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Author Topic: Gericht untersagt Spahn-Korruption  (Read 482 times)

Thymian

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Gericht untersagt Spahn-Korruption
« on: February 10, 2021, 11:02:15 AM »

https://meedia.de/2021/02/10/gericht-untersagt-vorlaeufig-kooperation-zwischen-bund-und-google/

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Plattformen
Gesundheitsportal
Gericht untersagt vorläufig Kooperation zwischen Bund und Google
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Man beachte das hintervotzige Wort "vorläufig". In üblicher Vorgehensweise wird das als Salami-Taktik durchgeschoben werden, Scheibe um Scheibe. Aber man darf die Hoffnung nicht aufgeben, diesen Betrug vollständig zu schreddern.


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Gesundheitsminister Jens Spahn, der Kopf hinter dem Gesundheitsportal – Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich
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Jens Spahn? Na klar, der ist auch bei den Homöopathiemafiosi so generös gewesen, Millionen von Versichertengeldern zu veruntreuen und den betrügerischen Krankenversicherungen weiterhin zu erlauben, Homöopathie zu bezahlen auf Kosten der Allgemeinheit. Jens Spahn ist kein Ungeübter...


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Das Landgericht München hat die Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen von Verlagen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt, wie das Gericht mitteilte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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"Gesundheitsportal"? Was für ein "Gesundheitsportal"? Es gibt schon so viel Schund im WWW, wozu dann noch mehr Schund? Doch nicht etwa um für die Konzeption und den Betrieb "verdienten Genossen" lukrative Aufträge zuzuschanzen?


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    dpa
    10.02.2021

Geklagt hatten Burda und der Wort & Bild Verlag, der di „Apotheken Umschau“ herausgibt (MEEDIA berichtete)
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Burda!? Das stinkt schon mal. "Wort & Bild" stinkt auch. Also 2 Stinker auf dem Weg nach vorgestern. Die wollen der Republik Korruptistan Steine in den Weg legen. Ganz bestimmt nicht ohne eigennützige Hintergedanken.

Und der Rest? Wo sind die andere Verlage? Warum tun die nichts? Oder schicken die Burda und "Wort & Bild" erst mal vor, die Lage zu erkunden?


Jetzt zu der Sache an sich: Was wollen "Bund", also die Spahn-Strategen, und Google?

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Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale. Der Medienkonzern Hubert Burda Media hatte über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, geklagt.

Bei der Kooperation geht es um dies: …Bei Google-Suchanfragen etwa zu Krankheiten oder Beschwerden wird bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Bundesgesundheitsministerium verantwortet wird. Im November stellte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Zusammenarbeit mit dem US-Internetkonzern vor. Verlage wie Burda sehen darin ihre Position geschwächt und befürchten Nachteile, weil sie auch Gesundheitsportale im Portfolio haben.
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Des Pudels Kern: "Bei Google-Suchanfragen etwa zu Krankheiten oder Beschwerden wird bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Bundesgesundheitsministerium verantwortet wird."

Das ist doch nichts anderes als eingeblendete Reklame! Für Reklame bekommt Google Geld. Warum sollte Google eine Reklame einblenden? Doch nicht etwa für Geld? Wie soll das gehen? Zahlt die Spahn-Korruption an Google soundsoviele Millionen Euro pro Jahr um diese Werbung einblenden zu lassen?

Oder ist da noch ganz etwas anderes im Busch? Wenn das neue "Portal" von Spahn-Korruption und Google GEMEINSAM betrieben werden, wie soll dann Geld fließen? Ohne Geld macht Google kein Prozessorbeinchen krumm, das ist sicher.

Also: WOHER KOMMT DAS GELD? Bahnt sich da ein neuer Reklamehökerer an, so wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk/Fernsehen? Lange vor unserer Zeit waren Radio und Fernsehen werbefrei. Bis irgendwelche Drecksäcke auf die Idee kamen, hier ein bißchen und da ein bißchen, die Gesetze zu biegen und zu brechen und umzudeuten und um zumodeln, bis die Öffentlich-Rechtlichen ein Monsterkoloß wurden, für den die Bürger jährlich um 8 Milliarden Euro Zwangsgeld gebracht werden, und obendrein auch noch bis spät in die Nacht Reklamejauche ertragen müssen.

Woher kommt das Geld? Soll das neue "Portal" Reklame beinhalten, die dann von Google vermarktet wird?

