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MLM-Recht: Geworbene Personen sind keine Verbraucher im Sinne des § 16 Abs. 2 UWGTeilnehmer am progressiven Vertriebssystem unterfallen nicht dem eng auszulegenden Begriff des Verbrauchers nach § 16 Abs, 2 UWG. Durch ihre auf den Aufbau eines selbständigen, gewinnorientierten Gewerbes ausgerichtete Zielsetzung erhialten die Geworbenen den die Verbrauchereigenschaft ausschließenden Status von Existenzgründern, so das OLG Naumburg, Beschlussvvom 18.11.2009, Az.: 1 Ws 673/09S.
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mehr:
http://www.dr-schenk.net/aktuelles/newsdetails/article/mlm-recht-geworbene-personen-sind-keine-verbraucher-im-sinne-des-16-abs-2-uwg.htmlSo ganz einfach ist die Sache aber nicht. Der Teufel liegt im Detail:
"Teilnehmer am progressiven Vertriebssystem".
Doch was sind
"Teilnehmer am progressiven Vertriebssystem"? Das sind Leute, die an einem
"progressiven Vertriebssystem" teilnehmen. Und was DAS ist, das ist eben der Haken, an dem die liebe Justiz die einen MLMer aufhängt und die andere fröhlich in der Landschaft herumspringen und weitermachen läßt!
Daß Teilnehmer bei einem MLM KEINE Privatpersonen und keine normalen Verbraucher sind, sondern Firmen, das ist schlicht und einfach eine Tatsache. Auf der beruht doch der Trick, denn mittels dieses Tricks werden die Leute ihren juristischen Schutz los, keine private Rechtsschutzversicherung hilft - und sie sind dem über genug Geld verfügenden MLM-System wehrlos ausgeliefert. Deswegen werden die Verträge so gemacht, daß die Teilnehmer als SELBSTÄNDIGE einsteigen. Freies Unternehmertum, das so gefeiert wird, dieses Unternehmertum, dieser juristische Status, verleiht den MLM-Systemen die Macht, problemlos Leute rauszuschmeißen, die zu hoch in der Hierarchie aufgestiegen sind. Man entledigt sich ihrer, behält aber die darunterliebende kleine Pyramide und sackt deren Geld ein, das dann (darum geht es doch) noch direkter an die Obersten der Pyramide fließt.
Pyramidenbau, im Alten Ägypten und heute, dient nur einem Zweck: denen oben ein Leben in Saus und Braus zu ermöglichen. Die Kleinen beißen ins Gras.
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