es daraus ableitend auch Staats- bzw. Bundesbürger der „BRD“ geben würde. Hierzu ist anzumerken, daß die „Verfassungsorgane“ – auch das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ - stets Wert darauf legten, daß es keine Staatsangehörigkeit der „Bundesrepublik Deutschland“ gibt!  Bis dato wurde nach dem RuStAG verfahren und danach (§ 1) besitzen Deutsche die unmittelbare Reichsangehörigkeit, haben also ausschließlich und allein die Staatsangehörigkeit des Staates (2.) Deutsches Reich und nicht die der „BRD“. Jeder Deutsche ist also nach dem öffentlichem Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher.  

Ich bestehe also darauf, daß zu meiner Staatsangehörigkeit stets  Deutsches Reich  angegeben wird !

Machern, im September 2008
 
 

     

Dr. Günter Burkhardt

   
 
 
 
 
 

1) 2)  Hinweise zur Existenz des Staates Deutsches Reich auf der Rückseite
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1)   Hinweise zur Existenz des Staates Deutsches Reich.

Am 07. + 09. Mai 1945 hat lediglich die Deutsche Wehrmacht kapituliert, nicht aber das Deutsche Reich (DR) !

Das Unterzeichnen der Kapitulation war ein rein militärischer Akt und kein staatsrechtlicher, damit wurde auch nur die Wehrmacht aufgelöst, nicht aber der Staat DR. Die nach der militärischen Kapitulation weiter amtierende geschäftsführende Reichsregierung unter dem Reichspräsidenten Groß-Admiral Karl Dönitz wurde dann, auf Veranlassung der USA, am 23.05.1945 von den Briten (unter äußerst unwürdigen Umständen) verhaftet und ins Gefängnis verbracht. Dieses war, bei völliger Mißachtung der Haager Landkriegsordnung (HLKO), ein eklatanter Verstoß dagegen und somit - kraft der Waffengewalt der Siegermächte - ein illegaler Akt der Siegerwillkür !  

Mit ihrer danach erfolgten „Vier-Mächte-Erklärung“ („Berliner Deklaration“) vom 05.06.1945, wurde das Deutsche Reich von den 4 Hauptsiegermächten stets als ein „Deutschland als Ganzes“, völkerrechtlich als identisch mit dem Staat Deutsches Reich betrachtet und behandelt und in verschiedenen Proklamationen und Verträgen auch offiziell so bezeichnet.  

Weiter wurde hierin ausdrücklich festgestellt, daß der Staat Deutsches Reich (nicht das sogenannte „Dritte Reich“) als Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen ist, sondern weiter existiert. Das Staatsgebiet war gemäß den Bestimmungen der Alliierten festgestellt und auf das Gebiet innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937 beschränkt, wie es auch im Art. 116 Abs. 1 „GG“ steht, also auch einschließlich der zum Reich gehörenden Ostprovinzen Pommern, Preußen und Schlesien.  

Nach Nr. 46 des Kontrollratsgesetzes von 1946 gibt es nur einen deutschen Staat, das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Diese Entscheidung und Feststellung ist bis heute weder geändert noch aufgehoben worden!

Der Fortbestand und damit auch die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und auch mit diversen Urteilen des „Bundesverfassungsgerichts“, u.a. 2 BvL 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83, festgestellt worden! Diese Entscheidungen sind bis heute weder revidiert noch suspendiert worden, gelten also immer noch.  

Gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG binden die Entscheidungen des „Bundesverfassungsgerichtes“ die „Verfassungsorgane“ des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Im Falle einer Normenkontrolle – wie gegenüber dem Grundlagenvertrag – hat die Entscheidung des „Bundesverfassungsgerichtes“ Gesetzeskraft.

2)  Der BVerfGE, 2 BvF 1/73, vom 31.07.1973 ist u.a. zu entnehmen:

„....  Das Deutsche Reich existiert noch. ....    

.... Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; ....

.... Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. ....  
 
 
 
 
 
 
 
 

.... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands (also des Deutschen Reiches, Anm. Weide) neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). ....

.... Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, ....

....Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. ....“

Diese eindeutige Entscheidung des BVerfG ist also für alle Deutschen bindend, gilt also auch für Richter, Polizeibeamte und Lehrer, die hiervon - wie die meisten Deutschen - überwiegend aber keine Kenntnis haben bzw. haben wollen und daher diesen feststehenden Tatbestand meistens vehement bestreiten und nicht wahrhaben wollen.  

