Karsten Klingelhöller? DER Karsten Kllingelhöller? Laut Bundesanzeiger gibt es eine Firma namens "freiburg ethics commission international (feci)". Der Bundesanzeiger hat dazu aber nur eine einzige Datei.
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freiburg ethics commission international Ltd. (feci)
Kenilworth, GB Verschiedene Bekanntmachungen »Verfahrensordnung der freiburg ethics commission international (feci) 22.01.2010[*/quote*]
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freiburg ethics commission international Ltd. (feci) Kenilworth, GB
Verschiedene Bekanntmachungen
Verfahrensordnung der freiburg ethics commission international (feci) 22.01.2010
freiburg ethics commission international Ltd.
Kenilworth, GB
Verfahrensordnung der freiburg ethics commission international (feci)
Präambel
Die freiburger ethik-kommission international (feki) wurde 1980 – orientiert an den Review Boards der USA – gegründet und begutachtet seither medizinische Forschungsvorhaben am und mit dem Menschen. Die feki erreichte durch die jahrzehntelange Dienstleistung eine internationale Anerkennung.
Grundlage für die Begutachtung einer konkreten medizinischen Forschung sind die Empfehlungen der revidierten Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes, die Directiven und Guidelines der Europäischen Union, die Regulations der Food and Drug Administration (FDA) der USA in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die geltenden Gesetze und Verordnungen von Deutschland und all der Staaten, in denen die konkrete medizinische Forschung durchgeführt wird.
Die freiburg ethics commission international Ltd. geht aus der freiburger ethikkommission GmbH international hervor.
Artikel 1
Name und Sitz
1.
Die Ethikkommission trägt den Namen freiburg ethics commission international Ltd. und hat ihren Hauptsitz in England, 4 Priory Road/Accountancy House, Kenilworth CV8 1LL, UK, und eine Geschäftsstelle in Düsseldorf, Deutschland:
freiburg ethics commission international Ltd.
Gerresheimer Straße 28
D-40211 Düsseldorf
(Germany)
E-Mail: graf@feki.com or hp.graf@feki.com
website:
www.feki.comArtikel 2
Zusammensetzung
1.
Die privatrechtlich organisierte und unabhängige freiburg ethics commission international ist interdisziplinär und multinational mit beiden Geschlechtern verschiedener Altersgruppen besetzt.
2.
Die Mitglieder der freiburg ethics commission international sind medizinische und nicht-medizinische Experten. Sie weisen durch besondere Kenntnisse und Erfahrungen die erforderliche fachliche Qualifikation auf.
3.
Ein Mitglied wird unter strikter Beachtung der erforderlichen Fachkompetenz von der Geschäftsführung und dem Präsidenten nach Rücksprache mit den anderen Mitgliedern für zwei Jahre in die Kommission berufen.
Eine Wiederwahl aus Gründen der Kontinuität wird angestrebt; Wiederwahl ist zulässig.
4.
Jede natürliche Person kann sich als Mitglied in die freiburg ethics commission international bewerben. Die Bewerbung hat schriftlich zu erfolgen.
Artikel 3
Aufgaben
1.
Die Aufgabe der freiburg ethics commission international (feci) ist die Begutachtung einer konkreten medizinischen Forschung nach vornehmlich ethischen und rechtlichen, aber auch nach medizinisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten. Das abschließende Votum des gemeinsamen interdisziplinär geführten Diskurses über die eingereichten Dokumente erfolgt in Form eines Gutachtens.
2.
Das Gutachten der feci kann schließlich zu einer zustimmenden Stellungnahme (Bewertung) oder einer ablehnenden Stellungnahme (Bewertung) zur klinischen Studie führen.
3.
Die Mitglieder der feci bewerten, ob die Risiken, die mit medizinischer Forschung für die Versuchsperson verbunden sind, bei der sie durchgeführt werden soll, gemessen an der voraussichtlichen Bedeutung für die Heilkunde ärztlich und ethisch vertretbar sind.
4.
Die feci versteht sich bei der Erfüllung ihrer Aufgabe auch als spezieller Berater für alle Beteiligten (Sponsor, Prüfer und deren Personal, Aufsichtsbehörde), um die Qualität und Sicherheit der konkreten medizinischen Forschung zu wahren.
5.
Mit dem Gutachten der feci sollen auch die Rechte, die Integrität und die Menschenwürde aller am Prüfungsvorhaben beteiligten Personen geschützt werden.
6.
Die Dienstleistung der feci entspricht auch einem öffentlichen Sicherheitskorrektiv.
7.
