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Die Schenkkreise sind
in vier Hierarchiestufen aufgeteilt (siehe rechts sowie die
Grafiken unten). Die 8 Teilnehmer auf Stufe 4 bezahlen immer
den auf Stufe 1 stehenden Mitspieler. In einem ganz neuen Schenkkreis
- also kein bereits bestehender Schenkkreis, der lediglich fortgeführt
wird - zahlen die Stufen 1 bis 3 (insg. 7 Mitspieler) keinen
Einsatz. Der Urheber braucht dann also zunächst 6 andere Nicht-Zahler und sucht dann 8 weitere Mitspieler, die bereit sind, ihm einen festgelegten Betrag zu "schenken". Dieser variiert je nach Kreis offenbar zwischen 100 und 5000 Euro. |
1 |
Alle Schenkkreis-Varianten werden von den Veranstaltern und Teilnehmern regelmäßig auch vom System her als Kreis erläutert (nur bei der "Tafelrunde" wird auf der passwort-geschützten Homepage ein Pyramidensystem dargestellt). Lediglich die Bezeichnung der Teilnehmer variiert. Da gibt es z.B. Herzfrauen, Sonnenmänner, Lotusblüten, Ritter und Knappen.
Wir werden ebenfalls zunächst das Bild eines Kreises bemühen, um den Ablauf eines Schenkkreises grafisch darzustellen.
Wenn alle 8 Mitspieler im äußersten Kreis die Person in der Mitte (Position 1) "beschenkt" haben, verlässt diese den Kreis mit ihrem"Geschenk", das bis zu 40.000 Euro betragen kann. Der Kreis teilt sich in zwei neue Kreise: Die Spender rücken nun eine Stufe innerhalb des Kreises nach und es bildet sich je ein neuer Kreiskern. Die je 8 freigewordenen Stellen im äußersten Kreis müssen wiederum besetzt werden und die Suche nach neuen gutgläubigen Spendern beginnt von vorn. Es müssen nach dieser Rechnung 32 Teilnehmer angeworben werden, bis der erste Spender selbst sein erstes Geldgeschenk erhält (in anderen Varianten muss der äußere Kreis zunächst komplett gefüllt werden). Dies zumindest auf den ersten Blick, da die Zahl 32 so eigentlich nicht stimmt. Mehr dazu später.
Grafisch dargestellt sieht das Schenkkreis-System so aus (wir betrachten den Weg der Nr. 8):
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1. Der Initiator 1 hat zunächst
6 Spieler (grün) angeworben, die wie er nichts zahlen
müssen. Er hat weitere 8 Spieler (rot) angeworben, die
ihm 5000 Euro schenken. Mit dem 15. Spieler teilt sich der
Kreis. (Bei einem fortgeführten Schenkkreis müssen nur die Positionen 8 bis 15 neu besetzt werden) |
2. Die Position 1 ist mit 40.000 Euro
ausgeschieden, der Kreis hat sich geteilt. Die Hälfte
der Teilnehmer bleibt in diesem Kreis und rückt eine
Stufe vor. 8 neue Mitspieler sind in diesen Kreis eingetreten. Es gibt insgesamt 2 parallel laufende Kreise mit insgesamt 16 neuen Mitgliedern. Mit dem jeweils 23. Mitspieler teilen sich die Kreise wieder. |
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3. Die Kreise haben sich abermals geteilt.
Die Hälfte der Teilnehmer bleibt in diesem Kreis und
rückt jeweils eine Stufe vor. 8 neue Teilnehmer sind
in diesen Kreis eingetreten. Es gibt nunmehr 4 parallel laufende Schenkkreise mit diesmal insg. 32 neuen Mitspielern. Mit dem jeweils 31. Mitspieler teilen sich dieser und die 3 anderen Kreise abermals. |
