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Author Topic: Sturmangriff mit Polizei auf Parteibüro...?  (Read 1654 times)

ama

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  • Posts: 1201
Sturmangriff mit Polizei auf Parteibüro...?
« on: January 31, 2013, 07:36:27 AM »

Orthographenistisch entwuselt, optisch livriert, internettig manifestiert:

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Wie verknackt man eigentlich einen lügenden Politiker?
Auch so?

Wie geht man gegen einen Politiker vor, der fahrlässig, wegen erlassener Verordnungen und Gesetze, Menschen tötet?

Sturmangriff mit Polizei auf Parteibüros?

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[*/QUOTE*]

belichtet von:
"28.01.2013 18:38 Uhr #57 (permalink)
Der Fotoadlige
Erfahrenes Mitglied"
http://www.augsburger-allgemeine.de/community/forum/thema-des-tages/Augsburg-Polizei-beschlagnahmt-in-Redaktion-Daten-eines-Foren-Nutzers
(Die Datenspione der "Augsburger Allgemeine" werden uns nicht verhinterlichtigen mit ihren hintervotzig inkludierten ID-URLs!)


Der Herr "ist gerade online" häckselt gerade wohl wieder im Server der "Augsburger Allgemeine". Da hat er viel zu tun. Hausbesuch war da, und Ärger auch. Und der seit Monaten...
 
http://www.augsburger-allgemeine.de/community/forum/thema-des-tages/23742726-Augsburg-Polizei-beschlagnahmt-in-Redaktion-Daten-eines-Foren-Nutzers.html?pagingShowPage=1

[*QUOTE*]
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28.01.2013 17:23 Uhr    #1 (permalink)    
Redaktion
Ehrenmitglied
ist gerade online

Registriert seit: 4/30/07
Beiträge: 58616   
Augsburg: Polizei beschlagnahmt in Redaktion Daten eines Foren-Nutzers
Augsburgs Ordnungsreferent Volker Ullrich geht mit Hilfe eines Anwalts, der Polizei und der Justiz gegen einen Nutzer unseres Online-Forums vor. Der Grund: Er fühlt sich beleidigt.
Polizei beschlagnahmt in Redaktion Daten eines Foren-Nutzers
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Polizei-beschlagnahmt-in-Redaktion-Daten-eines-Foren-Nutzers-id23659806.html
 
Einsatz in Redaktion: "Völlig unverhältnismäßig und überzogen"
 Die Beschlagnahme von Daten eines Nutzers des Internetforums unserer Zeitung hat bundesweit Empörung ausgelöst. Journalistenverbände und Politiker äußerten Unverständnis über den Polizeieinsatz in den Augsburger Redaktionsräumen am Montag. Auch im...
Einsatz in Redaktion: "Völlig unverhältnismäßig und überzogen"
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Einsatz-in-Redaktion-Voellig-unverhaeltnismaessig-und-ueberzogen-id23766601.html

Beschlagnahme von Daten: "Der falsche Weg"
Politiker, wie Volker Ullrich, müssen sich nicht beleidigen lassen. Aber sie sollten ein dickeres Fell haben als Menschen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen.
Beschlagnahme von Daten: "Der falsche Weg"
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Beschlagnahme-von-Daten-Der-falsche-Weg-id23772231.html

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http://www.augsburger-allgemeine.de - Alles was uns bewegt
Zuletzt geändert von Anonyme, am 30.01.2013 um 08:36 Uhr
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Der Sturm im Schnapsglas, er rotiert in die falsche Richtung. Hinter der Sache steckt massiver Druck:

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Tankstellen-verkaufen-keinen-Alkohol-mehr-am-Abend-id21432921.html

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09. August 2012 16:16 Uhr
Ordnung
Tankstellen verkaufen keinen Alkohol mehr am Abend

Die Stadt Augsburg macht Druck: Ab September dürfen Tankstellenpächter Abends überhaupt keinen Alkohol mehr verkaufen. Von Stefan Krog

Tankstellenpächter sind sauer: Sie dürfen ab September nachts kein Bier mehr verkaufen.