Die Mitglieder der feci sind bei der Wahrung ihrer Aufgaben frei und unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Artikel 4
Verfahren für die Begutachtung
1.
Die feci wird auf schriftlichen Antrag hin tätig. Der Antrag kann ergänzt und zurückgenommen werden.
2.
Die feci berät und beschließt immer nur in mündlicher Verhandlung, um alle fachspezifischen Erkenntnisse in der interdisziplinären Besetzung eingehend erörtern zu können.
3.
Die feci stützt ihre Tätigkeit auf ihre Standard Operating Procedures (SOP's).
4.
Die Dokumente für eine konkrete medizinische Forschung (Antragsformular der feki, Studienprotokoll, informierende Einverständniserklärung, usw.) können alternativ per Post (in Papierform oder als CD), per fax oder per E-Mail zugestellt werden.
5.
Die feci tagt regelmäßig wöchentlich, montags, und nach Bedarf.6.
Der Antragsteller, Sponsor oder Prüfer, erhält in der Regel binnen acht Tagen nach Eingang des Antrages das Gutachten der feci.
7.
Die feci ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder, davon mindestens zwei Ärzte, anwesend sind.
8.
Der Vorsitzende der feci leitet die Sitzung; ist er abwesend, leitet sein Stellvertreter die Sitzung.
9.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. In besonderen Fällen ist die Anwesenheit des Leiters der medizinischen Forschung oder eines Vertreters des Sponsors erwünscht. Vertretern von Behörden wird die Anwesenheit auf Anfrage gestattet.
10.
Es können unabhängige Experten zur Sitzung hinzugezogen werden bzw. sich schriftlich auf Anfrage äußern. Die Sachverständigen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
11.
Über die mündliche Beratung jedes konkreten Forschungsvorhabens wird ein Protokoll geführt, aus dem unter anderem Tagungsort, Tagungsdatum, Uhrzeit der Beratung, Protokollführer, Vorsitzender sowie die wichtigsten Diskussionspunkte und das Beratungsergebnis ersichtlich sind.
12.
Das Beratungsergebnis wird in Form eines Gutachtens umgesetzt; die anwesenden Mitglieder dokumentieren mit ihrer Unterschrift im Gutachten ihre Anwesenheit.
13.
Die feci strebt in der mündlichen Beratung ein einvernehmliches Ergebnis an; zur Beschlussfassung genügt indessen die einfache Mehrheit.
14.
Das Beratungsergebnis kann abschließend sein, mit oder ohne Auflagen, oder eine Vertagung beinhalten. Eine Vertagung ist regelmäßig dann gegeben, wenn Unklarheiten auftreten, die Rückfragen erforderlich machen oder/und wenn weitere Dokumente angefordert werden müssen.
15.
Auflagen im Gutachten sind Forderungen zu Änderungen und/oder Ergänzungen im Studienprotokoll, in der informierenden Einverständniserklärung oder in sonstigen Dokumenten zur konkreten medizinischen Forschung. Werden die Auflagen nachweislich erfüllt, folgt ein ergänzendes Gutachten ohne Auflagen; also eine zustimmende Stellungnahme (Bewertung).
16.
Das Beratungsergebnis kann auch Hinweise und Empfehlungen beinhalten. Hinweise und Empfehlungen werden in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt und sind nicht Bestandteil des Gutachtens.
17.
Das Beratungsergebnis in Form eines Gutachtens wird dem Antragsteller regelmäßig einen Tag nach der mündlichen Beratung per fax oder per E-Mail zugestellt. Das gesiegelte Gutachten der feci über die abschließende Beratung folgt alsbald.
18.
Auf Antrag führen Einwände gegen Auflagen oder gegen ein ablehnendes Votum zu einer erneuten Beratung. Die Auflagen oder das ablehnende Votum können begründet bestehen bleiben oder werden begründet zurückgezogen.
19.
Die feci begutachtet auch vor, während und nach der konkreten medizinischen Forschung Meldungen zu Änderungen der Forschungs-Dokumente und Meldungen zu schweren unerwünschten Ereignissen.
Artikel 5
Verfahren für die zur Sitzung eingeladenen Mitglieder
1.
Die Geschäftsführung lädt die Mitglieder zur Sitzung ein unter Vorgabe von Ort und Zeitpunkt sowie der Liste über die zu beratenden medizinischen Forschungen.
2.
Die Geschäftsführung achtet darauf, dass bei der gemeinsamen mündlichen Beratung eine ausgeglichene Zusammensetzung zwischen den medizinischen und nichtmedizinischen Experten besteht und die entsprechende Fachkompetenz für das Fachgebiet, zu dem die medizinische Forschung gehört, abgedeckt wird.
