Originaltext
von Dr. Stephen Barrett M.D.
auf
http://www.mlmwatch.org
Alpine Industries aus Greeneville in Tennessee (USA) stellt verschiedene Handelsprodukte her und vermarktet sie durch unabhängige Händler auf der Basis des Multi-Level-Marketing. Die bekanntesten Produkte sind Luftreinigungs-Systeme, sogenannte -- Ozon-Generatoren -- , die Raumluft durch eine elektrisch geladene Platte leiten. Die Platte wandelt den Sauerstoff in Ozon um, das durch einen Ventilator innerhalb des Gerätes [1] in den Raum rezirkuliert wird. Die Firma gibt an, dass ihre Händler mehr als drei Millionen dieser Luftreinigungs-Systeme seit 1987 verkauft haben [2].
Im Januar 2000 forderte ein Bundesgericht die Firma auf, für ihre Ozon-Generatoren die Werbung mit gesundheitsverbessernden Produkteigenschaften zu stoppen [3,4]. Im April 2001 verhängte der Richter eine Zivilstrafe in Höhe von 1,49 Million Dollar plus Verfahrenskosten und Zinsen gegen Alpine Industries und seinen Präsidenten William J. Converse. Das Gericht erlies zusätzlich eine Sperrklausel, die Alpine und Converse untersagte, die von ihr vertriebenen Luftreinigungssysteme weiterhin mit der Produkteigenschaft jeglicher "innerhäusigen Luftschadstoffreduzierung" zu bewerben, mit der Ausnahme der Reduzierung "sichtbaren" Tabakqualms und bestimmter Gerüche.
Er verwarnte die Beklagten zusätzlich, da sie nicht nachweisen konnten, dass die beworbenen Geräte tatsächlich Chemikalien, Partikel oder Mikroorganismen aus der Innenluft herausfiltern. Schließlich untersagte das Gericht den Beklagten zu behaupten, dass ihre Produkte in medizinischem Sinne Erleichterungen bringen, oder dass Sensoren in den Geräten den Ozon-Gehalt in Räumen überwachen oder steuern [5-7].
Die U.S.-Organisation "Berufliche Sicherheit und Gesundheit" (OSHA) limitiert Ozon-Belastungen in industriell genutzten Gebäuden auf 100 Teile pro Milliarde (ppb) über einen Achtstundentag, sechs Tage pro Woche. Das FDA (Department of Health and Human Services Food and Drug Administration Rockville, MD 20857) hat eine Ozon-Begrenzung für elektronische Luftfilter, die als medizinische Vorrichtungen [1] benutzt werden, auf 50 ppb festgelegt. Dieser Standard ist immer dann bindend, wenn solche Geräte im landesweiten Handel mit Produkteigenschaften vermarktet werden, die eine wirkungsvolle Verhütung, Linderung oder Heilung von Krankheiten versprechen.
Die U.S. Environmental Protection Agency ist zu dem Schluss gekommen, dass:
vorliegende wissenschaftliche Beweise belegen, dass bei Konzentrationen, die die festgelegten Standards des öffentlichen Gesundheitswesens nicht übersteigen, Ozon im Allgemeinen bei der Regulierung der Innenraumluftverschmutzung erfolglos ist. Die Konzentration des Ozons würde die Grenzwerte weit übersteigen müssen, um Luftschadstoffe wirkungsvoll zu entfernen [8].
1990 sah sich Alpine Industries zu einer Rückrufaktion gezwungen, bei der 13.000 Geräte des elektronischen Luft-Reinigungs-Systems Modell 150 zur Verringerung des Ozon-Ausstoßes mit kleineren Ozon-erzeugenden Platten ausgestattet wurden. Die FDA gab an, daß dies zwingend erforderlich war, weil die Geräte deutlich mehr Ozon als die in Verfügung 21 CFR 80,1415 zulässigen 50 ppb erzeugen konnten, gleich ob mit Absicht oder als Nebenerscheinung [9].
Als 1992 Alpine Industries und das Tochterunternehmen Living Air Corporation noch in Minnesota ansässig waren, bewertete das Magazin "Consumer Reports" deren Ozon-Generatoren "nicht akzeptabel", weil sie unsichere Ozon-Level erzeugten. Der Report vermerkte auch, dass 1991 in einem Zivilrechtsstreit ein Gericht in Minnesota befand, dass die Firma Alpine und ihr Präsident unsachgemäß behaupteten, dass Ozon (a) sicher und zuhause notwendig sei, (b) positiven Nutzen für die Gesundheit habe, (c) keinerlei Gefahr für Menschen mit Atmungsproblemen bestehe und (d) die Alpine Luftreinigungs-Systeme nur niedrige und harmlose Level an Ozon [1] ausstrahlen.
