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Author Topic: Die juristische Keule der herrschenden Klasse  (Read 764 times)

NoRPthun

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Die juristische Keule der herrschenden Klasse
« on: October 24, 2015, 10:12:55 AM »

Ein ungekürztes Beweisstück. Die Bild-Zeitung an den Pranger stellen und dabei unterschlagen, daß die öffentlichen Äußerungen öffentlich waren und sind. Die Bild-Zeitung hat sie zitiert, mit anderen Worten genau das gemacht, was die Aufgabe der Presse ist. "Video-Empfehlungen Dämlich: Frau streamt ihre besoffene Autofahrt im Netz" Das ist das Niveau. Das ist das Niveau des Kölner Stadtanzeiger. Was unterscheidet den Kölner Stadtanzeiger von der Bild-Zeitung? Nur der Chefredakteur?

http://www.ksta.de/medien/-bild-aktion-unzulaessig-sote,15189656,32241040.html

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Gastbeitrag „Bild“-Kampagne gegen Fremdenfeinde im Netz ist unzulässig
Erstellt 23.10.2015
Symbolbild Foto: dpa
Die Pranger-Kampagne der „Bild“-Zeitung in dieser Woche sprengt die Grenzen des publizistisch Zulässigen. In Zeiten, da die Unschuldsvermutung nicht mehr viel gilt, kommt eine solche Aktion publizistischer Selbstjustiz nahe. Von Rolf Schwartmann
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Fremdenfeindliche „Hass-Posts“ bei Facebook sind ein beängstigendes Phänomen. Es ist erschreckend, mit wie viel Selbstbewusstsein Menschen unter Nennung ihres Namens gegen Minderheiten hetzen. Dagegen müssen sich die Gesellschaft, der Staat und die Medien mit ganzer Kraft und aller Entschiedenheit wehren.

Aber so schlimm der Ton und so rechtswidrig der Inhalt auch sein mögen – dafür, wie man Meinungskämpfe führt, gibt es Regeln. In dieser Woche hat „Bild“eine Pranger-Kampagne geführt. Unter dem Verdacht der Volksverhetzung stehende Äußerungen wurden in Sozialen Medien gesucht und per Screenshots unter Namensnennung der Äußernden wiedergegeben.

Gutes Motiv, falsches Mittel

Sodann wurden die Personen von Reportern aufgesucht, interviewt und zur Hetze in Blatt und Online eingeladen. Den Hintergrund dieser Aktion liefert erkennbar das Motiv, auf einen tatsächlich vorhandenen eklatanten Missstand in der Gesellschaft hinzuweisen. Keine Frage – genau dies ist die Aufgabe von Medien. Allerdings sprengt das gewählte Mittel die Grenzen des publizistisch Zulässigen.

Medien werden oft als vierte Gewalt bezeichnet. Dieser Begriff ist falsch. Unser Recht kennt nur drei Staatsgewalten. Die Medien gehören nicht dazu, und sie stehen außerhalb des Staates. Nur von dieser Außenposition aus können sie ihre Aufgabe als „Wachhund der Demokratie“ erfüllen, als welchen sie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschrieben hat.

Wenn Medien das Netz nach Meinungsäußerungen unter Verdacht auf Strafbarkeit durchsuchen und Verdächtige aufstöbern, um sie namentlich anzuprangern und dann zu „stellen“, handeln sie nicht als Wachhunde, sondern als Schießhunde der Demokratie. In Zeiten, da die Unschuldsvermutung nicht mehr viel gilt, kommt das publizistischer Selbstjustiz nahe. Den Rechtsstaat treibt man nicht mit der Aufforderung „Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie“ vor sich her. Unser Recht gibt auch und gerade dem Boulevardjournalismus kein Mandat, sich zum Hilfssheriff aufzuschwingen. Vom Hilfssheriff ist es nämlich nicht mehr weit bis zum selbst ernannten Blockwart.

Wer im Netz und in der körperlichen Welt Strafbares tut, gehört bestraft. Zur Ermittlung von Strafbarem schreibt das Recht Wege und Verfahren vor, die das Wesen unserer staatlichen Ordnung und Kultur ausmachen. Die Medien sind als Wachhunde der Demokratie unerlässlich – Schießhunde haben aber in der Demokratie nichts verloren.

Rolf Schwartmann (50) ist Professor für Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht sowie Leiter der Forschungsstelle für Medienrecht an der FH Köln.

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„Bild“ stellt rechte Hetzer an den Pranger

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Dämlich: Frau streamt ihre besoffene Autofahrt im Netz


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Gastbeitrag: „Bild“-Kampagne gegen Fremdenfeinde im Netz ist unzulässig | Medien - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
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    Arno Lampmann • vor 19 Stunden

    Wir sehen das ein wenig anders: Die Aktion mag, wie bei BILD üblich, unterste Schublade sein, rechtswidrig ist sie jedoch nicht: http://www.lhr-law.de/magazin/...
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