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Author Topic: In Bayern Vorsorgeuntersuchung für Kinder jetzt Pflicht!  (Read 1622 times)

ama

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In Bayern Vorsorgeuntersuchung für Kinder jetzt Pflicht!
« on: May 17, 2008, 05:39:27 PM »

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Bayern macht Nägel mit Köpfen beim Schutz von Kindern vor Vernachlässigung
und Misshandlung / Landesgesetzliche Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung soll
Anfang 2008 in Kraft treten / Stoiber: "Wenn der Bund nicht handelt,
handeln wir selbst" / Bei Landeserziehungsgeld, in Kindertagesstätten und
bei Einschulung wird Nachweis der Vorsorgeuntersuchung verlangt / "Klares
politisches Signal für einen starken Staat zum Schutz der Schwächsten"

Bayern macht Nägel mit Köpfen beim Schutz von Kindern vor Verwahrlosung
und Vernachlässigung.

Angesichts der zögerlichen Haltung von Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries hat das Kabinett heute beschlossen, dass Bayern selbst handelt und
ein eigenes Landesgesetz auf den Weg bringt.

Alle Eltern in Bayern werden ab Anfang nächsten Jahren [2008] zur
Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für kleine Kinder verpflichtet.

Nach den Worten von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber soll jedes kleine
Kind in Bayern regelmäßig von einem Kinderarzt gesehen werden. Zur
Durchsetzung der Pflicht zur Vorsorgeuntersuchungen wird nach Angaben
Stoibers bei Bezug von Landeserziehungsgeld, dem Besuch von
Kindertageseinrichtungen und bei der Einschulung der Nachweis des
Kinderarztes verlangt werden. Stoiber betonte die Verantwortung des
Staates zum Schutz kleiner Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung.

Stoiber: "Wenn einzelne Eltern ihre Kinder im Stich lassen, darf der
Staat die Hände nicht in den Schoß legen. Die Vorschläge Bayerns zum
Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft liegen seit mehr als einem
halben Jahr auf dem Tisch der Bundesjustizministerin. Wenn der Bund für
Deutschland nicht handelt, handeln wir für Bayern. Bayern wird mit einer
landesgesetzlichen Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung ein klares politisches
Signal für einen starken Staat zum Schutz von Kindern setzen."

Stoiber kündigte an, dass Bayern nicht nur selber handeln, sondern sich
auch weiterhin mit Nachdruck für verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen für
alle Kinder in ganz Deutschland von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr
einsetzen wird. Stoiber: "Bayern ist der Schrittmacher beim Schutz von
schwer vernachlässigten Kindern und wir werden nicht locker lassen, bis
wir in ganz Deutschland bundeseinheitliche Schutzstandards haben. Die
Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung ist das einfachste, praxisnächste und am
schnellsten umsetzbare Schutzschild gegen Vernachlässigung und Missbrauch.
Wir wollen hier auch mit anderen Ländern an einem Strang ziehen, damit
überall in Deutschland die bisher freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen zur
Pflicht gemacht werden."

Nach den Worten von Familienministerin Christa Stewens will der
Ministerrat das bereits bestehende Maßnahmenkonzept der Staatsregierung
zum Kinderschutz effektiv und zielgerichtet vervollständigen. Im einzelnen
sind folgende Instrumente vorgesehen:


1. Landesgesetzliche Pflicht zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen

Als wichtigen Schritt zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge von
Kindern wird Bayern eine landesrechtliche Pflicht zur Teilnahme an den
Vorsorgeuntersuchungen einführen. Vorsorgeuntersuchungen bieten nach den
Worten von Familienministerin Stewens im frühen Kindesalter die
Möglichkeit, medizinische Fehlentwicklungen oder auch Gefährdungen zu
erkennen. Stewens: "Kinder brauchen von Anfang an eine umfassende
gesundheitliche Vorsorge. In den ersten Lebensjahren eines Kindes werden
die Grundlagen für seine weitere Entwicklung gelegt. Nur wenn alle
Untersuchungen rechtzeitig wahrgenommen werden, besteht die Chance,
frühzeitig medizinisch oder therapeutisch zu intervenieren. Deshalb werden
wir eine landesgesetzliche Pflicht zur Teilnahme an den
Vorsorgeuntersuchungen einführen." Nach den Worten von Stewens lassen
derzeit etwa 10 Prozent der Eltern in Bayern ihre Kinder nicht
untersuchen.
Stewens: Mit der Teilnahmepflicht wollen wir die Teilnahmequote bei den
Vorsorgeuntersuchungen steigern und auch jene Eltern erreichen, die ihre
Kinder nicht oder nicht regelmäßig untersuchen lassen. Das Bewusstsein
dieser Eltern muss noch geschärft werden, dass Vorsorgeuntersuchungen ein
wichtiger Bestandteil ihrer Erziehungsverantwortung sind."


