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Author Topic: Eine üble Sache  (Read 6833 times)

erwin

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Eine üble Sache
« on: July 09, 2005, 07:24:30 PM »

Die Scharlatane diffamieren Leben und Gesundheit erhaltende Impfungen,um daraus reichlichst Kapital zu schlagen und die Leute in Angst und Schrecken zu stürzen,um sie endlos abzocken zu können.

Die Beweislage ist klar.
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erwin

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Eine üble Sache
« Reply #1 on: July 09, 2005, 07:28:14 PM »

Zur Rechtslage von Impfgegnern:

Rechtliches zu Impfgegnern:

1.)

Impfgegner und nicht impfende Ärzte sind offensichtlich nicht nur im Erkrankungsfalle des nicht Geimpften reif für den Knast:

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

1a.)

StGB § 212 Totschlag


(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

KOMMENTAR:

Den Straftatbestand des versuchten Totschlags gibt es auch.

1b.)

§ 211

Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier ODER SONST AUS NIEDRIGEN BEWEGGRÜNDEN,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.


2.)

Dem ganzen Pack zur Information: Impfgegner spielen mit Knast und hohen Geldstrafen bzw. sind reif dafür:

Straf- und Bußgeldvorschriften im Kontext mit § 20 IfSG sind in § 73 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 2 sowie in § 74 folgendermaßen geregelt: Wer vorsätzlich eine der in § 73 Abs. 1 Nr.24 IfSG bezeichneten Handlungen begeht und dadurch eine in § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG genannte Krankheit oder einen in § 7 IfSG genannten Krankheitserreger verbreitet, wird gemäß § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 24 IfSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 20 Abs. 6 Satz 1 oder Abs. 7 Satz 1 IfSG oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000.- Euro geahndet werden.


3.)

Da gibt es ein kleines Buch Impfen und Recht: V.Klippert et al riedl-seifert scientific-relations 2003.

Darin wird über ein Gutachten berichtet,das DER Medizinrechtler in Deutschland Prof Dr.hc mult E Deutsch (Göttingen) verfasst hat: (Auszüge)

...den behandelnden Arzt trifft die Pflicht, den Patienten bzw. den Sorgeberechtigten auf die Notwendigkeit und Möglichkeit der Impfung gegen verschiedene Ansteckungen aufmerksam zu machen. Das ist Pflicht des Arztes, unabhängig von seiner persönlichen Auffassung...Grundlage der Pflicht des Arztes sind verschiedene Rechtsnormen. Die Verpflichtung ergibt sich einmal aus dem behandlungsvertrag, sodann dient sie auch der Vermeidung von Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Der strafrechtliche Schutz von Leben, Körper und Gesundheit macht Empfehlungen der Impfung gleichfalls zur Pflicht.... Bei Verletzung der Verpflichtung zur Mitteilung können Rechtsfolgen eintreten. ... Eine Haftpflichtversicherung des Arztes wird bei bewußter Nichtmitteilung der Impfmöglichkeit wegen Vorsatz des Arztes nicht greifen.... Auch berufsrechtliche Rechtsfolgen sind zu erwarten, die bis zur Entziehung der Approbation reichen können.... Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Arzt trotz eigener bedenken die Pflicht hat, jeden Patienten... auf die Möglichkeit und Notwendigkeit von Impfungen hinzuweisen. Unterläßt er dies, verletzt er in schwerwiegender Weise seine ärztliche Pflicht.

4.)

Krankenversicherungen müssen im leicht durch Impfung vermeidbaren Erkrankungsfalle,gerade bei langwieriger Kliniksbehandlung und bei millionenteurer bleibender Behinderung bei den Verursachern Regress nehmen und alle entstandenen Kosten einfordern.

Sonst müßte das die Solidaritätsgemeinschaft der Vericherten bezahlen.

Und das wäre allemal Betrug an all den seriösen und umsichtigen Versicherten,und denen,die zeitgerechtund konsequent impfen lassen.


5.)