Zum Geltungsbereich des „Grundgesetzes“ („GG“) ist noch zu bemerken, daß dieses seit 1990 keinen mehr hat ! Im Sommer 1990 fanden die sogenannten „2 + 4 Verhandlungen“ statt mit dem Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands, wie es auch das „GG“ a.F. u.a. in der Präambel forderte. Deutschland ist aber das Deutsche Reich und nicht die „BRD“! Aus diesen Verhandlungen ist dann u.a. der „Einigungsvertrag vom 31.08.1990“ entstanden. In dessen Art. 4, Ziffer 2 heißt es: „Artikel 23 wird aufgehoben.“. In Verbindung mit Art. 1 des „Einigungsgesetzes“ ist daher der Art. 23 a.F. „GG“ ersatzlos aufgehoben und im BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff amtlich bekannt gemacht worden. Seit dem hat das “GG” keinen Geltungsbereich mehr ! Weil ein neuer Geltungsbereich bisher nicht definiert worden ist, gibt es somit seitdem kein Gebiet mehr, wo das „GG“ gilt! Daher gibt es seitdem auch kein Gebiet mehr, in welchem die „BRD“ – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen - eine Hoheitsgewalt auszuüben berechtigt ist. Nach dem Staats- und Völkerrecht ist sie daher zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art nicht mehr legitimiert, weil sie keine gültige Rechtsgrundlage mehr hat. Die „BRD“ ist damit de jure erloschen, de facto aber noch existent, weil sie unter Mißachtung dessen seitdem ohne jegliche Rechtsgrundlage – aus der „normativen Kraft des Faktischen“ -  weiter gehandelt hat und immer noch handelt.

Eine „Wiedervereinigung“, wie uns weis gemacht geworden ist, hat tatsächlich nicht stattgefunden, weil die sowjetische Besatzungszone, seit 1949 bezeichnet als „DDR“ und die drei westlichen Besatzungszonen, seit 1949 bezeichnet als „BRD“, vor dem keine Einheit waren, sondern Fragmente eines völkerrechtswidrig zerteilten größeren Ganzen, nämlich des Staates Deutsches Reich. Was keine Einheit war, kann sich auch nicht „wiedervereinigen“, sondern nur „vereinigen“. Es war also nur ein „Beitritt“ nach Art. 23 a.F. „GG“. Aber auch das war rechtlich nicht möglich, weil der Art. 23 a.F. bereits zum 23.09.1990 aufgehoben war (s.o.), der Beitritt der Länder der „DDR“ zum Geltungsbereich des „GG“ am 03.10.1990 erfolgt sein soll, diese Länder aber erst - gemäß dem „Ländereinführungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990 - zum 14.10. 1990 gebildet werden sollten. Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten ? Auch wurde hierzu kein Volksentscheid gem. Art. 29, Abs. 2 „GG“ herbeigeführt, dem Deutschen Volk also verwehrt !


Bis heute gibt es auch weltweit keinen Akt, kein Dokument und vor allem kein festes Datum welches völkerrechtlich verbindlich belegt, wonach die Auflösung oder das Erlöschen, also der Untergang des Staates Deutsches Reich beschlossen, verfügt oder bestätigt worden ist.

Jede gegenteilige Behauptung ist lediglich indoktrinär suggerierter Irrglaube, ohne jegliche werthaltige Substanz !  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Abschließend bleibt festzustellen: Die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ ist 1949 von den westl. Besatzungsmächten im westl. Territorium des Deutschen Reichs völkerrechtswidrig (HLKO) errichtet und dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk gegen dessen Willen und ohne dessen Entscheidung – kraft ihrer Waffengewalt – als provisorisches Selbstverwaltungsorgan für die besetzten Gebiete bis zum Abschluß eines Friedensvertrages, aufgezwungen worden. Ähnlich verhält es sich mit dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Dieses wurde zwar von deutschen Parlamentariern aus den zuvor von den  westl. Besatzungsmächten errichteten Länderparlamenten formuliert und geschrieben, aber nach deren strengen Vorgaben und mußte von diesen abschließend genehmigt werden. Das „GG“ sollte ausdrücklich keine Verfassung sein, wie es sich auch aus dessen Art. 146 ergibt. Dieses waren also rein militärische und zu dem völker-rechtswidrige Akte und entsprachen keinesfalls – wie dem Deutschen Volk weis gemacht  wird – einer Rechtstaatlichkeit auf der Basis einer freiheitlich, demokratischen Grundordnung und wurden / werden bis heute auch nicht von einem freien und souveränen Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen. Dem Deutschen Volk wurde bisher jede Mitwirkung verwehrt. Noch heute bestehen in Deutschland Besatzungszonen, wie es auch durch Art. 125 Ziffer 1 „GG“ bestätigt wird.
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"Ausweislich meiner Geburtsurkunde, ausgestellt Oktober/ 1948", schreibt er. Ob da wohl "Deutsches Reich" in der Geburtsurkunde stand?

