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Author Topic: Marktaufsicht unterstützt Einhaltung des Elektro- +Elektronikgerätegesetzes  (Read 910 times)

ama

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From: UBA-Presseinformation <presseverteiler@uba.de>
Subject: " Kooperation zwischen Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt";
Umweltbundesamt, Presseinformation Nr. 02/08
Date: Tue, 8 Jan 2008 09:34:29 +0100


Kooperation zwischen Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt

Marktaufsicht der Bundesnetzagentur unterstützt die Einhaltung des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Die Bundesnetzagentur und das Umweltbundesamt (UBA) vereinbarten eine
Zusammenarbeit, um Ordnungswidrigkeiten im Bereich Elektro- und
Elektronikgeräte besser verfolgen zu können. "Diese Kooperation führt zu
Synergieeffekten innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Damit tragen wir
dem Gebot eines schlanken Staates Rechnung", sagte der Präsident des UBA,
Prof. Dr. Andreas Troge. "Steuermittel werden durch diese Zusammenarbeit
wirtschaftlicher und sparsamer eingesetzt", ergänzte der Präsident der
Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Die Bundesnetzagentur verfügt über ein gut funktionierendes System der
Marktüberwachung. Sie kontrolliert Elektrogeräte in Verkaufsstellen –
beispielsweise auf die gesetzlich geregelte elektromagnetische
Verträglichkeit von Geräten. Das UBA ist im Bereich des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) unter anderem dafür zuständig,
Verstöße der Hersteller von Elektrogeräten gegen die Registrierungspflicht
bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) als
Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Die Hersteller der Elektrogeräte sind verpflichtet, sich bei der EAR
anzumelden und erhalten eine Registrierungsnummer. Diese Nummer müssen die
Hersteller auf den Lieferpapieren angeben. Bei den Kontrollen der
Elektrogeräte, erfasst die Bundesnetzagentur routinemäßig künftig auch die
Registrierungsnummer. Anhand dieser lässt sich ermitteln, welcher
Hersteller ein Elektrogerät das erste Mal auf den deutschen Markt gebracht
hat. Das Fehlen der Nummer begründet den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit
nach dem ElektroG. Die Bundesnetzagentur informiert darüber künftig das
UBA und macht die Beweissicherung.

Das UBA kann  Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Kooperation
effizienter verfolgen. Hinsichtlich der Beweissicherung fallen doppelte
Tätigkeiten weg.

Informationen zur Bundesnetzagentur finden Sie unter
http://www.bundesnetzagentur.de; zur Stiftung EAR unter
http://www.stiftung-ear.de

Dessau-Roßlau, 08.01.2008
(2.127 Zeichen)
Pressesprecher: Martin Ittershagen
Mitarbeiter/innen: Anke Döpke, Dieter Leutert,
Fotini Mavromati, Theresa Pfeifer, Martin Stallmann
Adresse: Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/21 03-2122, -2827, -2250, -2318, -3927, -2507
E-Mail: pressestelle [bat] uba.de
Internet: http://www.umweltbundesamt.de
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