4. Der Kreis hat sich abermals geteilt.
Die Hälfte der Teilnehmer bleibt in diesem Kreis und
rückt jeweils eine Stufe vor. 8 neue Teilnehmer sind
in diesen Kreis eingetreten. Es gibt 8 parallel laufende Kreise mit diesmal 64 neuen Mitgliedern. Die Teilnehmer 8-15 werden in ihrem jeweiligen Kreis jetzt von den jeweiligen Spielern 32-39 mit jeweils bis zu 5.000 Euro beschenkt, insg. also mit bis zu 40.000 Euro. Mit dem jeweils 39. Mitspieler werden sich die 8 Kreise abermals teilen. Es wird dann 16 parallel laufende Kreise geben mit insg. 128 neuen Mitspielern. |
Auf den ersten Blick sieht es also so aus, dass die auf Stufe 4 einsteigenden 8 Spender in einem Schenkkreis nur maximal 31 Mitspieler (39 -8) anwerben müssen, um ihren ersten Gewinn einzustreichen. Das stimmt irgendwie ja auch und wird daher von pfiffigen Schenkkreis-Teilnehmern auch gerne bei der Anwerbung neuer Mitspieler ins Feld geführt. Dass dies viel zu kurz gedacht und letztlich auch falsch ist, liegt in erster Linie daran, dass das Geldspiel in der Regel nur anhand des jeweils eigenen Kreises dargestellt wird, so wie wir es hier auch gemacht haben.
Die Schenkkreise lassen sich jedoch auch einfacher und anschaulicher als Pyramidensystem darstellen (sogenannte Y-Pyramide):
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Die Stufen 1 |
Runde 3 4 |
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Runde 1 1 |
5 |
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Runde 2 2 |
6 |
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3 |
7 |
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Runde 4 8 |
12 |
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9 |
13 |
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10 |
14 |
|
11 |
15 |
Wenn man das Schenkkreis-System auf diese - vollständige und damit richtige - Weise darstellt, kann man bei der Betrachtung des eigenen Schenkkreises (denken Sie sich, Sie wären wieder die Nummer 8) nicht mit einer Zahl von lediglich 31 anzuwerbenden Mitspielern enden. Damit das ganze Schenkkreis-System funktioniert, müssen vielmehr insgesamt 127 Mitspieler teilnehmen. Nach Einstieg der Nummer 8 müssen also 119 weitere Teilnehmer gefunden werden.
Die auf den eigenen Schenkkreis reduzierte Rechnung lässt auch vollkommen außer Acht, dass sich die Anzahl der konkurrierenden, parallel laufenden Schenkkreise in jeder Runde verdoppelt. Und das passiert nicht etwa ganz abstrakt irgendwo, sondern konkret in der jeweiligen Stadt oder Region, wo das Spiel veranstaltet wird. Und es passiert aller Wahrscheinlichkeit nach schon seit Jahren. Dabei macht es kaum einen Unterschied, ob ein neuer Schenkkreis gegründet wird (gut für die ersten sieben Personen, denn sie zahlen nichts) oder ein alter Schenkkreis fortgeführt wird. Der Markt - auch der regionale - wird so oder so seit Monaten, wenn nicht seit Jahren, abgegrast. Wie schnell es - wie bei jedem Pyramidensystem - auf dem Markt ganz eng wird, verdeutlichen die folgenden Pyramiden-Rechnungen:
| Runden |
Beschenkte pro Runde |
Beschenkte gesamt |
