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Author Topic: Bezahlung des Krankentransports von Zeugen Jehovas abgelehnt  (Read 1307 times)

Toporowski

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Bezahlung des Krankentransports von Zeugen Jehovas abgelehnt
« on: April 29, 2008, 12:18:19 PM »

[*QUOTE*]
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Medieninformation Nr. 37/07

Keine Kostenerstattung bei Krankenhausverlegung aus religiösen Gründen

Der Kläger lehnt es als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der
Zeugen Jehovas ab, (Fremd?)Blutinfusionen zu erhalten. Am 14. April 2002
kam er wegen akut aufgetretener Schmerzen im Brustraum in das Klinikum
Augsburg.

Die Ärzte hielten dort eine Herz-Notfalloperation für erforderlich, aber
für undurchführbar, weil der Kläger einer Gabe von (Fremd?)Blutprodukten
nicht zustimmte. Das Klinikum Fulda war allerdings bereit, eine Operation
auch ohne solche Transfusionen durchzuführen.

Das "Krankenhaus-Verbindungskomitee der Zeugen Jehovas" veranlasste, dass
der Kläger am Abend des 15. April 2002 mit einem Hubschrauber von Augsburg
nach Fulda geflogen und dort noch in der Nacht operiert wurde, was
erfolgreich verlief. Der Kläger beantragte erfolglos, ihm die Kosten für
den Hubschraubertransport in Höhe von 4.950 Euro zu erstatten.

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat in dem Verfahren B 1 KR 11/07 R
am 2. November 2007 diese ablehnende Entscheidung der Krankenkasse
bestätigt. Krankenkassen übernehmen als Naturalleistung auch Fahrten oder
Flüge, dies allerdings nur dann, wenn diese Transporte im Zusammenhang mit
einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Letzteres war hier nicht der Fall, weil der Kläger auch in Augsburg nach
den Regeln der ärztlichen Kunst hätte operiert werden können. Einer
Verlegung von Augsburg nach Fulda bedurfte es aus medizinischen Gründen
nicht, sondern diese erfolgte allein aus religiösen Gründen des Klägers.

Die durch das Grundgesetz gewährleistete Freiheit des Glaubens führt nicht
dazu, dass die religiös motivierte Ablehnung von Bluttransfusionen einer
medizinisch notwendigen Verlegung des Versicherten von einem Krankenhaus
in ein anderes gleichzustellen ist. Dementsprechend konnte der Kläger auch
keine Kostenerstattung beanspruchen.

Kassel, den 2. November 2007
BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle –    
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[*/QUOTE*]

Quelle: Pressemitteilung Nr. 37/2007 des BSG
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?
Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2007&nr=10114&pos=3&anz=40

[Zitatkennzeichnung verbessert, ama]
.
« Last Edit: May 05, 2008, 08:34:05 AM by ama »
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Julian

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Re: Bezahlung des Krankentransports von Zeugen Jehovas abgelehnt
« Reply #1 on: March 09, 2021, 10:26:20 PM »

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