Im Vertragstext des ZDF ist festgelegt, daß der Einsender der Idee diese, seine Idee, nicht selbst umsetzen darf, sondern sie ausschließlich dem ZDF überläßt, und das zeitlich unbeschränkt. Mit anderen Worten: weg ist weg! Sogar mit Musik. Auch die sackt das ZDF ein.
http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/28043374/3/data.pdf***ZITAT***2.
Teilnahmebedingungen und Verfahren
Im Pitch-Wettbewerb „Show Up!“ werden neue Sendungsideen für das ZDF-Hauptprogramm gesucht. Das vorgeschlagene Programm soll geeignet sein für: die Prime-Time des ZDF-Hauptprogramms, 90 – 120 Minuten Länge,
das Genre Show (Serienfähiges Konzept oder Event).
[...]
Teil A: Teilnahmebedingungen für alle Teilnehmenden
A.1.
Rechteeinräumung an der Leistung (Konzeptbeschreibung und Videomaterial)
des Teilnehmenden
A.1.1 Der Teilnehmende erklärt sich bereit, im Falle der Teilnahme am Finale, dem ZDF eine Option über die Rechteübertragung am eingereichten Konzept- und Videomaterial gemäß Teil B dieses Vertrages einzuräumen. Für die Einräumung dieser Option sowie als Aufwandsentschädigung erhält jeder Finalist eine Vergütung in Höhe von 2.500,- EUR zzgl. MwSt. Im Falle der Wahrnehmung der Option durch das ZDF sowie für die Weiterentwicklung des Konzepts erhält der Teilnehmende mit dem von der Jury ausgewählten besten Konzept eine weitere Vergütung in Höhe von 7.500,- EUR zzgl. MwSt.
3A.1.2 Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen und des Materials ist aus
organisatorischen Gründen nicht möglich. Der Teilnehmende überträgt daher dem ZDF das Eigentum an seinen eingereichten Unterlagen und Materialien.
A.2.
Garantie
A.2.1 Der Teilnehmende garantiert, dass er die vertragsgegenständlichen Leistungen persönlich erbracht hat.
A.2.2 Der Teilnehmende steht ferner dafür ein, dass während des Wettbewerbszeitraums die vertragsgegenständliche Leistung weder ganz noch teilweise von ihm genutzt wird oder Dritten Nutzungsrechte überlassen sind und dass kein Dritter mit der Wahrnehmung der Nutzungsrechte beauftragt ist.
A.2.3 Der Teilnehmende garantiert, dass das eingereichte Konzept- und Videomaterial nicht mit Rechten Dritter belastet ist und verpflichtet sich, das ZDF von sämtlichen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter freizustellen.
Teil B: Gesonderte Teilnahmebedingungen für die Finalisten
B.1.
Optionsrecht
Der Teilnehmende räumt dem ZDF bis zum 31.12.2013 eine exklusive und nach Ziffer B.2. zu vergütende Option zur ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung des eingereichten Konzept- und Videomaterials entsprechend Ziffer B.3. ein.
Mit der Ausübung der Option überträgt der Teilnehmende dem ZDF die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an dem eingereichten Konzept- und Videomaterial entsprechend Ziffer B.3.B.2. Vergütung und Kostenerstattung
B.2.1 Der Teilnehmende erhält als Aufwandsentschädigung sowie für die Einräumung des Optionsrechts gemäß Ziffer B.1. insgesamt eine pauschale Vergütung in Höhe von 2.500,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.
B.2.2
Sofern die Option für den/die von der Jury ausgewählten besten Wettbewerbsbeitrag/Wettbewerbsbeiträge ausgeübt wird, erhält der Teilnehmende für die Wahrnehmung der Option und somit die Rechteeinräumung gemäß Ziffer B.3. sowie für die Weiterentwicklung des Konzepts eine Vergütung in Höhe von 7.500,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.
B.3. Rechteeinräumung
B.3.1 Das ZDF ist exklusiv, zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt berechtigt, selbst oder durch Dritte oder gemeinsam mit ihnen, unter Verwendung des eingereichten Konzept- und Videomaterials oder Teilen davon eine Produktion zu entwickeln, herzustellen und die insoweit hergestellte Produktion umfassend gemäß B.3.2 zu nutzen.