Angeworbene pro Runde |
Mitspieler gesamt |
Verlierer pro Runde |
Verlierer in % |
| 1 |
1 |
1 |
14 |
15 |
14 |
93.3 |
| 2 |
2 |
3 |
16 |
31 |
28 |
90.3 |
| 3 |
4 |
7 |
32 |
63 |
56 |
88.9 |
| 4 |
8 |
15 |
64 |
127 |
112 |
88.2 |
| 5 |
16 |
31 |
128 |
255 |
224 |
87.8 |
| 6 |
32 |
63 |
256 |
511 |
448 |
87.7 |
| 7 |
64 |
127 |
512 |
1023 |
896 |
87.5 |
| 8 |
128 |
255 |
1.024 |
2.047 |
1.792 |
87.5 |
| 9 |
256 |
511 |
2.048 |
4.095 |
3.584 |
87.5 |
| 10 |
512 |
1.023 |
4.096 |
8.191 |
7.168 |
87.5 |
| 11 |
1.024 |
2.047 |
8.192 |
16.383 |
14.336 |
87.5 |
| 12 |
2.048 |
4.095 |
16.384 |
32.767 |
28.672 |
87.5 |
| 13 |
4.096 |
8.191 |
21.768 |
65.535 |
57.344 |
87.5 |
| 14 |
8.192 |
16.383 |
65.536 |
131.071 |
114.688 |
87.5 |
| 15 |
16.384 |
32.767 |
131.072 |
262.143 |
229.376 |
87.5 |
|
16 |
32.768 |
65.535 |
262.144 |
524.287 |
458.752 |
87.5 |
| 17 |
65.536 |
13.1071 |
524.288 |
1.048.575 |
917.504 |
87.5 |
| 18 |
131.072 |
262.143 |
1.048.576 |
2.097.151 |
1.835.008 |
87.5 |
| 19 |
262.144 |
524.287 |
2.097.152 |
4.194.303 |
3.670.016 |
87.5 |
| 20 |
524.288 |
1.048.575 |
4.194.304 |
8.388.607 |
7.340.032 |
87.5 |
Der Gründer
des Schenkkreises hat in der ersten Runde insgesamt 14 Mitspieler
angeworben. Nachdem er ausbezahlt wurde, müssen in der nächsten
Runde 16 neue Spieler (2 Kreise à 8 neue Spieler auf Stufe 4)
angeworben werden. Insgesamt machen dann 31 Spieler mit. Etc.
Damit die ersten 8 Spender, die in Runde 1 auf Stufe 4
des Schenkkreises eingetreten sind, in der 4. Runde auf Stufe
1 gelangen und ausbezahlt werden, müssen insgesamt 127
Mitglieder ins Spiel eingestiegen sein. Neue Mitspieler, die
dann zu diesem Zeitpunkt auf Stufe 4 des Schenkkreises einsteigen,
befinden sich im Kreis bzw. in der Pyramide 3 Stufen bzw. Runden
unter ihnen, also schon in Runde 7 des Geldspiels. Für sie
müssen insgesamt bereits 8.191 Mitspieler rekrutiert
worden sein, damit "der Kreislauf für jede Person
erfüllt ist" und "für alle Menschen
genug da ist", sprich: sie nach 3 weiteren Runden (in
Runde 10 des Spiels) auf Stufe 1 des Kreises vorrücken und
ausbezahlt werden.
Das Verhältnis Gewinner zu Verlierer
ist übrigens ab der 7. Runde immer 1 zu 8, vorher sogar
noch schlechter. D.h. der Anteil der Gewinner an diesem System liegt
nur bei max. 12,5 %. Der große Rest von mind. 87,5 % verliert. Auch
wenn alle, die Sie kennen, gewinnen sollten: zu jedem Zeitpunkt macht
die Zahl der Gewinner immer nur etwa 12,5 % aus (Kleinere Schwankungen
sind bedingt durch die verschiedenen Zeitabläufe der parallel
laufenden Schenkkreise) Und da das Spiel irgendwann kollabieren muss,
gilt uneingeschränkt:
Etwa 87,5 % aller Teilnehmer verlieren Ihren Einsatz, garantiert!!!
Nur einmal angenommen das Spiel
kollabiert erst in der 20. Runde,
dann verlieren über 7,3 Millionen
Mitspieler Ihren Einsatz!!!
Nehmen Sie sich die Zeit, dies alles gedanklich nachzuvollziehen. Es kann anfangs etwas verwirrend sein (was die Veranstalter wahrscheinlich nicht gerade quälen wird). Sie müssen vor allem die Begriffe Stufe und Runde auseinander halten.
