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Author Topic: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen  (Read 2944 times)

RubyCat

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Über die Wirkung von Magneten auf Geld gibt es in der "Akte totaler Hirnstillstand" (http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=5858.0) eine notorielle Veranschaulichung:



http://www.transgallaxys.com/~aktenschrank/gut_auslueften/Ich_bin_Kryon_vom_magnetischen_Dienst.jpg

Magnete sind zum Abzocken minderbegabter deutscher Höchstleister permanent am Firmament. Damit wir die deutsche Bildungslücke nicht ganz außer Acht lasssen, protokollieren wir die Bremsspur des Ecojet-Magneten in die Bretterbude deutscher Gerichtsgemütlichkeit.

Also, das war so: Es begab sich im Forum der Psiram...

FILM AB! TAKE 1

http://forum.psiram.com/index.php?topic=11158.0

[*quote*]

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Autor
Thema: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen

celsus

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Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« am: 28. April 2013, 14:24:22 »
Ecojet sind die hier: http://psiram.com/ge/index.php/Ecojet

Auf http://extratip.de/2013/04/28/zweifler-vor-gericht-energieberater-hatte-permanentmagnete-als-humbug-bezeichnet/ heißt es:

Zitat

    So verkauft die Fuldabrücker Firma SCS Schneider GmbH beispielsweise unter dem Markennamen Ecojet (www.ecojet.com) Permanentmagnete, die, ohne jede weitere Energiezufuhr an eine Heizungsanlage geklemmt, Energieeinsparungen von rund sieben Prozent bewirken sollen.  „Alles Humbug“, meint Energieberater und Journalist Thomas Berger. Das sei eine den Naturgesetzen widersprechende Werbeaussage. „Unabhängige Bestätigungen dieser Energieeinsparungen gibt es nicht. Jedoch hat der ADAC, als die Ecojet-Magnete noch für Energieeinsparungen bei PKW beworben wurden, deren vollständige Wirkungslosigkeit festgestellt.“

    Einstweilige Verfügung erwirkt

    Das Unternehmen sieht das anders. Und erwirkte gegen den Kasseler Ingenieur vom Kasseler Landgericht eine einstweilige Verfügung, als der im Rahmen seiner Recherche die Magnete als Schwindelei bezeichnete.

Und besonders bedenklich:
Zitat

    Wobei der Vorsitzende Richter wohl eher auf der Seite des Unternehmens steht. Er sagte: Selbst wenn die Aussagen Bergers zutreffen würden, sei die Bezeichnung Schwindelei zu hart.


Mal weiter beobachten.
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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #1 am: 04. Mai 2013, 16:29:24 »
Zitat von: celsus am 28. April 2013, 14:24:22

    n seiner Recherche die Magnete als Schwindelei bezeichnete. [/size]

Und besonders bedenklich:
Zitat

    Wobei der Vorsitzende Richter wohl eher auf der Seite des Unternehmens steht. Er sagte: Selbst wenn die Aussagen Bergers zutreffen würden, sei die Bezeichnung Schwindelei zu hart.



[/quote]

Ist "Schwindelei" (=Lüge?) ein juristischer Begriff?

Täuschung? Betrug?
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Groucho

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #2 am: 20. November 2014, 19:32:25 »
Tom Berger schreibt, er wäre inzwischen auf der Flucht, weil ihm 100 Tage Ordnungshaft drohen:

http://www.anti-ecojet.de/
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mossmann

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #3 am: 20. November 2014, 20:02:19 »
100 Tage Ordnungshaft ?

Das ist kaum zu glauben.
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mossmann

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #4 am: 20. November 2014, 20:08:46 »
So schlimm die Sache ist, ob er sich mit so Aussagen wirklich einen Gefallen tut?

Zitat

    Ein freies Land unterscheidet sich von einer Diktatur dadurch, dass dort die Wahrheit nicht durch einen böswilligen Diktator unterdrückt wird, sondern durch Dummheit und Denkfaulheit einer an Grundrechten desinteressierten únd voreingenommenen Justiz.

    Dummheit und Denkfaulheit einer desinteressierten und voreingenommenen Justiz verhindern Verbraucherschutz und machen die Justiz zum Komplizen von Täuschern.

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Groucho

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #5 am: 20. November 2014, 20:56:22 »
Zitat von: mossmann am 20. November 2014, 20:08:46

    So schlimm die Sache ist, ob er sich mit so Aussagen wirklich einen Gefallen tut?