Die Augsburger Tankstellen werden ab September nachts wohl keinen Alkohol mehr verkaufen. Bisher gab es lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung, dass ab 22 Uhr kein Schnaps mehr über den Tresen geht. Mit der neuen Regelung wäre es auch nicht mehr möglich, kurzfristig Bier fürs Grillfest zu organisieren. Die Tankstellenpächter sind über das Vorgehen der Stadt erbost.

Die Stadt hat das Thema abendlicher Alkoholverkauf an Tankstellen seit einigen Jahren im Visier. Erst sollte eine Regelung kommen, die zwischen Bier, Wein und Schnaps unterscheidet und je nach Getränkeart unterschiedliche Limits vorsah. Weil das zu kompliziert wurde, schloss die Stadt vor einem Jahr eine freiwillige Vereinbarung mit den meisten Tankstellenpächtern, dass ab 22 Uhr kein Schnaps mehr verkauft werden darf. Wein und Bier blieben außen vor.
 
Übermäßiger Alkoholkonsum bei Nachtschwärmern

Hintergrund der ganzen Aktion: Der Stadt machen die Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum bei Nachtschwärmern Sorgen. Von Aggression bis zur Ruhestörung gelten viele Ausfälle als alkoholbedingt. Die Polizei hat seit dem Frühjahr deswegen ihre Präsenz in der Maximilianstraße verstärkt. Die Tankstellen als billige Nachschubstationen zwischen Discobesuchen seien "ein Mosaikstein" der Problematik, so Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU), der momentan in Urlaub ist, bei Einführung des Schnapsverbots 2011.

Nun droht eine Verschärfung. Hintergrund ist, dass das Sozialministerium zum 1. Juni bayernweit verfügt hat, dass außerhalb der Ladenöffnungszeiten an Tankstellen höchstens zwei Liter Bier, ein Liter Wein oder 0,1 Liter Schnaps an Reisende (man muss also mit einem Auto kommen oder Beifahrer sein) verkauft werden dürfen.
Weil dies mit der Augsburger Schnaps-Regelung nicht vereinbar ist und in der Umsetzung kompliziert wäre (die Angestellten müssten prüfen, ob ein Kunde auch mit dem Auto da ist), geht die Stadt einen Schritt weiter. Demnächst bekommen alle Tankstellen einen Brief, in dem sie aufgefordert werden, den Verkauf von Alkohol ab 20 Uhr "restriktiv" zu handhaben, bestätigt Bürgeramtsleiter Klaus Sulzberger. "Im Idealfall sollen die Tankstellen gar nichts mehr rausgeben."

Bei den Pächtern herrscht dicke Luft

Eine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung der Regelung gibt es nicht. Bei den Pächtern herrscht dicke Luft. Die Stadt hat ihnen in Gesprächen nach eigener Lesart ein "Entgegenkommen" in anderen Bereichen signalisiert, wenn der Alkoholbann umgesetzt wird. Die Tankstellenbetreiber sprechen von einer "Drohung": Die Stadt werde beim Verkauf von anderen Waren an Sonntagen stärker kontrollieren, wenn es beim Alkohol nicht entsprechend läuft. Laut Ladenschlussgesetz dürfen Tankstellen zwar Lebensmittel außerhalb der Ladenöffnungszeiten verkaufen, allerdings nur als "Reisebedarf", was bedeutet, dass Kunden mit dem Auto kommen müssen. Sonntags Kartoffelchips an Fußgänger zu verkaufen, ist streng genommen unzulässig, sorgte bisher aber nicht für Ärger.

