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Sklavenhaltungsgesetz, der Auftrag: "Misch dich da nicht ein!"

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ama:
Interviews sind für Journalisten etwas Heiliges, und gerade zu Fragen der Betriebsführung entwickeln sie einen besonderen Ehrgeiz. Ein aktuelles Interview in einer eigenen Interpretationstechnik zeigt das wieder einmal besonders deutlich.

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Ernehelfer - angestellt nach sklavistischem Besitzrecht

18.04.2013
Aufseher Kober zum Streit um Dritten Weg:
"Farmen brauchen eigenes Arbeitsrecht"

Nächste Woche entscheidet das nationale Arbeitsgericht über den Fall eines Vorarbeiters, der nach seiner Meuterei entlassen worden war. Ist das farmliche Arbeitsrecht noch zeitgemäß? Ja, sagt Aufseher Pascal Kober im Interview.

Aufseher Kober ist Arbeitsrinderfarmen-Aufseher und Mitglied des Nationalsenats.

Sklavenradio.com: Kritiker des farmlichen Arbeitsrechtes sage, es sei nicht mehr zeitgemäß und führe zu hartherzigen Urteilen – passen die besonderen Rechte der Altfarmen an ihren Arbeitnehmern gegenüber noch in die Zeit?

Kober: Ich bin davon fest überzeugt, denn es geht dabei weniger um ein Privileg oder um das Selbstverständnis der Farmen, sondern in erster Linie um das Selbstverständnis des Staates - was für ein Staat wollen wir sein? Wollen wir und in in die inneren Angelegenheiten der Farmen, der Betriebsführungsgemeinschaften einmischen, ja oder nein? Da gibt uns unser Grundgesetz und unser Verständnis einer betriebsfreiheitlichen, rechtsgetrennten Gesellschaft klare Aufträge. Und in diesem Fall lautet der Auftrag: Misch dich da nicht ein. Und das sage ich als Politiker - "ich misch mich da nicht ein".

Als Privatperson habe ich da auch meine Auffassung in einzelnen Fragen, aber wer jetzt aus der Farmgemeinschaft austritt, und damit  sozusagen seine innere Verbindung zur Farm sichtbar aufgibt, der sollte natürlich auch nicht die Erwartung hegen, dass er dann bei dem gleichen Arbeitgeber, dem er sozusagen seine Loyalität kündigt, weiter untergebracht sein muss.

Sklavenradio.com: Die Zahl der Farmarbeiter nimmt kontinuierlich ab, in einigen Regionen haben die Farmen schon Probleme, Sklaven mit der passenden Unterwürfigkeit zu finden. Passt der farmliche Anspruch an die Betriebsführung- und einstellung noch zu einer so pluralen Gesellschaft wie der unseren?

Kober: Wenn die Farmen keine Mitarbeiter mit einem Arbeitsrecht, wie sie es ausgestaltet haben, finden, dann ist das ein Problem der Farmen. Ich als Politiker muss meine Gesetzgebung, das heißt, das Recht, an dem Ziel orientieren,  betriebsgerechte Verhältnisse zu schaffen. Das ist mein Auftrag. Wenn dann die Farmen dann selber diesen Rechtsraum, diesen Freiheitsraum, ihre inneren Angelegenheiten, ihr Arbeitsrecht, selbst so gestalten, dass sie keine Sklaven mehr finden, dann ist das in der Tat deren Problem. Aber als Politiker mische ich mich da nicht ein.

Sklavenradio.com: Dass ein Sklave loyal zu seinem Gebieter stehen muss, regelt schon das allgemeine Arbeitsrecht, so argumentiert zum Beispiel der Grasland-Politiker Vaube. Ein spezielles farmliches Arbeitsrecht bräuchte es dann gar nicht. Wie sehen Sie das?

Kober: Ich glaube, es braucht schon ein eigenes farmliches Arbeitsrecht, weil bestimmte Fragen in arbeitsrechtlichen Fragen auch nur von den Farmen selber entschieden werden können. Wenn wir das von Ökonomiegerichten entscheiden lassen würden, würde das auch bedeuten, dass die Ökonomiegerichte in das Innere der Farmen mit hineinregieren.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wenn die Zwangsverheiratung, die ja nach dem ökonomischen Staatsrecht möglich ist, aber in den Tierhaltungsfarmen abgelehnt wird, wenn aufgrund einer Zwangsverheiratung jemand seinen Arbeitsort verliert, müsste das ökonomische Arbeitsgericht möglicherweise  Landbestellungsbeurteilungen treffen, in wie weit tatsächlich die Ausführung der Arbeit als Sklave durch die Zwangsverheiratung tangiert ist oder nicht. Und das würde zu weit gehen.