Tut er sich sicher nicht. Da ist er schnell in der Querulantenschublade. Ist aber angesichts des Erlebten irgendwie verständlich.
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kosh

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    Erkenntnis ist ein dreischneidiges Schwert

Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #6 am: 20. November 2014, 22:47:20 »
Querulantenschublade ist das Stichwort.

Auf seiner site hxxp://anti-ecojet.de/ outet er Kunden des Schwachsinns:

Zitat

    Entscheiden Sie selbst, ob sie bei diesem Ausmaß an Inkompetenz den Unternehmen bzgl der Qualität ihrer Produkte weiterhin Vertrauen schenken wollen:


Sorry, aber der Gute hat den Knall nicht gehört.
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cha cha

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #7 am: 21. November 2014, 16:13:10 »
Zitat von: kosh am 20. November 2014, 22:47:20

    Querulantenschublade ist das Stichwort.

    Auf seiner site hxxp://anti-ecojet.de/ outet er Kunden des Schwachsinns:

    Zitat

        Entscheiden Sie selbst, ob sie bei diesem Ausmaß an Inkompetenz den Unternehmen bzgl der Qualität ihrer Produkte weiterhin Vertrauen schenken wollen:


    Sorry, aber der Gute hat den Knall nicht gehört.


Vorab: Ich bin der Betroffene selbst

Mancher mag vorauseilende Selbstzensur für prozesstaktisch vorteilhaft halten. Mir ist Taktik im Umgang mit Grundrechten aber eher zuwider. Wenn ich damit als Querulant gelte, dann sei's drum ...

Ich halte meinen Fall mittlerweile für einen Justizskandal, der ziemlich deutlich aufzeigt, dass Deutschland im Bereich des Zivilrechts bestenfalls noch bedingt als Rechtsstaat bezeichnet werden kann. Insbesondere der Richter <Name entfernt. Mod.> vom LG Kassel hat sich hier schwerer Amtsverfehlungen schuldig gemacht, die mindestens nahe an Rechtsbeugung heran kommen. Leider aber steht in Deutschland die Unabhängigkeit der Richter über fast allen anderen Werten, so dass selbst ein "bedingter Vorsatz" zur Rechtsbeugung für den betreffenden Richter straffrei und völlig folgenlos bleibt. Nur damit damit diese Verfehlungen des Richters <Name entfernt. Mod.> wenigstens gerichtsintern bekannt werden, habe ich ein Disziplinarverfahren gegen ihn beantragt, was natürlich abgelehnt wurde.

Unter Justizwissenschaftlern ist anders als beim BGH und dem BVerfG "herrschende Meinung", dass die Kriterien für Rechtsbeugung im deutschen Recht zu eng gefasst sind und dass damit die richterliche Unabhängigkeit zu weit geht. Die Bürger haben ein Recht, vor unfähigen Richtern geschützt zu werden.

Die beiden Ordnungsmittel gegen mich - also die tatsächlich abgesessenen 10 Tage Ordnungshaft und die 100 Tage Ordnungshaft, zu deren Abbüßung derzeit ein Haftbefehl auf mich ausgestellt ist - gehen übrigens darauf zurück, dass ich meine inkriminierten Äußerungen (Schwindel und Scharlatanerie, Perpetuum Mobile) auch im Usenet veröffentlicht habe, wo sich Beiträge technisch bedingt binnen weniger Sekunden auf hunderttausende Server weltweit verbreiten, wo sie unabhängig voneinander gespeichert sind. Ich habe nach Erlass der einstweiligen Verfügung gegen mich eine Cancel-Message auf meinem Newsserver abgesetzt und den Beitrag auch auf groups.google.com löschen lassen. Den LG-Richter <Name entfernt. Mod.> interessierte das in keiner Weise, der hat einfach ohne nähere Begründung dem Ordnungsmittelantrag der Magnethersteller stattgegeben. Der OLG-Richter hat im Beschwerdeverfahren dann ein gerichtliches Gutachten bestellt, das meine Aussagen bzgl. der Löschbarkeit von Beiträgen im Usenet bis ins Detail bestätigte. Man kann Beiträge nicht mehr vollständig aus dem Usenet löschen. Trotzdem hat der OLG-Richter die Beschwerde zurückgewiesen mit der Begründung, ich hätte meine Löschungsversuche nicht hinreichend nachgewiesen. Wie man Löschungsversuche hinreichend nachweisen könnte, hat er leider nicht spezifiziert.