Es ist nicht schwer auszurechnen, dass bei Erreichen der 23. Runde mehr als alle Erwachsenen Deutschlands mitmachen müssten. Und da die Schenkkreise seit geraumer Zeit auch in Deutschland laufen, können neue Mitspieler nicht davon ausgehen, in einer der vorderen Runden einzusteigen, vielleicht noch nicht einmal in einer der im Schaubild abgebildeten!
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Es wird vereinzelt auch von Schenkkreisen berichtet, die nach dem ganz klassischen Pyramiden-System vorgehen, d.h. jeder Mitspieler sucht sich 8 neue Mitspieler, um sofort seinen gesamten Gewinn einzukassieren (siehe rechts). Auf diese Rechenweise kommt man natürlich bereits nach recht wenigen Runden auf sehr hohe Mitspielerzahlen. Diese Rechnung ist
jedoch falsch, da sie die Mehrstufigkeit des Systems
nicht berücksichtigt. |
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Nun wird von manchen Schenkkreis-Verfechtern angeführt, solche Pyramiden-Rechnungen seien doch viel zu theoretisch, gar "irrational", der Schenkkreis spiele sich ja auf lokaler Ebene ab. Hans (Name geändert) geht in einer Forumsdiskussion z.B. davon aus, dass in einer Stadt mit 20.000 Einwohner 5.000 potentielle Interessenten für Schenkkreise zur Verfügung stehen würden, also ein Viertel der Bevölkerung. Unwahrscheinlich. Aber auch wenn wir diese optimistische Zahl zugrunde legen, sehen wir nach einem Blick auf die weiter oben stehenden Zahlenpyramiden, dass dieses System gerade wegen der angeführten lokalen Begrenzung ganz schnell vorbei ist (vorher haben einige Mitspieler auf Kosten der Masse natürlich richtig gut abgesahnt).
Dies kann auch nicht dadurch abgewendet
werden, dass ehemalige Mitspieler nochmals einsteigen, was gerne behauptet
wird und auch passiert.
Zitat: "In die bestehenden Lotusblüten-Kreise steigen
immer wieder bereits beschenkte Mitglieder aus anderen beendeten Kreisen
ein und fördern damit das Weiterbestehen neuer Kreise. Durch die „Team-Arbeit“
entsteht eine Eigendynamik, die das erfolgreiche Durchlaufen in den
Kreisen ermöglicht."
Wenn dies im kleinen Stil geschieht, verzögert sich das Platzen der
Seifenblase nur gering. Geschieht es im großen Stil, kommt es zu nichts
anderem, als einem groß angelegten Verschiebebahnhof für Geld.
Versuchen Sie mal, innerhalb einer nahezu geschlossenen Gruppe durch
hin und her Schieben von Geld das Versprechen einzulösen, dass alle
Geld verdienen. Das ist genauso unmöglich wie in einem Pyramidensystem
ohne Wiedereinsteiger.
In den USA ist die Rechtslage eindeutig. Dort mussten schon
Herzkreis-Teilnehmerinnen in Haft, auch in der Schweiz drohen
Teilnehmern von Pyramidenspielen Geldbußen und Gefängnisstrafen.
In Deutschland richtet sich die Strafbarkeit der Veranstalter und
Teilnehmer von Schneeball-, Pyramiden- & Kettenbrief-Systemen
in erster Linie nach § 6c UWG:
§ 6c Progressive Kundenwerbung, Schneeballsystem
"Wer es im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch andere unternimmt, Nichtkaufleute zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, ihnen besondere Vorteile für den Fall zu gewähren, dass sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, denen ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer gewährt werden sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Nichtkaufleuten im Sinne des Satzes 1 stehen Personen gleich, deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."
Es würde hier den Rahmen sprengen,
die Strafbarkeit nach § 6c UWG bis ins Detail zu erläutern. Juristisch
Interessierte können sich z.B. hier weiter informieren:
UWG-Kommentar
Geldgewinnspiele und Schneeballsysteme (pdf-Datei) von Prof. Dr.