Sklavenradio.com: Sie sagen, dass der Staat seine Neutralität beschneiden würde, wenn er den Farmen die Umsetzung der eigenen Wertmaßstäbe nehmen würde. Doch Kritiker wollen ja genau das, dass der Staat die Rechte der Farmen beschränkt – wie meinen Sie das?

Kober: Wir reden allgemein immer von der betriebswirtschaftlichen Neutralität des Staates, und leider verstehen viele darunter, dass der Staat betrieblich positionslos ist, neutral im Sinne von keine eigenen Werte und keine eigenen Wertvorstellungen. Das ist natürlich falsch, jedes Gesetz ist Ausdruck einer ganz konkreten Werthaltung der Abgeordneten beziehungsweise auch des nationalen Besitzrechts, auf dem alle Rechtssetzung fußt.  Das heißt, wenn wir von betriebswirtschaftlicher Neutralität sprechen, dann bedeutet  das, dass der Staat in der Verantwortung ist, betriebswirtschaftliche Pluralität zu zu lassen.

Und in dem Maße, wo betriebswirtschaftliche Pluralität besteht, beispielsweise indem es Sklavenhaltergemeinschaften gibt, und die auch lebendig sind, dann gewinnt er an Neutralität, weil er da nicht mehr alleine das Monopol an Betriebsführungsmethode besitzt. Deshalb hat der Staat ein eigenes Interesse daran, um seine eigene Neutralität im Sinne von Pluralität zu gewährleisten, dass es Farmgemeinschaften gibt. Dann muss er ihnen aber auch die Freiräume lassen, ihre inneren Angelegenheiten zu regeln, denn sonst würde er schon wieder mit seinen Wertmaßstäben in die Betriebsführung hineinregieren. Dann wäre es nicht mehr eine andere Betriebsführung, sondern seine eigene.

(Das Interview führte Matpe.)
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Nichts ist wie es scheint. Echt ... alles noch viel schlimmer.

Zwischen den Zeilen, in den Worten, liegt die tiefe Wahrheit tief vergraben.

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ama:
Auf der Straße, die Gang verprügelt einen Fußgänger, will ein Passant helfen. Was kriegt er von den Schlägern zu hören? "MISCH DICH DA NICHT EIN!" Ah ja, das kennen wir. "Misch Dich da nicht ein!" Das ist das Mantra der Gewalttätigen. Und das der Sadisten. Die wollen nicht, daß Jemand ihren Opfern hilft.

"Misch Dich da nicht ein!" "Geht Dich nichts an! Verzieh Dich!" So ist das in der gewalttätigen Welt. "Verschwinde, sonst bist Du der nächste, der zusammengeschlagen wird."


"Misch Dich da nicht ein!"

"Misch Dich da nicht ein!" Das ist die Sprache der Gewalt.

"Misch Dich da nicht ein!" Das ist die Spache der Diebe, der Straßenräuber, der Nazischläger.

Ausgerechnet "Misch Dich da nicht ein!" in Sachen Kirche zu hören schlägt dem Faß den Boden aus. Um die Infamie deutlich zu machen, habe ich in meiner obigen, verfremdeten Kopie des Originaltexst die Hinweise auf Kirche respektive Religion ersetzt durch analoge, die sich um die wahren Machtgründe bewegen: um das von den Kirchen betriebene Skalvenhaltertum. Nicht vergessen werden darf, daß die katholische Kirche - LANGE nach der amerikanischen Selbstbefreiung - erst 1888 die Sklavenhaltung aufgab!