Der Erlös aus Spritverkauf reicht nicht mal für die Stromrechnung

Teils haben Pächter Mutterkonzerne oder Anwälte kontaktiert. Einige denken an Protest, etwa sonntags keine Lebensmittel zu verkaufen.
„Die Kunden können sich bei der Stadt beschweren“, sagt ein Pächter. Es seien Existenzen in Gefahr. Das Problem mit dem Alkohol allein an Tankstellen festzumachen, gehe an der Sache vorbei. "Der Erlös aus dem Spritverkauf reicht nicht mal für die Stromrechnung", sagt ein anderer. Ohne Lebensmittel gehe es nicht. Dass es nur die Augsburger Tankstellen trifft, stört einen anderen. "Wenn, dann muss eine bayernweite Regelung her. Die Tankstellen in Gersthofen sind nur ein paar Minuten weg."
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Soweit eine Übersicht vom SEPTEMBER 2012, VOR der Eskalation im Netz. Woanders war die Stadt durchaus aktiv und aggressiv:

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Weil das zu kompliziert wurde, schloss die Stadt vor einem Jahr eine freiwillige Vereinbarung mit den meisten Tankstellenpächtern, dass ab 22 Uhr kein Schnaps mehr verkauft werden darf. Wein und Bier blieben außen vor.
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Die "Freiwilligkeit" eines kleinen Tankstellenpächters vor einem Kanonenboot, oder wie sollte man es sonst nennen dürfen?

Der "Sprit", um den es in der Überschrift geht, ist nicht das alkoholhaltige Antriebsmittel für Zweibeiner, sondern der für die Motoren der automobilen Vehikel und Zwei- und Dreiräder.

Der Sprit, das ist Benzin und Dieseltreibstoff, das, womit Deutschland groß geworden ist in den 50er und 60er Jahren, als eine Tankstelle noch eine Gelddruckmaschine war. Doch dann ging es bergab. Was einst ein Zubrot war, wurde zur Haupteinnahmequelle, denn

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"Der Erlös aus dem Spritverkauf reicht nicht mal für die Stromrechnung", sagt ein anderer. Ohne Lebensmittel gehe es nicht.
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Der Druck auf den Markt ist nichts Neues. Im Lebensmittelmarkt haben Discounter wie Aldi und Lidl die Brechstange angesetzt und Lebensmittel machen schon lange nur einen Teil des Umsatzes aus. Ohne "Nonfood" könnte heute keiner mehr überleben. Alles natürlich auf Kosten der kleinen Geschäfte, der Tante-Emma-Läden und der Fachgeschäfte. Aber denen weint kaum einer nach. Alle wollen nur eines: BILLIG! Jeder ist sich selbst der Nächste, und wenn es ihn am Ende selber auch erwischt, fängt er an zu flennen...


Über die Kleinen redet keiner mehr. Die sind weg vom Fenster. Jetzt geht es an die saufologischen Grundelemente, DA ist Gefahr im Verzug. Das gibt Stunk. Wie man in den Artikel sehen kann, hat ein User eine Meinung kundgetan, die der Obrigkeit mißfiel. Hatten wir sowas nicht schon mal, früher?


Das Gurgeln im Schnapsglas und aus dem Schnapsglas geht in die falsche Kehle. Der Hammer hängt ganz woanders:

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Nun droht eine Verschärfung. Hintergrund ist, dass das Sozialministerium zum 1. Juni bayernweit verfügt hat, dass außerhalb der Ladenöffnungszeiten an Tankstellen höchstens zwei Liter Bier, ein Liter Wein oder 0,1 Liter Schnaps an Reisende (man muss also mit einem Auto kommen oder Beifahrer sein) verkauft werden dürfen.
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Fußgänger und Radfahrer dürfen in einer Tankstelle keine Lebensmittel verkauft bekommen. Nicht bloß keine Alkoholika, sondern keine LEBENSMITTEL! Pervers, aber wahr. Typisch deutsch.

Diese Perversion ist alt. Anno 70 des letzten Jahrhunderts, weiland im Ländle der Schwaben in deren damals noch vorhandenen oberirdisch unteridischem Bahnhof, gab es in der Ecke, ebenerdig, innerhausig, einen Laden für Reisende. Ortsansässige Nichtreisende ausgeschlossen. Dieser Laden verkaufte (zu nicht gerade billigen Preisen) für bares Geld. Wer tagsüber nicht einkaufen konnte oder am Wochenende feststellte, daß es in der Küche klemmte, wurde subversiv, widersprach der obrigkeitlichen Willkür und schlich sich, getarnt als Reisender, in diesen Laden, um seinem Magen Inhalte zu beschaffen.