Dr. h. c. Harro Otto, Bayreuth
Wir werden im Folgenden nur auf die "Knackpunkte" eingehen, von denen es allerdings eine Reihe gibt:
Noch eines vorweg: sofern ein Geldspiel prinzipiell unter den Tatbestand des § 6c UWG fällt, kann sich nicht nur der Veranstalter sondern auch der Teilnehmer strafbar machen.
In der Regel wird die Strafbarkeit bei Schenkkreisen
jedoch bereits an der Voraussetzung des "geschäftlichen
Verkehrs" scheitern. Dazu müsste die Tätigkeit der
dauernden Förderung eines beliebigen Geschäftszweckes dienen.
Der Begriff erfasst jede selbständige Tätigkeit, in der
eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt (ständige Rechtsprechung).
Solange die Schenkkreise im privaten Kreise ohne zentralen "Organisator"
veranstaltet werden, wird in der Regel kein geschäftlicher Verkehr
in diesem Sinne vorliegen.
Das kann im Einzelfall natürlich anders sein, z.B. dann, wenn
eine Person oder Gruppe systematisch Schenkkreise aufbaut, verwaltet
oder steuert, um entweder durch eine hierfür eigens erhobene
Gebühr oder durch die eigenen erzielten Gewinne ein mehr oder
minder festes Einkommen zu erzielen. Dann kann u.U. auch ein Handeln
im geschäftlichen Verkehr angenommen werden.
Die versprochenen "besonderen Vorteile" i.S.d. § 6c UWG sind die zu erwartenden Gewinne, also die Gewinnchancen. Umstritten ist, ob diese vom Veranstalter/Organisator selbst gewährt werden müssen oder ob es ausreicht, dass sie aus dem System des Spiels resultieren. Beides wird in der Rechtsprechung vertreten, aber nur wenn man der zweiten Ansicht folgt, könnte sich aus der Teilnahme am Schenkkreis ein strafbares Verhalten ergeben, da man den Gewinn i.d.R. nicht von einem Organisator - sofern es einen gibt - ausbezahlt bekommt, sondern von den Teilnehmern direkt erhält.
Zudem müssen die Teilnehmer zur "Abnahme
von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten" veranlasst werden
bzw. worden sein, sie müssen also eine vom besonderen Vorteil
unterschiedliche "Gegenleistung" für ihren Einsatz
(ihr "Geschenk") erhalten haben.
Der BGH hatte in einem ähnlichen Fall mit Beschluss
vom 22.10.1997 (BGHSt 43, 270) die "Mitgliedschaftsrechte"
als Gegenleistung angesehen, ist dafür aber vielfach mit der
Begründung kritisiert worden, die Mitgliedschaftsrechte würden
nichts anderes beinhalten als die "Gewinnaussichten". Diese
seien jedoch bereits der "besondere Vorteil" i.S.d. §
6c UWG und könnten daher nicht zugleich das abzunehmende Recht,
also die Gegenleistung sein. Also auch hier wieder eine Frage, die
unter Juristen nicht einheitlich beantwortet wird.
Fazit:
Die Teilnahme an Schenkkreisen der ursprünglichen Art, die also
nur im kleineren privaten Kreise stattfinden, ist nach unserer Ansicht
regelmäßig nicht strafbar gemäß § 6c UWG.
Bei Abwandlungen, die zentral organisiert oder gesteuert werden, kann
im Einzelfall ein strafbares Verhalten (nach § 6c UWG) vorliegen,
vor allem wenn eine wie auch immer geartete Bearbeitungsgebühr
erhoben wird.
Dazu noch eine Anmerkung:
Viele Teilnehmer sagen, sie wüssten oder ihnen sei erklärt
worden, dass der Gewinn nicht garantiert sei und sehen dies zugleich
als Argument gegen die Strafbarkeit der Schenkkreise an. Für
eine Strafbarkeit nach § 6c UWG braucht jedoch keine Gewinngarantie
gegeben zu werden, es genügt vielmehr - wie eben schon ausgeführt
- eine Gewinnaussicht als besonderer Vorteil im Sinne der Vorschrift
(neben anderen Voraussetzungen).