DAS IST DER ORIGINALTEXT:

http://www.domradio.de/nachrichten/2013-04-18/pfarrer-kober-zum-streit-um-dritten-weg

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Pflegekräfte - angestellt nach kirchlichem Arbeitsrecht


18.04.2013
Pfarrer Kober zum Streit um Dritten Weg:
"Kirche braucht eigenes Arbeitsrecht"

Nächste Woche entscheidet das Bundesarbeitsgericht über den Fall eines Caritas-Pädagogen, der nach seinem Kirchenaustritt entlassen worden war. Ist das kirchliche Arbeitsrecht noch zeitgemäß? Ja, sagt Pfarrer Pascal Kober Interview.

Pascal Kober ist evangelischer Pfarrer und Mitglied des Bundestages.

domradio.de: Kritiker des kirchlichen Arbeitsrechtes sage, es sei nicht mehr zeitgemäß und führe zu hartherzigen Urteilen – passen die besonderen Rechte der Kirche ihrer Arbeitnehmer gegenüber noch in die Zeit?

Kober: Ich bin davon fest überzeugt, denn es geht dabei weniger um ein Privileg oder um das Selbstverständnis der Kirchen, sondern in erster Linie um das Selbstverständnis des Staates - was für ein Staat wollen wir sein? Wollen wir und in in die inneren Angelegenheiten der Kirchen, der Religionsgemeinschaften einmischen, ja oder nein? Da gibt uns unser Grundgesetz und unser Verständnis einer freiheitlichen, säkularen Gesellschaft klare Aufträge. Und in diesem Fall lautet der Auftrag: Misch dich da nicht ein. Und das sage ich als Politiker - "ich misch mich da nicht ein".

Als Privatperson habe ich da auch meine Auffassung in einzelnen Fragen, aber wer jetzt aus der Kirche austritt, und damit  sozusagen seine innere Verbindung zur Kirche sichtbar aufgibt, der sollte natürlich auch nicht die Erwartung hegen, dass er dann bei dem gleichen Arbeitgeber, dem er sozusagen seine Loyalität kündigt, weiter beschäftigt sein muss.

domradio.de: Die Zahl der Kirchenmitglieder nimmt kontinuierlich ab, in einigen Regionen haben die Kirchen schon Probleme, Mitarbeiter mit der passenden Konfession zu finden. Passt der kirchliche Anspruch an die Lebensführung- und einstellung noch zu einer so pluralen Gesellschaft wie der unseren?

Kober: Wenn die Kirchen keine Mitarbeiter mit einem Arbeitsrecht, wie sie es ausgestalteten haben, finden, dann ist das ein Problem der Kirchen. Ich als Politiker muss meine Gesetzgebung, das heißt, das Recht, an dem Ziel orientieren,  gerecht Verhältnisse zu schaffen. Das ist mein Auftrag. Wenn dann die Kirchen dann selber diesen Rechtsraum, diesen Freiheitsraum, ihre inneren Angelegenheiten, ihr Arbeitsrecht, selbst so gestalten, dass sie keine Arbeitnehmer mehr finden, dann ist das in der Tat deren Problem. Aber als Politiker mische ich mich da nicht ein.

domradio.de: Dass ein Arbeitnehmer loyal zu seinem Arbeitgeber stehen muss, regelt schon das allgemeine Arbeitsrecht, so argumentiert zum Beispiel der Grünen-Politiker Volker Beck. Ein spezielles krichliches Arbeitsrecht bräuchte es dann gar nicht. Wie sehen Sie das?

Kober: Ich glaube, es braucht schon ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht, weil bestimmte Fragen in arbeitsrechtlichen Fragen auch nur von den Kirchen selber entschieden werden können. Wenn wir das von säkularen Gerichten entscheiden lassen würden, würde das auch bedeuten, dass die säkularen Gerichte in das Innere der Kirchen mit hineinregieren.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wenn die Ehescheidung, die ja nach dem säkularen Staatsrecht möglich ist, aber in der katholischen Kirche abgelehnt wird, wenn aufgrund einer Ehescheidung jemand seinen Arbeitsplatz verliert, müsste das säkulare Arbeitsgericht möglicherweise theologische Beurteilungen treffen, in wie weit tatsächlich die Ausführung der Arbeit als Arbeitnehmer durch die Ehescheidung tangiert ist oder nicht. Und das würde zu weit gehen.

domradio.de: Sie sagen, dass der Staat seine Neutralität beschneiden würde, wenn er den Kirchen die Umsetzung der eigenen Wertmaßstäbe nehmen würde. Doch Kritiker wollen ja genau das, dass der Staat die Rechte der Kirche beschränkt – wie meinen Sie das?