"Der Medienkonzern Hubert Burda Media hatte über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, geklagt." Wieso? Wieso klagt Burda? Weil durch die Reklame in den Google-Trefferseiten die Surfer eher zu dem neuen "Portal" gelockt werden und nicht zu Burdas Katastrophe "Netdoktor.de" gehen, wodurch es bei Netdoktor.de weniger Reklameklicks geben wird? Befürchtet Burda einen Verdrängungswettbewerb?

Wettbewerb?

"Verlage wie Burda sehen darin ihre Position geschwächt und befürchten Nachteile, weil sie auch Gesundheitsportale im Portfolio haben." Ach? Deswegen? "Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß." Weil der Staat Privatfirmen beim Belügen der Bürger keine Konkurrenz machen darf? Oder weil er dafür kein Geld einsacken darf? Bei den Öffentlich-Rechtlichen Medien hat man diese Angst doch auch nicht. Da preßt man den Bürgern sogar noch mit Waffengewalt 8 Milliarden Euro pro Jahr ab.

Irgendetwas stinkt da im Hintergrund. Was es ist, verrät Meedia nicht. Wissen die es nicht? Oder schweigen die aus Vorsicht?

Da kommt noch etwas auf uns zu, und es ist nichts Gutes!

Was Burda betrifft: Burda sollte seinen Reklamelotterladen Netdoktor.de kielholen und die verlogene Homöopathiereklame rauswerfen, samt den dafür Verantwortlichen. Das werden die aber nicht tun, weil sie dafür doch Geld von der Homöopathiemafia kassieren. Das heißt: Man müßte sich den Markt ansehen, den Burda "bedient". Soll das neue "Gesundheitsportal" den gleichen Markt bedienen, also auch die Homöopathiemafia? Dann wäre das ein Verdrängungswettbewerb. Wenn das Gesundheitsportal aber ganz anderen Bereiche abdeckt, was dann? Wieso ist Burda auf diesen Bereichen nicht aktiv? Over versagt Burda schlicht und ergreifend?

Da ist noch einiges im Busch. Wie wäre es mit einer Beteiligung von Burda am neuen "Gesundheitsportal"? Wie bei einer großen Koalition sind sich plötzlich alle einig, GEMEINSAM das Ding zu betreiben. Das hieße dann: die Bürger gegen die Korruptistan-Liga. Wobei die Korruptistan-Liga wie die Öffentlich-Rechtlichen Medien eine Zwangsgebühr einführt, wie bei der GEZ.

Da kommt noch etwas auf uns zu, und es ist nichts Gutes!
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Krik

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Re: Gericht untersagt Spahn-Korruption
« Reply #1 on: February 17, 2021, 06:51:36 AM »

Durch einen vertraulichen Hinweis interessierter Kreise kamen wir auf diese Pressemitteilung:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2021/6.php

[*quote*]
Lg-muencheni
Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen Strafjustiz

Pressemitteilung 06 vom 10.02.2021
„Netdoktor gegen BRD und Google: Vereinbarung über Knowledge Panels kartellrechtswidrig“

Netdoktor gegen BRD und Google:
Vereinbarung über Knowledge Panels kartellrechtswidrig“


Heute hat die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I zwei Anträgen der NetDoktor.de GmbH in einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (37 O 15721/20), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, und gegen die Google Ireland Ltd. (37 O 15720/20) im Wesentlichen stattgegeben.

Die Kammer hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Google vorläufig eine Zusammenarbeit untersagt, die darauf gerichtet ist, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen (sog. Knowledge Panels) mit Gesundheitsinformationen anzuzeigen, die aus den Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals des Bundesministeriums für Gesundheit (gesund.bund.de) gespeist und mit einem Link zu diesem Portal versehen sind. Die Kammer bewertete dies als Kartellverstoß.

Zur Begründung der beiden Urteile führte die Vorsitzende Richterin, Dr. Gesa Lutz, in ihrer mündlichen Urteilsbegründung aus:

„Der Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals durch das BMG ist keine rein hoheitliche Tätigkeit, sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen ist. Das BMG ist mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt. Denn die bestmögliche Position auf der Ergebnisseite der Google-Suche, nämlich die neu geschaffene, prominent hervorge-hobene Position „0“ in der Infobox, steht privaten Anbietern von Gesundheitsportalen von vornherein nicht zur Verfügung. Als Betreiber eines Gesundheitsportals ist NetDoktor in besonderem Maße davon abhängig, auf der Suchergebnisseite der Google-Suche eine gute Sichtbarkeit zu erzielen, da rund 90% der Nutzer über eine Google-Suche bei NetDoktor landen. Diese Sichtbarkeit wird stark eingeschränkt, weil die Infoboxen die Aufmerksamkeit der Nutzer von den allgemeinen Suchergebnissen ablenken und auf sich ziehen. Damit stillen sie das Informationsbedürfnis der Nutzer bereits vielfach. Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei NetDoktor und damit potentiell auch zu einem Verlust von Werbeein-nahmen, mit denen NetDoktor als privater Anbieter sein Portal finanziert.