B.3.2 Das ZDF ist ausschließlich berechtigt, selbst oder durch Dritte oder gemeinsam mit ihnen, das eingereichte Konzept- sowie das eingereichte Videomaterial des Teilnehmenden im In- und Ausland ganz oder teilweise ohne zeitliche Begrenzung
3.2.1 durch Rundfunk jeder Art zu senden. Dieses Recht umfasst die Verbreitung von Rundfunkprogrammen, einschließlich Live-Streaming, in jeder technischen Art und Weise (einschließlich der Nutzung des sog. „Internetprotokolls“: „IP-TV“), insbesondere - terrestrisch (wie bspw. durch DVB-T, DVB-H, DMB oder entsprechende Nachfolge-Technologien wie bspw. DXB),
- via Kabel (in jedem technischen Verfahren wie bspw. Breitband, DSL oder
entsprechende Nachfolge-Technologien (X-DSL), einschließlich der Berechtigung zur integralen (Kabel-)Weitersendung der Programme im In- und Ausland und des Rechts der Weitersendung zum Betrieb eines Online- Videorecorders),
- sowie durch Satellitenausstrahlung.
Mitumfasst sind
- Verteildienste in Form von Fernsehtext, Radiotext und vergleichbaren
Textdiensten sowie
- Pay-Dienste wie beispielsweise in Pay-Radio, Pay-TV einschließlich Pay-per-
channel, Pay-per-view, Near-video-on-demand und/oder sonstige Verbreitungsarten und/oder Medien.
3.2.2 öffentlich aufzuführen, vorzutragen, vorzuführen (inkl. Kino- und Bühnenvorführung) und mittels Bild- und/oder Tonträger sowie auch außerhalb des Raumes, in dem die persönliche Darbietung stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen;
3.2.3 zu vervielfältigen und zu verbreiten, insbesondere aber auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- und/oder Tonfolgen zu übertragen und die so hergestellten Bild- und/oder Tonträger oder sonstigen Vervielfältigungsstücke in derselben Weise wie das Werk zu nutzen, wobei die Verwendung im audiovisuellen Bereich alle Arten der audiovisuellen Nutzung, insbesondere auch multimediale CDI/CD-ROM, Schallplatten, Verwertungen (z.B. durch Videokassetten, Audiokassetten, CD, CDV, DVD usw.) außerhalb des Rundfunks umfasst und die Fixierung/Wiedergabe eines Bild- und/oder Tonträgers durch jedes technische Mittel (beispielsweise Festplatten, Festspeicher etc.) und in jedem technischen Standard (wie beispielsweise High Definition) erfolgen kann;
3.2.4 unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts („droit moral“ des Urhebers und des Filmherstellers, § 93 UrhG) zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen, und zwar auch für Verteildienste, zu teilen, mit einem anderen Titel zu versehen, es sei denn, dass der Titel urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Schutz genießt, sowie den Titel für eine andere Produktion zu verwenden, in andere Sprachen zu übersetzen, mit anderen Werken zu verbinden oder in andere Werke aufzunehmen oder in andere Werkformen zu übertragen (z.B. Buch, Bühne) sowie zur Herstellung eines Filmwerkes zu nutzen oder in sonstiger Weise umzugestalten und zu ändern und die Bearbeitung, Umgestaltung oder Änderung wie das eingereichte Konzept- und Videomaterial zu verwerten;
3.2.5 zu archivieren sowie gewerblich oder nichtgewerblich zu nutzen, insbesondere in Transkriptionsdiensten, in Programmvorschauen, Programmübersichten, Inhaltsangaben, Werbeschriften des ZDF, Imagetrailern und/oder Besucherfilmen u.Ä. oder sonst für Public-Relation-Zwecke, auf Messen, Ausstellungen, Festivals und Wettbewerben, für Prüf-, Lehr- und Forschungszwecke sowie im Rahmen der politischen oder kulturellen Bildungsarbeit zu verwerten.
3.2.6 in Datenbanken zu speichern und in allen Abrufdiensten (z.B. Video- und Audio-on-demand-Nutzungen, Podcasting bzw. Video-Podcasting, Online-Dienste) bei denen Text-, Ton- oder Bilddarbietungen auf Anforderung aus elektronischen Speichern zur Nutzung übermittelt werden, öffentlich wiederzugeben, wobei die öffentliche Zugänglichmachung des Werkes in der Weise erfolgen kann, dass Angehörige der Öffentlichkeit an einem von diesen individuell gewählten Ort oder zu einer von diesen individuell gewählten Zeit Zugang zu diesen Werken haben. Die Rechteeinräumung erfolgt unabhängig davon, ob das Angebot nicht downloadfähig oder downloadfähig ist (beispielsweise „Podcasting“ und „Video-Podcasting“) oder ob es entgeltlich oder unentgeltlich angeboten wird.
