" Wo kein Kläger, da kein Richter ".
Man sollte für solche Typen die Justitia aus dem Schlafmodus holen.
1. In Deutschland gibt es das Heilmittelwerbegesetz, das verbietet, mit Krankheiten Werbung zu betreiben
und Heilversprechen zu geben.
2. Die Darstellung von Ursache und sicherer Wirkung gilt als Irreführung und ist damit
nach wie vor verboten.
Dann noch Werbung machen für " Ryke Geerd Hamer " .
Das muss man schon sagen,- gut geknechtet sind seine Untertanen,- a´la Hamer - Methode .
Die stehen scheinbar rund um die Uhr als " Vollpfosten " Spalier vor dem Mörderhaus.......
Echt krass !!!