Mit der Änderung der Ladenschlußzeiten ging es dem einfachen Bürger besser, er mußte sich nicht mehr außerhalb des Gesetzes mit Eßbarem versorgen, und der kleine "nur für Reisende"-Laden verblasste hinter den großen Supermärkten und deren Masse.

Ladenschußzeiten einerseits und Marktdruck andererseits, DAS sind die Ingredienzien dieses Krimis. Der finale Overkill jedoch ist eine ganz andere Perversion, die zu erklären die hochwohlgeborene Bayerische Staatsregierung sich schlicht für zu schlicht und ungeboren erklären wird dürfen:

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Nun droht eine Verschärfung. Hintergrund ist, dass das Sozialministerium zum 1. Juni bayernweit verfügt hat, dass außerhalb der Ladenöffnungszeiten an Tankstellen höchstens zwei Liter Bier, ein Liter Wein oder 0,1 Liter Schnaps an Reisende (man muss also mit einem Auto kommen oder Beifahrer sein) verkauft werden dürfen.
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Warum bekommen KRAFTWAGENLENKER Alkohol verkauft? Alkohol im Straßenverkehr ist verboten. Eine Null-Promille-Regel gibt es meines WIssen leider immer noch nicht, aber daß einer Biernase zwei Liter Bier oder ein Liter Wein für einen ordentlichen Eintrag in Flensburg reichen täten, wird selbst ein Veterinärmediziner nicht abstreiten wollen.

Warum Alkoholverkauf ausgerechnet an diejenigen, die KEINEN Alkohol bekommen sollten?


Die Stadt Augsburg datenspioniert, weshalb die folgende URL zur Sicherheit kastriert wurde. Man weiß ja nie...

http://www.augsburg.de/index.php?id=17571

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Pressemeldung
 
31.08.12
Ordnungsreferent verdeutlicht Augsburger Regelung zum Alkoholabverkauf an Tankstellen – Appell an Ministerium

Rubrik: Ordnung

Ordnungsreferent Dr. Volker Ullrich ist mit der neuen Verwaltungspraxis des Bayerischen Sozialministeriums zum Abverkauf von Alkohol an Tanksellen unzufrieden. Seiner Ansicht nach sei es kaum jemandem verständlich zu erklären, warum Kraftfahrer an Tankstellen noch Alkohol erhalten – wenn auch nur in geringen Mengen, Fußgänger und Radfahrer jedoch nicht. "Die Regelung ist obendrein kaum zu kontrollieren, weil es für den Tankstellenpächter oftmals nur schwer möglich sein dürfte zu erkennen, wer Reisender und wer Nichtreisender ist", so Dr. Ullrich.

Vor dem Hintergrund gemeinsamer Anstrengungen gegen Alkoholmissbrauch, insbesondere aber auch gegen Alkohol im Straßenverkehr, hält der Ordnungsreferent diese Regelung für das falsche Signal. Er appelliert an den Freistaat, Vollzugsrichtlinien oder gar ein Bayerisches Ladenschlussgesetz zu erlassen, das vollziehbar und kontrollierbar ist und damit der Lebenswirklichkeit entspricht. "Dazu gehört, dass der Abverkauf von Alkohol an Tankstellen nachts ab 22 Uhr generell untersagt wird. Im Gegenzug dazu sollen die Tankstellen die Möglichkeit haben, sonstige Waren – vor allem nichtalkoholische Getränke, Brot und Süßwaren - rund um die Uhr verkaufen zu dürfen. Mit einer solchen klaren Regelung könnte ein realistischer Mosaikbaustein mehr bei der Bekämpfung von Alkoholmissbrauch gesetzt werden", ist der Ordnungsreferent überzeugt. In einem Schreiben an Sozialministerin Christine Haderthauer hat er daher die jetzige Regelung kritisiert und dringend eine Änderung der Vollzugshinweise anmahnt.