3.
Jedes Mitglied, das zu einer Sitzung eingeladen wird, erhält in angemessener Zeit vor der Sitzung Kopien der eingereichten Dokumente zur medizinischen Forschung; entweder per Post oder per E-Mail. Es überprüft und studiert entsprechend seiner fachlichen Kompetenz die Dokumente und erstellt regelmäßig und nach Bedarf eigene schriftliche Aufzeichnungen. Diese schriftlichen Aufzeichnungen der Mitglieder dienen als Diskussionsgrundlage in der Sitzung.
4.
Besteht bei einem Mitglied ein Interessenskonflikt, so ist dieses Mitglied von der Abstimmung ausgeschlossen.
5.
Ein Mitglied kann in besonderen Fällen seine abweichende Meinung zum Beratungsergebnis in einem Sondervotum niederlegen. Dieses Sondervotum bleibt bei der feci in den Akten und wird dem Antragsteller nicht bekannt gegeben.
Artikel 6
Verfahren für die Antragsteller und Prüfer
1.
Dem Antrag auf Begutachtung eines medizinischen Forschungsvorhabens ist das Antragsformular der feci entsprechend ausgefüllt beizulegen.
2.
Die erforderlichen einzureichenden Dokumente können dem Antragsformular und/oder dessen Erläuterung entnommen werden. Fehlen nach Ansicht der feci Dokumente, weitere Informationen, werden diese nachträglich angefordert.
3.
Der feci sind unverzüglich
a.
Änderungen zum Forschungsvorhaben
(z.B. zum Protokoll, zur informierenden Einverständniserklärung),
b.
Nichtzustandekommen des Forschungsvorhabens,
c.
Abbruch oder Unterbrechung des Forschungsvorhabens,
d.
Auftreten von unerwünschten schwerwiegenden Ereignissen
schriftlich zu melden. Die feci nimmt zu dieser Meldung schriftlich Stellung und erstellt gegebenenfalls ein Gutachten.
4.
Der feci sind zur Kenntnisnahme mitzuteilen:
a.
die Zusammenfassung des jährlichen Zwischenberichtes,
b.
die Zusammenfassung des Abschlussberichtes.
Artikel 7
Gebührenordnung
1.
Die Kommission erhebt für ihre Dienstleistung ein Honorar, welches der Deckung der Kosten der Administration (Geschäftsstelle, Geschäftsführung) und der Aufwandsentschädigung (entsprechend gerichtlichen Sachverständigen) der Mitglieder und Sachverständigen dient.
2.
Das Honorar für ein Gutachten der feki liegt in der Regel zwischen 500 (fünfhundert) Euro und 3.000 (dreitausend) Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer; das Honorar orientiert sich am Arbeitsaufwand.
3.
Das Honorar für ein Gutachten der feki zu Änderungen, Meldung von unerwarteten Ereignissen und Nebenwirkungen und von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Prüfungsgegenstand liegt in der Regel zwischen 100 (einhundert) Euro und 1.000 (tausend) Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertssteuer; das Honorar orientiert sich auch am Arbeitsaufwand.
4.
Das Honorar kann auch über- oder unterschritten werden.
Artikel 8
Rechtsnatur der Verfahrensordnung
1.
Die Tätigkeit der feci ist Dienstleitung und rechtlich unverbindlich.
2.
Die freiburg ethics commission international ist eine Limited.
3.
Zur Regelung weiterer Einzelheiten können der Präsident und die Geschäftsführung der feci eine Geschäftsordnung geben.
4.
Die revidierte Verfahrensordnung der freiburger ethik-kommission international tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Mitglieder der feci:
Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Hans-Peter Graf, Arzt, PhysikerDr. iur. Albrecht Göring, Rechtsanwalt
Gerhard Werner Raddatz, Diakon
Rudolf Selinger, Pädagoge, Philosoph, Psychoanalytischer Organisationsberater
Karin Anita Graf, medizinischer Laie
Dr. med. Rudolf Haering, Chirurg
PD Dr. med. Herbert Common, Arzt für Innere Medizin, Hämatologe
Anita Zimmermann, Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialwissenschaftlerin
Thomas Schütz, JuristDr. med. Karsten Klingelhoeller, ArztDr. med. Kay Thierfelder, Kardiologe
freiburg ethics commission international Ltd. (feci)
[*/quote*]
Sowohl der Name Thomas Schütz als auch der Name Karsten Klingelhöller (in der Datei als Klingelhoeller geschrieben) sind aus dem Zusammenhang mit Regividerm bekannt. Sind es die gleichen Personen? Hat Karsten Klingelhöller Medizin zuende studiert? Hat er einen Doktortitel?