Imfgegner verstoßen massivst gegen die Kinderrechtskonvention,was geahndet werden muß:

http://www.kidmed.de/forum/showtopic.php?threadid=3824&time=

6.)

Was betrügerische und lebensgefährlich Impfgegner mit seriösen und sorgsam kinderschützenden Leute(Eltern wie Ärzten und Herstellern) auch noch machen(ein weiterer Strafttatbestand).Von Mördern und von Völkermord ist da ständig die Rede:

§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


KOMMENTAR:

Impfgegner und ihre Hinterleute aus der Scharlatanerie-Betrüger- und Sekten-Ecke werden bezüglich ihrer Beeinflussung der Bevölkerung allgemein massivst unterschätzt.

Mit Impfungen verhindern wir derzeit 6 Mio Todesfälle bei Kindern unter 5 Jhr. Mit besserer Durchimpfung könnten es noch um 1,6 Mio mehr sein. Als Gesamtpotential ohne WHO-Impfplan
7,6 Mio mehr tote Kinder pro jahr , mit impfplan 7,6 Mio weniger Tote.

Impfgegner wollen Millionen von Toten,nur um ihre verkommene,egomane,psychopathische und asoziale Sektierer-Ideologie durchzusetzen.

Betrüger machen damit auch Unmengen von Geld,idem sie Panik vor Impfungen machen und alle möglichen Scharlatanerie-Absurditäten zum "Ausleiten" und "Unschädlichmachen der völlig harmlosen und heilbringende Impfungen den Leuten über Jahre hinweg für viel Geld andrehen.

Sie machen die Leute damit in fataler Betrüger-Manier meschugge,nervös,sorgenvoll,neurotisch und tatsächlich psychisch krank (schwere Körperverletzung) - jedenfalls um jeden Preis von sich abhängig,damit immer weiter schamlos abkassiert werden kann.

Das ist nachweislich so.

Das Ganze ist kriminell.

Dies schamlose Impfgegner-Pack besteht darauf,daß ihre ungeimpften Kinder andere anstecken - vor allem auch die,die wegen bestimmter schwerwiegender Störungen nicht geimpft werden können und die die noch unvollständig geimpft sind oder zu jung zum Impfen sind.

Das führt bei den Angesteckten zu Qualen,Behinderung und Tod.

Es geht um die rechtliche Beurteilung der Straftatbestände Nötigung,Betrug,unterlassene Hilfeleistung,Volksverhetzung(gegenüber sorgsamen Leuten,die für Impfschutz sorgen),Körperverletzung,schwere Körperverletzung,Körperverletzung mit Todesfolge,versuchter Totschlag,Totschlag,versuchter Mord und Mord(niedrige Beweggründe).

Es ist maximal asozial und ungesetzlich - kriminell.


----
Tippfehler korrigiert. ama
« Last Edit: November 27, 2005, 09:31:01 AM by ama »
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suri

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Eine üble Sache
« Reply #2 on: September 13, 2006, 09:50:09 AM »

Ich finde Impfen sehr wichtig.Trotzdem finde ich durchaus Homöopathie auch seh wichtig.Man muss doch nicht immer gleich mit Spatzen auf Tauben schiessen.
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smirk

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Eine üble Sache
« Reply #3 on: September 13, 2006, 07:47:39 PM »

Ich finde Essen sehr wichtig. Trotzdem finde ich durchaus Kotzen auch seh wichtig. Man muss doch nicht immer gleich mit Durchfall auf Kot werfen.

Wie sagt's der Gog, wenn er einen Kotzenden sieht: So ischt's recht, Herrle, nur's A...loch g'schont.
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ama

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Eine üble Sache
« Reply #4 on: May 06, 2007, 01:01:39 PM »

Die Impfgegner sind ein Fall für den Staatsanwalt.

Hintergrundmaterial: http://www.ariplex.com/ama/ama_im20.htm
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Eine üble Sache
« Reply #5 on: April 26, 2008, 02:03:49 PM »

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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
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