Die Verbraucher-Vereinigung testete vor dem Gerichtstermin in Minnesota ein regulär gekauftes Alpine 150, nach dem Gerichtsentscheid ein Gerät Living Air XL-15. Die Messungen ergaben, dass das Gerät Alpine 150 mit der serienmäßigen, kleinen Ozon-Platte zwischen 90 und 180 ppb, mit der großen Energie-Platte 625 ppb Ozon abgaben. Living Air XL-15 wurde in drei unterschiedlich dimensionierten Räumen getestet, sowohl hermetisch gegen Luftaustausch versiegelt als auch mit einem kompletten Luftaustausch innerhalb von einer Stunde. Die Ozonbelastung bliebt nur im kleinsten Raum mit stündlichem Luftaustausch unter dem Grenzwert von 50 ppb. Das Magazin "Consumer Reports" konstatierte:
Ozon-Generatoren haben eine begrenzte Existenzberechtigung in unbewohnten Räumen. Aber wir glauben nicht, dass sie dahin gehören wo Menschen atmen [1].
Verbraucher können die Luftqualität in ihren Wohnungen auch ohne die Ausgabe Hunderter von Dollars für Luft-Reinigungs-Systeme verbessern. Öffnen Sie doch einfach einige Fenster oder schalten Sie die Dunstabzugshaube in der Küche ein, das hilft! Und zusätzlich kann man die Quellen der Luftverschmutzung auch reduzieren oder eliminieren [10].
Für all jene, die glauben, sie müssen einen Luftfilter haben, empfiehlt das Magazin, ein elektrostatisches oder hoch-effizient regelbares Modell (HEPA) zu wählen, das zur Säuberung ganzer Räume entwickelt wurde. Die Modelle, die von "Consumer Reports" geprüft werden, werden heute nicht mehr vermarktet. Nach Aussage des Firmen-Rechtsanwalts William A. Erhart wurden die Produkte überarbeitet, mit einer besseren Ionisationstechnik und einem Hepa-ähnlichen Filter ausgestattet [11,12]. Rechtsanwalt Erhart behauptet auch, dass "Consumer Reports" einen künstlich hohen Messwert erhielt, indem das Gerät an seiner maximalen oberen Leistungsgrenze betrieben worden sei anstatt mit den in der Bedienungsanleitung für einen normalen Einsatz vorgegebenen Werten [12].
Federal Enforcement - Aktivitäten
1995 führte die Federal Trade Commission (FTC) Beschwerde, dass Alpine Industries und Living Air unlautere Werbeaussagen machen. Der Fall endete mit einem Vergleich, in dem die beiden Firmen und ihr Präsident William J. Converse zusicherten, zukünftig auf nichtnachweisbare Produkt- und Werbeaussagen zu verzichten, wie:
Verletzungen dieses Vergleiches mit der FTC können Strafen von bis zu 11.000 $ pro Tag pro Verletzung nach sich ziehen. (1995 belief sich die Summe noch auf 10.000 $ pro Tag). Im Dezember 1997 traf das Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika auf Antrag der FTC die Feststellung, dass Alpine entgegen des Vergleichs mit der FTC von 1995 weiterhin Produkt- und Werbeaussagen machte, die jedes wissenschaftlichen Beweises entbehrten [14]. In einer Produktbroschüre wurde z.B. behauptet:
LEBEN SIE IN EINEM KRANKEN HAUS? Und macht es Sie auch krank? Viele anders nicht zu erklärende körperliche Unpässlichkeiten können vermutlich auf Staub, verschiedenartige Chemikalien, Bakterien und sonstige Wirte für Luftverunreinigungen zurückgeführt werden, die mit Ihnen zusammen eingesperrt sind - da, wo sie 90 % Ihrer Zeit verbringen ...
Wiederbeleben Sie die Innenluft Ihres Hause mit der Kraft eines Living Air-Modells 880. Das 880 kopiert die Natur durch die Abgabe von Ozon und negativer Ionen an die Luft. Dieser Effekt, der gleiche, der bei einem Gewitter oder durch einen Wasserfall erzeugt wird, erfrischt abgestandene Raumluft durch die Oxydation von Luftverunreinigungen und die Reduzierung von in Bewegung befindlichen Luftpartikeln [15].
Der Fall wurde im Oktober 1999 untersucht, danach gab die Jury einen Urteilsspruch heraus, der im Wesentlichen den Argumentation der FTC folgte, aber auch bestätigte, dass Alpines Generatoren Gerüche beseitigen oder verringern konnten. Die Jury stellte auch fest, dass die Geräte sichtbaren Tabakrauch, keinesfalls aber in der Luft befindliche Partikel entfernen konnten oder gar Gase im Rauch. Am 10. Januar 2000 erlies ein Bundesrichter eine gerichtliche Verfügung, die Alpine die nachfolgenden Behauptungen und Darstellungen untersagte:
Die Verfügung schrieb dem Unternehmen auch vor, seinen Händlern die Anordnung zur Kenntnis zu geben. [4].
