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Geschrieben von Bundesverwaltung der Bundesregierung, der Präsident am 09. Mai 2007 13:57:15:
Ihr Schreiben vom 17. 03. 2004, Kommissarische Reichsregierung/ Nichtanerkennung der BundesrepublikSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Forderungen und Behauptungen einer
näheren Untersuchung unterzogen haben. Sie erkennen die Zuständigkeit der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und deren untergeordnete Instanzen wie Legislative, Behörden
und Ämter nicht an, da diese - nach ihrer Aussage - illegitim sind, da nicht durch
Reichsgesetze legitimiert.
Wir zeigen für Ihre Auffassung Verständnis im Sinne einer demokratischen Rechtsauffassung.
Daher ergeht hiermit der Erlass, dass alle Zuständigkeiten bundesdeutscher Behörden und
der Legislative nicht auf die Bürger des Deutschen Reiches nach Definition der
Kommissarischen Reichsregierung, vertreten durch Herrn Ebel, zu beziehen sind.
Aus diesem Grunde setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass alle Sozialleistungen der
Bundesrepublik Deutschland nach Ihrem Einvernehmen auch illegitim sein müssten, eine
Ansicht, die wir respektieren.
Von daher bitten wir Sie, Anträge auf Sozialleistungen in Form von Kindergeld,
Kilometergeldpauschale, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rentenansprüche,
Agrarsubventionen, Blindengeld und andere unter dem subsummarischen Begriff Sozial- und
andere geldliche Leistungen fallenden Forderungen in Zukunft an die KRR, vertreten durch
Herrn Ebel, zu richten, da dieser nun für ihre Belange zuständig ist, und die gewünschten
Mittel sicher schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen will.
Gez.,
Horst Köhler, Bundespräsident
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