Unmittelbar (genau zwei Tage!) nachdem der BGH mir Prozesskostenhilfe für meine Nichtzulassungsbeschwerde gewährt hat, kam bei Gericht auch schon ein Antrag für ein zweites Ordnungsmittel an. Die nicht löschbaren Beiträge im Usenet waren ja immer noch nicht gelöscht. Und da wurden dann eben die 100 Tage verhängt, die ich im September hätte antreten sollen. Meinen Antrag, die Vollstreckung dieses Ordnungsmittels bis zur Revisionsentscheidung des BGH auszusetzen, weil mir dadurch nicht wieder gut zu machendes Unrecht angetan würde, hat der LG-Richter <Name entfernt. Mod.> begründungslos abgelehnt. Seitdem lebe ich in Frankreich.

Mir ist bislang eher durch Versagen der Justiz als durch die Verfolgung der Gegenseite ein Schaden in Höhe von etwa dem dreifachen des deutschen Medianvermögens entstanden. Es ist offenkundig, dass sich jemand, der für eine Familie zu sorgen hat, so ein Prozessrisiko nicht eingehen kann. Er muss sich selbst in Fällen wie meinem, in denen der Beklagte die völlige Gewissheit hat, im Recht zu sein, zwangsläufig dem Unrecht beugen. Auf einen Fall wie meinem kommen vermutlich hunderte Fälle, in denen das Unrecht obsiegt. Aber auch in den wenigen Fällen, in denen der Beklagte sich zunächst zur Wehr setzt, werden wohl nur wenige bis vor den BGH gelangen. Mein eigener Anwalt hat mir heftig davon abgeraten, vor den BGH zu ziehen, und hat das mit schlichter Statistik begründet. Aber seit wann ist denn Recht eine Frage der Statistik?

Am 16. Dezember um 10:00 findet die Revisionsverhandlung statt. Das Aktenzeichen ist VI ZR 39/14.

Noch was: könnte bitte jemand den Artikel http://psiram.com/ge/index.php/Ecojet bzgl des weiteren Prozessverlaufs und um meine Flucht ins Ausland ergänzen?


Ergänzung: diejenigen, die das interessiert, können hier die Revisionsbegründung meines BGH-Anwalts nachlesen: http://www.anti-ecojet.de/BGH-Revisionsbegruendung.pdf
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Isaac

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #8 am: 22. November 2014, 03:34:59 »
Danke für das .pdf .
Der "Trick", auf den die Justiz immer wieder anspringt, ist die "Schmähkritik". Der fliegende Gerichtsstand Hamburg ist dafür bekannt, aber auch aus Stuttgart gab es mal ein entsprechendes Urteil (das wurde zweitinstanzlich einkassiert).

Die offensichtliche naturwissenschaftliche Unmöglichkeit (wo sind die Nobelpreise für die ecojet - Ingenieure?) spielt vor Gericht erfahrungsgemäß keine erstinstanzliche Rolle, und auch in weiteren Instanzen kann man Pech haben. Den Namen des Richters hier zu erwähnen, der in Deinem Fall so geurteilt hat, wie viele andere es auch tun würden, halte ich für verfehlt.

Andererseits: Wer sich über Jahre machtlos in den Fängen der Justiz fühlt (Schälike, Mollath), vermittelt schon deswegen leicht den Eindruck, er habe "den Knall nicht gehört"(vgl. kosh). Bei psiram möchte niemand in dieser bedauernswerten Situation sein.

Vielleicht gibt es in der Skeptikerszene den einen oder anderen finanziellen Topf, der Dich unterstützen kann?
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cha cha

    Gast

Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #9 am: 22. November 2014, 16:06:04 »
Zitat von: Wolleren am 22. November 2014, 03:34:59

    Den Namen des Richters hier zu erwähnen, der in Deinem Fall so geurteilt hat, wie viele andere es auch tun würden, halte ich für verfehlt.


Nein, das ist mir sehr wichtig, und ich nenne den Namen in diesem Zusammenhang, wo immer es mir möglich ist. Dazu gibt es übrigens auch höchstrichterliche Entscheidungen, dass Richter wegen ihrer fast absolut gesetzten Unabhängigkeit und Unangreifbarkeit es hinnehmen müssen, auch namentlich in sehr kritischer Berichterstattung genannt zu werden.

Die deutsche Justiz wird, und das ist ein Problem der deutschen Verfassung, praktisch gar nicht von den anderen Teilgewalten kontrolliert. Gerade deshalb ist die mediale Kontrolle der Justiz besonders wichtig und schützenswert. Bürger können vor unfähigen Richtern kaum anders geschützt werden, und deshalb müssen die für grobes Unrecht verantwortlichen Richter auch namentlich genannt werden.

