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Korrupt wie ein Deutscher => Der soziale Graben => Topic started by: wilma on April 09, 2010, 03:13:02 PM

Title: aktuelle Hartz IV-Urteile - eiskalt
Post by: wilma on April 09, 2010, 03:13:02 PM
Zwei aktuelle Urteile zu Hartz IV, die einem das Blut in den Adern gefrieren lassen.

Gerichtlich beförderte Armutszementierung, Chancenvernichtung und
soziale Kälte - so seh ich das.

Geldgeschenke für Hartz-IV-Bezieher sind Einkommen
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/970727

Amt kassiert das Weihnachtsgeld von Oma
http://www.neues-deutschland.de/artikel/168782.amt-kassiert-das-weihnachtsgeld-von-oma.html

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Großmütter erfüllen ihren Enkeln oft Wünsche, die ihnen die Eltern nicht erfüllen können. So auch die Oma dreier minderjähriger Kinder aus dem sächsischen Grimma. Wohl auch weil deren Mutter auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist, hatte die Frau ihren Enkeln zum Geburtstag und zu Weihnachten insgesamt 570 Euro überwiesen. Der zuständige Landkreis Leipzig wertete diese Geschenke als Einkommen und schickte der Mutter einen Rückforderungsbescheid.
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Anrechnungsfrei seien nur 50 Euro pro Jahr und Enkel, so das LSG. Die Großmutter hatte den Kindern das Geld aber in Summen zwischen 100 und 135 Euro überwiesen. Ein Fehler: Da Beträge immer über dem 50-Euro-Limit lagen, seien alle Überweisungen vollständig als Einkommen anzurechnen, befand das Landessozialgericht.
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Seit Jahren weisen Sozialexperten daraufhin, dass Kinder eigentlich mehr Geld für Bekleidung bräuchten, dass sie schnell aus ihren Klamotten rauswachsen.
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Doch zumindest eine Hoffnung besteht noch für die junge Mutter aus Grimma: Wegen der »grundsätzlichen Bedeutung« des Falls wurde er zur Revision beim Bundessozialgericht zugelassen.
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Rückschlag für Hartz-IV-Familien
Kindergeld darf angerechnet werden

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2519655_Kindergeld-darf-angerechnet-werden.html

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Das Kindergeld kann voll auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Regelung am Donnerstag für verfassungsgemäß erklärt. ...  Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, für Sozialgeldempfänger ohne steuerpflichtiges Einkommen alle steuerlichen Vergünstigungen zu berücksichtigen, die Steuerzahler erhalten.
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