Kober: Wir reden allgemein immer von der weltanschaulichen Neutralität des Staates, und leider verstehen viele darunter, dass der Staat weltanschaulich positionslos ist, neutral im Sinne von keine eigenen Werte und keine eigenen Wertvorstellungen. Das ist natürlich falsch, jedes Gesetz ist Ausdruck einer ganz konkreten Werthaltung der Abgeordneten beziehungsweise auch des Grundgesetzes, auf dem alle Rechtssetzung fußt.  Das heißt, wenn wir von weltanschaulicher Neutralität sprechen, dann bedeutet  das, dass der Staat in der Verantwortung ist, weltanschauliche Pluralität zu zu lassen.

Und in dem Maße, wo weltanschauliche Pluralität besteht, beispielsweise indem es Religionsgemeinschaften gibt, und die auch lebendig sind, dann gewinnt er an Neutralität, weil er da nicht mehr alleine das Monopol an Weltanschauung besitzt. Deshalb hat der Staat ein eigenes Interesse daran, um seine eigene Neutralität im Sinne von Pluralität zu gewährleisten, dass es Religionsgemeinschaften gibt. Dann muss er ihnen aber auch die Freiräume lassen, irhe inneren Angelegenheiten zu regeln, denn sonst würde er schon wieder mit seinen Wertmaßstäben in die Weltanschauung hineinregieren. Dann wäre es nicht mehr eine andere Weltanschauung, sondern seine eigene.

(Das Interview führte Mathias Peter.)
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Während die Kirche sich nahezu immer und überall das Recht herausnimmt, ÜBERALL mitreden und mitbestimmen zu dürfen, soll der Staat, sollen die Gerichte den Opfern der Kirche NICHT helfen dürfen. Dieses Ansinnen ist infam. Daß es ausgerechnet von einem Pfarrer und obendrein Mitglied des Bundestags kommt, sprengt jeden Rahmen.

Zu den Opfern der Kirche gehören unter anderem Frauen, die geschieden wurden, und die, nicht als Pfarrer, sondern bespielsweise als Kindererzieherinnen angestellt waren.

In http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=7416
sind solche Fälle zusammengetragen. Hier ein Zitat daraus:

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[...]
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat einen langjährigen Mitarbeiter fristlos entlassen, weil er sich von seiner Ehefrau getrennt und mit einer anderen Frau eine Beziehung eingegangen ist. Der Mann war 20 Jahre bei der Kirche beschäftigt.
[...]

Der Mann hatte nach der Trennung von seiner Frau mit seiner neuen Partnerin ein Kind bekommen. Daraufhin sei dem Chef des Gesamtbetriebsrats fristlos gekündigt worden, berichtete die Zeitung.

"Die Unauflöslichkeit der Ehe ist in der katholischen Kirche ein unangreifbares Gut", sagte der bischöfliche Pressesprecher. "Zu den Loyalitätsverpflichten des kirchlichen Arbeitsrechts gehört, dass die Mitarbeiter mit ihrem Partner in einer gültigen Ehe leben." Der betroffene Mitarbeiter habe gegen diese Vorschrift im kirchlichen Arbeitsrecht eindeutig verstoßen.

Kritik an kirchlichem Arbeitsrecht

Das kirchliche Arbeitsrecht war in den vergangenen Monaten immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Die evangelische Landeskirche in Württemberg kündigte einer angehenden Pfarrerin, weil sie einen Muslim geheiratet hatte. Einem Krankenpfleger aus dem Bodenseekreis hatte die Caritas gekündigt, weil er im Internet über den Papst hergezogen war.
[...]
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mehr:
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=9182970/15xzlqa/


Leider darf man das nicht mit den notwendigen Worten kommentieren. Der Server könnte sonst rote Ohren bekommen...


Da hilft nur noch Satire.




http://a.asset.soup.io/asset/2848/0170_1582_480.jpeg
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http://payload.cargocollective.com/1/3/102649/2152804/darth_web2_900.jpg
http://www.lobulodesign.com/#2152804/

Papst Vader Devotionalie



Die Zeiten der Leibeigenschaft sind vorbei, Das sollten sich die Pfaffen hinter die Ohren schreiben!

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