Wenn es sich bei dem dort genannte "Karsten Klingelhoeller" um jenen aus der Regividerm-Saga handelt, wie kann er dann im Januar 2010 (wo er doch schon lange auf der Flucht war) in einem offiziellen Dokument dem Bundesanzeiger genannt werden?
Ist der in dem Dokument genannte
Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Hans-Peter Graf, Arzt, Physiker jener Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Graf, der im Krebsforum Lazarus
http://www.krebsforum-lazarus.ch/board5-pressemeldungen/376-dringende-warnung-vor-biochronotherapie-mit-der-methode-von-prof-dr-dr-viktor-alexander-borisov/in der folgenden Warnung genannt wird?
http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Stellungnahmen/Stellungnahme-Biochronotherapie-22_2_2012.pdf[*QUOTE*]
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22. Februar 2012
Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft, der AGPD und diabetesDE zur Behandlung von Diabetes Typ 1 durch Biochronotherapie mit der Methode von Prof. Dr. Dr. Viktor Alexander BorisovAn die Deutsche Diabetes Gesellschaft ist eine Anfrage über die Behandlung eines 12 jährigen Mädchens herangetragen worden, welches seit 3 Jahren an einem insulinpflichtigen Typ 1 Diabetes erkrankt ist. Uns liegt eine ärztliche Bescheinigung vor nachdem es im Oktober 2011 in einer privatärztlichen Praxis von Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Graf und Prof. Dr. Dr. Viktor Borisov (
www.borisin.de/index.html) in Baden Baden mittels einer „Biochronotherapie“ zur „Gesundung vom chronischem Diabetes“ behandelt worden sein soll. Angeblich wären dabei Kosten in Höhe von 30.000,- EUR aufgelaufen.
Im Auftrag des Vorstands der DDG stellen wir fest, dass es für die Behauptungen, mittels Biochronotherapie eine Besserung oder gar eine Gesundung eines Typ 1 Diabetes zu erreichen, keine wissenschaftlich gesicherten Belege gibt.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft und diabetesDE raten Kliniken und Patienten ab, sich auf diese Behandlungsangebote durch Prof. Borisov und Mitarbeiter einzulassen.Für den Vorstand der Deutschen Diabetes-Gesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) und diabetesDE
Prof. Dr. med. Thomas Danne
Vorstandsvorsitzender diabetesDE
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Deutsche Diabetes Gesellschaft
Reinhardtstr. 31 ⋅ 10117 Berlin
E-Mail: info@diabetesde.org
Tel 0049 (0)30 311 69 37 – 0
Fax 0049 (0)30 311 69 37 – 20
www.ddg.infoGemeinnütziger Verein
Vereinsregister-Nummer:
Charlottenburg, VR 30808 B
Commerzbank
Konto-Nr. 311 69 69
(BLZ 100 400 00)
Präsident
Prof. Dr. med. Stephan Matthaei
Geschäftsführer: Dr. Dietrich Garlichs
diabetesDE Geschäftsstelle ⋅ Reinhardtstr. 31 ⋅ 10117 Berlin
Deutsche Diabetes Gesellschaft ⋅ Reinhardtstr. 31 ⋅ 10117 Berlin
diabetesDE Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstr. 31 ⋅ 10117 Berlin
E-Mail: info@diabetesde.org
Tel 0049 (0)30 201 677 – 0
Fax 0049 (0)30 201 677 – 20
www.diabetesde.orgGemeinnütziger Verein
Vereinsregister-Nummer:
Berlin, VR 282214 B
Commerzbank
Konto-Nr. 07 22 884 00
(BLZ 120 400 00)
Vorstandsvorsitzender:
Prof. Dr. med. Thomas Danne
Geschäftsführerin: Nicole Mattig-Fabian
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Erwähnenswert ist auch dieser Artikel im Deutschen Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49294/Diabetologen-warnen-vor-BiochronotherapieZitat:
[*quote*]
Die „Biochronotherapie“ solle durch die Einnahme von Kapseln, die den "Photosensitizer Chlorin" enthielten, eine "Rehabilitation des Immunsystems" ermöglichen.
"Wir raten Kliniken und Patienten dringend davon ab, Behandlungsangebote durch Professor Borisov und Mitarbeiter zu erwägen", so Danne.[*/quote*]
Das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Vielleicht sollten einige Fachgesellschaften und der Bundesanzeiger einmal ihre Hausaufgaben machen und NOCH TIEFER in der Sache recherchieren...!