Die juristische Inkompetenz dieses LG-Richters <Name entfernt. Mod.> ist zumindest meines Wissens beispiellos. Obwohl es in einer Verhandlung um eine einstweilige Verfügung wegen der extrem kurzen Fristen nicht um eine Beweisführung geht, sondern nur um hinreichendes Glaubhaftmachen der eigenen Position, hat dieser Richter ständig nach Beweisen verlangt, und hat meine Position stützende Veröffentlichungen des bayerischen Landesamts für Umwelt, des TÜV Thüringen, eines gerichtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Heizungsfragen, und diverse Stellungnahmen von Herstellern von Heizungsanlagen wörtlich abgetan mit "das sind für mich völlig irrelevante andere wissenschaftliche Meinungen; beweisen Sie endlich Ihre Aussagen".

In der Hauptsacheverhandlung präsentierte ich dann demselben Richter zwei Gutachten von Physikern, die mich natürlich auch bestätigten. Die Verhandlung dauerte gerade mal eine Minute und wurde vom Richter beendet mit dem Satz "Sie haben gegenüber der ersten Verhandlung als nichts Neues beizutragen?".

Mir ist die Ausssage verboten, dass so ein Energiesparmagnet einem Perpetuum Mobile entspräche, wenn er wie beworben funktionieren würde. Was ein Perpetuum Mobile ist, definiert die Thermodynamik und nicht die Justiz. Dieses Verbot ist nicht weniger absurd als ein Verbot der Aussage, dass sich die Erde um die Sonne dreht.

Sorry, aber solchen Richtern muss man das Handwerk legen.

Zitat

    Vielleicht gibt es in der Skeptikerszene den einen oder anderen finanziellen Topf, der Dich unterstützen kann?


Danke, aber das ist nicht nötig. Der BGH hat mir Prozesskostenhilfe gewährt, und der mir zugeteilte BGH-Anwalt (den kann man sich nicht frei aussuchen!) ist schlicht genial. Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Sache beim BGH zu meinen Gunsten ausgeht. Sorgen mache ich mir höchstens darum, von den Magnethändlern meinen Schaden ersetzt zu bekommen. So eine GmbH ist schnell dicht gemacht ...
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ajki

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #10 am: 23. November 2014, 15:45:34 »
hm. Schade. Das Ausscheiden des Betroffenen aus diesem Forum bedaure ich persönlich sehr. Mich hätte die weitere Entwicklung (auch im persönlichen Rechtsstreit) sehr interessiert.
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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #11 am: 23. November 2014, 16:20:59 »
Finde ich auch sehr schade. Ich würde mir auch wünschen, dass wir etwas über den Ausgang des Verfahrens im Dezember erfahren. Das Verhalten des Richters ist ein echter Skandal, dass sowas wirklich möglich ist, lässt einem wirklich am Rechtssystem zweifeln. Aber es bestätigt auch, warum es manchmal besser ist, anonym zu bleiben.

Thomas Berger hat ja dazu noch eine eigene Seite: http://anti-ecojet.de/ Hoffentlich schreibt er dort etwas über das weitere Verfahren. Es gibt mindestens noch eine weitere Person, die sich namentlich gegen den Schmarrn ausspricht: http://joerg-reinholz.blogspot.ch/search?q=ecojet

Unser Artikel (von WP übernommen) müsste auch mal bzgl. der Links aktualisiert und ggf. ergänzt werden. Es fehlen vor allem die internen Verlinkungen.
http://www.psiram.com/ge/index.php/Ecojet
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mossmann

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #12 am: 24. November 2014, 15:17:33 »
Warum wurde der Name des Richters jetzt eigentlich genau entfernt? Seit wann ist Psiram so ängstlich?
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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #13 am: 24. November 2014, 15:27:56 »
Seit mossmann Psiram vor sich her treibt.
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mossmann

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #14 am: 24. November 2014, 19:05:18 »
Zitat von: Pelacani am 24. November 2014, 15:27:56

    Seit mossmann Psiram vor sich her treibt.


 ;) nee, jetzt im Ernst: Ist es gesetzlich verboten, so einen Namen zu nennen?
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RubyCat

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Reply #1 on: March 15, 2015, 04:18:53 PM »

TAKE 2


http://forum.psiram.com/index.php?topic=11158.15

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Autor Thema: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen 

Robert

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #15 am: 24. November 2014, 19:40:03 »
Zitat von: mossmann am 24. November 2014, 19:05:18

    Zitat von: Pelacani am 24. November 2014, 15:27:56

        Seit mossmann Psiram vor sich her treibt.


     ;) nee, jetzt im Ernst: Ist es gesetzlich verboten, so einen Namen zu nennen?