3.2.7 Die Verwendung nach den vorstehenden Absätzen umfasst das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Funksendungen sowie das Recht, das eingereichte Konzept- und Videomaterial einem begrenzten Empfängerkreis (closed circuit, wie z.B. Hotels, Krankenhäuser, Schulen, Flugzeuge, Schiffe etc.) zugänglich zu machen.
3.2.8 Die vorstehend genannten Rechte werden unabhängig von der verwendeten Speicher- bzw. Datenübertragungstechnik und unabhängig davon eingeräumt, ob die Nutzung mit oder ohne Zwischenspeicherung und/oder mittels eines individuellen Abrufs erfolgt und/oder ob der Empfang bzw. die Wiedergabe mittels Fernseher, Computer oder sonstiger – auch mobiler – Endgeräte erfolgt.
3.2.9
Des Weiteren hat das ZDF auch das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, das Werk - d.h. das Buch / Drehbuch / Treatment - oder die Produktion oder die davon hergestellten Vervielfältigungsstücke sowie die zum Ton- und/oder Bildträger gehörenden Einzelbilder oder Ausschnitte oder sonstigen im Zusammenhang mit der Produktion hergestellten Aufnahmen zur Herstellung und zum Vertrieb von Waren aller Art sowie zur Vermarktung von Dienstleistungen aller Art unter Verwendung von Namen, Titeln, fiktiven oder tatsächlichen Figuren, Abbildungen, Stimmen, Szenen, Handlungsabläufen, Vorkommnissen und Gegenständen, die in einer Beziehung zu dem Werk oder der Produktion stehen, kommerziell zu nutzen sowie unter Verwendung derartiger Elemente aus dem Werk bzw. der Pro¬duktion für Waren und Dienstleistungen jeder Art zu werben (Merchandising). Eingeschlossen sind auch sog. "Themen-Park"-Nutzungen sowie das Recht, das Werk / die Produktion ganz oder teilweise durch Herstellung und Vertrieb von Spielen / Computerspielen einschließlich interaktiver Computerspiele und/oder sonstiger Multimedia-Produktionen auszuwerten.
3.2.10 Dem ZDF steht außerdem das Recht zu, das eingereichte Konzept- und Videomaterial literarisch als Buch, Druckschriften oder Presseerzeugnisse und dergleichen zu nutzen oder nutzen zu lassen.
3.2.11 Das ZDF ist berechtigt, das eingereichte Konzept- und Videomaterial (Werk) in zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannten künftigen Nutzungsarten i.S.d. § 31 a UrhG auszuwerten. Das ZDF wird den Urheber über die Aufnahme der neuen Nutzung unverzüglich unterrichten.
B.3.3 Titel- und Titelverwendungsrechte
Von der Rechteeinräumung sind auch sämtliche Titel- sowie Titelweiterverwendungsrechte (bspw. als Reihentitel) mitumfasst. Eingeschlossen ist das Recht zur Weiterverwendung des Titels bei anderen Produktionen sowie im Rahmen anderer Projekte. Der Teilnehmende ist verpflichtet, jegliche titel- bzw. markenschutzrechtlichen Eintragungen des Titels zu seinen Gunsten oder zu Gunsten Dritter zu unterlassen. Für den Fall, dass bereits eine Eintragung für den Teilnehmenden oder zu Gunsten eines Dritten erfolgt ist, verpflichtet sich der Teilnehmende, einer Übertragung an das ZDF bzw. einer Löschung oder Änderung zu Gunsten des ZDF zuzustimmen.
B.3.4 Musik
Soweit der Teilnehmende im eingereichten Videomaterial genutzte Musikwerke selbst komponiert hat, räumt der Teilnehmende dem ZDF die nicht durch GEMA und GVL verwalteten Nutzungsrechte an diesen ein.
B.4. Garantie
B.4.1 Der Teilnehmende steht ferner dafür ein, dass die dem ZDF eingeräumten Rechte während des Optionszeitraums weder ganz noch teilweise von ihm genutzt werden oder Dritten zur Nutzung überlassen sind und dass kein Dritter mit ihrer Wahrnehmung beauftragt ist. Im Falle der Ausübung der Option gilt Satz 1 zeitlich unbeschränkt.
B.4.2 Der Teilnehmende garantiert, dass die in Ziffer B.1 und B.3 genannten Rechte nicht mit Rechten Dritter belastet sind und verpflichtet sich, das ZDF von sämtlichen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter freizustellen.
***ENDE DES ZITATS***