Die Zusammenarbeit von Google und dem BMG ist auch nicht wegen qualitativer Effizienzgewinne, etwa wegen einer Verringerung des Suchaufwands für die Nutzer oder einer Verbesserung der Gesundheitsaufklärung der Bevölkerung durch die Infoboxen, ausnahmsweise zulässig. Denn etwaige mit der Zusammenarbeit verbundene Vorteile wiegen jedenfalls nicht die Nachteile auf. Diese liegen insbesondere in einer möglichen Verdrängung der seriösen privaten Gesundheitsportale und in der damit verbundenen drohenden Reduzierung der Medien- und Meinungsvielfalt.

Die Kammer bewertet die Anträge auf Erlass der einstweiligen Verfügungen auch als dringlich, da NetDoktor glaubhaft gemacht hat, dass sich die geringere Sichtbarkeit bei einigen besonders oft gesuchten Krankheiten seit Beginn der Zusammenarbeit von Google und dem BMG bereits in rückläufigen Klickraten ausgewirkt hat. Den daher zu befürchtenden Verlust von Werbeeinnahmen muss NetDoktor nicht abwarten, bevor das private Portal gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen kann.

Nicht zu entscheiden hatte die Kammer über die Frage der Zulässigkeit des Nationalen Gesundheitsportals als solches. Der hierauf zielende Antrag wurde von Netdoktor nach Hinweis der Kammer zurückgenommen. Ein weiterer Antrag, der auf einseitiges marktmissbräuchliches Verhalten von Google gestützt war, wurde aus formellen Gründen zurückgewiesen.“

Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Es handelt sich um einstweilige Verfügungsverfahren. Hauptsacheverfahren sind derzeit nicht beim Landgericht München I anhängig.

Die beiden Urteile werden auf Anfrage (pressestelle@lg-m1.bayern.de) anonymisiert an interessierte Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien herausgegeben.

Hintergrund:
Das Gesundheitsportal gesund.bund.de wird vom BMG verantwortet und ging am 01.09.2020 online. Im Rahmen einer vom BMG so bezeichneten „Zusammenarbeit“ mit Google stellt das BMG eine offene Schnittstelle zur Verfügung, wodurch alle Suchmaschinenbetreiber auf die Inhalte des Gesundheitsportals zugreifen können. Google nutzt die Inhalte, um damit Info-Boxen mit Kurzinformationen zu dem jeweiligen Gesundheitsthema zu befüllen. Am Ende der Box findet sich ein Link auf gesund.bund.de. Die sog. generischen Suchergebnisse auf der Grundlage des Google-Algorithmus sind bei der Desktopansicht weiterhin auf der linken Seite sichtbar, rechts erscheint die Infobox. Auf mobilen Endgeräten erscheint zunächst die Infobox, für die Sucherebnisse muss heruntergescrollt werden. Zum weiteren Sachverhalt wird auf die Pressemitteilung 2 vom 20.01.2021 verwiesen: Pressemitteilung 02/2021 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de).

Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Landgericht München I  Dr. Anne-Kristin Fricke – Pressesprecherin -

© Bayerisches Staatsministerium der Justiz
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Ein besonders dicker Hund ist die "Frage der Zulässigkeit des Nationalen Gesundheitsportals als solches":

"Nicht zu entscheiden hatte die Kammer über die Frage der Zulässigkeit des Nationalen Gesundheitsportals als solches. Der hierauf zielende Antrag wurde von Netdoktor nach Hinweis der Kammer zurückgenommen. Ein weiterer Antrag, der auf einseitiges marktmissbräuchliches Verhalten von Google gestützt war, wurde aus formellen Gründen zurückgewiesen.“

Burda wollte der Spahn-Korruption den Betrieb eines Gesundheitsportals untersagen, weil es ein Gesundheitsportal ist? Nennt man so etwas nicht "Jemandem einen Maulkorb verpassen"? Dann könnten die Zeitschriftenverlage die Öffentlich-Rechtlichen Medien verbieten lassen, weil die den privaten Printmedien den Markt kaputt machen. Die Kinobetreiber könnten ebenfalls klagen. Genau genommen könnten die Moritatensänger dann die Printmedien verklagen. Ich denke, das gefällt mir am besten.