Dient das der inhaltlichen Klarheit? Nein. Also, was soll das?
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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #16 am: 24. November 2014, 21:38:17 »
Zitat von: Roberta am 24. November 2014, 19:40:03

    Dient das der inhaltlichen Klarheit? Nein. Also, was soll das?


Du, keine Ahnung, mir ist nur sonst nie aufgefallen, dass im Forum bei Prozess-Topics irgendwelche Namen unkenntlich gemacht wurden ... ist jetzt aber auch nicht so wichtig.
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Gethen

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #17 am: 24. November 2014, 21:53:00 »
Zitat von: mossmann am 24. November 2014, 15:17:33

    Warum wurde der Name des Richters jetzt eigentlich genau entfernt? Seit wann ist Psiram so ängstlich?


Das verkennst du - das ist keine Ängstlichkeit von seiten des Teams, sondern Service: das Team wollte dir eine Gelegenheit zum Stänkern bieten, damit du nicht auf Turkey kommst. Die sind doch richtig nett und zuvorkommend!

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chacha

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #18 am: 02. Januar 2015, 17:30:46 »
Zitat von: ajki am 23. November 2014, 15:45:34

    hm. Schade. Das Ausscheiden des Betroffenen aus diesem Forum bedaure ich persönlich sehr. Mich hätte die weitere Entwicklung (auch im persönlichen Rechtsstreit) sehr interessiert.


Dafür hab' ich mich extra nochmals angemeldet. Der BGH hat zu meinen Gunsten entschieden, v.a. konnte er in meinen von der Gegenseite und vom LG und OLG beanstandeten Äußerungen keinerlei Schmähkritik entdecken. Das OLG-Urteil (das Berufungsurteil über das LG-Urteil) wurde vom BGH aufgehoben, und die Sache wurde vom BGH an das OLG zur Neuverhandlung zurück gegeben. Für diese Neuverhandlung wird in der noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsverkündung vermutlich auch ein Prüfungsauftrag für das OLG stehen.

Bezüglich meines Vollstreckungsschutzantrags hat der BGH noch nicht entschieden, weshalb der gegen mich verhängte Haftbefehl zur Vollstreckung von 100 Tagen Ordnungshaft derzeit noch immer in Kraft ist. Ich bleibe also noch länger in Frankreich.
 
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ajki

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #19 am: 02. Januar 2015, 19:54:56 »
Zitat von: chacha am 02. Januar 2015, 17:30:46

    Der BGH hat zu meinen Gunsten entschieden,


Vielen Dank für die Mühe dieses Updates. Und: na, [einer-unbestimmbaren-mystischen-person] sei Dank. Wenn es anders gelaufen wäre, würde ich für meinen Teil sehr schwer geschluckt haben.
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eLender

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #20 am: 02. Januar 2015, 20:59:24 »
Herzlichen Glückwunsch soweit, freut mich zu hören. Hoffentlich läuft das mit dem Vollstreckungsschutzantrag auch so gut. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, die Geschichte und deren Ausgang hat ja für viele Relevanz, die namentlich gegen Scharlatanerie und Abzocke vorgehen.
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Isaac

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #21 am: 02. Januar 2015, 22:15:23 »
Auch von mir herzlichen Glückwunsch, - der Rechtsstaat ist doch noch da.

Und wenn man beim BGH nach Entscheidungen zur "Schmähkritik" sucht, gibt es schöne Fundstücke.
Z.B. die humorlosen Großmütter gegen den Krieg, die - kaum waren sie in den rechten Kontext gerückt worden -, ihr Recht am eigenen Bild entdeckten.

Solche Nasen gibt es ja im Netz zuhauf, die ihre Äußerungen immer nur im Lobeskontext sehen wollen, unter der psiram-Kundschaft gibt es da richtig viele.
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Nogro

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #22 am: 06. Februar 2015, 17:36:34 »
http://anti-ecojet.de/

Zitat

    Update: der gegen mich laufende Haftbefehl wurde durch Beschluss des LG vom 3.2.2015 aufgehoben.

    Update: die wegen der Aufhebung des Urteils durch den BGH erneut durchzuführende Verhandlung vor dem OLG Frankfurt, Außenstelle Kassel ist für den 18. März 2015, 14:00 Uhr angesetzt. Ort ist Raum C430, Frankfurter Str. 7, 34117 Kassel.