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« Last Edit: December 27, 2009, 10:02:03 AM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

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"Dr. günter Burkhardt, Bürger des Staates (2.) Deutsches Reich"
« Reply #1 on: December 27, 2009, 01:35:47 AM »

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BioNatur/ Kurzfassung

Dr. Günter Burkhardt

BioNatur – Stand 13.12.2008

Vorwort zum Buch: „Krebs ist heilbar”

Kurzfassung

Möchten Sie Ihre Gesundheit behalten.

Haben Sie Ihre Gesundheit verloren – und möchten sie wieder finden?
Oder hat einer Ihrer Lieben die Gesundheit eingebüßt – und Sie möchten helfen?

Dieses Buch soll Ihnen ein gänzlich neues und doch sehr altes Verständnis von Leben, Gesundheit und Krankheit vermitteln. Die Anerkennung der Natur, als perfekt funktionierendes System, das universellen Gesetzmäßigkeiten folgt, sehen wir als Grundlage. Diese Betrachtungsweise hat eine sehr lange und erfolgreiche Tradition. Viele asiatische Heilmethoden basieren auf dieser Einsicht. So zum Beispiel die „Traditionelle Akupunktur” oder „Ayurveda”, das Wissen um das Leben.

Was ist nun aber BioNatur (Germanische Neue Medizin + Ernährung + weitere Naturheilverfahren ?

BioNatur ist die Kunst des Heilens! Sie allein basiert auf phänomenalen Entdeckungen von Herrn Dr. Hamer in der Natur, die so alt ist wie die Welt selbst. Wir betrachten die BioNatur als eigenständige Philosophie. Nach dem Motto: Medicus curat, natura sanat – der Arzt behandelt, die Natur heilt.

BioNatur basiert auf den Entdeckungen von Dr. Hamer (5 biologische Naturgesetze – Germanische Neue Medizin (GNM), vorher Neue Medizin und den neuesten Erkenntnissen der Ernährungslehre inklusive weiterer Naturheilverfahren und unter Kenntnis des Grundregulationssystems nach Herrn Dr. Pischinger. Eine weitere Basiserkenntnis ist, dass Wissen nie final ist, aber auf grundlegenden Entdeckungen wie z. B. die der GNM aufbaut.

Die GNM stellt das Periodensystem der Medizin dar in der Analogbetrachtung mit der Chemie.  Auch Mendeleev entdeckte das Periodensystem der Chemie, dass die Basis für die gesamte Chemie geworden ist bei allen neuen Erkenntnissen.

Biologische Gesetze bilden den natürlichen Bezugsrahmen für die BioNatur. Sie ist somit auch immer wieder reproduzierbar – für jedes Lebewesen, ob Mensch, Tier oder Pflanze. Sie wird zudem von aktuellen Forschungsergebnissen nachvollzogen und bestätigt.

Der vollständige Heilungsprozess, selbst schwerster Krankheiten, wird durch die BioNatur in diesem Buch erklärt und beschrieben. Jede Krankheit hat uns eine Geschichte zu erzählen – sie überfällt uns nie von außen.

„Biologische Konflikte – DHS Dirk – Hamer – Syndrom)” werden als Ursachen sämtlicher Krankheiten erkannt.

Die Lösungen dieser Konflikte sind die Grundlage ihrer Heilung!

Diese Lösungen erreichen wir, indem wir unseren Geist wieder öffnen. Der Zugang zur Weisheit macht uns ungebunden von jeder Krankheit.

Das BioNatur folgt der Philosophie der Natur und geht davon aus, dass es die so genannten Krankheiten wie sie uns allgemein verkauft werden und wie sie uns geläufig sind, gar nicht gibt!

Wie können Sie nun daraus Ihren Nutzen im Alltag ziehen?

BioNatur/ Kurzfassung 2

Dem Erkennen und Verstehen ist dieses Buch gewidmet.