Darüber hinaus kommt auch eine Strafbarkeit wegen Betruges in Betracht, sofern im Einzelfall falsche Versprechungen gemacht werden.
Sonderfall Tafelrunde:
Aus tätsächlicher und juristischer Sicht sind die sogenannten Tafelrunden eine der interessantesten Schenkkreis-Varianten. Gegründet wurden Sie letztes Jahr in Osnabrück, der derzeitige Schwerpunkt liegt z.Z. aber eindeutig in der Region Bielefeld.
Die Teilnehmer - nur Männer - möchten Werte wie "Ritterlichkeit, Ehrlichkeit, Integrität, Zumwortstehen und Gemeinsamkeit" hochhalten. An der Spitze einer Tafelrunde steht der König, darunter 2 Edelleute, darunter 4 Ritter und darunter 8 Knappen.
Die Geldübergabe ("Krönung") findet in der Regel in einem gediegenen Ambiente statt, teilweise unter Verwendung diverser mittelalterlicher Utensilien wie Thron, Königsumhang und Krone, Ritterschlägen und Schwertträgern in edlen Gewändern.
Zur Organisation ihrer Schenkkreise benutzen die Teilnehmer eine passwort-geschützte Website, auf der alle Teilnehmer in ihrer jeweiligen Tafelrunde - in der Regel mit Vorname und Telefonnummer - verzeichnet sind. In verschiedenen Boards tauschen sich die Teilnehmer untereinander aus und verabreden neue "Krönungs"-Termine.
Jeder beschenkte König gibt einen Beitrag in Höhe von 200,- Euro zur Finanzierung der Tafelrunden-Homepage.
Eine Großzahl der Teilnehmer ist gleich mehrfach in verschiedenen Schenkkreisen der Tafelrunde vertreten.
Juristische Beurteilung der Tafelrunden
§ 6c UWG:
Handeln im geschäftlichen Verkehr: Die Tafelrunden bedienen sich eines zentralen Mediums zur Steuerung ihrer Aktivitäten. Viele Teilnehmer versuchen durch Mehrfach-Beteiligungen große Summen durch das Tafelrunden-System zu verdienen.
Unseres Erachtens lässt sich hier daher gut die Annahme vertreten, dass die Teilnehmer wirtschaftliche Zwecke verfolgen und am Erwerbsleben teilnehmen.
Zudem stellt unseres Erachtens auch die Abgabe von 200 Euro zur Finanzierung der Tafelrunden-Homepage ein Handeln im geschäftlichen Verkehr dar, da der Homepage-Betreiber hierdurch faktisch ein Entgelt für die Verwaltung der Tafelrunden, jedenfalls aber für das zur Verfügung stellen der Verwaltungsplattform, erhält.
Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten: Nach unserer Ansicht erwerben die Teilnehmer hier Mitgliedschaftsrechte, die vom besonderen Vorteil - der Gewinnaussicht - unterschiedlich sind. Diese Rechte liegen darin, dass ihnen im Internet eine Plattform zur Verfügung gestellt wird, die es ihnen ermöglicht, ihre Aktivitäten zentral zu steuern und zu koordinieren.
Zudem kann man in der gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Homepage auch eine gewerbliche Leistung sehen.
Betrug: Auf der Tafelrunden-Homepage heißt es: "Es gibt keine Garantie darauf, in einer bestimmten Zeit ebenfalls beschenkt zu werden. Aber eine sehr grosse Wahrscheinlichkeit dafür." Letzteres mag am Anfang der Fall gewesen sein. Diese "sehr große Wahrscheinlichkeit" sinkt aufgrund der Progressivität des Systemes aber mit jedem Neu-Einsteiger. Wir halten dies für ein Vorspiegeln falscher Tatsachen im Sinnes des Betrugstatbestandes.