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #23 am: 06. Februar 2015, 18:00:55 »
Na dann viel Glück.

https://www.psiram.com/ge/index.php/Ecojet

...gibt ja sogar einen Psiramartikel über diese Scharlataneriewaren... ob den die richter am BGH auch gelesen haben?  8)

Der Apotheker damals hatte dieses Glück wohl nicht  :-\ mit seiner "Scheiss des Monats" - Kampagne

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/wirkungslose-mittel-in-der-apotheke-zurueck-zum-scheiss-des-monats-a-990669.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9202478.html


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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #24 am: 06. Februar 2015, 20:12:33 »
Hier ist das Urteil nach Revision:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a1cc58e472bd1be68de480bbb5835970&nr=69936&pos=0&anz=2
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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #25 am: 06. Februar 2015, 20:48:42 »
Bei ecojet muss man immer Google.com und nicht Google.de benutzen. Bei Google.de haben die lästige Argumentationen gegen das physikalisch unmögliche Prinzip wegklagen lassen. Ich vermute stark, dass die Firma Schneider nicht vorab mit Psiram Kontakt aufnahm um auf mögliche Fehler im Artikel hinzuweisen.
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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #26 am: 07. Februar 2015, 23:08:01 »
Zitat von: Belbo am 06. Februar 2015, 18:00:55

    Na dann viel Glück.

    https://www.psiram.com/ge/index.php/Ecojet

    ...gibt ja sogar einen Psiramartikel über diese Scharlataneriewaren... ob den die richter am BGH auch gelesen haben?  8)

    Der Apotheker damals hatte dieses Glück wohl nicht  :-\ mit seiner "Scheiss des Monats" - Kampagne

    http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/wirkungslose-mittel-in-der-apotheke-zurueck-zum-scheiss-des-monats-a-990669.html
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9202478.html


Soweit mir bekannt ist, hatte der Apotheker in letzter Instanz sehr wohl Erfolg. Er war nur durch die Prozessiererei weichgekocht und stellte die Kampagne deshalb ein.
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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #27 am: 07. Februar 2015, 23:11:06 »
Zitat von: Nogro am 06. Februar 2015, 17:36:34

    http://anti-ecojet.de/

    Zitat

        Update: der gegen mich laufende Haftbefehl wurde durch Beschluss des LG vom 3.2.2015 aufgehoben.

        Update: die wegen der Aufhebung des Urteils durch den BGH erneut durchzuführende Verhandlung vor dem OLG Frankfurt, Außenstelle Kassel ist für den 18. März 2015, 14:00 Uhr angesetzt. Ort ist Raum C430, Frankfurter Str. 7, 34117 Kassel.


Die Aufhebung eines Haftbefehls hat im Ermittlungsverfahren nur die Bedeutung, dass keine gesetzlichen Haftgründe vorliegen. Im Vollstreckungsverfahren kann die Aufhebung des Haftbefehls darauf beruhen, dass der Strafhaftbefehl mit der Urteilsaufhebung ebenfalls weggefallen ist. Die neue Hauptverhandlung ist so nicht präjudiziert.
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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #28 am: 11. März 2015, 14:38:39 »
Schaut mal, ein fetter SPIEGEL-Artikel!

http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/kann-der-ecojet-magnet-energie-sparen-nachgeforscht-a-1020921.html
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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #29 am: 11. März 2015, 15:12:28 »
Zitat

    Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof. Der urteilte im Dezember 2014: Bergers Kritik sei keine unzulässige Schmähkritik, wie die unteren Instanzen geurteilt hatten, sondern eine Meinungsäußerung. Am 18. März muss der Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt neu verhandelt werden. Berger geht es inzwischen ums Prinzip, den Streit hat er auf der Webseite "anti-ecojet.de" dokumentiert.

    SCS Schneider teilt dazu mit, Tom Berger sei ein Stalker, der zeitweise von Hartz IV gelebt habe.

Kritiker nicht nur wegklagen wollen sondern auch gleich mit Dreck werfen, was für ein *********. Sorry aber solchen Leuten kann man echt die Pest an den Hals wünschen! Im Falle von Tom Berger würde ich vielleicht prüfen ob man die SCS Schneider wegen üble Nachrede oder Rufschädigung an die Kandare nehmen kann.
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Don't try to argue with idiots, first they tear you down to their level, then they beat you with their experience.

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« Last Edit: March 18, 2015, 10:31:33 AM by el_Typo »
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RubyCat

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Reply #2 on: March 15, 2015, 04:38:58 PM »

TAKE 3

http://forum.psiram.com/index.php?topic=11158.30

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Autor Thema: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
ajki

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #30 am: 11. März 2015, 15:53:28 »
Ich begreife die Haltung solcher Firmen wie TÜV, Dekra, "Stiftung" Warentest und vglb. in derartigen Fällen einfach nicht. Sie nehmen Geld für eine Produktuntersuchung, stellen (natürlich) fest, dass irgendwelche Effekte nicht/nicht signifikant auftreten, lassen dann aber in der Folge zu, dass der Auftraggeber ihr Prüfergebnis in der Eigenwerbung bis ins Gegenteil verfälscht. Welche Firma würde sich darüber wundern, dass ein solches Verhalten auf die Dauer dazu führen *muß*, dass niemand mehr die Nennung eines Prüfergebnisses einer solchen Firma ernst nimmt???

