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Author Topic: Erneute Niederlage für Hamer vor Gericht  (Read 4525 times)

deepbluesea

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Erneute Niederlage für Hamer vor Gericht
« on: September 06, 2006, 02:33:56 AM »

Erwartungsgemäß wurde der Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Uni Tübingen, auf Vollstreckung des Urteils vom 17.12.86 abgelehnt.
Innerhalb der GNM-Sekte wird ja standhaft behauptet, die Uni Tübingen sei damals zur Habilitation bzw. "Verifikation" der GNM verurteilt worden. Tatsaächlich handelte es sich aber nur um die Korrektur eines Formfehlers im Ablehnungsbescheid. Ein neuer Ablehnungsbescheid wurde aber dadurch hinfällig, dass Hamer zum Zeitpunkt des Urteils schon deapprobiert und somit zur Habilitation gar nicht mehr berechtigt war.

In einem weiteren Schreiben "an Freunde der GNM" wettert Pilhar in mittlerweile bestens bekannter Manier gegen dieses Urteil. Angeblich sei der Antrag aufgrund falsch zitierter Gesetzestexte abgelehnt worden. Aufgrund Helmut Pilhars Unvermögen, juritische Texte zu verstehen bzw. richtig zu interpretieren (s.o.) darf jedoch an dieser Begründung gezweifelt werden. Leider ist das entsprechende Urteil noch nicht auf seiner Webpage veröffentlicht worden, was er aber sicherlich in den nächsten Tagen nachholen wird.

http://www.pilhar.com/Olivia/Korrespo/2006/20060905_Pilhar_an_Freunde.htm


dbs
« Last Edit: September 06, 2006, 05:52:17 AM by deepbluesea »
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Keine Verschwörungstheorie ist dumm genug, um keine Anhänger zu finden.

deepbluesea

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Erneute Niederlage für Hamer vor Gericht
« Reply #1 on: September 06, 2006, 03:03:12 AM »

Die Scherret hatte mal einen lichten Moment! Sie schreibt:

[*quote]
Insofern ist also die angeblich falsche Angabe von Paragraphen des RA nur eine Ausrede, eine Farce.

Ein Richter soll ja unabhängig, nach seinem besten Wissen und Gewissen entscheiden. Für die Urteilsfindung sind die zitierten Paragraphen der beteiligten Parteien unerheblich, denn bei der Urteilsfindung wälzen die Herren Richter selbst die Bücher und entscheiden dann danach, was ihrer Meinung nach auf die Sachlage zutrifft. Normalerweise.

Man stelle sich vor, ein Staatsanwalt zieht bei der Anklage eines Mörders die falschen Paragraphen herbei und der Richter lehnt eine Verurteilung ab, weil falsche Paragraphen zitiert wurden, obwohl nach sonstiger Akten- und Beweislage alles klar ist.
[*/quote]

So ist es. Die Ausrede, vom RA Hamers wären falsche Paragrafen zitiert worden, was zur Ablehnung des Antrags führte, glaubt sowieso kein Mensch. Vermutlich wurde in der Urteilbegründung "Tacheles" über die GNM und Hamer gesprochen, was dem obersten Sekten-Hüter Pilhar gar nicht gefallen hat, und er nun um Schadensbegrenzung bemüht ist.


Allerding verlässt sie dieser Moment des Durchblickes gleich wieder, denn sie resümiert:

[*quote]
Für dieses ganze Spiel gibt es ja einen Begriff; Rechtsbeugung. Nur wo will man solche Richter verklagen?
[*/quote]

Ja was können denn die Richter dafür, dass der Pilhar seine Pillen wieder nicht genommen hat?!

http://www.gnm-forum.com/phpBB2/ftopic934.html



dbs
« Last Edit: September 06, 2006, 03:09:32 AM by deepbluesea »
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MountainKing

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Erneute Niederlage für Hamer vor Gericht
« Reply #2 on: September 06, 2006, 10:39:03 AM »

In diesem Zusammenhang lässt sich auch wieder sehr gut sehen, wie von Pilhar bestimmte Dokumente den Anhängern vorenthalten werden. Ich verweise wieder auf das Urteil der Verwaltungsgerichts Sigmaringen 8 K 610/03. Dort hatte Hamer auf die Erteilung der Habilitation geklagt und verloren u.a. bereits deswegen, weil die ursprüngliche Entscheidung nun mal darauf lautete, dass Hamer neu zu BESCHEIDEN sei (wegen der formell ungültigen Entscheidung des Habil-Ausschusses), nicht, dass die UNI ihm die Habilitation zu erteilen habe. Der Hauptgrund war allerdings, dass Hamer aufgrund seiner Strafen gemäß der Habilitationsordnung schlicht nicht habilitationsfähig ist.
 
Verwiesen wurde darauf, dass HÖCHSTENS ein Vollstreckungsverfahren gemäß § 172 VwGO durchgeführt werden könnte, da Hamer aber keine entsprechenden Anträge gestellt hatte, konnte das Gericht dort nichts Genaueres ausführen. Hamer dürfte dies im neuen Rechtsstreit nun getan haben, das Gericht entschied aber entsprechend trotzdem gegen ihn, weil, wie ich wie gesagt annehme, dieser Paragraph nicht anwendbar ist oder Hamer doch wieder weitergehende Anträge gestellt hat. Das Gericht führte auch aus, dass in diesem Falle ALLES, was Hamer inzwischen vorgelegt hat, bewertet werden würde, was wiederum Pilhars Argumentation, dass Hamer ja 1986 noch approbiert war und nicht vorbestraft, widerspricht.

Das Urteil beschreibt den Hergang im Übrigen so, dass die Uni Hamer mehrfach zur genauen Festlegung seines Habilitationsgegenstandes und zur Vorlage einer der Habilitationsordnung entsprechenden Fassung aufgefordert hat. Hamer habe dies aber weiterhin ignoriert, wie auch die Hinweise in einem 1995 erstellten und von Pilhar ebenso verschwiegenen Gutachtens, das darauf hinweist, dass es die Aufgabe des Habilitanden ist, Sachverhalte zu verifizieren oder falsifizieren und nicht die der Prüfungskommission.

Ich bin wirklich gespannt, ob das Urteil im Original noch auftauchen wird, die Anhänger werden natürlich Pilhars Darstellung kaufen, so sehr sie den Tatsachen auch entgegensteht, in sich widersprüchlich ist und auf Fälschungen beruht.
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