Kurz nachdem dieser Beschluss erlassen wurde, verkaufte Alpine Industries seine Marketing- Abteilung an EcoQuest International, ein neugegründetes Unternehmen. Michael Jackson, bisheriger Vizepräsident von Alpine und verantwortlich für das Marketing, war der Käufer. Es wurde auch die nachfolgende Stellungnahme herausgegeben:
Die Jury beurteilte nicht die Wirksamkeit der Alpine-Produkte, nur die Tiefe des wissenschaftlichen Beweises. Dies ist ein wichtiger Unterschied. Eine genauere Betrachtung des Urteilsspruches ergibt, dass die Jury der Ansicht der Regierung folgte, dass Alpine nicht genügend zuverlässige, wissenschaftliche Beweise hatte, um die Aussagen zu stützen. Sobald die neue Forschungsabteilung fertiggestellt ist, hoffen wir, Belege für zusätzliche Produktnutzen zu erhalten. Bis dahin empfehlen wir unseren Kunden, den kostenlosen 3-Tage-Test zu nutzen um festzustellen, welche persönlichen Vorteile sie erzielen können [16].
Alpines Hinweis auf den 3-Tage-Test ist interessant. Im Januar 1999 interviewten "Convergys Research and Database Consulting Services" 800 Käufer, die aus den eingeschickten Garantiekarten der letzen beiden Jahre durch das Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Die Umfrage fand heraus: (a) 94 % der Käufer erstanden das Produkt nach Inanspruchnahme des kostenlosen Tests bei sich zu Hause, (b) 98 % hatten, auf dem 3-Tage-Test basierend, festgestellt, dass das Produkt extrem wirkungsvoll bei der Reduzierung von Gerüchen, Staub, Pollen und anderer Partikel war, und Schimmel, Milben und Bakterien verringerte, und (c) 97,2 % waren mit dem Produkt am Ende des dreitägigen Versuches [17] zufrieden. Rechtsanwalt Erhart schickte mir diesen Report mit einem Begleitbrief, in welchem er angab, dass "97 % der Käufer des Produktes zufrieden sind." [11] Die naheliegende Frage ist, warum nicht hinterfragt wurde, wie die Kunden später fühlten. Um echte Kundenzufriedenheit zu messen wäre die korrekte Herangehensweise gewesen, die Kunden nach mindestens einem Jahr zu befragen und nicht nach ganzen 3 Tagen. Die Art der Fragestellung der Convergys- Umfrage garantierte schon im Vorfeld eine hohe Zufriedenheit unter den neuen Käufern, weil unzufriedene Testteilnehmer die Geräte sicherlich gar nicht erst gekauft haben. Außerdem ist eine kurzfristige Zufriedenheit kein zuverlässiger Indikator für die Wirksamkeit gegen Allergiesymptome, die von Tag zu Tag als auch jahreszeitbedingt beträchtlich schwanken können.
Am 11. April 2000 erhoben die FTC und das Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika Klage gegen Alpine Industries, Converse, Jackson und EcoQuest wegen Missachtung richterlicher Anordnungen. Der Antrag der Regierung beschuldigte Alpine und Converse, die gerichtliche Anordnung vom Januar missachtet zu haben und weiterhin verbotene Aussagen zu ihren Ozon-Generatoren zu machen und stellte fest, dass auch Jackson und EcoQuest dieser Anordnung unterliegen, auch wenn sie nicht ausdrücklich genannt werden [18]. Der Richter stimmte zu [7,19]. Die von ihm verhängte Strafe in Höhe von $1,49 Million US$ errechnet sich aus einem Tagessatz von 1.000 $ für 1.490 Tage "fortwährender Missachtung" der gerichtlichen Anordnung von 1995 [5].
Alpine beschreibt nun den Urteilsspruch des Richters als "Sieg" für die Firma, weil der Richter eine Methode für das weitere Vorgehen festlegt habe, die dem FTC die Beweisführung auferlege und damit Alpines Luftreinigungs-Systeme bevorteile [20]. Jedoch legte der Richter lediglich fest, dass (a) das FTC auf vorgelegte Nachweise in fristgerechter Art und Weise werde reagieren müssen; und (b), wenn das FTC vorgelegte Nachweise ablehne, Alpine das Gericht anrufen könne [7]. Der zwingend notwendige Standard für eine zukünftige Änderung dieser gerichtlichen Verfügung sei auch weiterhin "kompetente und zuverlässige wissenschaftliche Beweisführung."
Unterdessen vermarktet EcoQuest Seifen, Haarpflegemittel und andere Verbrauchsmaterialien, von denen zwei mit fraglichen Produkteigenschaften beworben werden:
Dieser Artikel wurde am 26. 06 2003 überarbeitet