(Und wie schon hier im thread und anderweitig vielfach angemerkt, ist das Verhalten der Kammern der unteren Instanzen in diesem und ähnlichen Fällen nicht nur einfach unverständlich, sondern im Gegenteil völlig absurd - egal, welchen spitzfindigen juristischen Feinheitsrahmen man auch immer über die Verfahren stülpt)
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kosh

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    Erkenntnis ist ein dreischneidiges Schwert

Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #31 am: 13. März 2015, 20:32:03 »
Ähh.. könnte es sein, dass das eine mit dem anderen zu tun hat?
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ajki

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #32 am: 14. März 2015, 02:27:46 »
Das könnte möglicherweise sein - allerdings sind die beiden Perspektiven so unterschiedlich, dass ich keine valide Möglichkeit sehe, einen Zusammenhang auch stichhaltig zu belegen.

Bei den Meß-/Prüf- und Kalibrierfirmen sehe ich hier hauptsächlich ein langfristig geschäftsschädigendes Imageproblem. Die Voraussetzung für ein Messlabor zum andauernden Verkauf der eigenen Leistung ist nun mal, dass die Messleistung auch "stimmt". Dabei ist mir völlig bewußt, dass die vertraglichen Bestimmungen so etwas wie non-disclosures vorsehen, die Prüfergebnisse Eigentum des Auftraggebers sind und es darüberhinaus auch ein Interesse der Prüfeinrichtung gibt, Zusätzliches zu verkaufen (also etwa die Lizenz zum Logo-Abdruck der Prüfeinrichtung auf der Verkaufsverpackung u.ä.). Es ist auch nach meinem (veralteten) Kenntnisstand völlig zulässig, wenn der Auftraggeber völlig unspezifizierte Angaben zum Prüfumfang in Werbung und Produktbeschreibung macht (also etwa "Geprüft durch TÜV Rheinland", obwohl die reale Prüfung nur die elektrische Sicherheit, also die norm- und regelgerechte Fertigung und Betriebssicherheit der betroffenen Gerätekomponenten, zum Inhalt hatte und die beworbene Funktion selbst - das, was der Käufer real zu erwerben hofft - überhaupt nicht betrachtet wurde). Soweit ich das erinnere, waren (sind) auch Gerichte der Ansicht gewesen, dass derartige Angaben von Konsumenten (den sogenannten "aufgeklärten" und "bewußten") korrekt dekodiert und eingeordnet werden können.

Eine ganz andere Sache aber ist es, wenn (wie im Spiegeltext zitiert) die Prüfung ein Ergebnis hatte, das vom Auftraggeber der Prüfung in Produktbeschreibung und/oder -werbung *verfälscht* dargestellt wird (also ein von "xxx" gemessener und bestätigter Effekt). Meiner Meinung nach sollte es im entsprechenden Prüfvertrag einen Passus geben, der *Falschdarstellungen* der Prüfergebnisse verbietet bzw. die Prüffirma freistellt, die Falschdarstellungen öffentlich zu korrigieren (in der Presse und/oder vor Gericht). Denn das müßte eben - und das wollte ich als unverständlich bezeichnen hier - das sein, was einer Prüffirma am "Herzen" liegt: das das, was sie misst, kein Mist ist. Denn genau das würde ja dem eigenen Image schaden. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es in den Prüfverträgen genau solche Vertragsbestimmungen auch gibt (und zum Beispiel die im Spiegeltext genannte Schweizer Prüffirma nicht mehr an ein non-disclosure gebunden ist, wenn auch in ihrem Fall Fehldarstellungen im Werbematerial des Herstellers gegeben sind).
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duckorgrouse

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #33 am: 15. März 2015, 12:48:00 »
Nochmal zur Klarstellung: Bitte unbedingt in dem Beitrag https://www.psiram.com/ge/index.php/Ecojet unter "Umgang mit Kritikern" ergänzen!!!

Eigentlich müssten jetzt alle 6500 Käufer der wirkungslosen Magnete ihr Geld wegen Verkaufsbetrugs zurückfordern, oder?