BioNatur ist also keine „Alternativmedizin”, weil dies implizieren würde, dass es sich nur um eine neue Behandlungsweise dreht, die auf dem „etablierten” System basiert. Symptome und Leiden werden hier nicht als unabwendbares, unausweichliches oder zufälliges Schicksal betrachtet, sondern als Teil eines in seiner Form exakt bekannten Prozesses, der festen Gesetzmäßigkeiten unterliegt und weder bösartig noch feindlich ist. Somit ist ein Alternativbezug zu einem anderen System nicht denkbar – es sind zwei Welten.

Die Bewertung der Natur in moralische Schemata wie gut/böse – richtig/falsch findet hier keinen Platz, da diese Betrachtung impliziert, die Natur sei gegen uns, sei unser Feind. Dem ist nicht so! Ganz im Gegenteil: Wir sind Teil der Natur und wir sind bestens in ihr aufgehoben. Kampf und Unterdrückung ist eine Bewertung biologischer Prozesse, die in die Irre führt und unnötig Angst erzeugt.

Mit dieser Betrachtungsweise bildet die BioNatur einen philosophischen Gegenpol zur „etablierten” Hochschulmedizin, deren Vorgehensweise auf der Reduktion des Menschen zu einer biochemischen Maschine beruht. Ja, sie trennt den Menschen geradezu von der Natur. BioNatur ist aber die Natur selbst und wir Menschen bilden in und mit ihr eine Symbiose, eine Synergie: Ein positives aufeinander Wirken!

Was sind die Ziele des BioNatur?

Das BioNatur verfolgt ein ganzheitliches Konzept zur Gesundung des Menschen auf allen Ebenen von Körper, Geist und Seele im Zusammenwirken mit seinem sozialen Umfeld. Auf die besondere Bedeutung unseres Umfeldes kommen wir im Laufe dieses Buches zu sprechen.

Das BioNatur fördert und unterstützt die natürlichen Selbstheilungskräfte jedes Menschen und bietet somit die Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei bedient sich das BN bewährter Werkzeuge aus traditionellen Naturheillehren.

Die ganzheitliche Anerkennung und vollständige Beschäftigung mit dem Individuum Mensch, – als eigenständiges Wesen und mit all seinen Bezügen ist für uns Vorraussetzung.

Im Rahmen dieser Grundlage ändert sich auch Ihre Rolle! Vom passiven Konsumenten der ärztlichen Leistung werden Sie zum Regisseur Ihres eigenen Prozesses. Durch ein neu erlangtes Verständnis einer schon immer da gewesenen Natur und ihrer Philosophie wird Ihre Beteiligung und Ihr Wunsch, etwas zu ändern, unverzichtbar.

Auf  Basis dieser neuen Rolle ergibt sich eine logische Konsequenz – die Natur muss verstanden und nicht geglaubt werden. Sie ist verstehbar und keine Religion!

Mit unseren Zielen des BioNatur bieten wir Ihnen ein neues Konzept und damit den Schlüssel zur Lösung von Krankheiten. Dazu machen wir klare Aussagen und werden diese immer wieder an Hand von Vergleichen verdeutlichen.

So setzt das BioNatur mit seinem gesundheitsorientierten Konzept einen deutlichen Kontrapunkt zur Pharma beherrschten Schulmedizin. Denn diese kümmert sich um Ihre

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Deshalb empfiehlt das BioNatur : Glauben Sie nichts – prüfen Sie alles!

Das Wissen um das Wirken der Natur, harmonisch angewandt und kombiniert mit Jahrtausende alten Naturheilmethoden ergibt das Konzept des BioNatur.
Dr. Burkhardt, Günter

Leipziger Straße 2
04827 Machern
H. +49(0)1739988440
drbu(at)bn-bionature.de
www.bn-bionature.de
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Wenn sich bei der NPD die Reihen lichten und auch den weniger Lichten dort klar wird, daß der krause Wirlquirl des Herrn Dr. Günter Burkhardt bei Krebs eifrig zu ihrem Frühableben beiträgt, könnte sich die gestählte Schlag- und Wehrkraft der harten Männer schlagartig gegen das Hamersche Bevölkerungsreduktionsprogramm und dessen willige Werkzeuge wehren, insbesondere was die Änderung von Erbfolgeabläufen betrifft.
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
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« Reply #2 on: December 27, 2009, 01:46:49 AM »

MLM hat er auch gemacht, der Herr Dr. Günter Burkhardt:

http://web.archive.org/web/20030409015950/http://www.burkhardtgg.de/

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“Ich prüfe jedes Angebot sorgfältig, es könnte die Chance meines Lebens sein!”  Henry Ford
   
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Daß seine Websites so schnell wieder verschwinden, gibt denn aber doch zu denken, würde ich mal sagen wollen.

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