Wir halten auch den Satz: "An der Tafelrunde verdient das Finanzamt nichts, das Geld bleibt in jeder selbstverwalteten Tafel." für eine Falschinformation, da es sich nach unserer Ansicht bei dem "Geschenk" nicht um eine Schenkung im juristischen Sinne handelt, schließlich erwartet jeder Teilnehmer früher oder später eine Gegenleistung (auch wenn dies teilweise nicht zugegeben wird). Dass diese Gegenleistung i.d.R. von einem Dritten kommt, ist hierbei rechtlich unerheblich. Tatsächlich müssten die Teilnehmer Ihre Gewinne daher versteuern (das trifft im Übrigen auf jeden Schenkkreis zu).
Fazit: Die Teilnehmer der Tafelrunde sind einer Strafbarkeit jedenfalls ein ganzes Stück näher als die Teilnehmer an herkömmlichen Schenkkreisen. Nicht umsonst ermitteln nach Medienberichten derzeit verschiedene Staatsanwaltschaften gegen die Tafelrunden wegen Betrugsverdachts (Stand März 2003).
In jedem Fall handelt es sich bei
jeder Art von Schenkkreis um ein nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten
sittenwidriges Geschäft: Der Bundesgerichtshof nannte 1999 ein
solches Spielsystem sittenwidrig, „das darauf anlegt, dass die
ersten Mitspieler einen Gewinn erzielen, während die Masse ihren
Einsatz verlieren muss, weil keine neuen Mitspieler mehr geworben
werden können.“ Theoretisch kann man seinen Einsatz daher vom
"Beschenkten" oder auch vom Anwerber als Schadensersatz
zurückfordern, es sei denn, man war selber bösgläubig,
d.h. man wusste von der Sittenwidrigkeit des Geschäfts. Die schriftliche
Erklärung des Verzichts auf Rücktritts- und Entschädigungsrechte
etc., die Teilnehmer teilweise unterschreiben müssen, kann wegen
der Sittenwidrigkeit des ganzen Geschäftes in der Regel keine
Wirkung entfalten.
Die Argumente der Schenkkreis-Teilnehmer gegen die Illegalität
der Schenkkreise sind ebenso zahlreich wie vordergründig.
Die Liste ließe sich noch lange fortführen. An den juristischen Tatsachen können diese Behauptungen jedoch nichts ändern. Sie dienen lediglich dazu, eventuelle Bedenken mit fadenscheinigen Argumenten zu zerstreuen.
Verbraucherschützer raten jedenfalls dringend von einer Teilnahme ab. Wir auch. Nach unserer Ansicht ist es eine reine - teils mit Gefühl gewürzte - Abzocke.
Bevor Sie jetzt vielleicht denken: "Die 100 - 5000 Euro riskiere ich, mehr kann ich schließlich nicht verlieren. Vielleicht springt ja auch noch was dabei raus", sollten Sie folgendes bedenken:
Weitere Beiträge (USA-Berichte):
Weitere Informationen:
Web-Seiten, die es nicht mehr gibt:
Zum Schluss noch die Kurzdarstellung des Schenkkreis-Systems
durch einen Leser dieses Beitrages:
| 1. Es handelt sich um eine Umverteilung
des Geldes von unten nach oben. 2. Durch die Progression wird es sehr schnell eng auf dem "Markt". Sehr bald werden also die Letzten "von den Hunden gebissen". 3. Und dann stehen einem König, der Geld kassiert hat 14 Untertanen (93%) gegenüber, die 5.000 Euro verloren haben. 4. Sechs dieser Untertanen (40%) dürften außerdem Freunde verloren haben. |
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| 1 |
<- bekommt Geld
und Ärger (ist ihm aber egal) <- kein Geld und Ärger von 3 und 4 <- kein Geld und Ärger von 4 <- kein Geld und Ärger über sich selbst |
Artikel ergänzt: 07.02.2005