2. Koppelung der Auszahlung des Landeserziehungsgeldes an Nachweis der
Vorsorgeuntersuchung

Als weiteres landespolitisches Instrumentarium soll in Bayern für Geburten
ab dem 1. Januar 2007 auch die Auszahlung des bayerischen
Landeserziehungsgeldes an den Nachweis der Vorsorgeuntersuchung
gekoppelt werden, kündigte Stewens an. Künftig wird das
Landeserziehungsgeld erst dann ausbezahlt, wenn die Eltern mit ihren
Kindern bei der Vorsorgeuntersuchung U6 bzw. U7 waren und das auch bei
ihrem Antrag auf Landeserziehungsgeld belegen.


3. Nachweis der Vorsorgeuntersuchung bei Anmeldung des Kindes in einer
Kindertageseinrichtung und bei der Einschulung

Zugleich sollen die Eltern in Bayern verpflichtet werden, bei der
Anmeldung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung einen
Teilnahmenachweis für die zuletzt fällige Vorsorgeuntersuchung vorzulegen.
Eltern, deren Kinder nicht an einer entsprechenden Gesundheitsuntersuchung
teilgenommen haben, werden künftig von den Fachkräften der
Kindertageseinrichtung aufgefordert, die Untersuchung nachzuholen. Kommen
die die Eltern ihrer Verpflichtung trotz wiederholter Aufforderung nicht
nach, prüfen die Erzieherinnen, ob weitere Anhaltspunkte für Verwahrlosung
oder Missbrauch vorliegen und schalten gegebenenfalls das Jugendamt ein.

Stewens: "Damit schaffen wir in Bayern eine effektive Möglichkeit, die
gesundheitliche Entwicklung von Kindern positiv zu beeinflussen und
Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden. Da 99,4 % der 3- bis 5-jährigen
Kinder in Bayern Betreuungseinrichtungen besuchen, können wir so eine
beinahe lückenlose Kontrolle sichern." Ferner sollen alle Eltern in Bayern
verpflichtet werden, bei der Anmeldung zur Einschulung einen Nachweis über
die Wahrnehmung der U 9 vorzulegen.


4. Vernetzung von Ärzten, sozialen Diensten und Sicherheitsbehörden

Dreh- und Angelpunkt eines effektiven Kinderschutzes ist nach den Worten
von Stewens auch die enge Kooperation zwischen allen beteiligten Stellen -
von der Gesundheits- und Jugendhilfe über die Schule bis hin zu Polizei
und Justiz. Stewens kündigte an, dass ihr Handeln noch konsequenter
aufeinander abgestimmt werden soll, damit alle Beteiligten an einem Strang
ziehen. Um für die Praxis Hilfestellungen zu geben, sollen regionale
Kinderschutzkonferenzen und gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen aller
im Bereich des Kinderschutzes Tätigen durchgeführt werden. Stewens
kündigte an, dass sie noch in diesem Jahr eine Auftaktveranstaltung für
regionale Kinderschutzkonferenzen in ganz Bayern machen werde, an denen
bayernweit Datenschutzbeauftragte, Familienrichter und Polizisten, Ärzte
und Hebammen, Jugendamtsleiter und Jugendhelfer teilnehmen können.


5. Frühwarnsystem

Daneben tritt Bayern für ein breit angelegtes neues Frühwarnsystem ein,
das bereits in zwei Pilotprojekten erprobt wird. Um riskante
Entwicklungsverläufe in Familien noch rechtzeitig und systematisch zu
erkennen, werden gegenwärtig im Landkreis Traunstein und in der Stadt
Erlangen sog. "koordinierte Kinderschutzstellen" erprobt. Ziel dieses
Frühwarnsystems ist es, anhand fachlich anerkannter Risikofaktoren bereits
in der Schwangerschaft und bei der Geburt festzustellen, ob bei jungen
Eltern eine Überforderung oder Vernachlässigung der Kinder droht. Bei dem
Frühwarnsystem sollen zum Beispiel das Können und die Erfahrungen von
Hebammen, Geburtskliniken und Ärzten genutzt werden, um Eltern und Kindern
rechtzeitig zu helfen.


Mit diesen Initiativen schöpft Bayern nach den Worten von
Familienministerin Stewens seine landesrechtlichen Möglichkeiten zur
Stärkung des Kinderschutzes aus. Stewens: "Das heute beschlossene
Maßnahmepaket ergänzt die Initiativen, die Bayern bereits auf den Weg
gebracht hat. Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern haben häufig ihre
Ursache in einer Überforderungssituation der Eltern. Eltern müssen daher
frühzeitig auf ihre Erziehungsaufgabe vorbereitet werden. Die bayerischen
Maßnahmen reichen deshalb von der Fortbildung der Hebammen über die
Förderung von Schreibabyambulanzen bis hin zu speziellen Angeboten für
Hochrisikofamilien."
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mehr:
http://www.stkarchiv.bayern.de/Presse-Info/PM/2007MRat/070626-Ministerrat.html
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« Last Edit: May 17, 2008, 05:40:25 PM by ama »
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