Wenn man die Nachrichtensprecher zu den Moritatensängern zählt, wird es besonders lustig.



... und die Pressesprecher der Gerichte ebenfalls als Moritatensänger? Da kommt was auf die Printmedien zu.  8)
« Last Edit: February 17, 2021, 06:55:08 AM by Krik »
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REVOLUTION!

Boldafern

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Spahn-Korruption wird zunehmend ein Fall für die Gerichte
« Reply #2 on: February 24, 2021, 04:14:24 PM »

Wie kann jemand mit normalem Gehalt MEHRERE MILLIONEN EURO einsacken?

Selbst ein normaler Bundestagsabgeordneter ist nicht so reich. Wo kommt das Geld her?



Zitat aus https://www.tagesspiegel.de/politik/wegen-recherchen-zu-immobiliengeschaeften-spahn-laesst-offenbar-journalisten-ausforschen/26945128.html

[*quote*]
Wie berichtet, ist der Minister bemüht, dass der Preis für sein gemeinsam mit Ehepartner Daniel Funke gekauftes Dahlemer Grundstück in Höhe von mehreren Millionen Euro nicht in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Er besteht darauf, dass es sich hier um eine Privatangelegenheit handelt. Ein entsprechendes Unterlassungsbegehren gegen den Tagesspiegel hat das Hamburger Landgericht kürzlich bestätigt. Der Tagesspiegel hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Anlass für das Schreiben im Dezember war jedoch ein Tagesspiegel-Bericht über den Kauf einer Wohnung vom früheren Pharma-Manager Markus Leyck Dieken, den Spahn später an die Spitze der mehrheitlich bundeseigenen Gematik GmbH holte. Die Gematik soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen. Das Bekanntwerden des Deals brachte dem Minister die Kritik aller vier Oppositionsfraktionen im Bundestag ein. Spahn wollte nun im Detail vom Grundbuchamt wissen, wann welche Auskünfte über das damals knapp eine Million Euro teure Immobiliengeschäft an den Tagesspiegel geflossen sind.
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Logged

Boldafern

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Re: Gericht untersagt Spahn-Korruption
« Reply #3 on: May 23, 2021, 02:26:39 PM »

https://meedia.de/2021/04/13/burda-bringt-erste-ausgabe-der-netdoktor-zeitschrift/

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Publisher
Von Online zu Print
Burda bringt erste Ausgabe der „Netdoktor“-Zeitschrift

Chefredakteur Jens Richter und das Cover der Erstausgabe von "Netdoktor" – Fotos: Hubert Burda Media

Hubert Burda Media baut seine Angebote zu Gesundheitsthemen aus. Am Mittwoch erscheint die erste Ausgabe des Printmagazins der Marke „Netdoktor“. Burda hat das deutsche Onlineportal „Netdoktor.de“ seit August 2019 in seinem Portfolio.

MEEDIA REDAKTION
13.04.2021

Dort sind Infos rund um Gesundheit, Krankheiten und gesunden Lebensstil zu finden. Im Februar kamen dann die jeweiligen Portale in Österreich und der Schweiz dazu und jetzt das Printmagazin.

„Netdoktor.de“-Chefredakteur und COO Jens Richter zeichnet auch für das neue Printmagazin verantwortlich. Er erklärt, worauf er und das Experten-Team aus dem Competence Center Health des Burda Verlags beim Heftkonzept großen Wert gelegt haben:

„’Netdoktor.de‘ steht bekanntermaßen für sehr profunde, verlässliche und verständlich formulierte, medizinische Informationen, die zeitgleich größtmöglichen Nutzwert bieten. Diese DNA soll auch für die Leser unseres Magazins spürbar sein, wenn wir immer wieder tiefer in Themen eintauchen, komplexe Zusammenhänge und medizinische Fachsprache in kleinen Glossaren übersetzen und erläutern. Um den dafür nötigen Raum zu schaffen, setzen wir in jedem Heft zwei bis drei Schwerpunktthemen, die über die ganze Bandbreite der gestalterischen und inhaltlichen Formen die Leser:innen ansprechen.“ Ein Schwerpunktthema der Erstausgabe ist „das gesunde, starke Herz“.
[...]
[*/quote*]


Wie bitte!? "Profunde verlässliche ... medizinische Informationen"? Doch nicht etwa die bezahlten Märchen über Homöopathie? Wie heißt es doch so schön: "Der politikert wie gedruckt."
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