Bundesgerichtshof vom 16. Dez. 2014: VI ZR 39/14

Auf der Grundlage des mangels gegenteiliger Feststellungen revisionsgerichtlich zu unterstellenden Sachvortrags des Beklagten hat das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs als Wirtschaftsunternehmen und ihrer unternehmensbezogenen Interessen nach diesen Grundsätzen hinter dem Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit zurückzutreten.

Nachdem u. a. durch Vorlage zweier Privatgutachten und eines Warnschreibens des Bayerischen Landesamtes für Umwelt konkretisierten Sachvortrag des Beklagten sind die tatsächlichen Elemente seiner insgesamt als Meinungsäußerungen zu qualifizierenden Aussagen wahr.

Denn danach sind die von der Klägerin mit dem Versprechen der Energieeinsparung bei Betrieb von Heizungsanlagen vertriebenen Magnete wirkungslos. Die angeblich energieeinsparende Wirkung der Magnete ist tatsächlich nicht gegeben.

Die zur Bewerbung der Magnete vorgebrachte wissenschaftliche Erklärung der angeblichen Wirkungsweise trifft nicht zu. Der als Beleg für die Wirkung der Magnete hergestellte Bezug zur Kernspinresonanz ist frei erfunden und dient der bewussten Täuschung potenzieller Kunden.
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Habra

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Re: Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen
« Antwort #34 am: 15. März 2015, 13:58:19 »
Die Empfehlungsschreiben einiger für den Einkauf der Magneten zuständigen Mitarbeiter von Großfirmen sind leicht verständlich: Niemand möchte zugeben müssen, dass er trotz qualifizierter Ausbildung auf einen esoterischen Mist hereingefallen ist. Da die Preise für diese Magnete für Großanlagen im höheren €-Bereich liegen dürften, sollte man zumindest gegenüber den Controllern eine Ersparnis per Excel-Tabelle vorweisen können.
Das Problem ist leider, dass die Verantwortlichen nicht zugeben wollen (und können), einen Fehler gemacht zu haben, da es wohl in allen Konzernen ausreichend sägebereite Leute gibt, die die Karriereleiter erklimmen möchten.
Also werden die wenigsten Käufer eine Rückerstattung des Kaufpreises wollen, auch deshalb weil es sich bei den Privatkunden um vergleichsweise geringe Beträge handelt und bei den Großfirmen niemand die Verantwortung für den Fehlkauf übernehmen will.
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Der Kern der deutschen Bildungsmisere, beschrieben aus (igitt!) rationaler Erbsenzählerperspektive:

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Die Empfehlungsschreiben einiger für den Einkauf der Magneten zuständigen Mitarbeiter von Großfirmen sind leicht verständlich: Niemand möchte zugeben müssen, dass er trotz qualifizierter Ausbildung auf einen esoterischen Mist hereingefallen ist. Da die Preise für diese Magnete für Großanlagen im höheren €-Bereich liegen dürften, sollte man zumindest gegenüber den Controllern eine Ersparnis per Excel-Tabelle vorweisen können.
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Nehmen wir mal an, so ein Betrieb ist in öffentlicher Hand oder an der Börse notiert. Dann kann eine Betriebsüberprüfung nicht verweigert werden. Die Zahlen über Ausgaben und Einnahmen mögen vielleicht dem Bürger verheimlicht werden, aber nicht der internen Revisionsabteilung. Dazu sind Erbsenzähler doch da!

Erbsenzähler, das sind die, die die Blätter Klopapierverbrauch kleinrechnen und der Putze die Minuten pro Großraumbüro. Diese Erbsenzähler mal bitte vortreten!

Bitte, liebe Erbsenzähler, rechtfertigt Eure Existenz! Tut was für Euer Gehalt. Zeigt dem Souverän und dem Aktienbesitzer, wieviel Mikrowatt pro Jahrhundert die Magnete gespart haben. Es wird Euch auch nicht überfordern. Bis 0 zu zählen hat noch keinem geschadet.

Vielleicht sollte man die unteren und mittleren Riegen der Gerichtslegastheniker ebenfalls hinzuziehen. So ein bißchen Nachhilfeuntericht in Sachen Hausfrauenphysik täte auch denen gut. Wo sie in der Schule nachweislich (siehe Gerichtsurteile) gepennt haben.


Deutschland ist das Land der Dichter und Denker? Wer das glaubt, der kauft auch Magnete für die Ölleitung und klebt sich "Medizin zum Aufmalen" (http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=7193.0) an die Stirn.

Eule

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He, hallo! Die Firma hat sich aufgelöst! Wie weit die mit ihrer Selbstverschwindung schon sind, weiß ich nicht. Womöglich tauchen die auf den Bahamas wieder auf, und das Geld ist auf den Caymans...
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