Die Stadt Augsburg, so Dr. Ullrich, habe mit den freiwilligen Selbstverpflichtungen der Tankstellen gute Erfahrungen gemacht. Danach gelte ein generelles Abverkaufsverbot von hartem Alkohol wie Branntwein und Schnaps, während Bier in geringen Mengen toleriert werde. „Leider ist diese Selbstvereinbarung aufgrund der von der Stadt zu beachtenden Vollzugshinweise des Freistaats nicht mehr zu halten“, so Dr. Ullrich. Auch tritt der Ordnungsreferent dem Eindruck entgegen, dass die Stadt die Bayerische Regelung noch habe verschärfen wollen. "Das Gegenteil ist der Fall. Ich plädiere für eine gerechte und klar nachvollziehbare Regelung in Bezug auf den Alkohol, während der Abverkauf von nichtalkoholischen Getränken und sonstiger Ware aus der praktischen Erfahrung heraus toleriert werden könnte. Das geht wesentlich weiter als die Regelung des Sozialministeriums, die jeglichen Abverkauf an Nichtreisende generell in Frage stellt. Mein Ziel ist, nach dem Motto ´Leben und Leben lassen´ einen Ausgleich zwischen Tankstellenpächtern, Kunden und den Vollzugsinteressen der Behörden zu erreichen", führt Ordnungsreferent Dr. Ullrich aus.
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Die Hausdurchsuchung bei der "Augsburger Allgemeine" ist ein hanebüchener granatendackelmäßiger Oberamtsallmachtswahnsanfallsdusel hoch drei, tät ein echter Schwob jetzt sagen. Er hat doch recht, der Herr Ullrich! Aber warum sagt er das denn nicht?

ERSTENS

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Ordnungsreferent Dr. Volker Ullrich ist mit der neuen Verwaltungspraxis des Bayerischen Sozialministeriums zum Abverkauf von Alkohol an Tanksellen unzufrieden. Seiner Ansicht nach sei es kaum jemandem verständlich zu erklären, warum Kraftfahrer an Tankstellen noch Alkohol erhalten – wenn auch nur in geringen Mengen, Fußgänger und Radfahrer jedoch nicht.
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ZWOTENS

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Er appelliert an den Freistaat, Vollzugsrichtlinien oder gar ein Bayerisches Ladenschlussgesetz zu erlassen, das vollziehbar und kontrollierbar ist und damit der Lebenswirklichkeit entspricht. "Dazu gehört, dass der Abverkauf von Alkohol an Tankstellen nachts ab 22 Uhr generell untersagt wird. Im Gegenzug dazu sollen die Tankstellen die Möglichkeit haben, sonstige Waren – vor allem nichtalkoholische Getränke, Brot und Süßwaren - rund um die Uhr verkaufen zu dürfen.
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Die Tankstellen BRAUCHEN DOCH Ware zum Verkaufen! Die LEBEN davon!

Sprudel und andere Lebensmittel sind ALKOHOLFREI und damit KEINE GEFAHR für den Verkehr.

Warum soll ausgerechnet gefahrlose Ware für die gewiß unverdächtigen Radfahrer und Fußgänger verboten sein, Alkohol in erheblicher Menge FÜR KRAFTFAHRER dagegen erlaubt sein?

Diesen Hirnriß hat die Bayerische Staatsregierung zu verantworten, und niemand sonst!

Aber für mangelnde Hirnleistung gibt es leider keinen Hausdurchsuchungsbefehl. Zumindest nicht in Bayern und nicht bei der Bayerischen Staatsregierung.
« Last Edit: January 31, 2013, 08:59:58 AM by ama »
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

Omegafant

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"Beschlagnahme bei der "Augsburger Allgemeinen": Anordnung der Durchsuchung war rechtswidrig"
schreibt der Spiegel:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/augsburger-allgemeine-anordnung-der-durchsuchung-war-rechtswidrig-a-890047.html
Logged
Steine kann man nicht essen!

Krik

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Re: Sturmangriff mit Polizei auf Parteibüro...?
« Reply #2 on: December 04, 2022, 05:50:20 AM »

Stand: 1520


AMA, COME BACK!!!
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REVOLUTION!
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